2019_03_22_Sachbericht_2018_Ergebnis_ohne Namen
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Ergebnisbericht Integriertes Rahmenkonzept 2018 Landkreis Görlitz Seite | 1
1. Einleitung
Grundlage für den vorliegenden Ergebnisbericht ist das Integrierte Rahmenkonzept „Miteinander für
Familien“ (im Weiteren: Konzept) aus dem Jahr 2016, welches für ab 2018 fortgeschrieben wurde.
Auf Wiederholungen aus dem Konzept wird daher verzichtet.
Die im Konzept vereinbarten gemeinsamen Zielsetzungen wurden auch im Berichtsjahr 2018 gemeinsam
umgesetzt. Das 2. Kapitel rückt die Struktur in den Vordergrund. In Punkt 3 erfolgt die konkrete
inhaltliche Sachberichterstattung der integrierten Aufgaben und der jeweiligen Teams (Soziales
Frühwarnsystem – Netzwerke für Kinderschutz, Familienhebammen und Aufsuchende Präventive
Arbeit des Jugendamtes). Kapitel 4 beinhaltet die im Bericht erwähnten Anlagen.
2. Struktur
Die im Konzept 2016 vorgesehene Struktur konnte erst zum 01.09.2017 umgesetzt werden. Seitdem
ist die Stabsstelle Präventiver Kinderschutz durch Frau Katja Barke (Dipl. Soz.arb./Soz.päd. (FH)) besetzt.
Sie ist ferner noch für Jugendhilfeplanung tätig und direkt bei der Jugendamtsleitung verortet.
Gleichzeitig übernahm die Stabsstelle die inhaltliche und fachliche Zuständigkeit für das APA-Team
und seit 01.01.2018 auch für das Team der Familienhebammen. Der Landkreis stellt somit aus eigenen
Mitteln ca. 0,5 VzÄ für den Präventiven Kinderschutz zur Verfügung.
3. Umsetzung der Ziele
3.1. Stabsstelle Präventiver Kinderschutz
Durch die Strukturanpassung wie oben beschrieben wurde die Teamentwicklung verbessert. Im Jahr
2018 fanden insg. sechs gemeinsame Dienstberatungen zur zielgerichteten Umsetzung des Konzeptes
statt.
Die Stabsstelle als Gesamtverantwortliche war in alle wesentlichen Konzeptinhalte auch fachlich eingebunden,
exemplarisch seien genannt: Weiterbildungen und Informationsveranstaltungen zum
Umgang mit Kindeswohlgefährdung, Qualifizierung von Insoweit erfahrenen Fachkräften (IeFK) und
gemeinsame Veranstaltungen zu den Frühen Hilfen.
3.2. Integriertes Aufgabenspektrum
3.2.1. Gemeinsame Konzeptentwicklung
Die gemeinsame Konzeptentwicklung ist fester Bestandteil und Grundlage der partnerschaftlichen
Zusammenarbeit der Konzeptionspartner Frühe Hilfen.
Im Berichtszeitraum war bereits eine erneute Fortschreibung des Rahmenkonzepts auf der Grundlage
des Förderkonzepts zur Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz
(SMS) zur Förderung des präventiven Kinderschutzes und Früher Hilfen im Freistaat Sachsen
(FRL Präventiver Kinderschutz und Frühe Hilfen) mit Entwurfsstand vom 28.09.2018 notwendig.
Darüber hinaus stellten die Konzeptionspartner fest, dass die formulierten Zielstellungen zu unkonkret
waren. Beides floss in die 2. Fortschreibung der Integrierten Rahmenkonzeption für ab 2019 ein.