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Beruf<br />

Berufliche Weiterbildung<br />

Förderung durch die Koordinierungsstelle<br />

Frauen und Wirtschaft im Landkreis Diepholz<br />

Die Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft<br />

im Landkreis Diepholz kann förderberechtigten<br />

Personen auf Anfrage eine<br />

Übernahme der Kursgebühr gewähren,<br />

Wer ist zuschussberechtigt?<br />

• Berufsrückkehrerinnen<br />

• Frauen in Eltern- oder Pflegezeit<br />

• geringfügig beschäftigte Frauen<br />

• erwerbslose Frauen ohne Leistungsbezug<br />

von ALG I oder ALG II<br />

Wie ist die Förderung zu<br />

beantragen?<br />

• Wählen Sie ein geeignetes<br />

Qualifizierungsangebot aus.<br />

• Beantragen Sie die Förderung im<br />

Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches<br />

vor Beginn der Maßnahme<br />

bei der Koordinierungsstelle.<br />

• Reichen Sie die Teilnahmebestätigung und<br />

einen Nachweis über die Bezahlung ein.<br />

Das Budget der Koordinierungsstelle ist<br />

begrenzt, deshalb besteht auf diese Förderung<br />

kein Rechtsanspruch.<br />

Die Konditionen zur Förderung können bei<br />

der Koordinierungsstelle angefragt werden.<br />

wenn sie eine beruflich orientierte Weiterbildung<br />

abschließen.<br />

Gefördert werden die Seminare aus Mitteln<br />

des Europäischen Sozialfonds und des<br />

Landes Niedersachsen.<br />

Auskünfte unter<br />

Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft<br />

im Landkreis Diepholz<br />

Tel. 05441 976-1456 /-1457 /-1459<br />

E-Mail: frauenundwirtschaft@diepholz.de<br />

Anmeldung<br />

Die Angebote richten sich an Berufsrückkehrerinnen,<br />

geringfügig beschäftigte<br />

Frauen sowie Frauen in Eltern- oder Pflegezeit.<br />

Gütesiegel<br />

für Qualifizierungsmaßnahmen<br />

in der frühkindlichen<br />

Bildung in Niedersachsen<br />

Die Qualität von Bildung und Erziehung<br />

wird maßgeblich durch das Engagement,<br />

der Professionalität und damit auch von<br />

der Qualifizierung der hier tätigen Personen<br />

geprägt.<br />

Aus diesem Grund fördert das Land Niedersachsen<br />

die Weiterqualifizierung von<br />

pädagogischen Fachkräften und Kindertagespflegepersonen<br />

über verschiedene<br />

Programme, verbindet dies aber zugleich<br />

mit bestimmten Erwartungen an die Qualität<br />

der Bildungsangebote und der Bildungsanbieter.<br />

Das dafür von der AEWB und dem Kultusministerium<br />

gemeinsam entwickelte Gütesiegel<br />

für Qualifizierungsmaßnahmen in<br />

der frühkindlichen Bildung für die Weiterqualifizierung<br />

von pädagogischen Fachkräften<br />

und Kindertagespflegepersonen<br />

legt hier einen Mindeststandard fest, der<br />

eingehalten werden muss, wenn Bildungsträger<br />

Maßnahmen durch Projektmittel<br />

vom Land fördern lassen möchten.<br />

Bildungsträger weisen im Rahmen des<br />

Prüfverfahrens ihre hohe und nachweisbare<br />

Qualität bei der Qualifizierung pädagogischer<br />

Fachkräfte oder Tagespflegepersonen<br />

nach. Für alle anbietenden Bildungsträger<br />

wird dazu ein vergleichbarer<br />

Qualitätsstandard abgesichert.<br />

Anmeldung 04242 976-4444 Beruf Pädagogik<br />

Die Angebote finden Sie ab Seite 50 f.<br />

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