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die Flußmeister 2008

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<strong>die</strong> <strong>Flußmeister</strong> <strong>2008</strong><br />

Verkehrssicherungspfl icht<br />

in der Wasserwirtschaft<br />

Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit werden wir bei<br />

unserer Arbeit häufi g mit Problemen der Verkehrssicherungspfl<br />

icht konfrontiert. Dabei ist vielen Beteiligten<br />

nicht immer klar, wo <strong>die</strong> Unterschiede zwischen Arbeitsschutz<br />

(unserem Betätigungsfeld) und der Verkehrsicherungs-pfl<br />

icht liegen.<br />

Arbeitsicherheit und Verkehrsicherungspfl icht - <strong>die</strong><br />

Unterschiede<br />

Während es beim Arbeitsschutz um Leben und Gesundheit<br />

der Beschäftigten geht, sollen durch <strong>die</strong> Verkehrssicherung<br />

Leben, Gesundheit und Eigentum unbeteiligter Dritter z.B.<br />

von Passanten geschützt werden.<br />

Die Gefahrenquellen, denen <strong>die</strong> Beschäftigen ausgesetzt<br />

sind, sind vorwiegend tätigkeits-bezogen (z.B.: Gefahren<br />

beim Arbeiten mit einer Motorsäge). Die Gefahrenquellen,<br />

denen Dritte ausgesetzt sind, sind vorwiegend objektbezogen.<br />

Sie können von Bauwerken, Gewässern, Bäumen,<br />

Straßen oder Wegen ausgehen. Gefahren für Unbeteiligte<br />

können aber auch von Tätigkeiten ausgehen, <strong>die</strong> z.B. von<br />

den Beschäftigten einer Flussmeisterstelle ausgeübt werden<br />

(z.B.: Fällen eines Baumes).<br />

Im Bereich des Arbeitschutzes ist der Normierungsgrad<br />

sehr hoch, es gibt bekanntlich sehr viele Regeln z.B. das Arbeitschutzgesetz<br />

mit den dazugehörenden Verordnungen<br />

oder <strong>die</strong> Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.<br />

Im Gegensatz dazu ist der Normierungsgrad für<br />

<strong>die</strong> Verkehrsicherung sehr niedrig.<br />

Allgemeines zur Verkehrsicherungspfl icht<br />

Die Verkehrsicherungspfl icht ist <strong>die</strong> Pfl icht zur Sicherung<br />

von Gefahrenquellen. Bei Nichtbeachtung <strong>die</strong>ser Pfl icht<br />

kann es zu Schadenersatzansprüchen kommen. Verpfl ichtet<br />

ist derjenige, der <strong>die</strong>se Gefahrenquellen schafft oder<br />

unterhält. Vom Verkehrsicherungspfl ichtigen wird nicht<br />

erwartet, dass er <strong>die</strong> Gefahrenquelle gegen alle denkbaren<br />

Schadensfälle absichert, aber er muss alle Vorkehrungen<br />

gegen voraussehbare Gefahren treffen, <strong>die</strong> durch eine<br />

bestimmungsgemäße Benutzung eintreten können.<br />

Verkehrsicherungspfl ichten bezogen auf konkrete Gefahrenquellen<br />

sind in den meisten Fällen im Gesetz nicht<br />

geregelt. Die Verkehrsicherungspfl icht gehört wie der<br />

Arbeitsschutz zur Arbeitsorganisation, wenn es um Tätigkeiten<br />

geht, durch <strong>die</strong> Unbeteiligte gefährdet werden<br />

können und damit auch zu den Aufgaben eines Flussmeisters.<br />

Von bestehenden Anlagen dürfen keine Gefahren<br />

für Dritte ausgehen. Verkehrssicherungspfl ichtig ist der<br />

Betreiber der Anlage, also das Amt in Vertretung für den<br />

Freistaat Bayern.<br />

Bund der <strong>Flußmeister</strong> Bayerns<br />

Gefahren in der Wasserwirtschaft<br />

Gefahren für Dritte können zum einen von bestehenden<br />

Objekten aber auch von Baustellen oder bestimmten Tätigkeiten<br />

ausgehen.<br />

Beispiele:<br />

• Steile Böschungen können dazu führen, dass Fußgänger<br />

oder Radfahrer abstürzen und im schlimmsten Fall ertrinken.<br />

• Gefährliche Strömungen an Einlaufbauwerken können<br />

zu einer Gefahr für Bootsfahrer oder Schwimmer<br />

werden.<br />

• Ungesicherte Antriebskomponenten von automatisch<br />

anlaufenden Wehranlagen können bei Passanten zu<br />

Verletzungen führen.<br />

• Ungesicherte offene Gerinne, Brücken, Stege können<br />

zu Abstürzen führen.<br />

• Nach einem Sturm angebrochene oder morsche Äste<br />

können durch Herunterfallen Passanten verletzen.<br />

• Ungesicherte Baustellen können für Dritte eine erhebliche<br />

Gefährdung bedeuten.<br />

• Bei Baumfällarbeiten können Passanten verletzt werden.<br />

• Passanten können in ungesicherte Schächte stürzen.<br />

• Bei Mäharbeiten können Passanten durch weggeschleuderte<br />

Steine verletzt werden.<br />

Die Aufzählung ließe sich fortsetzen.<br />

Mögliche Schutzmassnahmen bei bestehenden<br />

Anlagen<br />

Mögliche Schutzmassnahmen können sein:<br />

Beseitigung der Gefahrenquelle, Anbringen von Abschrankungen,<br />

Geländer u.ä., Kennzeichnung durch Warn- und<br />

Verbotschilder.<br />

Eine Gefahrenquelle zu beseitigen bzw. ein wichtiges Bauwerk<br />

oder eine notwendige Anlage zu entfernen, dürfte<br />

in den meisten Fällen nicht möglich sein.<br />

• Abschrankungen, Abdeckungen, Verkleidungen, Absturzsicherungen<br />

und Geländer können meistens <strong>die</strong><br />

Gefahr verringern oder beseitigen. Sie sind in vielen<br />

Fällen auch aus Gründen der Arbeitssicherheit erforderlich.<br />

(Beispiel:Abdeckungen offener Antriebsteile<br />

von Schützen wie Wellen, Zahnstangen).Im Gewässerbereich<br />

können für Schwimmer und Bootsfahrer<br />

gefährliche Bereiche z.B. durch Bojenketten gesichert<br />

werden.<br />

• Warn- und Verbotschilder sollten dort aufgestellt werden,<br />

wo Gefahren von einiger Erheblichkeit nicht ohne<br />

weiteres erkennbar sind.<br />

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