26.07.2019 Aufrufe

Ausbildungs-Navi SM MGN SHL 2020

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

# Deine<br />

Zeit ist<br />

jetzt!<br />

24<br />

Was steht in deinem <strong>Ausbildungs</strong>vertrag<br />

Die Inhalte des <strong>Ausbildungs</strong>vertrages werden vom Berufsbildungsgesetz (BBiG, § 11) detailliert vorgeschrieben:<br />

• <strong>Ausbildungs</strong>beruf, inhaltliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung<br />

• Beginn und Dauer der Berufsausbildung<br />

• <strong>Ausbildungs</strong>maßnahmen außerhalb der <strong>Ausbildungs</strong>stätte<br />

• Dauer der täglichen Arbeitszeit<br />

• Dauer der Probezeit<br />

• Zahlung und Höhe der <strong>Ausbildungs</strong>vergütung<br />

• Dauer des Urlaubs<br />

• Bedingungen der Kündigung<br />

Wie viel Urlaub steht mir zu?<br />

Jeder Azubi hat Anspruch auf Urlaub in der Ausbildung. Im <strong>Ausbildungs</strong>vertrag steht, wie viel Urlaubstage es pro<br />

Jahr gibt. Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht und das Jugendarbeitsschutzgesetz<br />

für Minderjährige bestimmt. Jugendliche unter 16 Jahren müssen mindestens 30 Werktage Urlaub bekommen,<br />

unter 17-Jährige mindestens 27 Werktage und Azubis unter 18 Jahren stehen mindestens 25 Werktage Urlaub<br />

zu. Erwachsene Auszubildende haben nach dem Bundesurlaubsgesetz einen Anspruch auf 24 Werktage pro Jahr.<br />

Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen, der dann auch für die Auszubildenden gilt.<br />

Wie lange habe ich Probezeit?<br />

Das Berufsbildungsgesetz § 20 legt fest, dass die Probezeit in der Ausbildung mindestens 1 Monat und höchstens<br />

4 Monate betragen darf. Die Probezeit steht am Anfang der Ausbildung und dient dem gegenseitigen<br />

Kennenlernen von Azubi und <strong>Ausbildungs</strong>betrieb. So kannst du überprüfen, ob du den für dich richtigen Beruf<br />

gewählt hast. Während der Probezeit kannst du sowohl als Azubi, als auch der Betrieb von heute auf morgen<br />

und ohne Begründung das <strong>Ausbildungs</strong>verhältnis schriftlich kündigen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!