21.12.2012 Aufrufe

Jahresrechnung - Gemeinde Quarten

Jahresrechnung - Gemeinde Quarten

Jahresrechnung - Gemeinde Quarten

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

GUTACHTEN UND ANTRÄGE DER EINBÜRGERUNGSRÄTE<br />

<strong>Jahresrechnung</strong> 2007 49<br />

Prüfungsergebnisse<br />

Die Einbürgerungsräte Murg und <strong>Quarten</strong> haben die eingereichten Gesuchsunterlagen geprüft<br />

und mit den Gesuchstellern Einbürgerungsgespräche geführt.<br />

Die Einbürgerungsräte haben jeweils geprüft, ob die Bewerberinnen und Bewerber:<br />

− in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert sind,<br />

− mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut sind,<br />

− die schweizerische Rechtsordnung beachten,<br />

− die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden.<br />

Weiter wurde überprüft, ob gegen die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller keine Ablehnungsgründe<br />

vorliegen. Solche sind namentlich:<br />

− nicht gelöschter Eintrag im Strafregister<br />

− laufende Betreibungen<br />

− bei erledigten Betreibungen ist eine Bewährungsfrist von 2 Jahren abzuwarten, innert welcher<br />

keine neuen Betreibungen vorkommen dürfen<br />

− Verlustscheine in den letzten 5 Jahren<br />

− keine Steuerausstände (ausser mit Stundungsbewilligung)<br />

− Nichtbeachtung der Steuerpflicht (keine Steuererklärung eingereicht)<br />

− Zivilrechtliche Klagen (Vernachlässigung der Unterhaltspflicht, Mieterausweisungen etc.)<br />

Aufgrund der vorliegenden Akten und dem ausführlichen persönlichen Gespräch mit jedem<br />

einzelnen Bewerber haben die Einbürgerungsräte festgestellt, dass diejenigen Einbürgerungsgesuche,<br />

die in diesem Gutachten erscheinen, die gesetzlichen Anforderungen über den Erwerb<br />

des Schweizer Bürgerrechts erfüllen. Die Gesuchsteller sind mit unseren Lebensgewohnheiten<br />

und Sitten vertraut und gelten als integriert.<br />

Nachteilige Tatsachen, welche einer Einbürgerung entgegenstehen, sind nicht bekannt.<br />

Abgewiesene Gesuche:<br />

Der Einbürgerungsrat <strong>Quarten</strong> hat im laufenden Jahr drei Einbürgerungsgesuche aufgrund<br />

der stattgefundenen Gespräche zurückgewiesen. Sowohl die soziale als auch die kulturelle<br />

Integration genügt den gesetzlichen Anforderungen nach objektiven Kriterien nicht. Einerseits<br />

fehlten den Antragstellern die grundlegenden Kenntnisse über die Organisation des Staates<br />

und der <strong>Gemeinde</strong>, andererseits vermisste der Einbürgerungsrat, dass sich die Gesuchsteller<br />

für das öffentliche Geschehen in der <strong>Gemeinde</strong> interessieren, darüber Bescheid wissen und<br />

sich auch daran beteiligen.<br />

Der Einbürgerungsrat hat den Gesuchstellern empfohlen, sich weiterhin um Integration zu<br />

bemühen und am Dorfleben aktiv teilzunehmen. Die Gesuchsteller haben Ihre Gesuche zurückgezogen.<br />

Der Einbürgerungsrat Murg hat im laufenden Jahr keine Einbürgerungsgesuche zurückgewiesen.<br />

Abstimmungsverfahren<br />

Aufgrund der neuesten bundesgerichtlichen Rechtssprechung betreffend Einbürgerung und<br />

gemäss einem Schreiben des Departements des Inneren des Kantons St. Gallen vom 10. Juli<br />

2003 dürfen keine Urnenabstimmungen mehr über Einbürgerungen durchgeführt werden.<br />

Über Einbürgerungen welche von der Bürgerschaft im Rahmen einer Bürgerversammlung an<br />

die Urne verwiesen wurden, darf nicht mehr an der Urne abgestimmt werden. Bestimmungen<br />

Gutachten und Anträge der Einbürgerungsräte

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!