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Gemeinde Ihrlerstein MITTEILUNGSBLATT

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Der Haushaltsplan mit Stellenplan sowie die Haushaltssatzung werden einstimmig erlassen.<br />

Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:<br />

Haushaltssatzung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ihrlerstein</strong><br />

für das Haushaltsjahr 2010<br />

Auf Grund der Art. 63 ff. der <strong>Gemeinde</strong>ordnung erlässt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ihrlerstein</strong> folgende Haushaltssatzung:<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird<br />

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf je 3.625.424 € und<br />

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf je 1.144.475 € festgesetzt.<br />

§ 2<br />

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.<br />

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende <strong>Gemeinde</strong>steuern werden wie folgt festgesetzt:<br />

I. Grundsteuer<br />

A für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 310 v. H.<br />

B für die Grundstücke 290 v. H.<br />

II. Gewerbesteuer 320 v. H.<br />

§ 3<br />

§ 4<br />

§ 5<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan<br />

wird auf 475.000 € festgesetzt.<br />

§ 6<br />

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2010 in Kraft.<br />

<strong>Ihrlerstein</strong>, den 04.05.2010 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ihrlerstein</strong><br />

5<br />

Josef Häckl,<br />

1. Bürgermeister

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