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VerbandsNachrichten 2 I 2019

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Aus dem Verbandsleben I <strong>VerbandsNachrichten</strong> 2/<strong>2019</strong><br />

Dies ist sichergestellt, wenn die Leistungen direkt zwischen<br />

dem Arbeitnehmer und dem Versicherer beziehungsweise dem<br />

Leistungserbringer abgerechnet werden. Online-Services oder<br />

mobile Lösungen zum Einreichen von Rechnungen sind dabei<br />

Standard.<br />

Focus Money (Heft 16/<strong>2019</strong>) bestätigt der DKV in Bezug auf<br />

die bKV eines der fairsten Versicherungsunternehmen zu sein:<br />

Die DKV wurde in allen 4 Fairness-Kategorien mit der Bestnote<br />

„sehr gut“ bewertet.<br />

Obige Anforderungen der Arbeitgeber wurden von der DKV bei<br />

der Entwicklung der Lösungen zur bKV berücksichtigt. Diese<br />

finden sich auch im Rahmen des Kooperationsmodells zwischen<br />

DKV und Deutscher Steuerberaterverband e.V. wieder. Die dort<br />

auch für Kleinstkollektive angebotenen Kompaktbausteine<br />

mindern gleich mehrere Lücken in der Versorgung von gesetzlich<br />

Versicherten. Jeder Mitarbeiter profitiert von den für ihn<br />

wichtigen Leistungen. Die Zusammensetzung der Bausteine ist<br />

lösungsorientiert, der Abschluss digital und einfach umzusetzen.<br />

www.beitragsrechner.dkv.com/bkvOnlineAbschluss/750007/<br />

index.html<br />

Gründerstipendium NRW für innovative Ideen: 1.000 € p. M. für 1 Jahr<br />

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und<br />

Energie des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt jeden innovativen<br />

Gründer und jede Gründerin, der bzw. die vor oder am<br />

Anfang der Existenzgründung steht, mit einem monatlichen Stipendium<br />

in Höhe von 1.000 € für maximal ein Jahr, um den Start<br />

in die Welt der Entrepreneure zu erleichtern. Darüber hinaus<br />

erhält er die Gelegenheit, sich in Gründernetzwerken auszutauschen<br />

und sich durch individuelles Coaching begleiten zu lassen.<br />

Die Gründungsexperten unterschiedlicher NRW-Regionen haben<br />

sich zu akkreditierten Gründernetzwerken zusammengeschlossen.<br />

Diese nehmen die Bewerbungen entgegen, prüfen die<br />

eingereichten Ideen und leiten dem Projektträger des Landes<br />

aussichtsreiche Vorhaben weiter. In Köln bilden der Digital Hub<br />

Cologne und seine Netzwerkpartner das größte akkreditierte<br />

Netzwerk für das Gründerstipendium. Die Anlaufstellen sind<br />

unter www.gruenderstipendium.nrw zu finden.<br />

Zielgruppe des neuen Stipendiums sind angehende Gründerinnen<br />

und Gründer sowie Teams bis zu drei Personen, die zum<br />

Antragszeitpunkt noch kein Jahr gegründet haben.<br />

Entscheidend ist die innovative Geschäftsidee. Sie muss ein im<br />

Vergleich zum Stand der aktuellen Technik verbessertes Produkt<br />

oder Verfahren oder eine neue Dienstleistung mit einem deutlichen<br />

Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmalen enthalten.<br />

Egal ob Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen – wichtig<br />

ist der innovative und zukunftsweisende Charakter einer Idee.<br />

So können die Jungunternehmer neue Produkte erfinden und<br />

damit Marktlücken schließen oder Verfahren und Dienstleistungen<br />

so optimieren, dass sie den Menschen in ihrer Region<br />

zugutekommen. Das Themenfeld ist offen: Ob eine IT-Lösung für<br />

die Verwaltung, ein neues Sortiersystem für die Warenlogistik,<br />

verbesserte Schutzkleidung für die Industrie oder auch ein Café<br />

mit sozialen Förderelementen – jede gute Idee zahlt sich aus!<br />

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und<br />

Energie des Landes Nordrhein-Westfalen gibt mit der Gründerinitiative<br />

jungen und angehenden Unternehmen den Freiraum,<br />

ihren Traum von der Selbständigkeit zu entfalten, sich zu vernetzen<br />

und coachen zu lassen. Existenzgründer können sich unabhängig<br />

davon um ein Gründerstipendium NRW bewerben, ob<br />

sie bereits erste Ideen entwickelt haben, kurz vor der Gründung<br />

stehen oder einen Schritt weiter sind und innerhalb der vergangenen<br />

zwölf Monate ein Start-up ins Leben gerufen haben.<br />

Neue Umfrage zur Höhe von GmbH-Geschäftsführer-Gehältern –<br />

Teilnehmer erhalten kostenlosen Ergebnisbericht und Sonderkonditionen<br />

Bei Betriebsprüfungen in GmbHs ist die steuerliche Angemessenheit<br />

der Jahresbezüge von Gesellschafter-Geschäftsführern<br />

oft ein entscheidender Punkt. Als Maßstab werden häufig die<br />

Jahresbezüge von Geschäftsführern vergleichbar strukturierter<br />

GmbHs herangezogen. Über die Entwicklung der Jahresbezüge<br />

von GmbH-Geschäftsführern sollten steuerliche Berater immer<br />

auf dem Laufenden sein.<br />

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) führt deshalb<br />

auch in <strong>2019</strong> wieder gemeinsam mit dem LPV Verlag unter der<br />

Marke BBE media und dem Handelsblatt eine Umfrage zur Höhe<br />

von GmbH-Geschäftsführer-Gehältern durch. Teilnehmer erhalten<br />

einen kostenlosen Ergebnisbericht und Sonderkonditionen.<br />

Der Fragebogen lag bereits den <strong>VerbandsNachrichten</strong> 1/<strong>2019</strong><br />

bei und kann unter www.bbe-media.de/umfrage-gmbh online<br />

ausgefüllt oder heruntergeladen werden.<br />

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