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Schwimm-Verband Südwestfalen<br />
Südwestfälische Meisterschaften „Lange Strecken“ (offen für Westfalen)<br />
„Offene Klasse“, „Jahrgänge 1986–1993“ und<br />
„Masters“ am 12. und 13. März <strong>2005</strong> in Hagen<br />
Veranstalter: Schwimm-Verband Südwestfalen e.V.<br />
Ausrichter: SV Hagen 94<br />
Austragungsort: Hallenbad: Traglufthalle Hagen<br />
Startbahnen: 8, durch Wellenkillerleinen getrennt<br />
Bahnlänge: 50 m<br />
Wassertiefe: ca. 2,0 m<br />
Wassertemperatur: ca. 26° C<br />
Zeitmessung: Handzeitnahme<br />
W E T T K A M P F F O L G E :<br />
1. Veranstaltungsabschnitt: Samstag, den 12. März <strong>2005</strong><br />
Einlass: 14:00 Uhr Kampfrichtersitzung: 14:15 Uhr<br />
Ende des Einschwimmens: 14:50 Uhr Beginn: 15:00 Uhr<br />
1. 400 m Lagenschwimmen Frauen Entscheidung<br />
2. 400 m Lagenschwimmen Masters/Frauen Entscheidung<br />
3. 400 m Lagenschwimmen Männer Entscheidung<br />
4. 400 m Lagenschwimmen Masters/Männer Entscheidung<br />
6. 400 m Freistil Frauen Entscheidung<br />
7. 400 m Freistil Masters/Frauen Entscheidung<br />
8. 400 m Freistil Männer Entscheidung<br />
9. 400 m Freistil Masters/Männer Entscheidung<br />
2. Veranstaltungsabschnitt: Sonntag, den 13. März <strong>2005</strong><br />
Einlass: 09:00 Uhr Kampfrichtersitzung: 09:15 Uhr<br />
Ende des Einschwimmens: 09:50 Uhr Beginn: 10:00 Uhr<br />
10. 800 m Freistilschwimmen Frauen Entscheidung<br />
11. 800 m Freistilschwimmen Masters/Frauen Entscheidung<br />
30 Minuten Einschwimmpause<br />
12. 1500 m Freistilschwimmen Männer Entscheidung<br />
13. 1500 m Freistilschwimmen Masters/Männer Entscheidung<br />
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN:<br />
1. Es gelten die Wettkampf-Bestimmungen (WB), die Rechtsordnung (RO) und die Antidoping-Bestimmungen<br />
(ADB) des DSV.<br />
2. Teilnahmeberechtigt sind Schwimmer, deren Verein Mitglied des Schwimm-Verbandes Südwestfalen<br />
(SVSW), des Schwimmbezirk Nordwestfalen und des Schwimm-Verbandes Ostwestfalen-Lippe ist,<br />
sofern dieser im Besitz der Verbandsrechte ist. Mit Abgabe der Meldungen werden sämtlich genannte<br />
Bedingungen als verbindlich anerkannt. Die Teilnahmeberechtigung (WB-AT § 15) ist mittels DSV-<br />
Wettkampfpass bis zum ersten Start des Schwimmers beim Startordner nachzuweisen. Bei Verstößen<br />
gegen diese Bestimmung wird durch den Fachwart Schwimmen eine Ordnungsmaßnahme verhängt, nach<br />
der die Nichtvorlage des Wettkampfpasses mit einer Ordnungsgebühr von 25,00 EUR je Einzelfall belegt<br />
wird. Hierzu wird dem Wettkampfprotokoll eine Liste der festgestellten Beanstandungen beigefügt, die<br />
Grundlage für die Einleitung dieser Ordnungsmaßnahme ist. Die Nachweisfristen und Auflagen dieser<br />
Beanstandungsliste sind verbindlich einzuhalten. Mit der Abgabe der Meldung hat der meldende Verein zu<br />
versichern, dass die gemeldeten Schwimmer ihre Sportgesundheit gemäß § 7 WB nachweisen können.<br />
Liegt diese Versicherung nicht vor, sind die Meldungen vom Veranstalter (Meldeanschrift)<br />
zurückzuweisen.<br />
3. Alle Wettkämpfe sind sofortige Entscheidungen. Die Bahnverteilung erfolgt nach WB § 123 und der bei der<br />
Meldung anzugebenden Meldezeit (§ 121 WB). Über 800 und 1500 m Freistil schwimmen jeweils zwei<br />
Teilnehmer auf einer Startbahn (WB §121 (4)). Starten weniger als 3 Schwimmer in einem Masters-<br />
Wettkampf werden sie mit dem vorhergehenden Wettkampf der offenen Klasse zusammengelegt, aber<br />
getrennt gewertet.<br />
4. Gemäß § 125, Abs. 6 WB, wird für die gesamte Veranstaltung die "Ein-Start Regel" angewandt.<br />
5. Der Veranstalter behält sich vor, je nach Anzahl der eingegangenen Meldungen die Anfangszeiten zu<br />
ändern.<br />
6. Wertung: Südwestfälischer Meister werden die absolut schnellsten Teilnehmer in den einzelnen<br />
<strong>Handbuch</strong> <strong>2005</strong> – Seite 28