Lebenszeichen | 101 | Winter 2013
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v ALfA mischt sich ein<br />
Demo vor EU-Parlament<br />
Auf den letzten Metern gestoppt: Der Estrela-Bericht wollte Abtreibungen in den Rang eines Menschenrechts<br />
erheben.<br />
Am 9. Dezember <strong>2013</strong> demonstrierten mehr als 200 Lebensrechtler<br />
aus vielen Ländern Europas, darunter auch Vertreter<br />
der deutschen<br />
Lebensschutzorganisation<br />
Aktion<br />
Lebensrecht für<br />
Alle e.V. (ALfA),<br />
vor dem Europäischen<br />
Parlament<br />
in Straßburg gegen<br />
die Annahme<br />
Protest gegen Estrela-Bericht<br />
des sogenannten<br />
Estrela-Berichts.<br />
Der von der portugiesischen<br />
Sozialistin Edite Estrela vorgelegte Bericht über<br />
»sexuelle und reproduktive Gesundheit und der damit verbundenen<br />
Rechte« forderte die Mitgliedstaaten der Europäischen<br />
Union auf, die Vornahme von Abtreibungen unter dem Deckmantel<br />
der »Reproduktiven Gesundheit« zu fördern und einen<br />
Rechtsanspruch auf sie in den Rang eines Menschenrechts zu<br />
erheben.<br />
Obwohl der Bericht das sogenannte Subsidiaritätsprinzip<br />
grob missachtete – die meisten der in dem Bericht erhobenen<br />
Forderungen sind durch die in den Europäischen<br />
Verträgen formulierten Kompetenzen der Europäischen Union<br />
nicht gedeckt –, lehnte das Europäische Parlament den<br />
Estrela-Bericht am 10. Dezember <strong>2013</strong>, einen Tag nach der<br />
Demonstration der Lebensrechtler, nur knapp mit 334 zu 327<br />
Stimmen bei 35 Enthaltungen ab.<br />
Besonders pikant: Offenbar ließ Edite Estrela die Abtreibungslobby<br />
an ihrem Bericht mitschreiben. Laut »European Dignity<br />
Watch«, einem in Brüssel angesiedelten Pro-Life-Think-Tank,<br />
hatte die Direktorin des IPPF European Network (IPPF = International<br />
Planned Parenthood Federation), die Belgierin Vicky<br />
Claeys, öffentlich erklärt, sie habe persönlich dabei geholfen,<br />
den Estrela-Bericht abzufassen.<br />
v ALfA mischt sich ein<br />
»Dabei kann es bleiben«<br />
ALfA: In Deutschland existieren bislang nirgendwo die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen zur<br />
Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik (PID)<br />
Am 1. Februar 2014 trat die Rechtsverordnung in Kraft, die die Durchführung<br />
der Präimplantationsdiagnostik in Deutschland regeln soll.<br />
Der Bundestag hat das heftig umstrittene Gesetz zur Regelung der<br />
Präimplantationsdiagnostik (PräimpG) bereits im Juli 2011 beschlossen<br />
und am 25. Februar <strong>2013</strong> im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Dazu<br />
erklärte am 31. Januar 2014 die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht<br />
für Alle (ALfA) Dr. med. Claudia Kaminski: »Bislang hat keines der<br />
16 deutschen Bundesländer die Voraussetzungen für die Durchführung<br />
einer PID geschaffen. So gibt es bislang weder lizensierte Zentren, die<br />
berechtigt wären, eine PID durchzuführen, noch Ethikkommissionen, die<br />
Anträge auf die Durchführung einer PID prüfen könnten. Aus Sicht der<br />
Aktion Lebensrecht für Alle, die die PID aus ethischen Gründen ablehnt,<br />
kann es dabei bleiben. Offenbar haben die Länder festgestellt, dass es<br />
nicht so einfach ist, die Selektion von im Labor erzeugten Embryonen<br />
alleine oder im Verbund mit anderen zu organisieren. Die ALfA nimmt<br />
daher die morgen in Kraft tretende Rechtsverordnung zum Anlass, um<br />
die Landesregierungen daran zu erinnern, dass rechtlich kein Bundesland<br />
verpflichtet sei, auf seinem Territorium sämtliche Rahmenbedingungen<br />
zu schaffen, die die straffreie Selektion und Tötung im Labor<br />
erzeugter menschlicher Embryonen nach<br />
einem Gesetz gestatten, das nie hätte<br />
beschlossen werden dürfen. Länder, die<br />
bereits Anstrengungen unternommen haben,<br />
die Selektion und das Töten genetisch<br />
auffälliger Embryonen zu schultern,<br />
und nicht bereit sind, dies rückgängig zu<br />
machen, fordert die ALfA auf, wenigstens<br />
für die notwendige Transparenz zu<br />
sorgen. Wer es für ethisch vertretbar<br />
hält, genetisch auffällige Embryonen zu Dr. Claudia Kaminski<br />
selektieren und zu töten, muss die Entscheidungen<br />
jeweils auch für andere nachvollziehbar machen. Das heißt<br />
konkret, die Öffentlichkeit muss darüber informiert werden, in welchen<br />
Fällen eine Ethikkommission die Erlaubnis zur Durchführung einer PID<br />
erteilt hat und in welchen Fällen nicht. Es kann nicht sein, dass diejenigen,<br />
welche Urteile über Leben und Tod fällen sollen, der Öffentlichkeit<br />
gegenüber keinerlei Rechenschaft über ihr Tun und die Gründe, die sie<br />
zu solchen Urteilen bewogen haben, ablegen müssen.«<br />
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