KRISE BMI LEAK ALLE VOR GERICHT ENTMACHTET SIE ALLE
Leute das wars Sie müssen entmachtet werden alle SÖDER SPAHN MERKEL und Co. ALLE PARTEIEN DIE DIES mitzuverantworten haben vor Gericht mit Ihnen SIE sind Staatsfeinde. Befreit DE wir sind W2020. Wir müssen das Militär einschalten und alle in Untersuchungshaft stecken. Notstandsverordnung sofort. Militär muss uns schützen Wir sind das Volk wir sind die BASIS W2020Y0
Leute das wars Sie müssen entmachtet werden alle SÖDER SPAHN MERKEL und Co. ALLE PARTEIEN DIE DIES mitzuverantworten haben vor Gericht mit Ihnen SIE sind Staatsfeinde. Befreit DE wir sind W2020.
Wir müssen das Militär einschalten und alle in Untersuchungshaft stecken. Notstandsverordnung sofort. Militär muss uns schützen Wir sind das Volk wir sind die BASIS W2020Y0
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Krisenmanagement-Checkliste für die
Qualitätskontrolle einer Gefahrenbewertung
und der dafür erforderlichen Prozesse
Teil 2: Ergänzungen für Multi-Gefahrenlagen
Nr. Anforderungen / Qualitätskriterien 1. Beurteiler 2. Beurteiler
9 Für während einer Gefährdungslage hinzutretende weitere
Gefahren und für Gefahren durch (mehr als leichte)
Kollateralschäden werden nach den gleichen Vorgaben (siehe Teil
1) eigene Gefahrenanalysen durchgeführt.
10 Nur mit einer vollständigen Multi-Gefahrenbewertung kann das
Gesamt-Gefahrenpotential einer Lage erkannt werden.
11 Wirkungen jeglicher Krisenintervention und durch sie zu
erwartende Kollateralschäden sind regelmäßig miteinander
abzugleichen, um in die Lage zu kommen, den potentiellen
Gesamtschaden zu erfassen und die Maßnahmen so auszurichten,
dass der gesellschaftliche Gesamtschaden so gering wie möglich
gehalten wird.
Kriterium erfüllt: Kriterium nicht oder unvollständig erfüllt:
5.2 Wie hätte eine Gefahreneinschätzung (gesundheitliche Gefahren) nach
Plausibilität ausgesehen?
Wir gehen von der ersten Gefährdungslage, den gesundheitlichen Gefährdungen unserer
Gesellschaft durch den neuen Virus, aus. Wir nähern uns dem Problem über eine funktionale
Analyse und gleichen diese später mit den bestehenden oder kurzfristig geschaffenen
rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Der Grund für dieses Vorgehen liegt auf der Hand:
Hauptgegenstand dieses Berichts sind die Auswirkungen auf die Kritischen Infrastrukturen in
Deutschland, die dem Krisenmanagement zugearbeitet werden sollen, nicht die
Rechtskonformität des Krisenmanagements. Das wäre jedoch ein Nebennutzen des zweiten
Schwerpunktes, der darin besteht, den Rechtsrahmen auf Plausibilität und Geeignetheit zu
überprüfen. Denn was nützen die schönsten Gesetze, wenn sie in der Praxis nicht optimal
dazu beitragen können, eine Krise zu bewältigen oder wenn sie sogar kontraproduktiv auf die
Krisenbewältigung wirken.
Grundlage jedes Krisenmanagements ist die Bewertung der Gefahr (s.o.), das Einschätzen
möglicher Schäden.
200507 Auswertungsbericht KM4 a (2).docx Seite 25 von 83