Schwanstetten 2020-04_1-32_NEU
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RATGEBER RECHT<br />
L eben , Sterben und Erben<br />
In diesem Artikel wollen wir die Aspekte<br />
einer letztwilligen Verfügung beleuchten,<br />
die für den uristischen Laien maßgeblich<br />
sind. Unsere Kanzlei verfolgt einen übergeordneten<br />
Ansatz in dieser Hinsicht: Es<br />
macht keinerlei Sinn, über die Folgen des<br />
Todes in rechtlicher Hinsicht zu sprechen,<br />
wenn man nicht zuvor das Leben betrachtet<br />
hat.<br />
Hier gilt es zunächst die relativ einfach<br />
aussehenden Fragen zu beantworten:<br />
wer bin ich, was habe ich, was sind meine<br />
berzeugungen und Vorstellungen,<br />
was will ich In vielerlei Hinsicht wird,<br />
vor allem im völlig irreführenden Internet,<br />
geraten, eine letztwillige Verfügung<br />
zu errichten. Das ist aber für den Betroffenen,<br />
der sich diese Gedanken gemacht,<br />
noch nicht einmal die halbe Wahrheit.<br />
Der Unterzeichner hat als langährig Tätiger<br />
auf diesem Gebiet die Erfahrung<br />
gemacht, dass viele vergessen, dass vor<br />
dem Tod noch das Leben kommt. Solange<br />
sie selbstbestimmt über ihr Leben<br />
entscheiden können, solange sie frei in<br />
ihren Entscheidungen sind, werden sie<br />
sich überhaupt keine Gedanken machen,<br />
was zu tun ist. Sobald sie aber Nachfahren<br />
haben, verheiratet sind, vielleicht sogar<br />
in einer Patchworkfamilie leben, gleich<br />
ob verheiratet oder unverheiratet, ist es<br />
gleichgültig, ob sie Vermögen aufgebaut<br />
haben oder nicht - die Gedanken zum 1.<br />
Teil, nämlich der Phase unter den Lebenden,<br />
sollte sich nun wirklich eder machen.<br />
Hierbei geht es zunächst darum, dass sie<br />
irgendwann möglicherweise nicht mehr in<br />
der Lage sind, warum auch immer, für sich<br />
selbst zu sorgen. Der Unterzeichner rät<br />
edem hier an, eine Betreuungsverfügung<br />
zu errichten, die Ihnen für diesen Fall weiterhilft.<br />
Man kann auch mit denenigen,<br />
die man sich als Helfer in der Not und Betreuer<br />
wünscht, wenn es den notwendig<br />
ist, sich vorher absprechen und klären, ob<br />
sie überhaupt bereit sind, diese Aufgabe<br />
für den Fall der Notwendigkeit zu übernehmen.<br />
Des Weiteren raten wir an, den<br />
Gedanken nach einer Patientenverfügung<br />
aufzuwerfen. Hierbei geht es um die Frage,<br />
ob und in welchem Umfang man für<br />
diverse Lebenslagen medizinische Hilfe in<br />
Anspruch nehmen möchte. Auch darüber<br />
sollte man sich Gedanken machen, es ist<br />
für nahe Angehörige ein Schreckenszenario,<br />
tatsächlich erleben zu müssen, wenn<br />
der behandelnde Arzt die Frage stellt: die<br />
lebenserhaltende Maschine abschalten<br />
Diese Frage zu beantworten sollte man<br />
niemanden auürden. Erst wenn man<br />
diese Dinge geklärt hat, eventuell noch<br />
weitere Vollmachten, z.B. für die Bank,<br />
die Post, u.a. ausgestellt hat, sollte man<br />
überhaupt daran gehen, sich die 2. Phase,<br />
nämlich den Fall des Todes überhaupt erst<br />
anzusehen.<br />
Für den Fall des Todes gilt es zunächst<br />
eine zentrale Frage zu klären: was ist gewollt<br />
Erst wenn diese Frage relativ klar<br />
ist, kann man sich daran machen, mit<br />
uristischen Mitteln den Weg für den geäußerten<br />
Willen zu ebnen. Wir raten dringend<br />
davon ab, pauschalierten Ratgebern<br />
aus dem Internet, von Banken, etc. blind<br />
zu folgen. Dies ist völliger Unsinn, da ede<br />
Person und die Familie, in der sie lebt, unterschiedlich<br />
ist. Der Bundesgerichtshof<br />
spricht hier davon, dass er keine allgemein<br />
gültige Rechtsprechung aufstellt, sondern<br />
immer nur im Einzelfall entscheidet. Dies<br />
ist auch leicht nachvollziehbar: das Ehepaar<br />
mit Hartz IV hat andere erbrechtliche<br />
Thematiken als das Multimilliardärsehepaar.<br />
Auch ist die Familie, gegebenenfalls<br />
der Freundeskreis, den man bedenken<br />
möchte, eweils individuell bestimmt. Es<br />
geht hier z.B. auch Fragen zu stellen, wie<br />
man Pichtteile vermeiden kann, um den<br />
letzten Willen umzusetzen. Andersherum<br />
gibt es auch die Möglichkeit, Pichtteilsberechtigte<br />
zu generieren. Für den Unterzeichner<br />
als langährigem erbrechtlich<br />
tätigen Anwalt ist es wichtig, wenn der<br />
Klient solche Vorfragen, dem Kerne nach<br />
wer bin ich und was möchte ich, bereits<br />
einigermaßen sicher beantworten kann.<br />
Dann ist nicht nur die Frage zu klären, wer<br />
erbberechtigt sein soll, wer gegebenenfalls<br />
Ersatzerbe ist, ob man Vermächtnisse<br />
und Auagen aus bringt und in welcher<br />
Form, sondern auch die Frage, welche Art<br />
der letztwilligen Verfügung errichtet man<br />
oder bedient man sich anderer Mittel, den<br />
letzten Willen umzusetzen. Das Testament<br />
ist nicht das Allheilmittel, es gibt auch andere<br />
Wege, mit den Folgen eines Todes<br />
zivilrechtlich umzugehen. Und zu guter<br />
Letzt prüft Unterzeichner auch immer,<br />
was denn die erbschaftssteuerrechtlichen<br />
Folgen eines geäußerten Willens sind. Es<br />
macht keinen Sinn, der nichtehelichen<br />
Lebenspartnerin ein Haus zuzuwenden,<br />
wenn die Erbschaftsteuer dann dafür<br />
sorgt, dass sie es nach der Erbchaft wieder<br />
verkaufen muss, um die Steuern bezahlen<br />
zu können. Reden wir darüber.<br />
R A Step han B aumann<br />
Fachanwalt für Familienrecht<br />
Fachanwaltslg. für Erbrecht<br />
PR-Text<br />
<strong>32</strong> <strong>04</strong> | <strong>2020</strong>