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advantage Nr 2 Gemeinden 2020

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<strong>advantage</strong> | Gemeinde-Spezial<br />

Beim Thema Rückwidmung<br />

spießt sich’s<br />

Eine Novelle zum Kärntner Raumordnungsgesetz soll <strong>Gemeinden</strong><br />

helfen, bestehendes Bauland zu aktivieren und flexibler zu planen.<br />

Noch spießt es sich bei wesentlichen Punkten.<br />

Das Kärntner Raumordnungsgesetz<br />

soll eine gezielte Planung von verschiedenen<br />

Nutzungen, wie Wohnen,<br />

Gewerbe, Industrie oder Tourismus<br />

sicherstellen, die Zersiedelung weitestgehend<br />

eindämmen und dafür sorgen, dass<br />

genügend Flächen für die einzelnen Nutzungsarten<br />

an den geeigneten Stellen zur<br />

Verfügung stehen.<br />

„Der Kärntner Gemeindebund drängt schon<br />

seit vielen Jahren auf ein neues Gesetz“, erklärt<br />

der Präsident des Kärntner Gemeindebundes,<br />

Bürgermeister Peter Stauber. Eine<br />

der Hauptforderungen, die Verkürzung der<br />

Verfahren, wurde nun berücksichtigt. Dauerte<br />

ein Umwidmungsverfahren bisher ein<br />

Jahr und länger, soll es künftig im besten<br />

Fall nach drei Monaten abgeschlossen sein.<br />

Darüber hinaus bekommen die <strong>Gemeinden</strong><br />

mehr Autonomie in Siedlungsschwerpunkten.<br />

Ein Streitthema ist die Rückwidmung. Im<br />

Gesetzesentwurf ist vorgesehen, dass ein<br />

Baugrund rückgewidmet werden soll, wenn<br />

er nicht bebaut wird. (Allerdings sind Ausnahmeregelungen<br />

vorgesehen). „Das ist ein<br />

schwieriges, aber auch wichtiges Thema“,<br />

sagt Stauber. „Denn es geht um die Frage:<br />

Wie realisiere ich den benötigten Baugrund?“<br />

Denn jede Gemeinde habe einen Überhang<br />

an gewidmeten Baugründen, da man bis<br />

Ende der 1980er Jahre hier sehr großzügig<br />

vorgegangen sei. Viele von ihnen liegen seither<br />

unter anderem auch als Geldanlagen<br />

brach. Und ist in einer Gemeinde genügend<br />

(meist nicht verfügbarer) Baugrund vorhanden,<br />

sind neue Widmungen nur schwer<br />

möglich.<br />

Ein neues Gesetz zur Raumordnung soll bei der Gestaltung der Lebensräume helfen.<br />

Foto: Stadtgemeinde St. Andrä<br />

Durch eine Rückwidmung würde sich der<br />

Wert des Grundstücks drastisch verringern.<br />

Daher müsse auch die Frage der Entschädigung<br />

geklärt werden, meint er. Ein weiteres<br />

Thema, bei dem es keine Einigung gibt, ist<br />

die „Widmungsabgabe“ oder „Bodenwertabgabe“,<br />

wie es sie in anderen Bundesländern<br />

bereits gibt. Für jedes unbebaute Grundstück<br />

muss ein Euro pro Quadratmeter und Jahr an<br />

die jeweilige Gemeinde gezahlt werden.<br />

Klare Regelungen gibt es für Neuwidmungen.<br />

Hier kann die Baulandwidmung auch<br />

auf zehn Jahre befristet werden und bei ausbleibender<br />

Bebauung rückgewidmet werden.<br />

Allerdings ist nicht gesetzlich geregelt, wann<br />

ein Grundstück als „bebaut“ gilt. „Reicht<br />

eine Bauhütte oder muss es die Meldung der<br />

Baufertigstellung sein?“ fragt Stauber.<br />

Als „äußerst positiv“ bezeichnet der Gemeindebundpräsident<br />

die geplante Änderung, dass<br />

Einkaufszentren nur noch in Ortszentren<br />

und nicht mehr auf der „grünen Wiese“<br />

errichtet werden dürfen. Dabei legt jede<br />

Gemeinde ihr Ortszentrum selbst fest. Eine<br />

Quadratmeterbegrenzung für EKZ soll es<br />

künftig nicht mehr geben. Und die je nach<br />

Größe des EKZ vorgeschriebenen Parkplätze<br />

müssen zu zwei Dritteln in eine Tiefoder<br />

Hochgarage gelegt werden.<br />

Diskutiert wird auch, was mit den Ruinen<br />

von Einkaufszentren geschieht, die von den<br />

Betreibern oft zurückgelassen werden. „Wer<br />

entsorgt sie? Darüber werden wir uns auch<br />

Gedanken machen müssen“, sagt Stauber. |

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