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Ausbildungs-Navi SM MGN SHL 2020

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Altenpfleger/in<br />

Tätigkeit:<br />

Altenpfleger/in ist eine bundesweit einheitlich geregelte<br />

Ausbildung, deren schulischer Teil an Berufsfachschulen<br />

für Altenpflege und deren praktischer Teil in Altenpflegeeinrichtungen<br />

durchgeführt wird. Altenpfleger/innen<br />

betreuen und pflegen hilfsbedürftige ältere Menschen.<br />

Sie unterstützen diese bei der Alltagsbewältigung, beraten<br />

sie, motivieren sie zu sinnvoller Beschäftigung<br />

und Freizeitgestaltung und nehmen pflegerisch medizinische<br />

Aufgaben wahr. Altenpfleger/innen arbeiten<br />

hauptsächlich in geriatrischen und gerontopsychiatrischen<br />

Abteilungen von Krankenhäusern, in Pflege- und<br />

Rehabilitationskliniken, bei Kurzzeitpflegeeinrichtungen<br />

mit pflegerischer Betreuung oder bei Tages- und Hauskrankenpflegediensten.<br />

Anforderungen:<br />

Zulassungsvoraussetzung ist ein Vertrag über die praktische<br />

Ausbildung mit einer Einrichtung der Altenpflege.<br />

Vor Beginn der Ausbildung ist die gesundheitliche Eignung<br />

zur Ausübung des Berufs in Form eines ärztlichen Attests<br />

nachzuweisen, das nicht älter als drei Monate sein darf.<br />

Abhängig von landesrechtlichen Bestimmungen oder<br />

den Aufnahmeregelungen der Bildungseinrichtungen ist<br />

auch ein amtliches Führungszeugnis vorzulegen (nicht<br />

älter als drei Monate).<br />

<strong>Ausbildungs</strong>dauer:<br />

3 Jahre<br />

Aufstiegsmöglichkeiten:<br />

Altenpfleger/innen können sich sowohl auf bestimmte<br />

Einsatzgebiete spezialisieren, z. B. Pflege älterer Menschen<br />

mit Behinderung, Pflege von Stomapatienten, Wundversorgung<br />

bei Diabetes-Patienten oder ambulanter Dienst,<br />

als auch den beruflichen Aufstieg durch Weiterbildungen<br />

zum/zur Stationsleiter/in in der Kranken-, Alten- und Kinderkrankenpflege<br />

oder als Pflegedienstleiter/in anstreben.<br />

Absolventen mit Hochschulzugangsberechtigung haben<br />

die Möglichkeit, einen Abschluss im Fach Gerontologie<br />

zu erwerben.<br />

Gesundheits-und Krankenpflegehelfer/in<br />

Tätigkeit:<br />

Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in ist eine landesrechtlich<br />

geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen<br />

für Krankenpflege. Gesundheits- und<br />

Krankenpflegehelfer und -helferinnen übernehmen<br />

Assistenzaufgaben und werden auf Anweisung und<br />

unter Aufsicht von Gesundheits- und Krankenpflegern<br />

und -pflegerinnen mit allgemein pflegerischen und<br />

hauswirtschaftlichen Tätigkeiten betraut. Sie reinigen<br />

und desinfizieren Pflegeutensilien und kümmern sich<br />

darum, dass die Betten frisch bezogen werden. Außerdem<br />

kümmern sie sich um das Wohl der Patienten, indem sie<br />

sie betten oder ihnen bei der Körperpflege helfen. Die<br />

Gesundheits- und Krankenpflegehelfer beobachten aber<br />

auch Temperatur, Blutdruck und Puls der Patienten und<br />

verabreichen Eisbeutel, Wärmflaschen oder Umschläge.<br />

Anforderungen:<br />

Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/innen beachten<br />

die Arbeits- und Hygienevorschriften genau und tragen<br />

Schutzkleidung. Im Umgang mit Patienten benötigen<br />

Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/innen Kontaktbereitschaft,<br />

Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen,<br />

Beherrschtheit sowie psychische Stabilität. Sorgfältig<br />

und verantwortungsbewusst dosieren sie Medikamente<br />

und reinigen und desinfizieren Pflegeutensilien. Über<br />

Patientendaten bewahren sie Verschwiegenheit. Das<br />

Umbetten, Heben oder Stützen der Patienten sind körperlich<br />

anstrengend. Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/<br />

innen und in wechselnden Diensten – auch nachts und<br />

am Wochenende – tätig und leisten Bereitschaftsdienste.<br />

<strong>Ausbildungs</strong>dauer:<br />

1-2 Jahre, je nach Landesrechtlicher Regelung.<br />

Aufstiegsmöglichkeiten:<br />

Nach erfolgreicher Abschlussprüfung können Gesundheitsund<br />

Krankenpflegehelfer/innen eine verkürzte Ausbildung<br />

zum Gesundheits- und Krankenpfleger/zur Gesundheitsund<br />

Krankenpfleger/in absolvieren. Im Anschluss besteht<br />

die Möglichkeit zu Weiterbildungen z. B. als Fachwirt/in<br />

im Gesundheits- und Sozialwesen. Absolventen/innen mit<br />

Hochschulzugangsberechtigung haben die Möglichkeit,<br />

beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach<br />

Pflegemanagement, -wissenschaft zu erwerben. Wer<br />

sich beruflich selbstständig machen möchte, kann dies<br />

zum Beispiel freiberuflich in der ambulanten Pflegehilfe.

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