Journal GSV_1_2020_inet
Magazin des Gesundheitssportvereins Leipzig e.V.
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AUSGABE 1/2020 | 5
Unterlässt der Steuerpfl ichtige diese,
die allgemeine Wohlfahrt fördernde
Möglichkeit, nimmt das Finanzamt
seine Einkommensteuer in
voller Höhe und führt sie dem GROS-
SEN TOPF zu. Was mit dem Inhalt
des GROSSEN TOPFES geschieht,
entzieht sich völlig dem Einfl uss des
Steuerzahlers.
Fragt bitte mal den Vorstand, was er
aus dem GROSSEN TOPF erhält!
Meine Frau und ich freuen uns jedes
Jahr, dass wir dem Verein mit seinen
Mitgliedern und auch uns persönlich
geistig/körperlich und fi nanziell genützt
haben.
Bei unserer Jahresbilanz halten wir
uns auch immer vor Augen, in welchem
Ausmaß sich der GROSSE
TOPF an unserem bereits versteuerten
Einkommen gütlich tut.
Bei jedem Einkauf kassiert er mindestens
die Umsatzsteuer mit überwiegend
19 % ab, zusätzlich Mineralöl-,
Alkohol- und Sektsteuer, bei
Strom, Wasser und Gas ist er dabei
und selbst in der Straßenbahn möchte
er auch noch 7 % haben. Versichern
möchte man sich auch, dafür
sind 19 % Versicherungssteuer fällig!
Diese Aufzählung soll deutlich machen,
dass der Steuerzahler moralisch
geradezu verpfl ichtet ist, die
Möglichkeit der 20-%-Regel für die
Gemeinnützigkeit in Anspruch zu
nehmen.
Nun wird mancher sagen, die beiden
haben gut reden, aber ich habe
ja nichts oder nichts Nennenswertes
zu versteuern und kann deswegen
nur meinen Beitrag leisten. Hier besteht
die Möglichkeit der ehrenamtlichen
Tätigkeit für den Verein oder:
Siehe unten.
Diesen Gedanken noch zum Schluss:
Die gegenwärtige Gesundheitskrise
hat wohl jedem einzelnen in voller
Klarheit vor Augen geführt, wie endlich
und unbestimmt unser Dasein ist
und wie wichtig sich der Sinn fürs Gemeinsame
darstellt.
Meine Frau und ich haben uns bereits
zu Lebzeiten und mit voller Absicht
von den meisten unserer irdischen
Habseligkeiten getrennt und
sie unseren Nachkommen übereignet.
Damit, das ist unsere Meinung,
haben wir für die uns nachfolgenden
inzwischen drei Generationen bereits
sehr viel getan.
Darüberhinaus ist in unserem Testament
festgelegt, dass das, was letztlich
übrigbleibt, 50 % auf unsere
Nachkommen und 50 % zugunsten
verschiedener gemeinnütziger Vereine
und Einrichtungen aufgeteilt wird.
Wir handhaben für uns dieses Problem
so und sind damit sehr zufrieden,
letztendlich bleibt es aber jedem
selbst überlassen, seinen Standpunkt
zum Gemeinsinn zu fi nden.
Leipzig, im April 2020
Dr. Reiner und Hannelore Andrae
Bankverbindung
Gesundheitssportverein Leipzig e.V.:
IBAN: DE49 8605 5592 1100 5610 36
BIC: WELADE8LXXX „Solidarität“
Foto: ©Love the wind - stock.adobe.com
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