2019_03_22_Sachbericht_2018_Ergebnis_ohne Namen
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Ergebnisbericht Integriertes Rahmenkonzept 2018 Landkreis Görlitz Seite | 9
• Grundkurs „Umgang mit Kindeswohlgefährdung für Schulsozialarbeit“
Vom 15.- 17.10.2018 fand der erste der drei geplanten Grundkurse statt, an welchem neun Schulsozialarbeiter*innen
erfolgreich teilnahmen. Die Schulungen verfolgen das Ziel, dass ein professioneller
Umgang bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung innerhalb der Schule unter Beachtung der
unterschiedlichen Aufträge gem. § 8a SGB VIII und § 4 KKG gewährleistet ist. Ferner wird über die
thematische Mitwirkung des Netzwerkbüros an dem Schulsozialarbeitsnetzwerk ein wichtiger Zugang
in das Bildungswesen prognostiziert.
• Kinderschutz bei der Polizei: Entwicklung „Checkliste Kinderschutz“ 5
Anliegen der Checkliste ist, dass jeder Streifendienst diese ausfüllt, wenn Kinder bei einem Einsatz im
häuslichen oder nichthäuslichen Einsatz zugegen sind und die Polizist*innen Unterstützungsbedarf
bei den Erziehungsberechtigten oder einen Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung wahrnehmen.
Die Checkliste soll Polizist*innen darin unterstützen, eine Kindeswohlgefährdung möglichst frühzeitig
zu erkennen, koordiniert vorzugehen, ihre Beobachtungen im Einsatz zu dokumentieren und Erziehungsberechtigte
bei Bedarf zielgerichtet an weiterführende Unterstützungsleistungen weiterzuvermitteln.
Im Anschluss an den Einsatz wird die Checkliste an eine/n „Beauftrage/n für die Checkliste
Kinderschutz“ innerhalb der Polizeidienststelle übergeben, welche den Einsatzort und den Inhalt
aufnimmt (Was ist vorgefallen? Verdacht auf Kindeswohlgefährdung? Vorliegender Unterstützungsbedarf?
Getroffene Maßnahmen vor Ort, z.B. Vermittlung an niederschwellige Beratung, etc.).
In die Erstellung der Checkliste sind seit 2018 auch zwei Mitarbeiter von PiT Ostsachsen und eine
Mitarbeiterin der Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt (Bautzen) aktiv einbezogen. Gemeinsam
mit dem Netzwerkbüro wurde die Checkliste dem Leiter des Polizeirevieres Zittau vorgestellt.
Durch nachvollziehbare Vorschläge für eine bessere Handhabung in der Praxis wurde der Inhalt der
Checkliste in weiteren Treffen konkretisiert (Erläuterungen, Fallbeispiel, Erstellung einer Konzeption).
Die Testphase soll in 2019 durchgeführt und anschließend ausgewertet werden. Deutlich erkennbar
ist jedoch schon jetzt, dass ein hoher zeitlicher Aufwand damit verbunden ist. In jedem Polizeirevier
eine/n „Beauftragte/n für die Checkliste Kinderschutz“ zu installieren, der/die Kinderschutzfälle bündelt
und somit die wichtige zentrale Funktion übernimmt, bleibt weiterhin im Gespräch. Ebenso soll
nach der Pilotphase mit der PD der flächendeckende Einsatz der Checkliste in allen Revieren im Landkreis
Görlitz (und Landkreis Bautzen) angeregt werden.
• Kinderschutz im Ehrenamt
Es erfolgte 2018 eine Schulung für Jugendfeuerwehrwarte/Jugendgruppenleiter*innen der Freiwilligen
Feuerwehr im KIEZ Querxenland Seifhennersdorf, angeregt durch deren Kreisausbilder. Es wurden
die Themen Kinderschutz mit Definitionswissen, Begrifflichkeiten, Gesetzlichkeiten, Verfahrenswegen,
Orientierungskatalog sowie eigene Fälle geschult bzw. besprochen.
Mit dem Kinder- und Jugendring Sachsen e.V. und dem Jugendring Oberlausitz e.V. wurde durch eine
Koordinatorin und der Stabsstelle mit dem Austausch begonnen, wie das Wissen um Kinderschutz in
ehrenamtliche Strukturen eingeführt/eingebettet werden kann. Dieser Prozess wird in 2019 fortgesetzt.
Die Zusammenarbeit mit dem Projekt Familiengesundheitspaten im Klinikum Görlitz erfolgte 2018
5 vgl. Anhang