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Gesundheit<br />

Niedersächsische Volkshochschulen zum deutlich reduzierten Angebot von bezuschussungsfähigen<br />

Gesundheitskursen im Bereich der Primärprävention nach § 20 SGB V<br />

Gesundheit Veranstaltungen<br />

Liebe Teilnehmer*innen,<br />

Ihre Volkshochschulen bieten Ihnen mit<br />

großer Fachkompetenz und hohem Engagement<br />

qualitätsgesicherte Kursangebote<br />

im Bereich der Primärprävention an.<br />

Aufgrund des neuen zentralen Anerkennungsverfahrens<br />

und der veränderten<br />

Rahmenbedingungen ist die Anzahl der<br />

durch Krankenkassen bezuschussungsfähigen<br />

Kurse deutlich zurückgegangen.<br />

Ein Angebot im Rahmen des §20 SGB V<br />

bereitzustellen ist mit Einführung der Zentralen<br />

Prüfstelle Prävention mit einem Verwaltungsaufwand<br />

verbunden, der die Personalressourcen<br />

einer öffentlich geförderten<br />

Einrichtung übersteigen kann.<br />

Oberste Prämisse der niedersächsischen<br />

Volkshochschulen und ihres pädagogischen<br />

Personals ist es, ein qualitativ hochwertiges,<br />

thematisch vielfältiges und von<br />

qualifizierten Kursleitungen durchgeführtes<br />

gesundheitsförderndes Kursangebot<br />

für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer<br />

anzubieten. Dieses Ziel hat für uns gegenüber<br />

einzelnen Angeboten, die mit unverhältnismäßigem<br />

Verwaltungsaufwand verbunden<br />

sind, Vorrang. Dafür bitten wir um<br />

Ihr Verständnis.<br />

Bei Fragen zur Bezuschussungspraxis wenden<br />

Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse<br />

bzw. an die Zentrale Prüfstelle Prävention.<br />

Wir als Volkshochschule haben<br />

darauf leider nur bedingt Einfluss.<br />

Bitte beachten Sie bei Ihrer Kurswahl:<br />

Ihre Volkshochschule ist Lernort für alle<br />

Teilnehmerinnen und Teilnehmer.<br />

Alle Kurse an der Volkshochschule sind<br />

qualitätsgesichert.<br />

Wichtig ist uns, dass Sie mit unseren Kursen<br />

Ihre Gesundheit nachhaltig fördern<br />

und Ihre Gesundheitskompetenzen erweitern<br />

können!<br />

Ihre Niedersächsischen<br />

Volkshochschulen<br />

Anmeldung 04242 976-4444<br />

Förderung von Gesundheitskursen durch Krankenkassen<br />

Qualitätsmerkmal der VHS des Landkreises<br />

Diepholz ist ein breites Themenspektrum<br />

und die Vielfalt der Qualifikationen der Kursleitungen.<br />

Diese gehen weit über das hinaus,<br />

was der Gesetzgeber für die Förderung<br />

von Präventionskurse durch die Krankenkassen<br />

zulässt. Deshalb fallen viele Kurse nicht<br />

unter die Förderfähigkeit. Für einige Kurse<br />

erhalten Versicherte von ihren Krankenkassen<br />

Zuschüsse zu den Kursgebühren oder<br />

die Krankenkassen ersetzen die Kursgebühren<br />

ganz. Bitte fragen Sie dazu Ihre Krankenkasse<br />

vor Kursbeginn. Voraussetzung für<br />

einen Zuschuss ist eine regelmäßige Teilnahme<br />

(80 %). Nach Kursende erhalten Sie<br />

dann eine Teilnahmebescheinigung für Ihre<br />

Krankenkasse. Im Rahmen der freiwilligen<br />

Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen<br />

werden Primärpräventionskurse aus den<br />

Bereichen Bewegung, Stressbewältigung/<br />

Entspannung, Gesunde Ernährung/Vermeidung<br />

und Reduktion von Übergewicht<br />

sowie Suchtmittelkonsum gefördert<br />

(Gesundheitsstrukturgesetz § 20 SGB V).<br />

Nach der Gründung der Zentralen Prüfstelle<br />

Prävention (ZPP) durch mehrere Krankenkassenverbände<br />

hat die Mehrzahl der Kassen<br />

die Prüfung der Angebote auf das<br />

Online-Prüfverfahren der ZPP übertragen,<br />

welches keinerlei Ausnahmen zulässt. Alle<br />

VHS-Kurse, die als Primärpräventive Maß-<br />

nahmen anerkannt sind, sind in der Datenbank<br />

der ZPP gelistet. Nur diese Kurse werden<br />

zukünftig bezuschusst.<br />

Bonussystem<br />

Versicherte erhalten von einigen gesetzlichen<br />

Krankenkassen für die Teilnahme an<br />

Gesundheitskursen Bonus-Punkte. Hierfür<br />

sind viele Kurse aus dem Bereich Gesundheit<br />

der VHS anerkannt. Bitte erkundigen<br />

Sie sich bei Ihrer Kasse. Mit der Teilnahmebescheinigung<br />

und dem Zahlungsbeleg<br />

erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse den<br />

Stempel für das Bonusheft.<br />

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