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2019_03_22_Sachbericht_2018_Ergebnis_ohne Namen

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Ergebnisbericht Integriertes Rahmenkonzept 2018 Landkreis Görlitz Seite | 36

91 % der besuchten Familien waren nicht alleinerziehend. Der überwiegende Teil der Familien (306)

hatte bereits Kinder. 219 Mütter waren Erstgebärende.

In ca. 22 % der Familien gab es einen Migrationshintergrund, Schwerpunkt sind hier die Städte Görlitz

und Zittau.

Gab es Prioritäten oder Indikatoren?

Ziel des Angebots ist, dass jede Familie im Landkreis Görlitz, in der ein Kind geboren wird, die Möglichkeit

der freiwilligen und kostenlosen Beratung und Information durch die Mitarbeiterinnen bekommt.

Wie unten ausgeführt konnten nicht alle Familien kontaktiert werden. Mit Termin angeschrieben

wurden Familien insb. dort, wo die Planungsräume durch Mitarbeiterinnen besetzt waren.

68 Familien wurden 2018 bewusst nicht kontaktiert. Ausschlusskriterien dafür waren z.B., wenn es

vom ASD die Mitteilung gab, dass ein Hausbesuch nicht angemessen war, da das Kind nicht mehr in

der Familie lebte oder auch bekannt wurde, dass das Kind verstorben war.

Welche Zielgruppen wurden/konnten nicht erreicht/werden?

Wie o.a. konnten Familien in Zeiträumen der Nichtbesetzung durch eine Mitarbeiterin nur ohne Termin

angeschrieben werden.

Eine weitere Rückmeldung liefert die Auswertung der Absagegründe.

Gründe für Absagen

75

1 = Kein Bedarf

249

2 = Kein Interesse

162

3 = Andere Unterstützung

4 = Weitere Kinder

5 = Sonstige

85

17

Wenn die Gelegenheit bestand, wurde durch die Mitarbeiterinnen differenzierter nachgefragt. Wie

aus der Übersicht ersichtlich, führten andere Unterstützungsmöglichkeiten und die Tatsache, dass die

Familie bereits Kinder hat, zu Absagen. Der größte Teil sagt ohne weitere Angabe eines Grundes ab.

Darüber hinaus gehende Angaben können nicht getätigt werden. Durch die Datenschutzgrundverordnung

vom Mai 2018 wurde die Arbeitsweise im Team APA geprüft und es musste festgestellt

werden, dass ein bisher vorgenommener Datenabgleich mit Hilfe des Computerprogramms Ok.Jug

nicht statthaft ist, um zu prüfen, ob das Kind in der Familie lebt.

Eine Rücksprache mit dem Leiter des Gesundheitsamtes ergab zudem, dass das Jugendamt nicht über

Todesfälle von Babys unterrichtet werden kann. Damit kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch

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