VerbandsNachrichten 2 I 2019
VerbandsNachrichten 2 I 2019
VerbandsNachrichten 2 I 2019
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
2/<strong>2019</strong><br />
KASSENGESETZ<br />
Ab 01.01.2020 zwingend<br />
EUROPA<br />
DStV und BStBK vereinbaren<br />
verstärkte Zusammenarbeit<br />
GRÜNDERSTIPENDIUM NRW<br />
Monatliche Unterstützung für<br />
innovative Jungunternehmer
Fachportale<br />
Die digitale Revolution!<br />
neugierig?<br />
www.stollfuss.de
Editorial I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />
EDITORIAL<br />
Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />
sehr geehrte Damen und Herren,<br />
auch wenn das Kalenderjahr <strong>2019</strong> noch nicht den Scheitelpunkt<br />
erreicht hat, darf ich bereits hier auf das Kassengesetz hinweisen,<br />
das ab dem 01.01.2020 zwingend anzuwenden ist. Unsere Mandanten<br />
und damit auch wir müssen uns intensiv mit dem neuen<br />
Gesetz beschäftigen, obwohl immer noch Fragen offen sind. So<br />
wird mit dem BMF darüber diskutiert, inwieweit die notwendige<br />
zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung rechtzeitig zur<br />
Verfügung steht. Diese soll Manipulationen der digitalen Grundaufzeichnungen<br />
an elektronischen Registrierkassen verhindern.<br />
Nach Informationen aus dem BMF ist im November <strong>2019</strong> mit der<br />
Fertigstellung zu rechnen. Sollten nicht alle Kassenhersteller in der<br />
Lage sein, diese Sicherheitseinrichtung rechtzeitig zu installieren,<br />
müsste eine Übergangsregelung vereinbart werden.<br />
Ein bisher nicht gelöstes Gesetzgebungsverfahren betrifft die<br />
Grundsteuer. Unterschiedliche Regelungen wie das Flächenmodell<br />
oder das wertabhängige Modell sowie eine Länderöffnungsklausel,<br />
die aber möglicherweise eine Grundgesetzänderung<br />
erfordert, befinden sich in der Diskussion. Eine Einigung<br />
ist derzeit nicht absehbar. Fakt ist, dass das neue Gesetz zum<br />
31.12.<strong>2019</strong> verabschiedet sein muss. Ich stehe mit dem BMF in<br />
persönlichem wie in schriftlichem Kontakt, um die Interessen des<br />
Berufsstandes zu verdeutlichen. Die Grundsteuer ist eine wichtige<br />
Einnahmequelle der Kommunen, und eine Aufgabe infolge<br />
einer nicht vorhandenen gesetzlichen Regelung wäre für diese<br />
eine Katastrophe. Die Zeit drängt, wenn an die vor uns liegende<br />
Sommerpause gedacht wird.<br />
Ein weiteres Gesetzgebungsvorhaben betrifft die Anzeigepflicht<br />
von Steuergestaltungen. Die europäische Regelung, die seit dem<br />
24.06.2018 Gültigkeit hat, muss bis zum 31.12.<strong>2019</strong> in nationales<br />
Recht umgewandelt werden. Bereits mehrfach habe ich darüber<br />
berichtet, dass von einer der beiden Regierungspartner die<br />
europäische Regelung erweitert werden soll durch eine nationale<br />
Anzeigepflicht von Steuergestaltungen. Das BMWi hat sich eindeutig<br />
gegen eine nationale Anzeigepflicht ausgesprochen, mit<br />
der Folge, dass Gespräche zwischen dem BMF und dem BMWi<br />
hierüber stattfinden. Bisher gibt es keine Annäherung, so dass<br />
gegenwärtig nicht vorhergesagt werden kann, ob beide Anzeigepflichten<br />
(europäische wie nationale) geregelt oder ob nur die<br />
europäische Regelung umgesetzt werden wird.<br />
Die Digitalisierung ist vielleicht der wichtigste organisatorische<br />
Baustein, der unseren Berufsstand inzwischen bewegt. Es ist<br />
meine Hoffnung, dass Sie sich dieser neuen Aufgabe und Herausforderung<br />
umfassend stellen. Nicht nur das Verhältnis zwischen<br />
unseren Kanzleien und unseren Mandanten wird hierdurch<br />
geprägt, sondern auch die Zusammenarbeit und die Bindung<br />
zu unseren Mitarbeitern. Inzwischen werden Sie auch sicherlich<br />
von den Banken aufgefordert, den Jahresabschluss in Form eines<br />
digitalen Finanzberichtes zur Verfügung zu stellen. Auch diese<br />
Entwicklung wird von mir intensiv begleitet, wobei ich die Zurverfügungstellung<br />
des digitalen Finanzberichtes von der Bedingung<br />
abhängig gemacht habe, dass ein sogenannter Rückkanal, d.h.<br />
die Zurverfügungstellung der Auswertungsergebnisse der Banken<br />
aus dem digitalen Finanzbericht dem Berufsstand zur Verfügung<br />
gestellt wird. Dies erfordert nicht nur Gespräche, sondern auch<br />
einen nicht unwesentlichen Programmieraufwand, an dessen<br />
Umsetzung unsere Technikanbieter bereits arbeiten. Die Banken<br />
müssen sich noch zu einem gemeinsamen Weg durchringen. Bis<br />
zur Entscheidung der Banken sollten Sie mit der Zurverfügungstellung<br />
des digitalen Finanzberichtes noch warten.<br />
Abschließend darf ich Sie noch einladen zum Deutschen Steuerberatertag<br />
vom 20. bis 22.10.<strong>2019</strong> in Berlin. Auch dort wird<br />
sich der Berufsstand neben steuer- und gesellschaftsrechtlichen<br />
Fachveranstaltungen intensiv mit den Konsequenzen der Digitalisierung,<br />
aber auch den Wegen dorthin, beschäftigen. Ein ausgezeichnetes<br />
Begleitprogramm und Fachgespräche von Kollege<br />
zu Kollege helfen uns bei der Erledigung unserer täglichen Aufgaben.<br />
Gerne begrüße ich Sie in Berlin. Alles Gute und weiterhin<br />
viel Erfolg.<br />
Mit freundlichen, kollegialen Grüßen<br />
Ihr<br />
StB/WP Harald Elster<br />
- Präsident -<br />
03
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I Inhalt<br />
08 26<br />
AUS DEM VERBANDSLEBEN<br />
AUS DER ARBEIT VON DStV UND DStI<br />
07<br />
Wichtige Termine <strong>2019</strong><br />
26<br />
Deutscher Steuerberatertag <strong>2019</strong> in Berlin<br />
08<br />
Präsident Elster im Interview mit den ARD Tagesthemen<br />
und dem Handelsblatt<br />
28<br />
DStV und BStBK vereinbaren verstärkte Zusammenarbeit<br />
in Europa<br />
09<br />
09<br />
10<br />
11<br />
Bezirksvorständekonferenz<br />
Vortrag Prof. Dr. Pestke auf der Bezirksvorständekonferenz<br />
Rezertifizierung von Verband und Akademie erfolgreich<br />
Steuerberaterlehrgang <strong>2019</strong> erfolgreich gestartet<br />
29<br />
29<br />
30<br />
Präsident Elster im Gespräch mit BMF Steuerabteilungsleiter<br />
Dr. Möhlenbrock<br />
Gespräch mit der Deutschen Rentenversicherung Bund<br />
Prof. Dr. Axel Pestke geht nach 34 Jahren engagierter<br />
Arbeit beim DStV in den verdienten Ruhestand<br />
12<br />
12<br />
13<br />
Der 12. Kölner Vorsorgetag im Gürzenich am<br />
13. März <strong>2019</strong><br />
Gründer- und Nachfolgetag des Unternehmerstarts Köln e.V.<br />
Steuerberater – Partner schon beim Unternehmensstart<br />
32<br />
33<br />
34<br />
Das Forschungszulagengesetz steht in den Startlöchern<br />
Zeit für Entschlackung der Bürokratie<br />
Erste Erfahrungen mit der Modernisierung des<br />
Besteuerungsverfahrens<br />
14<br />
Fortsetzung der Kooperation mit der Deutschen Telekom<br />
35<br />
DStV fordert faires Besteuerungsverfahren für Rentner<br />
16<br />
Stärken Sie Ihr wertvollstes Kapital – Ihre Mitarbeiter!<br />
Betriebliche Krankenversicherung (bKV) – Was für<br />
Arbeitgeber wichtig ist<br />
36<br />
37<br />
Rechts- und Berufsrechtsausschuss tagte in Berlin<br />
Eingaben und Stellungnahmen<br />
17<br />
Gründerstipendium NRW für innovative Ideen: 1.000 €<br />
p. M. für 1 Jahr<br />
37<br />
Verbändeforum IT<br />
17<br />
Neue Umfrage zur Höhe von GmbH-Geschäftsführer-<br />
Gehältern – Teilnehmer erhalten kostenlosen<br />
Ergebnisbericht und Sonderkonditionen<br />
18<br />
Pressespiegel<br />
24<br />
Aktivitäten und geplante Termine der Bezirke und<br />
Arbeitskreise<br />
04
Inhalt I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />
41<br />
47<br />
SONSTIGE BERUFSPOLITIK<br />
EUROPA<br />
38 DATEV: Milliarde € Umsatz geknackt<br />
47<br />
EFAA-Memorandum zur Europawahl <strong>2019</strong><br />
39<br />
Verschwiegenheit in Gefahr! – Europaparlament<br />
verabschiedet Whistleblower-Richtlinie<br />
47<br />
Podiumsdiskussion zur Europawahl in Hamburg<br />
40<br />
TAX 3 – Abschlussbericht kriminalisiert Steuerberater<br />
und Wirtschaftsprüfer<br />
SONSTIGES<br />
49<br />
Kostenloser WLAN-Zugang im Finanzgericht Köln<br />
AKTUELLES STEUERRECHT<br />
49<br />
Jahrespressekonferenz des Bundesfinanzhofs<br />
41<br />
41<br />
42<br />
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen<br />
Förderung der Elektromobilität etc.<br />
Umsetzung des Kassengesetzes: DStV im Gespräch mit<br />
MdB Uwe Feiler<br />
BMF-Entwurf zu Vorgaben für Kassen ab 2020 führen<br />
zu erheblichen Nöten in der Praxis<br />
AUS DER FINANZVERWALTUNG<br />
51 Behördeninformationen<br />
PERSONALIA<br />
43<br />
Wer zu spät kommt, den bestraft der (automatische)<br />
Verspätungszuschlag!<br />
52<br />
52<br />
Nachruf<br />
Veränderungen<br />
PRÜFUNGSWESEN<br />
46<br />
Neue IDW-Entwürfe<br />
54<br />
56<br />
Jubilare (16.11.2018 – 15.02.<strong>2019</strong>)<br />
Neue Mitglieder (16.11.2018 – 15.02.<strong>2019</strong>)<br />
46<br />
WPK-Versammlung: Wirtschaftsprüfung –<br />
Herausforderung und Chance<br />
WICHTIGE TERMINE<br />
IMPRESSUM<br />
05
Praktiker-Seminare <strong>2019</strong>/2020<br />
JETZT<br />
ANMELDEN!<br />
www.akademie-stuw.de<br />
jeweils 15:30 Uhr bis 19:00 Uhr<br />
17:30 Uhr bis 21:00 Uhr (nur Köln II) / 09:30 Uhr bis 13:00 Uhr (nur Köln III)<br />
An zehn Terminen im Jahr informieren wir Sie über die<br />
bedeutenden Rechtsentwicklungen in den Kernbereichen<br />
des Steuerrechts, wobei jeder Termin unter einem Schwerpunktthema<br />
steht. Teilnahmeberechtigt sind die Mitglieder<br />
des Steuerberater-Verbandes e.V. Köln (Praxisinhaber und<br />
leitende Mitarbeiter).<br />
Themenübersicht<br />
Monat<br />
September<br />
Oktober<br />
November<br />
Dezember<br />
Januar<br />
Februar<br />
März<br />
April<br />
Themen<br />
Aktuelles Umsatzsteuerrecht unter besonderer Berücksichtigung der geplanten „Quick Fixes“<br />
der EU in nationales Recht<br />
Aktuelles Ertragsteuerrecht<br />
Neues aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung zur<br />
Personengesellschaftsbesteuerung<br />
Aktuelle Praxisfragen des Körperschaftsteuerrechts<br />
Betriebsvermögen und Privatvermögen in der erbschaftsteuerlichen Beratungspraxis<br />
Bilanzsteuerrecht 2020, Kasse, Betriebsprüfung: Praxisfragen und Antworten<br />
Verfahrensrechtliche Schwerpunkte für die Beratungspraxis<br />
Umstrukturierungen bei Kapitalgesellschaften – Ein-und Ausbringungen, insbesondere unter<br />
Beachtung der Brexit-Folgen<br />
Mai Umsatzsteuer nach der geplanten Umsatzsteuerreform zum 01.01.2020<br />
Juni<br />
Aktuelles Ertragsteuerrecht zur Jahresmitte unter besonderer Berücksichtigung des<br />
Spannungsverhältnisses zwischen Gesellschaft und Gesellschafter<br />
Von-der-Wettern-Straße 17 · 51149 Köln<br />
Telefon: 02203 993216 · Telefax: 02203 993222<br />
www.akademie-stuw.dede<br />
info@akademie-stuw.de<br />
Registrier-Nr. 483326
Aus dem Verbandsleben I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />
AUS DEM VERBANDSLEBEN<br />
Wichtige Termine <strong>2019</strong><br />
JUBILÄUM<br />
25. Rügener<br />
Steuerfachtage<br />
25. Rügener Steuerfachtage <strong>2019</strong><br />
20. – 22. Juni <strong>2019</strong> in Binz auf Rügen im<br />
Travel Charme Kurhaus Binz<br />
www.stbverband-koeln.de/ruegen<br />
Deutscher Steuerberatertag <strong>2019</strong><br />
Porzer Kirmes <strong>2019</strong><br />
Partnerprospekt<br />
42. Deutscher<br />
Steuerberatertag<br />
03. Juli <strong>2019</strong>, 18:00 Uhr, auf dem Gelände<br />
der Akademie in Köln Porz-Gremberghoven<br />
www.stbverband-koeln.de<br />
20.–22. Oktober <strong>2019</strong><br />
Maritim Hotel Berlin<br />
20. – 22. Oktober <strong>2019</strong> in Berlin<br />
im Maritim Hotel Berlin<br />
Einzelheiten des Programms können Sie der<br />
diesen <strong>VerbandsNachrichten</strong> beiliegenden<br />
Broschüre entnehmen. Anmeldungen zum<br />
Kongress sowie Hotelreservierungen sind bereits<br />
jetzt unter www.steuerberatertag.de<br />
möglich.<br />
Eingeleitet wird die Tagung für die Gäste und<br />
Teilnehmer aus dem Bereich unseres Verbandes<br />
mit einem „Begrüßungsabend mit landsmannschaftlichem<br />
Anklang“<br />
Sonntag, 20. Oktober <strong>2019</strong>, nach dem Empfang<br />
des Deutschen Steuerberaterverbandes,<br />
im Restaurant Gendarmerie.<br />
Die Einzelheiten werden rechtzeitig bekannt gegeben.<br />
07
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />
Präsident Elster im Interview mit den ARD Tagesthemen und dem Handelsblatt<br />
Antonie Schweitzer, Köln<br />
Präsident Elster mit WDR-Redakteurin Friederike Hofmann<br />
Sachspenden in den Tagesthemen<br />
Ein heikles Thema beschäftigte die Redaktion der ARD Tagesthemen:<br />
Was hält Firmen häufig davon ab, ihre überschüssige<br />
Ware zu spenden? Warum ist es für Unternehmen nicht selten<br />
teurer, ihre nicht (mehr) verkäuflichen Produkte an Bedürftige<br />
abzugeben als sie zu vernichten? Warum verdient der Staat noch<br />
an diesen Spenden, indem er Umsatzsteuer geltend macht? Und<br />
ist diese Gesetzgebung moralisch zu rechtfertigen?<br />
Diesen sehr interessanten Fragen ging WDR-Redakteurin Friederike<br />
Hofmann in einem Interview mit Präsident Elster nach. Für<br />
Sachspenden bieten sich Waren aus Überproduktionen oder mit<br />
fehlerhaften Etiketten geradezu an. Sie könnten sinnvoll genutzt<br />
werden, um Bedürftige mit Haushaltswaren, Hygiene- oder Kosmetikartikeln<br />
zu versorgen.<br />
Leider sind Sachspenden aufgrund der aktuellen Gesetzgebung<br />
für die betroffenen Unternehmen jedoch nicht attraktiv. In der<br />
Regel ist die Vernichtung von Waren finanziell günstiger als die<br />
Spende. Eine Ausnahme stellen nur Lebensmittel dar.<br />
Das Statement des Präsidenten war eindeutig. Unternehmen<br />
wollen durchaus ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden,<br />
betonte er gegenüber dem WDR. Der Gesetzgeber hindere<br />
sie allerdings daran, indem er für Sachspenden Steuern veranschlage.<br />
„Das ärgert mich gewaltig“, so der Präsident.<br />
Aus- und Fortbildung im Handelsblatt<br />
In einem Special zu Deutschlands besten Wirtschaftsprüfern<br />
und Steuerberatern <strong>2019</strong> schilderte das Handelsblatt vom 11.<br />
April den steinigen Weg zur Steuerberaterprüfung und auch die<br />
anschließende Karriere als „Ochsentour“ – mit oder ohne Uni.<br />
Die Bestehensquoten liegen deutlich unter 50 %, was Harald<br />
Elster als Präsident des Steuerberater-Verbandes Köln und des<br />
Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV) kritisch kommentierte:<br />
„Dies hält junge Menschen von einer entsprechenden<br />
Ausbildung ab“. Auch der „permanente Zwang zur Fortbildung“<br />
kann abschreckend wirken, ergänzte der Präsident.<br />
„Unternehmen möchten ihre<br />
Daten digital an den Steuerberater<br />
übermitteln und ständig darauf<br />
zugreifen.“<br />
Dr. Dominik Scheuerer<br />
In derselben Handelsblatt-Ausgabe beobachtet Dr. Dominik<br />
Scheuerer, Hauptgeschäftsführer des Steuerberater-Verbandes<br />
Köln, dass die Anforderungen der Mandanten steigen: „Unternehmen<br />
möchten ihre Daten digital an den Steuerberater übermitteln<br />
und ständig darauf zugreifen.“ Viele verlangten Analysen<br />
in Echtzeit und wünschten sich Entscheidungshilfen. Dies erfordere<br />
zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur der Kanzleien<br />
und in die Fortbildung ihrer Mitarbeiter.<br />
08
Aus dem Verbandsleben I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />
Bezirksvorständekonferenz<br />
Regelmäßig wird die Frühjahrssitzung des Vorstandes des Steuerberater-Verbandes<br />
mit einer Bezirksvorständekonferenz verbunden.<br />
Sie fand in diesem Jahr am 20.03. statt. Die Vorstände der<br />
Bezirke und deren Stellvertreter berichten über die erfolgreiche<br />
Arbeit in ihren Bezirken und tauschen ihre Erfahrungen zu aktuellen<br />
berufspolitische Entwicklungen aus:<br />
Welche Veranstaltungen sind durchgeführt worden? Waren sie<br />
erfolgreich, waren sie gut oder weniger gut besucht? Welche<br />
Anliegen haben die Mitglieder vorgebracht? Wie sind die Erfahrungen<br />
in der täglichen Arbeit mit unterschiedlichen Finanzämtern?<br />
Etc.<br />
Die Veranstaltungen, die in den Bezirken stattgefunden haben,<br />
sind in der Übersicht auf Seite 24 aufgelistet.<br />
Die Anwesenden diskutierten insbesondere die Durchführung<br />
der BWL-Seminare. Diese haben sich als tragfähig herausgestellt.<br />
Die grundsätzliche Struktur soll beibehalten werden. Die Struktur<br />
der Teilnehmer ist sehr unterschiedlich. Als positiv wurde<br />
bewertet, dass der Themenbereich in die Bezirke ausgestrahlt<br />
wird. Weitere Veranstaltungen könnten evtl. als Workshops<br />
durchgeführt werden.<br />
Derzeit sind, ungeachtet immer wieder kehrender alltäglicher<br />
Probleme, wozu insbesondere die teilweise schlechte Erreichbarkeit<br />
der Finanzämter gehört, keine größeren Probleme mit<br />
der Finanzverwaltung im Verbandsbereich bekannt. Unklar<br />
bleibt jedoch die Handhabung der sogenannten Belegvorhaltepflicht<br />
seitens der Verwaltung. Die Handhabung ist in der Praxis<br />
sehr unterschiedlich. Das Thema des Wandels von der Belegvorlage-<br />
zur Belegvorhaltepflicht wird weiter Gegenstand von<br />
Gesprächen mit der Finanzverwaltung und hier insbesondere<br />
der Oberfinanzdirektion sein. Erreicht werden soll jedenfalls eine<br />
einheitliche Handhabung. Auf den Bericht auf Seite 34 dieser<br />
VN wird verwiesen.<br />
Vortrag Prof. Dr. Pestke auf der Bezirksvorständekonferenz<br />
Dabei setzte sich Pestke sehr kritisch mit den von der EU-Kommission<br />
(EUK) ausgehenden Bestrebungen auseinander, die Freien<br />
Berufe zu regulieren. So fehle der EUK offenbar insbesondere<br />
das Verständnis dafür, dass Angehörige der steuerberatenden<br />
Berufe sich durch eine besondere Bindung an das geltende Recht<br />
auszeichnen. Wer die Ursachen des nachvollziehbaren Ärgers<br />
über Steuervermeidungsstrategien großer Konzerne beseitigen<br />
wolle, dürfe nicht übersehen, dass viele Staaten durch ihre<br />
Steuersysteme zu einem „Forum Shopping“ einladen und so<br />
die beklagten Verwerfungen selbst verursachen. Der Vorwurf,<br />
Steuerberater seien in großem Stile behilflich, unredliche Steuerpraktiken<br />
zu etablieren, gehe an der Realität vollkommen vorbei.<br />
RA/FAStR Prof. Dr. Axel Pestke<br />
Anlässlich der diesjährigen Bezirksvorständekonferenz hielt der<br />
seinerzeitige Hauptgeschäftsführer des DStV, RA/FAStR Prof.<br />
Dr. Axel Pestke, einen Vortrag zu aktuellen europarechtlichen<br />
Themen.<br />
Prof. Pestke referierte unter anderem zum Stand des Notifizierungsverfahrens<br />
sowie zur Rechtsprechung, hier insbesondere<br />
des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Rechtmäßigkeit der<br />
preisrechtlich verbindlichen Mindest- und Höchstsätze nach<br />
der HOAI, sowie zum Stand des Vertragsverletzungsverfahrens<br />
wegen Vorbehaltsaufgaben.<br />
Aktuell wird die Honorarordnung der Architekten und Ingenieure<br />
(HOAI) vor dem EuGH angegriffen (Rechtssache C-377/17,<br />
EUK ./. BRD). In seinen Schlussanträgen vom 28.02.<strong>2019</strong> hat der<br />
Generalanwalt beim EuGH Maciej Szpuna sie als europarechtswidrig<br />
eingeordnet. Die Festlegungen der HOAI zu Mindest- und<br />
Höchstsätzen seien eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit.<br />
Die Ausnahmen und Abweichungen der HOAI seien insoweit<br />
ohne Belang. Deutschland habe weder die Geeignetheit der<br />
Bestimmungen zu Mindest- und Höchstpreisen nachgewiesen<br />
noch dargetan, dass ein verstärkter Preiswettbewerb zu einer<br />
Minderung der Qualität der Dienstleistungen führe, noch nachgewiesen,<br />
dass die Wirkung der Bestimmungen zu Mindestsätzen<br />
die Qualität der Dienstleistung und den Schutz der Verbraucher<br />
besser als andere denkbare Regelungen gewährleisten. Zum<br />
Zeitpunkt des Vortrages von Pestke und zum Redaktionsschluss<br />
09
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />
dieser VN lag noch keine Entscheidung des EuGH vor; allerdings<br />
folgt der EuGH in der Regel dem Plädoyer der Generalanwälte.<br />
Dieses Beispiel der HOAI zeigt, dass mit weiteren Angriffen auch<br />
auf die Vorbehaltsaufgaben der steuerberatenden Berufe zu<br />
rechnen ist. Aktuell stört sich die EUK u.a. daran, dass Angehörige<br />
anderer Mitgliedstaaten, die im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit<br />
in Deutschland steuerberatend tätig sein dürfen<br />
(§ 3a StBerG), eine Berufshaftpflichtversicherung mit einem ähnlichen<br />
Deckungsumfang wie deutsche Steuerberater vorweisen<br />
müssten. Auch hier droht eine Nivellierung auf niedrigstem<br />
Niveau, was nicht im Sinne der Bürger sein kann.<br />
Im Rahmen des EU-Dienstleistungspaketes strebt die EUK ein<br />
verbindliches Beschlussrecht an, mit dem sie den Erlass nationalstaatlicher<br />
Berufsrechtsregeln verbieten könnte. Prof. Pestke trug<br />
vor, wie mühsam es gewesen sei, wenigstens den juristischen<br />
Dienst des Rates der EU davon zu überzeugen, dass ein Vetorecht<br />
der EUK gegen die Kompetenzordnung der Europäischen Verträge<br />
verstoßen und das Subsidiaritätsprinzip verletzen würde.<br />
Die EUK jedoch behaupte noch heute, ihr stehe ein verbindliches<br />
Beschlussrecht zu.<br />
Eine weitere Gefahr für die Vorbehaltsaufgaben des Berufsstandes<br />
geht von der Digitalisierung aus. In den USA gibt es<br />
bereits Gerichtsentscheidungen, die besagen, dass alles, was ein<br />
Computer kann, keine Vorbehaltsaufgabe sein könne. In einem<br />
worst-case-scenario könnten die Vorbehaltsaufgaben entfallen.<br />
Dennoch würde der steuerberatende Beruf nicht verschwinden.<br />
Die eigentliche Schlüsselkompetenz des Beraters, die Beratung,<br />
ist vertrauensbasiert. Hier ist der Mensch unersetzlich. Ein PC versteht<br />
weder die Motive noch die Persönlichkeit des Mandanten.<br />
Die Teilnehmer der Konferenz würdigten den spannenden Vortrag<br />
von Prof. Dr. Pestke mit lebhaftem Beifall. Im Anschluss diskutieren<br />
sie intensiv mit dem Referenten zu diesen und weiteren<br />
europarechtlichen Themen.<br />
Rezertifizierung von Verband und Akademie erfolgreich<br />
das Bewusstsein der Mitarbeiter tragen maßgeblich zu den sehr<br />
guten Ergebnissen bei.<br />
Das neue Zertifikat wurden ohne jegliche Einschränkung erteilt.<br />
Das Team des Verbandes und der Akademie freut sich über dieses<br />
Ergebnis, dem eine intensive Vorbereitung vorausgegangen<br />
war. Insbesondere im Bereich der elektronischen Unterstützung<br />
der Abbildung und Organisation der Prozesse wurden weitreichende<br />
Änderungen vorgenommen, die sich nunmehr auszahlen<br />
und sich auch in der täglichen Arbeit sehr positiv bemerkbar<br />
machen.<br />
Das laufende QM-Zertifikat für Verband und Akademie ist im<br />
April <strong>2019</strong> ausgelaufen. Erforderlich war damit eine vollständige<br />
Rezertifizierung nach der Norm DIN ISO 9001:2015, die wieder<br />
erfolgreich bewerkstelligt werden konnte.<br />
Präsidium und Vorstand des Verbandes und die Geschäftsleitung<br />
der Akademie danken allen Beteiligten herzlich für die hervorragende<br />
Arbeit.<br />
Bereits seit dem Jahr 2010 sind Akademie und Verband nach der<br />
DIN ISO 9001, seinerzeit noch nach der Norm 2008, zertifiziert.<br />
Zahlreiche Verbesserungen und effektivere Strukturen konnten<br />
so durch das Team der Geschäftsstelle etabliert werden, das<br />
Arbeiten nach der Norm prägt viele Praxisprozesse und Weiterentwicklungen,<br />
z.B. im Bereich der Digitalisierung.<br />
Der Auditor der DQS bescheinigt Verband und Akademie eine<br />
sehr gute Qualitätslage und eine hohe Zufriedenheit der Kunden<br />
und Teilnehmer. Auch die Ergebnisse der Dienstleistungsprozesse<br />
sind als sehr positiv zu bewerten, die Kompetenz und<br />
10
Aus dem Verbandsleben I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />
Steuerberaterlehrgang <strong>2019</strong> erfolgreich gestartet<br />
Die Steuerberaterprüfung ist für jeden Prüfling eine echte Herausforderung.<br />
Die Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht bildet<br />
seit über 20 Jahren Kandidaten erfolgreich aus und kann auf<br />
hohe Bestehensquoten ihrer Teilnehmer blicken. Auch der soeben<br />
beendete Lehrgang des Jahres 2017 reiht sich insoweit ein;<br />
über 70 % der Teilnehmer am vollständigen Exzellenzprogramm<br />
haben die Prüfung bestanden, wozu wir herzlich gratulieren.<br />
Am 18.05.<strong>2019</strong> wurde durch GF Dr. Dominik Scheuerer nun der<br />
Lehrgang des Jahres <strong>2019</strong> eröffnet, der wiederum ausgebucht<br />
ist. Er begrüßte die Teilnehmer herzlich im Namen des Vorstandes<br />
des Verbandes und der Geschäftsleitung der Akademie und gab<br />
einführende Hinweise für die kommenden Monate, die für alle<br />
Teilnehmer sicherlich herausfordernd werden. Im Anschluss stellten<br />
sich Susanne Kahrweg, organisatorische Leiterin der Steuerberaterlehrgänge,<br />
und Michelle Stehle, Administratorin des<br />
digitalen Campus, mit ihren Aufgaben vor. Sodann übernahm<br />
Dipl.-Fw. Paul Lüer, langjähriger Dozent an der Fachhochschule<br />
für Finanzen in Nordkirchen und Fachbereichsleiter des Vorbereitungslehrganges,<br />
das Wort und begann den Unterricht mit<br />
Ausführungen zur Einkommensteuer.<br />
Gut gebucht ist auch im diesjährigen Lehrgang wieder das Exzellenzprogramm,<br />
das – bei besonderen Anforderungen – im Falle<br />
des Nichtbestehens die Erstattung der Kosten des Grundlehrganges<br />
in voller Höhe beinhaltet – ohne Wenn und Aber. In den<br />
vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass die Teilnehmer am<br />
vollständigen Exzellenzprogramm die Prüfung mit sehr hohen<br />
Quoten bestehen, ein Beleg für das erfolgreiche Konzept der<br />
Akademie.<br />
Weiter ausgebaut und verbessert wurde der digitale Campus,<br />
der die zentrale Plattform des Lernens im Vorbereitungslehrgang<br />
bildet. Alle Informationen und auch die beliebten e-trainings<br />
sind jederzeit digital erreichbar und ermöglichen effizientes und<br />
zeitunabhängiges Lernen.<br />
Die Bewerbung des kommenden Lehrgangs<br />
für das Jahr 2020 startet im September, wir<br />
werden dann die entsprechende Website mit<br />
Anmeldemöglichkeit online schalten. Mit Blick<br />
auf die starke Buchung der Lehrgänge in den<br />
vergangenen Jahren empfehlen wir die frühzeitige<br />
Anmeldung.<br />
Den Teilnehmern des Lehrganges 2018 wünschen wir für die<br />
kommende Prüfung im Herbst viel Erfolg, die notwendige Ausdauer<br />
und das gewisse Quäntchen Glück und stehen zur Unterstützung<br />
jederzeit mit dem vollständigen Team der Akademie<br />
zur Verfügung.<br />
11
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />
Der 12. Kölner Vorsorgetag im Gürzenich am 13. März <strong>2019</strong><br />
Folgerichtig beschäftigt sich der mittlerweile 12. Kölner Vorsorgetag<br />
zentral mit diesen Themen und bietet Interessenten ein<br />
abwechslungsreiches Programm rund um gesundheitsbezogene<br />
sowie rechtliche und gesetzliche Fragestellungen. Auch die steuerrechtliche<br />
Beratung bildete wieder einen wichtigen tragenden<br />
Baustein des Programmes. Der Kölner Steuerberater-Verband<br />
war mit den Vorstandmitgliedern des Bezirks Köln, StBin Luise<br />
Floren, StB Jürgen Klein und StB Dipl.-Kfm. Ralph Wilhelm Pesch,<br />
zugleich Vorsitzender des Bezirks und Mitglied des Vorstandes<br />
des Verbandes, kompetent vertreten.<br />
Lutz Pakendorf (Vorstand Senioren Servicedienste Köln e.V.), StB Jürgen Klein<br />
(stellv. Bezirksvorstand Köln), StB Dipl.-Kfm. Ralph W. Pesch (VM und Bezirksvorstand<br />
Köln), Josef F. Terfrüchte (Vorsitzender der Senioren Servicedienste Köln e.V.)<br />
An einem eigenen Stand im Zentralraum des Gürzenichs sowie<br />
mit einem Vortrag zum Thema „Steuerliche Aspekte bei Senioren“<br />
wurden die Teilnehmer intensiv über für sie relevante<br />
Fragen informiert und für einen möglicherweise bestehenden<br />
Beratungsbedarf sensibilisiert.<br />
Gerade in den letzten Jahrzehnten hat sich die Lebenswirklichkeit<br />
älterer Menschen stark verändert. „Die neue Generation<br />
der Älteren“ zeichnet sich durch erweiterte Selbstständigkeit,<br />
Unabhängigkeit und Aktivität bis ins hohe Alter hinein aus.<br />
Gesundheit und Vorsorge sind dabei wichtige zentrale Punkte<br />
im Leben älterer Menschen.<br />
Weitere Informationen finden Sie unter www.vorsorgetag.de .<br />
Der Kölner Verband wird selbstverständlich auch auf dem 13.<br />
Kölner Vorsorgetag präsent sein, der mittlerweile neben den<br />
Senioren Servicedienste Köln e.V. auch durch die Stadt Köln<br />
organisatorisch betreut wird.<br />
Gründer- und Nachfolgetag des Unternehmerstarts Köln e.V.<br />
Mit einer erfolgversprechenden Idee ist es nicht getan. Der<br />
Schritt in die Selbstständigkeit gelingt stolperfrei, wenn die Vorbereitung<br />
stimmt. Dazu gehört die Frage nach der passenden<br />
Rechtsform genauso wie die Erstellung eines Businessplans, die<br />
Frage nach Finanzierungsmöglichkeiten und natürlich der unternehmerischen<br />
und persönlichen Planung.<br />
Daher fand am 29. März <strong>2019</strong> der 35. Gründer- und Nachfolgetag<br />
des UnternehmerSTART Köln e.V. in der IHK Köln statt, zu<br />
dem wieder zahlreiche Besucher kamen.<br />
Schon 1984 schlossen sich zahlreiche Kölner Institutionen,<br />
darunter auch der Steuerberater-Verband e.V. Köln, in einem<br />
Netzwerk zusammen, das Existenzgründern beim Start in die<br />
Selbstständigkeit und ggf. bei der Übernahme von älteren Unternehmen<br />
mit Rat und Tat zur Seite steht. Der UnternehmerSTART<br />
Köln e.V., www.gruendertag-koeln.de , organisiert mit dem<br />
Gründertag Köln jährlich die große Kölner Messe zum Thema<br />
Existenzgründung.<br />
VM StB Birgit Striegan (l.) und ...<br />
VM StB Dipl.-Bw. P. Alexander Groeger (r.) im Gespräch mit Existenzgründern<br />
12
Aus dem Verbandsleben I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />
Neben zahlreichen Ausstellern, die Gründern mit Rat und Tat bei<br />
ihrem Vorhaben zur Seite stehen, präsentierten in diesem Jahr<br />
zehn Startups ihre innovativen Geschäftsideen und beantworteten<br />
zahllose Fragen anderer Gründer, die von den Erfahrungen<br />
dieser Vorbilder profitieren möchten.<br />
Für den Steuerberater-Verband e.V. Köln standen wieder die<br />
Vorstandsmitglieder StB Birgit Striegan und StB Dipl.Bw. P. Alexander<br />
Groeger, der erneut als Referent auftrat, als Experten für<br />
die Fragen der Besucher zur Verfügung. Der Stand des Verbandes<br />
war wie in jedem Jahr intensiv frequentiert.<br />
Gründungsinteressierte sowie Jungunternehmer hatten einen<br />
Tag lang die Gelegenheit, sich zum Thema Selbstständigkeit zu<br />
informieren und beraten zu lassen.<br />
Außerdem gab es wieder den Gründertalk, bei dem der Preisträger<br />
der Wirtschaftsjunioren Köln und Jungunternehmer von<br />
ihren Erfahrungen auf dem Weg in die Selbstständigkeit berichteten.<br />
Neben dem Steuerberater-Verband e.V. Köln gehören insbesondere<br />
die Sparkasse Köln-Bonn, die Volksbank KölnBonn eG, die<br />
IHK Köln, der Startercenter NRW der Stadt Köln, die Förderbanken<br />
NRW.BANK und Bürgschaftsbank NRW sowie HDIGerling<br />
und KölnDesign zu den Mitgliedern. Weitere Mitglieder und<br />
Partner sind auf www.gruendertag-koeln.de<br />
aufgelistet.<br />
Steuerberater – Partner schon beim Unternehmensstart<br />
Selbstständigkeit ist ein erstrebenswertes berufliches Ziel und<br />
Lebensziel. Steuerberater wissen das aus eigener Erfahrung.<br />
Unser Wirtschaftssystem lebt vom Engagement, den Ideen, der<br />
Risikobereitschaft und dem Pioniergeist von Unternehmensgründern.<br />
Der Mittelstand ist das Rückgrat unserer Wirtschaft. Und<br />
jeder hat einmal klein angefangen.<br />
Suche nach dem „richtigen“ Steuerberater<br />
Wie findet der Existenzgründer den „richtigen“ Steuerberater?<br />
Die Steuerberaterverbände haben dazu schon vor vielen<br />
Jahren die Website www.steuerberater-suchservice.de über<br />
ihren Dachverband, den DStV, aufgebaut. Für Existenzgründer<br />
empfiehlt sich die Suche nach dem Tätigkeitsbereich „Existenzgründung“<br />
sowie einem PLZ-Bereich. Darüber hinaus erhält er<br />
dort Hinweise auf das gesamte sonstige Leistungsspektrum des<br />
Steuerberaters.<br />
Kein Patentrezept<br />
Es gibt kein Patentrezept für den erfolgreichen Unternehmensstart.<br />
Aber oftmals sind schon im Vorfeld Anzeichen für vorhersehbare<br />
Probleme erkennbar. Diese müssen genau geprüft<br />
werden, um negative Entwicklungen zu vermeiden.<br />
Steuerberater können entsprechend ihren Erfahrungen und<br />
Kenntnissen eine umfassende Existenzgründungsberatung vom<br />
Businessplan bis zum Jahresabschluss anbieten.<br />
Rechtsformwahl<br />
Will der Existenzgründer als Einzelunternehmen starten? Oder<br />
gemeinsam mit anderen? Will er seine Haftung beschränken?<br />
Dann muss er sich Gedanken dazu machen, in welcher Rechtsform<br />
er sein Unternehmen führen will.<br />
Die steuerlichen Konsequenzen sind sehr unterschiedlich. Schon<br />
die allgemeine Lebenserfahrung rät, nicht alles an Steuerfragen<br />
zu orientieren. Einzelfragen müssen im persönlichen Gespräch<br />
geklärt werden.<br />
Keine Angst vor dem Finanzamt<br />
Sind die drängenden Geldfragen gelöst, muss sich der Existenzgründer<br />
wohl oder übel der Bürokratie stellen. Keine Angst vor<br />
dem Finanzamt: Unsere Berufsangehörigen begleiten den Gründer<br />
bei Bedarf, sichern ihn ab und begleiten sein Unternehmen<br />
oft ein Leben lang.<br />
Praktische Tipps zu Steuern, Recht und Sozialversicherung<br />
Buchhaltung und Steuerrecht sind für viele Gründer ein Buch<br />
mit sieben Siegeln. Die Kost ist in der Tat oft schwer verdaulich.<br />
Kleingewerbetreibende und Freiberufler sind nicht buchführungspflichtig.<br />
In der Regel genügt eine Einnahmen-Überschussrechnung.<br />
Kaufleute müssen erst Bücher führen, wenn<br />
sie an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden<br />
Geschäftsjahren (bei Neugründung am ersten Abschlussstichtag<br />
nach der Neugründung) mehr als jeweils 600.000 € Umsatzerlöse<br />
und 60.000 € Jahresüberschuss haben (§ 241a HGB). Im<br />
Fall der Neugründung gilt das schon dann, wenn diese Werte<br />
am ersten Abschlussstichtag nach der Neugründung nicht überschritten<br />
werden.<br />
In der Regel stellen sich erst bei höheren Umsätzen und Jahresüberschüssen<br />
Fragen der Buchhaltung und des Jahresabschlusses.<br />
Wachstumsstarke Unternehmen werden früher oder<br />
später Arbeitnehmer beschäftigen. Hier stellen sich u.a. Fragen<br />
der Lohnbuchhaltung und der Sozialversicherungspflicht. Letztlich<br />
sollte der Unternehmer nicht warten, bis die Betriebsprüfer<br />
vor der Tür stehen.<br />
13
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />
Fortsetzung der Kooperation mit der Deutschen Telekom<br />
Auch im Jahr <strong>2019</strong> setzen wir unsere Kooperation mit der Deutschen<br />
Telekom mit exklusiven Sonderkonditionen für Mitglieder<br />
des Steuerberater-Verbandes e.V. Köln fort.<br />
Von folgenden Vorteilen können Sie profitieren:<br />
Auch die Vergünstigungen aus den jeweils aktuellen Marketingprogrammen<br />
finden Anwendung, wie beispielsweise Sonderpreise<br />
für Endgeräte, Grundpreisbefreiungen für Neuverträge<br />
und zusätzliche Preisabschläge auf ausgewählte Produkte und<br />
Dienstleistungen.<br />
• Kostenlose persönliche Beratung vor Ort, auch begleitet durch<br />
Spezialisten für die Digitalisierung.<br />
Es gelten folgende Nachlässe:<br />
Ihr Ansprechpartner bei der Deutschen Telekom ist Herr Christopher<br />
Breuer. Herr Breuer ist wie folgt erreichbar: christopher.breuer@telekom.de<br />
Bitte nutzen Sie bei Ihren Anfragen<br />
folgendes Stichwort: „Steuerberater-Verband Köln“<br />
• Festnetztarife: 10 % Rabatt auf spezielle<br />
Geschäftskundentarife<br />
• Mobilfunk: 5 % Rabatt<br />
• Microsoft Office 365: 5 % Rabatt<br />
DeutschlandLAN Connect IP Glasfaseranschlüsse für schnellstes<br />
Internet und die Cloud-Telefonanlage CloudPBX* (auch mit<br />
DATEV-Anbindung) können mit individuellen Rabatten, je nach<br />
Lieferumfang und Größe, bezogen werden.<br />
Hinweis<br />
Detaillierte Informationen und besondere Angebote erhalten Sie auch über die Webseite der Deutschen Telekom unter<br />
www.telekom.de/business .<br />
14
Einfach machen<br />
Die beste Verbindung<br />
zu Ihren<br />
Mandanten!<br />
Einfach effizient zusammen arbeiten: mit dem Steuerberater-Cockpit.<br />
Dank dem Cockpit für Steuerberater haben Sie die Buchhaltung und Belege Ihrer Mandanten immer im Blick:<br />
in Echtzeit, vorkontiert und übersichtlich. Der einfache Datenaustausch gibt Ihnen mehr Zeit für eine<br />
optimale Beratung. Für glückliche Mandanten empfehlen Sie jetzt lexof fice: www.steuerberater-lexoffice.de
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />
Stärken Sie Ihr wertvollstes Kapital – Ihre Mitarbeiter!<br />
Betriebliche Krankenversicherung (bKV) – Was für Arbeitgeber wichtig ist<br />
Nils Engelhardt, ERGO Group AG, Kooperation Verbände und Key Account Management bAV, Direktionsbeauftragter<br />
Das Interesse an der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen<br />
Krankenversicherung (bKV) wächst. Viele Unternehmen suchen<br />
innovative Entlohnungsinstrumente und kommen dabei an<br />
zwei Herausforderungen nicht mehr vorbei: Gesundheit und<br />
Demografie. In Zeiten des Fachkräftemangels und älter werdender<br />
Belegschaften wollen Arbeitgeber dafür sorgen, dass ihre<br />
Beschäftigten möglichst bis zum Rentenalter gesund arbeiten<br />
können. Daneben spielen weitere Gründe eine Rolle: Vorteile<br />
beim Recruiting neuer Mitarbeiter und Bindung der vorhandenen<br />
Belegschaft, klassisches “Employer Branding“ also. Gerade der<br />
Mittelstand kämpft hart um Talente. Bereits heute stoßen viele<br />
Betriebe an ihre Wachstumsgrenzen, weil sie qualifiziertes Personal<br />
nicht schnell genug oder gar nicht finden.<br />
Arbeitgeber, die sich dafür entscheiden, eine bKV in Ihrem<br />
Unternehmen einzuführen, haben hohe Erwartungen an die<br />
Versicherer. Dabei geht es nicht nur um die Leistungen der Produkte,<br />
sondern auch um den damit verbundenen bürokratischen<br />
Aufwand: Mitarbeiter sollen einfach an- oder abgemeldet werden<br />
können – das Inkasso soll gesammelt für alle Mitarbeiter<br />
erfolgen – Angestellte, die beispielweise in Rente gehen, sollen<br />
den Versicherungsschutz unkompliziert und ohne Gesundheitsprüfung<br />
auf eigene Rechnung fortführen können.<br />
Ziel der Arbeitgeber ist, dass die bKV für Ihre Mitarbeiter möglichst<br />
schnell erlebbar wird. Entscheidend ist hier, dass die Mitarbeiter<br />
das Angebot sofort und dauerhaft wahrnehmen können<br />
und sich der Effekt der bKV nach Einführung nicht in Luft auflöst.<br />
Außerdem soll die bKV für die Arbeitnehmer transparent<br />
und verständlich sein, am besten mit Online-Unterstützung.<br />
Damit unterscheidet sich dieses Personalinstrument deutlich<br />
von der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), einer kurzfristigen<br />
BGM-Maßnahme (etwa einem Gesundheitstag) oder auch einer<br />
Gehaltserhöhung.<br />
Bei der Installation einer bKV spielt meist auch die rechtliche<br />
Seite eine Rolle, besonders die Frage nach dem vertraulichen<br />
Umgang mit Gesundheitsdaten und der Gleichbehandlung<br />
kranker und gesunder, junger und älterer Mitarbeiter. Hier sind<br />
Aspekte wie der Einstieg in laufende Behandlung und die Mitversicherung<br />
von Vorerkrankungen elementar. Dazu ist der Verzicht<br />
auf eine Gesundheitsprüfung sowie Wartezeiten seitens der<br />
Versicherer erforderlich. Diese bieten somit Versicherungsschutz<br />
ab dem ersten Tag.<br />
Wer dann eine bKV für seine Belegschaft abschließt, braucht<br />
auch finanzielle Planbarkeit, das heißt möglichst risikogerechte<br />
und damit stabile Beiträge. Denn je nach Absicherung ist das<br />
Erkrankungsrisiko im Alter deutlich höher als in jungen Jahren.<br />
Berücksichtigt man in einem bKV-Vertrag das durchschnittliche<br />
Alter einer Belegschaft, so trägt man diesem Risikofaktor Rechnung<br />
– ohne für jeden Mitarbeiter einen Beitrag nach seinem<br />
individuellen Alter festlegen zu müssen. Junge Kollektive zahlen<br />
entsprechend weniger, Arbeitgeber älterer Belegschaften müssen<br />
nicht auf Zeichnung jüngerer Kollektive beim Versicherer zur Stabilisierung<br />
des Beitragsniveaus hoffen. Grundlegendes und immer<br />
wieder heiß diskutiertes Thema ist die Wahrung des Datenschutzes<br />
zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Versicherer. Dies<br />
ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn der Arbeitnehmer<br />
die Leistungen der bKV in Anspruch nimmt. Auf keinen Fall sollte<br />
der Arbeitgeber Einblick in die Gesundheitsdaten seiner Mitarbeiter<br />
bekommen, auch nicht indirekt durch Auswertungen von<br />
Leistungsabrechnungen, Diagnosen oder Therapien.<br />
16
Aus dem Verbandsleben I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />
Dies ist sichergestellt, wenn die Leistungen direkt zwischen<br />
dem Arbeitnehmer und dem Versicherer beziehungsweise dem<br />
Leistungserbringer abgerechnet werden. Online-Services oder<br />
mobile Lösungen zum Einreichen von Rechnungen sind dabei<br />
Standard.<br />
Focus Money (Heft 16/<strong>2019</strong>) bestätigt der DKV in Bezug auf<br />
die bKV eines der fairsten Versicherungsunternehmen zu sein:<br />
Die DKV wurde in allen 4 Fairness-Kategorien mit der Bestnote<br />
„sehr gut“ bewertet.<br />
Obige Anforderungen der Arbeitgeber wurden von der DKV bei<br />
der Entwicklung der Lösungen zur bKV berücksichtigt. Diese<br />
finden sich auch im Rahmen des Kooperationsmodells zwischen<br />
DKV und Deutscher Steuerberaterverband e.V. wieder. Die dort<br />
auch für Kleinstkollektive angebotenen Kompaktbausteine<br />
mindern gleich mehrere Lücken in der Versorgung von gesetzlich<br />
Versicherten. Jeder Mitarbeiter profitiert von den für ihn<br />
wichtigen Leistungen. Die Zusammensetzung der Bausteine ist<br />
lösungsorientiert, der Abschluss digital und einfach umzusetzen.<br />
www.beitragsrechner.dkv.com/bkvOnlineAbschluss/750007/<br />
index.html<br />
Gründerstipendium NRW für innovative Ideen: 1.000 € p. M. für 1 Jahr<br />
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und<br />
Energie des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt jeden innovativen<br />
Gründer und jede Gründerin, der bzw. die vor oder am<br />
Anfang der Existenzgründung steht, mit einem monatlichen Stipendium<br />
in Höhe von 1.000 € für maximal ein Jahr, um den Start<br />
in die Welt der Entrepreneure zu erleichtern. Darüber hinaus<br />
erhält er die Gelegenheit, sich in Gründernetzwerken auszutauschen<br />
und sich durch individuelles Coaching begleiten zu lassen.<br />
Die Gründungsexperten unterschiedlicher NRW-Regionen haben<br />
sich zu akkreditierten Gründernetzwerken zusammengeschlossen.<br />
Diese nehmen die Bewerbungen entgegen, prüfen die<br />
eingereichten Ideen und leiten dem Projektträger des Landes<br />
aussichtsreiche Vorhaben weiter. In Köln bilden der Digital Hub<br />
Cologne und seine Netzwerkpartner das größte akkreditierte<br />
Netzwerk für das Gründerstipendium. Die Anlaufstellen sind<br />
unter www.gruenderstipendium.nrw zu finden.<br />
Zielgruppe des neuen Stipendiums sind angehende Gründerinnen<br />
und Gründer sowie Teams bis zu drei Personen, die zum<br />
Antragszeitpunkt noch kein Jahr gegründet haben.<br />
Entscheidend ist die innovative Geschäftsidee. Sie muss ein im<br />
Vergleich zum Stand der aktuellen Technik verbessertes Produkt<br />
oder Verfahren oder eine neue Dienstleistung mit einem deutlichen<br />
Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmalen enthalten.<br />
Egal ob Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen – wichtig<br />
ist der innovative und zukunftsweisende Charakter einer Idee.<br />
So können die Jungunternehmer neue Produkte erfinden und<br />
damit Marktlücken schließen oder Verfahren und Dienstleistungen<br />
so optimieren, dass sie den Menschen in ihrer Region<br />
zugutekommen. Das Themenfeld ist offen: Ob eine IT-Lösung für<br />
die Verwaltung, ein neues Sortiersystem für die Warenlogistik,<br />
verbesserte Schutzkleidung für die Industrie oder auch ein Café<br />
mit sozialen Förderelementen – jede gute Idee zahlt sich aus!<br />
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und<br />
Energie des Landes Nordrhein-Westfalen gibt mit der Gründerinitiative<br />
jungen und angehenden Unternehmen den Freiraum,<br />
ihren Traum von der Selbständigkeit zu entfalten, sich zu vernetzen<br />
und coachen zu lassen. Existenzgründer können sich unabhängig<br />
davon um ein Gründerstipendium NRW bewerben, ob<br />
sie bereits erste Ideen entwickelt haben, kurz vor der Gründung<br />
stehen oder einen Schritt weiter sind und innerhalb der vergangenen<br />
zwölf Monate ein Start-up ins Leben gerufen haben.<br />
Neue Umfrage zur Höhe von GmbH-Geschäftsführer-Gehältern –<br />
Teilnehmer erhalten kostenlosen Ergebnisbericht und Sonderkonditionen<br />
Bei Betriebsprüfungen in GmbHs ist die steuerliche Angemessenheit<br />
der Jahresbezüge von Gesellschafter-Geschäftsführern<br />
oft ein entscheidender Punkt. Als Maßstab werden häufig die<br />
Jahresbezüge von Geschäftsführern vergleichbar strukturierter<br />
GmbHs herangezogen. Über die Entwicklung der Jahresbezüge<br />
von GmbH-Geschäftsführern sollten steuerliche Berater immer<br />
auf dem Laufenden sein.<br />
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) führt deshalb<br />
auch in <strong>2019</strong> wieder gemeinsam mit dem LPV Verlag unter der<br />
Marke BBE media und dem Handelsblatt eine Umfrage zur Höhe<br />
von GmbH-Geschäftsführer-Gehältern durch. Teilnehmer erhalten<br />
einen kostenlosen Ergebnisbericht und Sonderkonditionen.<br />
Der Fragebogen lag bereits den <strong>VerbandsNachrichten</strong> 1/<strong>2019</strong><br />
bei und kann unter www.bbe-media.de/umfrage-gmbh online<br />
ausgefüllt oder heruntergeladen werden.<br />
17
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />
Pressespiegel<br />
Personen Medien Themen Termine<br />
VP Patt<br />
VP Patt, VM Mödder,<br />
VM Nottelmann<br />
VP Patt,<br />
VM Mödder,<br />
VM Nottelmann<br />
"Ausbildung und Studium/<br />
Verbraucherzentrale“<br />
Köln Magazin<br />
Kölnische Rundschau<br />
Steuererklärung kann etwas bringen/Vier Monate sind<br />
unproblematisch<br />
Es kann sich lohnen – Darauf sollten Sie bei der<br />
Steuererklärung für 2018 achten<br />
Es kann sich lohnen – Darauf sollten Sie bei der<br />
Steuererklärung für 2018 achten – Experten geben<br />
heute Rat am Telefon<br />
1. Auflage <strong>2019</strong><br />
Februar <strong>2019</strong><br />
06.02.<strong>2019</strong><br />
P. Elster Handelsblatt Meister der Bilanzen 11.04.<strong>2019</strong><br />
HGF Dr. Scheuerer Handelsblatt Analysen in Echtzeit 11.04.<strong>2019</strong><br />
P. Elster ARD Tagesthemen 25.04.<strong>2019</strong><br />
VP Patt,<br />
VM Nottelmann,<br />
VM Offermanns<br />
Bonner General-Anzeiger<br />
Hilfe bei der Steuererklärung – GA-Telefonaktion am<br />
21. Mai: Drei Experten des Steuerberater-Verbandes Köln<br />
geben Tipps<br />
15.05.<strong>2019</strong><br />
ARD Tagesthemen / 25. April <strong>2019</strong><br />
Kölnische Rundschau / 06. Februar <strong>2019</strong><br />
18
Aus dem Verbandsleben I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />
Köln Magazin / Februar <strong>2019</strong><br />
19
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />
Handelsbaltt / 11. April <strong>2019</strong><br />
20
Aus dem Verbandsleben I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />
21
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />
Bonner General-Anzeiger / 15. Mai <strong>2019</strong><br />
Ausbildung und Studium, Verbraucherzentrale / 1. Auflage <strong>2019</strong><br />
22
Sommer-Seminar <strong>2019</strong><br />
Termine<br />
auch einzeln<br />
buchbar!<br />
JETZT<br />
ANMELDEN!<br />
www.akademie-stuw.de<br />
Veranstaltungsort<br />
Schulungszentrum der Akademie für Steuer- und Wirtschaftrecht<br />
Von-der-Wettern-Str. 17, 51149 Köln-Porz-Gremberghoven<br />
Telefon: 02203 993216, Telefax: 02203 993222<br />
Termine<br />
jeweils von 10.00 - 16.45 Uhr – anschließend get together<br />
06. August <strong>2019</strong><br />
08. August <strong>2019</strong><br />
13. August <strong>2019</strong><br />
Beratungswissen zur<br />
Besteuerung der<br />
Personengesellschaften<br />
StB Dipl.-Fw. Lars Mayer<br />
Beratungswissen zur<br />
Einkommensteuer<br />
Dipl.-Fw. Paul Lüer<br />
Beratungswissen<br />
Umsatzsteuer<br />
StB Dipl.-Fw. Hans-Georg Janzen<br />
Eine detaillierte Einladung mit Gliederung finden Sie unter<br />
www.akademie-stuw.de<br />
Von-der-Wettern-Straße 17 · 51149 Köln<br />
Telefon: 02203 993216 · Telefax: 02203 993222<br />
www.akademie-stuw.dede<br />
info@akademie-stuw.de<br />
Registrier-Nr. 483326
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I Aus dem Verbandsleben<br />
Aktivitäten und geplante Termine der Bezirke und Arbeitskreise<br />
Im Berichtszeitraum (16.02.<strong>2019</strong> – 15.05.<strong>2019</strong>) haben die nachfolgend aufgelisteten Veranstaltungen in den Bezirken und Arbeitskreisen<br />
stattgefunden.<br />
Aktivitäten in den Bezirken und den Arbeitskreisen (16.02.<strong>2019</strong> – 15.05.<strong>2019</strong>)<br />
Datum Bezirke und Arbeitskreise Themen<br />
07.03.<strong>2019</strong> Oberberg/Rhein.-Berg.-Kreis Betriebswirtschaftliche Beratung – was bedeutet das für mich in der Praxis?<br />
Wie kann ich betriebswirtschaftliche Beratung künftig intensivieren?<br />
13.03.<strong>2019</strong> Bonn und Siegburg Elektronisches Fahrtenbuch als Alternative zur 1 %-Regelung<br />
13.03.<strong>2019</strong> AK Junge Steuerberater Elektronisches Fahrtenbuch als Alternative zur 1 %-Regelung<br />
14.03.<strong>2019</strong> AK Unternehmensnachfolge Nachfolgeregelungen bei Gesellschaften im Spannungsfeld zwischen Erbrecht-<br />
Gesellschaftsrecht-Steuerrecht<br />
25.03.<strong>2019</strong> Köln Betriebswirtschaftliche Beratung – was bedeutet das für mich in der Praxis?<br />
Wie kann ich betriebswirtschaftliche Beratung künftig intensivieren?<br />
26.03.<strong>2019</strong> AK Restrukturierung und<br />
Unternehmensnachfolge<br />
Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung durch Gesellschafter im insolvenznahen<br />
Bereich<br />
27.03.<strong>2019</strong> Aachen/Selfkant Betriebswirtschaftliche Beratung – was bedeutet das für mich in der Praxis?<br />
Wie kann ich betriebswirtschaftliche Beratung künftig intensivieren?<br />
27.03.<strong>2019</strong> AK EDV Vimcar GmbH: Das smarteste Fahrtenbuch <strong>2019</strong> mit dem Testurteil sehr gut<br />
Simba Computer Systeme GmbH: Sichere Mandantenanbindung, sichere<br />
Kommunikation, papierloses Büro und DSGVO<br />
05.04.<strong>2019</strong> AK Gemeinnützigkeit und Vereine Gemeinnützigkeitsrechtliche Anforderungen an die Satzung und tatsächliche<br />
Geschäftsführung<br />
16.04.<strong>2019</strong> Bonn Stammtisch<br />
07.05.<strong>2019</strong> Düren-Jülich Steuerberaterstammtisch<br />
08.05.<strong>2019</strong> AK JuSt Honorarstrategien für junge Steuerberater<br />
Nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe werden voraussichtlich die nachfolgenden Veranstaltungen stattfinden:<br />
Datum Bezirke und Arbeitskreise Themen<br />
28.05.<strong>2019</strong> Bonn und Siegburg Steuerberaterstammtisch mit Spargelessen<br />
05.06.<strong>2019</strong> AK Unternehmensnachfolge Immobilien schenken und vererben (Fallgestaltungen unter Berücksichtigung aktueller<br />
BFH-Rechtsprechung)<br />
25.06.<strong>2019</strong> AK Restrukturierung und<br />
Unternehmensnachfolge<br />
Die Beratung von Krisenunternehmen – Ausgangspunkt, Vertragsgestaltung,<br />
Vermeidung von schwerwiegenden Beratungsfehlern - eine Fallstudie -<br />
26.06.<strong>2019</strong> AK EDV FIBUDATA Softwareentwicklung GmbH und 123geplant.de GmbH<br />
16.07.<strong>2019</strong> Bonn Stammtisch<br />
06.08.<strong>2019</strong> Aachen Stammtisch<br />
09.09.<strong>2019</strong> AK Unternehmensnachfolge Thema wird noch bekanntgegeben<br />
12.09.<strong>2019</strong> AK EDV Thema wird noch bekanntgegeben<br />
24.09.<strong>2019</strong> AK Restrukturierung und<br />
Unternehmensnachfolge<br />
Thema wird noch bekanntgegeben<br />
15.10.<strong>2019</strong> Bonn Stammtisch<br />
05.11.<strong>2019</strong> Aachen Stammtisch<br />
08.11.<strong>2019</strong> AK Gemeinnützigkeit und Vereine Thema wird noch bekanntgegeben<br />
24
Aus dem Verbandsleben I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />
PORTAL: SIMBA DIREKT<br />
Einfache und direkte Mandantenanbindung digital<br />
Ein Portal –<br />
alles drin.<br />
Die Digitalisierung verändert alles. Der erforderliche Transfer von der<br />
analogen in die digitale Welt stellt eine besondere Herausforderung für<br />
die Zusammenarbeit von Mandanten und Kanzlei dar. Mit Simba Direkt<br />
unterstützen wir Sie und Ihre Mandanten ganz gezielt und bieten Ihnen<br />
verschiedene Module zur digitalen Einbindung an:<br />
Kassenbuchungen inkl. Belege<br />
Rechnungsbuchungen inkl. Belegen<br />
Kontoauszugsdaten übernehmen<br />
Auswertungen bereitstellen<br />
Belege und Dokumente abrufen<br />
Lohndaten übernehmen<br />
→ Maximal sicher: verschlüsselte Datenübertragung von und an Ihre<br />
Mandanten - digital und papierlos<br />
→ Optional: mit 2-Faktor-Authentifizierung beim Login<br />
Simba Computer Systeme GmbH<br />
Zeppelinstraße 42 - 44<br />
73760 Ostfildern<br />
Tel.: +49 711 45 124-0<br />
www.simba.de<br />
Simba Software - Ihr Partner für<br />
Finanzsoftware<br />
25
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I<br />
Aus der Arbeit von DStV und DStI<br />
AUS DER ARBEIT VON DStV UND DStI<br />
Deutscher Steuerberatertag <strong>2019</strong> in Berlin<br />
42. Deutscher Steuerberatertag<br />
„KANZLEI IN BESTFORM“<br />
20.–22. Oktober <strong>2019</strong> in Berlin<br />
Der 42. Deutsche Steuerberatertag bringt Ihre<br />
Kanzlei in Bestform! Er findet vom 20. - 22.10.<strong>2019</strong><br />
im Maritim Hotel Berlin, Stauffenbergstraße, statt.<br />
Herausforderung Arbeitsplatz 4.0<br />
Die moderne Arbeitswelt verlangt uns einiges ab: Wir müssen<br />
flexibel auf technische Neuerungen und Datenschutzauflagen<br />
reagieren. Und wir müssen uns einlassen auf eine neue Generation<br />
des Berufsnachwuchses. Die Digitalisierung fordert uns<br />
täglich in völlig unterschiedlichen Bereichen heraus – und ganz<br />
nebenbei müssen wir uns vor allem fachlich auf dem neuesten<br />
Stand halten.<br />
Wie also können wir uns und unsere Kanzleien fit machen für<br />
Gegenwart und Zukunft? Wie sieht ein Arbeitsplatz aus, an dem<br />
sich das Team wohl fühlt und gern an einem Strang zieht? Welche<br />
Erwartungen haben wir an den Berufsnachwuchs – und wie<br />
können wir umgekehrt dessen Erwartungen erfüllen? Der 42.<br />
Deutsche Steuerberatertag geht all diesen Fragen unter dem<br />
Motto Kanzlei in Bestform nach.<br />
Fachliche Fitness, betriebliche Gesundheitsvorsorge,<br />
Achtsamkeit<br />
Fachliche Fitness, betriebliche Gesundheitsvorsorge, Achtsamkeit<br />
– diesen Bereichen eines gesunden Betriebsklimas widmen wir<br />
uns dieses Jahr. Wir stärken Sie inhaltlich und machen Sie und<br />
Ihre Kanzlei fit für die Anforderungen unserer Zeit.<br />
Wie immer verknüpfen wir ein hochaktuelles Fachprogramm<br />
mit einer sehr umfangreichen und interessanten Fachausstellung<br />
und einem abwechslungsreichen Rahmenprogramm. Beim<br />
Deutschen Steuerberatertag versammeln sich einmal im Jahr alle<br />
relevanten Gesprächspartner an einem Ort – Kanzleiinhaber,<br />
Angestellte, Studenten, Ansprechpartner aus Politik und Verwaltung,<br />
Wissenschaftler, Dienstleister und ideenreiche Startups.<br />
Seien Sie dabei!<br />
26
42. Deutscher Steuerberatertag <strong>2019</strong><br />
Wir machen Sie fit!<br />
20.–22. Oktober <strong>2019</strong> in Berlin<br />
Fachliche Fitness, betriebliche<br />
Gesundheitsvorsorge, Acht samkeit<br />
– unter dem Motto Kanzlei<br />
in Bestform versammeln wir in<br />
diesem Jahr wesent liche Aspekte<br />
eines gesunden Betriebs klimas.<br />
Wir stärken Sie inhaltlich und<br />
machen Sie und Ihre Kanzlei fit<br />
für das digitale Arbeiten und die<br />
Gewinnung und Bindung Ihrer<br />
Mitarbeiter*innen.<br />
Jetzt anmelden unter<br />
www.steuerberatertag.de<br />
Kanzlei in Bestform<br />
· Stress 4.0 – Die andere Seite<br />
der Digitalisierung<br />
· Leistung durch Schlaf –<br />
Mythos oder Wahrheit?<br />
· Gesunde Fehlerkultur<br />
· Was kostet ein Burn-Out?<br />
· Mit Körpersprache und<br />
Stimme zu mehr Präsenz<br />
· Moderne Arbeitsplatzgestaltung<br />
· FB Gesundheitswesen<br />
Was Sie außerdem erwartet<br />
· Update Steuerrecht: Bilanzsteuerrecht,<br />
Anzeigepflicht,<br />
Forschungsförderung, Ertragsteuerliche<br />
Praxisprobleme,<br />
Brennpunkt Umsatzsteuer<br />
· Alte und neue Partner treffen:<br />
Angebote, neue Entwicklungen<br />
und innovative Startups<br />
in unserer Fachausstellung<br />
· Ein großes Wiedersehen:<br />
Netzwerken, Fachsimpeln,<br />
Informieren und Erfahrungen<br />
austauschen<br />
· Berlin erleben: auf den<br />
Spuren von Babylon Berlin –<br />
wir begeben uns dieses Mal<br />
auf die Spuren der 20er Jahre.
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I<br />
Aus der Arbeit von DStV und DStI<br />
DStV und BStBK vereinbaren verstärkte Zusammenarbeit in Europa<br />
Am 06.03.<strong>2019</strong> fand in Berlin im Gebäude der Bundessteuerberaterkammer<br />
eine gemeinsame Sitzung der Präsidien des<br />
Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV) und der Bundessteuerberaterkammer<br />
(BStBK) statt, an der auch die Geschäftsführungen<br />
beider Organisationen teilnahmen.<br />
Zentraler Tagesordnungspunkt war die zukünftige, intensivere<br />
Zusammenarbeit beider Organisationen auf europapolitischem<br />
Gebiet. Hierzu unterzeichneten die Präsidenten beider Organisationen,<br />
StB/WP Harald Elster (DStV) und StB/WP/RA Dr.<br />
Raoul Riedlinger (BStBK), ein Rahmenabkommen über eine<br />
verstärkte Zusammenarbeit beider Organisationen in Europaangelegenheiten.<br />
Ziel der kommenden Zusammenarbeit ist es,<br />
die Interessen des Berufsstands auf Europaebene noch wirksamer<br />
zu vertreten. In diesem Zusammenhang diskutierten die<br />
Sitzungsteilnehmer auch über gegenwärtige und zukünftige<br />
Fragen mit europarechtlichem Bezug.<br />
DStV-Präsident StB/WP Harald Elster (links) und BStBK-Präsident StB/WP/RA Dr.<br />
Raoul Riedlinger (rechts) bei der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung über<br />
die Intensivierung der Zusammenarbeit beider Organisationen in Europaangelegenheiten<br />
Weitere Besprechungspunkte waren aktuelle berufsrechtliche<br />
Fragen, datenschutzrechtliche Aspekte und die Entwicklung<br />
des steuerberatenden Berufs unter dem Vorzeichen der Digitalisierung.<br />
Die Präsidien und Geschäftsführungen von DStV und BStBK bei der gemeinsamen Präsidiumssitzung am 06.03.<strong>2019</strong> in Berlin<br />
28
Aus der Arbeit von DStV und DStI I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />
Präsident Elster im Gespräch mit BMF-Steuerabteilungsleiter MinDir Dr. Möhlenbrock<br />
Am 17.04.<strong>2019</strong> traf sich WP/StB Harald Elster, Präsident des DStV,<br />
mit dem neuen Leiter der Steuerabteilung des Bundesministeriums<br />
der Finanzen (BMF), Ministerialdirektor (MinDir) Dr. Rolf<br />
Möhlenbrock, zu einem ersten fachlichen Austausch.<br />
Gegenstand des Gesprächs waren insbesondere aktuelle steuerpolitische<br />
Herausforderungen wie die vom BMF geplante Einführung<br />
von Anzeigepflichten für grenzüberschreitende und<br />
innerstaatliche Steuergestaltungen und die Grundsteuerreform.<br />
Auch in berufspolitischer Hinsicht begegneten sich Elster und<br />
Möhlenbrock am Puls der Zeit. Das laufende Vertragsverletzungsverfahren<br />
der EU-Kommission gegen die Vorbehaltsaufgaben<br />
betrifft den Berufsstand in seinen Grundfesten. Elster<br />
sensibilisierte Möhlenbrock eingehend für die Bedeutung dieses<br />
Regelungsbereichs unter anderem für den Verbraucherschutz<br />
und damit für das Gemeinwohl.<br />
Präsident WP/StB Harald Elster und MinDir Dr. Rolf Möhlenbrock<br />
Möhlenbrock war im Oktober 2018 von Bundesfinanzminister<br />
Olaf Scholz in sein jetziges Amt berufen worden. Zuvor war<br />
er als Leiter der Unterabteilung IV C des BMF mit den Fragen<br />
rund um die Steuern vom Einkommen und Ertrag, die Unternehmensteuerpolitik<br />
sowie die Erbschaft- und Grundsteuer betraut.<br />
Möhlenbrock folgt auf Michael Sell, der die Position des Leiters<br />
der Steuerabteilung mehr als sechs Jahre innehatte.<br />
Das Gespräch war durch eine konstruktive und zugleich vertrauensvolle<br />
Atmosphäre geprägt. Elster unterstrich die Bereitschaft<br />
des DStV, die Arbeit des Ministeriums mit seinem Blick für die<br />
Praxisbelange von kleinen und mittleren Kanzleien und der Fachexpertise<br />
weiter zu begleiten. Möhlenbrock zeigte sich als fachlich<br />
versierter und aufgeschlossener Ansprechpartner. Zwischen<br />
den Gesprächspartnern bestand Einigkeit, den Austausch bei<br />
nächster Gelegenheit fortzusetzen und damit an die Tradition<br />
der guten Verbindung zwischen Sell und Elster anzuknüpfen.<br />
Von Seiten des BMF nahmen an dem Fachgespräch auch RDin<br />
Nadine Danewitz, Leiterin des Referats u.a. für das Steuerberatungsrecht,<br />
und MR Dr. Michael Myßen, Leiter des Referats u.a.<br />
für steuerliches Verfahrensrecht, teil. DStV-Präsident Elster wurde<br />
von dem DStV-Hauptgeschäftsführer Syndikus-RA/StB Norman<br />
Peters und der stellv. DStV-Geschäftsführerin RAin/StBin Sylvia<br />
Mein begleitet.<br />
Gespräch mit der Deutschen Rentenversicherung Bund<br />
Am 13.03.<strong>2019</strong> trafen Präsident StB/WP Harald Elster und der<br />
seinerzeitige Hauptgeschäftsführer, RA/FAStR Prof. Dr. Axel Pestke,<br />
zu einem Gespräch mit der Direktorin der Deutschen Rentenversicherung<br />
Bund (DRV), Brigitte Gross, in Berlin zusammen. Gross<br />
wurde dabei von dem Leiter der Grundsatzabteilung der DRV,<br />
Christoph Skipka, und dem Referatsleiter Allgemeine Rechts- und<br />
Verfahrensfragen, Frank Rupprecht, begleitet.<br />
Präsident Elster nahm zunächst die Gelegenheit wahr, den Gastgebern<br />
die Aufgaben und die Struktur des Deutschen Steuerberaterverbandes<br />
und seiner Mitgliedsverbände zu schildern.<br />
Im weiteren Verlauf des Gesprächs ging es dann u. a. um das<br />
breite Anforderungsspektrum, dem sich Steuerberaterinnen und<br />
Steuerberater heute auch und gerade im Hinblick auf das sozialversicherungsrechtliche<br />
Beitragsverfahren gegenübergestellt<br />
sehen. So geben sie jeden Monat über 12,5 Mio. Lohn- und<br />
Gehaltsabrechnungen ab, in denen sozialversicherungsrechtliche<br />
Fragen eine Rolle spielen. Außenprüfungen durch die<br />
Sozialversicherungsträger finden regelmäßig in den Kanzleien<br />
von Steuerberatern statt. Unter anderem hierdurch leistet der<br />
steuerberatende Beruf – auch nach Ansicht der Deutschen<br />
Rentenversicherung – eine bedeutende Unterstützung, um ein<br />
ordnungsgemäßes und effizientes Beitragserhebungsverfahren<br />
zu gewährleisten.<br />
Weiterer Gesprächsgegenstand war der bekannte Wunsch von<br />
Steuerberatern, dass ihnen eine Vertretungsbefugnis in sozialversicherungsrechtlichen<br />
Statusfeststellungsverfahren eingeräumt<br />
werde. Eine dahingehende Rechtsänderung läge nach Ansicht<br />
des DStV auch im Interesse der beteiligten Bürger, Unternehmen<br />
und des gesamten Beitragserhebungsverfahrens. Demgegenüber<br />
sieht sich die Deutsche Rentenversicherung bisher an das eine<br />
Vertretungsbefugnis von Steuerberatern in derartigen Verfahren<br />
verneinende Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahre 2014<br />
gebunden (BSG v. 05.03.2014, B 12 R 4/12 R). An dem Thema<br />
muss deshalb von Seiten der Steuerberater weiter gearbeitet<br />
werden.<br />
29
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I<br />
Aus der Arbeit von DStV und DStI<br />
Prof. Dr. Axel Pestke geht nach 34 Jahren engagierter Arbeit beim DStV<br />
in den verdienten Ruhestand<br />
und die Unabhängigkeit des Berufsstands ein. Dabei vergaß er<br />
nicht, den Berufsstand frühzeitig mahnend auf die steigenden<br />
Anforderungen unserer sich verändernden Welt aufmerksam zu<br />
machen. Immer wieder wies Axel Pestke darauf hin, dass dem<br />
steuerberatenden Beruf eine exzellente Zukunft bevorsteht, wenn<br />
er sich den veränderten Rahmenbedingungen anzupassen weiß.<br />
RA/FAStR Prof. Dr. Axel Pestke<br />
Erschließung neuer Tätigkeitsfelder für Steuerberater<br />
Dazu gehört auch und insbesondere die Entwicklung und Verdeutlichung<br />
neuer Kompetenzen. Mit großem Einsatz kämpfte<br />
Axel Pestke für die Zukunft der steuerberatenden Berufe und die<br />
Erschließung neuer Tätigkeitsfelder. Die Einführung des Fachberaters<br />
für vereinbare Tätigkeiten kann als ein Meilenstein in der Entwicklung<br />
des Berufsstands bezeichnet werden. Sie ist maßgeblich<br />
auf seinen Einfluss zurückzuführen. Unermüdlich machte er sich<br />
für die berufsrechtliche Zulässigkeit des Führens dieser Bezeichnung<br />
stark. Die inzwischen über zehnjährige Erfolgsgeschichte des Konzepts<br />
gibt ihm Recht – über 2.200 Steuerberater dokumentieren<br />
mit der Fachberaterbezeichnung ihre speziellen Kenntnisse nach<br />
außen und können sich damit besser am Markt positionieren.<br />
Am 01.04.<strong>2019</strong> trat RA/FAStR Prof. Dr. Axel Pestke als Hauptgeschäftsführer<br />
des DStV und Direktor des Deutschen Steuerberaterinstituts<br />
e. V. (DStI), des Fachinstituts des DStV, seinen wohlverdienten<br />
Ruhestand an. Über 34 Jahre lang, davon 27 Jahre als<br />
Hauptgeschäftsführer, hat er sich mit bewundernswertem Einsatz<br />
für den Berufsstand der Steuerberater auf nationaler und internationaler<br />
Ebene für den DStV und seine Mitgliedsverbände engagiert.<br />
Positive Entwicklung der DStV-Geschäftsstelle in Berlin<br />
Mit Umsicht und Weitblick lenkte Axel Pestke die Geschicke<br />
des DStV unter vier Präsidenten. Die Entwicklung des DStV zum<br />
zuverlässigen Sprachrohr des Berufstands und anerkannten<br />
Gesprächspartner der Politik und Finanzverwaltung hat er maßgeblich<br />
mitgeprägt. Unter seiner Leitung entwickelte sich die<br />
DStV-Geschäftsstelle zu einem schlagkräftigen Team, das sich<br />
engagiert und mit großer Fachkenntnis für die steuerberatenden<br />
Berufe einsetzt. Angehörige des Berufsstands, der Politik, Gerichtsbarkeit,<br />
Wirtschaft und Kollegen aus befreundeten Berufsorganisationen<br />
kennen ihn als zuverlässigen, fachkundigen und urteilssicheren<br />
Gesprächspartner.<br />
Anerkannter Experte im Berufsrecht der Steuerberater<br />
Axel Pestkes besonderes Augenmerk galt dem Berufsrecht der Steuerberater<br />
und den Herausforderungen, denen sich der Berufsstand<br />
fortlaufend stellen muss. Auch die damit einhergehenden Chancen<br />
für den Berufsstand hatte er stets im Blick. In der Zeit seiner Tätigkeit<br />
für den DStV hat er sich durch zahlreiche Veröffentlichungen<br />
und Vorträge über das immer vielschichtiger und komplexer werdende<br />
Berufsbild der Steuerberater zu Recht einen Ruf als Experte<br />
erarbeitet. Entschieden setzte er sich für ein liberales Berufsrecht<br />
Qualitätsmanagementoffensive<br />
Besonders am Herzen lag Axel Pestke das Thema Qualitätssicherung.<br />
Die Unterstützung der Verbandsmitglieder bei der kontinuierlichen<br />
Verbesserung der Qualität ihrer beruflichen Arbeit betrachtete<br />
er als zentrale Zukunftsaufgabe der Verbände. Seit den 90-iger<br />
Jahren setzte er sich für die Einführung systematischer Qualitätsmanagementsysteme<br />
in Steuerberaterkanzleien ein. Das gemeinsam<br />
mit der BStBK und der DATEV herausgegebene Handbuch „Qualitätssicherung<br />
und Qualitätsmanagement in der Steuerberatung“<br />
und die Einführung des DStV-Qualitätssiegels für Steuerberaterkanzleien<br />
sind insbesondere seinem Engagement zu verdanken.<br />
Unermüdlich arbeitete er an neuen Ideen für die Vermittlung von<br />
Methoden zur Prozessverbesserung in Steuerberatungskanzleien.<br />
QM-Zertifizierung der DStV-Geschäftsstelle<br />
Auch innerhalb der Verbändegemeinschaft war Axel Pestke ein<br />
Vorkämpfer des Qualitätsgedankens. Immer betonte er, dass man<br />
bei den Steuerberaterverbänden und dem DStV das Qualitätsmanagement<br />
nicht nur predigen, sondern auch vorleben wolle. Als<br />
einer der ersten Verbände in der Bundesrepublik Deutschland und<br />
in Europa hat der DStV eine ISO-Zertifizierung erlangt. Seither stellt<br />
sich der DStV regelmäßigen Überwachungs- und Wiederholungsaudits<br />
und ist mittlerweile nach der neuesten ISO 9001:2015 zertifiziert.<br />
Viele andere Verbände und zahlreiche seiner Mitgliedsverbände<br />
inklusive deren Fortbildungseinrichtungen sind dem Beispiel<br />
des Dachverbandes gefolgt. Axel Pestke ist es zu verdanken, dass<br />
das Qualitätsmanagement zu einem intern wie extern wirkenden<br />
Erfolgsmerkmal für das Verbandsmanagement geworden ist.<br />
30
Aus der Arbeit von DStV und DStI I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />
Zusammenarbeit mit Kollegen aus Europa<br />
Immer wieder bewies Axel Pestke Weitblick und Aufgeschlossenheit<br />
für neue Entwicklungen. Sein Bemühen galt insbesondere<br />
auch der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Europa. Das<br />
Engagement des DStV im Rahmen der EFAA (European Federation<br />
of Accountants and Auditors für SMEs) und der im Jahr 2015<br />
unter Mitwirkung des DStV gegründeten ETAF (European Tax<br />
Adviser Federation) sind Beispiele dafür, wie nachhaltig er über<br />
die Grenzen Deutschlands hinaus zum Wohle des Berufsstands<br />
gewirkt und Brücken zu vergleichbaren Organisationen in Europa<br />
geschlagen hat.<br />
Engagement in der Ausbildung des Berufsnachwuchses<br />
Nicht zuletzt soll der Einsatz von Axel Pestke für den Nachwuchs<br />
erwähnt werden. Er trat mit Nachdruck für eine qualifizierte Ausbildung<br />
des steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufsstands<br />
ein. Im Jahr 2001 erhielt er die Professur für Recht/Internationale<br />
Rechtsordnungen/Berufsrecht und Kanzleimanagement<br />
an der Fachhochschule Calw, seit 2011 ist er Gastprofessor an der<br />
SRH Hochschule Berlin.<br />
Feierliche Verabschiedung<br />
Präsidium und Vorstand von DStV und DStI, die Geschäftsführer<br />
der Steuerberaterverbände, Wegbegleiter aus der Politik und vielen<br />
befreundeten Organisationen sowie die Mitarbeiter der DStV-Geschäftsstelle<br />
verabschiedeten Axel Pestke am 02.04.<strong>2019</strong> bei einer<br />
Feier in Berlin und sprachen ihm ihren Dank für seinen Einsatz und<br />
seine Erfolge aus.<br />
Axel Pestke hat die Arbeit des DStV auf besondere Weise geprägt.<br />
Die langen Jahre seiner Tätigkeit waren sicherlich spannend, aber<br />
bestimmt nicht immer einfach. Es ist zu hoffen, dass bei Axel<br />
Pestke die positiven Eindrücke überwiegen und er immer mit<br />
Freude an seine Zeit beim DStV zurückdenken wird. Gewiss ist<br />
allerdings, dass er die vor ihm liegenden Jahre in gewohnter Art<br />
weniger als „Ruhestand“, sondern vielmehr als einen aktiven<br />
„Unruhestand“ erleben wird.<br />
Die neue DStV-Geschäftsführung<br />
Das Präsidium des DStV hat die Geschäftsführung des Verbands<br />
zum 01.04.<strong>2019</strong> neu aufgestellt. Die Geschäftsführung wird jetzt<br />
von Syndikus-RA/StB Norman Peters, Attila Gerhäuser, LL.M., und<br />
RAin/StBin Syliva Mein gebildet (s. Personalia). Das Team geht die<br />
wachsenden Herausforderungen, die die steuerberatenden und<br />
wirtschaftsprüfenden Berufe national und international betreffen,<br />
mit frischer Kraft an.<br />
Deutsche Bank<br />
Niedrigzinsen<br />
jetzt sichern.<br />
Eine Kanzlei<br />
zukaufen?<br />
In eine Kanzlei<br />
einkaufen?<br />
Wir unterstützen Sie bei Ihrem<br />
nächsten Schritt. Mit einer<br />
Finanzierungsberatung, die mehr<br />
möglich macht.<br />
#Hausbank<br />
#PositiverBeitrag<br />
deutsche-bank.de/naechsterschritt<br />
Filiale Köln-Andreaskloster<br />
An den Dominikanern 11–27<br />
50668 Köln<br />
Telefon 0221 142-2148<br />
andrea.krings@db.com<br />
31
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I<br />
Aus der Arbeit von DStV und DStI<br />
Das Forschungszulagengesetz steht in den Startlöchern<br />
„Forsche Forscher freuen sich über steuerbegünstigte Forschung.“<br />
So oder ähnlich könnte bald ein Zungenbrecher lauten.<br />
Denn der Referentenentwurf für ein Forschungszulagengesetz<br />
liegt auf dem Tisch. Der Entwurf sieht vor, die bestehende Projektförderung<br />
um eine steuerliche Förderung von Forschung und<br />
Entwicklung (FuE) zu ergänzen. So sollen FuE-Tätigkeiten insbesondere<br />
von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) angekurbelt<br />
werden. Der DStV regt in seiner Stellungnahme S 07/19<br />
unter anderem folgende Nachbesserungen an.<br />
Streitanfällige Abgrenzung begünstigter Forschungs- und<br />
Entwicklungsvorhaben<br />
Der Entwurf sieht vor, dass Grundlagenforschung, industrielle<br />
Forschung sowie experimentelle Entwicklungen begünstigte<br />
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sein können. In einer<br />
Anlage wird erläutert, was darunter konkret zu verstehen ist.<br />
So umfasst etwa die „experimentelle Entwicklung“ u.a. die<br />
Entwicklung von Prototypen sowie die Erprobung und Validierung<br />
neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.<br />
Das Hauptziel der Maßnahmen muss dabei darin<br />
bestehen, im Wesentlichen noch nicht feststehende Produkte,<br />
Verfahren oder Dienstleistungen weiter zu verbessern. Demgegenüber<br />
sind FuE-Vorhaben von einer Förderung ausgeschlossen,<br />
wenn ein Produkt oder Verfahren im Wesentlichen festgelegt ist<br />
und etwa das primäre Ziel der Marktentwicklung verfolgt wird.<br />
Diese Abgrenzung dürfte in der Praxis äußerst streitanfällig werden.<br />
Der DStV regt daher mindestens untergesetzlich konkretisierende<br />
Beispiele an.<br />
Mangelnde Förderung bei der Vergabe von<br />
Forschungsaufträgen<br />
Als großes Manko identifiziert der DStV, dass im Falle der Auftragsforschung<br />
lediglich der beauftragte Auftragnehmer in den<br />
Genuss der steuerlichen Forschungszulage kommen kann. KMU<br />
haben oftmals keine eigene Forschungsabteilung. Sie tragen<br />
als Auftraggeber bei der Vergabe von Forschungsaufträgen<br />
somit zwar weiterhin das wirtschaftliche Risiko. Von der Forschungszulage<br />
können sie jedoch nicht profitieren. Das in der<br />
Einleitung des Referentenentwurfs erklärte Ziel „eine Förderung<br />
von Forschung und Entwicklung zu etablieren, die insbesondere<br />
kleine und mittelständische Unternehmen im Fokus hat“ wird<br />
aus Sicht des DStV nicht konsequent umgesetzt. Er regt an, in<br />
Fällen der Auftragsforschung eine Förderung des Auftraggebers<br />
zu ermöglichen.<br />
Fehlende Fristen erschweren Liquiditätsplanung<br />
Der Entwurf sieht vor, dass der Anspruchsberechtigte nach<br />
Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem die förderfähigen Aufwendungen<br />
(Arbeitslöhne) vom Arbeitnehmer bezogen worden<br />
sind, den Antrag auf Forschungszulage beim Betriebsstättenfinanzamt<br />
stellen kann. Dem Antrag ist u.a. eine Bescheinigung<br />
nach § 6 FZulG-E beizufügen. Die Bescheinigung bestätigt die<br />
Förderfähigkeit des Vorhabens. Sie ist gesondert bei einer noch<br />
zu bestimmenden Stelle zu beantragen.<br />
Unternehmen müssen aufgrund dieser zwei Verfahrensschritte<br />
zunächst in Vorleistung treten. Dadurch büßt das Instrument<br />
der Forschungszulage für liquiditätsschwache Unternehmen<br />
erheblich an Attraktivität ein. Für die Vorfinanzierung der Personalaufwendungen<br />
müssen sie unter Umständen erst Kredite<br />
aufnehmen. Diese würden sie zusätzlich mit Zinsen belasten.<br />
Dieser Nachteil sollte zumindest damit kompensiert werden,<br />
dass der Anspruchsberechtigte den Zeitraum bis zum Erhalt der<br />
Forschungszulage sicher bestimmen kann. Dies ist nach derzeitiger<br />
Ausgestaltung des FZulG-E nicht möglich. Der Entwurf sieht<br />
nämlich keine Bearbeitungsfrist für die Erteilung der Bescheinigung<br />
vor. Liegt die notwendige Bescheinigung am Ende des<br />
Wirtschaftsjahres noch nicht vor, kann der Anspruchsberechtigte<br />
seinen Antrag nicht zeitnah stellen. Ferner ist zwar vorgesehen,<br />
dass die Auszahlung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe<br />
des Bescheids erfolgen soll. Jedoch ist das zuständige Finanzamt<br />
an keine Bearbeitungsfrist gebunden.<br />
Aus dem Zusammenspiel des zweistufigen Antragsverfahrens<br />
ohne jeweilige Fristvorgabe folgt, dass der spätere Liquiditätsausgleich<br />
durch die Forschungszulage für den Anspruchsberechtigten<br />
zeitlich nicht planbar ist. Daher empfiehlt der DStV<br />
dringend, eine Frist sowohl zur Bescheinigungserteilung als auch<br />
zur Antragsbearbeitung durch das Betriebsstättenfinanzamt<br />
gesetzlich zu normieren.<br />
Negative Wechselwirkungen zu § 7g EStG zu erwarten<br />
Der Entwurf regelt, dass die Forschungszulage nicht zu den steuerpflichtigen<br />
Einnahmen i.S.d. EStG gehört. Der Begründung des<br />
Referentenentwurfs ist zu entnehmen, dass Kapitalgesellschaften<br />
die Forschungszulage in der Gewinnrücklage zu erfassen haben.<br />
Daraus könnte sich eine für den Steuerpflichtigen nachteilige<br />
Wechselwirkung zu § 7g EStG ergeben. Um den Investitionsabzugsbetrag<br />
nach 7g EStG in Anspruch nehmen zu können, darf<br />
bei Gewerbebetrieben oder der selbständigen Arbeit dienenden<br />
Betrieben, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG ermitteln,<br />
das Betriebsvermögen 235.000 € nicht übersteigen. Die Erfassung<br />
der Forschungszulage in der Gewinnrücklage könnte nun<br />
dazu führen, dass diese Betriebsvermögensgrenze überschritten<br />
wird. Dies erscheint angesichts des Ziels der Forschungszulage,<br />
KMU zugute zu kommen, widersprüchlich. Schließlich bezweckt<br />
auch § 7g EStG die Stärkung von KMU.<br />
Die Förderung von FuE-Vorhaben sollte aus Sicht des DStV keine<br />
nachteiligen Wechselwirkungen zu anderen steuerlichen Vorschriften<br />
entfalten. Sie sollte daher keine Auswikungen auf die<br />
genannte Betriebsvermögensgrenze haben.<br />
32
Aus der Arbeit von DStV und DStI I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />
Zeit für Entschlackung der Bürokratie<br />
Diese Zahlen sprechen für sich. Grund genug für den DStV, an<br />
dieser Idee festzuhalten, und einmal mehr zu fordern, die handels-<br />
und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen auf fünf Jahre<br />
zu begrenzen.<br />
Vereinfachung der Abschreibung bei geringwertigen<br />
Wirtschaftsgütern (GWG)<br />
Die zuletzt erfolgte Anhebung des Schwellenwerts zur Sofortabschreibung<br />
von GWG für ab 2018 angeschaffte Güter von 410 €<br />
auf 800 € war aus Sicht des DStV bereits ein richtiger Schritt.<br />
Eine noch spürbarere bürokratische Entlastung entstünde jedoch,<br />
wenn der Schwellenwert auf 1.000 € angehoben würde und<br />
gleichzeitig die Poolabschreibung entfiele. So regte der DStV es<br />
auch schon in seiner DStV-Stellungnahme S 12/18 an.<br />
Die Steuerpflichtigen fordern ihn, Bundeswirtschaftsminister<br />
Altmaier fordert ihn, und der DStV fordert ihn: den Bürokratieabbau.<br />
Nicht ohne Grund: Zunehmend mehr bürokratische<br />
Herausforderungen treffen den Berufsstand und dabei insbesondere<br />
kleine und mittlere Kanzleien. So etwa die Informationsund<br />
Dokumentationspflichten der seit letztem Jahr geltenden<br />
Vorschriften zur Datenschutz-Grundverordnung. Zeit also, den<br />
Erfüllungsaufwand zu senken. Das entspräche im Übrigen auch<br />
der Vereinbarung im Koalitionsvertrag (vgl. Koalitionsvertrag<br />
zwischen CDU, CSU und SPD, 19. Legislaturperiode, Zeile 2863<br />
ff.). Den jüngsten, über die Medienberichterstattung wahrgenommenen<br />
Vorstoß des Bundeswirtschaftsministers Altmaier<br />
begrüßt der DStV daher außerordentlich.<br />
In seiner an Bundesfinanzminister Scholz gerichteten Stellungnahme<br />
S 06/19 trägt der DStV zur Vorbereitung eines Bürokratieabbaugesetzes<br />
III unter anderem die nachfolgenden Verbesserungsmöglichkeiten<br />
vor; sie könnten den Berufsstand und die<br />
Steuerpflichtigen von unnötiger Bürokratie spürbar entlasten.<br />
Kürzere handels- und steuerrechtliche<br />
Aufbewahrungsfristen<br />
Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten stehen<br />
seit langem in der Diskussion. Bereits in einem Eckpunktepapier<br />
vom 14.12.2011 beschloss das damalige Kabinett eine<br />
Harmonisierung der Aufbewahrungspflichten. Angedacht war<br />
eine Begrenzung auf fünf Jahre.<br />
Das hieraus resultierende Einsparpotenzial für die Wirtschaft<br />
wurde im Bericht des Projekts „Harmonisierung und Verkürzung<br />
der Aufbewahrungs- und Prüfungsfristen nach Handels-, Steuerund<br />
Sozialrecht“ (Mai 2011) auf knapp 3,9 Mrd. € (ca. 16 % der<br />
jährlichen Belastung) beziffert.<br />
Erst letztes Jahr gab es einen Vorstoß des Bundesrats, diese<br />
Änderung ins Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen<br />
beim Handel mit Waren und zur Änderung weiterer steuerlicher<br />
Vorschriften aufzunehmen. Leider blieb der Versuch am Ende<br />
erfolglos.<br />
Die Praxis leidet daher nach wie vor an der Auswahlmöglichkeit:<br />
Sofortabschreibung oder das Einstellen in einen Sammelposten<br />
mit ratierlicher Abschreibung. Steuerberater müssen im Zuge<br />
einer steueroptimalen Beratung ihren Mandanten sämtliche<br />
Abschreibungsvarianten darlegen. Dann muss die buchhalterische<br />
Erfassung überwacht und letztlich auch etwaige Anlagenabgänge<br />
gewürdigt werden. Dieser ganze Zusatzaufwand<br />
könnte entfallen, wenn die Grenze für die Sofortabschreibung<br />
auf 1.000 € angehoben und damit die Poolabschreibung überflüssig<br />
würde.<br />
Umsatzsteuerliche Entlastung von Unternehmensgründern<br />
Grundsätzlich normiert das Gesetz als umsatzsteuerlichen Voranmeldungszeitraum<br />
das Kalendervierteljahr. Die Abgabefristen verkürzen<br />
sich nur auf ein monatliches Abgabeintervall, sofern die<br />
Steuer für das Vorjahr mehr als 7.500 € betrug. Zudem kann das<br />
Finanzamt in den Fällen, in denen die jährliche Steuer im Vorjahr<br />
unter 1.000 € betrug, Unternehmer sogar von der Verpflichtung<br />
zur Abgabe von unterjährigen Voranmeldungen befreien.<br />
Aber gerade für Unternehmensgründer gilt dieser Grundsatz<br />
nicht. Sie sind gesetzlich verpflichtet, im Jahr der Gründung<br />
sowie im Folgejahr monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen<br />
abzugeben.<br />
Aus Sicht des DStV ist es Zeit, hiervon abzulassen. Vielmehr muss<br />
der Grundsatz der vierteljährlichen Abgabe der Voranmeldungen<br />
auch für Gründer gelten. Das brächte den Vorteil, dass Unternehmer<br />
und ihre Berater mehr Zeit für eine umsatzsteuerliche<br />
Analyse der neuen Geschäftstätigkeiten bliebe. Die quartalsweisen<br />
Voranmeldungen wären mithin weniger korrekturbedürftig<br />
– eine Win-win-Situation für alle Beteiligten.<br />
33
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I<br />
Aus der Arbeit von DStV und DStI<br />
Erste Erfahrungen mit der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens<br />
Die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ist ein den<br />
DStV und den Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL)<br />
seit Jahren verbindendes Mammutprojekt. Der BVL lud den<br />
DStV auch dieses Jahr zu seinen alljährlichen Orga- und Fachbesprechungen<br />
mit Vertretern der Finanzbehörden und Beratungspraxis<br />
ein. Eine mit rund 50 Teilnehmern gut besuchte Tagung<br />
fand am 19.02.<strong>2019</strong> in München statt. Sie bewies einmal mehr,<br />
dass das gegenseitige Verständnis für die Arbeitssituation der<br />
jeweils anderen Seite ein wichtiger Baustein zum Gelingen des<br />
Projekts ist.<br />
Vollautomationsgestützte Veranlagung nimmt zu<br />
Beim Erfahrungsaustausch zur ausschließlich automationsgestützten<br />
Veranlagung diskutierten die Teilnehmer die Quote,<br />
Durchlaufzeiten und Auswirkungen in den Finanzämtern. Es<br />
stellte sich heraus, dass sich die sog. Autofall-Quote für den<br />
Veranlagungszeitraum 2017 bundesweit deutlich erhöht hat.<br />
Sie liege in Bayern bei mehr als 15 % und betreffe vornehmlich<br />
die Veranlagungen von Arbeitnehmern und Rentnern. Die<br />
Durchlaufzeit liege in diesen Fällen etwa bei 14 Tagen. Bei einer<br />
manuellen Bearbeitung dieser Sachverhalte dauere der Erlass<br />
der Steuerbescheide hingegen häufig zwei bis vier Monate, –<br />
so die Berichte aus der Praxis. Neben IT-Umstellungen sei einer<br />
der Verzögerungsgründe die Nachforderung von Belegen, die<br />
aus den Vorgaben des Risikomanagementsystems resultierten.<br />
Es dauere noch eine Weile, bis die einzelnen Bausteine des<br />
Modernisierungsvorhabens, wie der Wechsel von der Belegvorlage-<br />
zur Belegvorhaltepflicht und das Risikomanagementsystem,<br />
reibungslos ineinandergreifen – so die Erläuterungen<br />
der Vertreter der Finanzverwaltung. Die geplante Einführung<br />
eines elektronischen „Containers“ sei eines der Vorhaben zur<br />
Behebung entsprechender Probleme. Die mit der elektronischen<br />
Steuererklärung übermittelten Belege könnten in ihm gespeichert<br />
werden und wären für die Finanzverwaltung jederzeit<br />
abrufbar.<br />
um das Verfahren für Steuerpflichtige, deren steuerliche Berater<br />
und die Finanzverwaltung reibungsloser zu gestalten. Die Vertreter<br />
der bayerischen Finanzverwaltung betonten etwa, dass<br />
detailliertere Angaben die Glaubwürdigkeit erhöhen würden.<br />
So sollten in den Steuererklärungen keine kumulierten Werte<br />
angegeben, sondern alle Erfassungs- und Textfelder genutzt<br />
werden, um die Sachverhalte nachvollziehbar darzustellen.<br />
Darüber hinaus informierten sie die Teilnehmer, dass die digitale<br />
Belegübermittlung über das ELSTER-Portal voraussichtlich ab<br />
Ende 2020 möglich sein werde. Angesichts der hohen Sicherheitsbedenken<br />
sollten die Belege bis dahin nicht als einfache<br />
E-Mail, sondern in Papier eingereicht werden.<br />
Bedeutung des sog. qualifizierten Freitextfelds<br />
Ein weiteres Thema der Tagung waren die Erfahrungen<br />
mit dem sog. qualifizierten Freitextfeld. Die ursprüngliche<br />
Befürchtung der Finanzverwaltung, dass es zu einem flächendeckenden<br />
Einsatz der technischen Option kommen würde,<br />
trat nach einer ersten Auswertung nicht ein: Lediglich in ca.<br />
2 % der Fälle solle sie genutzt worden sein. Es sei zudem<br />
eine überwiegend sinnvolle Nutzung des Felds durch die Beratungspraxis<br />
zu verzeichnen. Vertreter der Finanzverwaltung<br />
hoben in diesem Zusammenhang den Gastkommentar des<br />
DStV-Präsidenten WP/StB Harald Elster in der Fachzeitschrift<br />
DER BETRIEB mit dem Titel „Das qualifizierte Freitextfeld ist<br />
Freund und nicht Feind des Steuerpflichtigen“ (Der Betrieb,<br />
Nr. 46 vom 16.11.2018, M4 ff.) positiv hervor: Wie in dem<br />
Beitrag beschrieben, diene das Feld nicht zur Verschärfung<br />
der Mitwirkungspflichten. Vielmehr solle es die steuerstrafund<br />
haftungsrechtlichen Risiken für Steuerpflichtige und deren<br />
steuerliche Berater reduzieren.<br />
Hinweise zum Wechsel von der Belegvorlagezur<br />
Belegvorhaltepflicht<br />
Der Wechsel von der Belegvorlage- zur Belegvorhaltepflicht<br />
gestalte sich in der Praxis insgesamt noch nicht ganz einfach,<br />
wie der Austausch über die gegenwärtigen Praxiserfahrungen<br />
belegte. Die von der bayerischen Steuerverwaltung im Verbund<br />
unter anderem mit Vertretern des BVL entwickelten Empfehlungen<br />
zur Belegvorlage für Steuererklärungen ab 2017 böten<br />
gute erste Hinweise. Allerdings gäbe es Verbesserungspotenzial,<br />
Gut besuchte Tagung in München<br />
34
Aus der Arbeit von DStV und DStI I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />
DStV fordert faires Besteuerungsverfahren für Rentner<br />
In Mecklenburg-Vorpommern ging es 2017 los: Finanzämter<br />
schrieben Rentner an und ermunterten sie mit dem Slogan „Es<br />
geht auch ohne Steuererklärung“, an einer neuen Verfahrensform<br />
teilzunehmen, der sog. Amtsveranlagung. Hierfür reiche es<br />
aus, wenn sie eine Einverständniserklärung unterschrieben und<br />
bestätigten, dass sie nur Renteneinkünfte erzielten.<br />
Jüngst vernahm der DStV, dass eine Facharbeitsgruppe von Bund<br />
und Ländern sich inzwischen des Themas angenommen hat.<br />
Da eine Ausweitung des Verfahrens wahrscheinlich scheint, hat<br />
der DStV in seiner Stellungnahme S 04/19 rechtliche Problemstellungen<br />
dieser vereinfachten Amtsveranlagung aufgezeigt.<br />
Aus Sicht des DStV ist es essentiell, dass sich ein neuartiges Verfahren<br />
– wie das Amtsveranlagungsverfahren für Rentner – in die<br />
bestehenden verfahrensrechtlichen Grundsätze der Abgabenordnung<br />
(AO) einbettet. Diese Grundsätze bilden ein über die Jahrzehnte<br />
gewachsenes und durch die Rechtsprechung mit Leben<br />
gefülltes, gut austariertes System. Dieses wirkt gleichermaßen<br />
zugunsten und zulasten der Steuerpflichtigen. Wird ein neues<br />
Verfahren eingeführt, bedarf es einer gründlichen Prüfung, wie<br />
ein für den Steuerpflichtigen faires Verfahren auch hier gesetzlich<br />
und untergesetzlich erhalten bleibt.<br />
Einverständniserklärung als Steuererklärung?<br />
Rentner sind nach § 25 Abs. 3 EStG i.V.m. § 56 EStDV zur<br />
Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Die Erstellung der<br />
hierfür erforderlichen amtlichen Vordrucke für die Einkommensbesteuerung<br />
obliegt dem Bundesministerium der Finanzen im<br />
Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder<br />
(§ 51 Abs. 4 Nr. 1 EStG). Dem Vernehmen nach wurde die Einverständniserklärung<br />
seinerzeit aber gerade nicht in entsprechenden<br />
Abstimmungen von Bund und Ländern, sondern im Alleingang<br />
von Mecklenburg-Vorpommern konzipiert.<br />
Die amtlichen Vordrucke spielen auch nach der Rechtsprechung<br />
des BFH eine wichtige Rolle. So entschied er, dass es für eine<br />
funktionierende Finanzverwaltung erforderlich sei, von allen Tatsachen<br />
Kenntnis zu erlangen, die aus Sicht der Finanzverwaltung<br />
entscheidungserheblich sind. Diese ergäben sich eben gerade<br />
aus den amtlichen Vordrucken. Dabei seien nicht nur die positiven<br />
Angaben sondern auch verneinende Angaben von Wert.<br />
Ferner könne das Finanzamt ohne Kenntnis der wesentlichen<br />
Besteuerungs- oder Vergütungsmerkale nicht in eine Überprüfung<br />
zugunsten der Steuerpflichtigen eintreten. Daher sei eine<br />
Abweichung von amtlichen Mustern nicht möglich (BFH, Urt.<br />
v. 13.04.1972, V R 16/69, BStBl II 1972, 725, Rn. 6). Wird kein<br />
amtlicher oder diesem entsprechender Vordruck verwendet, liegt<br />
keine gültige Steuererklärung vor (vgl. Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung,<br />
§ 150, Rn. 8).<br />
In Summe sprechen daher gewichtige Gründe dafür, dass der<br />
Rentner mit der Einverständniserklärung keine Steuererklärung<br />
abgibt; demnach erfüllt er die ihn treffende Abgabepflicht nicht.<br />
Der DStV fordert, dass Rentner durch eine Amtsveranlagung in<br />
keinem Fall negative Folgen treffen dürfen, wie etwa Verspätungszuschläge.<br />
Risiko des Verlusts von Rechtspositionen<br />
Da eine Einverständniserklärung verfahrensrechtlich wohl keine<br />
Steuererklärung ersetzt, treten Verfahrensfragen auf, die zulasten<br />
der Steuerpflichtigen gehen. Insbesondere dürfte die Anwendung<br />
einiger Korrekturvorschriften erschwert sein.<br />
So ist aus Sicht des DStV unklar, wie sich das Amtsveranlagungsverfahren<br />
etwa auf Änderungen eines Steuerbescheids gem.<br />
§ 173 Abs. 1 Nr. 2 AO aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel<br />
zugunsten des Steuerpflichtigen auswirkt. Der BFH entschied,<br />
dass einem Steuerpflichtigen regelmäßig grobes Verschulden<br />
am nachträglichen Bekanntwerden neuer Tatsachen anzulasten<br />
sei, wenn er eine unvollständige Steuererklärung abgegeben<br />
und eine ausdrücklich gestellte, auf einen bestimmten Vorgang<br />
bezogene und für ihn verständliche Frage nicht beantwortet<br />
hätte (BFH, Urt. v. 16.05.2013, III R 12/12, BStBl II 2016, 512,<br />
Rn. 29). Es ist nicht geklärt, welcher Verschuldensmaßstab im Fall<br />
der Amtsveranlagung künftig gilt. Dies würden künftig Finanzgerichte<br />
entscheiden. Bis dahin trägt der Steuerpflichtige das Risiko,<br />
den Vorwurf des Verschuldens nicht entkräften zu können.<br />
Auch bei Änderungen nach § 173a AO (Schreib- oder Rechenfehler<br />
bei Erstellung einer Steuererklärung) sowie nach § 175b<br />
AO (Änderung von Steuerbescheiden bei Datenübermittlung<br />
durch Dritte) könnte es zu Schwierigkeiten kommen. Diese Normen<br />
knüpfen ausdrücklich an Vorgänge bei der Erstellung einer<br />
Steuererklärung an.<br />
Der DStV sieht im Rahmen der Korrekturnormen gesetzlichen<br />
Handlungsbedarf, um eine Benachteiligung der Rentner, die an<br />
einem Amtsveranlagungsverfahren teilnehmen, zu verhindern.<br />
Hinreichende Aufklärung gefordert<br />
Aus Sicht des DStV werden Steuerpflichtige im Vergleich zu sonst<br />
üblichen Einkommensteuerformularen nicht ausreichend nach<br />
steuerrelevanten Lebenssachverhalten befragt. Soweit Bund und<br />
Länder eine verkürzte Abfrage der steuerrelevanten Umstände<br />
für geboten halten, sollte deren Erläuterung zumindest zielgenau<br />
auf die Bedürfnisse der Rentner zugeschnitten werden.<br />
Dass die Erläuterung in Mecklenburg-Vorpommern derzeit unzureichend<br />
ist, wird insbesondere anhand der Erklärung zu dem<br />
Feld „außergewöhnliche Belastungen“ deutlich. Rentner finden<br />
in dem Beiblatt lediglich folgenden Hinweis: „Außergewöhnliche<br />
Belastungen sind Ausgaben, die aufgrund besonderer Umstände<br />
zwangsläufig anfallen, z. B. die Ausgaben, die durch Krankheit,<br />
Behinderung oder Unwetterschäden entstehen.“<br />
35
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I<br />
Aus der Arbeit von DStV und DStI<br />
Dies ist aus Sicht des DStV angesichts der Komplexität des Steuerrechts<br />
und der dazu ergangenen Rechtsprechung eindeutig zu<br />
wenig. Zum Vergleich: Steuerpflichtige finden in der Anleitung<br />
zur Einkommensteuererklärung fast zwei Seiten Erläuterungen<br />
zu den „außergewöhnlichen Belastungen“ nebst Beispielen –<br />
etwa wann Bestattungs-, Krankheits- oder Pflegekosten angesetzt<br />
werden können. Dieses Informationsmissverhältnis zwischen Einverständniserklärung<br />
nebst Hinweisblatt sowie Broschüre und den<br />
traditionellen Anleitungen zur Steuererklärung ist nicht tragbar.<br />
Unvollständige Eintragungen werden dadurch geradezu provoziert.<br />
Der DStV fordert, dass verkürzte Erklärungsformulare zumindest<br />
von ausführlichen, verständlichen und an der Zielgruppe<br />
orientierten Hinweisblättern begleitet werden. Angesichts der<br />
Komplexität des Steuerrechts wird nur so gewährleistet, dass ein<br />
Steuerpflichtiger vollständige Angaben vornehmen kann.<br />
Rechts- und Berufsrechtsausschuss tagte in Berlin<br />
Am 09.04.<strong>2019</strong> kam der Rechts- und Berufsrechtsausschuss des<br />
DStV zu seiner turnusmäßigen Frühjahrssitzung in Berlin zusammen.<br />
Auf der Tagesordnung der Sitzung, die in der Geschäftsstelle<br />
des DStV stattfand, standen unter anderem aktuelle Fragen<br />
zur Geldwäsche, zum Whistleblowing und zum Datenschutz.<br />
Neben dem Berufsrecht der Steuerberater wurden auch aktuelle<br />
berufsrechtliche Entwicklungen der rechtsberatenden und<br />
prüfenden Berufe erörtert.<br />
ist es unter anderem, aktuelle berufsrechtliche Themen praxisgerecht<br />
aufzubereiten und Handlungshilfen zu entwickeln,<br />
welche die Beufsangehörigen bei der Arbeit in den Kanzleien<br />
unterstützen. Mit Blick darauf sind alle Mitglieder der regionalen<br />
Steuerberaterverbände stets herzlich eingeladen, die Ausschussarbeit<br />
zu unterstützen und ihre Fragen und Anregungen an die<br />
Geschäftsstelle des DStV zu übermitteln, gerne auch per E-Mail<br />
an dstv.berlin@dstv.de.<br />
Die nächste Sitzung des Ausschusses wird am 19.11.<strong>2019</strong> stattfinden.<br />
Ziel der Arbeit des Rechts- und Berufsrechtsausschusses<br />
V.l.n.r.: StB/WP Christian Rech; GF Attila Gerhäuser (DStV), StBin Dr. Jutta Fischer-Neuner, StB/RA Volker Höpfl, StB Carsten<br />
Butenschön, Dr. Jan Trommer (DStV), StB Karsten Schmidt, StB/vBP Franz Plankermann, RA Christian Michel (DStV)<br />
36
Aus der Arbeit von DStV und DStI I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />
Eingaben und Stellungnahmen<br />
Der DStV hat im Berichtszeitraum die nachfolgenden Stellungnahmen und Eingaben verfasst. Sie können unter StBdirekt sowie auf<br />
der Homepage des DStV (www.dstv.de ) noch einmal im vollen Wortlaut nachgelesen werden:<br />
• Stellungnahme S 04/19 vom 13.03.<strong>2019</strong>: Rechtliche Problemstellungen<br />
bei der sog. Amtsveranlagung von Rentnern<br />
• Stellungnahme S 05/19 vom 27.03.<strong>2019</strong>: Zeitliche Bedenken im<br />
Hinblick auf den Manipulationsschutz von Kassen ab 2020<br />
• Stellungnahme S 06/19 vom 16.04.<strong>2019</strong>: Anregungen für ein Bürokratieentlastungsgesetz<br />
III<br />
• Stellungnahme S 07/19 vom 03.05.<strong>2019</strong>: Referentenentwurf eines<br />
Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung<br />
(Forschungszulagengesetz - FZulG)<br />
Verbändeforum IT<br />
Am 18.03.<strong>2019</strong> kam das Verbändeforum IT des DStV zu seiner<br />
turnusmäßigen Frühjahrssitzung in Berlin zusammen.<br />
Als Gast begrüßte der Vorsitzende des Verbändeforums IT,<br />
VP StB/vBP Richard Deußen, den Leiter des DATEV-Informationsbüros<br />
Berlin, Torsten Wunderlich, der in einem Impulsvortrag<br />
zu aktuellen digitalpolitischen Herausforderungen berichtete.<br />
Auf der Tagesordnung der Sitzung standen neben Fragen der<br />
Digitalisierung in Steuerkanzleien unter anderem auch Aspekte<br />
des mobilen Scannens von Belegen sowie der praktischen Auswirkungen<br />
der Datenschutzgrundverordnung. Das Verbändeforum<br />
IT wird die Berufsangehörigen unter anderem auch durch seine<br />
monatlichen Newsletter zu aktuellen IT-Themen informieren.<br />
Teilnehmer des Verbändeforums IT in Berlin, Littenstr. 10<br />
37
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I Sonstige Berufspolitik<br />
SONSTIGE BERUFSPOLITIK<br />
DATEV: Milliarde € Umsatz geknackt<br />
Antonie Schweitzer, Köln<br />
Positive Nachrichten aus Nürnberg: Stolz verkündete der<br />
DATEV-Vorstandsvorsitzende am 20.03.<strong>2019</strong> anlässlich einer<br />
Telefon-Pressekonferenz die vorläufigen Highlights aus dem<br />
Geschäftsjahr 2018. Eine Milliarde Umsatz konnte erzielt werden.<br />
Das war zwar fast schon einmal in der Geschichte der Genossenschaft<br />
der Fall, erläuterte Dr. Robert Mayr, damals allerdings<br />
noch in DM. Als Belohnung und zusätzliche Motivation erhielten<br />
alle Mitarbeiter ein Paar Laufschuhe mit drei grünen Streifen – als<br />
Sondermodell eines bekannten Herstellers.<br />
Mit 5,7 % plus und einer Steigerung um 56,1 Mio. auf 1.034<br />
Mio. Umsatz entspricht dieses Ergebnis dem stärksten absoluten<br />
Wachstum der vergangenen zehn Jahre. Das erfolgreiche Jahr<br />
2017 und auch die eigenen Planungen konnten noch einmal<br />
deutlich übertroffen werden. Die DATEV Wachstumsrate lag<br />
erneut über der Entwicklung des IT-Markts (+ 3,1 %) sowie des<br />
Bruttoinlandsprodukts (+ 1,5 %).<br />
Verantwortlich für diese rasante Entwicklung ist nach Auskunft<br />
des DATEV-Vorstandsvorsitzenden die fortschreitende Digitalisierung<br />
der betriebswirtschaftlichen Prozesse in den Bereichen<br />
Buchführung, Bilanzierung und Steuerdeklaration. Sie verursachte<br />
eine steigende Nachfrage nach Softwareprodukten und<br />
Cloud-Lösungen. „Für die digitale Zusammenarbeit zwischen<br />
den steuerlichen Beratern, den Unternehmen und den Arbeitnehmern<br />
sind wir mit unseren innovativen, effizienten und<br />
rechtssicheren Angeboten bestens positioniert und arbeiten<br />
weiter daran“, betonte Dr. Robert Mayr.<br />
Wie Finanzvorstand Diana Windmeißer ergänzte, generierte das<br />
Rechnungswesen mit einem Plus von 19,2 Mio. € (+ 6,2 %)<br />
über ein Drittel des DATEV Umsatzwachstums. Auch der Bereich<br />
Personalwirtschaft verzeichnete eine deutliche Steigerung – mit<br />
etwa 13 Mio. Arbeitnehmern, die ihre monatliche Gehaltsabrechnung<br />
über die DATEV erhielten.<br />
Große Zuwächse verbuchten ebenfalls die Cloud-Lösungen. So<br />
nutzten 312.000 Unternehmen das DATEV-Rechenzentrum für<br />
den digitalen Belegaustausch mit ihrem Steuerberater; und die<br />
Anzahl der dort gespeicherten Buchungsbelege stieg um rund<br />
250 Mio. auf mehr als 950 Mio. Pro Monat kamen im Schnitt<br />
7.600 Unternehmen hinzu, die digitales Belegbuchen nutzen,<br />
während 2017 der monatliche Zuwachs noch 4.700 betrug. Insgesamt<br />
lag das Betriebsergebnis mit 74,6 Mio. € um 14,1 Mio. €<br />
über dem Vorjahreswert.<br />
Während die Anzahl der Mitglieder sich um 252 auf 40.303<br />
reduzierte, was nach Auskunft des Finanzvorstandes Windmei-<br />
38
Sonstige Berufspolitik I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />
ßer auf die Konzentrationstendenzen in der Branche zurückzuführen<br />
ist, stieg die Anzahl der Kunden um 39.000 auf 301.334<br />
(im Vorjahr waren es 262.075). Als Wachstumstreiber wirkten<br />
sich auch die positive Konjunktur und der Arbeitsmarkt aus.<br />
Nach der im letzten Jahr durchgesetzten und nicht unumstrittenen<br />
Satzungsänderung ist es der DATEV erstmals in der<br />
Geschichte der Genossenschaft möglich, mit ihren Dienstleistungen<br />
direkt an Endkunden heranzutreten. Diesen Paradigmenwechsel<br />
kommentiert Dr. Mayr als einen im Zeitalter der<br />
Internationalisierung wichtigen Schritt in die richtige Richtung.<br />
Bereits Anfang 2020 soll für nicht beratene Steuerpflichtige<br />
die Möglichkeit bestehen, ihre Steuererklärung <strong>2019</strong> über eine<br />
DATEV APP Lösung abzufassen. Die Anbahnungsplattform, die<br />
<strong>2019</strong> freigeschaltet werden soll, soll zudem auf strategischer<br />
Ebene die Funktion erfüllen, dem Steuerbürger bei Bedarf rasch<br />
den geeigneten Berater zuzuführen.<br />
Mit insgesamt 7.606 Mitarbeitern, davon 314 neuen Kräften,<br />
die vorwiegend in den großen Bereichen Entwicklung, Service<br />
und Vertrieb sowie Produktion angestellt wurden, will die<br />
DATEV die Herausforderungen der Zukunft meistern. Ein Cross<br />
Solution Center (XSC) wurde aufgebaut, um Synergieeffekte<br />
zu nutzen. Crossfunktionale Teams sollen strategische Projekte<br />
beschleunigen und die Reaktionsfähigkeit der Organisation auf<br />
Marktveränderungen erhöhen.<br />
43,0 Mio. € sollen an die Mitglieder in Form einer genossenschaftlichen<br />
Rückvergütung ausgezahlt werden. Im Vergleich<br />
zum Vorjahr (41,2 Mio. €) bleibt die Rückvergütungsquote mit<br />
5,0 % des rückvergütungsfähigen Jahresumsatzes konstant. Die<br />
Auszahlung der genossenschaftlichen Rückvergütung erfolgt<br />
nach der Feststellung des Jahresabschlusses durch die 50.<br />
ordentliche Vertreterversammlung am 28. Juni <strong>2019</strong>.<br />
Der DATEV Vorstandsvorsitzende prognostizierte abschließend<br />
der Branche ein goldenes Zeitalter, da der Bedarf an kompetenter<br />
Steuerberatung weiter ansteige. Der Blick in die Kristallkugel<br />
verspreche ein erfolgreiches Jahr <strong>2019</strong>, das die Erwartungen<br />
voraussichtlich erneut übertreffen werde.<br />
Verschwiegenheit in Gefahr! – Europaparlament verabschiedet Whistleblower-Richtlinie<br />
Am 16.04.<strong>2019</strong> hat das Europaparlament die Richtlinie zum<br />
Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden<br />
(sog. Whistleblower Richtlinie) verabschiedet. Damit ist nun<br />
auch die letzte Hürde für einen europaweit einheitlichen Schutz<br />
von Hinweisgebern genommen. Der Richtlinientext wird nun im<br />
Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und muss dann<br />
innerhalb von zwei Jahren in den Mitgliedstaaten umgesetzt<br />
werden.<br />
„Leider wird die<br />
Whistleblower-Richtlinie die<br />
Verschwiegenheitspflichten<br />
von Steuerberatern und<br />
Wirtschaftsprüfern aushebeln“<br />
Harald Elster<br />
„Die Einführung eines europaweiten gleichen Schutzstandards<br />
ist ein wichtiger Schritt nach vorne für den Schutz von Whistleblowern“,<br />
betonte der Präsident des DStV, StB/WP Harald<br />
Elster. Aus rechtsstaatlicher und berufsrechtlicher Sicht hat der<br />
finale Richtlinientext jedoch nur zu Kopfschütteln und Unverständnis<br />
geführt. „Leider wird die Whistleblower-Richtlinie die<br />
Verschwiegenheitspflichten von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern<br />
aushebeln“, so Elster.<br />
Der Richtlinientext schaffe zwar bewusst eine Ausnahme für<br />
anwaltliche und ärztliche Verschwiegenheitspflichten. „Das ist<br />
problematisch, denn Rechtsanwälte können in Deutschland<br />
steuerberatend tätig sein“, stellte Elster fest. „Es ist nicht nachzuvollziehen,<br />
dass auf europäischer Ebene eine Unterscheidung<br />
zwischen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und den<br />
Verschwiegenheitspflichten von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern<br />
eingeführt wird“, erklärte der Präsident des DStV. „Es<br />
liegt auf der Hand, dass dies in Deutschland zu praxisrelevanten<br />
Problemen führen wird“, so Elster. Kleinere Korrekturen im Richtlinientext<br />
hätten hier eine ausgewogene Lösung schaffen können,<br />
welche allen Parteien geholfen hätten.<br />
„In einer Zwei-Personen Kanzlei ist<br />
ein interner Meldekanal schlichtweg<br />
überflüssig“<br />
Harald Elster<br />
Auch bleibt unklar, wie Kanzleien die übrigen konkreten Anforderungen<br />
der Richtlinie umsetzen sollen. „Besonders die Schaffung<br />
von internen Meldekanälen, wie sie durch die Richtlinie<br />
gefordert werden, ist in der Praxis kaum umsetzbar“, erklärt<br />
Elster. „In einer Zwei-Personen Kanzlei ist ein interner Meldekanal<br />
schlichtweg überflüssig“, so Elster weiter.<br />
39
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I Sonstige Berufspolitik<br />
TAX 3 – Abschlussbericht kriminalisiert Steuerberater und Wirtschaftsprüfer<br />
Am 26.03.<strong>2019</strong> hat das Plenum des Europaparlaments bei<br />
seiner Sitzung in Strasbourg den Abschlussbericht des TAX<br />
3 – Ausschusses für die Reformempfehlungen in Bezug auf<br />
Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung<br />
in der Europäischen Union angenommen.<br />
Die Arbeit des TAX 3 – Ausschusses sei wichtig für die Steuergerechtigkeit<br />
in der Europäischen Union, betonte Präsident<br />
StB/WP Harald Elster am Rande der Präsidiumssitzung des DStV<br />
in München. Die im Abschlussbericht geforderten Reformvorschläge<br />
zur Bekämpfung von Steuervermeidung, Steuerhinterziehung<br />
und aggressiver Steuerplanung, zur Stärkung<br />
von Maßnahmen gegen Geldwäsche, zur Bekämpfung von<br />
Mehrwertsteuerbetrug und zum besseren Schutz von Whistleblowern<br />
und Journalisten seien „nachvollziehbar, müssten<br />
aber rechtsstaatliche Prinzipien achten und verhältnismäßig<br />
und zielführend sein“, so Elster.<br />
Auch die Forderungen nach Modernisierung des steuerlichen<br />
Rechtsrahmens auf internationaler und europäischer Ebene<br />
könne er nachvollziehen. Ob dies ausschließlich durch eine<br />
Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage<br />
(GKKB), einen Abschluss der gegenwärtigen Mehrwertsteuerreform<br />
oder durch die Einführung einer Digitalsteuer<br />
erreicht werden kann, müsse noch abschließend geklärt werden.<br />
Hier sei, so Elster, auch zu prüfen, ob „internationale oder<br />
nationale Lösungen teilweise nicht besser geeignet sind als<br />
europäische Maßnahmen“.<br />
Absolut nicht nachvollziehen könne Elster jedoch die im<br />
Abschlussbericht angenommenen Aussagen über Steuerberater<br />
und Wirtschaftsprüfer. Der Abschlussbericht beschreibt verallgemeinernd,<br />
dass „Intermediäre bei der Geldwäsche und der<br />
Terrorismusfinanzierung eine gewichtige Rolle spielen“. Dies<br />
suggeriere, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer seien Mittäter,<br />
so Elster. Auch dürfe die „berufliche Verschwiegenheit nicht<br />
als Deckmantel für kriminelle Machenschaften“ entfremdet<br />
werden, so der Text des Abschlussberichts.<br />
„Die Aussagen über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer als<br />
Strippenzieher in der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung<br />
sind nicht nur aus politischer und rechtlicher Hinsicht höchst<br />
bedenklich, sondern schlichtweg grundfalsch“, so Elster.<br />
„Derzeit liegen den deutschen Strafverfolgungsbehörden keine<br />
Kenntnisse vor, dass Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in<br />
Geldwäschehandlungen oder Terrorismusfinanzierung involviert<br />
sind oder entsprechende Verfahren gegen sie laufen“<br />
stellte Präsident Elster klar. Der DStV weist daher ausdrücklich<br />
darauf hin, dass ein solcher Generalverdacht den tatsächlichen<br />
Erkenntnissen der Strafverfolgungsbehörden ausdrücklich<br />
widerspricht.<br />
Abschließend mahnt Elster noch, dass „eine bedeutende<br />
Institution wie das Europäische Parlament ihre Empfehlungen<br />
immer am angestrebten Ziel und an der ihr gebührenden Professionalität<br />
ausrichten muss“. „Davon ist das Europaparlament<br />
jedoch weit entfernt, wenn es einen derart vereinfachten<br />
Generalverdacht gegen eine bestimmte, zudem nicht weiter<br />
definierte Berufsgruppe annimmt“, so Elster.<br />
40
Aktuelles Steuerrecht I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />
AKTUELLES STEUERRECHT<br />
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität etc.<br />
Das BMF hat am 08.05.<strong>2019</strong> einen Referentenentwurf zur Förderung<br />
nachhaltiger, bezahlbarer und klimafreundlicher Mobilität<br />
veröffentlicht. Hierdurch sollen Umweltbelastungen durch den<br />
CO2-Ausstoß nachhaltig reduziert werden. Die Elektromobilität<br />
soll den zentralen Baustein für eine zukunftsgerechte Fortbewegung<br />
bilden. Dabei leisten Maßnahmen zur steuerlichen<br />
Förderung der Elektromobilität einen wesentlichen Beitrag zur<br />
Erhöhung der Umweltverträglichkeit des Personen- und Güterverkehrs.<br />
Die Bundesregierung hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, mehr<br />
Elektroautos auf Deutschlands Straßen zu bringen und Deutschland<br />
zum Leitmarkt für Elektromobilität zu machen. Über die<br />
bereits bestehenden Vorteile für Elektroautos sollen daher weitere<br />
steuerliche Anreize geschaffen werden. Auch die Nutzung<br />
von öffentlichen Verkehrsmitteln und des Fahrradverkehrs sollen<br />
steuerlich gefördert werden.<br />
Des Weiteren enthält der Gesetzentwurf weitreichende umsatzsteuerliche<br />
Änderungen sowie Änderungen des EStG.<br />
Umsetzung des Kassengesetzes: DStV im Gespräch mit MdB Uwe Feiler<br />
Es verbleiben nur noch wenige Monate. Ab dem 01.01.2020<br />
müssen elektronische Kassen mit einer zertifizierten technischen<br />
Sicherheitseinrichtung (TSE) vor Manipulationen geschützt sein.<br />
Vieles deutet indes darauf hin, dass das Umsetzungsverfahren<br />
noch immer in den Kinderschuhen steckt.<br />
In einem gemeinsamen Austausch am 20.03.<strong>2019</strong> waren sich<br />
der für das sog. Kassengesetz zuständige Berichterstatter der<br />
CDU/CSU-Fraktion im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags,<br />
MdB Uwe Feiler, und der DStV einig: es dürfte zeitlich sehr,<br />
sehr eng werden.<br />
Kassengesetz: Verbleibende Zeit für Umsetzung dürfte<br />
kaum mehr ausreichen<br />
Der Stichtag für die neuen Kassenvorgaben rückt unaufhaltsam<br />
näher – und dennoch sind nach wie vor keine zertifizierten TSE<br />
am Markt in Sicht. In dem Gespräch ging es daher insbesondere<br />
um den aktuellen Verfahrensstand. Feiler zeigte viel Verständnis<br />
für die Sorgen der Beraterschaft. Denn selbst im besten Fall,<br />
wenn in naher Zukunft zumindest Prototypen existieren sollten,<br />
wären noch einige Hürden zu nehmen. In den verbleibenden<br />
rund neun Monaten müssten die Geräte nach dem Verständnis<br />
des DStV<br />
Die Sorgen werden durch die jüngst veröffentlichte Antwort der<br />
Bundesregierung auf die kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion<br />
nicht abgemildert (BT-Drs. 19/8684). Danach werde<br />
das Zertifizierungsverfahren im Projekt „Zertifizierung eines<br />
Sicherheitsmoduls für Registrierkassen und weitere Aufzeichnungssysteme“<br />
(ZERSIKA) erprobt. Das Projekt laufe planmäßig.<br />
Für die in ZERSIKA begleitete Zertifizierung sehe der Projektplan<br />
eine Freigabe im zweiten Quartal und einen Abschluss der Zertifizierung<br />
im vierten Quartal dieses Jahres vor. Weiter heißt es,<br />
dass jeder Hersteller die Zertifizierung einer technischen Sicherheitseinrichtung<br />
beantragen könne – unabhängig davon, ob die<br />
Zertifizierung der technischen Sicherheitseinrichtung im ZERSI-<br />
KA-Projekt abgeschlossen sei. Dennoch hat der DStV Bedenken.<br />
Selbst wenn diese Planungen reibungslos verlaufen sollten, bleibt<br />
aus seiner Sicht offen, ob die Verbreitung der zertifizierten TSE<br />
von verschiedenen Anbietern am Markt mit ausreichendem zeitlichen<br />
Vorlauf erfolgt.<br />
• zertifiziert,<br />
• in Serie gefertigt,<br />
• durch die Kassenhersteller systemkonform in die Kassen integriert<br />
und schließlich<br />
• von den Steuerpflichtigen installiert werden.<br />
Vor diesem Hintergrund sind Zweifel, ob bis Ende des Jahres<br />
ein für alle Seiten zufriedenstellendes Ergebnis steht, durchaus<br />
angebracht.<br />
V. l. Daniela Ebert, LL.M. (DStV-Referentin), MdB Uwe Feiler (CDU/CSU-Bundestagsfraktion),<br />
Denis Basta, M.A. (DStV-Referent<br />
41
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I Aktuelles Steuerrecht<br />
DStV wendet sich an Finanzausschuss des Deutschen<br />
Bundestages<br />
Der DStV adressierte seine Bedenken bereits im Rahmen seiner<br />
Stellungnahme S 03/19 zu dem Entwurf eines Anwendungserlasses<br />
zu § 146a AO an das Bundesministerium der Finanzen.<br />
Entschärfen könnte die Problematik allerdings nur eine Verschiebung<br />
des Stichtags – und dies bedarf einer Gesetzesänderung.<br />
Da der aktuelle Stand der Umsetzung des Gesetzes auch auf der<br />
Tagesordnung der Sitzung des Finanzausschusses am 03.04.<strong>2019</strong><br />
stand, wandte sich der DStV mit seiner Stellungnahme S 05/19<br />
an dessen Vorsitzende, MdB Bettina Stark-Watzinger (FDP).<br />
Neben einer Verschiebung des Stichtags regt der DStV in der<br />
Eingabe eine Verlängerung der Frist für die erstmalige Mitteilung<br />
der Kassen i. S. d. § 146a Abs. 4 AO an. Aktuell sieht das Gesetz<br />
nämlich vor, dass die erstmalige Mitteilung der Millionen von<br />
betroffenen Kassen bis spätestens 31.01.2020 erstattet werden<br />
muss. Abhängig davon, wann mit den Mitteilungen begonnen<br />
werden kann, droht insbesondere bei kleinen und mittleren<br />
Kanzleien eine erhebliche Störung der Kanzleiabläufe. Damit<br />
der Praxis in jedem Fall ausreichend Zeit bleibt, die Meldungen<br />
in zumutbarer Weise vorzunehmen, hat der DStV eine Frist von<br />
drei Monaten, beginnend mit dem Stichtag der erstmaligen<br />
Anwendung des § 146a AO, gefordert.<br />
Auf der Agenda des Gesprächs mit MdB Feiler stand außerdem<br />
das Thema Anzeigepflicht für Steuergestaltungen. Der DStV vermittelte<br />
erneut seine Sorge, dass sich das Instrument zu einem<br />
Bürokratiemonster für die Steuerberaterschaft und die Finanzverwaltung<br />
entwickeln wird.<br />
Für den DStV nahmen an dem Gespräch die stellvertretende<br />
Geschäftsführerin, RAin/StBin Sylvia Mein, sowie die Referenten<br />
Daniela Ebert, LLM., und Denis Basta, M.A., teil.<br />
BMF-Entwurf zu Vorgaben für Kassen ab 2020 führen zu erheblichen Nöten in der Praxis<br />
Ab 01.01.2020 gelten verschärfte Regelungen bei der Nutzung<br />
bestimmter elektronischer Kassen – so sieht es § 146a AO vor.<br />
Das dazugehörige Anwendungsschreiben hat das Bundesministerium<br />
der Finanzen (BMF) am 12.02.<strong>2019</strong> in einer Entwurfsfassung<br />
an die Verbände versandt. Es ist das dritte im Bunde<br />
– letztes Jahr wurden bereits die Schreiben zur Einzelaufzeichnungspflicht<br />
sowie zur Kassennachschau veröffentlicht. Die<br />
Finanzverwaltung vervollständigt damit ihre Auffassung zu den<br />
gesetzlichen Neuerungen durch das sog. Kassengesetz. In seiner<br />
Stellungnahme S 03/19 zu dem Entwurf identifiziert der DStV<br />
fachlichen Nachbesserungsbedarf und adressiert darüber hinaus<br />
die Nöte der Praxis.<br />
Rahmen verbleiben, um seine Kassen mit den zertifizierten TSE<br />
auszurüsten.<br />
Der DStV unterstützt die Bestrebungen des Gesetzgebers, die<br />
Manipulation von Kassen in bargeldintensiven Branchen einzudämmen.<br />
Keinesfalls darf es dem Steuerpflichtigen jedoch<br />
zum Nachteil gereichen, wenn eine fristgerechte Umrüstung der<br />
eingesetzten Kassen aufgrund von durch ihn nicht zu beeinflussenden<br />
Ursachen misslingt.<br />
Vor diesem Hintergrund ist nach Auffassung des DStV eine Verlängerung<br />
der Frist zur Umrüstung der Kassen geboten.<br />
Die Zeit für die Umsetzung wird knapp<br />
Betroffene Kassen müssen ab dem Stichtag 01.01.2020 mittels<br />
einer sog. technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) vor Manipulationen<br />
geschützt sein. Die eingesetzte TSE muss durch das<br />
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert<br />
sein.<br />
Für die Umrüstung der schätzungsweise über zwei Millionen<br />
vom Gesetz erfassten Kassen (vgl. BT-Drs. 18/9535, S. 16) verbleiben<br />
weniger als zehn Monate. Soweit ersichtlich, sind indes<br />
noch immer keine (zertifizierten) TSE auf dem Markt verfügbar.<br />
Es steht zu befürchten, dass es angesichts der Menge an notwendigen<br />
TSE und der vergleichsweise nur noch kurzen Frist zu<br />
Lieferengpässen kommt.<br />
Dabei darf ferner nicht außer Acht gelassen werden, dass die<br />
Kassenhersteller einen ausreichenden Vorlauf benötigen, um die<br />
Software der Kassensysteme entsprechend anzupassen. Überdies<br />
muss dem Steuerpflichtigen ein angemessener zeitlicher<br />
Drohende Störung der Kanzleiabläufe<br />
Elektronische Aufzeichnungssysteme müssen innerhalb eines<br />
Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme an das<br />
zuständige Finanzamt gemeldet werden (§ 146a Abs. 4 Satz<br />
1 und 2 AO). Nach der Entwurfsfassung ist die erstmalige Mitteilung<br />
aller vor dem 01.01.2020 angeschafften und von dem<br />
Gesetz erfassten Kassen bis zum 31.01.2020 zu erstatten. Dies<br />
entspricht zwar dem Gesetzeswortlaut (Art. 97 § 30 Abs. 1 Satz<br />
2 EGAO). Der DStV hat allerdings Nachfolgendes zu bedenken<br />
gegeben.<br />
Abhängig davon, wann die ersten zertifizierten TSE auf den<br />
Markt kommen, kann es zu einer enormen Verdichtung der Meldungen<br />
kommen. Können die Geräte etwa erst im Dezember<br />
<strong>2019</strong> gekauft und installiert werden, verbleiben für die Meldung<br />
maximal zwei Monate. In dieser kurzen Zeit müssten über 2 Mio.<br />
Kassen gemeldet werden.<br />
42
Aktuelles Steuerrecht I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />
In vielen Fällen werden Mandanten ihren steuerlichen Berater<br />
bitten, die Meldung für sie vorzunehmen. Können diese jedoch<br />
z. B. erst gegen Ende dieses Jahres bzw. Anfang nächsten Jahres<br />
und demnach nur mit geringem Vorlauf erledigt werden, droht<br />
eine erhebliche Störung der Kanzleiabläufe, gerade bei kleinen<br />
und mittleren Kanzleien. Denn das Jahresende und der Beginn<br />
des neuen Jahres sind in den Kanzleien traditionell sehr arbeitsintensive<br />
Zeiten. Neben drängenden Deklarationstätigkeiten fallen<br />
beispielweise Jahresabschlussarbeiten – wie die Durchführung von<br />
Inventuren bei Mandanten – und der Abschluss der Lohnbuchhaltung<br />
für das vergangene Jahr an. Hinzu kommt, dass im Monat<br />
Dezember aufgrund der Weihnachtsfeiertage einige Arbeitstage<br />
weniger zur Verfügung stehen.<br />
Dies gilt gleichermaßen für die Mandanten in den maßgeblich<br />
betroffenen Branchen. Hier ist die Weihnachtszeit vielfach von<br />
besonderer Bedeutung für die Geschäftstätigkeit. Ausgehend von<br />
Erfahrungen aus anderen Bereichen ist zu erwarten, dass nicht alle<br />
Mandanten die für die Meldung notwendigen Unterlagen in dieser<br />
betriebsamen Zeit unmittelbar zu ihrem Berater bringen werden.<br />
Somit ist eine weitere Konzentration des Arbeitsaufkommens in<br />
den Kanzleien zu befürchten.<br />
Sollte – trotz aller Vorbehalte der Praxis – an dem Termin zur<br />
Anwendung des § 146a AO (01.01.2020) festgehalten werden,<br />
bedarf es nach Auffassung des DStV zumindest einer Nichtbeanstandungsregelung<br />
für die erstmalige Mitteilung der Kassen.<br />
Hiernach sollte es von seiten der Finanzverwaltung nicht beanstandet<br />
werden, wenn die Mitteilung nach § 146a Abs. 4 AO für alle<br />
bauartbedingt aufrüstbaren und vor dem 01.01.2020 angeschafften<br />
Kassen bis zum 31.03.2020 erstattet wird. Somit bliebe den<br />
Beratern selbst im denkbar schlechtesten Fall – mit den Arbeiten<br />
kann erst im Januar 2020 begonnen werden – genügend Zeit,<br />
die zahlreichen Mitteilungen in zumutbarer Weise vorzunehmen.<br />
Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen<br />
Die Mitteilung nach § 146a Abs. 4 AO muss mittels eines amtlich<br />
vorgeschriebenen Vordrucks erfolgen (§146a Abs. 4 Satz 1 AO).<br />
Weder im Gesetz noch im vorliegenden Entwurf ist erkennbar,<br />
dass der Mitteilungspflicht auf elektronischem Wege nachgekommen<br />
werden kann. Soweit für die Mitteilung ausschließlich eine<br />
Abgabe in Papierform vorgesehen ist, überzeugt dieses Verfahren<br />
mit Blick auf die heutigen technischen Möglichkeiten und Gegebenheiten<br />
nicht. Die Vorteile der Digitalisierung blieben in diesem<br />
Fall gänzlich ungenutzt.<br />
Zu denken ist etwa an Standardvorgänge wie die nachträgliche<br />
An- oder Abmeldung von Kassen. Ein Rückgriff auf Stammdaten<br />
(z. B. die Steuernummer) wäre bei einem analogen Verfahren nicht<br />
möglich. Zudem würde es dem aufzeichnenden Steuerpflichtigen<br />
erschwert, die mitzuteilenden Angaben für eigene Zwecke zu<br />
nutzen, beispielsweise um selbst einen Überblick über die eingesetzten<br />
Kassen zu erhalten.<br />
Weitere Probleme wirft eine Mitteilung auf Papier im Hinblick auf<br />
die vorgeschriebene Angabe der Seriennummer der TSE auf: Es<br />
handelt sich hierbei nach den Vorgaben des BSI um einen sog.<br />
Hashwert, der beispielswiese folgendermaßen aufgebaut sein<br />
könnte:<br />
4PIKOGRLFWJAWLHRJD62WZ4QTZCCY6BPLBGE5LMZOYHWKS-<br />
JX6VAA<br />
Die manuelle Eingabe eines derart langen Werts ist äußerst fehleranfällig.<br />
Auch vor diesem Hintergrund ist nach Ansicht des DStV<br />
ein digitales Verfahren zur Registrierung der Kassen notwendig.<br />
Nur so ließen sich Fehleingaben reduzieren oder – idealerweise –<br />
gänzlich vermeiden, etwa im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung.<br />
Erfreuliche Klarstellungen<br />
Der Entwurf hat allerdings auch einige begrüßenswerte Ausführungen<br />
im Gepäck, so z. B. hinsichtlich der sog. Belegausgabepflicht.<br />
Nach dieser ist allen am Geschäftsvorgang Beteiligten in<br />
unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang ein Beleg zur Verfügung<br />
zu stellen. Gemäß § 6 KassenSichV kann der Beleg in Papierform<br />
oder mit Zustimmung des Belegempfängers elektronisch in<br />
einem standardisierten Datenformat ausgegeben werden. Der<br />
DStV hat u. a. in seiner Stellungnahme S 05/17 zu dem Entwurf der<br />
KassenSichV darauf hingewiesen, dass der Begriff des „standardisierten<br />
Datenformats“ zu unbestimmt ist. Der Entwurf konkretisiert<br />
diesen Begriff nun erfreulicherweise anhand von Beispielen.<br />
Hiernach sind unter „standardisierten Datenformaten“ gängige<br />
Formate wie etwa JPG oder PDF zu verstehen.<br />
Wer zu spät kommt, den bestraft der (automatische) Verspätungszuschlag!<br />
Wer seine Steuererklärung nicht oder zu spät abgibt, kann mit<br />
einem Verspätungszuschlag belangt werden – das ist soweit<br />
nichts Neues. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens<br />
wurde die bis dahin geltende Ermessensentscheidung<br />
durch die Einführung des automatischen Verspätungszuschlags<br />
gem. § 152 Abs. 2 AO stark eingeschränkt.<br />
Für Besteuerungszeitpunkte ab 2018 heißt das: In vielen Fällen<br />
kann die Finanzbehörde nicht mehr selbst entscheiden, ob ein<br />
Verspätungszuschlag festgesetzt wird. Vielmehr entsteht dieser<br />
ganz ohne Zutun.<br />
Nachfolgender Überblick fasst das Wesentliche auf einen Blick<br />
zusammen.<br />
43
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I Aktuelles Steuerrecht<br />
Erklärungen<br />
Höhe des<br />
Verspätungszuschlags<br />
Zeitpunkt für<br />
automatischen<br />
Verspätungszuschlag<br />
Ausnahme von der<br />
Automatik<br />
Steuererklärungen, die sich auf<br />
ein Kalenderjahr beziehen<br />
(z.B. Einkommensteuer-,<br />
Körperschaftsteuer-,<br />
Gewerbesteuer oder<br />
Umsatzsteuererklärung)<br />
und Steuererklärungen, die<br />
sich auf einen gesetzlich<br />
bestimmten Zeitpunkt<br />
beziehen (z.B. Erbschaftsteuererklärung<br />
oder Erklärungen<br />
zur Feststellung von Einheitsund<br />
Grundbesitzwerten)<br />
Erklärungen zu gesondert<br />
festzustellenden<br />
einkommensteuerpflichtigen<br />
oder körperschaftsteuerpflichtigen<br />
Einkünften<br />
0,25 % der um die festgesetzten<br />
Vorauszahlungen und<br />
die anzurechnenden<br />
Steuerabzugsbeträge<br />
verminderten festgesetzten<br />
Steuer; mindestens 25 € für<br />
jeden angefangenen Monat<br />
der eingetretenen Verspätung.<br />
Ein Verspätungszuschlag darf<br />
höchstens 25.000 € betragen.<br />
0,0625 % der positiven<br />
Summe der festgestellten<br />
Einkünfte; mindestens 25 € für<br />
jeden angefangenen Monat<br />
der eingetretenen<br />
Verspätung.<br />
Abgabe nach 14 Monaten<br />
nach Ablauf des<br />
Kalenderjahrs/des<br />
Besteuerungszeitpunkts -<br />
unabhängig davon, ob der<br />
Steuerpflichtige steuerlich<br />
beraten ist.<br />
In Beraterfällen: nach Ablauf<br />
der Frist für eine<br />
Vorabanforderung.<br />
Wenn die Finanzverwaltung<br />
eine Steuer auf 0 € oder eine<br />
Steuererstattung festsetzt,<br />
greift nicht der automatische<br />
Verspätungszuschlag.<br />
Die Festsetzung des<br />
Verspätungszuschlags steht<br />
vielmehr im Ermessen der<br />
Finanzbehörden.<br />
Ein Verspätungszuschlag darf<br />
höchstens 25.000 € betragen.<br />
Erklärungen zur gesonderten<br />
Feststellung von Besteuerungsgrundlagen,<br />
Erklärungen zur<br />
Festsetzung des<br />
Gewerbesteuermessbetrags<br />
und Zerlegungserklärungen<br />
25 € für jeden angefangenen<br />
Monat der eingetretenen<br />
Verspätung.<br />
Ein Verspätungszuschlag darf<br />
höchstens 25.000 € betragen.<br />
Vierteljährlich oder monatlich<br />
abzugebende<br />
Steueranmeldungen<br />
(z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen)<br />
und jährlich abzugebende<br />
Lohnsteueranmeldungen<br />
Die Dauer und die Häufigkeit<br />
der Fristüberschreitung sowie<br />
die Höhe der Steuer sind bei<br />
der Festsetzung eines<br />
Verspätungszuschlags zu<br />
berücksichtigen.<br />
Ein Verspätungszuschlag darf<br />
höchstens 25.000 € betragen.<br />
Kein automatischer<br />
Verspätungszuschlag.<br />
Die Festsetzung des<br />
Verspätungszuschlags steht im<br />
Ermessen der Finanzbehörden.<br />
Zusammenfassende<br />
Meldungen<br />
entfällt entfällt Bereits ab 2017 kann für<br />
die verspätete Abgabe einer<br />
Zusammenfassenden Meldung<br />
kein Verspätungszuschlag<br />
mehr anfallen. Andere<br />
Sanktionsmaßnahmen<br />
kommen jedoch nach wie vor<br />
in Betracht.<br />
Sonderregelung für Abgabe einer Steuererklärung nach<br />
Aufforderung<br />
Wird ein Steuerpflichtiger nach gesetzlichem Fristablauf erstmals<br />
aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben, von der<br />
er bis dato dachte, sie nicht abgeben zu müssen, ist noch nicht<br />
automatisch ein Verspätungszuschlag entstanden. Erst wenn die<br />
seitens des Finanzamts bezeichnete Frist zur Abgabe verstreicht,<br />
wird ein Verspätungszuschlag fällig.<br />
Aus der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/8434) ergibt sich,<br />
dass diese Regelung besonders Rentner im Blick hatte. Nämlich<br />
solche, die in der Vergangenheit vom zuständigen Finanzamt<br />
eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung oder eine Mitteilung<br />
erhalten haben, künftig nicht mehr erklärungspflichtig zu sein.<br />
Diese können in späteren Veranlagungszeiträumen dennoch<br />
durch Rentenerhöhungen zur Abgabe einer Steuererklärung<br />
verpflichtet sein. Daher kann es passieren, dass die Finanzverwaltung<br />
Steuererklärungen für länger zurückliegende Zeiträume<br />
anfordert. Die Sonderregelung soll nun verhindert, dass dies zu<br />
Lasten der Betroffenen geht.<br />
44
STEUERN & BILANZEN<br />
Steuerrecht<br />
Grundmodul | PLUS | PREMIUM | PREMIUM International<br />
Steuerrecht Grundmodul<br />
U. a. mit Blümich, EStG, KStG, GewStG, Nebengesetze; Bunjes, UStG; Klein, AO.<br />
Dazu umfangreiche Rechtsprechung, Gesetzestexte, Verwaltung und Formulare.<br />
Infos: beck-shop.de/837704<br />
facebook.com/verlagchbeck |<br />
twitter.com/beckonlinede<br />
schon ab € 65,–/Monat<br />
(zzgl. MwSt., 6-Monats-Abo)<br />
Steuerrecht PLUS<br />
Zusätzlich zum Grundmodul: Gosch, KStG; Sölch/Ringleb, UStG; Troll/Gebel/Jülicher/<br />
Gottschalk, ErbStG; Koenig, AO.<br />
Infos: beck-shop.de/29363<br />
schon ab € 78,–/Monat<br />
(zzgl. MwSt., 6-Monats-Abo)<br />
Steuerrecht PREMIUM<br />
Die Erweiterung für Spezialisten: Mit dem BeckOK UStG, Hrsg. Weymüller; Meincke, ErbStG.<br />
Infos: beck-shop.de/29364<br />
schon ab € 136,–/Monat<br />
(zzgl. MwSt., 6-Monats-Abo)<br />
Steuerrecht PREMIUM International<br />
Neben den Inhalten aus Steuerrecht Grundmodul, PLUS und PREMIUM: Wassermeyer, DBA;<br />
Kraft, AStG, Zeitschrift IStR.<br />
Infos: beck-shop.de/841204<br />
schon ab € 177,–/Monat<br />
(zzgl. MwSt., 6-Monats-Abo)<br />
JETZT<br />
4 Wochen<br />
kostenlos<br />
testen<br />
beck-online.de<br />
Verlag C.H.BECK oHG, Wilhelmstraße 9, 80801 München | 159230
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I Prüfungswesen<br />
PRÜFUNGSWESEN<br />
Neue IDW-Entwürfe<br />
Das Institut der Deutschen Wirtschaft hat zahlreiche Entwürfe neuer Verlautbarungen online gestellt. Die Entwürfe können über<br />
www.idw.de<br />
eingesehen werden:<br />
• IDW ERS BFA 7: Risikovorsorge für vorhersehbare, noch nicht individuell<br />
konkretisierte Adressenausfallrisiken im handelsrechtlichen<br />
Jahres- und Konzernabschluss von Instituten („Pauschalwertberichtigungen“)<br />
• ISA (E-DE) 230 – International Standard on Auditing 230: Prüfungsdokumentation<br />
• ISA (E-DE) 402 – International Standard on Auditing 402: Überlegungen<br />
bei der Abschlussprüfung von Einheiten, die Dienstleister<br />
in Anspruch nehmen<br />
• ISA (E-DE) 250 (Revised) – International Standard on Auditing 250<br />
(Revised): Berücksichtigung von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften<br />
bei einer Abschlussprüfung<br />
• ISA (E-DE) 200 – International Standard on Auditing 200: Übergeordnete<br />
Ziele des unabhängigen Prüfers und Grundsätze einer<br />
Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on<br />
Auditing<br />
• ISA (E-DE) 710 – International Standard on Auditing 710: Vergleichsinformationen<br />
– Vergleichsangaben und Vergleichsabschlüsse<br />
• ISA (E-DE) 450 – International Standard on Auditing 450: Beurteilung<br />
der während der Abschlussprüfung identifizierten falschen<br />
Darstellungen<br />
• IDW EPS 475 – Mitteilung von Mängeln im internen Kontrollsystem<br />
an die für die Überwachung Verantwortlichen und das Management<br />
WPK-Versammlung: Wirtschaftsprüfung – Herausforderung und Chance<br />
„Wirtschaftsprüfung – Herausforderung und Chance!“ war<br />
das Leitthema der Versammlung der Wirtschaftsprüferkammer<br />
(WPK) am 10.05.<strong>2019</strong> in Berlin, an der rund 400 WP und vBP<br />
aus ganz Deutschland teilnahmen. Kernthemen waren europäische<br />
und internationale Entwicklungen sowie die Digitalisierung.<br />
Günther H. Oettinger, EU-Kommissar für Haushalt und Personal,<br />
stellte in seiner Rede heraus, dass Europa in einem Wettbewerb<br />
der Werteordnungen mit dem Rest der Welt steht.<br />
Daher seien die Europäische Union und ein starkes Europa<br />
für ihn alternativlos. Dies erfordere wirtschaftliche Stabilität,<br />
Wettbewerbsfähigkeit, Solidarität und Souveränität in<br />
und für Europa. Prof. Dr. Ortwin Renn, Geschäftsführender<br />
Wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Transformative<br />
Nachhaltigkeitsforschung, Potsdam, sagte, dass die Risiken der<br />
Digitalisierung mithilfe guter Governance-Strukturen reduziert<br />
werden müssten, ohne dabei die Chancen der Digitalisierung<br />
negativ zu beeinflussen.<br />
Gerhard Ziegler, Präsident der WPK, ermunterte die Teilnehmer,<br />
angesichts aktueller Herausforderungen die Chancen nicht zu<br />
übersehen. Zur Digitalisierung sagte er: „Unsere Chance wird<br />
sein, die künstliche Intelligenz zu unserem unterstützenden<br />
Partner zu machen. Unser Berufsstand wird weiterhin gefordert<br />
sein, die uns gelieferten Analyseergebnisse im wirtschaftlichen<br />
und rechtlichen Umfeld des Mandanten einzuordnen.“ Mit Blick<br />
auf den Berufsnachwuchs verwies Ziegler auf den Erfolg der<br />
Initiative der Wirtschaftsprüferkammer zur Modularisierung des<br />
Wirtschaftsprüfungsexamens. „Die Anzahl der Examenskandidatinnen<br />
und -kandidaten ist im Jahr <strong>2019</strong> deutlich gestiegen,“<br />
so Ziegler.<br />
„Unsere Chance wird sein, die<br />
künstliche Intelligenz zu unserem<br />
unterstützenden Partner zu machen...“<br />
Gerhard Ziegler<br />
46
Europa I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />
EUROPA<br />
EFAA-Memorandum zur Europawahl <strong>2019</strong><br />
Die European Federation of Accountants and Auditors for SMEs<br />
(EFAA) hat am 19.02.<strong>2019</strong> ihre Positionen zur Europawahl <strong>2019</strong><br />
veröffentlicht. Darin legt die EFAA sieben Forderungen für die<br />
kommende Legislaturperiode des Europäischen Parlaments dar.<br />
Für die EFAA sind danach die Top-Prioritäten auf europäischer<br />
Ebene:<br />
1. Unternehmergeist fördern;<br />
2. Verbesserung der digitalen Transformation von KMU;<br />
3. Erleichterung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln für<br />
Innovation und Wachstum;<br />
4. Förderung des Beitrags von KMU zu einer nachhaltigeren<br />
Wirtschaft;<br />
5. Unterstützung der Internationalisierung von KMU;<br />
6. den Binnenmarkt vollständig umsetzen;<br />
7. Europa für KMU gestalten und KMU für Europa gestalten.<br />
Das Memorandum der EFAA finden Sie über die Homepage der<br />
EFAA unter http://www.efaa.com/cms/upload/efaa_files/pdf/<br />
events/<strong>2019</strong>_brussels/<strong>2019</strong>0219-EFAAEPPrioritiesforSMEs-FI-<br />
NAL_for_web.pdf<br />
Die EFAA ist die europäische Berufsorganisation der Abschlussprüfer<br />
und Bilanzaufsteller, die vorwiegend kleine und mittlere<br />
Unternehmen als Mandanten betreuen. Ihr gehören Berufsorganisationen<br />
aus 11 Ländern mit mehr als 250.000 Berufsangehörigen<br />
an. Der DStV ist seit 1994 Gründungsmitglied der EFAA,<br />
deren Büro sich in Brüssel befindet. Zweites deutsches Mitglied<br />
ist seit 2013 die Wirtschaftsprüferkammer.<br />
Die EFAA leistet Facharbeit in fünf Bereichen, für die Facharbeitsgruppen<br />
eingesetzt wurden: Rechnungslegung, Abschlussprüfung,<br />
Digitalisierung, Aus- und Fortbildung und KMU-Themen.<br />
Der Präsident der EFAA ist seit 2014 StB/WP Bodo Richardt;<br />
DStV-Vizepräsident StB/WP Marcus Tuschen ist seit 2016 Mitglied<br />
des EFAA-Boards. Zudem ist der DStV in der Facharbeitsgruppe<br />
„Rechnungslegung“ durch VP StB/WP Gero Hagemeister, in<br />
der AG „Abschlussprüfung“ durch StB/WP Dipl.-Kfm. Christian<br />
Witte und in der AG „Digitalisierung“ durch Dr. Jan Trommer<br />
LL.M. vertreten.<br />
Podiumsdiskussion zur Europawahl in Hamburg<br />
Der Verband Freier Berufe (VFB) in der Freien und Hansestadt<br />
Hamburg e.V. lud am 04.04.<strong>2019</strong> unter dem Motto<br />
„Dienstleistungsfreiheit im EU-Binnenmarkt – Chance oder<br />
Bedrohung für die Freien Berufe?“ zu einer Podiumsdiskussion<br />
in den Spiegelsaal des Hotels Grand Elysée in Hamburg ein.<br />
Insbesondere mit Blick auf die am 26.05.<strong>2019</strong> stattfindende<br />
Wahl zum Europäischen Parlament erwarteten die Teilnehmer<br />
eine spannende Diskussion. Der VFB hatte hierfür Vertreter<br />
von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen gewinnen<br />
können, welche allesamt für das neue Europaparlament kandidieren.<br />
Für die Hamburger Regierungsparteien stellten sich PD Dr. Sven<br />
Tode (SPD), Mitglied der Hamburger Bürgerschaft, sowie Dr. Sergey<br />
Lagodinsky, Europawahlkandidat für Bündnis 90/Die Grünen<br />
der Diskussion. Svenja Hahn, Mitglied des Landesvorstands der<br />
FDP Hamburg und Europawahlkandidatin auf Listenplatz 2 sowie<br />
Dr. Roland Heintze, Spitzenkandidat und Vorsitzender der CDU<br />
Hamburg, vervollständigten das Podium. Geleitet wurde der<br />
thematische Austausch von Attila Gerhäuser, Geschäftsführer<br />
des DStV.<br />
StB/vBP Ute Mascher<br />
StB/vBP Ute Mascher, Vorsitzende des Verbands Freier Berufe in<br />
Hamburg und DStI-Vizepräsidentin, begrüßte in ihrer Eröffnungsrede<br />
die circa 70 Gäste. Dabei betonte sie, dass die gegenwärtigen<br />
Brexit-Verhandlungen aufgrund der engen Verbundenheit<br />
der Hansestadt mit Großbritannien besonders schmerzten. Der<br />
Brexit sei aber nur ein Beispiel unter vielen für die Herausforderungen,<br />
denen sich die Europäische Union (EU) gegenwärtig aus-<br />
47
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I Europa<br />
gesetzt sehe, so Mascher. „Populismus und EU-Verdruss werden<br />
immer präsenter“. Es sei daher erfreulich, dass der VfB in Hamburg<br />
seinen gesellschaftlichen Beitrag leistet, um die anstehende<br />
Europawahl zu bewerben und den Europawahlkandidaten eine<br />
Plattform zur Vorstellung und Diskussion ihrer Positionen bietet.<br />
den digitalen Möglichkeiten und fühlten sich abgehängt. „Die<br />
EU kann hier einen Mehrwert schaffen und älteren Mitbürgern<br />
ihre Ängste nehmen“, so Tode. Demgegenüber kritisierte Svenja<br />
Hahn, dass die EU keine klare Digitalisierungsvision habe. Dies<br />
wurde zuletzt bei der Reform der EU-Urheberrechtsrichtlinie<br />
deutlich, mit der sich die EU „selber ins Bein geschossen hat“,<br />
so Hahn weiter. Dies sei vor allem auf fehlende Expertise und<br />
teilweise auch politische Ignoranz in Brüssel zurückzuführen.<br />
Attila Gerhäuser, LL.M.<br />
Anschließend übernahm der neue DStV-Geschäftsführer Attila<br />
Gerhäuser die Moderation und steuerte durch die Podiumsdiskussion<br />
mit Fragen über die Zukunft der EU, die Digitalisierung<br />
als Herausforderung für die Freien Berufe und zur Vereinbarkeit<br />
nationalen Berufsrechts mit den EU-Grundfreiheiten.<br />
Bei Fragen der Digitalisierung waren sich die Podiumsgäste<br />
schnell einig. Die Digitalisierung macht auch vor den Freien Berufen<br />
nicht Halt und stelle für viele Berufsträger eine gewaltige<br />
Herausforderung dar. Wie oder ob die EU zukünftig den Freien<br />
Berufen unter die Arme greifen solle, darüber waren sich die<br />
Diskutanten uneinig. „Die Digitalisierung ist ein durchweg positiver<br />
Prozess und hat in vielen alltäglichen Bereichen das Leben<br />
erleichtert“, stellte PD Dr. Sven Tode fest. Gleichzeitig seien aber<br />
viele vornehmlich ältere Mitbürger schlichtweg überfordert mit<br />
Auch in Bezug auf das Berufsrecht Freier Berufe und dessen<br />
Vereinbarkeit mit den Grundfreiheiten des Binnenmarkts zeigten<br />
sich die Podiumsgäste diskussionsbereit. In Deutschland habe<br />
sich die Selbstverwaltung Freier Berufe über Jahrzehnte etabliert<br />
und durchgesetzt. Dr. Roland Heintze betonte, dass berufsregulierende<br />
Maßnahmen Vertrauen in die Qualität der Freien Berufe<br />
schaffen. Daher sei die Selbstverwaltung der Freien Berufe auch<br />
ein Ausdruck des Subsidiaritätsgedankens, dort regulierend tätig<br />
zu sein, wo es am effektivsten umgesetzt werden kann. Heintze<br />
betonte sogleich, dass das „Vorgehen der EU-Kommission in den<br />
Vertragsverletzungsverfahren gegen Steuerberater, Architekten,<br />
Ingenieure oder Apotheker nicht nachvollziehbar sei und das<br />
Subsidiaritätsprinzip der EU verletze“. Auch Dr. Sergey Lagodinsky<br />
erkannte die Wichtigkeit von berufsregulierenden Maßnahmen<br />
an. Gleichzeitig machte er aber deutlich, dass Deutschland nicht<br />
stur an seinem Modell der Berufsregulierung festhalten sollte. Im<br />
Binnenmarkt seien schließlich noch 26 weitere Staaten und deren<br />
Freie Berufe vereint. „Man muss in Europa auch darüber reden,<br />
ob die Qualität der Freien Berufe nur mit einem Kammersystem<br />
und strengen Berufsregelungen gewährleistet werden kann“,<br />
so Lagodinsky.<br />
Der DStV wünschte den Podiumsteilnehmern viel Erfolg im<br />
anstehenden Wahlkampf und der Europawahl. Neben Attila<br />
Gerhäuser nahm DStV-Europareferent Dr. Jan Trommer an der<br />
Veranstaltung in Hamburg teil.<br />
V.l.n.r.: PD Dr. Sven Tode (SPD), Dr. Sergey Lagodinsky (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Roland Heintze (CDU), Svenja Hahn<br />
(FDP) und Attila Gerhäuser, LL.M. (DStV)<br />
48
Sonstiges I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />
SONSTIGES<br />
Kostenloser WLAN-Zugang im Finanzgericht Köln<br />
Im FG Köln ist ab sofort kostenloses WLAN für alle Verfahrensbeteiligten<br />
verfügbar. In allen Bereichen der Senatssitzungssäle<br />
sind im Rahmen eines Pilotierungsverfahrens Hotspots eingerichtet.<br />
Über den Zugang „FG_Koeln.hotspot“ können zukünftig<br />
auch Verfahrensbeteiligte in mündlichen Verhandlungen oder<br />
Erörterungsterminen den WLAN-Zugang nutzen. Hierfür ist ein<br />
„Ticketcode“ erforderlich, der für den entsprechenden Sitzungstag<br />
gilt und kostenlos im Vorzimmer des Präsidenten (Zimmer<br />
223) auf der 2. Etage erhältlich ist.<br />
Der Präsident des FG Köln Benno Scharpenberg meint: „Aufgrund<br />
der Digitalisierung der Justiz ist die Möglichkeit eines<br />
kostenlosen WLAN-Zugriffs ein großer Gewinn. Denn hiervon<br />
profitieren alle Beteiligten am Gerichtsverfahren, die darauf<br />
angewiesen sind, auf ihre elektronischen Akten oder Online-Recherchedatenbanken<br />
mittels WLAN zugreifen zu können.“<br />
(Quelle: Pressemitteilung vom 24. Mai <strong>2019</strong>)<br />
Jahrespressekonferenz des Bundesfinanzhofs<br />
Manuela Fritz, LSWB Magazin<br />
2018 stand ganz im Zeichen des 100-jährigen<br />
Jubiläums der deutschen Steuerrechtsprechung<br />
Auf seiner alljährlichen Pressekonferenz gab der<br />
Bundesfinanzhof (BFH) einen Rückblick auf das<br />
vergangene Jahr und einen Ausblick auf die im<br />
Jahr <strong>2019</strong> zu erwartenden Entscheidungen.<br />
Das Jubiläum einer selbstständigen Finanzgerichtsbarkeit<br />
bestimmte klar das Jahr 2018. Verschiedene Veranstaltungen<br />
wie eine Ausstellung in den Räumen des BFH, eine wissenschaftliche<br />
Tagung der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft<br />
und eine Festschrift erinnerten daran, dass der Reichsfinanzhof<br />
seine Arbeit vor 100 Jahren aufgenommen hat. Höhepunkt war<br />
der Festakt am 01. Oktober 2018, auf dem Bundespräsident<br />
Frank-Walter Steinmeier eine vielbeachtete Festrede hielt, in der<br />
er unter Hinweis auf die dunkle Zeit des Nationalsozialismus die<br />
aktuellen Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit in Europa eindrucksvoll<br />
beschrieb. Sein Hinweis, allen Schwächungen der<br />
Autorität der Justiz frühzeitig entgegenzutreten und seine Mahnung,<br />
dass das Vertrauen in die Justiz und in den Rechtsstaat<br />
immer wieder neu erarbeitet und bestätigt werden muss, ist<br />
den BFH-Richtern eine Verpflichtung bei ihrer täglichen Arbeit.<br />
Verfahrensdauer erneut verkürzt<br />
Auch wenn das Vertrauen in die Finanzrechtsprechung in erster<br />
Linie durch eine ausgewogene, verständliche und überzeugende<br />
Rechtsprechung begründet wird, gehört auch die zeitnahe<br />
Entscheidung zu den Voraussetzungen eines effektiven<br />
Rechtsschutzes. Der BFH konnte in den vergangenen Jahren<br />
die durchschnittliche Verfahrensdauer sämtlicher Verfahren<br />
auf sieben Monate verkürzen (acht Monate im Vorjahr). Diese<br />
Zahl umfasst alle Arten von Verfahren, mithin auch Nichtzulassungsbeschwerden<br />
und Prozesskostenhilfeanträge. Zwar beträgt<br />
die Verfahrensdauer bei den Revisionsverfahren immer noch<br />
20 Monate (21 Monate in 2017). Nichtzulassungsbeschwerden<br />
werden allerdings durchschnittlich schon innerhalb von sechs<br />
Monaten beschieden.<br />
Die elf Senate haben im Berichtsjahr insgesamt 2.166 Verfahren<br />
erledigt. Die Zahl der eingegangenen Fälle belief sich auf 2.344.<br />
Der Bestand an unerledigten Verfahren zum Jahresende 2018<br />
liegt auch diesmal deutlich unter der Marke von 2.000 Verfahren.<br />
Zugunsten der Steuerzahler<br />
Hervorzuheben ist die weiter unerwartet hohe Erfolgsquote<br />
zugunsten der Steuerpflichtigen in Revisionsverfahren von 46 %,<br />
nach 44 % im Vorjahr. Bei den Nichtzulassungsbeschwerden<br />
waren die Steuerpflichtigen demgegenüber nur in 12 % der<br />
Verfahren erfolgreich (13 % im Vorjahr). Bezogen auf alle Verfahren<br />
wurden wie im Vorjahr 18 % der Fälle zugunsten der<br />
Steuerpflichtigen entschieden. Der Weg zu den Finanzgerichten<br />
kann sich also lohnen.<br />
Auch 2018 haben die Senate ihr Augenmerk auf die Bearbeitung<br />
älterer Verfahren gelegt. So sind nur noch 22 der zum Jahresende<br />
offenen Verfahren (1,2 %) vor 2016 beim Bundesfinanzhof<br />
eingegangen.<br />
Ein Überblick über die Rechtsprechung des vergangenen Jahres<br />
zeigt die ganze Tätigkeitsbandbreite. In jeder Steuerart und zu<br />
vielen Einzelfragen haben die Senate in grundsätzlichen Streit-<br />
49
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I Sonstiges<br />
fragen zwischen der Finanzverwaltung und den Steuerpflichtigen<br />
Stellung genommen. In zahlreichen Verfahren geht es dabei um<br />
Angelegenheiten, die jeden einzelnen Bürger betreffen können,<br />
wie z. B. Fragen der Abgrenzung von Bar- und Sachlohn, den<br />
Umfang und die Grenzen der Abzugsfähigkeit von Krankheitskosten,<br />
die Dauer des Kindergeldanspruchs oder den Umfang<br />
der Begünstigung von Handwerkerleistungen.<br />
Große Aufmerksamkeit fand insbesondere die Rechtsprechung<br />
zur Verfassungsmäßigkeit der Regelung von Nachforderungszinsen<br />
im Steuerrecht. Ob die gesetzliche Anordnung eines Zinssatzes<br />
von 0,5 % monatlich (= 6 % jährlich ) mit dem Grundgesetz<br />
vereinbar ist, kann aber nur das Bundesverfassungsgericht<br />
entscheiden.<br />
Europarecht immer wichtiger<br />
Insbesondere die Rechtsprechung der Umsatzsteuersenate<br />
des BFH belegt, dass das Europarecht in der Rechtsprechung<br />
eine immer größere Rolle spielt. Im vergangenen Jahr gingen<br />
alleine acht Vorlagen an den Gerichtshof der Europäischen<br />
Union, in denen es um die Fragen der Umsatzsteuerpflicht von<br />
Postsendungen, von Pharmarabatten oder von Subventionen,<br />
das Outsourcing im Bankenbereich, um die Steuerermäßigung<br />
von Campingplätzen mit Bootsliegeplätzen oder die Frage der<br />
Kleinunternehmerschaft von Gebrauchtwagenhändlern geht.<br />
Das Zusammenspiel von nationalem Steuerrecht, Verfassungsrecht<br />
und europäischem Recht stellt nicht nur die Rechtsanwender<br />
dabei vor besondere Herausforderungen.<br />
Aktuelle Verfahren<br />
Auch in diesem Jahr stehen wichtige Entscheidungen an, die<br />
zahlreiche Steuerpflichtige betreffen. So werden in mehreren<br />
Entscheidungen die Grundsätze zur Bestimmung der ersten<br />
Tätigkeitsstätte gemäß § 9 Abs. 4 EStG zu konkretisieren sein,<br />
die unter anderem für die Berechnung und Abzugsfähigkeit<br />
beruflich veranlasster Fahrtkosten von Bedeutung ist. In einem<br />
anderen Verfahren geht es um die Verfassungsmäßigkeit der<br />
Besteuerung von Streubesitzdividenden. In der Umsatzsteuer<br />
wird unter anderem über die entgeltliche Zurverfügungstellung<br />
von Guthaben auf Prepaid-Konten, den Zweitmarkt für Kapitallebensversicherungen<br />
oder über die Frage, ob dem Unternehmer<br />
aus Eingangsleistungen für sogenannte Kaffeefahrten der<br />
Vorsteuerabzug zusteht, entschieden.<br />
Die Veränderungen durch die Digitalisierung und das geänderte<br />
Kommunikationsverhalten wirken sich auch beim BFH aus. Im<br />
Mittelpunkt steht die Weiterentwicklung des elektronischen<br />
Rechtsverkehrs. In einer ersten Stufe ist ein neues elektronisches<br />
Geschäftsstellenprogramm eingeführt worden. Viele Richter und<br />
Mitarbeiter schaffen gegenwärtig die Voraussetzungen für die<br />
Einführung der elektronischen Gerichtsakte. In diesem Jahr wird<br />
auch ein elektronischer Gerichtssaal in Betrieb gehen.<br />
Die wissenschaftlichen Dienste tragen dazu bei, dass steuerrechtliche<br />
Entscheidungen und wissenschaftliche Publikationen<br />
für die Öffentlichkeit sachgerecht aufbereitet werden. Allein im<br />
vergangenen Jahr wurden über 1.500 Rechtsprechungsdokumente<br />
und mehr als 2.600 Literaturbeiträge aufbereitet. Über<br />
das Internetportal Rechtsprechung (www.rechtsprechung-im-internet.de<br />
können alle Entscheidungen des Bundesfinanzhofs<br />
ab 2010 abgerufen werden. Zu guter Letzt wird <strong>2019</strong> dann auch<br />
der Internetauftritt des BFH ein neues Gesicht bekommen.<br />
Bald mit elektronischem Gerichtssaal: Der BFH in München<br />
50
Aus der Finanzverwaltung I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />
AUS DER FINANZVERWALTUNG<br />
Behördeninformationen<br />
Folgende Finanzämter haben neue Telefonverzeichnisse etc. herausgegeben, die im internen Verbandsbereich heruntergeladen<br />
oder mit beigefügtem Revers oder per E-Mail unentgeltlich bei der Geschäftsstelle angefordert werden können:<br />
Finanzamt<br />
Verzeichnis<br />
Finanzamt Aachen-Kreis Telefonverzeichnis, Stand: Mai <strong>2019</strong><br />
Finanzamt Bonn-Außenstadt Telefonverzeichnis, Stand: 01.05.<strong>2019</strong><br />
Finanzamt Bonn-Innenstadt Telefonverzeichnis, Stand: 01.04.<strong>2019</strong><br />
Finanzamt Brühl Kurzübersicht, Stand: 01.05.<strong>2019</strong><br />
Finanzamt Erkelenz Geschäftsverteilung, Stand: 21.05.<strong>2019</strong><br />
Finanzamt Köln-Nord Schnellübersicht, Stand: 20.03.<strong>2019</strong><br />
Finanzamt für Groß- und<br />
Konzernbetriebsprüfung Köln<br />
Geschäftsverteilungsplan, Stand: 01.02.<strong>2019</strong><br />
Finanzamt Leverkusen Telefon- und Raumübersicht/Geschäftsverteilungsplan, Stand: 22.05.<strong>2019</strong><br />
Finanzamt Schleiden Telefonverzeichnis, Stand: 01.02.<strong>2019</strong><br />
Im Übrigen können die Telefonverzeichnisse der Finanzämter auch über die Internetseiten der Finanzverwaltung<br />
– www.finanzamt-nrw.de – abgerufen werden.<br />
51
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I Personalia<br />
PERSONALIA<br />
Nachruf<br />
Hans Joachim Adam, Ltd. Regierungsdirektor a.D., ist am 12.04.<strong>2019</strong> verstorben. Er war tätig als Vorsteher des Finanzamts<br />
für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Köln.<br />
Veränderungen<br />
RA/FAStR Prof. Dr. Axel Pestke (64), langjähriger Hauptgeschäftsführer des<br />
Deutschen Steuerberaterverbandes und Direktor des Deutschen Steuerberaterinstituts,<br />
trat Ende März <strong>2019</strong> auf eigenen Wunsch in den wohlverdienten<br />
Ruhestand.<br />
Mehr als 30 Jahre hat er sich mit bemerkenswertem Einsatz für den Berufsstand<br />
und die Verbändegemeinschaft engagiert. Auf das Interview mit ihm in VN<br />
1/<strong>2019</strong>, S.17, wird hingewiesen.<br />
StB/Syndikus-Rechtsanwalt Norman Peters (50) wurde zum 01.04.<strong>2019</strong> zum<br />
Hauptgeschäftsführer des DStV berufen.<br />
Norman Peters wirkt seit über 15 Jahren erfolgreich für den DStV. Er trat 2003<br />
als Referent für Steuern und Recht in die Geschäftsstelle des DStV ein. Seit 2004<br />
leitet er die Steuerabteilung, und seit 2006 ist er Geschäftsführer des DStV<br />
und Geschäftsführer des Deutschen Steuerberaterinstituts, DStI. Mit Verve,<br />
Teamgeist und Umsicht führt Peters als Hauptgeschäftsführer den Verband in<br />
die Zukunft.<br />
Attila Gerhäuser, LL.M., trat zum 01.01.<strong>2019</strong> in die Geschäftsführung des Verbands<br />
ein. Mit ihm als ehemaligen Leiter des Europabüros des Verbandes der<br />
Chemischen Industrie gewinnen die Mitglieder des DStV einen ausgewiesenen<br />
Experten und Netzwerker des politischen EU-Parketts. Gerhäuser verantwortet<br />
den Bereich „Europa- und Berufsrecht“ und baut u.a. die geplante DStV-Dependance<br />
in Brüssel auf.<br />
52
Personalia I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />
RAin/StBin Sylvia Mein nahm am 01.01.2012 ihre Tätigkeit als Referentin für den<br />
DStV auf. Seit dem 01.01.2016 ist sie dessen Leiterin der Steuerabteilung. Nach ihrer<br />
Berufsausbildung zur Steuerfachangestellten in einer kleinen Hamburger Kanzlei<br />
studierte sie Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Steuerrecht. Bevor sie<br />
Anfang 2012 zur Steuerberaterin bestellt wurde, wirkte sie als Rechtsanwältin in<br />
mittleren Steuerberatungsgesellschaften sowie bei der PricewaterhouseCoopers<br />
Legal AG mit und verfügt somit über weitreichende Praxisexpertise im nationalen<br />
und internationalen Steuerrecht.<br />
Seit dem 01.04.<strong>2019</strong> gehört RAin/StBin Sylvia Mein zum Kreise der Geschäftsführer<br />
des DStV. Als stellv. Geschäftsführerin wird sie den Bereich „Steuerrecht“ verantworten,<br />
das Netzwerk weiter ausbauen und als Impulsgeberin wirken.<br />
Christine Meßbacher-Hönsch, seit April 2016 Vorsitzende Richterin des hauptsächlich für Erbschaft- und Schenkungsteuer,<br />
Grunderwerbsteuer und Einheitsbewertung zuständigen II. Senat des BFH, wurde am 09.04.<strong>2019</strong> zur neuen Vizepräsidentin<br />
des Bundesfinanzhofs berufen. Frau Meßbacher-Hönsch kommt aus der bayrischen Finanzverwaltung, wechselte im Jahre 1990<br />
zur bayrischen Finanzgerichtsbarkeit, ehe sie im Oktober 2006 zur Richterin am BFH berufen wurde.<br />
Prof. Jürgen Brandt, Richter am Bundesfinanzhof, trat zum 30.04.<strong>2019</strong> in den Ruhestand. Er gehörte dem Bundesfinanzhof seit<br />
Januar 2000 an und war zuletzt Mitglied in dem vornehmlich für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit und aus Kapitalvermögen<br />
zuständigen VIII. Senat. In der steuerlichen Fachwelt ist Prof. Brandt als Präsident des Deutschen Finanzgerichtstages e.V.<br />
sowie als Herausgeber und Verfasser von Kommentierungen zum Ertragsteuer- und Verfahrensrecht und als Lehrbeauftragter<br />
an der Bergischen Universität Wuppertal bekannt.<br />
Am 11.04.<strong>2019</strong> wurde RA Prof. Dr. Wolfgang Ewer von der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes der Freien Berufe<br />
in seinem Amt als Präsident des BFB für weitere drei Jahre bestätigt.<br />
Die bisherige Vizepräsident des BFB, RA/StB Dr. Björn Demuth, zugleich Präsident des Landesverbandes der Freien Berufe<br />
Baden-Württemberg, wurde zum neuen Schatzmeister und Vizepräsidenten des BFB gewählt.<br />
Der Präsident der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe, StB Volker Kaiser, wurde als Repräsentant des steuerberatenden<br />
Berufs neu in das BFB-Präsidium gewählt.<br />
RAin Pia Eckertz-Tybussek, langjährige Vorsitzende des Kölner Anwaltvereins und<br />
Vizepräsidentin des Deutschen Anwaltvereins, wurde von der Mitgliederversammlung<br />
des BFB neu in den Vorstand des BFB gewählt.<br />
Der Vorstand des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hat am 21.03.<strong>2019</strong> Rechtsanwältin<br />
und Notarin Edith Kindermann zur Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins<br />
(DAV) gewählt. Die Rechtsanwältin aus Bremen tritt damit unmittelbar das Amt als<br />
erste Präsidentin des DAV an. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit werden im Interesse<br />
der Anwaltschaft die RVG-Anpassung, die Reform des anwaltlichen Berufsrechts<br />
und die zunehmende Digitalisierung sein. Im Bereich der Rechtspflege möchte sie<br />
den Zugang zum Recht für Bürger verteidigen und stärken. Die Anwaltschaft sieht<br />
sie vor großen Herausforderungen. Ihr Vorgänger, Rechtsanwalt und Notar Ulrich<br />
Schellenberg, hatte das Präsidentenamt mit Ablauf des 01.03.<strong>2019</strong> zur Verfügung<br />
gestellt.<br />
53
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I Personalia<br />
Nachdem Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg, Berlin, das Amt des Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins Anfang<br />
März dieses Jahres niedergelegt hatte, wählte der Vorstand des DAV anlässlich der außerordentlichen Vorstandssitzung am<br />
21.03.<strong>2019</strong> RAin und Notarin Edith Kindermann, Bremen, die bereits dem Präsidium des Deutschen Anwaltvereins angehörte,<br />
zur neuen Präsidentin des DAV.<br />
Dem neunköpfigen Präsidium des DAV gehören drei Vizepräsidenten aus dem Kölner Bereich an: RAin Pia Eckertz-Tybussek<br />
als Vizepräsidentin und Schatzmeisterin, RA Dr. Friedwald Lübbert aus Bonn sowie RAin Dr. Vanessa Pickenpack aus Köln.<br />
RAin Dr. Vanessa Pickenpack, Partnerin der Anwaltskanzlei Oppenhoff & Partner in Köln, wurde anlässlich der Vorstandssitzung<br />
des Deutschen Anwaltvereins am 21.03.<strong>2019</strong> in das Präsidium des Verbandes gewählt.<br />
RA Dr. Thomas Gutknecht ist vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer Köln am 30.03.<strong>2019</strong> zum neuen Präsidenten der Kammer<br />
gewählt worden. Seit 2013 war er bereits Vizepräsident und seit März 2017 der Schatzmeister der Rechtsanwaltskammer<br />
Köln. Dr. Gutknecht tritt die Nachfolge von Peter Blumenthal an, der im November 2018 nicht mehr für den Kammervorstand<br />
kandidiert hatte. Dr. Thomas Gutknecht leitet damit zunächst für zwei Jahre die zurzeit fünftgrößte deutsche Anwaltskammer<br />
mit rund 12.900 Mitgliedern.<br />
Jubilare (16.02.<strong>2019</strong> – 15.05.<strong>2019</strong>)<br />
40-jährige Verbandszugehörigkeit<br />
05.03.1979<br />
Gertrud Dohmen<br />
Steuerberaterin, Alsdorf-Höngen<br />
10.03.1979<br />
Helmut Fromm<br />
Steuerberater vBP, Köln<br />
02.05.1979<br />
Siegfried Wolny<br />
Steuerberater vBP, Eschweiler<br />
35-jährige Verbandszugehörigkeit<br />
20.02.1984<br />
Hans Willems<br />
Steuerberater, Odenthal<br />
24.02.1984<br />
Dipl.-Vw. Ernst-Dieter Grafe<br />
Steuerberater vBP, Troisdorf<br />
06.03.1984<br />
Dipl.-Kfm. Winand Käßmacher<br />
Steuerberater, Kerpen<br />
07.03.1984<br />
Dipl.-Kfm. Herbert Baum<br />
Steuerberater, Köln<br />
07.03.1984<br />
Peter Kempers<br />
Steuerberater, Frechen<br />
07.03.1984<br />
Hans-Jürgen Schmitz<br />
Steuerberater, Bergisch Gladbach<br />
08.03.1984<br />
Martin Commer<br />
Steuerberater, Bonn<br />
09.03.1984<br />
Christine Huber<br />
Steuerberaterin, Bonn<br />
09.03.1984<br />
Harald Kürten<br />
Steuerbevollmächtigter, Bornheim<br />
12.03.1984<br />
Engelbert Frielingsdorf<br />
Steuerberater vBP, Radevormwald<br />
12.03.1984<br />
Manfred Frössler<br />
Steuerberater vBP, Gummersbach<br />
12.03.1984<br />
Holger Picard<br />
Steuerberater, Köln<br />
14.03.1984<br />
Dipl.-Kfm. Peter Mannes<br />
Steuerberater, Friesenhagen<br />
15.03.1984<br />
Hans-Josef Schaffrath<br />
Steuerberater, Euskirchen<br />
22.03.1984<br />
Petra Töpler<br />
Steuerberaterin, Engelskirchen<br />
26.03.1984<br />
Maria Therese Watrin<br />
Steuerberaterin, Zülpich-Enzen<br />
27.03.1984<br />
Dipl.-Kfm. Rudolf W. Gay<br />
Steuerberater, Pulheim<br />
28.03.1984<br />
Günter Holstein<br />
Steuerberater, Königswinter<br />
30.03.1984<br />
Johannes Reintges<br />
Steuerberater, Winterscheid<br />
54
Personalia I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />
30-jährige Verbandszugehörigkeit<br />
16.02.1989<br />
Werner Tillmann<br />
Steuerberater, Bergheim/Erft<br />
14.03.1989<br />
Anton Keuser<br />
Steuerberater, Aachen<br />
24.04.1989<br />
Dipl.-Fw. Franz P. Gruber<br />
Steuerberater vBP, Köln<br />
26.04.1989<br />
Helga Gerichhausen<br />
Steuerberaterin, Wegberg<br />
02.05.1989<br />
Dipl.-Vw. Ursula Gisart<br />
Steuerberaterin, Lohmar<br />
03.05.1989<br />
Lothar Zimmermann<br />
Steuerberater, Grevenbroich<br />
06.05.1989<br />
Andrea Siep<br />
Steuerberaterin, Köln<br />
25-jährige Verbandszugehörigkeit<br />
26.02.1994<br />
Michael J. Benden<br />
Steuerberater, Bergisch Gladbach<br />
21.03.1994<br />
Dipl.-Kfm. Rolf Hennies<br />
Steuerberater WP, Köln<br />
31.03.1994<br />
Dipl.-Bw. Dörte Breuer<br />
Steuerberaterin, Siegburg<br />
02.04.1994<br />
Dipl.-Fw. Rudolf Heinrichs<br />
Steuerberater, Gangelt-Birgden<br />
09.04.1994<br />
Bernd Prinz<br />
Steuerberater, Gummersbach<br />
09.04.1994<br />
Ulrich Rützel<br />
Steuerberater, Troisdorf<br />
10.04.1994<br />
Achim Lintermann<br />
Steuerberater, Köln<br />
10.04.1994<br />
Dipl.-Kfm. Thomas Sack<br />
Steuerberater, Würselen<br />
12.04.1994<br />
Ralf W. Schlößer<br />
Steuerberater RA, Köln<br />
12.04.1994<br />
Karl-Josef Tellers<br />
Steuerberater, Heinsberg<br />
13.04.1994<br />
Karl-Heinz Bonjean<br />
Steuerberater, Pulheim<br />
13.04.1994<br />
Beate Weyergans<br />
Steuerberaterin, Köln<br />
14.04.1994<br />
Andreas Krause<br />
Steuerberater, Bonn<br />
15.04.1994<br />
Dipl.-Bw. Franz Fassbender<br />
Steuerberater, Remagen<br />
15.04.1994<br />
Dipl.-Fw. Stefan Panske<br />
Steuerberater, Rheinbach<br />
16.04.1994<br />
Dipl.-Kfm. Helmut Offermanns<br />
Steuerberater, Troisdorf<br />
16.04.1994<br />
Dipl.-Fw. Frank Schreiber<br />
Steuerberater, Langenfeld<br />
18.04.1994<br />
Johannes Krupp<br />
Steuerberater, Bad Honnef<br />
20.04.1994<br />
Bodo Gronenwald<br />
Steuerberater, Rheinbach<br />
27.04.1994<br />
Dipl.-Kffr. Annegret Hostrup-Dille<br />
Steuerberaterin, Hückelhoven<br />
04.05.1994<br />
Dipl.-Bw. Martin Schmitz<br />
Steuerberater, Erkelenz<br />
06.05.1994<br />
Dipl.-Ök. Michael Cziupka<br />
Steuerberater, Bergheim-Glessen<br />
10.05.1994<br />
Dipl.-Agrar-Ing. Gabriele Becker<br />
Steuerberaterin, Eitorf - Sieg<br />
10.05.1994<br />
Dipl.-Bw. Detlef Dix<br />
Steuerberater, Bergisch Gladbach<br />
10.05.1994<br />
Beate Jakoby<br />
Steuerberaterin, Linz am Rhein<br />
11.05.1994<br />
Gerhard Busch<br />
Steuerberater, Kruft<br />
11.05.1994<br />
Dipl.-Bw. Susanne Coerver-Weiss<br />
Steuerberaterin, Meckenheim<br />
12.05.1994<br />
Dipl.-Kfm. Wilfried Erdweg<br />
Steuerberater WP, Heinsberg<br />
13.05.1994<br />
Dipl.-Fw. Angelika Hamacher<br />
Steuerberaterin, Mechernich<br />
13.05.1994<br />
Ursula Kutscher<br />
Steuerberaterin, Overath<br />
55
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I Personalia<br />
Neue Mitglieder (16.02.<strong>2019</strong> – 15.05.<strong>2019</strong>)<br />
Bezirk Aachen<br />
StBin Julia Beer<br />
Linnich<br />
StBin Alexandra von der Kall<br />
Stolberg<br />
Bezirk Bonn<br />
StB WP Dipl.-Vw. Joacheim Ortheil<br />
Bonn<br />
StB Jochen Wirtz<br />
Bornheim<br />
Bezirk Euskirchen-Schleiden<br />
StBin Simone Schmidt<br />
Nettersheim<br />
Bezirk Köln<br />
StBin Juliane Harden<br />
Köln<br />
StBin Katharina Heigl<br />
Köln<br />
StB B. A. Fabian Hensle<br />
Köln<br />
StB Holger Herkenrath<br />
Köln<br />
StB Dr. Karl Kaulen<br />
Köln<br />
StB Engin Kilit<br />
Köln<br />
StBin Dipl.-Kffr. Heike Kleine-Tebbe<br />
Köln<br />
StB Sebastian Meurer<br />
Köln<br />
StB Dipl.-Bw. Burkhard Stappen<br />
Dormagen<br />
StB B. Sc. Sören Steuber<br />
Köln<br />
Bezirk Oberberg<br />
RA FAStR Dipl.-Jurist Fabian Scheske<br />
Nümbrecht<br />
PartGmbB Tesch & Partner mbB<br />
Engelskirchen<br />
StBin Sandra Wiebe<br />
Reichshof<br />
Bezirk Rhein.-Berg.-Kreis<br />
StB M. Sc. Adrian Brückmann<br />
Leverkusen<br />
StB Dipl.-Kfm. Thomas Lenz<br />
Overath<br />
Bezirk Rhein-Erft-Kreis<br />
StB Dipl.-Vw. Thomas Engels<br />
Erftstadt<br />
Bezirk Selfkant<br />
StB Joachim Knur<br />
Heinsberg<br />
Bezirk Siegburg<br />
StBin Dipl.-Fw. Ute Hermanns<br />
Hennef<br />
StB LL. M. Andreas Kasper<br />
Troisdorf<br />
WICHTIGE TERMINE<br />
Verband<br />
Datum<br />
Thema<br />
20. - 22. Juni <strong>2019</strong> 25. Rügener Steuerfachtage, Rügen, Kurhaus Binz<br />
03. Juli <strong>2019</strong> Sommerfest des Verbandes<br />
21. - 22. Oktober <strong>2019</strong> 42. Deutscher Steuerberatertag, Berlin<br />
20. November <strong>2019</strong> Verbandstag mit Mitgliederversammlung<br />
56
Seminarübersicht Juli - September <strong>2019</strong><br />
Ganztagsseminare<br />
jeweils von 09:30 Uhr bis 16:45 Uhr im Schulungszentrum der Akademie in Köln Porz-Gremberghoven<br />
Datum Thema Dozent/en<br />
11.07.<strong>2019</strong> Umsatzsteuer über die Grenze Dipl.-Wirt.-Jur. Fietz<br />
04.09.<strong>2019</strong> Rund um den Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH StB Dipl.-Fw. Posdziech<br />
19.09.<strong>2019</strong> Verfahrensrecht – Retter in der Not? StB Dr. Wollweber<br />
Halbtagsseminare<br />
jeweils von 15:30 Uhr bis 19:00 Uhr im Schulungszentrum der Akademie in Köln Porz-Gremberghoven<br />
Datum Thema Dozent/en<br />
09.07.<strong>2019</strong> Kapitalkonten bei Personengesellschaften Dipl.-Fwin Schulze<br />
11.09.<strong>2019</strong> Beratungsschwerpunkte beim Unternehmenskauf bzw. -verkauf* StB Juhn<br />
25.09.<strong>2019</strong> Erbschaftsteuer-Update* Dipl.-Fw. Krause<br />
30.09.<strong>2019</strong> GoBD´s auf den neuesten Stand gebracht Dipl.-Fw. Kampschulte<br />
Sommer-Seminar <strong>2019</strong><br />
jeweils von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />
Datum Thema Dozent/en<br />
06.08.<strong>2019</strong> Beratungswissen zur Besteuerung von Personengesellschaften StB Dipl.-Fw. Mayer<br />
08.08.<strong>2019</strong> Beratungswissen zum Einkommensteuerrecht Dipl.-Fw. Lüer<br />
13.08.<strong>2019</strong> Beratungswissen zum Umsatzsteuerrecht StB Dipl.-Fw. Janzen<br />
* Das Seminar ist zum Nachweis der Pflichtfortbildung für Fachberater Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) geeignet.<br />
Von-der-Wettern-Straße 17 · 51149 Köln<br />
Telefon: 02203 993216 · Telefax: 02203 993222<br />
www.akademie-stuw.de<br />
info@akademie-stuw.de<br />
Registrier-Nr. 483326<br />
57
<strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong> I Impressum<br />
Die Literaturhinweise sind diesen <strong>VerbandsNachrichten</strong> als Anlage beigefügt. Wir empfehlen ihre Beachtung. Wir weisen darauf hin, dass<br />
sämtliche Werke, die in den Literaturhinweisen beschrieben werden, in unserer Verbandsbibliothek zur Verfügung stehen und von den<br />
Mitgliedern unseres Verbandes eingesehen und ggf. auch ausgeliehen werden können.<br />
Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle, Tel. 02203-993090.<br />
Anlagen:<br />
• Anforderungsrevers<br />
• Literaturhinweise<br />
• Einladung zum 42. Deutscher Steuerberatertag: „Kanzlei in Bestform“<br />
Beilagen<br />
• Flyer DKV<br />
• Broschüre Aktuelles Steuerrecht von C.H.Beck<br />
Wir bitten um Beachtung.<br />
Impressum<br />
<strong>VerbandsNachrichten</strong> des Steuerberater-Verbandes e.V. Köln - Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe -<br />
Herausgeber: Steuerberater-Verband e.V. Köln - Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe -<br />
Von-der-Wettern-Str. 17, 51149 Köln · Telefon: 02203-993090 · Telefax: 02203-993099<br />
E-Mail: geschaeftsstelle@stbverband-koeln.de · Internet: www.stbverband-koeln.de<br />
Chefredakteur: Dr. Wilfried Bachem<br />
Redaktion: Manfred Hofstede, Dr. Dominik Scheuerer<br />
Redaktionsschluss: 15.05.<strong>2019</strong><br />
Anzeigen: Zurzeit ist die Anzeigenpreisliste vom 01. März <strong>2019</strong> gültig. Sie kann beim Herausgeber angefordert und auf der<br />
Homepage des Verbandes eingesehen werden.<br />
Bildnachweis: Titelbild Kurhaus Binz © anyaivanova / S. 28 © BStBK / S. 29, 34, 36, 37, 41, 47, 48, 52, 53 © DStV / S. 38, © Datev /<br />
© istockphoto.de / © stock.adobe.com<br />
Alle Angaben ohne Gewähr.<br />
Weibliche/männliche Schreibweise: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der Regel grundsätzlich die männliche Schreibweise<br />
verwendet. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dies auch die weibliche Schreibweise impliziert.<br />
Namentlich gekennzeichnete Beiträge anderer Autoren brauchen nicht mit der Auffassung des Verbandes übereinzustimmen.<br />
58
ILFT<br />
BEIM BERATEN GUT BERATEN SEIN.<br />
Unsere Versicherungs- und Vorsorgeprodukte<br />
für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.<br />
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer benötigen zur Absicherung ihrer beruflichen<br />
und privaten Risiken leistungsstarken und umfassenden Vorsorge- und Versicherungsschutz.<br />
Als einer der erfahrensten Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer<br />
setzt HDI Maßstäbe bei der Entwicklung passender Versicherungslösungen.<br />
Mehr auf www.hdi.de<br />
HDI Vertriebs AG<br />
Gebietsdirektion Köln<br />
Götz Runge<br />
Charles-de-Gaulle-Platz 1<br />
50679 Köln<br />
Telefon 0221 144-4733<br />
Mobil 0172-2555271<br />
Telefax 0511 645-1150956<br />
goetz.runge@hdi.de<br />
www.hdi.de
Durchgängig digitale Abläufe.<br />
Für die Zusammenarbeit mit meinem Mandanten<br />
einfach perfekt!<br />
Für die erfolgreiche Mandatsgestaltung ist eine enge und vertrauensvolle<br />
Zusammenarbeit das A und O. Die digitalen Lösungen Ihrer Genossenschaft<br />
ermöglichen eine durchgängige Prozesskette – von den Unternehmensdaten<br />
bis zur Auswertung in der Kanzlei. So schaffen Sie effiziente Abläufe<br />
und bekommen eine solide Basis für das Wichtigste – die persönliche<br />
Beratung Ihrer Mandanten. Mehr unter www.datev.de/digital.<br />
Digital schafft Perspektive.