Ausbildungs-Navi SM MGN SHL 2020
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Altenpfleger/in<br />
Tätigkeit:<br />
Altenpfleger/in ist eine bundesweit einheitlich geregelte<br />
Ausbildung, deren schulischer Teil an Berufsfachschulen<br />
für Altenpflege und deren praktischer Teil in Altenpflegeeinrichtungen<br />
durchgeführt wird. Altenpfleger/innen<br />
betreuen und pflegen hilfsbedürftige ältere Menschen.<br />
Sie unterstützen diese bei der Alltagsbewältigung, beraten<br />
sie, motivieren sie zu sinnvoller Beschäftigung<br />
und Freizeitgestaltung und nehmen pflegerisch medizinische<br />
Aufgaben wahr. Altenpfleger/innen arbeiten<br />
hauptsächlich in geriatrischen und gerontopsychiatrischen<br />
Abteilungen von Krankenhäusern, in Pflege- und<br />
Rehabilitationskliniken, bei Kurzzeitpflegeeinrichtungen<br />
mit pflegerischer Betreuung oder bei Tages- und Hauskrankenpflegediensten.<br />
Anforderungen:<br />
Zulassungsvoraussetzung ist ein Vertrag über die praktische<br />
Ausbildung mit einer Einrichtung der Altenpflege.<br />
Vor Beginn der Ausbildung ist die gesundheitliche Eignung<br />
zur Ausübung des Berufs in Form eines ärztlichen Attests<br />
nachzuweisen, das nicht älter als drei Monate sein darf.<br />
Abhängig von landesrechtlichen Bestimmungen oder<br />
den Aufnahmeregelungen der Bildungseinrichtungen ist<br />
auch ein amtliches Führungszeugnis vorzulegen (nicht<br />
älter als drei Monate).<br />
<strong>Ausbildungs</strong>dauer:<br />
3 Jahre<br />
Aufstiegsmöglichkeiten:<br />
Altenpfleger/innen können sich sowohl auf bestimmte<br />
Einsatzgebiete spezialisieren, z. B. Pflege älterer Menschen<br />
mit Behinderung, Pflege von Stomapatienten, Wundversorgung<br />
bei Diabetes-Patienten oder ambulanter Dienst,<br />
als auch den beruflichen Aufstieg durch Weiterbildungen<br />
zum/zur Stationsleiter/in in der Kranken-, Alten- und Kinderkrankenpflege<br />
oder als Pflegedienstleiter/in anstreben.<br />
Absolventen mit Hochschulzugangsberechtigung haben<br />
die Möglichkeit, einen Abschluss im Fach Gerontologie<br />
zu erwerben.<br />
Gesundheits-und Krankenpflegehelfer/in<br />
Tätigkeit:<br />
Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in ist eine landesrechtlich<br />
geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen<br />
für Krankenpflege. Gesundheits- und<br />
Krankenpflegehelfer und -helferinnen übernehmen<br />
Assistenzaufgaben und werden auf Anweisung und<br />
unter Aufsicht von Gesundheits- und Krankenpflegern<br />
und -pflegerinnen mit allgemein pflegerischen und<br />
hauswirtschaftlichen Tätigkeiten betraut. Sie reinigen<br />
und desinfizieren Pflegeutensilien und kümmern sich<br />
darum, dass die Betten frisch bezogen werden. Außerdem<br />
kümmern sie sich um das Wohl der Patienten, indem sie<br />
sie betten oder ihnen bei der Körperpflege helfen. Die<br />
Gesundheits- und Krankenpflegehelfer beobachten aber<br />
auch Temperatur, Blutdruck und Puls der Patienten und<br />
verabreichen Eisbeutel, Wärmflaschen oder Umschläge.<br />
Anforderungen:<br />
Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/innen beachten<br />
die Arbeits- und Hygienevorschriften genau und tragen<br />
Schutzkleidung. Im Umgang mit Patienten benötigen<br />
Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/innen Kontaktbereitschaft,<br />
Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen,<br />
Beherrschtheit sowie psychische Stabilität. Sorgfältig<br />
und verantwortungsbewusst dosieren sie Medikamente<br />
und reinigen und desinfizieren Pflegeutensilien. Über<br />
Patientendaten bewahren sie Verschwiegenheit. Das<br />
Umbetten, Heben oder Stützen der Patienten sind körperlich<br />
anstrengend. Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/<br />
innen und in wechselnden Diensten – auch nachts und<br />
am Wochenende – tätig und leisten Bereitschaftsdienste.<br />
<strong>Ausbildungs</strong>dauer:<br />
1-2 Jahre, je nach Landesrechtlicher Regelung.<br />
Aufstiegsmöglichkeiten:<br />
Nach erfolgreicher Abschlussprüfung können Gesundheitsund<br />
Krankenpflegehelfer/innen eine verkürzte Ausbildung<br />
zum Gesundheits- und Krankenpfleger/zur Gesundheitsund<br />
Krankenpfleger/in absolvieren. Im Anschluss besteht<br />
die Möglichkeit zu Weiterbildungen z. B. als Fachwirt/in<br />
im Gesundheits- und Sozialwesen. Absolventen/innen mit<br />
Hochschulzugangsberechtigung haben die Möglichkeit,<br />
beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach<br />
Pflegemanagement, -wissenschaft zu erwerben. Wer<br />
sich beruflich selbstständig machen möchte, kann dies<br />
zum Beispiel freiberuflich in der ambulanten Pflegehilfe.