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Das Handbuch 2005

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Schwimm-Verband Südwestfalen<br />

5. Meldegeld, erhöhtes nachträgliches Meldegeld<br />

<strong>Das</strong> Meldegeld je Mannschaft und Durchgang beträgt 80,00 Euro. <strong>Das</strong> einmalige Teilnahmegrundentgeld je Verein<br />

beträgt 6,00 Euro. Der Gesamtbetrag ist vor Beginn des 1. Veranstaltungsabschnittes direkt beim Ausrichter zu<br />

entrichten oder auf das Konto des Schwimmwartes SVSW Bodo Hein, Stadtsparkasse Kamen, Konto 4561189 BLZ<br />

44351380 zu überweisen. Erfolgt die Zahlung nicht bis zum Veranstaltungsbeginn, erhalten die Schwimmer<br />

des Vereins Startverbot!<br />

Mannschaften, die sich für den DMS im SVSW gemeldet haben, jedoch nicht bis spätestens zwei Wochen vor der<br />

Durchführung des Durchganges abgemeldet haben, nicht teilnehmen oder bei denen mehr als fünf Wettkämpfe<br />

unbesetzt bleiben, haben neben dem Meldegeld ein erhöhtes nachträgliches Meldegeld in Höhe von 160,00 Euro je<br />

Mannschaft zu zahlen.<br />

6. Bahnverteilung<br />

In den Gruppen der Kreisliga werden die Bahnenverteilungen der Wettkämpfe 1 (2) von dem jeweiligen Ausrichter<br />

durch Los gesetzt, danach rollierendes System. Die Mannschaft, die im 1. Abschnitt auf Bahn 1 begonnen hat,<br />

beginnt im 2. Abschnitt auf Bahn 2.für die Südwestfalenliga werden die Bahnenverteilungen entsprechend dem<br />

Punktestand des DMS des Vorjahres gesetzt. Lauf 1 generell Platz 06 -10 von 2004, Lauf 2 generell Platz 01-05 von<br />

2004. Die punktbesten Mannschaften beginnen im 1.(2.) Wettkampf, in ihrer Laufeinteilung, auf der mittleren Bahn,<br />

danach rollierendes System innerhalb der Läufe. Die Mannschaft, die im 1. Abschnitt auf Bahn 1 begonnen hat,<br />

beginnt im 2. Abschnitt auf Bahn 2.<br />

7. Start und Zeitmessung<br />

Entsprechend WB § 125, Abs. 6, wird für die gesamte Veranstaltung die “Zwei-Start-Regel“ festgelegt. Die<br />

Wettkämpfe in allen DMS-Ligen werden mit Handzeitnahme gemäß WB § 133 (6) durchgeführt.<br />

8. Kampfgericht<br />

Fünf Kampfrichter werden für alle Durchgänge vom Sachbearbeiter Kampfrichterwesen des Schwimm-Verbandes<br />

Südwestfalen benannt. Darüber hinaus ist wie folgt zu verfahren: Bei der Südwestfalenliga und den Gruppen der<br />

Kreisliga Südwestfalen wird das weitere Kampfgericht von den teilnehmenden Vereinen gestellt. Die teilnehmenden<br />

Vereine haben dabei zwingend je Mannschaft einen Kampfrichter mit gültiger Lizenz für die gesamte<br />

Veranstaltungsdauer zu stellen. Bei Nichterfüllung dieser Bedingung wird eine Ordnungsgebühr von 35,00 Euro je<br />

Abschnitt und fehlendem Kampfrichter gegen den betreffenden Verein verhängt. <strong>Das</strong> Kampfgericht wird in<br />

Zusammenarbeit mit dem jeweils zuständigen Kreiskampfrichterobmann und dem Ausrichter vervollständigt.<br />

9. Wettkampfpass und Sportfähigkeitsattest<br />

Gilt für die Südwestfalenliga: Mit der Abgabe der Meldung hat der meldende Verein zu versichern, dass die<br />

gemeldeten Schwimmer ihre Sportgesundheit gemäß WB-AT § 7 nachweisen können. Liegt diese Versicherung<br />

nicht vor sind die Meldungen vom ausrichtenden Verein zurückzuweisen. Die Teilnahmeberechtigung (WB-AT § 15)<br />

ist mittels DSV-Wettkampfpass bis zum ersten Start des Schwimmers beim Startordner nachzuweisen. Bei<br />

Verstößen gegen diese Bestimmung wird durch den Fachwart Schwimmen eine Ordnungsmaßnahme verhängt,<br />

nach der die Nichtvorlage des Wettkampfpasses mit einer Ordnungsgebühr von 25,00 EUR je Einzelfall belegt wird.<br />

Hierzu wird dem Wettkampfprotokoll eine Liste der festgestellten Beanstandungen beigefügt, die Grundlage für die<br />

Einleitung dieser Ordnungsmaßnahme ist. Die Nachweisfristen und Auflagen dieser Beanstandungsliste sind<br />

verbindlich einzuhalten.<br />

Gilt für die Kreisliga: Mit der Abgabe der Meldung hat der meldende Verein zu versichern, dass die gemeldeten<br />

Schwimmer ihre Sportgesundheit gemäß § 7 WB nachweisen können. Liegt diese Versicherung nicht vor sind die<br />

Meldungen vom ausrichtenden Verein zurückzuweisen.<br />

10. Ergebnisdienst<br />

Nach Beendigung des letzten Abschnittes ist vom jeweiligen Ausrichter das Ergebnis telefonisch, per Email oder per<br />

Fax umgehend an den SB-Veranstaltungswesen Reimund Schönrock zu senden. <strong>Das</strong> vollständige Protokoll mit den<br />

vom Schiedsrichter unterschriebenen Ergebnislisten ( DSV-Formblätter DMS) ist bis spätestens drei Tage nach der<br />

Veranstaltung ebenfalls an die genannte Anschrift zu senden.<br />

11. Ausrichter<br />

Südwestfalen-Liga – Endkampf<br />

Der komplette Wettkampf findet am 12./13. 11. <strong>2005</strong> in „NN“ statt. Kreisliga Gruppe A – Endkampf<br />

Ausrichter: NN Der komplette Wettkampf findet am in „NN“ statt.<br />

Austragungsort: NN Ausrichter: NN<br />

Ansprechpartner: NN Austragungsort: NN<br />

Kreisliga Gruppe B – Endkampf Kreisliga Gruppe C – Endkampf<br />

Der komplette Wettkampf findet am in „NN“ statt. Der komplette Wettkampf findet am in „NN“ statt.<br />

Ausrichter: NN Ausrichter: NN<br />

Austragungsort: NN Austragungsort: NN<br />

Ansprechpartner: NN Ansprechpartner: NN<br />

Schwimm-Verband Südwestfalen<br />

Bodo Hein Reimund Schönrock<br />

Fachwart Schwimmen SB Wettkampfwesen<br />

<strong>Handbuch</strong> <strong>2005</strong> – Seite 39

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