KÄNGURU Baby 2019/2020
Eltern berichten über die Geburt ihres Kindes Schwanger: Der liebe Papierkram Babys erstes Jahr: Wie fördern wir die Entwicklung unseres Kindes? Babykurse Shoppingtipps Beratungsstellen in Köln und Bonn Klinikführer: Wo bekommen wir unser Kind?
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SCHWANGERSCHAFT<br />
Der liebe Papierkram ...<br />
Die bevorstehende Ankunft eines Kindes bringt neben Glücksgefühlen auch eine Menge<br />
Bürokratie mit sich. Hier ist Vorbereitung alles. Denn nach der Geburt steht das <strong>Baby</strong> an erster<br />
Stelle und nicht der Schreibtisch. Von Anja Janßen<br />
Foto: adobestock/sushytska<br />
Mutterschaftsgeld<br />
Im Zeitraum des Mutterschutzes, also sechs Wochen vor und acht<br />
Wochen nach der Geburt, erhaltet ihr Mutterschaftsgeld – vorausgesetzt,<br />
ihr seid Mitglied in einer Krankenkasse. Arbeitnehmerinnen,<br />
die gesetzlich krankenversichert sind, erhalten pro Tag maximal<br />
13 Euro von ihrer Krankenkasse. Der Arbeitgeber zahlt einen<br />
Zuschuss, so dass ihr auf euer bisheriges monatliches Netto-Gehalt<br />
kommt. Privatversicherte beziehen eine einmalige Leistung von 210<br />
Euro über das Bundesversicherungsamt plus einen Zuschuss des<br />
Arbeitgebers. Auch wer Arbeitslosengeld erhält, bekommt Mutterschaftsgeld<br />
über die Krankenkasse – Mütter, die nicht erwerbstätig<br />
sind und über ihren Ehemann mitversichert sind, hingegen nicht.<br />
Mit der Elternzeit können sich Mütter<br />
und Väter eine unbezahlte Auszeit vom<br />
Beruf nehmen, um ihr Kind zu betreuen.<br />
Elternzeit<br />
Mit der Elternzeit können sich Mütter und Väter eine unbezahlte<br />
Auszeit vom Beruf nehmen, um ihr Kind zu betreuen. Während<br />
dieser Phase stehen sie unter Kündigungsschutz und kehren in<br />
der Regel anschließend wieder an den alten Arbeitsplatz zurück.<br />
Voraussetzung ist unter anderem ein Anstellungsverhältnis, aber<br />
auch Studierende, Auszubildende oder Umschüler dürfen Elternzeit<br />
nehmen, Selbstständige, Hausfrauen und Hausmänner, Schüler<br />
sowie arbeitslose Menschen hingegen nicht. Pro Kind darf jeder<br />
Elternteil bis zu drei Jahre Elternzeit einreichen. Insgesamt drei<br />
Zeitabschnitte sind möglich – zwei Teile vor dem dritten Geburtstag<br />
des Kindes und ein Teil zwischen dem dritten Geburtstag und dem<br />
Tag vor dem achten Geburtstag. Elternzeit innerhalb der ersten drei<br />
Lebensjahre müsst ihr sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim<br />
Arbeitgeber beantragen. Arbeitet ihr in einem Unternehmen, das<br />
mehr als 15 Angestellte beschäftigt, habt ihr einen Rechtsanspruch<br />
auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit. Wer sich in Elternzeit befindet,<br />
bezieht kein Gehalt, kann jedoch beim Staat eine Ersatzleistung<br />
beantragen – das Elterngeld. www.bmfsfj.de<br />
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8 Känguru <strong>Baby</strong> <strong>2019</strong>/<strong>2020</strong>