Circle 33 Ausgabe Juni 2020
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CIRCLE <strong>33</strong>-REPORT<br />
Digitalisierungsprojekte umsetzen -<br />
mit staatlicher Bezuschussung<br />
Im Zuge der aktuellen Coronavirus-Epidemie erkennt man besonders eindringlich die Bedeutung der<br />
Digitalisierung, z.B. bei der Bereitstellung von Heimarbeitsplätzen. Aber auch andere Digitalisierungs-<br />
Maßnahmen zeigen gerade jetzt ihre vielen Vorteile. Um Digitalisierungsprojekte voranzutreiben, gibt<br />
es auf Bund- und Länderebene finanzielle Fördermittel. Dabei handelt es sich um Zuschüsse in Höhe<br />
von bis zu 50 %, die nicht zurückbezahlt werden müssen. Diese Förderprogramme richten sich speziell<br />
an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU).<br />
Die digitale Transformation bringt viele Chancen mit sich. Kostensenkung, Umsatzsteigerung, Kundenbindung,<br />
Wettbewerbsfähigkeit. etc. Um auch kleine und mittelständische Unternehmen dabei zu unterstützen, werden auf<br />
Bund- und Länderebene digitale Produkte, Prozesse, Dienstleistungen sowie die IT-Sicherheit finanziell gefördert.<br />
Bundesweite Förderung - bis zu 16.500 Euro<br />
Ein bundesweit geltendes Förderprogramm unterstützt gezielt den digitalen Wandel von KMUs der gewerblichen<br />
Wirtschaft und der Handwerksbetriebe. Für Beratungs- und Dienstleistungen der nachfolgenden Module erhalten<br />
sie einen staatlichen Zuschuss:<br />
· Digitale Medien und Strategien<br />
· Digitalisierung von Geschäftsprozessen<br />
· Sicherheit von IT Systemen und IT Infrastrukturen<br />
· Einrichtung von Home Office-Arbeitsplätzen<br />
Eine Kombination der einzelnen Module ist möglich, allerdings ist bei jedem Modul - aufgrund des hohen Stellenwertes<br />
- eine Beratung zur IT Sicherheit Pflicht. Förderberechtigt sind rechtlich selbständige Unternehmen der<br />
gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks mit weniger als 100 Mitarbeitern, einem Vorjahresumsatz oder einer<br />
Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro, mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland<br />
und einer Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung. Die Förderquote beträgt bis zu 50 % von 30 Beratertagen<br />
mit maximal 1.100 € pro Beratertag in einem Zeitraum von bis zu sechs Monaten - also bis zu 16.500 €!<br />
Ein Jahr nach Beendigung der Förderung kann eine erneute Förderung nach dieser Richtlinie beantragt werden.<br />
Förderprogramme der Bundesländer<br />
Auch einige Bundesländer bieten Fördertöpfe im Bereich der Digitalisierung. In Bayern erhält man beispielsweise<br />
einen Zuschuss für Dienstleistungen und zur Umsetzung notwendige Hard- und Software für<br />
· die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten/Prozessen und Dienstleistungen durch<br />
Informations-/Kommunikationstechnologie (Software/Hardware) sowie Migration und Portierung von IT<br />
Systemen und IT Anwendungen im Unternehmen<br />
· die Einführung oder Verbesserung der IT Sicherheit im Unternehmen<br />
Davon können kleine und mittlere Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Bayern profitieren. Sie erhalten bis zu<br />
10.000 Euro für die Digitalisierung und IT Sicherheit, bis zu 50.000 Euro für besonders innovative Maßnahmen.<br />
In beiden Fällen beträgt der Fördersatz bei kleinen Unternehmen bis zu 50%, bei mittleren Unternehmen bis zu<br />
30% der förderfähigen <strong>Ausgabe</strong>n.<br />
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