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Schwimm-Verband Südwestfalen<br />
meldende Verein zu versichern, dass die gemeldeten Schwimmer ihre Sportgesundheit gemäß § 7 WB<br />
nachweisen können. Liegt diese Versicherung nicht vor, sind die Meldungen vom Veranstalter<br />
(Meldeanschrift) zurückzuweisen.<br />
3. Alle Wettkämpfe sind sofortige Entscheidungen. Die Läufe werden nach Möglichkeit Jahrgangsweise nach<br />
den angegebenen Meldezeiten gesetzt. Nicht volle Läufe werden zusammengelegt. Schwimmerinnen und<br />
Schwimmer jünger als Jahrgang 1994 sind nicht startberechtigt. 200 m Schmetterlingsschwimmen ab<br />
Jahrgang 1993.<br />
4. Gemäß § 125, Abs. 6 WB, wird für die gesamte Veranstaltung die "Ein-Start Regel" angewandt.<br />
5. Der Veranstalter behält sich vor, je nach Anzahl der eingegangenen Meldungen die Anfangszeiten zu<br />
ändern.<br />
6. Wertung: Südwestfälische Jahrgangs-Meister werden die schnellsten Teilnehmer in der Junioren- Klasse<br />
86/87 und in den Jahrgängen 88 - 94 Jahrgangsweise.<br />
7. Als Auszeichnung erhalten:<br />
Medaillen: Platz 1 bis 3<br />
Urkunden: Platz 1 bis 6<br />
8. Meldungen: Maschinenschriftlich oder in Druckschrift – auf Meldeliste DSV-Form 102 einschließlich<br />
Meldebogen DSV-Form 101 an:<br />
Klaus Neubürger<br />
Schübbestr. 11, 44269 Dortmund<br />
Tel.: 0231 / 48 12 76; email: k.neubuerger@t-online<br />
Die Meldungen sollten vorzugsweise auf Diskette oder als Email (DSV-Standard - Reihenfolge Name,<br />
Vorname) abgegeben werden. Die Disketten bzw. Email müssen enthalten:<br />
1. Die Meldedaten als MELDUNG.TXT. Wird in BEST erstellt.<br />
2. Der Meldebogen als DOC.- oder .TXT. Datei<br />
3. Die Meldeliste als DOC.- oder .TXT. Datei<br />
Meldeschluss: Montag, 23. Mai <strong>2005</strong>, 18:00 Uhr. Bei Meldungen per Email wird dem meldenden Verein eine<br />
Empfangsbestätigung per Email über den Eingang seiner Meldung zugesandt. Erhält der meldende Verein diese<br />
Bestätigung bis zum Meldeschluss nicht, gilt die Meldung als nicht abgegeben. In diese Fall muss der meldende<br />
Verein bis spätestens 24 Stunden nach Meldeschluss selbst tätigt werden. Bei Meldungen per Post muss der meldende<br />
Verein selbst beim Veranstalter (Meldeanschrift) nachfragen ob seine Meldung angekommen ist. Eine<br />
Benachrichtigungspflicht für den Veranstalter (Meldeanschrift) besteht hier nicht.<br />
9. <strong>Das</strong> Meldegeld beträgt 4,50 Euro pro Meldung. <strong>Das</strong> einmalige Teilnahmegrundentgeld je meldenden<br />
Verein beträgt 6,00 Euro. Es ist als Verrechnungsscheck der Meldung beizufügen oder auf das Konto<br />
Bodo Hein, Stadtsparkasse Kamen, Konto 4561189 BLZ 44351380 zu überweisen, die Kopie des<br />
Einzahlungsbelegs ist den Meldungen beizulegen. Erfolgt die Zahlung nicht bis zum<br />
Veranstaltungsbeginn, erhalten die Schwimmer Startverbot.<br />
10. Bei der Nichterfüllung der Meldung (Nichtantreten, Aufgabe oder Disqualifikation) bzw. Nichterreichen<br />
der Pflichtzeit, wird ein erhöhtes nachträgliches Meldegeld (ENM) in Höhe von 15,00 EUR erhoben.<br />
<strong>Das</strong> ENM entfällt in folgenden Fällen:<br />
1. Erreichen von Medaillenrängen<br />
2. Abmeldung spätestens 30 Minuten vor Beginn eines jeden Veranstaltungs-abschnittes für den<br />
verbleibenden Teil der gesamten Meisterschaft<br />
3. Wird der Nachweis erbracht, dass die Pflichtzeit bei einer Veranstaltung 50m Bahn (oder 25m-Bahn,<br />
dann bei 50m minus 1 Sek., 100m minus 2 Sek. ab 200m je 100m minus 1 Sek.) nach dem 01. 12. 2004<br />
bereits erreicht worden ist, entfällt das ENM. Der Nachweis ist anhand von Protokollen nur während der<br />
Veranstaltung zu erbringen.<br />
4. Die ausgewiesenen ENM-Veranlagungen werden den Vereinen – incl. der zu zahlenden ENM-Beträge<br />
und der Einzahlungsfrist – schriftlich mitgeteilt.<br />
11. <strong>Das</strong> Kampfgericht wird vom Kampfrichterobmann des Schwimm-Verbandes Südwestfalen eingeladen.<br />
Darüber hinaus ist wie folgt zu verfahren:<br />
Bei Bedarf hat jeder meldende Verein ( im Verhältnis zur Meldezahl) geprüfte Kampfrichter zu stellen. Die<br />
Vereine werden mit Erhalt des Meldeergebnisses informiert. Bei Nichtgestellung der Kampfrichter wird<br />
eine Ordnungsgebühr je fehlenden Kampfrichter in Höhe von 35,00 Euro je Abschnitt und fehlendem<br />
Kampfrichter gegen den betreffenden Verein erhoben.<br />
<strong>Handbuch</strong> <strong>2005</strong> – Seite 33