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Das Handbuch 2005

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Schwimm-Verband Südwestfalen<br />

sind verbindlich einzuhalten. Mit der Abgabe der Meldung hat der meldende Verein zu versichern, dass die<br />

gemeldeten Schwimmer ihre Sportgesundheit gemäß § 7 WB nachweisen können. Liegt diese<br />

Versicherung nicht vor, sind die Meldungen vom Veranstalter (Meldeanschrift) zurückzuweisen.<br />

3. Alle Wettkämpfe sind sofortige Entscheidungen. Die Bahnverteilung erfolgt nach WB § 123 und der bei der<br />

Meldung anzugebenden Meldezeit (§ 121 WB). Startberechtigt sind Schwimmer und Schwimmerinnen der<br />

Jahrgänge 1994 und älter. 200 m Schmetterlingsschwimmen Jahrgänge 1993 und älter.<br />

4. Gemäß § 125, Abs. 6 WB, wird für die gesamte Veranstaltung die "Ein-Start Regel" angewandt.<br />

5. Der Veranstalter behält sich vor, je nach Anzahl der eingegangenen Meldungen die Anfangszeiten zu<br />

ändern.<br />

6. Als Auszeichnung erhalten:<br />

Medaillen: Platz 1 bis 3 – Urkunden: Platz 1 bis 6<br />

7. Meldungen: Maschinenschriftlich oder in Druckschrift – auf Meldeliste DSV-Form 102 einschließlich<br />

Meldebogen DSV-Form 101 an: Klaus Neubürger<br />

Schübbestr. 11, 44269 Dortmund<br />

Tel.: 0231 / 48 12 76; email: k.neubuerger@t-online<br />

Die Meldungen sollten vorzugsweise auf Diskette oder als Email (DSV-Standard - Reihenfolge Name,<br />

Vorname) abgegeben werden. Die Disketten bzw. Email müssen enthalten:<br />

1. Die Meldedaten als MELDUNG.TXT. Wird in BEST erstellt.<br />

2. Der Meldebogen als DOC.- oder .TXT.Datei<br />

3. Die Meldeliste als DOC.- oder .TXT.Datei<br />

Meldeschluss: Montag, 11. April <strong>2005</strong>, 18:00 Uhr. Bei Meldungen per Email wird dem meldenden Verein<br />

eine Empfangsbestätigung per Email über den Eingang seiner Meldung zugesandt. Erhält der meldende<br />

Verein diese Bestätigung bis zum Meldeschluss nicht, gilt die Meldung als nicht abgegeben. In diese Fall<br />

muss der meldende Verein bis spätestens 24 Stunden nach Meldeschluss selbst tätigt werden. Bei<br />

Meldungen per Post muss der meldende Verein selbst beim Veranstalter (Meldeanschrift) nachfragen ob<br />

seine Meldung angekommen ist. Eine Benachrichtigungspflicht für den Veranstalter (Meldeanschrift)<br />

besteht hier nicht.<br />

8. <strong>Das</strong> Meldegeld beträgt 4,50 Euro je Einzel- und 6,00 Euro je Staffelstart. <strong>Das</strong> einmalige<br />

Teilnahmegrundentgeld je meldenden Verein beträgt 6,00 Euro. Es ist als Verrechnungsscheck der<br />

Meldung beizufügen oder auf das Konto Bodo Hein, Stadtsparkasse Kamen, Konto 4561189 BLZ<br />

44351380 zu überweisen, die Kopie des Einzahlungsbelegs ist den Meldungen beizulegen. Erfolgt die<br />

Zahlung nicht bis zum Veranstaltungsbeginn, erhalten die Schwimmer Startverbot.<br />

9. Bei der Nichterfüllung der Meldung (Nichtantreten, Aufgabe oder Disqualifikation) bzw. Nichterreichen<br />

der Pflichtzeit, wird ein erhöhtes nachträgliches Meldegeld (ENM) in Höhe von 15,00 EUR erhoben.<br />

<strong>Das</strong> ENM entfällt in folgenden Fällen:<br />

1. Erreichen von Medaillenrängen<br />

2. Abmeldung spätestens 30 Minuten vor Beginn eines jeden Veranstaltungsabschnittes für den<br />

verbleibenden Teil der gesamten Meisterschaft.<br />

3. Wird der Nachweis erbracht, dass die Pflichtzeit bei einer Veranstaltung 50m Bahn (oder 25m-Bahn,<br />

dann bei 50m minus 1 Sek., 100m minus 2 Sek. ab 200m je 100m minus 1 Sek.) nach dem 01. 10. 2004<br />

bereits erreicht worden ist, entfällt das ENM. Der Nachweis ist anhand von Protokollen nur während der<br />

Veranstaltung zu erbringen.<br />

4. Die ausgewiesenen ENM-Veranlagungen werden den Vereinen – incl. der zu zahlenden ENM-Beträge<br />

und der Einzahlungsfrist – schriftlich mitgeteilt.<br />

10. <strong>Das</strong> Kampfgericht wird vom Kampfrichterobmann des Schwimm-Verbandes Südwestfalen eingeladen.<br />

Darüber hinaus ist wie folgt zu verfahren:<br />

Bei Bedarf hat jeder meldende Verein ( im Verhältnis zur Meldezahl) geprüfte Kampfrichter zu stellen. Die<br />

Vereine werden mit Erhalt des Meldeergebnisses informiert. Bei Nichtgestellung der Kampfrichter wird eine<br />

Ordnungsgebühr je fehlenden Kampfrichter in Höhe von 35,00 Euro je Abschnitt und fehlendem<br />

Kampfrichter gegen den betreffenden Verein erhoben.<br />

11. Pflichtzeiten:<br />

50 F 100 F 200 F 50 B 100 B 200 B 50 R 100 R 200 R 50 S 100 S 200 S 200 L<br />

Männlich 0:27,5 1:00,5 2:16,0 0:36,0 1:23,0 2:57,0 0:34,0 1:14,0 2:45,0 0:32,0 1:11,5 2:50,0 2:40,0<br />

Staffel Lagen keine Freistil keine<br />

Weiblich 0:31,5 1:08,0 2:27,0 0:40,0 1:29,0 3:12,0 0:37,0 1:21,0 2:55,0 0:35,0 1:18,0 3:08,0 2:53,0<br />

Staffel Lagen keine Freistil keine<br />

Schwimm-Verband Südwestfalen e. V. Ausrichter:<br />

Bodo Hein Reimund Schönrock Renate Kippelt<br />

Fachwart Schwimmen SB Veranstaltungswesen SG Ruhr<br />

<strong>Handbuch</strong> <strong>2005</strong> – Seite 31

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