In eigener Sache: SEPA Die Umstellung auf einen einheitlichen europäischen Zahlungsverkehr – das sogenannte SEPA-Verfahren – wird überall Realität. Die ALfA kann sich dem nicht entziehen, aber erklären, wie es geht. Also aufgepasst: Was ändert sich für die ALfA? Was ändert sich für Sie als Mitglied und als Spender? Aktion Lebensrecht für Alle e.V. 4 <strong>Lebenszeichen</strong> <strong>101</strong>
v ALfA mischt sich ein Demo vor EU-Parlament Auf den letzten Metern gestoppt: Der Estrela-Bericht wollte Abtreibungen in den Rang eines Menschenrechts erheben. Am 9. Dezember <strong>2013</strong> demonstrierten mehr als 200 Lebensrechtler aus vielen Ländern Europas, darunter auch Vertreter der deutschen Lebensschutzorganisation Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA), vor dem Europäischen Parlament in Straßburg gegen die Annahme Protest gegen Estrela-Bericht des sogenannten Estrela-Berichts. Der von der portugiesischen Sozialistin Edite Estrela vorgelegte Bericht über »sexuelle und reproduktive Gesundheit und der damit verbundenen Rechte« forderte die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf, die Vornahme von Abtreibungen unter dem Deckmantel der »Reproduktiven Gesundheit« zu fördern und einen Rechtsanspruch auf sie in den Rang eines Menschenrechts zu erheben. Obwohl der Bericht das sogenannte Subsidiaritätsprinzip grob missachtete – die meisten der in dem Bericht erhobenen Forderungen sind durch die in den Europäischen Verträgen formulierten Kompetenzen der Europäischen Union nicht gedeckt –, lehnte das Europäische Parlament den Estrela-Bericht am 10. Dezember <strong>2013</strong>, einen Tag nach der Demonstration der Lebensrechtler, nur knapp mit 334 zu 327 Stimmen bei 35 Enthaltungen ab. Besonders pikant: Offenbar ließ Edite Estrela die Abtreibungslobby an ihrem Bericht mitschreiben. Laut »European Dignity Watch«, einem in Brüssel angesiedelten Pro-Life-Think-Tank, hatte die Direktorin des IPPF European Network (IPPF = International Planned Parenthood Federation), die Belgierin Vicky Claeys, öffentlich erklärt, sie habe persönlich dabei geholfen, den Estrela-Bericht abzufassen. v ALfA mischt sich ein »Dabei kann es bleiben« ALfA: In Deutschland existieren bislang nirgendwo die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen zur Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik (PID) Am 1. Februar 2014 trat die Rechtsverordnung in Kraft, die die Durchführung der Präimplantationsdiagnostik in Deutschland regeln soll. Der Bundestag hat das heftig umstrittene Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PräimpG) bereits im Juli 2011 beschlossen und am 25. Februar <strong>2013</strong> im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Dazu erklärte am 31. Januar 2014 die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) Dr. med. Claudia Kaminski: »Bislang hat keines der 16 deutschen Bundesländer die Voraussetzungen für die Durchführung einer PID geschaffen. So gibt es bislang weder lizensierte Zentren, die berechtigt wären, eine PID durchzuführen, noch Ethikkommissionen, die Anträge auf die Durchführung einer PID prüfen könnten. Aus Sicht der Aktion Lebensrecht für Alle, die die PID aus ethischen Gründen ablehnt, kann es dabei bleiben. Offenbar haben die Länder festgestellt, dass es nicht so einfach ist, die Selektion von im Labor erzeugten Embryonen alleine oder im Verbund mit anderen zu organisieren. Die ALfA nimmt daher die morgen in Kraft tretende Rechtsverordnung zum Anlass, um die Landesregierungen daran zu erinnern, dass rechtlich kein Bundesland verpflichtet sei, auf seinem Territorium sämtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die die straffreie Selektion und Tötung im Labor erzeugter menschlicher Embryonen nach einem Gesetz gestatten, das nie hätte beschlossen werden dürfen. Länder, die bereits Anstrengungen unternommen haben, die Selektion und das Töten genetisch auffälliger Embryonen zu schultern, und nicht bereit sind, dies rückgängig zu machen, fordert die ALfA auf, wenigstens für die notwendige Transparenz zu sorgen. Wer es für ethisch vertretbar hält, genetisch auffällige Embryonen zu Dr. Claudia Kaminski selektieren und zu töten, muss die Entscheidungen jeweils auch für andere nachvollziehbar machen. Das heißt konkret, die Öffentlichkeit muss darüber informiert werden, in welchen Fällen eine Ethikkommission die Erlaubnis zur Durchführung einer PID erteilt hat und in welchen Fällen nicht. Es kann nicht sein, dass diejenigen, welche Urteile über Leben und Tod fällen sollen, der Öffentlichkeit gegenüber keinerlei Rechenschaft über ihr Tun und die Gründe, die sie zu solchen Urteilen bewogen haben, ablegen müssen.« <strong>Lebenszeichen</strong> <strong>101</strong> 5