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Jahresrechnung - Gemeinde Quarten

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Gutachten und Anträge der Einbürgerungsräte<br />

50 <strong>Jahresrechnung</strong> 2007<br />

in <strong>Gemeinde</strong>ordnungen, welche die Urnenabstimmung über die Einbürgerungen vorsehen<br />

sind nicht mehr anwendbar.<br />

Einbürgerungsgebühr<br />

Die Einbürgerungstaxe ist per 1.1.2006 vom Bund abgeschafft worden. Ab diesem Zeitpunkt<br />

haben die Einbürgerungswilligen eine kostendeckende Gebühr zu entrichten. Diese wird vom<br />

Einbürgerungsrat nach Arbeitsaufwand festgelegt. Die Gebühr wird geschuldet, unabhängig<br />

davon, ob die Einbürgerung für die Einbürgerungswilligen erfolgreich verläuft oder nicht.<br />

Dopppelbürgerschaft<br />

Das übergeordnete Schweizer Recht lässt die Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit<br />

ausdrücklich zu. Es darf deshalb für den Einbürgerungsentscheid nicht relevant sein, ob<br />

die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben wird oder nicht. Hingegen gibt es Staaten, die<br />

von ihren Bürgern verlangen, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben, wenn sie sich in<br />

einem anderen Land einbürgern lassen. In diesen Fällen verlangt das ausländische Recht von<br />

ihren Staatsangehörigen den Verzicht auf die angestammte Staatsangehörigkeit.<br />

Einbezug der Ehepartner/in<br />

Es ist erwünscht, dass sich die Familie als Einheit einbürgern lässt, sofern alle Familienmitglieder<br />

die Voraussetzungen erfüllen. Es steht aber den Ehegatten oder den Kindern grundsätzlich<br />

frei, das Einbürgerungsgesuch einzeln zu stellen.<br />

Kinder, die unter der elterlichen Sorge der gesuchstellenden Person stehen, werden in der<br />

Regel in das Einbürgerungsgesuch miteinbezogen (Art. 33 BüG). Kinder, die älter als 16 Jahre<br />

sind, haben das Einbürgerungsgesuch ebenfalls zu unterschreiben.

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