advantage Nr 2 Gemeinden 2020
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
24<br />
<strong>advantage</strong> | Gemeinde-Spezial<br />
Beim Thema Rückwidmung<br />
spießt sich’s<br />
Eine Novelle zum Kärntner Raumordnungsgesetz soll <strong>Gemeinden</strong><br />
helfen, bestehendes Bauland zu aktivieren und flexibler zu planen.<br />
Noch spießt es sich bei wesentlichen Punkten.<br />
Das Kärntner Raumordnungsgesetz<br />
soll eine gezielte Planung von verschiedenen<br />
Nutzungen, wie Wohnen,<br />
Gewerbe, Industrie oder Tourismus<br />
sicherstellen, die Zersiedelung weitestgehend<br />
eindämmen und dafür sorgen, dass<br />
genügend Flächen für die einzelnen Nutzungsarten<br />
an den geeigneten Stellen zur<br />
Verfügung stehen.<br />
„Der Kärntner Gemeindebund drängt schon<br />
seit vielen Jahren auf ein neues Gesetz“, erklärt<br />
der Präsident des Kärntner Gemeindebundes,<br />
Bürgermeister Peter Stauber. Eine<br />
der Hauptforderungen, die Verkürzung der<br />
Verfahren, wurde nun berücksichtigt. Dauerte<br />
ein Umwidmungsverfahren bisher ein<br />
Jahr und länger, soll es künftig im besten<br />
Fall nach drei Monaten abgeschlossen sein.<br />
Darüber hinaus bekommen die <strong>Gemeinden</strong><br />
mehr Autonomie in Siedlungsschwerpunkten.<br />
Ein Streitthema ist die Rückwidmung. Im<br />
Gesetzesentwurf ist vorgesehen, dass ein<br />
Baugrund rückgewidmet werden soll, wenn<br />
er nicht bebaut wird. (Allerdings sind Ausnahmeregelungen<br />
vorgesehen). „Das ist ein<br />
schwieriges, aber auch wichtiges Thema“,<br />
sagt Stauber. „Denn es geht um die Frage:<br />
Wie realisiere ich den benötigten Baugrund?“<br />
Denn jede Gemeinde habe einen Überhang<br />
an gewidmeten Baugründen, da man bis<br />
Ende der 1980er Jahre hier sehr großzügig<br />
vorgegangen sei. Viele von ihnen liegen seither<br />
unter anderem auch als Geldanlagen<br />
brach. Und ist in einer Gemeinde genügend<br />
(meist nicht verfügbarer) Baugrund vorhanden,<br />
sind neue Widmungen nur schwer<br />
möglich.<br />
Ein neues Gesetz zur Raumordnung soll bei der Gestaltung der Lebensräume helfen.<br />
Foto: Stadtgemeinde St. Andrä<br />
Durch eine Rückwidmung würde sich der<br />
Wert des Grundstücks drastisch verringern.<br />
Daher müsse auch die Frage der Entschädigung<br />
geklärt werden, meint er. Ein weiteres<br />
Thema, bei dem es keine Einigung gibt, ist<br />
die „Widmungsabgabe“ oder „Bodenwertabgabe“,<br />
wie es sie in anderen Bundesländern<br />
bereits gibt. Für jedes unbebaute Grundstück<br />
muss ein Euro pro Quadratmeter und Jahr an<br />
die jeweilige Gemeinde gezahlt werden.<br />
Klare Regelungen gibt es für Neuwidmungen.<br />
Hier kann die Baulandwidmung auch<br />
auf zehn Jahre befristet werden und bei ausbleibender<br />
Bebauung rückgewidmet werden.<br />
Allerdings ist nicht gesetzlich geregelt, wann<br />
ein Grundstück als „bebaut“ gilt. „Reicht<br />
eine Bauhütte oder muss es die Meldung der<br />
Baufertigstellung sein?“ fragt Stauber.<br />
Als „äußerst positiv“ bezeichnet der Gemeindebundpräsident<br />
die geplante Änderung, dass<br />
Einkaufszentren nur noch in Ortszentren<br />
und nicht mehr auf der „grünen Wiese“<br />
errichtet werden dürfen. Dabei legt jede<br />
Gemeinde ihr Ortszentrum selbst fest. Eine<br />
Quadratmeterbegrenzung für EKZ soll es<br />
künftig nicht mehr geben. Und die je nach<br />
Größe des EKZ vorgeschriebenen Parkplätze<br />
müssen zu zwei Dritteln in eine Tiefoder<br />
Hochgarage gelegt werden.<br />
Diskutiert wird auch, was mit den Ruinen<br />
von Einkaufszentren geschieht, die von den<br />
Betreibern oft zurückgelassen werden. „Wer<br />
entsorgt sie? Darüber werden wir uns auch<br />
Gedanken machen müssen“, sagt Stauber. |