Jahresrechnung - Gemeinde Quarten
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Gutachten und Anträge der Einbürgerungsräte<br />
50 <strong>Jahresrechnung</strong> 2007<br />
in <strong>Gemeinde</strong>ordnungen, welche die Urnenabstimmung über die Einbürgerungen vorsehen<br />
sind nicht mehr anwendbar.<br />
Einbürgerungsgebühr<br />
Die Einbürgerungstaxe ist per 1.1.2006 vom Bund abgeschafft worden. Ab diesem Zeitpunkt<br />
haben die Einbürgerungswilligen eine kostendeckende Gebühr zu entrichten. Diese wird vom<br />
Einbürgerungsrat nach Arbeitsaufwand festgelegt. Die Gebühr wird geschuldet, unabhängig<br />
davon, ob die Einbürgerung für die Einbürgerungswilligen erfolgreich verläuft oder nicht.<br />
Dopppelbürgerschaft<br />
Das übergeordnete Schweizer Recht lässt die Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit<br />
ausdrücklich zu. Es darf deshalb für den Einbürgerungsentscheid nicht relevant sein, ob<br />
die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben wird oder nicht. Hingegen gibt es Staaten, die<br />
von ihren Bürgern verlangen, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben, wenn sie sich in<br />
einem anderen Land einbürgern lassen. In diesen Fällen verlangt das ausländische Recht von<br />
ihren Staatsangehörigen den Verzicht auf die angestammte Staatsangehörigkeit.<br />
Einbezug der Ehepartner/in<br />
Es ist erwünscht, dass sich die Familie als Einheit einbürgern lässt, sofern alle Familienmitglieder<br />
die Voraussetzungen erfüllen. Es steht aber den Ehegatten oder den Kindern grundsätzlich<br />
frei, das Einbürgerungsgesuch einzeln zu stellen.<br />
Kinder, die unter der elterlichen Sorge der gesuchstellenden Person stehen, werden in der<br />
Regel in das Einbürgerungsgesuch miteinbezogen (Art. 33 BüG). Kinder, die älter als 16 Jahre<br />
sind, haben das Einbürgerungsgesuch ebenfalls zu unterschreiben.