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KÄNGURU Baby 2019/2020

Eltern berichten über die Geburt ihres Kindes Schwanger: Der liebe Papierkram Babys erstes Jahr: Wie fördern wir die Entwicklung unseres Kindes? Babykurse Shoppingtipps Beratungsstellen in Köln und Bonn Klinikführer: Wo bekommen wir unser Kind?

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SCHWANGERSCHAFT<br />

Der liebe Papierkram ...<br />

Die bevorstehende Ankunft eines Kindes bringt neben Glücksgefühlen auch eine Menge<br />

Bürokratie mit sich. Hier ist Vorbereitung alles. Denn nach der Geburt steht das <strong>Baby</strong> an erster<br />

Stelle und nicht der Schreibtisch. Von Anja Janßen<br />

Foto: adobestock/sushytska<br />

Mutterschaftsgeld<br />

Im Zeitraum des Mutterschutzes, also sechs Wochen vor und acht<br />

Wochen nach der Geburt, erhaltet ihr Mutterschaftsgeld – vorausgesetzt,<br />

ihr seid Mitglied in einer Krankenkasse. Arbeitnehmerinnen,<br />

die gesetzlich krankenversichert sind, erhalten pro Tag maximal<br />

13 Euro von ihrer Krankenkasse. Der Arbeitgeber zahlt einen<br />

Zuschuss, so dass ihr auf euer bisheriges monatliches Netto-Gehalt<br />

kommt. Privatversicherte beziehen eine einmalige Leistung von 210<br />

Euro über das Bundesversicherungsamt plus einen Zuschuss des<br />

Arbeitgebers. Auch wer Arbeitslosengeld erhält, bekommt Mutterschaftsgeld<br />

über die Krankenkasse – Mütter, die nicht erwerbstätig<br />

sind und über ihren Ehemann mitversichert sind, hingegen nicht.<br />

Mit der Elternzeit können sich Mütter<br />

und Väter eine unbezahlte Auszeit vom<br />

Beruf nehmen, um ihr Kind zu betreuen.<br />

Elternzeit<br />

Mit der Elternzeit können sich Mütter und Väter eine unbezahlte<br />

Auszeit vom Beruf nehmen, um ihr Kind zu betreuen. Während<br />

dieser Phase stehen sie unter Kündigungsschutz und kehren in<br />

der Regel anschließend wieder an den alten Arbeitsplatz zurück.<br />

Voraussetzung ist unter anderem ein Anstellungsverhältnis, aber<br />

auch Studierende, Auszubildende oder Umschüler dürfen Elternzeit<br />

nehmen, Selbstständige, Hausfrauen und Hausmänner, Schüler<br />

sowie arbeitslose Menschen hingegen nicht. Pro Kind darf jeder<br />

Elternteil bis zu drei Jahre Elternzeit einreichen. Insgesamt drei<br />

Zeitabschnitte sind möglich – zwei Teile vor dem dritten Geburtstag<br />

des Kindes und ein Teil zwischen dem dritten Geburtstag und dem<br />

Tag vor dem achten Geburtstag. Elternzeit innerhalb der ersten drei<br />

Lebensjahre müsst ihr sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim<br />

Arbeitgeber beantragen. Arbeitet ihr in einem Unternehmen, das<br />

mehr als 15 Angestellte beschäftigt, habt ihr einen Rechtsanspruch<br />

auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit. Wer sich in Elternzeit befindet,<br />

bezieht kein Gehalt, kann jedoch beim Staat eine Ersatzleistung<br />

beantragen – das Elterngeld. www.bmfsfj.de<br />

ÆWeiterlesen auf Seite 10<br />

8 Känguru <strong>Baby</strong> <strong>2019</strong>/<strong>2020</strong>

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