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Lebenszeichen | 101 | Winter 2013

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v ALfA mischt sich ein<br />

Demo vor EU-Parlament<br />

Auf den letzten Metern gestoppt: Der Estrela-Bericht wollte Abtreibungen in den Rang eines Menschenrechts<br />

erheben.<br />

Am 9. Dezember <strong>2013</strong> demonstrierten mehr als 200 Lebensrechtler<br />

aus vielen Ländern Europas, darunter auch Vertreter<br />

der deutschen<br />

Lebensschutzorganisation<br />

Aktion<br />

Lebensrecht für<br />

Alle e.V. (ALfA),<br />

vor dem Europäischen<br />

Parlament<br />

in Straßburg gegen<br />

die Annahme<br />

Protest gegen Estrela-Bericht<br />

des sogenannten<br />

Estrela-Berichts.<br />

Der von der portugiesischen<br />

Sozialistin Edite Estrela vorgelegte Bericht über<br />

»sexuelle und reproduktive Gesundheit und der damit verbundenen<br />

Rechte« forderte die Mitgliedstaaten der Europäischen<br />

Union auf, die Vornahme von Abtreibungen unter dem Deckmantel<br />

der »Reproduktiven Gesundheit« zu fördern und einen<br />

Rechtsanspruch auf sie in den Rang eines Menschenrechts zu<br />

erheben.<br />

Obwohl der Bericht das sogenannte Subsidiaritätsprinzip<br />

grob missachtete – die meisten der in dem Bericht erhobenen<br />

Forderungen sind durch die in den Europäischen<br />

Verträgen formulierten Kompetenzen der Europäischen Union<br />

nicht gedeckt –, lehnte das Europäische Parlament den<br />

Estrela-Bericht am 10. Dezember <strong>2013</strong>, einen Tag nach der<br />

Demonstration der Lebensrechtler, nur knapp mit 334 zu 327<br />

Stimmen bei 35 Enthaltungen ab.<br />

Besonders pikant: Offenbar ließ Edite Estrela die Abtreibungslobby<br />

an ihrem Bericht mitschreiben. Laut »European Dignity<br />

Watch«, einem in Brüssel angesiedelten Pro-Life-Think-Tank,<br />

hatte die Direktorin des IPPF European Network (IPPF = International<br />

Planned Parenthood Federation), die Belgierin Vicky<br />

Claeys, öffentlich erklärt, sie habe persönlich dabei geholfen,<br />

den Estrela-Bericht abzufassen.<br />

v ALfA mischt sich ein<br />

»Dabei kann es bleiben«<br />

ALfA: In Deutschland existieren bislang nirgendwo die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen zur<br />

Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik (PID)<br />

Am 1. Februar 2014 trat die Rechtsverordnung in Kraft, die die Durchführung<br />

der Präimplantationsdiagnostik in Deutschland regeln soll.<br />

Der Bundestag hat das heftig umstrittene Gesetz zur Regelung der<br />

Präimplantationsdiagnostik (PräimpG) bereits im Juli 2011 beschlossen<br />

und am 25. Februar <strong>2013</strong> im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Dazu<br />

erklärte am 31. Januar 2014 die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht<br />

für Alle (ALfA) Dr. med. Claudia Kaminski: »Bislang hat keines der<br />

16 deutschen Bundesländer die Voraussetzungen für die Durchführung<br />

einer PID geschaffen. So gibt es bislang weder lizensierte Zentren, die<br />

berechtigt wären, eine PID durchzuführen, noch Ethikkommissionen, die<br />

Anträge auf die Durchführung einer PID prüfen könnten. Aus Sicht der<br />

Aktion Lebensrecht für Alle, die die PID aus ethischen Gründen ablehnt,<br />

kann es dabei bleiben. Offenbar haben die Länder festgestellt, dass es<br />

nicht so einfach ist, die Selektion von im Labor erzeugten Embryonen<br />

alleine oder im Verbund mit anderen zu organisieren. Die ALfA nimmt<br />

daher die morgen in Kraft tretende Rechtsverordnung zum Anlass, um<br />

die Landesregierungen daran zu erinnern, dass rechtlich kein Bundesland<br />

verpflichtet sei, auf seinem Territorium sämtliche Rahmenbedingungen<br />

zu schaffen, die die straffreie Selektion und Tötung im Labor<br />

erzeugter menschlicher Embryonen nach<br />

einem Gesetz gestatten, das nie hätte<br />

beschlossen werden dürfen. Länder, die<br />

bereits Anstrengungen unternommen haben,<br />

die Selektion und das Töten genetisch<br />

auffälliger Embryonen zu schultern,<br />

und nicht bereit sind, dies rückgängig zu<br />

machen, fordert die ALfA auf, wenigstens<br />

für die notwendige Transparenz zu<br />

sorgen. Wer es für ethisch vertretbar<br />

hält, genetisch auffällige Embryonen zu Dr. Claudia Kaminski<br />

selektieren und zu töten, muss die Entscheidungen<br />

jeweils auch für andere nachvollziehbar machen. Das heißt<br />

konkret, die Öffentlichkeit muss darüber informiert werden, in welchen<br />

Fällen eine Ethikkommission die Erlaubnis zur Durchführung einer PID<br />

erteilt hat und in welchen Fällen nicht. Es kann nicht sein, dass diejenigen,<br />

welche Urteile über Leben und Tod fällen sollen, der Öffentlichkeit<br />

gegenüber keinerlei Rechenschaft über ihr Tun und die Gründe, die sie<br />

zu solchen Urteilen bewogen haben, ablegen müssen.«<br />

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