die Flußmeister 2008
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<strong>die</strong> <strong>Flußmeister</strong> <strong>2008</strong><br />
Verkehrssicherungspfl icht<br />
in der Wasserwirtschaft<br />
Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit werden wir bei<br />
unserer Arbeit häufi g mit Problemen der Verkehrssicherungspfl<br />
icht konfrontiert. Dabei ist vielen Beteiligten<br />
nicht immer klar, wo <strong>die</strong> Unterschiede zwischen Arbeitsschutz<br />
(unserem Betätigungsfeld) und der Verkehrsicherungs-pfl<br />
icht liegen.<br />
Arbeitsicherheit und Verkehrsicherungspfl icht - <strong>die</strong><br />
Unterschiede<br />
Während es beim Arbeitsschutz um Leben und Gesundheit<br />
der Beschäftigten geht, sollen durch <strong>die</strong> Verkehrssicherung<br />
Leben, Gesundheit und Eigentum unbeteiligter Dritter z.B.<br />
von Passanten geschützt werden.<br />
Die Gefahrenquellen, denen <strong>die</strong> Beschäftigen ausgesetzt<br />
sind, sind vorwiegend tätigkeits-bezogen (z.B.: Gefahren<br />
beim Arbeiten mit einer Motorsäge). Die Gefahrenquellen,<br />
denen Dritte ausgesetzt sind, sind vorwiegend objektbezogen.<br />
Sie können von Bauwerken, Gewässern, Bäumen,<br />
Straßen oder Wegen ausgehen. Gefahren für Unbeteiligte<br />
können aber auch von Tätigkeiten ausgehen, <strong>die</strong> z.B. von<br />
den Beschäftigten einer Flussmeisterstelle ausgeübt werden<br />
(z.B.: Fällen eines Baumes).<br />
Im Bereich des Arbeitschutzes ist der Normierungsgrad<br />
sehr hoch, es gibt bekanntlich sehr viele Regeln z.B. das Arbeitschutzgesetz<br />
mit den dazugehörenden Verordnungen<br />
oder <strong>die</strong> Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.<br />
Im Gegensatz dazu ist der Normierungsgrad für<br />
<strong>die</strong> Verkehrsicherung sehr niedrig.<br />
Allgemeines zur Verkehrsicherungspfl icht<br />
Die Verkehrsicherungspfl icht ist <strong>die</strong> Pfl icht zur Sicherung<br />
von Gefahrenquellen. Bei Nichtbeachtung <strong>die</strong>ser Pfl icht<br />
kann es zu Schadenersatzansprüchen kommen. Verpfl ichtet<br />
ist derjenige, der <strong>die</strong>se Gefahrenquellen schafft oder<br />
unterhält. Vom Verkehrsicherungspfl ichtigen wird nicht<br />
erwartet, dass er <strong>die</strong> Gefahrenquelle gegen alle denkbaren<br />
Schadensfälle absichert, aber er muss alle Vorkehrungen<br />
gegen voraussehbare Gefahren treffen, <strong>die</strong> durch eine<br />
bestimmungsgemäße Benutzung eintreten können.<br />
Verkehrsicherungspfl ichten bezogen auf konkrete Gefahrenquellen<br />
sind in den meisten Fällen im Gesetz nicht<br />
geregelt. Die Verkehrsicherungspfl icht gehört wie der<br />
Arbeitsschutz zur Arbeitsorganisation, wenn es um Tätigkeiten<br />
geht, durch <strong>die</strong> Unbeteiligte gefährdet werden<br />
können und damit auch zu den Aufgaben eines Flussmeisters.<br />
Von bestehenden Anlagen dürfen keine Gefahren<br />
für Dritte ausgehen. Verkehrssicherungspfl ichtig ist der<br />
Betreiber der Anlage, also das Amt in Vertretung für den<br />
Freistaat Bayern.<br />
Bund der <strong>Flußmeister</strong> Bayerns<br />
Gefahren in der Wasserwirtschaft<br />
Gefahren für Dritte können zum einen von bestehenden<br />
Objekten aber auch von Baustellen oder bestimmten Tätigkeiten<br />
ausgehen.<br />
Beispiele:<br />
• Steile Böschungen können dazu führen, dass Fußgänger<br />
oder Radfahrer abstürzen und im schlimmsten Fall ertrinken.<br />
• Gefährliche Strömungen an Einlaufbauwerken können<br />
zu einer Gefahr für Bootsfahrer oder Schwimmer<br />
werden.<br />
• Ungesicherte Antriebskomponenten von automatisch<br />
anlaufenden Wehranlagen können bei Passanten zu<br />
Verletzungen führen.<br />
• Ungesicherte offene Gerinne, Brücken, Stege können<br />
zu Abstürzen führen.<br />
• Nach einem Sturm angebrochene oder morsche Äste<br />
können durch Herunterfallen Passanten verletzen.<br />
• Ungesicherte Baustellen können für Dritte eine erhebliche<br />
Gefährdung bedeuten.<br />
• Bei Baumfällarbeiten können Passanten verletzt werden.<br />
• Passanten können in ungesicherte Schächte stürzen.<br />
• Bei Mäharbeiten können Passanten durch weggeschleuderte<br />
Steine verletzt werden.<br />
Die Aufzählung ließe sich fortsetzen.<br />
Mögliche Schutzmassnahmen bei bestehenden<br />
Anlagen<br />
Mögliche Schutzmassnahmen können sein:<br />
Beseitigung der Gefahrenquelle, Anbringen von Abschrankungen,<br />
Geländer u.ä., Kennzeichnung durch Warn- und<br />
Verbotschilder.<br />
Eine Gefahrenquelle zu beseitigen bzw. ein wichtiges Bauwerk<br />
oder eine notwendige Anlage zu entfernen, dürfte<br />
in den meisten Fällen nicht möglich sein.<br />
• Abschrankungen, Abdeckungen, Verkleidungen, Absturzsicherungen<br />
und Geländer können meistens <strong>die</strong><br />
Gefahr verringern oder beseitigen. Sie sind in vielen<br />
Fällen auch aus Gründen der Arbeitssicherheit erforderlich.<br />
(Beispiel:Abdeckungen offener Antriebsteile<br />
von Schützen wie Wellen, Zahnstangen).Im Gewässerbereich<br />
können für Schwimmer und Bootsfahrer<br />
gefährliche Bereiche z.B. durch Bojenketten gesichert<br />
werden.<br />
• Warn- und Verbotschilder sollten dort aufgestellt werden,<br />
wo Gefahren von einiger Erheblichkeit nicht ohne<br />
weiteres erkennbar sind.<br />
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