Gemeinde Ihrlerstein MITTEILUNGSBLATT
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Der Haushaltsplan mit Stellenplan sowie die Haushaltssatzung werden einstimmig erlassen.<br />
Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:<br />
Haushaltssatzung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ihrlerstein</strong><br />
für das Haushaltsjahr 2010<br />
Auf Grund der Art. 63 ff. der <strong>Gemeinde</strong>ordnung erlässt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ihrlerstein</strong> folgende Haushaltssatzung:<br />
§ 1<br />
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird<br />
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf je 3.625.424 € und<br />
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf je 1.144.475 € festgesetzt.<br />
§ 2<br />
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.<br />
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende <strong>Gemeinde</strong>steuern werden wie folgt festgesetzt:<br />
I. Grundsteuer<br />
A für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 310 v. H.<br />
B für die Grundstücke 290 v. H.<br />
II. Gewerbesteuer 320 v. H.<br />
§ 3<br />
§ 4<br />
§ 5<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan<br />
wird auf 475.000 € festgesetzt.<br />
§ 6<br />
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2010 in Kraft.<br />
<strong>Ihrlerstein</strong>, den 04.05.2010 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ihrlerstein</strong><br />
5<br />
Josef Häckl,<br />
1. Bürgermeister