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Journal GSV_1_2020_inet

Magazin des Gesundheitssportvereins Leipzig e.V.

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AUSGABE 1/2020 | 5

Unterlässt der Steuerpfl ichtige diese,

die allgemeine Wohlfahrt fördernde

Möglichkeit, nimmt das Finanzamt

seine Einkommensteuer in

voller Höhe und führt sie dem GROS-

SEN TOPF zu. Was mit dem Inhalt

des GROSSEN TOPFES geschieht,

entzieht sich völlig dem Einfl uss des

Steuerzahlers.

Fragt bitte mal den Vorstand, was er

aus dem GROSSEN TOPF erhält!

Meine Frau und ich freuen uns jedes

Jahr, dass wir dem Verein mit seinen

Mitgliedern und auch uns persönlich

geistig/körperlich und fi nanziell genützt

haben.

Bei unserer Jahresbilanz halten wir

uns auch immer vor Augen, in welchem

Ausmaß sich der GROSSE

TOPF an unserem bereits versteuerten

Einkommen gütlich tut.

Bei jedem Einkauf kassiert er mindestens

die Umsatzsteuer mit überwiegend

19 % ab, zusätzlich Mineralöl-,

Alkohol- und Sektsteuer, bei

Strom, Wasser und Gas ist er dabei

und selbst in der Straßenbahn möchte

er auch noch 7 % haben. Versichern

möchte man sich auch, dafür

sind 19 % Versicherungssteuer fällig!

Diese Aufzählung soll deutlich machen,

dass der Steuerzahler moralisch

geradezu verpfl ichtet ist, die

Möglichkeit der 20-%-Regel für die

Gemeinnützigkeit in Anspruch zu

nehmen.

Nun wird mancher sagen, die beiden

haben gut reden, aber ich habe

ja nichts oder nichts Nennenswertes

zu versteuern und kann deswegen

nur meinen Beitrag leisten. Hier besteht

die Möglichkeit der ehrenamtlichen

Tätigkeit für den Verein oder:

Siehe unten.

Diesen Gedanken noch zum Schluss:

Die gegenwärtige Gesundheitskrise

hat wohl jedem einzelnen in voller

Klarheit vor Augen geführt, wie endlich

und unbestimmt unser Dasein ist

und wie wichtig sich der Sinn fürs Gemeinsame

darstellt.

Meine Frau und ich haben uns bereits

zu Lebzeiten und mit voller Absicht

von den meisten unserer irdischen

Habseligkeiten getrennt und

sie unseren Nachkommen übereignet.

Damit, das ist unsere Meinung,

haben wir für die uns nachfolgenden

inzwischen drei Generationen bereits

sehr viel getan.

Darüberhinaus ist in unserem Testament

festgelegt, dass das, was letztlich

übrigbleibt, 50 % auf unsere

Nachkommen und 50 % zugunsten

verschiedener gemeinnütziger Vereine

und Einrichtungen aufgeteilt wird.

Wir handhaben für uns dieses Problem

so und sind damit sehr zufrieden,

letztendlich bleibt es aber jedem

selbst überlassen, seinen Standpunkt

zum Gemeinsinn zu fi nden.

Leipzig, im April 2020

Dr. Reiner und Hannelore Andrae

Bankverbindung

Gesundheitssportverein Leipzig e.V.:

IBAN: DE49 8605 5592 1100 5610 36

BIC: WELADE8LXXX „Solidarität“

Foto: ©Love the wind - stock.adobe.com

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