VerbandsNachrichten 2 I 2019
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Aus dem Verbandsleben I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />
Dies ist sichergestellt, wenn die Leistungen direkt zwischen<br />
dem Arbeitnehmer und dem Versicherer beziehungsweise dem<br />
Leistungserbringer abgerechnet werden. Online-Services oder<br />
mobile Lösungen zum Einreichen von Rechnungen sind dabei<br />
Standard.<br />
Focus Money (Heft 16/<strong>2019</strong>) bestätigt der DKV in Bezug auf<br />
die bKV eines der fairsten Versicherungsunternehmen zu sein:<br />
Die DKV wurde in allen 4 Fairness-Kategorien mit der Bestnote<br />
„sehr gut“ bewertet.<br />
Obige Anforderungen der Arbeitgeber wurden von der DKV bei<br />
der Entwicklung der Lösungen zur bKV berücksichtigt. Diese<br />
finden sich auch im Rahmen des Kooperationsmodells zwischen<br />
DKV und Deutscher Steuerberaterverband e.V. wieder. Die dort<br />
auch für Kleinstkollektive angebotenen Kompaktbausteine<br />
mindern gleich mehrere Lücken in der Versorgung von gesetzlich<br />
Versicherten. Jeder Mitarbeiter profitiert von den für ihn<br />
wichtigen Leistungen. Die Zusammensetzung der Bausteine ist<br />
lösungsorientiert, der Abschluss digital und einfach umzusetzen.<br />
www.beitragsrechner.dkv.com/bkvOnlineAbschluss/750007/<br />
index.html<br />
Gründerstipendium NRW für innovative Ideen: 1.000 € p. M. für 1 Jahr<br />
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und<br />
Energie des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt jeden innovativen<br />
Gründer und jede Gründerin, der bzw. die vor oder am<br />
Anfang der Existenzgründung steht, mit einem monatlichen Stipendium<br />
in Höhe von 1.000 € für maximal ein Jahr, um den Start<br />
in die Welt der Entrepreneure zu erleichtern. Darüber hinaus<br />
erhält er die Gelegenheit, sich in Gründernetzwerken auszutauschen<br />
und sich durch individuelles Coaching begleiten zu lassen.<br />
Die Gründungsexperten unterschiedlicher NRW-Regionen haben<br />
sich zu akkreditierten Gründernetzwerken zusammengeschlossen.<br />
Diese nehmen die Bewerbungen entgegen, prüfen die<br />
eingereichten Ideen und leiten dem Projektträger des Landes<br />
aussichtsreiche Vorhaben weiter. In Köln bilden der Digital Hub<br />
Cologne und seine Netzwerkpartner das größte akkreditierte<br />
Netzwerk für das Gründerstipendium. Die Anlaufstellen sind<br />
unter www.gruenderstipendium.nrw zu finden.<br />
Zielgruppe des neuen Stipendiums sind angehende Gründerinnen<br />
und Gründer sowie Teams bis zu drei Personen, die zum<br />
Antragszeitpunkt noch kein Jahr gegründet haben.<br />
Entscheidend ist die innovative Geschäftsidee. Sie muss ein im<br />
Vergleich zum Stand der aktuellen Technik verbessertes Produkt<br />
oder Verfahren oder eine neue Dienstleistung mit einem deutlichen<br />
Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmalen enthalten.<br />
Egal ob Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen – wichtig<br />
ist der innovative und zukunftsweisende Charakter einer Idee.<br />
So können die Jungunternehmer neue Produkte erfinden und<br />
damit Marktlücken schließen oder Verfahren und Dienstleistungen<br />
so optimieren, dass sie den Menschen in ihrer Region<br />
zugutekommen. Das Themenfeld ist offen: Ob eine IT-Lösung für<br />
die Verwaltung, ein neues Sortiersystem für die Warenlogistik,<br />
verbesserte Schutzkleidung für die Industrie oder auch ein Café<br />
mit sozialen Förderelementen – jede gute Idee zahlt sich aus!<br />
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und<br />
Energie des Landes Nordrhein-Westfalen gibt mit der Gründerinitiative<br />
jungen und angehenden Unternehmen den Freiraum,<br />
ihren Traum von der Selbständigkeit zu entfalten, sich zu vernetzen<br />
und coachen zu lassen. Existenzgründer können sich unabhängig<br />
davon um ein Gründerstipendium NRW bewerben, ob<br />
sie bereits erste Ideen entwickelt haben, kurz vor der Gründung<br />
stehen oder einen Schritt weiter sind und innerhalb der vergangenen<br />
zwölf Monate ein Start-up ins Leben gerufen haben.<br />
Neue Umfrage zur Höhe von GmbH-Geschäftsführer-Gehältern –<br />
Teilnehmer erhalten kostenlosen Ergebnisbericht und Sonderkonditionen<br />
Bei Betriebsprüfungen in GmbHs ist die steuerliche Angemessenheit<br />
der Jahresbezüge von Gesellschafter-Geschäftsführern<br />
oft ein entscheidender Punkt. Als Maßstab werden häufig die<br />
Jahresbezüge von Geschäftsführern vergleichbar strukturierter<br />
GmbHs herangezogen. Über die Entwicklung der Jahresbezüge<br />
von GmbH-Geschäftsführern sollten steuerliche Berater immer<br />
auf dem Laufenden sein.<br />
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) führt deshalb<br />
auch in <strong>2019</strong> wieder gemeinsam mit dem LPV Verlag unter der<br />
Marke BBE media und dem Handelsblatt eine Umfrage zur Höhe<br />
von GmbH-Geschäftsführer-Gehältern durch. Teilnehmer erhalten<br />
einen kostenlosen Ergebnisbericht und Sonderkonditionen.<br />
Der Fragebogen lag bereits den <strong>VerbandsNachrichten</strong> 1/<strong>2019</strong><br />
bei und kann unter www.bbe-media.de/umfrage-gmbh online<br />
ausgefüllt oder heruntergeladen werden.<br />
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