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Schwanstetten 2020-04_1-32_NEU

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RATGEBER RECHT<br />

L eben , Sterben und Erben<br />

In diesem Artikel wollen wir die Aspekte<br />

einer letztwilligen Verfügung beleuchten,<br />

die für den uristischen Laien maßgeblich<br />

sind. Unsere Kanzlei verfolgt einen übergeordneten<br />

Ansatz in dieser Hinsicht: Es<br />

macht keinerlei Sinn, über die Folgen des<br />

Todes in rechtlicher Hinsicht zu sprechen,<br />

wenn man nicht zuvor das Leben betrachtet<br />

hat.<br />

Hier gilt es zunächst die relativ einfach<br />

aussehenden Fragen zu beantworten:<br />

wer bin ich, was habe ich, was sind meine<br />

berzeugungen und Vorstellungen,<br />

was will ich In vielerlei Hinsicht wird,<br />

vor allem im völlig irreführenden Internet,<br />

geraten, eine letztwillige Verfügung<br />

zu errichten. Das ist aber für den Betroffenen,<br />

der sich diese Gedanken gemacht,<br />

noch nicht einmal die halbe Wahrheit.<br />

Der Unterzeichner hat als langährig Tätiger<br />

auf diesem Gebiet die Erfahrung<br />

gemacht, dass viele vergessen, dass vor<br />

dem Tod noch das Leben kommt. Solange<br />

sie selbstbestimmt über ihr Leben<br />

entscheiden können, solange sie frei in<br />

ihren Entscheidungen sind, werden sie<br />

sich überhaupt keine Gedanken machen,<br />

was zu tun ist. Sobald sie aber Nachfahren<br />

haben, verheiratet sind, vielleicht sogar<br />

in einer Patchworkfamilie leben, gleich<br />

ob verheiratet oder unverheiratet, ist es<br />

gleichgültig, ob sie Vermögen aufgebaut<br />

haben oder nicht - die Gedanken zum 1.<br />

Teil, nämlich der Phase unter den Lebenden,<br />

sollte sich nun wirklich eder machen.<br />

Hierbei geht es zunächst darum, dass sie<br />

irgendwann möglicherweise nicht mehr in<br />

der Lage sind, warum auch immer, für sich<br />

selbst zu sorgen. Der Unterzeichner rät<br />

edem hier an, eine Betreuungsverfügung<br />

zu errichten, die Ihnen für diesen Fall weiterhilft.<br />

Man kann auch mit denenigen,<br />

die man sich als Helfer in der Not und Betreuer<br />

wünscht, wenn es den notwendig<br />

ist, sich vorher absprechen und klären, ob<br />

sie überhaupt bereit sind, diese Aufgabe<br />

für den Fall der Notwendigkeit zu übernehmen.<br />

Des Weiteren raten wir an, den<br />

Gedanken nach einer Patientenverfügung<br />

aufzuwerfen. Hierbei geht es um die Frage,<br />

ob und in welchem Umfang man für<br />

diverse Lebenslagen medizinische Hilfe in<br />

Anspruch nehmen möchte. Auch darüber<br />

sollte man sich Gedanken machen, es ist<br />

für nahe Angehörige ein Schreckenszenario,<br />

tatsächlich erleben zu müssen, wenn<br />

der behandelnde Arzt die Frage stellt: die<br />

lebenserhaltende Maschine abschalten<br />

Diese Frage zu beantworten sollte man<br />

niemanden auürden. Erst wenn man<br />

diese Dinge geklärt hat, eventuell noch<br />

weitere Vollmachten, z.B. für die Bank,<br />

die Post, u.a. ausgestellt hat, sollte man<br />

überhaupt daran gehen, sich die 2. Phase,<br />

nämlich den Fall des Todes überhaupt erst<br />

anzusehen.<br />

Für den Fall des Todes gilt es zunächst<br />

eine zentrale Frage zu klären: was ist gewollt<br />

Erst wenn diese Frage relativ klar<br />

ist, kann man sich daran machen, mit<br />

uristischen Mitteln den Weg für den geäußerten<br />

Willen zu ebnen. Wir raten dringend<br />

davon ab, pauschalierten Ratgebern<br />

aus dem Internet, von Banken, etc. blind<br />

zu folgen. Dies ist völliger Unsinn, da ede<br />

Person und die Familie, in der sie lebt, unterschiedlich<br />

ist. Der Bundesgerichtshof<br />

spricht hier davon, dass er keine allgemein<br />

gültige Rechtsprechung aufstellt, sondern<br />

immer nur im Einzelfall entscheidet. Dies<br />

ist auch leicht nachvollziehbar: das Ehepaar<br />

mit Hartz IV hat andere erbrechtliche<br />

Thematiken als das Multimilliardärsehepaar.<br />

Auch ist die Familie, gegebenenfalls<br />

der Freundeskreis, den man bedenken<br />

möchte, eweils individuell bestimmt. Es<br />

geht hier z.B. auch Fragen zu stellen, wie<br />

man Pichtteile vermeiden kann, um den<br />

letzten Willen umzusetzen. Andersherum<br />

gibt es auch die Möglichkeit, Pichtteilsberechtigte<br />

zu generieren. Für den Unterzeichner<br />

als langährigem erbrechtlich<br />

tätigen Anwalt ist es wichtig, wenn der<br />

Klient solche Vorfragen, dem Kerne nach<br />

wer bin ich und was möchte ich, bereits<br />

einigermaßen sicher beantworten kann.<br />

Dann ist nicht nur die Frage zu klären, wer<br />

erbberechtigt sein soll, wer gegebenenfalls<br />

Ersatzerbe ist, ob man Vermächtnisse<br />

und Auagen aus bringt und in welcher<br />

Form, sondern auch die Frage, welche Art<br />

der letztwilligen Verfügung errichtet man<br />

oder bedient man sich anderer Mittel, den<br />

letzten Willen umzusetzen. Das Testament<br />

ist nicht das Allheilmittel, es gibt auch andere<br />

Wege, mit den Folgen eines Todes<br />

zivilrechtlich umzugehen. Und zu guter<br />

Letzt prüft Unterzeichner auch immer,<br />

was denn die erbschaftssteuerrechtlichen<br />

Folgen eines geäußerten Willens sind. Es<br />

macht keinen Sinn, der nichtehelichen<br />

Lebenspartnerin ein Haus zuzuwenden,<br />

wenn die Erbschaftsteuer dann dafür<br />

sorgt, dass sie es nach der Erbchaft wieder<br />

verkaufen muss, um die Steuern bezahlen<br />

zu können. Reden wir darüber.<br />

R A Step han B aumann<br />

Fachanwalt für Familienrecht<br />

Fachanwaltslg. für Erbrecht<br />

PR-Text<br />

<strong>32</strong> <strong>04</strong> | <strong>2020</strong>

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