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Circle 33 Ausgabe Juni 2020

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CIRCLE <strong>33</strong>-REPORT<br />

Digitalisierungsprojekte umsetzen -<br />

mit staatlicher Bezuschussung<br />

Im Zuge der aktuellen Coronavirus-Epidemie erkennt man besonders eindringlich die Bedeutung der<br />

Digitalisierung, z.B. bei der Bereitstellung von Heimarbeitsplätzen. Aber auch andere Digitalisierungs-<br />

Maßnahmen zeigen gerade jetzt ihre vielen Vorteile. Um Digitalisierungsprojekte voranzutreiben, gibt<br />

es auf Bund- und Länderebene finanzielle Fördermittel. Dabei handelt es sich um Zuschüsse in Höhe<br />

von bis zu 50 %, die nicht zurückbezahlt werden müssen. Diese Förderprogramme richten sich speziell<br />

an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU).<br />

Die digitale Transformation bringt viele Chancen mit sich. Kostensenkung, Umsatzsteigerung, Kundenbindung,<br />

Wettbewerbsfähigkeit. etc. Um auch kleine und mittelständische Unternehmen dabei zu unterstützen, werden auf<br />

Bund- und Länderebene digitale Produkte, Prozesse, Dienstleistungen sowie die IT-Sicherheit finanziell gefördert.<br />

Bundesweite Förderung - bis zu 16.500 Euro<br />

Ein bundesweit geltendes Förderprogramm unterstützt gezielt den digitalen Wandel von KMUs der gewerblichen<br />

Wirtschaft und der Handwerksbetriebe. Für Beratungs- und Dienstleistungen der nachfolgenden Module erhalten<br />

sie einen staatlichen Zuschuss:<br />

· Digitale Medien und Strategien<br />

· Digitalisierung von Geschäftsprozessen<br />

· Sicherheit von IT Systemen und IT Infrastrukturen<br />

· Einrichtung von Home Office-Arbeitsplätzen<br />

Eine Kombination der einzelnen Module ist möglich, allerdings ist bei jedem Modul - aufgrund des hohen Stellenwertes<br />

- eine Beratung zur IT Sicherheit Pflicht. Förderberechtigt sind rechtlich selbständige Unternehmen der<br />

gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks mit weniger als 100 Mitarbeitern, einem Vorjahresumsatz oder einer<br />

Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro, mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland<br />

und einer Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung. Die Förderquote beträgt bis zu 50 % von 30 Beratertagen<br />

mit maximal 1.100 € pro Beratertag in einem Zeitraum von bis zu sechs Monaten - also bis zu 16.500 €!<br />

Ein Jahr nach Beendigung der Förderung kann eine erneute Förderung nach dieser Richtlinie beantragt werden.<br />

Förderprogramme der Bundesländer<br />

Auch einige Bundesländer bieten Fördertöpfe im Bereich der Digitalisierung. In Bayern erhält man beispielsweise<br />

einen Zuschuss für Dienstleistungen und zur Umsetzung notwendige Hard- und Software für<br />

· die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten/Prozessen und Dienstleistungen durch<br />

Informations-/Kommunikationstechnologie (Software/Hardware) sowie Migration und Portierung von IT<br />

Systemen und IT Anwendungen im Unternehmen<br />

· die Einführung oder Verbesserung der IT Sicherheit im Unternehmen<br />

Davon können kleine und mittlere Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Bayern profitieren. Sie erhalten bis zu<br />

10.000 Euro für die Digitalisierung und IT Sicherheit, bis zu 50.000 Euro für besonders innovative Maßnahmen.<br />

In beiden Fällen beträgt der Fördersatz bei kleinen Unternehmen bis zu 50%, bei mittleren Unternehmen bis zu<br />

30% der förderfähigen <strong>Ausgabe</strong>n.<br />

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www.circle<strong>33</strong>.de

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