KRISE BMI LEAK ALLE VOR GERICHT ENTMACHTET SIE ALLE
Leute das wars Sie müssen entmachtet werden alle SÖDER SPAHN MERKEL und Co. ALLE PARTEIEN DIE DIES mitzuverantworten haben vor Gericht mit Ihnen SIE sind Staatsfeinde. Befreit DE wir sind W2020. Wir müssen das Militär einschalten und alle in Untersuchungshaft stecken. Notstandsverordnung sofort. Militär muss uns schützen Wir sind das Volk wir sind die BASIS W2020Y0
Leute das wars Sie müssen entmachtet werden alle SÖDER SPAHN MERKEL und Co. ALLE PARTEIEN DIE DIES mitzuverantworten haben vor Gericht mit Ihnen SIE sind Staatsfeinde. Befreit DE wir sind W2020.
Wir müssen das Militär einschalten und alle in Untersuchungshaft stecken. Notstandsverordnung sofort. Militär muss uns schützen Wir sind das Volk wir sind die BASIS W2020Y0
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In der Coronakrise erfolgte die Beratung der Länder auf Basis der Risikoanalyse des
gemeinsamen Krisenstabs BMI-BMG (niedergelegt in den Lageberichten). Da die
Risikoanalyse einseitig auf gesundheitspolitische Aspekte fokussiert war und eine
eigenständige ganzheitliche Gefahrenanalyse und -bewertung gar nicht stattgefunden hat,
konnte auch die Beratung der Länder nur defizitär sein. Auf dieser Basis wurden jedoch
weitreichende Entscheidungen getroffen.
Das u.a. für die Entwicklung von Methoden zur Risikoanalyse zuständige BBK, nimmt
(unterstützt durch das BMI-Lagezentrum) in der Krise die Aufgabe einer Geschäftsstelle der
IntMinKoGr wahr:
„Die Aufgaben der GSt IntMinKoGr werden vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe (BBK) unter Einbeziehung der Ressourcen des Gemeinsamen Melde- und
Lagezentrums von Bund und Ländern (GMLZ) wahrgenommen. Das BBK stellt das Personal für die GSt
IntMinKoGr. Das Lagezentrum des BMI unterstützt die Arbeit und die Sicherstellung des Betriebes der
GSt IntMinKoGr am Dienstsitz des BMI in Berlin.“ (ebd., Seite 11)
Das in Fragen der Risikoeinschätzung auch in Pandemielagen besonders qualifizierte und
erfahrene BBK eng in das Krisenmanagement einzubinden ist ein richtiges Element.
Die Rolle der Kanzlerin
Im Falle einer besonders schweren Krise übernimmt die Bundeskanzlerin die Koordination
und Führung.
„Für das Krisenmanagement auf Bundesebene ist in Abhängigkeit von der konkreten Gefahren- oder
Schadenslage das jeweils fachlich überwiegend zuständige Ressort federführend. Die Bundeskanzlerin
kann jedoch die Zuständigkeit für die Koordination / Führung, vor dem Hintergrund der besonderen
Bedeutung einer eingetretenen Lage, übernehmen.“ (ebd., Seite 14)
Es bleibt unklar, was diese „Führungsrolle“ bedeutet. Es könnte z.B. bedeuten, dass die
Bundeskanzlerin die vom Krisenstab vorbereiteten Entscheidungen nach außen vermittelt
(wie eine Sprecherfunktion, in Kombination mit einer Art massenpsychologischer Betreuung
der Bevölkerung). Es könnte aber auch bedeuten, dass die Bundeskanzlerin völlig frei nach
Lust und Laune, oder auch nach eigenen festen Kriterien entscheidet. unterschreibt Es gab
Besprechung im Kanzleramt. In allen Ergebnisprotokollen, die ich gesehen habe, wurden die
gleichen Lageberichte und Daten zugrunde gelegt, wie im gemeinsamen Krisenstab von BMI
und BMG. Auf der politischen Ebene hat sich der Fehler der unterbliebenen umfassenden
und systematischen Gefahrenanalyse und –bewertung unmittelbar ausgewirkt und aller
Wahrscheinlichkeit nach zu schwerwiegenden Fehlentscheidungen geführt.
„In den Ressorts, die zu einer Bewältigung einer Gefahren- oder Schadenslage beitragen können,
wurden Vorkehrungen (z.B. organisatorisch-technische Vorbereitungen, Erreichbarkeitsregelungen)
getroffen, um kurzfristig spezifische Krisenstäbe aufrufen zu können. Der Krisenstab des federführenden
Ressorts übernimmt die Koordinierung im Bund sowie die Abstimmung mit den von der Gefahren- oder
Schadenslage betroffenen Ländern.“ (ebd., Seite 15)
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