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Das Handbuch 2005

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Schwimm-Verband Südwestfalen<br />

beigefügt, die Grundlage für die Einleitung dieser Ordnungsmaßnahme ist. Die Nachweisfristen und<br />

Auflagen dieser Beanstandungsliste sind verbindlich einzuhalten. Mit der Abgabe der Meldung hat der<br />

meldende Verein zu versichern, dass die gemeldeten Schwimmer ihre Sportgesundheit gemäß § 7 WB<br />

nachweisen können. Liegt diese Versicherung nicht vor, sind die Meldungen vom Veranstalter<br />

(Meldeanschrift) zurückzuweisen.<br />

3. Alle Wettkämpfe sind sofortige Entscheidungen. Die Läufe werden nach Möglichkeit innerhalb der<br />

Altersklassen nach den angegebenen Meldezeiten gesetzt. Nicht volle Läufe werden zusammengelegt.<br />

4. Gemäß § 125, Abs. 6 WB, wird für die gesamte Veranstaltung die "Ein-Start Regel" angewandt.<br />

5. Der Veranstalter behält sich vor, je nach Anzahl der eingegangenen Meldungen die Anfangszeit zu ändern.<br />

6. Wertung: Jeweils in den Altersklassen. Die Staffeln gelten ohne Rücksicht auf die verschiedenen<br />

Altersklassen als ein Wettkampf, sodass ein Staffelteilnehmer nur einmal starten darf. Bei der Ermittlung<br />

des Alters der vier Staffelteilnehmer ist zu beachten: Bei der Berechnung ist das am 31. Dezember <strong>2005</strong><br />

erreichte Lebensalter zu Grunde zu legen.<br />

7. Als Auszeichnung erhalten:<br />

Medaillen: Platz 1 bis 3 (in allen Wettkämpfen und Altersklassen)<br />

8. Meldungen: Maschinenschriftlich oder in Druckschrift – auf Meldeliste DSV-Form 102 einschließlich<br />

Meldebogen DSV-Form 101 an:<br />

Klaus Neubürger<br />

Schübbestr. 11, 44269 Dortmund<br />

Tel.: 0231 / 48 12 76; email: k.neubuerger@t-online<br />

Die Meldungen sollten vorzugsweise auf Diskette oder als Email (DSV-Standard - Reihenfolge Name,<br />

Vorname) abgegeben werden. Die Disketten bzw. Email müssen enthalten:<br />

1. Die Meldedaten als MELDUNG.TXT. Wird in BEST erstellt.<br />

2. Der Meldebogen als DOC.- oder .TXT.Datei<br />

3. Die Meldeliste als DOC.- oder .TXT.Datei<br />

Meldeschluss: Donnerstag, 01. September <strong>2005</strong>, 18:00 Uhr. Bei Meldungen per Email wird dem<br />

meldenden Verein eine Empfangsbestätigung per Email über den Eingang seiner Meldung zugesandt.<br />

Erhält der meldende Verein diese Bestätigung bis zum Meldeschluss nicht, gilt die Meldung als nicht<br />

abgegeben. In diese Fall muss der meldende Verein bis spätestens 24 Stunden nach Meldeschluss selbst<br />

tätigt werden. Bei Meldungen per Post muss der meldende Verein selbst beim Veranstalter<br />

(Meldeanschrift) nachfragen ob seine Meldung angekommen ist. Eine Benachrichtigungspflicht für den<br />

Veranstalter (Meldeanschrift) besteht hier nicht.<br />

9. <strong>Das</strong> Meldegeld beträgt 4,50 Euro je Einzel- und 6,00 Euro je Staffelstart. <strong>Das</strong> einmalige<br />

Teilnahmegrundentgeld je meldenden Verein beträgt 6,00 Euro. Es ist als Verrechnungsscheck der<br />

Meldung beizufügen oder auf das Konto Bodo Hein, Stadtsparkasse Kamen, Konto 4561189 BLZ<br />

44351380 zu überweisen, die Kopie des Einzahlungsbelegs ist den Meldungen beizulegen. Erfolgt die<br />

Zahlung nicht bis zum Veranstaltungsbeginn, erhalten die Schwimmer Startverbot.<br />

10. <strong>Das</strong> Kampfgericht wird vom Kampfrichterobmann des Schwimm-Verbandes Südwestfalen eingeladen.<br />

Darüber hinaus ist wie folgt zu verfahren:<br />

Bei Bedarf hat jeder meldende Verein ( im Verhältnis zur Meldezahl) geprüfte Kampfrichter zu stellen. Die<br />

Vereine werden mit Erhalt des Meldeergebnisses informiert. Bei Nichtgestellung der Kampfrichter wird<br />

eine Ordnungsgebühr je fehlenden Kampfrichter in Höhe von 35,00 Euro je Abschnitt und fehlendem<br />

Kampfrichter gegen den betreffenden Verein erhoben.<br />

Schwimm-Verband Südwestfalen Ausrichter<br />

Bodo Hein Dieter Mücke Klaus Henter<br />

Fachwart Schwimmen SB Masterswettkämpfe SV Derne 49<br />

<strong>Handbuch</strong> <strong>2005</strong> – Seite 37

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