Ausgabe 2010/02 - Schützengilde Neuss e.V. 1850/1961
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Eine Organspende kann Leben retten<br />
Broschüren über Organspenden bekommt man in der Apotheke und<br />
bei jeder Krankenkasse, meist sind auf den letzten Seiten Organspenderausweise<br />
enthalten. Auch im Internet lässt sich ein entsprechender<br />
Ausweis herunterladen, oder man bestellt ihn über das gebührenfreie<br />
Infotelefon der Organspende: Tel. Nr. 0800-9040400.<br />
Es ist sinnvoll, den Organspendeausweis bei den Personalpapieren<br />
mit sich zu führen, da bei einem Unfall dort zuerst nachgeschaut<br />
wird, um die Angehörigen verständigen zu können. Man kann den<br />
Ausweis aber auch bei einer Vertrauensperson hinterlegen.<br />
Laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) kann man<br />
im Organspendeausweis das Einverständnis zur Organ- und Gewebespende<br />
generell erteilen – oder man kann es auf bestimmte Organe<br />
oder Gewebe einschränken.<br />
Heutzutage können bereits viele Organe transplantiert werden.<br />
Hierbei unterscheidet man zwischen Organen, welche nur nach dem<br />
Tod entnommen werden (Todspende), und solchen, die zu Lebzeiten<br />
vom Spender übertragen werden können (Lebendspende).<br />
Bei einer Lebendspende spendet ein lebender Mensch einem anderen<br />
Menschen das benötigte Organ oder die erforderlichen Zellen.<br />
Bei einer Todspende hingegen werden dem Verstorbenen die Organe<br />
zur Transplantation nur dann entnommen, wenn der Hirntod durch<br />
medizinische Untersuchungen von mindestens zwei voneinander unabhängigen<br />
Ärzten festgestellt wird. Diese Ärzte müssen zudem über<br />
eine mehrjährige Erfahrung in der Intensivbehandlung von Patienten<br />
mit schweren Hirnschädigungen und Kopfverletzungen verfügen.<br />
Neben diesen Voraussetzungen dürfen die medizinischen Fachkräfte<br />
nicht dem Entnahme- oder Transplantationsteam angehören.<br />
Nach einer medizinischen Klärung eines eventuellen Spenders muss<br />
ebenfalls sicher nachgewiesen und festgestellt werden, dass eine<br />
schriftliche Zustimmung des Verstorbenen (Ausweis oder andere<br />
15<br />
(Fortsetzung)