Jahresrechnung - Gemeinde Quarten
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GUTACHTEN UND ANTRÄGE DER EINBÜRGERUNGSRÄTE<br />
<strong>Jahresrechnung</strong> 2007 49<br />
Prüfungsergebnisse<br />
Die Einbürgerungsräte Murg und <strong>Quarten</strong> haben die eingereichten Gesuchsunterlagen geprüft<br />
und mit den Gesuchstellern Einbürgerungsgespräche geführt.<br />
Die Einbürgerungsräte haben jeweils geprüft, ob die Bewerberinnen und Bewerber:<br />
− in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert sind,<br />
− mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut sind,<br />
− die schweizerische Rechtsordnung beachten,<br />
− die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden.<br />
Weiter wurde überprüft, ob gegen die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller keine Ablehnungsgründe<br />
vorliegen. Solche sind namentlich:<br />
− nicht gelöschter Eintrag im Strafregister<br />
− laufende Betreibungen<br />
− bei erledigten Betreibungen ist eine Bewährungsfrist von 2 Jahren abzuwarten, innert welcher<br />
keine neuen Betreibungen vorkommen dürfen<br />
− Verlustscheine in den letzten 5 Jahren<br />
− keine Steuerausstände (ausser mit Stundungsbewilligung)<br />
− Nichtbeachtung der Steuerpflicht (keine Steuererklärung eingereicht)<br />
− Zivilrechtliche Klagen (Vernachlässigung der Unterhaltspflicht, Mieterausweisungen etc.)<br />
Aufgrund der vorliegenden Akten und dem ausführlichen persönlichen Gespräch mit jedem<br />
einzelnen Bewerber haben die Einbürgerungsräte festgestellt, dass diejenigen Einbürgerungsgesuche,<br />
die in diesem Gutachten erscheinen, die gesetzlichen Anforderungen über den Erwerb<br />
des Schweizer Bürgerrechts erfüllen. Die Gesuchsteller sind mit unseren Lebensgewohnheiten<br />
und Sitten vertraut und gelten als integriert.<br />
Nachteilige Tatsachen, welche einer Einbürgerung entgegenstehen, sind nicht bekannt.<br />
Abgewiesene Gesuche:<br />
Der Einbürgerungsrat <strong>Quarten</strong> hat im laufenden Jahr drei Einbürgerungsgesuche aufgrund<br />
der stattgefundenen Gespräche zurückgewiesen. Sowohl die soziale als auch die kulturelle<br />
Integration genügt den gesetzlichen Anforderungen nach objektiven Kriterien nicht. Einerseits<br />
fehlten den Antragstellern die grundlegenden Kenntnisse über die Organisation des Staates<br />
und der <strong>Gemeinde</strong>, andererseits vermisste der Einbürgerungsrat, dass sich die Gesuchsteller<br />
für das öffentliche Geschehen in der <strong>Gemeinde</strong> interessieren, darüber Bescheid wissen und<br />
sich auch daran beteiligen.<br />
Der Einbürgerungsrat hat den Gesuchstellern empfohlen, sich weiterhin um Integration zu<br />
bemühen und am Dorfleben aktiv teilzunehmen. Die Gesuchsteller haben Ihre Gesuche zurückgezogen.<br />
Der Einbürgerungsrat Murg hat im laufenden Jahr keine Einbürgerungsgesuche zurückgewiesen.<br />
Abstimmungsverfahren<br />
Aufgrund der neuesten bundesgerichtlichen Rechtssprechung betreffend Einbürgerung und<br />
gemäss einem Schreiben des Departements des Inneren des Kantons St. Gallen vom 10. Juli<br />
2003 dürfen keine Urnenabstimmungen mehr über Einbürgerungen durchgeführt werden.<br />
Über Einbürgerungen welche von der Bürgerschaft im Rahmen einer Bürgerversammlung an<br />
die Urne verwiesen wurden, darf nicht mehr an der Urne abgestimmt werden. Bestimmungen<br />
Gutachten und Anträge der Einbürgerungsräte