Gemeinderates - Gemeinde Ainring
Gemeinderates - Gemeinde Ainring
Gemeinderates - Gemeinde Ainring
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Niederschrift über die Sitzung des<br />
<strong><strong>Gemeinde</strong>rates</strong><br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ainring</strong><br />
Die Sitzung war öffentlich <strong>Ainring</strong>, 19.06.2012<br />
1. Bürgermeister Eschlberger begrüßt die <strong>Gemeinde</strong>räte, die Zuhörer und die Presse, stellt<br />
fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde, die Mehrheit der <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder<br />
anwesend und stimmberechtigt und der <strong>Gemeinde</strong>rat damit beschlussfähig ist.<br />
Beschluss-Nr. 100<br />
Genehmigung der Tagesordnung<br />
~ . ~ . ~<br />
Vorgang:<br />
Auf Anfrage des 1. Bürgermeister Eschlberger, ob mit der Tagesordnung in öffentlicher und<br />
nicht öffentlicher Sitzung Einverständnis besteht, werden keine Einwendungen erhoben.<br />
Zur Kenntnis:<br />
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis. Ein Beschluss wird nicht gefasst.<br />
~ . ~ . ~<br />
Beschluss-Nr. 101<br />
Beschlussfassung: Anwesend: 24 für: 19 gegen: 5<br />
Einleitung von Bauleitplanverfahren für eine mögliche Gewerbeansiedlung der Fa.<br />
Sanitär Heinze an der B 304 im Bereich Kreisverkehr Globus<br />
(Zu diesem TOP sind der beauftragte Landschaftsplaner Herr Dipl. Ing. Wolfgang Schuardt<br />
und Herr Marius Heinze anwesend.)<br />
Vorgang:<br />
1. Bürgermeister Eschlberger erläutert einleitend die Absicht der Firma Heinze zur<br />
Ansiedlung westlich der Firma Dachser. Geplant ist ein Vorhaben mit einer<br />
Investitionssumme von 20 bis 30 Mio. Euro, die Firma Heinze beschäftigt rund 250<br />
Arbeitnehmer.<br />
Mit der vorgelegten ersten Entwurfsskizze ist auch eine straßenmäßige Verbindung vom<br />
Kreisverkehr Globus zum Kreisverkehr Schmidinger Weiher dargestellt. Damit soll keine<br />
Planungsabsicht dokumentiert werden, lediglich die Machbarkeit einer entsprechenden<br />
Verbindung aufgezeigt und ggf. ein entsprechender Korridor freigehalten werden.<br />
Herr Heinze hatte seine Planungsüberlegungen in der letzten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
vorgestellt. Demnach würden rund 25.000 qm Fläche überbaut. Zum Kreisverkehr Globus<br />
soll ein zwei- bis dreigeschossiger Gebäudeteil mit Glasfassade in 12 m Höhe entstehen. In<br />
gleicher Höhe ist eine Ausstellung mit Pränentationsraum vorgesehen. Daran schließt ein<br />
Bürotrakt an mit 12 Meter Wandhöhe. Die weitere Gebäudesubstanz ist Lagerraum für den<br />
Sanitärgroßhandel und hat eine Höhe von 9 m. Auf allen Dachflächen soll eine Photovoltaik-<br />
Nutzung stattfinden. An der Ost- und Südseite sind LKW-Anstellplätze vorgesehen. Südlich<br />
der Firma Dachser ist eine ökologische Ausgleichsfläche dargestellt.<br />
Die Notwendigkeit der Betriebsverlegung begründete Herr Heinze mit fehlenden<br />
Entwicklungsmöglichkeiten am bestehenden Standort in Freilassing. Er betonte, die Fa.<br />
Heinze würde auf jeden Fall den Standort wechseln. <strong>Ainring</strong> sei die 1. Priorität unter<br />
mehreren Angeboten.
Niederschrift über die Sitzung des<br />
<strong><strong>Gemeinde</strong>rates</strong><br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ainring</strong><br />
Die Sitzung war öffentlich <strong>Ainring</strong>, 19.06.2012<br />
Es ist ein Zwei-Schicht-Betrieb geplant. Parkplätze für Mitarbeiter sollen in einer Tiefgarage<br />
untergebracht werden.<br />
Aus Sicht der <strong>Gemeinde</strong> waren die vor wenigen Wochen vorgelegten Entwurfsskizzen noch<br />
zu wenig aussagekräftig.<br />
Nun wurden die Unterlagen konkretisiert. Es liegen erste Entwürfe vor, wie das Objekt durch<br />
wirksame Grünordnungsmaßnahmen in die Landschaft eingebunden werden kann.<br />
Veranschaulicht wird das Vorhaben durch ein Massenmodell.<br />
Außerdem wurden die Fragestellungen aus der letzten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung aufgenommen<br />
und in einer schriftlichen Ausarbeitung beantwortet. Diese gibt Aufschluss über die<br />
beabsichtigten Nutzungen, Betriebsabläufe, vor allem auch über die zu erwartenden<br />
Verkehrsströme sowohl von Lkw-, als auch von Pkw-Fahrten und dergleichen mehr.<br />
1. Bürgermeister Eschlberger erläuterte, dass nach den nunmehr vorliegenden Informationen<br />
die geplante Betriebsansiedlung weiterverfolgt und unterstützt werden sollte, wenn folgende<br />
Voraussetzungen erfüllt werden:<br />
1. Die ökologischen Ausgleichsflächen sind fundiert zu ermitteln und umfassend<br />
darzustellen. Festzustellen ist, dass die bisher vorgesehene ökologische<br />
Ausgleichsfläche nicht ausreichend sein wird. Die ökologischen<br />
Ausgleichsflächen sollen möglichst in der Nähe des Bauvorhabens, das bedeutet<br />
im landschaftlichen Umgriff des Eingriffsortes, bereitgestellt und dinglich gesichert<br />
werden. Ein wesentlicher Bestandteil dieser ökologischen Ausgleichsmaßnahmen<br />
bildet aus gemeindlicher Sicht das bereits von der <strong>Gemeinde</strong> angedachte<br />
Sickerbecken für den Mühlstätter Graben im Bereich östlich der Kreisstraße BGL<br />
18.<br />
2. Das Gewerbeobjekt muss durch grünordnerische und landschaftsbildende<br />
Maßnahmen wirksam und dauerhaft in die Landschaft eingebunden werden.<br />
3. Die Verkehrserschließung ist über den bestehenden Kreisverkehr<br />
Globus/Dachser an der Bundesstraße 304 vorzusehen. Eine Erschließung über<br />
die Kreisstraße BGL 18 und in weiterer Folge über die Straße nach Schiffmoning<br />
wird ausgeschlossen.<br />
4. Die in der ersten Entwurfsskizze dargestellte Möglichkeit einer straßenmäßigen<br />
Verbindung vom Kreisverkehr Globus zum Kreisverkehr Schmidinger Weiher<br />
wurde inzwischen als grundsätzlich machbar dargestellt. Dieser Korridor soll von<br />
jeglicher Bebauung freigehalten, um langfristig als Option ggf. unter mehreren<br />
Trassenalternativen gewahrt bleiben.<br />
5. Es wird erwartet, dass Belange der Umwelt und in vorbildlicher Weise beachtet<br />
und entsprechende Maßnahmen realisiert werden. Der in Aussicht genommenen<br />
Fernwärmeversorgung mit Kraft-Wärme-Koppelung in Zusammenarbeit mit der<br />
<strong>Gemeinde</strong> wird dabei hohe Bedeutung beigemessen.<br />
Herr Heinze erläutert die Vorstellung und Konzeption der Fa. Heinze zur Ansiedlung in<br />
<strong>Ainring</strong>. Herr Heinze stellt dabei von vornherein fest, dass es keine Abwerbung seitens der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Ainring</strong> gegeben hat. Vielmehr sucht die Fa. Heinze geeignete Flächen, um eine<br />
Erweiterung und zukünftige Planung und Bestand der Firma im Raum Freilassing – <strong>Ainring</strong><br />
zu ermöglichen. Derzeit ist die Firma mit Sitz in Freilassing räumlich beengt. Daher müssen<br />
neue Lösungen gefunden werden.<br />
Erste Option für eine Neuansiedlung ist die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ainring</strong> im Bereich des Kreisverkehrs<br />
und der Fa. Dachser. Herr Heinze erläutert in seinem Vortrag, dass durch die Ansiedlung<br />
des Betriebes kaum Immissionen durch den Betrieb ausgehen. Der Lkw-Verkehr der Firma<br />
verläuft heute schon zum großen Teil auf der B 304 und der B 20. Es werde damit<br />
gerechnet, dass ca. 25 Lkw´s am Tag plus 10 Sattelzüge vom Lieferverkehr her zu rechnen<br />
ist. Die Fa. Heinze liegt im Zusammenhang mit der Ansiedlung Wert auf eine saubere Optik<br />
des Gebäudes sowie eine geregelte großzügige gründordnerische Anlage.
Niederschrift über die Sitzung des<br />
<strong><strong>Gemeinde</strong>rates</strong><br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ainring</strong><br />
Die Sitzung war öffentlich <strong>Ainring</strong>, 19.06.2012<br />
Herr Heinze erläutert weiter, dass bei einer Ansiedlung größter Wert auf nachhaltige<br />
Energieversorgung gelegt wird.<br />
Im Anschluss erläutert Dipl.Ing. Wolfgang Schuardt die geplanten gründordnerischen<br />
Maßnahmen zur Situierung des Gewerbeobjektes in der Landschaft.<br />
Es wird beabsichtigt, einen Baukörper von 240 x 120 m zu errichten. Grundsätzlich ist<br />
festzustellen, dass die Ansiedlung der Firma Heinze im Bereich des Kreisverkehrs die Firma<br />
Globus, der Firma Dachser in einer industriellen geprägten Landschaft erfolgen soll. Die<br />
Firma Heinze würde sich an einer Entwicklungsachse entlang der B 304 ansiedeln. Eine<br />
Zäsur einer Abgrenzung zum geplanten Baukörper stellt die Verbindungsstraße zwischen<br />
BGL 18 und dem Weiler Schiffmoning dar. Durch diese Zäsur können die Funktionen sauber<br />
von einander getrennt werden. Grundsätzlich soll das Vorhaben durch umfangreiche<br />
grünordnerische Planungen in der Landschaft wirksam eingebettet werden.<br />
Ein wichtiger Bestandteil der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen stellt das von der<br />
<strong>Gemeinde</strong> bereits angedachte Sickerbecken für den Mühlstätter Graben im Bereich östlich<br />
der Kreisstraße BGL 18 dar. Weitere umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen finden auf dem<br />
Betriebsgelände selber statt. Auch der Bereich der Straße von der BGL 18 Richtung<br />
Schiffmoning soll als Bestandteil des Bebauungsplanes grünordnerisch mit aufgenommen<br />
werden.<br />
1.Bürgermeister Eschlberger dankt für die fundierten Ausführungen und fügt an, dass eine<br />
landschaftliche Einbindung des Objektes möglich ist. Zugleich erwähnt er, dass ein Großteil<br />
der Ausgleichsflächen nahe am Standort möglich sei.<br />
GR Ufertinger bittet für die anwesenden Bürger um Erklärung des Begriffs „Bauleitplanung“.<br />
Hierzu erläutert 1.Bürgermeister Eschlberger den Begriff und verweist auf die Besonderheit<br />
des „vorhabenbezogenen Bebauungsplanes“.<br />
GR Pöllner kritisiert den massiven Flächenverbrauch für das geplante Vorhaben. Es sei ein<br />
gigantisches Verbrechen an der Kulturlandschaft. Weiter würde durch die Ansiedlung der Fa.<br />
Heinze ein Biobauernhof seine Flächen verlieren und somit in existenzielle Nöte geraten.<br />
Weiter kritisiert er das Konzept des Herrn Schuardt als äußerst fragwürdig. GR Pöllner<br />
befürchtet, dass das Gesicht der <strong>Gemeinde</strong> langsam ähnliche Züge nimmt wie in Wals.<br />
Herr Heinze unterstreicht die Notwendigkeit einer Erweiterungsmöglichkeit im Rahmen der<br />
Ansiedlung für seine Firma. Es ist damit zu rechnen, dass in naher Zukunft weitere<br />
Arbeitsplätze am Standort entstehen werden. Herr Heinze unterstreicht das gesunde<br />
Wachstum und den hohen Stand an Ausbildungsplätzen der Firma.<br />
GR Wetzelsberger entgegnet GR Pöllner, man habe sich wohl Gedanken zur Ansiedlung<br />
gemacht. Er unterstreicht die zukunftsweisende Entscheidung einer möglichen Ansiedlung<br />
der Firma in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ainring</strong>. Weiter bittet GR Wetzelsberger darum, dass<br />
Mehrheitsentscheidungen künftig respektiert und nicht nachhaltig kritisiert werden.<br />
GR Nowak fragt an, um wie viel größer die Firmenansiedlung in <strong>Ainring</strong> wie in Freilassing<br />
werden wird und mit wie viel Lkw-Verkehr gerechnet werden muss. Herr Heinze erläutert<br />
hierzu, dass der Firmensitz in Freilassing derzeit über 15.000 m² verfügt. Bei einer<br />
Ansiedlung in <strong>Ainring</strong> würde diese Fläche um 9.000 m², d. h. auf insgesamt 24.000 m²<br />
anwachsen. Der Lkw-Verkehr sei nicht höher zu erwarten als bisher. Derzeit finden ca. 25<br />
Lkw-Bewegungen der Firma Heinze selbst statt und 10 Lkw-Bewegungen von Zulieferfirmen.<br />
GR Heudecker äußert Verständnis für GR Pöllners Position. Jedoch sollte auch jeder Bürger<br />
in seinem Bereich aufgerufen sein, die Natur und die Umwelt zu schützen. Bei aller<br />
Abwägung der einzelnen Kritikpunkte des Pro und des Contra könne man durchaus zu dem<br />
Entschluss kommen, das Projekt abzulehnen. Es gibt aber auch genügend Punkte, die für<br />
eine Ansiedlung der Fa. Heinze sprechen.<br />
GR Strobl erklärt, dass es sich kein GR-Mitglied leicht gemacht hat bei dieser<br />
Entscheidungsfindung. Er listet Pro & Contra-Punkte für bzw. gegen eine Ansiedlung der Fa.<br />
Heinze auf und erläutert, warum er nicht zustimmen könne. Ihm gehe es vor allem um die<br />
Zukunft der Kinder, dem großen Flächenverbrauch und er befürchtet ebenso wie GR Pöllner,<br />
dass Mitterfelden das Gesicht verlieren würde und ähnliche Auswüchse annimmt, wie die<br />
<strong>Gemeinde</strong> Wals.
Niederschrift über die Sitzung des<br />
<strong><strong>Gemeinde</strong>rates</strong><br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ainring</strong><br />
Die Sitzung war öffentlich <strong>Ainring</strong>, 19.06.2012<br />
GR Ramstetter vertritt eine andere Position und unterstreicht die mögliche Neuansiedlung<br />
von Arbeitsplätzen. Die Fa. Heinze ist ein gesunder mittelständischer Betrieb und dessen<br />
Ansiedlung in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ainring</strong> ein Gewinn für die gesamte <strong>Gemeinde</strong>.<br />
GR Egger unterstreicht die nötige Eingrünungsmaßnahme für das Objekt. Mit großzügigen,<br />
grünordnerischen Maßnahmen sei die Ansiedlung des Unternehmens vertretbar.<br />
GR Mader dankt Herrn Heinze für eine mögliche Ansiedlung im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Ainring</strong>.<br />
Grundsätzlich muss sich die <strong>Gemeinde</strong> zwischen der Schaffung von Arbeitsplätzen, den<br />
Erhalt von Gewerbesteuer und einer Erhöhung der Verkehrsbelastung sowie der<br />
Flächenversiegelung entscheiden. Ganz wichtig in diesem Zusammenhang ist das Thema<br />
der großzügigen Eingrünung.<br />
3.Bürgermeister Kern schließt sich der Meinung von GR Strobl an. Auch er könne dem<br />
Objekt nicht zustimmen wegen dem großen Flächenverbrauch.<br />
Für GR Sommerauer war die Entscheidungsfindung sehr schwer. Er denkt vor allem an den<br />
großen Flächenverbrauch, kann aber der Ansiedlung zustimmen.<br />
Für GR Nowak ist die Ansiedlung zu groß und verweist ebenfalls auf den großen<br />
Flächenverbrauch und stimmt aus diesem Grund der Ansiedlung nicht zu.<br />
GR Kluba hinterfragt den Zeitplan der Ansiedlung der Fa. Heinze. Hierzu äußert Herr Heinze,<br />
dass mit dem Aufstellungsbeschluss in die Detailplanung eingestiegen werden kann. Er<br />
rechnet in einem Zeitraum von bis zu 2 Jahren bis zum Baubeginn und 3 – 4 Jahre bis zur<br />
Aufnahme der Produktion am neuen Standort.<br />
GR Meigel verweist auf die Geschichte des Flächennutzungsplanes und der damit<br />
verbundenen Diskussion. Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat sich zu seiner Zeit darüber Gedanken<br />
gemacht über eine weitere Ansiedlung westlich der Fa. Dachser. Er könne der Maßnahme<br />
zustimmen. Auch bei der Entscheidung zur Ansiedlung der Fa. Palfinger habe es große<br />
Schwierigkeiten gegeben. Heute sei man froh, die Firma in der <strong>Gemeinde</strong> zu haben.<br />
2.Bürgermeisterin Noreisch hält auch den Flächenverbrauch für bedenklich, könne der<br />
Maßnahme nach Abwägung aller Aspekte zustimmen.<br />
1.Bürgermeister Eschlberger beendet die Diskussion mit einem Dank für die sachliche<br />
Diskussion. Dies sei eine Sternstunde der Diskussionskultur gewesen.<br />
Beschluss:<br />
Es wird beschlossen, der beabsichtigten Betriebsansiedlung der Firma Sanitär Heinze an der<br />
B 304 im Bereich Kreisverkehr Globus unter den genannten Maßgaben grundsätzlich<br />
zuzustimmen.<br />
~ . ~ . ~<br />
Beschluss-Nr. 102<br />
Beschlussfassung: Anwesend: 24 für: 19 gegen: 5<br />
Einleitung von Bauleitplanverfahren für eine mögliche Gewerbeansiedlung der Fa.<br />
Sanitär Heinze an der B 304 im Bereich Kreisverkehr Globus<br />
Vorgang:<br />
Entsprechend der Beschlussfassung zur beabsichtigten Betriebsansiedlung der Firma<br />
Sanitär Heinze ist die Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig.<br />
Beschluss:<br />
Es wird beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Flurnummern 2358 und 2358/15<br />
jeweils der Gemarkung <strong>Ainring</strong> zu ändern. Die Aufstellung wird beschlossen.<br />
~ . ~ . ~
Niederschrift über die Sitzung des<br />
<strong><strong>Gemeinde</strong>rates</strong><br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ainring</strong><br />
Die Sitzung war öffentlich <strong>Ainring</strong>, 19.06.2012<br />
Beschluss-Nr. 103<br />
Beschlussfassung: Anwesend: 25 für: 19 gegen: 5<br />
Einleitung von Bauleitplanverfahren für eine mögliche Gewerbeansiedlung der Fa.<br />
Sanitär Heinze an der B 304 im Bereich Kreisverkehr Globus<br />
Vorgang:<br />
Entsprechend der Beschlussfassung zur beabsichtigten Betriebsansiedlung der Firma<br />
Sanitär Heinze ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes notwendig.<br />
Beschluss:<br />
Es wird beschlossen, den für den Bereich der Flurnummern 2358 und 2358/15 jeweils der<br />
Gemarkung <strong>Ainring</strong> einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Die Aufstellung<br />
wird beschlossen.<br />
~ . ~ . ~<br />
Beschluss-Nr. 104<br />
Beschlussfassung: Anwesend: 24 für: 24 gegen: 0<br />
Bauantrag Stahlwerk Annahütte;<br />
Errichtung einer Lärmschutzwand westlich des Hammerauer Mühlbaches im Gebiet<br />
„Hammerau B“ im Vorgriff auf den geplanten Neubau einer Produktionshalle<br />
(Zu diesem TOP ist Herr Rupert Helminger, Fa. Aicher anwesend.)<br />
Vorgang:<br />
Es wird beantragt, eine Lärmschutzwand westlich des Walzwerkes mit einer Länge von 200<br />
m und einer Höhe von rund 14 m zu errichten. In Vorgesprächen wurde der<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung erläutert, dass diese Lärmschutzwand im Vorgriff auf eine geplante<br />
weitere Produktionshalle errichtet werden soll. Die Lärmschutzwand soll nach Vorstellung<br />
des Antragstellers zur westlichen Wand einer neuen Halle werden.<br />
Das Grundstück, welches mit der Lärmschutzwand überbaut werden soll, liegt innerhalb des<br />
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Hammerau B". Die zu überbauende Fläche ist als<br />
Grüngürtel entlang des Hammerauer Mühlbaches festgesetzt. Die Darstellung der<br />
überbaubaren Flächen beginnt erst westlich im Anschluss an den Grüngürtel.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> verschließt sich nicht grundsätzlich dem Gedanken, eine Lärmschutzwand als<br />
Bestandteil einer weiteren Produktionshalle an dieser Stelle zu errichten. Der Wille zur<br />
Verbesserung der Lärmsituation wird positiv registriert.<br />
Allerdings ist die Antragstellung isoliert für eine Lärmschutzwand aus Sicht der <strong>Gemeinde</strong><br />
nicht unproblematisch.<br />
Deshalb wurde in der vorangegangenen Beratung ein Gesamtkonzept gefordert, in dem die<br />
<strong>Gemeinde</strong> erkennen kann, welche Maßnahmen neben dem Hallenneubau vorgesehen sind.<br />
Bereits jetzt ist nämlich erkennbar, dass insbesondere wasserrechtliche und<br />
naturschutzrechtliche und möglicherweise auch denkmalpflegerische (Auhögl) Belange<br />
betroffen sind. Auch die Planungshoheit der <strong>Gemeinde</strong> betreffende infrastrukturelle<br />
Änderungen sind zu erwarten.<br />
Demzufolge legt das Stahlwerk weitergehende Planungen vor, die von Herrn Rupert<br />
Helminger erläutert werden.<br />
Diese Planungen beinhalten den Neubau einer Wasserkraftanlage und Verlegung<br />
Werkskanal sowie die Verlegung der <strong>Gemeinde</strong>straße mit Errichtung einer neuen<br />
Gleistrasse für den Werksverkehr. Diese Planung sieht vor, dass die <strong>Gemeinde</strong>straße künftig<br />
durch die Errichtung eines Brückenbauwerkes die Gleise nicht mehr höhengleich kreuzt.
Niederschrift über die Sitzung des<br />
<strong><strong>Gemeinde</strong>rates</strong><br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ainring</strong><br />
Die Sitzung war öffentlich <strong>Ainring</strong>, 19.06.2012<br />
Diese weitergehenden Planungen dienen zur Beurteilung der geplanten Gesamtmaßnahmen<br />
in diesem Bereich des Werksgeländes und werden insoweit lediglich zur Kenntnis<br />
genommen. Beschlüsse oder Zustimmungen hierzu müssen einer weitergehenden Beratung<br />
vorbehalten bleiben. Mit den notwendigen Zustimmungen der <strong>Gemeinde</strong> werden künftige<br />
Straßenbreiten im Hinblick auf eine ausreichende und leistungsfähige Erschließung für den<br />
Ortsteil Saalachau, Kostentragungen und Entschädigungen für Gestattungen zu diskutieren<br />
sein.<br />
Weitergehend wird auch zu überlegen sein, inwieweit der Bebauungsplan "Hammerau B"<br />
angepasst bzw. möglicherweise auch aufgehoben werden sollte. In der vorliegenden Form<br />
erscheint eine Umsetzung fraglich.<br />
Beratung:<br />
GR Strobl bittet um Mitteilung, ob der Grüngürtel, wie er jetzt in der Planung dargestellt und<br />
aufgezeigt ist, auch tatsächlich umgesetzt wird. Herr Helminger bestätigt die beabsichtigte<br />
Eingrünung.<br />
GR Meigel geht davon aus, dass mit der Umsetzung der geplanten Maßnahme auch der<br />
rechtsgültige Bebauungsplan Hammerau B geändert werden muss, da dieser in der<br />
ursprünglichen Form dann nicht mehr umgesetzt werden kann. Weiter bittet er um Mitteilung,<br />
wohin der bestehende Werkskanal verlegt wird, wenn die Halle gebaut wird. Herr Helminger<br />
informiert dazu, dass von der Werksleitung die Verrohrung des Kanals favorisiert wird. Man<br />
könne sich aber auch ein offenes Gerinne westlich der jetzt geplanten Wand vorstellen.<br />
Hierzu bedarf es eines eigenen wasserrechtlichen Verfahrens.<br />
2.Bürgermeisterin Noreisch stellt fest, dass die Straßenführung für die innere Erschließung<br />
im Werksverkehr für Lkw in jedem Fall an der Westseite der geplanten Lärmschutzwand zu<br />
erfolgen hätte.<br />
In diesem Zusammenhang wünscht GR Galler ebenfalls noch Ausführungen, wie dieser Lkw-<br />
Verkehr auf dem Werksgelände genau abgewickelt werden soll. Herr Helminger informiert,<br />
dass in der neu geplanten Halle sowohl auf der Nord- als auch auf der Südseite ein Rolltor<br />
für den Durchfahrtsverkehr errichtet wird. Die geplante Erschließungsstraße westlich der<br />
Lärmschutzwand kann dann problemlos vom inneren Werksverkehr genutzt werden. Es wird<br />
definitiv kein Lkw-Verkehr auf der Straße zwischen Saalachau und Au abgewickelt werden.<br />
Die Zufahrt der Lkw in das Stahlwerk erfolgt über die B 20 in Hammerau an der jetzt<br />
vorhandenen Werkszufahrt. Über diese Zufahrt fahren die Lkw auch wieder aus dem<br />
Werksgelände.<br />
GR Eder hält die Maßnahme für eine sinnvolle Lösung, insbesondere, da sie dem<br />
Nachbarschutz dient und sinnvoll eingegrünt wird.<br />
GR Wetzelsberger bestätigt, dass die Mauer als isolierte Baumaßnahme Sinn macht, auch<br />
wenn die Halle später nicht kommen sollte. Insoweit könne auf die Bürgschaft verzichtet<br />
werden.<br />
GR Strobl hält es für zweckmäßig, die lärmschluckende Ausstattung sowohl für die Ost- als<br />
auch die Westwand der Halle vorzusehen.<br />
Nachdem das Stahlwerk für Hammerau eine gute Trinkwasserqualität liefert, bittet GR<br />
Nowak um Auskunft, ob durch die Baumaßnahmen das Schutzgebiet zur<br />
Trinkwasserversorgung beeinträchtigt werden könnte. Herr Helminger kann dies für die<br />
beabsichtigten Maßnahmen ausschließen.<br />
GR Mader sieht mit der Umsetzung der geplanten Lärmschutzwand vier Gewinner. Zum<br />
einen die Firma Aicher, zum anderen das Stahlwerk Annahütte, weiters die Anlieger durch<br />
den verbesserten Lärmschutz und schließlich insbesondere die Umwelt.<br />
3.Bürgermeister Kern weist darauf hin, dass es wünschenswert wäre, wenn für die weiterhin<br />
bestehen bleibende Werkszufahrt Hammerau die Vorraussetzungen durch den<br />
Grundstückseigentümer für die Schaffung einer Linksabbiegespur auf der B 20 geschaffen<br />
würden.
Niederschrift über die Sitzung des<br />
<strong><strong>Gemeinde</strong>rates</strong><br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ainring</strong><br />
Die Sitzung war öffentlich <strong>Ainring</strong>, 19.06.2012<br />
2.Bürgermeisterin Noreisch fragt an, warum anstelle der geplanten Lärmschutzwand nicht<br />
eine Lärmdämmung der bestehenden Walzwerkhalle erfolgt. Herr Helminger versichert, dass<br />
solche Maßnahmen, wenn dies so einfach machbar wäre, bereits erfolgt wären. Dies<br />
gestaltet sich aufgrund des Altbaus als sehr schwierig.<br />
Beschluss:<br />
Es wird beschlossen, vorliegenden Antrag grundsätzlich zuzustimmen unter der Maßgabe,<br />
dass das Vorhaben mit einem Freiflächengestaltungsplan ergänzt wird. Darin sind<br />
landschaftliche und naturschutzfachliche sowie immissionsschutztechnisch und<br />
denkmalschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen. Das Angebot einer Bürgschaft in Höhe<br />
von 250.000,00 EUR wird von der <strong>Gemeinde</strong> angenommen für den Fall, dass die<br />
Lärmschutzwand wieder beseitigt werden muss, wenn das angestrebte Adjustagegebäude<br />
nicht innerhalb von 4 Jahren nach Baubeginn der Lärmschutzwand verwirklicht sein sollte.<br />
~ . ~ . ~<br />
Beschluss-Nr. 105<br />
Beschlussfassung: Anwesend: 24 für: 24 gegen: 0<br />
Bauantrag Stahlwerk Annahütte;<br />
Errichtung einer Lärmschutzwand westlich des Hammerauer Mühlbaches im Gebiet<br />
„Hammerau B“ im Vorgriff auf den geplanten Neubau einer Produktionshalle;<br />
1. Änderung des Bebauungsplanes Hammerau B<br />
Vorgang:<br />
Entsprechend der Beschlussfassung zur beabsichtigten Errichtung einer Lärmschutzwand<br />
des Stahlwerks Annahütte Max Aicher ist die Änderung des Bebauungsplanes notwendig.<br />
Beschluss:<br />
Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Hammerau B zu ändern. Die 1.Änderung wird<br />
beschlossen.<br />
~ . ~ . ~<br />
Beschluss-Nr. 106<br />
Beschlussfassung: Anwesend: 24 für: 12 gegen: 12<br />
Schindler Florian und Ufertinger Bernhard;<br />
Antrag auf Änderung der Außenbereichssatzung Weng zur Errichtung eines<br />
Einfamilienhauses<br />
Vorgang:<br />
Es wird beantragt die Außenbereichssatzung Weng dahingehend zu ändern, dass auf Fl.Nr.<br />
647 Gem. Strass die Errichtung eines Einfamilienhauses möglich wäre.<br />
Das Vorhaben liegt im Außenbereich außerhalb der bestehenden Außenbereichssatzung<br />
Weng und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.<br />
Eine Änderung der Außenbereichssatzung Weng widerspricht den engen Kriterien des § 35<br />
Abs. 6 BauGB.<br />
- Das Vorhaben widerspricht einer geordneten städtebaulichen Entwicklung<br />
- Das Vorhaben wäre eine Gefälligkeitsplanung und würde eine weitere Verfestigung<br />
von Vorhaben im Außenbereich nach sich ziehen
Niederschrift über die Sitzung des<br />
<strong><strong>Gemeinde</strong>rates</strong><br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ainring</strong><br />
Die Sitzung war öffentlich <strong>Ainring</strong>, 19.06.2012<br />
Beratung:<br />
GR Galler hält die vom Bauausschuss erarbeitete Begründung zur Ablehnung für falsch, da<br />
seines Erachtens kein Widerspruch zu einer geordneten städtebaulichen Entwicklung mit der<br />
Maßnahme vorliegt.<br />
GR Eder sieht in der Errichtung eines Einfamilienhauses kein größeres Problem, da kein<br />
landwirtschaftlicher Umgriff vorliegt. Es handelt sich hier ausschließlich um Flächen der<br />
Golfanlage Weng.<br />
GR Wetzelsberger schlägt vor, da hier wohl keine Außenbereichssatzung möglich ist, zu<br />
prüfen, ob alternativ ein Bebauungsplanverfahren zur Wohnbaulandausweisung für Orte im<br />
Außenbereich eingeleitet werden könnte.<br />
GR Thurnhausstatter pflichtet bei, man sollte prüfen, ob die Aufstellung eines<br />
Bebauungsplanes machbar wäre. VHS Kalb entgegnet, dass die infrastrukturellen<br />
Voraussetzungen in den Weilern und Orten im Außenbereich für die Aufstellung eines<br />
Bebauungsplanes meistens nicht vorliegen.<br />
GR Kluba hält es für notwendig, diese Frage der Wohnbaulandausweisung im Rahmen einer<br />
Flächennutzungsplandebatte zu führen. Herr Zimmermann weist darauf hin, dass der<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat bereits im Jahr 2009 im Rahmen einer Grundsatzdebatte zur<br />
Flächennutzungsplanaufstellung, die Entwicklungsflächen für Wohnbauland festgelegt hat.<br />
Dabei wurden auch alle Orte im Außenbereich mit bei der Beurteilung einbezogen.<br />
Nach Meinung von GRin Bernauer müsste ein solches Bebauungsplangebiet mehrere<br />
Bauparzellen umfassen.<br />
GR Meigel hält die Ausweisung von Bebauungsplänen für den falschen Weg. Allenfalls über<br />
die Außenbereichssatzung könne Baurecht geschaffen werden, was im konkreten Fall<br />
jedoch nicht möglich scheint.<br />
GR Mader entgegnet, man müsse versuchen, die Bebauung irgendwie möglich zu machen.<br />
GR Rottmair ergänzt, anderswo wäre dies auch möglich, insoweit sollte man es probieren.<br />
Von GR Ramstetter wird hingegen die Problemlage Landwirtschaft und Wohnnutzung<br />
gesehen. Für ihn habe die Sicherung der Landwirtschaft Vorrang. Oftmals treten erst in<br />
späteren Jahren große Probleme zwischen Wohnnutzung und Landwirtschaft auf.<br />
Beschluss:<br />
Es wird beschlossen, dem vorliegenden Antrag nicht zuzustimmen. Die<br />
Außenbereichssatzung Weng wird nicht erweitert.<br />
(Aufgrund des Abstimmungsergebnisses ist der Beschluss abgelehnt.)<br />
Herr Zimmermann weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Ablehnung des<br />
negativ formulierten Antrages nicht automatisch in eine Zustimmung umgedeutet werden<br />
kann. Die Änderung der Außenbereichssatzung Weng ist damit nicht beschlossen. Um<br />
Rechtsklarheit zu schaffen, sollte daher sofort nochmals mit positiver Beschlussformulierung<br />
abgestimmt werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass nach Geschäftsordnung alle<br />
<strong>Gemeinde</strong>räte zustimmen. Da dies erkennbar nicht der Fall ist, schlägt er vor, den Vollzug<br />
des <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlusses auszusetzen und die Angelegenheit mit der Rechtsaufsicht<br />
zu besprechen.<br />
Mit der Vorgehensweise besteht seitens des <strong><strong>Gemeinde</strong>rates</strong> Einverständnis.<br />
~ . ~ . ~
Niederschrift über die Sitzung des<br />
<strong><strong>Gemeinde</strong>rates</strong><br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ainring</strong><br />
Die Sitzung war öffentlich <strong>Ainring</strong>, 19.06.2012<br />
Beschluss-Nr. 107<br />
Beschlussfassung: Anwesend: 24 für: 19 gegen: 5<br />
Errichtung einer Photovoltaikanlage am neuen Feuerwehrgerätehaus in Mitterfelden,<br />
Industriestraße<br />
Vorgang:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat am 04.10.2011 beschlossen, auf den südlichen Dachflächen des<br />
Feuerwehrgerätehauses eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von ca. 70 kWp zu<br />
errichten. Das Ing.-Büro Schoberth und Poindecker, Bad Reichenhall wurde beauftragt, eine<br />
entsprechende Projektierung und Ausschreibung der Anlage durchzuführen.<br />
Nachdem aber zwischenzeitlich kritische Fragen bezüglich des Dachaufbaus aufgetreten<br />
sind, hat der <strong>Gemeinde</strong>rat in seiner Sitzung vom 08.11.2011 beschlossen, den Vollzug des<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlusses vom 04.10.2011 bis auf weiteres auszusetzen. Es sollte im<br />
Frühjahr 2012 darüber erneut entschieden werden.<br />
An den grundsätzlichen Rahmenbedingungen hat sich nichts geändert. Die betroffenen<br />
Dachflächen sind derzeit lediglich mit Betondachziegeln eingedeckt, ohne Schalung und<br />
ohne Dachpappe, also ohne wasserführende Lage unterhalb der Dachziegel. Vor<br />
Anbringung möglicher Photovoltaikmodule sollten die Dachflächen so saniert werden, dass<br />
bei Schäden unterhalb der Photovoltaikmodule kein Wasser in das Gebäude eindringen<br />
kann. Die Kosten für die zusätzliche Dachertüchtigung mit Lattung, Schalung und<br />
Eindeckung belaufen sich auf der Südseite auf 39.000 € und auf der Ostseite auf 23.000 €<br />
zzgl. gesetzl. MwSt.<br />
Diese Kosten würden in jedem Fall zusätzlich zu den eigentlichen Investitionskosten zur<br />
Photovoltaikanlage anfallen. Außerdem hat sich die Feuerwehr gegen die Errichtung der<br />
Anlage ausgesprochen, da nicht einwandfrei gewährleistet werden kann, dass die<br />
bestehende BOS-Funkanlage durch die Photovoltaikanlage in ihrer Funktion und Reichweite<br />
beeinträchtigt wird. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der mit der Funkanlage<br />
beauftragten Firma Enthofer wird nicht gegeben. Weiter wird als Problem gesehen, dass die<br />
Photovoltaikmodule auf dem Süddach, also über der Fahrzeughalle, den abschmelzenden<br />
Schnee im Winter abrutschen lassen und damit eine uneingeschränkte Ausfahrt nicht mehr<br />
gewährleistet ist.<br />
Beratung:<br />
GR Meigel weist darauf hin, dass die Strompreiserhöhungen bedingt insbesondere auch<br />
durch die Einspeisevergütung der Solaranlagen für kleinere Haushalte und Familien oft nicht<br />
mehr finanzierbar sind.<br />
GR Pöllner entgegnet, dass die Vergütung nach dem Energieeinspeisegesetz nicht für die<br />
Strompreiserhöhung ursächlich ist.<br />
GR Strobl regt an zu prüfen, ob weitere öffentliche Gebäude mit geeigneten Dachflächen für<br />
die Errichtung von gemeindlichen Photovoltaikanlagen möglich sind.<br />
GR Eder regt an, bei der Beschaffung hochwertige deutsche Module vorzusehen.<br />
Beschluss:<br />
Aufgrund der zusätzlich notwendigen Kosten zur Ertüchtigung des Daches für die Errichtung<br />
einer Photovoltaikanlage und wegen den von der Feuerwehr gesehenen Schwierigkeiten<br />
beim Betrieb des Feuerwehrgerätehauses wird von der Errichtung einer Photovoltaikanlage<br />
auf dem äußeren Süddach und dem äußerem Ostdach des neuen Feuerwehrgerätehauses<br />
abgesehen.<br />
Auf der innenliegenden Süddachfläche des neuen Feuerwehrgerätehauses wird eine<br />
Photovoltaikanlage mit einer Leistung von ca. 40 kWp errichtet. Die Kosten in Höhe von<br />
voraussichtlich ca. 71.000 € zzgl. gesetzl. MwSt. werden genehmigt. Eine zusätzliche<br />
Dachertüchtigung ist in diesem Bereich nicht erforderlich.
Niederschrift über die Sitzung des<br />
<strong><strong>Gemeinde</strong>rates</strong><br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ainring</strong><br />
Die Sitzung war öffentlich <strong>Ainring</strong>, 19.06.2012<br />
Um eine weitere Stromgewinnung aus Solarnutzung zu ermöglichen, wird die Verwaltung<br />
beauftragt zu prüfen, inwieweit andere gemeindliche geeignete Dachflächen zur Verfügung<br />
stehen. Hier wird insbesondere an das Dach der Lagerhalle im Bauhof und der Lagerhalle in<br />
der ehem. Kläranlage gedacht. Das Flachdach der Mittelschule eignet sich zum jetzigen<br />
Zeitpunkt nicht, da in den nächsten 2 – 3 Jahren die Sanierung des Flachdaches der<br />
Mittelschule ansteht.<br />
Beschluss-Nr. 108<br />
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Bekanntgaben, Anfragen<br />
a) GR Nowak bittet durch den Bauhof zu veranlassen, dass in Hammerau beim<br />
Buswendeplatz am Bahnhof die Sträucher zurück geschnitten werden. Außerdem<br />
bittet er um Mitteilung, ob die <strong>Gemeinde</strong> neue Öffnungszeiten für das Rathaus hat.<br />
1.Bürgermeister Eschlberger bestätigt dies und verweist darauf, dass in der nächsten<br />
Ausgabe der <strong>Gemeinde</strong>zeitung diese veröffentlicht sind.<br />
b) GRin Bernauer wünscht in diesem Zusammenhang um Auskunft, ob dann<br />
nachmittags kein Parteiverkehr von Mo – Mi stattfindet. Herr Zimmermann informiert,<br />
dass dies nur für unangemeldeten Besucherverkehr zutrifft. Selbstverständlich<br />
können weiterhin Termine während der gesamten Arbeitszeit auch nachmittags mit<br />
den zuständigen Sachbearbeitern vereinbart werden.<br />
c) 3.Bürgermeister Kern bittet die Verwaltung zu veranlassen, dass die vorhandenen<br />
Schlaglöcher in der Geppinger Straße mit Asphalt geflickt werden.<br />
d) GR Ramstetter weist darauf hin, dass durch den Breitbandausbau im Bereich<br />
Gessenhart Flurschäden entstanden sind. Er bittet dieser Sache nachzugehen.<br />
e) GR Kluba wünscht Auskunft, ob es bereits Alternativen zur Verbesserung der<br />
Einfahrtssituation B 20 Gumpinger Straße gibt. 1.Bürgermeister Eschlberger weist<br />
darauf hin, dass Gespräche mit dem staatlichen Bauamt geführt wurden, aber noch<br />
keine konkreten Vorschläge vorliegen.<br />
f) GR Stehböck weist darauf hin, dass im neu gestalteten Brunnen am Alten<br />
Feuerwehrhaus in <strong>Ainring</strong> eine starke Algenbildung auftritt. 1.Bürgermeister<br />
Eschlberger entgegnet, dass dies bekannt sei und an der Lösung des Problems<br />
gearbeitet wird.<br />
g) GR Thurnhausstatter bittet um Auskunft, ob hinsichtlich der beabsichtigten<br />
Bepflanzung des Grünstreifens zwischen der B 20 und dem Radweg von Hammerau<br />
nach Feldkirchen schon ein Termin zur konkreten Umsetzung feststeht. Seitens des<br />
staatlichen Bauamtes Traunstein wurde angeboten, die Pflanzen kostenlos zur<br />
Verfügung zu stellen, sofern die <strong>Gemeinde</strong> die Pflanzung und die Pflege mit Unterhalt<br />
der Grünflächen übernimmt. 3.Bürgermeister Kern als Mitarbeiter des staatlichen<br />
Bauamtes Traunstein weist darauf hin, dass die Zurverfügungstellung der Pflanzen<br />
nicht mehr erfolgt, da sich ihm gegenüber niemand bereit erklärt hat, die Pflanzungen<br />
durchzuführen. Im übrigen sind die für die Sanierung des Geh- und Radweges<br />
zwischen Feldkirchen und Hammerau im Haushalt des staatlichen Bauamtes<br />
eingestellten 50.000 € aus dem Etat gefallen, nachdem ein Artikel in der örtlichen<br />
Presse der Jungen Union über die Einfahrtssituation der neu geschaffenen<br />
Linksabbiegespur Feldkirchen Süd Geppinger Straße erschienen ist.
Niederschrift über die Sitzung des<br />
<strong><strong>Gemeinde</strong>rates</strong><br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ainring</strong><br />
Die Sitzung war öffentlich <strong>Ainring</strong>, 19.06.2012<br />
h) GR Kluba erklärt, es könne nicht sein, dass wegen einer Berichterstattung durch eine<br />
politische Organisation Mittel aus dem Haushalt des Bauamtes gestrichen werden.<br />
Herr Kern entgegnet, dass nicht wegen des Artikels sondern nach dem Artikel die<br />
Mittel entfallen sind.<br />
Ende öffentlicher Sitzungsteil um 20.15 Uhr.<br />
GR Thurnhausstatter verlässt die Sitzung.<br />
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