Ausbildungs-Navi SM MGN SHL 2020
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# Deine<br />
Zeit ist<br />
jetzt!<br />
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Was steht in deinem <strong>Ausbildungs</strong>vertrag<br />
Die Inhalte des <strong>Ausbildungs</strong>vertrages werden vom Berufsbildungsgesetz (BBiG, § 11) detailliert vorgeschrieben:<br />
• <strong>Ausbildungs</strong>beruf, inhaltliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung<br />
• Beginn und Dauer der Berufsausbildung<br />
• <strong>Ausbildungs</strong>maßnahmen außerhalb der <strong>Ausbildungs</strong>stätte<br />
• Dauer der täglichen Arbeitszeit<br />
• Dauer der Probezeit<br />
• Zahlung und Höhe der <strong>Ausbildungs</strong>vergütung<br />
• Dauer des Urlaubs<br />
• Bedingungen der Kündigung<br />
Wie viel Urlaub steht mir zu?<br />
Jeder Azubi hat Anspruch auf Urlaub in der Ausbildung. Im <strong>Ausbildungs</strong>vertrag steht, wie viel Urlaubstage es pro<br />
Jahr gibt. Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht und das Jugendarbeitsschutzgesetz<br />
für Minderjährige bestimmt. Jugendliche unter 16 Jahren müssen mindestens 30 Werktage Urlaub bekommen,<br />
unter 17-Jährige mindestens 27 Werktage und Azubis unter 18 Jahren stehen mindestens 25 Werktage Urlaub<br />
zu. Erwachsene Auszubildende haben nach dem Bundesurlaubsgesetz einen Anspruch auf 24 Werktage pro Jahr.<br />
Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen, der dann auch für die Auszubildenden gilt.<br />
Wie lange habe ich Probezeit?<br />
Das Berufsbildungsgesetz § 20 legt fest, dass die Probezeit in der Ausbildung mindestens 1 Monat und höchstens<br />
4 Monate betragen darf. Die Probezeit steht am Anfang der Ausbildung und dient dem gegenseitigen<br />
Kennenlernen von Azubi und <strong>Ausbildungs</strong>betrieb. So kannst du überprüfen, ob du den für dich richtigen Beruf<br />
gewählt hast. Während der Probezeit kannst du sowohl als Azubi, als auch der Betrieb von heute auf morgen<br />
und ohne Begründung das <strong>Ausbildungs</strong>verhältnis schriftlich kündigen.