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und Nachhaltigkeitsbericht 2011. - BLKB

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5 EntSCHÄDIgUngEn, BEtEILIgUngEn<br />

UnD DArLEHEn<br />

5.1 Das Vergütungssystem<br />

Die Bank verfolgt eine moderne, transparente <strong>und</strong> leistungsorientierte<br />

Vergütungspolitik.<br />

Das «Reglement über die Vergütungssysteme», welches der<br />

Bankrat am 23. Juni 2010 genehmigt hat, regelt detailliert die<br />

Gestaltungsmerkmale der Vergütungen der Bank. Der Bankrat<br />

entscheidet über die Vergütungspolitik, die Gesamtsumme der<br />

fixen Vergütung, die Gesamtsumme der variablen Vergütung,<br />

über die fixe <strong>und</strong> variable Vergütung der Mitglieder des Bankrats<br />

<strong>und</strong> über die fixe <strong>und</strong> variable Vergütung der Mitglieder<br />

der Geschäftsleitung. Das Human Resources and Organization<br />

Committee, welches sich aus drei Bankratsmitgliedern zusammensetzt,<br />

ist für die Zuteilungsquoten der variablen Vergütung<br />

auf die einzelnen Funktionsstufen verantwortlich.<br />

Die Vergütung besteht für die Mitarbeitenden (Funktionsstufen<br />

1 – 7) aus einer von der Funktion abhängigen fixen <strong>und</strong> einer<br />

variablen, vom Gesamtergebnis, der Funktion <strong>und</strong> der individuellen<br />

Leistung abhängigen Vergütung. Für die Mitglieder des<br />

Bankrats werden eine fixe <strong>und</strong> eine variable Vergütung ausgerichtet,<br />

die von der jeweiligen Funktion abhängig sind.<br />

Basis für die variable Vergütung ist der um Sondereffekte be­<br />

reinigte Bruttogewinn. Vom bereinigten Bruttogewinn werden<br />

6,5 % als variable Vergütung in einen Pool ausgeschieden.<br />

Weist die Bank keinen bereinigten Bruttogewinn aus, entfallen<br />

sämtliche variablen Vergütungen.<br />

Das Verhältnis zwischen höchster <strong>und</strong> tiefster Gesamtvergütung<br />

betrug im Berichtsjahr 14.5 : 1.<br />

COrPOrAtE gOVErnAnCE<br />

EntSCHÄDIgUngEn, BEtEILIgUng UnD DArLEHEn<br />

67<br />

5.2 Festlegung der fixen Vergütung<br />

Für die Gr<strong>und</strong>lage der fixen Vergütung wird jährlich ein Branchenvergleich<br />

angestellt. Die fixe Vergütung der Mitarbeitenden<br />

richtet sich nach der Funktionsstufe.<br />

Für die Funktionsstufen 1 – 7 sind intern Bandbreiten definiert.<br />

Innerhalb der jeweiligen Bandbreite wird die fixe Vergütung<br />

aufgr<strong>und</strong> von Ausbildung, Erfahrung <strong>und</strong> Führungsverantwortung<br />

festgelegt. Auf der Basis dieser Kriterien entscheidet der<br />

Vorgesetzte nach pflichtgemässem Ermessen innerhalb der entsprechenden<br />

Bandbreite.<br />

Über die Höhe der fixen Vergütung der Mitglieder der Ge­<br />

schäftsleitung entscheidet der Bankrat auf Antrag des Human<br />

Resources and Organization Committee (HROC). Diese basiert<br />

auf freiem Ermessen <strong>und</strong> orientiert sich dabei an Position,<br />

Erfahrung <strong>und</strong> Fähigkeiten <strong>und</strong> berücksichtigt individuelle<br />

Leistungen.<br />

Die Höhe der fixen Vergütung der Mitglieder des Bankrats ist<br />

von der Funktion der einzelnen Mitglieder im Gesamtgremium<br />

<strong>und</strong> in den Committees abhängig.<br />

Über die Höhe der fixen Vergütung der Mitglieder des Bank­<br />

rats entscheidet der Bankrat auf Antrag des Human Resources<br />

and Organization Committee (HROC). Gleiche Funktionen<br />

werden gleich vergütet. Bei der Festlegung ist der Vergleich mit<br />

ähnlichen Instituten ein Massstab.<br />

5.3 Verteilung der variablen Vergütung<br />

nach Funktionsstufen<br />

Jeder Funktionsstufe wird ein fester Prozentanteil der varia blen<br />

Gesamtvergütung zugewiesen. Dabei steigt der Anteil der<br />

rO M A n Vö L L M I n I SA B EL L A VO n A r B K Ät Hy VO n A r x U rSU L A VO n K Ä n EL t H O M AS VO n S I EB En t H A L B E At VO n W yL r A D OJ K A V U C KOV I C S t EFA n WAg n Er<br />

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