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KRISE BMI LEAK ALLE VOR GERICHT ENTMACHTET SIE ALLE

Leute das wars Sie müssen entmachtet werden alle SÖDER SPAHN MERKEL und Co. ALLE PARTEIEN DIE DIES mitzuverantworten haben vor Gericht mit Ihnen SIE sind Staatsfeinde. Befreit DE wir sind W2020. Wir müssen das Militär einschalten und alle in Untersuchungshaft stecken. Notstandsverordnung sofort. Militär muss uns schützen Wir sind das Volk wir sind die BASIS W2020Y0

Leute das wars Sie müssen entmachtet werden alle SÖDER SPAHN MERKEL und Co. ALLE PARTEIEN DIE DIES mitzuverantworten haben vor Gericht mit Ihnen SIE sind Staatsfeinde. Befreit DE wir sind W2020.
Wir müssen das Militär einschalten und alle in Untersuchungshaft stecken. Notstandsverordnung sofort. Militär muss uns schützen Wir sind das Volk wir sind die BASIS W2020Y0

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Krisenmanagement-Checkliste für die

Qualitätskontrolle einer Gefahrenbewertung

und der dafür erforderlichen Prozesse

Teil 2: Ergänzungen für Multi-Gefahrenlagen

Nr. Anforderungen / Qualitätskriterien 1. Beurteiler 2. Beurteiler

9 Für während einer Gefährdungslage hinzutretende weitere

Gefahren und für Gefahren durch (mehr als leichte)

Kollateralschäden werden nach den gleichen Vorgaben (siehe Teil

1) eigene Gefahrenanalysen durchgeführt.

10 Nur mit einer vollständigen Multi-Gefahrenbewertung kann das

Gesamt-Gefahrenpotential einer Lage erkannt werden.

11 Wirkungen jeglicher Krisenintervention und durch sie zu

erwartende Kollateralschäden sind regelmäßig miteinander

abzugleichen, um in die Lage zu kommen, den potentiellen

Gesamtschaden zu erfassen und die Maßnahmen so auszurichten,

dass der gesellschaftliche Gesamtschaden so gering wie möglich

gehalten wird.

Kriterium erfüllt: Kriterium nicht oder unvollständig erfüllt:

5.2 Wie hätte eine Gefahreneinschätzung (gesundheitliche Gefahren) nach

Plausibilität ausgesehen?

Wir gehen von der ersten Gefährdungslage, den gesundheitlichen Gefährdungen unserer

Gesellschaft durch den neuen Virus, aus. Wir nähern uns dem Problem über eine funktionale

Analyse und gleichen diese später mit den bestehenden oder kurzfristig geschaffenen

rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Der Grund für dieses Vorgehen liegt auf der Hand:

Hauptgegenstand dieses Berichts sind die Auswirkungen auf die Kritischen Infrastrukturen in

Deutschland, die dem Krisenmanagement zugearbeitet werden sollen, nicht die

Rechtskonformität des Krisenmanagements. Das wäre jedoch ein Nebennutzen des zweiten

Schwerpunktes, der darin besteht, den Rechtsrahmen auf Plausibilität und Geeignetheit zu

überprüfen. Denn was nützen die schönsten Gesetze, wenn sie in der Praxis nicht optimal

dazu beitragen können, eine Krise zu bewältigen oder wenn sie sogar kontraproduktiv auf die

Krisenbewältigung wirken.

Grundlage jedes Krisenmanagements ist die Bewertung der Gefahr (s.o.), das Einschätzen

möglicher Schäden.

200507 Auswertungsbericht KM4 a (2).docx Seite 25 von 83

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