und Nachhaltigkeitsbericht 2011. - BLKB
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5 EntSCHÄDIgUngEn, BEtEILIgUngEn<br />
UnD DArLEHEn<br />
5.1 Das Vergütungssystem<br />
Die Bank verfolgt eine moderne, transparente <strong>und</strong> leistungsorientierte<br />
Vergütungspolitik.<br />
Das «Reglement über die Vergütungssysteme», welches der<br />
Bankrat am 23. Juni 2010 genehmigt hat, regelt detailliert die<br />
Gestaltungsmerkmale der Vergütungen der Bank. Der Bankrat<br />
entscheidet über die Vergütungspolitik, die Gesamtsumme der<br />
fixen Vergütung, die Gesamtsumme der variablen Vergütung,<br />
über die fixe <strong>und</strong> variable Vergütung der Mitglieder des Bankrats<br />
<strong>und</strong> über die fixe <strong>und</strong> variable Vergütung der Mitglieder<br />
der Geschäftsleitung. Das Human Resources and Organization<br />
Committee, welches sich aus drei Bankratsmitgliedern zusammensetzt,<br />
ist für die Zuteilungsquoten der variablen Vergütung<br />
auf die einzelnen Funktionsstufen verantwortlich.<br />
Die Vergütung besteht für die Mitarbeitenden (Funktionsstufen<br />
1 – 7) aus einer von der Funktion abhängigen fixen <strong>und</strong> einer<br />
variablen, vom Gesamtergebnis, der Funktion <strong>und</strong> der individuellen<br />
Leistung abhängigen Vergütung. Für die Mitglieder des<br />
Bankrats werden eine fixe <strong>und</strong> eine variable Vergütung ausgerichtet,<br />
die von der jeweiligen Funktion abhängig sind.<br />
Basis für die variable Vergütung ist der um Sondereffekte be<br />
reinigte Bruttogewinn. Vom bereinigten Bruttogewinn werden<br />
6,5 % als variable Vergütung in einen Pool ausgeschieden.<br />
Weist die Bank keinen bereinigten Bruttogewinn aus, entfallen<br />
sämtliche variablen Vergütungen.<br />
Das Verhältnis zwischen höchster <strong>und</strong> tiefster Gesamtvergütung<br />
betrug im Berichtsjahr 14.5 : 1.<br />
COrPOrAtE gOVErnAnCE<br />
EntSCHÄDIgUngEn, BEtEILIgUng UnD DArLEHEn<br />
67<br />
5.2 Festlegung der fixen Vergütung<br />
Für die Gr<strong>und</strong>lage der fixen Vergütung wird jährlich ein Branchenvergleich<br />
angestellt. Die fixe Vergütung der Mitarbeitenden<br />
richtet sich nach der Funktionsstufe.<br />
Für die Funktionsstufen 1 – 7 sind intern Bandbreiten definiert.<br />
Innerhalb der jeweiligen Bandbreite wird die fixe Vergütung<br />
aufgr<strong>und</strong> von Ausbildung, Erfahrung <strong>und</strong> Führungsverantwortung<br />
festgelegt. Auf der Basis dieser Kriterien entscheidet der<br />
Vorgesetzte nach pflichtgemässem Ermessen innerhalb der entsprechenden<br />
Bandbreite.<br />
Über die Höhe der fixen Vergütung der Mitglieder der Ge<br />
schäftsleitung entscheidet der Bankrat auf Antrag des Human<br />
Resources and Organization Committee (HROC). Diese basiert<br />
auf freiem Ermessen <strong>und</strong> orientiert sich dabei an Position,<br />
Erfahrung <strong>und</strong> Fähigkeiten <strong>und</strong> berücksichtigt individuelle<br />
Leistungen.<br />
Die Höhe der fixen Vergütung der Mitglieder des Bankrats ist<br />
von der Funktion der einzelnen Mitglieder im Gesamtgremium<br />
<strong>und</strong> in den Committees abhängig.<br />
Über die Höhe der fixen Vergütung der Mitglieder des Bank<br />
rats entscheidet der Bankrat auf Antrag des Human Resources<br />
and Organization Committee (HROC). Gleiche Funktionen<br />
werden gleich vergütet. Bei der Festlegung ist der Vergleich mit<br />
ähnlichen Instituten ein Massstab.<br />
5.3 Verteilung der variablen Vergütung<br />
nach Funktionsstufen<br />
Jeder Funktionsstufe wird ein fester Prozentanteil der varia blen<br />
Gesamtvergütung zugewiesen. Dabei steigt der Anteil der<br />
rO M A n Vö L L M I n I SA B EL L A VO n A r B K Ät Hy VO n A r x U rSU L A VO n K Ä n EL t H O M AS VO n S I EB En t H A L B E At VO n W yL r A D OJ K A V U C KOV I C S t EFA n WAg n Er<br />
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