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Betriebskosten Aktuell - Ausgabe Februar 2020

Betriebskosten Aktuell erscheint mehrere Male im Jahr und gibt einen Überblick über wichtige Neuigkeiten im Zusammenhang mit den Wohnkosten.

Betriebskosten Aktuell erscheint mehrere Male im Jahr und gibt einen Überblick über wichtige Neuigkeiten im Zusammenhang mit den Wohnkosten.

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<strong>Betriebskosten</strong>aktuell<br />

Alles rund um die Wohnkosten<br />

<strong>Ausgabe</strong> 63 | <strong>Februar</strong> <strong>2020</strong><br />

2. Norddeutscher <strong>Betriebskosten</strong>tag<br />

Impressum<br />

<strong>Betriebskosten</strong> aktuell / alles<br />

rund im die Wohnkosten<br />

Herausgeber:<br />

Verband norddeutscher<br />

Wohnungsunternehmen<br />

Verantwortlich:<br />

Dr. Peter Hitpaß<br />

VNW Verband norddeutscher<br />

Wohnungsunternehmen e. V.<br />

Tel.: 0385 / 48937503<br />

E-Mail: hitpass@vnw.de<br />

Kommentar<br />

von Andreas Breitner: Mieterstrom? Den<br />

Staat würde das keinen Cent kosten!<br />

Seite 2<br />

2. Norddeutscher <strong>Betriebskosten</strong>tag<br />

Co2-Bepreisung verteuert das Wohnen –<br />

intelligente Lösungen gefordert<br />

Seite 3<br />

Treibhausgas-Emissionen<br />

Der Arbeitskreis Geislinger Konvention beschließt<br />

zukünftig Treibhausgas-Emissionen<br />

zu ermitteln<br />

Seite 4<br />

Energieversorgung<br />

Viele Stromsperren sind vermeidbar -<br />

Marktwächter Energie zeigt Ursachen und<br />

Lösungsmöglichkeiten<br />

Seite 6<br />

Rechtliches<br />

Deutscher Mieterbund legt Beratungs- und<br />

Prozess-Statistik 2018 vor<br />

Seite 8<br />

Das interessante Urteil<br />

Mülltrennung und 24-Stunden-Bewachungsdienst<br />

– <strong>Betriebskosten</strong>? Dr. Peter Hitpaß<br />

beschreibt beide Fälle<br />

Seite 11<br />

Heizen<br />

Heizkosten steigen. Was das Klimapaket für<br />

die Bürger bedeutet<br />

Seite 13<br />

Energieverbrauch<br />

Verbrauch von Braun- und Steinkohle stark<br />

gesunken – Erneuerbare legen zu<br />

Seite 14<br />

Energieverbrauch<br />

Energieverbrauch soll in Deutschland bis<br />

2030 deutlich sinken<br />

Seite 15<br />

Messtechnik<br />

Rollout kann starten: Drittes Zertifikat für<br />

Smart-Meter Gateway übergeben<br />

Seite 16


<strong>Betriebskosten</strong>aktuell<br />

Alles rund um die Wohnkosten<br />

<strong>Ausgabe</strong> 63 | <strong>Februar</strong> <strong>2020</strong><br />

Kommentar von VNW-Verbandsdirektor Andreas Breitner<br />

Mieterstrom? Den Staat würde das keinen Cent kosten<br />

Liebe Leserinnen und Leser,<br />

der Schutz des Klimas ist derzeit eines der meist diskutierten Themen, egal wohin man kommt.<br />

In Hamburg hat der Senat erst vor einigen Wochen eine Klimaschutzplan verabschiedet. Jetzt<br />

will man prüfen, welche finanziellen Auswirkungen die geforderte Erhöhung der jährlichen<br />

Sanierungsquote von Bestandsgebäuden haben wird.<br />

Für die Wohnungswirtschaft ist der Klimaschutz seit vielen Jahren gelebter Alltag. Die VNW-<br />

Unternehmen werden sich auch künftig nicht Maßnahmen verwehren, die dem sorgsamen<br />

Umgang mit der Natur dienen. Dabei geht es uns aber darum, dabei das bezahlbare Wohnen<br />

nicht aus den Augen zu verlieren.<br />

Die unverzichtbare Zustimmung der Mieterinnen und Mieter zum Klimaschutz wird man nur<br />

erlangen, wenn die Menschen am Ende nicht allein auf den Kosten sitzen bleiben und man<br />

ihnen die Möglichkeit gibt, von der Umstellung zu profitieren.<br />

VNW- Verbandsdirektor Andreas<br />

Breitner. Foto: VNW, Bertold Fabricius,<br />

Hamburg<br />

Auch deshalb fordert die norddeutsche Wohnungswirtschaft Vorfahrt für Mieterstrom. In<br />

einem Brief wurden die Regierungschefs der fünf norddeutschen Bundesländer Mecklenburg-<br />

Vorpommern, Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Bremen fordern wir, sich im<br />

Bundesrat für die Abschaffung der steuerlichen Benachteiligung bei der Erzeugung von Mieterstrom<br />

einzusetzen.<br />

Wohnungsunternehmen könnten ihren Mietern mit Hilfe von Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken<br />

kostengünstigen Strom zur Verfügung stellen. Das Problem: derzeit hemmen<br />

steuerliche Nachteile das Angebot von Mieterstrommodellen. So droht Wohnungsunternehmen<br />

der Verlust der Gewerbesteuer- bzw. der Steuerfreiheit.<br />

Es wäre daher sinnvoll, die Erzeugung und die Lieferung von Strom in den Katalog der gesetzlich<br />

zugelassenen Nebentätigkeiten aufzunehmen. Das könnte durch eine Ergänzung des<br />

Gewerbesteuergesetzes erfolgen. Mieterstrom ist für die Mieterinnen und Mieter in der Regel<br />

deutlich günstiger als der von anderen Stromanbietern.<br />

Zudem könnte durch nachhaltige Mieterstrommodelle deutlich mehr Kohlendioxid reduziert<br />

werden als durch eine teure und aufwändige energetische Modernisierung von Wohngebäuden.<br />

Es gibt also keinen Grund, die entsprechenden Gesetze nicht umgehend zu ändern.<br />

Den Staat würde das keinen Cent kosten.<br />

Ich habe Hoffnung, dass unsere Forderungen bei der Politik gehört werden. Zumindest Hamburgs<br />

Erster Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher und Niedersachsens Ministerpräsident Stephan<br />

Weil signalisierten vor wenigen Tagen beim Wohnungswirtschaftlichen Lunch des VNW<br />

ihre Bereitschaft, die Wohnungswirtschaft zu unterstützen.<br />

<strong>Ausgabe</strong> 63 Jahrgang <strong>2020</strong> // In Kooperation mit Wohnungswirtschaft heute. Fakten und Lösungen für Profis Seite 2


<strong>Betriebskosten</strong>aktuell<br />

Alles rund um die Wohnkosten<br />

2. Norddeutscher <strong>Betriebskosten</strong>tag<br />

Co2-Bepreisung verteuert das Wohnen –<br />

intelligente Lösungen gefordert<br />

Verbandsdirektor Andreas Breitner eröffnete vor über 75 Teilnehmern am 28. Januar <strong>2020</strong> in Lübeck<br />

diese Veranstaltung gemeinsam mit dem Partnerunternehmen WohnCom GmbH Berlin/Hamburg<br />

und dem neuen Partner Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (AK Geislinger<br />

Konvention)<br />

Mit großem Interesse folgten die Teilnehmer den spannenden Vorträgen. Foto: VNW Bertold Fabricius,<br />

Hamburg<br />

Co2 Bepreisung erhöhen Wohnkosten<br />

Am Vormittag standen juristische und betriebswirtschaftliche Fragen auf der Tagesordnung.<br />

VNW Referent Dr. Peter Hitpaß stellte die aktuelle Rechtsprechung im <strong>Betriebskosten</strong>recht vor.<br />

Prof. Dr. Dieter Rebitzer, Hochschule Nürtingen-Geislingen erläuterte, wie sich die Wohnkosten<br />

durch die geplante Co2 Bepreisung erhöhen werden. China sei mit 30 Prozent der weltgrößte Co2<br />

Verursacher. Reinhard Zehl, Geschäftsführer WohnCom, forderte die Mitgliedsunternehmen auf,<br />

sich noch mehr am <strong>Betriebskosten</strong>-Benchmarking zu beteiligen. Anhand der Betriebs- und Heizkostenabrechnung<br />

stellte er die Vorteile des Systems vor. Siegfried Rehberg, ex GdW/BBU Umweltreferent,<br />

Dipl. Ing. und Architekt, Berlin erklärte, warum die Treibhausgasbilanzierung Teil<br />

des <strong>Betriebskosten</strong>-Benchmarking nach der Geislinger Konvention wird.<br />

Am Nachmittag hatten die Praktiker das Wort<br />

Für VNW Referent RA Dr. Kai Mediger ist es wichtig, dass der Vermieter das Wirtschaftlichkeitsgebot<br />

bei der <strong>Betriebskosten</strong>abrechnung strikt beachtet, um die Kosten für den Mieter möglichst<br />

gering zu halten. Nach den Ausführungen von REOS Chef Kjell Ole Beckmann, Hamburg, zahlen<br />

15 Millionen Haushalte in Deutschland 13 Euro pro Jahr zu viel für Messdienstleistungen. Hier<br />

bestände ein gewaltiges Sparpotenzial. Sascha Müller, Actaqua GmbH, Schriesheim, erläuterte die<br />

Funktionsweise des hydraulischen Abgleichs bei einer Trinkwasser- sowie Heizungsanlage. Die<br />

Digitalisierung erhält immer mehr Bedeutung. Das digitale Grün- und Freiflächenmanagement<br />

erleichtert dem Wohnungsunternehmen die <strong>Betriebskosten</strong>abrechnung, so Mark Ahner, WISAG<br />

Berlin.<br />

Dr. Peter Hitpaß, hitpass@vnw.de<br />

Der 3. Norddeutsche<br />

<strong>Betriebskosten</strong>tag findet am<br />

26. Januar 2021 in Lübeck<br />

statt.<br />

<strong>Ausgabe</strong> 63 Jahrgang <strong>2020</strong> // In Kooperation mit Wohnungswirtschaft heute. Fakten und Lösungen für Profis<br />

Seite 3


<strong>Betriebskosten</strong>aktuell<br />

Alles rund um die Wohnkosten<br />

Treibhausgas-Emissionen<br />

Der Arbeitskreis Geislinger Konvention beschließt<br />

zukünftig Treibhausgas-Emissionen zu ermitteln<br />

Am 27. Januar <strong>2020</strong> trafen sich die Mitglieder des Arbeitskreises Geislinger Konvention zu ihrer Frühjahrssitzung<br />

in Lübeck: eingeladen hatte die TRAVE Grundstücksgesellschaft mbH.<br />

Dr. Matthias Rasch, Geschäftsführer der TRAVE, präsentiert sein kommunales Wohnungsunternehmen<br />

mit ca. 8000 Wohnungen in Lübeck und Umgebung. Foto: VNW Dr. Peter Hitpaß<br />

Lesen Sie auch das Interview: Trave-Chef Dr. Matthias Rasch: Bauen muss nachhaltig und<br />

bezahlbar bleiben. KLICKEN Sie einfach auf das Bild und das Interview öffnet sich.<br />

Bilanzierung der Treibhausgasemissionen<br />

Siegfried Rehberg, ex GdW/BBU Umweltreferent: „Wie von vielen Wohnungsunternehmen schon<br />

lange gefordert, hat der AK Geislinger Konvention einen neuen Teil 4 der Konvention formuliert.<br />

Auslöser dafür weiterhin sind die Ergebnisse des Klimakabinetts der Bundesregierung vom 29.<br />

September 2019 hinsichtlich der Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der CO2- Bepreisung“.<br />

Der GdW wird in die Umsetzung eng eingebunden. Zukünftig heißt der entsprechende<br />

Abschnitt „Bilanzierung der Treibhausgasemissionen“.<br />

<strong>Betriebskosten</strong>-Benchmarking<br />

Der Arbeitskreis ist das „Normierungsgremium“ für das <strong>Betriebskosten</strong>-Benchmarking auf Basis<br />

der Geislinger Konvention. Die Geislinger Konvention ist eine seit über 20 Jahren bundesweit gültige<br />

Vereinbarung zwischen Verbänden, Wohnungsunternehmen, Benchmarking-Dienstleistern<br />

und der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen. In ihr sind die Strukturen<br />

für ein externes Benchmarkingverfahren für wohnungswirtschaftliche <strong>Betriebskosten</strong> festgeschrieben.<br />

<strong>Ausgabe</strong> 63 Jahrgang <strong>2020</strong> // In Kooperation mit Wohnungswirtschaft heute. Fakten und Lösungen für Profis<br />

Seite 4


<strong>Betriebskosten</strong>aktuell<br />

Alles rund um die Wohnkosten<br />

Alle Informationen zur Geislinger Konvention finden Sie auf der Homepage der HfWU Nürtingen-Geislingen.<br />

KLICKEN Sie einfach auf das Bild und die Seite der hfwu mit der Geislinger<br />

Konvention öffnet sich.<br />

Vier Millionen Wohneinheiten<br />

Für Transparenz bei den <strong>Betriebskosten</strong> sind interne und externe Vergleichsmethoden wichtig,<br />

insbesondere für den externen Vergleich ist eine Vereinheitlichung von Kostenarten, Gebäudestrukturen<br />

und Berechnungsmethoden unerlässlich. Vier Millionen Wohneinheiten werden heute<br />

bundesweit von den Eigentümern einem <strong>Betriebskosten</strong>-Benchmarking auf der Grundlage der<br />

„Geislinger Konvention“ unterzogen.<br />

Dr. Peter Hitpaß, hitpass@vnw.de<br />

<strong>Ausgabe</strong> 63 Jahrgang <strong>2020</strong> // In Kooperation mit Wohnungswirtschaft heute. Fakten und Lösungen für Profis<br />

Seite 5


<strong>Betriebskosten</strong>aktuell<br />

Alles rund um die Wohnkosten<br />

Energieversorgung<br />

Viele Stromsperren sind vermeidbar - Marktwächter<br />

Energie zeigt Ursachen und Lösungsmöglichkeiten<br />

Rund 300.000 Haushalten wurde im Jahr 2018 der Strom abgestellt – mit fatalen Folgen für die Betroffenen.<br />

Eine aktuelle Untersuchung des Marktwächter Energie zeigt: Die Ursachen sind vielfältig und<br />

komplex. Um die Sperren abzuwenden und die Folgen für betroffene Ver-braucher zu mildern, sind<br />

die Politik genauso wie die Energielieferanten gefragt.<br />

Kein Licht, kein Telefon, keine warme Mahlzeit: Eine Stromsperre kann drastische Auswirkungen<br />

für die Betroffenen haben. Ab einem Zahlungsrückstand von 100 Euro darf ein Grundversorger<br />

die Energielieferung unterbrechen. Dabei sind es nicht allein Menschen mit geringem Einkommen,<br />

die ihre Stromkosten nicht zahlen können. Die Ursachen sind vielschichtig. „Persönliche<br />

Krisen, Krankenhausaufenthalte oder hohe Nachzahlungen nach jahrelanger Fehlschätzung können<br />

unter anderem dazu führen, dass Verbraucher ihre Stromkosten nicht begleichen können.“<br />

sagt Svenja Gesemann, Projektleiterin des Marktwächter Energie.<br />

Ratenzahlung wird oft angelehnt<br />

Die Untersuchung zeigt, dass die schriftliche Sperrandrohung für Betroffene nicht immer verständlich<br />

ist. Von Betroffenen unternommene Versuche einer Einigung mit ihrem Energielieferanten<br />

scheitern dann mitunter an der Kommunikation. Einige Verbraucher schildern, dass sie<br />

um Ratenzahlung gebeten haben, diese Möglichkeit aber abgelehnt wurde. Und selbst wenn eine<br />

Einigung erzielt wurde, wird die Stromversorgung nicht immer sofort wiederhergestellt. Eine solche<br />

Verzögerung bedeutet für die Betroffenen, dass sie zu Hause länger als nötig keine warmen<br />

Mahlzeiten zubereiten, keine Lebensmittel kühlen oder nicht warm duschen können.<br />

So können sozial-, energie- und wohnungspolitische Maßnahmen dazu beitragen, Energieschulden<br />

und damit Stromsperren zu vermeiden. Dazu gehören zum Beispiel die Senkung des Strompreises,<br />

die dynamische Anpassung des ALG II-Regelsatzes und Energieeffizienzmaßnahmen bei<br />

Haushaltgeräte und Gebäuden.<br />

<strong>Ausgabe</strong> 63 Jahrgang <strong>2020</strong> // In Kooperation mit Wohnungswirtschaft heute. Fakten und Lösungen für Profis<br />

Seite 6


<strong>Betriebskosten</strong>aktuell<br />

Alles rund um die Wohnkosten<br />

Fehlentwicklungen frühzeitig aufzuzeigen<br />

Der Marktwächter Energie ist ein Gemeinschaftsprojekt der Verbraucherzentralen und des vzbv.<br />

Als neues Instrument in der Verbraucherpolitik soll der Marktwächter den Energiemarkt aus Verbraucherperspektive<br />

beobachten. Ziel ist es, Fehlentwicklungen frühzeitig aufzuzeigen und Erkenntnisse<br />

über die Lage der Verbraucher im Energiemarkt zu gewinnen. Von den Ergebnissen<br />

können auch die Aufsichts- und Regulierungsbehörden profitieren. Das Bundesministerium der<br />

Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) fördert den Marktwächter Energie im Jahr 2019 mit<br />

rund 3,1 Millionen Euro.<br />

Quelle: Marktwächter<br />

Die gesamte<br />

Untersuchung<br />

Bezahlbarkeit von<br />

Energie mit Gründen<br />

und Lösungen finden<br />

Sie hier. KLICKEN Sie<br />

einfach auf das Bild<br />

und das Lösungs-PDF<br />

öffnet sich.<br />

<strong>Ausgabe</strong> 63 Jahrgang <strong>2020</strong> // In Kooperation mit Wohnungswirtschaft heute. Fakten und Lösungen für Profis<br />

Seite 7


<strong>Betriebskosten</strong>aktuell<br />

Alles rund um die Wohnkosten<br />

Rechtliches<br />

Deutscher Mieterbund legt Beratungs- und Prozess-<br />

Statistik 2018 vor – Zahl der Prozesse sinken weiter –<br />

seit 1996 um 35 Prozent<br />

1,15 Millionen Rechtsberatungen pro Jahr: <strong>Betriebskosten</strong> bleiben häufigstes Beratungsthema.<br />

225.235 Mal standen sich 2018 Mieter und Vermieter vor den Amts- und Landgerichten in Deutschland<br />

gegenüber.<br />

Unabhängig von der Zahl der Gerichtsverfahren bleibt der Rechtsberatungsbedarf der Mieterinnen<br />

und Mieter unverändert hoch. Mehr als 1 Million Rechtsberatungen haben die Juristinnen<br />

und Juristen der mehr als 300 örtlichen Mietervereine 2018 durchgeführt. Über 97 Prozent aller<br />

Beratungsfälle wurden dabei außergerichtlich erledigt. Häufigstes Beratungsthema waren, wie<br />

schon in den Vorjahren, die Betriebs- und Heizkosten. Mit 32,6 Prozent liegen sie deutlich vor<br />

Mängelrügen mit 19,1 Prozent oder den Mieterhöhungen mit 12,8 Prozent.<br />

Mehr als die Hälfte aller Rechtsberatungen der örtlichen Mietervereine entfielen 2018 auf die Beratungsklassiker<br />

„<strong>Betriebskosten</strong>, inkl. Heizkosten“ und „Wohnungsmängel“. Sie sind die dominierenden<br />

Rechtsberatungsthemen in den Mietervereinen.<br />

Das dritthäufigste Beratungsthema bleiben die Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete<br />

mit einem Anstieg auf jetzt 12,8 Prozent. Hier spiegeln sich Entwicklungen auf den Wohnungsmärkten<br />

mit zuletzt stark steigenden Mieten wieder.<br />

Unter „Allgemeine Vertragsangelegenheiten“, Platz 4 der häufigsten Beratungsthemen, fallen alle<br />

Rechtsberatungen, die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis als Hintergrund haben, sowie<br />

<strong>Ausgabe</strong> 63 Jahrgang <strong>2020</strong> // In Kooperation mit Wohnungswirtschaft heute. Fakten und Lösungen für Profis<br />

Seite 8


<strong>Betriebskosten</strong>aktuell<br />

Alles rund um die Wohnkosten<br />

Beratungen im Vorfeld bzw. beim Abschluss des Mietvertrages. Das sind beispielsweise Fragen zur<br />

Mietpreisbremse, zu Staffel- oder Indexmieten, zu Wohnungssuche und Wohnungsbesichtigung,<br />

zu Wohngemeinschaften, bis hin zu Fragen, ob Tierhaltung erlaubt, die Haustür abends abgeschlossen<br />

werden muss oder wie laut gefeiert werden darf.<br />

Mehr als jede 10. Rechtsberatung dreht sich um die Themen „Mietkaution“ und „Schönheitsreparaturen“.<br />

Meistens geht es um Fragen, ob und wann der Vermieter die Kaution nach Beendigung<br />

des Mietverhältnisses zurückzahlen muss, ob der Vermieter das Kautionsguthaben verrechnen<br />

darf, zum Beispiel mit Ersatzansprüchen wegen unterbliebener Schönheitsreparaturen.<br />

Beratungen zur „Vermieterkündigung“ sind fast doppelt so häufig wie Beratungen zum Thema<br />

„Mieterkündigung“, typisch für die Entwicklung auf engen Wohnungsmärkten.<br />

Der Beratungsbedarf zum Thema „Modernisierung“ lag 2018 noch bei 3,3 Prozent. Auch wenn<br />

nur rund 1 Prozent des Wohnungsbestandes 2018 modernisiert wurde, sorgen drastische Mietpreissteigerungen<br />

nach durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen für eine entsprechende<br />

Nachfrage nach Beratungen.<br />

225.235 Gerichtsentscheidungen im Wohnraummietrecht 2018<br />

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Mietrechtsstreitigkeiten vor Gericht<br />

im Jahr 2018 leicht gesunken. 225.235 Mal stritten sich Mieter und Vermieter vor den Amts- und<br />

Landgerichten in Deutschland. Gegenüber dem Vorjahr ging die Zahl der Mietrechtsprozesse damit<br />

um 0,75 Prozent zurück. Das ist die niedrigste Prozesszahl seit der Wiedervereinigung. Die<br />

Zahl der Mietrechtsprozesse sinkt seit 1996 (351.511 Verfahren) kontinuierlich, insgesamt jetzt<br />

um mehr als 35 Prozent.<br />

Mietrechtsverfahren sind die Domäne der Amtsgerichte. Über 96 Prozent aller Streitigkeiten entscheiden<br />

die Amtsrichter. Grund hierfür ist, dass unabhängig vom Streitwert die Amtsgerichte<br />

immer Eingangsinstanz bei Mietrechtsstreitigkeiten sind. Von den Verfahren vor den Amtsgerichten<br />

enden 41.749 (19 Prozent) mit einem „streitigen“ Urteil, 72.138 (33 Prozent) mit einem<br />

Versäumnisurteil und 16.189 (7,5 Prozent) mit einem Anerkenntnis- oder Verzichtsurteil. 40.229<br />

Verfahren (18,5 Prozent) enden mit einem Vergleich und 31.570 Verfahren (14,5 Prozent) mit der<br />

Rücknahme der Klage oder Erledigung der Hauptsache. Eine Differenzierung nach Streitgegenständen<br />

enthält die Statistik des Statistischen Bundesamtes nicht.<br />

2018 2017 2016<br />

Wohnraummietsachen, 225.235 226.933 246.616<br />

insgesamt<br />

Amtsgericht 216.665 217.801 236.484<br />

Landgericht/Berufungsinstanz<br />

8.570 9.132 10.132<br />

Wie in den Vorjahren sind „Vertragsverletzungen“ der häufigste Grund für mietrechtliche Auseinandersetzungen.<br />

Hier geht es allgemein um Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis, angefangen<br />

bei Fragen der Tierhaltung, bis hin zu Problemen im Zusammenhang mit Wohnungsmängeln<br />

und Mietminderungen oder Verfahren zur Mietpreisbremse.<br />

Drastisch angestiegen sind Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Mieterhöhungen auf die<br />

ortsübliche Vergleichsmiete. Mehr als jeder 5. Mietrechtsprozess (21,3 Prozent) dreht sich um<br />

dieses Thema. 2017 waren es noch 16,6 Prozent. Damit haben Auseinandersetzungen um Mieterhöhungen<br />

den „Rechtsberatungs-Klassiker“ <strong>Betriebskosten</strong> (18,1 Prozent) als zweithäufigsten<br />

Prozessgegenstand abgelöst.<br />

<strong>Ausgabe</strong> 63 Jahrgang <strong>2020</strong> // In Kooperation mit Wohnungswirtschaft heute. Fakten und Lösungen für Profis<br />

Seite 9


<strong>Betriebskosten</strong>aktuell<br />

Alles rund um die Wohnkosten<br />

Vor Gericht verhandelte Themen<br />

Zwar machen Rechtsstreitigkeiten um das Thema Schönheitsreparaturen nur noch 0,7 Prozent der<br />

gerichtlichen Verfahren aus, allerdings beinhalten die Verfahren rund um das Thema Mietkaution<br />

(15,3 Prozent) in vielen Fällen auch die Frage, ob Mieter Schönheitsreparaturen durchführen<br />

mussten oder nicht.<br />

Eigenbedarfskündigungen sind mit 6,2 Prozent Streitgegenstand Nr. 5, Tendenz schon seit einigen<br />

Jahren steigend. Werden die Zahlen der DMB Rechtsschutz hochgerechnet auf die Zahl der Mietrechtsstreitigkeiten<br />

insgesamt, dann geht es rund 14.000 Mal im Jahr vor Deutschlands Gerichten<br />

um den häufigsten Vermieterkündigungsgrund, den Eigenbedarf. Weitere 1,7 Prozent der Streitigkeiten<br />

beziehen sich auf so genannte Verwertungskündigungen oder Kündigungen von Einliegerwohnungen.<br />

Bei der fristlosen Kündigung (4,9 Prozent) geht es in der Regel um eine Vermieterkündigung wegen<br />

Zahlungsverzugs oder ständig unpünktlichen Mieterzahlungen. Der Anteil der Modernisierungsstreitigkeiten<br />

ist mit 1,7 Prozent relativ gering. In den meisten Fällen geht es um energetische<br />

Sanierungsmaßnahmen. Etwa 1 Prozent des Wohnungsbestandes wird jährlich saniert.<br />

Quelle: DMB Presseinformation<br />

<strong>Ausgabe</strong> 63 Jahrgang <strong>2020</strong> // In Kooperation mit Wohnungswirtschaft heute. Fakten und Lösungen für Profis<br />

Seite 10


<strong>Betriebskosten</strong>aktuell<br />

Alles rund um die Wohnkosten<br />

Das interessante Urteil<br />

Mülltrennung und 24-Stunden-Bewachungsdienst –<br />

<strong>Betriebskosten</strong>? Dr. Peter Hitpaß beschreibt beide<br />

Fälle<br />

Fall 1: Umlage von Kosten für Überprüfung von Mülltrennung als <strong>Betriebskosten</strong><br />

möglich<br />

Das AG Frankenthal hat mit Urteil vom 15. <strong>Februar</strong> 2019 (Az. 3a C 288/18) entschieden, dass die<br />

Kosten für die Überprüfung der Mülltrennung und des Nachsortierens des Mülls als <strong>Betriebskosten</strong><br />

auf die Mieter umlagefähig sind.<br />

Zwischen den Parteien eines Mietvertrages war streitig, ob die Mieter die Kosten für die Überprüfung<br />

der Mülltrennung und des Nachsortierens des Mülls als <strong>Betriebskosten</strong> übernehmen müssten.<br />

Hintergrund dessen war, dass in der Wohnanlage fehlerhaft der Müll getrennt wurde und<br />

die Vermieterin dadurch erhöhte Müllbeseitigungskosten zu tragen hatte. Daraufhin erhoben die<br />

Mieter Klage gegen den Vermieter mit dem Ziel festzustellen, dass diese Kosten vom Vermieter<br />

getragen werden müssen und nicht als <strong>Betriebskosten</strong> umlagefähig sind.<br />

Das AG Frankenthal hat die Klage abgewiesen<br />

Nach Auffassung des Gerichts stellen die Kosten für Überprüfung der Mülltrennung und des<br />

Nachsortierens <strong>Betriebskosten</strong> dar und sind damit von den Mietern zu tragen. Eine ordnungsgemäße<br />

Mülltrennung entspreche auch den Vorstellungen und Wünschen des Großteils der Mieterschaft<br />

und ein entsprechendes Verhalten unterstütze auch ihre Mietnutzung. Außerdem sei<br />

es nicht sachgerecht, wenn die Vermieterin für das pflichtwidrige Verhalten ihrer Mieter haften<br />

müsste. Schließlich habe die Vermieterin hinreichend Bemühungen entfaltet, um eine bessere<br />

Mülltrennung zu erreichen, etwa durch entsprechende Informationen der Mieter.<br />

<strong>Ausgabe</strong> 63 Jahrgang <strong>2020</strong> // In Kooperation mit Wohnungswirtschaft heute. Fakten und Lösungen für Profis<br />

Seite 11


<strong>Betriebskosten</strong>aktuell<br />

Alles rund um die Wohnkosten<br />

Fall 2: Umlage der Kosten eines 24-Stunden-Bewachungsdienstes als <strong>Betriebskosten</strong><br />

Das LG München I hat mit Urteil vom 17. April 2019 (Az.: 14 S 15269/18) entschieden, dass es<br />

am Merkmal des bestimmungsgemäßen Gebrauchs der Mietsache fehlt, wenn ein 24-Stunden Bewachungsdienst<br />

in weit überwiegendem Maße Park- oder Gartenflächen schützen soll, die für die<br />

Öffentlichkeit zugänglich sind und vom Mieter wie Dritten in gleichem Maße genutzt werden, mit<br />

der Folge, dass solche Kosten dann auch nicht anteilig auf den Wohnraummieter umgelegt werden<br />

können.<br />

Die Parteien eines Mietvertrags stritten sich über die Umlegbarkeit von Kosten eines 24-Stunden-<br />

Wach- und Sicherheitsdienstes. Laut den <strong>Betriebskosten</strong>abrechnungen für die Jahre 2013 bis 2015<br />

musste der Mieter die anteiligen Kosten übernehmen. Bei der Wohnanlage handelte es sich um<br />

eine für jedermann zugängliche parkähnliche Anlage.<br />

Das erstinstanzlich zuständige AG München bejahte eine anteilige Umlegbarkeit der Sicherheitskosten<br />

auf den Mieter.<br />

Das LG München I hat die Entscheidung des Amtsgerichts aufgehoben.<br />

Nach Auffassung des Gerichts stellen die Position Wach- und Sicherheitsdienst in den <strong>Betriebskosten</strong>abrechnungen<br />

keine umlagefähigen Nebenkosten dar, wenn es, wie hier, an dem erforderlichen<br />

Bezug zur Mietsache fehle. Dies sei hier aufgrund der Widmung der parkähnlichen Wohnanlage<br />

für die Nutzung der Öffentlichkeit der Fall. Zwar kämen auch einzelne Tätigkeiten des Wach- und<br />

Sicherheitsdienstes den Mietern zu Gute. Die hauptsächlichen Tätigkeiten würden aber auf die<br />

öffentlich zugänglichen Flächen der Wohnanlage fallen, daher überwögen die Tätigkeiten des Sicherheitsdienstes<br />

zum Schutz des Eigentums des Vermieters und der Öffentlichkeit.<br />

Quelle: JURIS Newsletter vom 18. Dezember 2019<br />

Dr. Peter Hitpaß, hitpass@vnw.de<br />

<strong>Ausgabe</strong> 63 Jahrgang <strong>2020</strong> // In Kooperation mit Wohnungswirtschaft heute. Fakten und Lösungen für Profis<br />

Seite 12


<strong>Betriebskosten</strong>aktuell<br />

Alles rund um die Wohnkosten<br />

Heizkosten<br />

Heizkosten steigen. Was das Klimapaket für die<br />

Bürger bedeutet<br />

Die Änderungen am Klimapaket sind in trockenen Tüchern. Die Bürger müssen sich für mehr Klimaschutz<br />

auf Veränderungen einstellen. Zusätzliche Belastungen sollen aber zum Teil abgefedert werden.<br />

Mehr tun für den Klimaschutz - aber die Bürger nicht überfordern. Das ist kurz gesagt die Hauptbotschaft<br />

der Politik<br />

Wer mit Öl heizt muss deutlich mehr für die Wärme zahlen. Foto: Gerd Warda<br />

Deutschland wird aller Voraussicht nach seine Klimaschutzziele für <strong>2020</strong> reißen. Nationale und<br />

international verpflichtende Vorgaben für das Einsparen des klimaschädlichen Treibhausgases<br />

CO2 für 2030 sollen aber nun geschafft werden. Dazu hat die Bundesregierung ein umfangreiches<br />

Klimaschutzprogramm auf den Weg gebracht.<br />

Der Kompromiss von Bund und Ländern sieht vor, dass der CO2-Preis im Verkehrs- und Gebäudebereich<br />

zum 1. Januar 2021 mit 25 Euro pro Tonne starten soll. Das bedeutet, dass Benzin um<br />

etwa 7,5 Cent teurer wird. Bis 2025 soll der Preis schrittweise auf 55 Euro erhöht werden. 2026<br />

dann soll ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro pro Emissionszertifikat und einem<br />

Höchstpreis von 65 Euro festgelegt werden.<br />

Bis zu 134 Euro im Jahr<br />

Für Heizkosten bedeutet das für eine Durchschnittswohnung Mehrbelastungen von bis zu 134<br />

Euro im Jahr - zu diesem Ergebnis kommt eine Modellrechnung des Energiedienstleisters Ista und<br />

der Technischen Universität Dortmund. Ein Ölheizung würde dabei zu deutlich höheren Zusatzkosten<br />

führen als eine Gasheizung, die weniger Kohlendioxid ausstößt.<br />

EEG-Umlage soll deutlich gesenkt werden<br />

Bei den Strompreisen sollen Bürger und Firmen entlastet werden. Dazu soll die EEG-Umlage<br />

zur Förderung des Ökostroms deutlich gesenkt werden - sie ist ein wesentlicher Bestandteil beim<br />

Strompreis. Für einen Durchschnittshaushalt bedeutet das nach Berechnungen der Regierung eine<br />

Entlastung von 63 Euro im Jahr 2021 und von 103 Euro 2025 bei einem dann höheren CO2-Preis<br />

und Mehreinnahmen des Staates.<br />

dpa<br />

<strong>Ausgabe</strong> 63 Jahrgang <strong>2020</strong> // In Kooperation mit Wohnungswirtschaft heute. Fakten und Lösungen für Profis<br />

Seite 13


<strong>Betriebskosten</strong>aktuell<br />

Alles rund um die Wohnkosten<br />

Energieverbrauch<br />

Verbrauch von Braun- und Steinkohle besonders<br />

stark gesunken – Erneuerbare legen zu<br />

Der Energieverbrauch in Deutschland ist 2019 nach vorläufigen Berechnungen um 2,3 Prozent gesunken.<br />

Die Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) bezifferte den gesamten Energiekonsum<br />

auf 437,3 Millionen Tonnen Steinkohleneinheiten. Da der Verbrauch von Braun- und Steinkohle besonders<br />

stark gesunken ist, geht sie zudem von einer Abnahme der Kohlendioxid-Emissionen um<br />

reichlich 50 Millionen Tonnen aus. Das sei ein Minus von gut 7 Prozent, teilte die AGEB mit. 2018<br />

hatte der energiebedingte CO2-Ausstoß 710 Millionen Tonnen betragen.<br />

Der Verbrauch an Stein- und Braunkohle ging laut AGEB um je gut ein Fünftel zurück. Foto:<br />

Gerd Warda<br />

Beim Stromverbrauch legten die erneuerbaren Energien kräftig zu. Wie der Bundesverband der<br />

Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) mitteilte, wird ihr Anteil am Bruttostromverbrauch 2019<br />

voraussichtlich fast 43 Prozent erreichen. Im Vorjahr seien es 38,2 Prozent gewesen.<br />

Insgesamt werden die Erneuerbaren demnach mehr als 244 Milliarden Kilowattstunden Strom<br />

erzeugen. Windkraftanlagen an Land hätten aufgrund des windreichen Wetters mit fast 104 Milliarden<br />

Kilowattstunden den größten Anteil beigesteuert.<br />

Erdgasverbrauch um 3,6 Prozent erhöht<br />

«Beim Klimaschutz im Energiesektor macht Deutschland jetzt schon im zweiten Jahr in Folge<br />

Fortschritte», kommentierte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) die Zahlen. Der Verbrauch<br />

an Stein- und Braunkohle ging laut AGEB um je gut ein Fünftel zurück. Dagegen habe sich<br />

der, der Verbrauch von Mineralöl um 1,7 Prozent. Mineralöl sei mit 35,3 Prozent weiterhin der<br />

wichtigste Energieträger in Deutschland. Platz zwei nehme Erdgas mit 25,0 Prozent ein. Stein- und<br />

Braunkohle deckten etwa 18 Prozent des Verbrauchs. Die Erneuerbaren steigerten ihren Beitrag<br />

auf fast 15 Prozent am Energieverbrauch.<br />

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<strong>Betriebskosten</strong>aktuell<br />

Alles rund um die Wohnkosten<br />

Energieverbrauch<br />

Energieverbrauch soll in Deutschland bis 2030<br />

deutlich sinken<br />

Der Energieverbrauch in Deutschland soll bis 2030 deutlich sinken. Das Bundeskabinett beschloss<br />

dazu eine Strategie. Darin legt sie laut Wirtschaftsministerium erstmals ein Ziel für das Jahr 2030 fest<br />

- bis dahin soll der sogenannte Primärenergieverbrauch gegenüber 2008 um 30 Prozent verringert<br />

werden.<br />

Energieeffizienz in der Praxis bei der Degewo in Berlin: Die Solarmodule stehen auf dem Gründach.<br />

Durch die Verdunstung gibt es einen Kühleffekt, die Folge: Die Module liefern mehr Strom.<br />

Foto: degewo<br />

Der Schlüssel dafür: Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) erklärte, mehr Energieeffizienz sei<br />

der Schlüssel dafür, wirtschaftliches Wachstum, eine zukunftsfähige Energieversorgung und den<br />

Klimaschutz miteinander zu verbinden.<br />

Bereits in den vergangenen Jahren sei es gelungen, das Wirtschaftswachstum vom Energieverbrauch<br />

zu entkoppeln, so Altmaier. Die Senkung des Energieverbrauchs sei Voraussetzung für den<br />

Erfolg von Energiewende und Klimaschutz in Deutschland, verbunden mit dem weiteren Ausbau<br />

der erneuerbaren Energien.<br />

In der Strategie heißt es, nur durch eine kontinuierliche Steigerung der Energieeffizienz könnten<br />

Energiewende und Klimaschutz «wirksam und kosteneffizient» umgesetzt werden. Es gehe darum,<br />

auch bei steigender Wertschöpfung weniger Energie zu verbrauchen und zubezahlen, wettbewerbsfähiger<br />

und nachhaltiger produzieren zu können und kostengünstig zu wohnen.<br />

Energieeffizienz solle die Verbraucher auch vor zu hohen Energierechnungen schützen - indem<br />

zum Beispiel Mindeststandards für Produkte festgelegt werden oder dadurch, dass Energieverbräuche<br />

sichtbar gemacht werden.<br />

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<strong>Betriebskosten</strong>aktuell<br />

Alles rund um die Wohnkosten<br />

Messtechnik<br />

Rollout kann starten: Drittes Zertifikat für Smart-<br />

Meter Gateway übergeben<br />

Das Smart-Meter-Gateway (SMGW) „CASA“ der EMH metering GmbH, Galllin, Mecklenburg-Vorpommern,<br />

hat als drittes Gerät die CC-Zertifizierung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik<br />

(BSI) erhalten. Das BSI hat die Feststellung der technischen Möglichkeit („sogenannte<br />

Markterklärung“) veröffentlicht. Jetzt kann der Smart Meter Rollout nach dem Messstellenbetriebsgesetz<br />

bundesweit beginnen.<br />

Jetzt kann der Einbau der Smart Meter beginnen. Die gesetzliche Voraussetzung, drei voneinander<br />

unabhängiger Hersteller haben ihre Smart Meter von BSI zertifizieren lassen, ist erfüllt.<br />

Ebenso wurde die Marktanalyse am 31. Januar <strong>2020</strong> veröffentlicht. vl.n.r: Andreas Feicht<br />

(Staatssekretär im BMWi), Norbert Malek (Geschäftsführer EMH metering), Peter Heuell (Geschäftsführer<br />

EMH metering), Arne Schönbohm (Präsident des BSI) Foto: EMH metering, Quelle<br />

EMH<br />

Die Zertifikatsübergabe erfolgte am 19. Dezember 2019 im Bundesministerium für Wirtschaft<br />

und Energie (BMWi) in Berlin. Staatssekretär Andreas Feicht gratulierte den EMH-Vertretern Peter<br />

Heuell, Norbert Malek und René Giebel zur erfolgreichen Zertifizierung. „Die Voraussetzungen<br />

zum verpflichtenden Einbau von intelligenten Messsystemen sind nun gegeben. Das Unternehmen<br />

ist der zur Markterklärung notwendige dritte Hersteller, der eine Zertifizierung für sein<br />

Smart-Meter-Gateway erhält.<br />

Die gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von intelligenten Messsystemen (iMsys) greift, sobald<br />

drei Geräte voneinander unabhängiger Hersteller vom BSI zertifiziert wurden und die technische<br />

Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme durch das BSI formal festgestellt wurde. „Mit<br />

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<strong>Betriebskosten</strong>aktuell<br />

Alles rund um die Wohnkosten<br />

der dritten Zertifizierung haben wir nun einen wichtigen Schritt hin zu einer erfolgreichen Digitalisierung<br />

der Energieversorgung in Deutschland gemacht“, so Arne Schönbohm, Präsident des<br />

BSI. Marktanalyse wird aktualisiert<br />

Marktanalyse<br />

Da zuvor noch Auswirkungen von geplanten Rechtsrahmenänderungen in verschiedenen Bereichen<br />

analysiert werden müssen, erfolgt die Veröffentlichung der Marktanalyse und die Feststellung<br />

der technischen Möglichkeit in Abstimmung mit dem BMWi Anfang <strong>2020</strong>. In der Marktanalyse<br />

nach § 30 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) wird der Stand der Umsetzung der BSI-Standards<br />

sowie der eichrechtlichen Anforderungen über die Wertschöpfungskette Messeinrichtung, Smart-<br />

Meter-Gateway, Gateway-Administrator und Backendsysteme im Markt erfasst.<br />

Die Marktanalyse bildet die Grundlage für die Feststellung der technischen Möglichkeit nach § 30<br />

MsbG durch das BSI, mit der offiziell - bei Vorliegen aller Voraussetzungen - die Rollout-Verpflichtung<br />

der grundzuständigen Messstellenbetreiber beginnt. Die Voraussetzungen zum verpflichtenden<br />

Einbau von intelligenten Messsystemen sind dann für bestimmte Einbaugruppen gegeben,<br />

da drei Smart-Meter-Gateways voneinander unabhängiger Hersteller vom BSI zertifiziert wurden<br />

und die technische Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme durch das BSI dann formal<br />

festgestellt wird. Damit werden grundzuständige Messstellenbetreiber, in Abhängigkeit des vom<br />

Messstellenbetriebsgesetzes vorgegebenen Zeitplans, zum Einbau intelligenter Messsysteme verpflichtet.<br />

Messsysteme, die nicht den Anforderungen des BSI entsprechen, dürfen dann nicht mehr<br />

verbaut werden.<br />

Dr. Peter Hitpaß, hitpass@vnw.de<br />

Die Erklär-Broschüre Das<br />

Smart-Meter-Gateway vom<br />

BSI liegt für Sie zum Download<br />

bereit. KLICKEN Sie<br />

einfach auf das Bild und<br />

die Broschüre öffnet sich<br />

als PDF<br />

Die EMH metering GmbH<br />

& Co. KG gehört zu den weltweit<br />

führenden Anbietern digitaler<br />

Systeme für die Erfassung,<br />

Übertragung, Speicherung und<br />

Verteilung von Energie-Messdaten.<br />

Das Unternehmen wurde<br />

1991 gegründet und hat seinen<br />

Firmensitz in Gallin. Quelle:<br />

www.emh-metering.com .<br />

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