20.12.2012 Aufrufe

Ausgabe 2010/02 - Schützengilde Neuss e.V. 1850/1961

Ausgabe 2010/02 - Schützengilde Neuss e.V. 1850/1961

Ausgabe 2010/02 - Schützengilde Neuss e.V. 1850/1961

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Eine Organspende kann Leben retten<br />

Broschüren über Organspenden bekommt man in der Apotheke und<br />

bei jeder Krankenkasse, meist sind auf den letzten Seiten Organspenderausweise<br />

enthalten. Auch im Internet lässt sich ein entsprechender<br />

Ausweis herunterladen, oder man bestellt ihn über das gebührenfreie<br />

Infotelefon der Organspende: Tel. Nr. 0800-9040400.<br />

Es ist sinnvoll, den Organspendeausweis bei den Personalpapieren<br />

mit sich zu führen, da bei einem Unfall dort zuerst nachgeschaut<br />

wird, um die Angehörigen verständigen zu können. Man kann den<br />

Ausweis aber auch bei einer Vertrauensperson hinterlegen.<br />

Laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) kann man<br />

im Organspendeausweis das Einverständnis zur Organ- und Gewebespende<br />

generell erteilen – oder man kann es auf bestimmte Organe<br />

oder Gewebe einschränken.<br />

Heutzutage können bereits viele Organe transplantiert werden.<br />

Hierbei unterscheidet man zwischen Organen, welche nur nach dem<br />

Tod entnommen werden (Todspende), und solchen, die zu Lebzeiten<br />

vom Spender übertragen werden können (Lebendspende).<br />

Bei einer Lebendspende spendet ein lebender Mensch einem anderen<br />

Menschen das benötigte Organ oder die erforderlichen Zellen.<br />

Bei einer Todspende hingegen werden dem Verstorbenen die Organe<br />

zur Transplantation nur dann entnommen, wenn der Hirntod durch<br />

medizinische Untersuchungen von mindestens zwei voneinander unabhängigen<br />

Ärzten festgestellt wird. Diese Ärzte müssen zudem über<br />

eine mehrjährige Erfahrung in der Intensivbehandlung von Patienten<br />

mit schweren Hirnschädigungen und Kopfverletzungen verfügen.<br />

Neben diesen Voraussetzungen dürfen die medizinischen Fachkräfte<br />

nicht dem Entnahme- oder Transplantationsteam angehören.<br />

Nach einer medizinischen Klärung eines eventuellen Spenders muss<br />

ebenfalls sicher nachgewiesen und festgestellt werden, dass eine<br />

schriftliche Zustimmung des Verstorbenen (Ausweis oder andere<br />

15<br />

(Fortsetzung)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!