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Gemeinderates - Gemeinde Ainring

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Niederschrift über die Sitzung des<br />

<strong><strong>Gemeinde</strong>rates</strong><br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ainring</strong><br />

Die Sitzung war öffentlich <strong>Ainring</strong>, 19.06.2012<br />

1. Bürgermeister Eschlberger begrüßt die <strong>Gemeinde</strong>räte, die Zuhörer und die Presse, stellt<br />

fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde, die Mehrheit der <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder<br />

anwesend und stimmberechtigt und der <strong>Gemeinde</strong>rat damit beschlussfähig ist.<br />

Beschluss-Nr. 100<br />

Genehmigung der Tagesordnung<br />

~ . ~ . ~<br />

Vorgang:<br />

Auf Anfrage des 1. Bürgermeister Eschlberger, ob mit der Tagesordnung in öffentlicher und<br />

nicht öffentlicher Sitzung Einverständnis besteht, werden keine Einwendungen erhoben.<br />

Zur Kenntnis:<br />

Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis. Ein Beschluss wird nicht gefasst.<br />

~ . ~ . ~<br />

Beschluss-Nr. 101<br />

Beschlussfassung: Anwesend: 24 für: 19 gegen: 5<br />

Einleitung von Bauleitplanverfahren für eine mögliche Gewerbeansiedlung der Fa.<br />

Sanitär Heinze an der B 304 im Bereich Kreisverkehr Globus<br />

(Zu diesem TOP sind der beauftragte Landschaftsplaner Herr Dipl. Ing. Wolfgang Schuardt<br />

und Herr Marius Heinze anwesend.)<br />

Vorgang:<br />

1. Bürgermeister Eschlberger erläutert einleitend die Absicht der Firma Heinze zur<br />

Ansiedlung westlich der Firma Dachser. Geplant ist ein Vorhaben mit einer<br />

Investitionssumme von 20 bis 30 Mio. Euro, die Firma Heinze beschäftigt rund 250<br />

Arbeitnehmer.<br />

Mit der vorgelegten ersten Entwurfsskizze ist auch eine straßenmäßige Verbindung vom<br />

Kreisverkehr Globus zum Kreisverkehr Schmidinger Weiher dargestellt. Damit soll keine<br />

Planungsabsicht dokumentiert werden, lediglich die Machbarkeit einer entsprechenden<br />

Verbindung aufgezeigt und ggf. ein entsprechender Korridor freigehalten werden.<br />

Herr Heinze hatte seine Planungsüberlegungen in der letzten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

vorgestellt. Demnach würden rund 25.000 qm Fläche überbaut. Zum Kreisverkehr Globus<br />

soll ein zwei- bis dreigeschossiger Gebäudeteil mit Glasfassade in 12 m Höhe entstehen. In<br />

gleicher Höhe ist eine Ausstellung mit Pränentationsraum vorgesehen. Daran schließt ein<br />

Bürotrakt an mit 12 Meter Wandhöhe. Die weitere Gebäudesubstanz ist Lagerraum für den<br />

Sanitärgroßhandel und hat eine Höhe von 9 m. Auf allen Dachflächen soll eine Photovoltaik-<br />

Nutzung stattfinden. An der Ost- und Südseite sind LKW-Anstellplätze vorgesehen. Südlich<br />

der Firma Dachser ist eine ökologische Ausgleichsfläche dargestellt.<br />

Die Notwendigkeit der Betriebsverlegung begründete Herr Heinze mit fehlenden<br />

Entwicklungsmöglichkeiten am bestehenden Standort in Freilassing. Er betonte, die Fa.<br />

Heinze würde auf jeden Fall den Standort wechseln. <strong>Ainring</strong> sei die 1. Priorität unter<br />

mehreren Angeboten.


Niederschrift über die Sitzung des<br />

<strong><strong>Gemeinde</strong>rates</strong><br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ainring</strong><br />

Die Sitzung war öffentlich <strong>Ainring</strong>, 19.06.2012<br />

Es ist ein Zwei-Schicht-Betrieb geplant. Parkplätze für Mitarbeiter sollen in einer Tiefgarage<br />

untergebracht werden.<br />

Aus Sicht der <strong>Gemeinde</strong> waren die vor wenigen Wochen vorgelegten Entwurfsskizzen noch<br />

zu wenig aussagekräftig.<br />

Nun wurden die Unterlagen konkretisiert. Es liegen erste Entwürfe vor, wie das Objekt durch<br />

wirksame Grünordnungsmaßnahmen in die Landschaft eingebunden werden kann.<br />

Veranschaulicht wird das Vorhaben durch ein Massenmodell.<br />

Außerdem wurden die Fragestellungen aus der letzten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung aufgenommen<br />

und in einer schriftlichen Ausarbeitung beantwortet. Diese gibt Aufschluss über die<br />

beabsichtigten Nutzungen, Betriebsabläufe, vor allem auch über die zu erwartenden<br />

Verkehrsströme sowohl von Lkw-, als auch von Pkw-Fahrten und dergleichen mehr.<br />

1. Bürgermeister Eschlberger erläuterte, dass nach den nunmehr vorliegenden Informationen<br />

die geplante Betriebsansiedlung weiterverfolgt und unterstützt werden sollte, wenn folgende<br />

Voraussetzungen erfüllt werden:<br />

1. Die ökologischen Ausgleichsflächen sind fundiert zu ermitteln und umfassend<br />

darzustellen. Festzustellen ist, dass die bisher vorgesehene ökologische<br />

Ausgleichsfläche nicht ausreichend sein wird. Die ökologischen<br />

Ausgleichsflächen sollen möglichst in der Nähe des Bauvorhabens, das bedeutet<br />

im landschaftlichen Umgriff des Eingriffsortes, bereitgestellt und dinglich gesichert<br />

werden. Ein wesentlicher Bestandteil dieser ökologischen Ausgleichsmaßnahmen<br />

bildet aus gemeindlicher Sicht das bereits von der <strong>Gemeinde</strong> angedachte<br />

Sickerbecken für den Mühlstätter Graben im Bereich östlich der Kreisstraße BGL<br />

18.<br />

2. Das Gewerbeobjekt muss durch grünordnerische und landschaftsbildende<br />

Maßnahmen wirksam und dauerhaft in die Landschaft eingebunden werden.<br />

3. Die Verkehrserschließung ist über den bestehenden Kreisverkehr<br />

Globus/Dachser an der Bundesstraße 304 vorzusehen. Eine Erschließung über<br />

die Kreisstraße BGL 18 und in weiterer Folge über die Straße nach Schiffmoning<br />

wird ausgeschlossen.<br />

4. Die in der ersten Entwurfsskizze dargestellte Möglichkeit einer straßenmäßigen<br />

Verbindung vom Kreisverkehr Globus zum Kreisverkehr Schmidinger Weiher<br />

wurde inzwischen als grundsätzlich machbar dargestellt. Dieser Korridor soll von<br />

jeglicher Bebauung freigehalten, um langfristig als Option ggf. unter mehreren<br />

Trassenalternativen gewahrt bleiben.<br />

5. Es wird erwartet, dass Belange der Umwelt und in vorbildlicher Weise beachtet<br />

und entsprechende Maßnahmen realisiert werden. Der in Aussicht genommenen<br />

Fernwärmeversorgung mit Kraft-Wärme-Koppelung in Zusammenarbeit mit der<br />

<strong>Gemeinde</strong> wird dabei hohe Bedeutung beigemessen.<br />

Herr Heinze erläutert die Vorstellung und Konzeption der Fa. Heinze zur Ansiedlung in<br />

<strong>Ainring</strong>. Herr Heinze stellt dabei von vornherein fest, dass es keine Abwerbung seitens der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Ainring</strong> gegeben hat. Vielmehr sucht die Fa. Heinze geeignete Flächen, um eine<br />

Erweiterung und zukünftige Planung und Bestand der Firma im Raum Freilassing – <strong>Ainring</strong><br />

zu ermöglichen. Derzeit ist die Firma mit Sitz in Freilassing räumlich beengt. Daher müssen<br />

neue Lösungen gefunden werden.<br />

Erste Option für eine Neuansiedlung ist die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ainring</strong> im Bereich des Kreisverkehrs<br />

und der Fa. Dachser. Herr Heinze erläutert in seinem Vortrag, dass durch die Ansiedlung<br />

des Betriebes kaum Immissionen durch den Betrieb ausgehen. Der Lkw-Verkehr der Firma<br />

verläuft heute schon zum großen Teil auf der B 304 und der B 20. Es werde damit<br />

gerechnet, dass ca. 25 Lkw´s am Tag plus 10 Sattelzüge vom Lieferverkehr her zu rechnen<br />

ist. Die Fa. Heinze liegt im Zusammenhang mit der Ansiedlung Wert auf eine saubere Optik<br />

des Gebäudes sowie eine geregelte großzügige gründordnerische Anlage.


Niederschrift über die Sitzung des<br />

<strong><strong>Gemeinde</strong>rates</strong><br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ainring</strong><br />

Die Sitzung war öffentlich <strong>Ainring</strong>, 19.06.2012<br />

Herr Heinze erläutert weiter, dass bei einer Ansiedlung größter Wert auf nachhaltige<br />

Energieversorgung gelegt wird.<br />

Im Anschluss erläutert Dipl.Ing. Wolfgang Schuardt die geplanten gründordnerischen<br />

Maßnahmen zur Situierung des Gewerbeobjektes in der Landschaft.<br />

Es wird beabsichtigt, einen Baukörper von 240 x 120 m zu errichten. Grundsätzlich ist<br />

festzustellen, dass die Ansiedlung der Firma Heinze im Bereich des Kreisverkehrs die Firma<br />

Globus, der Firma Dachser in einer industriellen geprägten Landschaft erfolgen soll. Die<br />

Firma Heinze würde sich an einer Entwicklungsachse entlang der B 304 ansiedeln. Eine<br />

Zäsur einer Abgrenzung zum geplanten Baukörper stellt die Verbindungsstraße zwischen<br />

BGL 18 und dem Weiler Schiffmoning dar. Durch diese Zäsur können die Funktionen sauber<br />

von einander getrennt werden. Grundsätzlich soll das Vorhaben durch umfangreiche<br />

grünordnerische Planungen in der Landschaft wirksam eingebettet werden.<br />

Ein wichtiger Bestandteil der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen stellt das von der<br />

<strong>Gemeinde</strong> bereits angedachte Sickerbecken für den Mühlstätter Graben im Bereich östlich<br />

der Kreisstraße BGL 18 dar. Weitere umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen finden auf dem<br />

Betriebsgelände selber statt. Auch der Bereich der Straße von der BGL 18 Richtung<br />

Schiffmoning soll als Bestandteil des Bebauungsplanes grünordnerisch mit aufgenommen<br />

werden.<br />

1.Bürgermeister Eschlberger dankt für die fundierten Ausführungen und fügt an, dass eine<br />

landschaftliche Einbindung des Objektes möglich ist. Zugleich erwähnt er, dass ein Großteil<br />

der Ausgleichsflächen nahe am Standort möglich sei.<br />

GR Ufertinger bittet für die anwesenden Bürger um Erklärung des Begriffs „Bauleitplanung“.<br />

Hierzu erläutert 1.Bürgermeister Eschlberger den Begriff und verweist auf die Besonderheit<br />

des „vorhabenbezogenen Bebauungsplanes“.<br />

GR Pöllner kritisiert den massiven Flächenverbrauch für das geplante Vorhaben. Es sei ein<br />

gigantisches Verbrechen an der Kulturlandschaft. Weiter würde durch die Ansiedlung der Fa.<br />

Heinze ein Biobauernhof seine Flächen verlieren und somit in existenzielle Nöte geraten.<br />

Weiter kritisiert er das Konzept des Herrn Schuardt als äußerst fragwürdig. GR Pöllner<br />

befürchtet, dass das Gesicht der <strong>Gemeinde</strong> langsam ähnliche Züge nimmt wie in Wals.<br />

Herr Heinze unterstreicht die Notwendigkeit einer Erweiterungsmöglichkeit im Rahmen der<br />

Ansiedlung für seine Firma. Es ist damit zu rechnen, dass in naher Zukunft weitere<br />

Arbeitsplätze am Standort entstehen werden. Herr Heinze unterstreicht das gesunde<br />

Wachstum und den hohen Stand an Ausbildungsplätzen der Firma.<br />

GR Wetzelsberger entgegnet GR Pöllner, man habe sich wohl Gedanken zur Ansiedlung<br />

gemacht. Er unterstreicht die zukunftsweisende Entscheidung einer möglichen Ansiedlung<br />

der Firma in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ainring</strong>. Weiter bittet GR Wetzelsberger darum, dass<br />

Mehrheitsentscheidungen künftig respektiert und nicht nachhaltig kritisiert werden.<br />

GR Nowak fragt an, um wie viel größer die Firmenansiedlung in <strong>Ainring</strong> wie in Freilassing<br />

werden wird und mit wie viel Lkw-Verkehr gerechnet werden muss. Herr Heinze erläutert<br />

hierzu, dass der Firmensitz in Freilassing derzeit über 15.000 m² verfügt. Bei einer<br />

Ansiedlung in <strong>Ainring</strong> würde diese Fläche um 9.000 m², d. h. auf insgesamt 24.000 m²<br />

anwachsen. Der Lkw-Verkehr sei nicht höher zu erwarten als bisher. Derzeit finden ca. 25<br />

Lkw-Bewegungen der Firma Heinze selbst statt und 10 Lkw-Bewegungen von Zulieferfirmen.<br />

GR Heudecker äußert Verständnis für GR Pöllners Position. Jedoch sollte auch jeder Bürger<br />

in seinem Bereich aufgerufen sein, die Natur und die Umwelt zu schützen. Bei aller<br />

Abwägung der einzelnen Kritikpunkte des Pro und des Contra könne man durchaus zu dem<br />

Entschluss kommen, das Projekt abzulehnen. Es gibt aber auch genügend Punkte, die für<br />

eine Ansiedlung der Fa. Heinze sprechen.<br />

GR Strobl erklärt, dass es sich kein GR-Mitglied leicht gemacht hat bei dieser<br />

Entscheidungsfindung. Er listet Pro & Contra-Punkte für bzw. gegen eine Ansiedlung der Fa.<br />

Heinze auf und erläutert, warum er nicht zustimmen könne. Ihm gehe es vor allem um die<br />

Zukunft der Kinder, dem großen Flächenverbrauch und er befürchtet ebenso wie GR Pöllner,<br />

dass Mitterfelden das Gesicht verlieren würde und ähnliche Auswüchse annimmt, wie die<br />

<strong>Gemeinde</strong> Wals.


Niederschrift über die Sitzung des<br />

<strong><strong>Gemeinde</strong>rates</strong><br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ainring</strong><br />

Die Sitzung war öffentlich <strong>Ainring</strong>, 19.06.2012<br />

GR Ramstetter vertritt eine andere Position und unterstreicht die mögliche Neuansiedlung<br />

von Arbeitsplätzen. Die Fa. Heinze ist ein gesunder mittelständischer Betrieb und dessen<br />

Ansiedlung in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ainring</strong> ein Gewinn für die gesamte <strong>Gemeinde</strong>.<br />

GR Egger unterstreicht die nötige Eingrünungsmaßnahme für das Objekt. Mit großzügigen,<br />

grünordnerischen Maßnahmen sei die Ansiedlung des Unternehmens vertretbar.<br />

GR Mader dankt Herrn Heinze für eine mögliche Ansiedlung im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Ainring</strong>.<br />

Grundsätzlich muss sich die <strong>Gemeinde</strong> zwischen der Schaffung von Arbeitsplätzen, den<br />

Erhalt von Gewerbesteuer und einer Erhöhung der Verkehrsbelastung sowie der<br />

Flächenversiegelung entscheiden. Ganz wichtig in diesem Zusammenhang ist das Thema<br />

der großzügigen Eingrünung.<br />

3.Bürgermeister Kern schließt sich der Meinung von GR Strobl an. Auch er könne dem<br />

Objekt nicht zustimmen wegen dem großen Flächenverbrauch.<br />

Für GR Sommerauer war die Entscheidungsfindung sehr schwer. Er denkt vor allem an den<br />

großen Flächenverbrauch, kann aber der Ansiedlung zustimmen.<br />

Für GR Nowak ist die Ansiedlung zu groß und verweist ebenfalls auf den großen<br />

Flächenverbrauch und stimmt aus diesem Grund der Ansiedlung nicht zu.<br />

GR Kluba hinterfragt den Zeitplan der Ansiedlung der Fa. Heinze. Hierzu äußert Herr Heinze,<br />

dass mit dem Aufstellungsbeschluss in die Detailplanung eingestiegen werden kann. Er<br />

rechnet in einem Zeitraum von bis zu 2 Jahren bis zum Baubeginn und 3 – 4 Jahre bis zur<br />

Aufnahme der Produktion am neuen Standort.<br />

GR Meigel verweist auf die Geschichte des Flächennutzungsplanes und der damit<br />

verbundenen Diskussion. Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat sich zu seiner Zeit darüber Gedanken<br />

gemacht über eine weitere Ansiedlung westlich der Fa. Dachser. Er könne der Maßnahme<br />

zustimmen. Auch bei der Entscheidung zur Ansiedlung der Fa. Palfinger habe es große<br />

Schwierigkeiten gegeben. Heute sei man froh, die Firma in der <strong>Gemeinde</strong> zu haben.<br />

2.Bürgermeisterin Noreisch hält auch den Flächenverbrauch für bedenklich, könne der<br />

Maßnahme nach Abwägung aller Aspekte zustimmen.<br />

1.Bürgermeister Eschlberger beendet die Diskussion mit einem Dank für die sachliche<br />

Diskussion. Dies sei eine Sternstunde der Diskussionskultur gewesen.<br />

Beschluss:<br />

Es wird beschlossen, der beabsichtigten Betriebsansiedlung der Firma Sanitär Heinze an der<br />

B 304 im Bereich Kreisverkehr Globus unter den genannten Maßgaben grundsätzlich<br />

zuzustimmen.<br />

~ . ~ . ~<br />

Beschluss-Nr. 102<br />

Beschlussfassung: Anwesend: 24 für: 19 gegen: 5<br />

Einleitung von Bauleitplanverfahren für eine mögliche Gewerbeansiedlung der Fa.<br />

Sanitär Heinze an der B 304 im Bereich Kreisverkehr Globus<br />

Vorgang:<br />

Entsprechend der Beschlussfassung zur beabsichtigten Betriebsansiedlung der Firma<br />

Sanitär Heinze ist die Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig.<br />

Beschluss:<br />

Es wird beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Flurnummern 2358 und 2358/15<br />

jeweils der Gemarkung <strong>Ainring</strong> zu ändern. Die Aufstellung wird beschlossen.<br />

~ . ~ . ~


Niederschrift über die Sitzung des<br />

<strong><strong>Gemeinde</strong>rates</strong><br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ainring</strong><br />

Die Sitzung war öffentlich <strong>Ainring</strong>, 19.06.2012<br />

Beschluss-Nr. 103<br />

Beschlussfassung: Anwesend: 25 für: 19 gegen: 5<br />

Einleitung von Bauleitplanverfahren für eine mögliche Gewerbeansiedlung der Fa.<br />

Sanitär Heinze an der B 304 im Bereich Kreisverkehr Globus<br />

Vorgang:<br />

Entsprechend der Beschlussfassung zur beabsichtigten Betriebsansiedlung der Firma<br />

Sanitär Heinze ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes notwendig.<br />

Beschluss:<br />

Es wird beschlossen, den für den Bereich der Flurnummern 2358 und 2358/15 jeweils der<br />

Gemarkung <strong>Ainring</strong> einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Die Aufstellung<br />

wird beschlossen.<br />

~ . ~ . ~<br />

Beschluss-Nr. 104<br />

Beschlussfassung: Anwesend: 24 für: 24 gegen: 0<br />

Bauantrag Stahlwerk Annahütte;<br />

Errichtung einer Lärmschutzwand westlich des Hammerauer Mühlbaches im Gebiet<br />

„Hammerau B“ im Vorgriff auf den geplanten Neubau einer Produktionshalle<br />

(Zu diesem TOP ist Herr Rupert Helminger, Fa. Aicher anwesend.)<br />

Vorgang:<br />

Es wird beantragt, eine Lärmschutzwand westlich des Walzwerkes mit einer Länge von 200<br />

m und einer Höhe von rund 14 m zu errichten. In Vorgesprächen wurde der<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung erläutert, dass diese Lärmschutzwand im Vorgriff auf eine geplante<br />

weitere Produktionshalle errichtet werden soll. Die Lärmschutzwand soll nach Vorstellung<br />

des Antragstellers zur westlichen Wand einer neuen Halle werden.<br />

Das Grundstück, welches mit der Lärmschutzwand überbaut werden soll, liegt innerhalb des<br />

Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Hammerau B". Die zu überbauende Fläche ist als<br />

Grüngürtel entlang des Hammerauer Mühlbaches festgesetzt. Die Darstellung der<br />

überbaubaren Flächen beginnt erst westlich im Anschluss an den Grüngürtel.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> verschließt sich nicht grundsätzlich dem Gedanken, eine Lärmschutzwand als<br />

Bestandteil einer weiteren Produktionshalle an dieser Stelle zu errichten. Der Wille zur<br />

Verbesserung der Lärmsituation wird positiv registriert.<br />

Allerdings ist die Antragstellung isoliert für eine Lärmschutzwand aus Sicht der <strong>Gemeinde</strong><br />

nicht unproblematisch.<br />

Deshalb wurde in der vorangegangenen Beratung ein Gesamtkonzept gefordert, in dem die<br />

<strong>Gemeinde</strong> erkennen kann, welche Maßnahmen neben dem Hallenneubau vorgesehen sind.<br />

Bereits jetzt ist nämlich erkennbar, dass insbesondere wasserrechtliche und<br />

naturschutzrechtliche und möglicherweise auch denkmalpflegerische (Auhögl) Belange<br />

betroffen sind. Auch die Planungshoheit der <strong>Gemeinde</strong> betreffende infrastrukturelle<br />

Änderungen sind zu erwarten.<br />

Demzufolge legt das Stahlwerk weitergehende Planungen vor, die von Herrn Rupert<br />

Helminger erläutert werden.<br />

Diese Planungen beinhalten den Neubau einer Wasserkraftanlage und Verlegung<br />

Werkskanal sowie die Verlegung der <strong>Gemeinde</strong>straße mit Errichtung einer neuen<br />

Gleistrasse für den Werksverkehr. Diese Planung sieht vor, dass die <strong>Gemeinde</strong>straße künftig<br />

durch die Errichtung eines Brückenbauwerkes die Gleise nicht mehr höhengleich kreuzt.


Niederschrift über die Sitzung des<br />

<strong><strong>Gemeinde</strong>rates</strong><br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ainring</strong><br />

Die Sitzung war öffentlich <strong>Ainring</strong>, 19.06.2012<br />

Diese weitergehenden Planungen dienen zur Beurteilung der geplanten Gesamtmaßnahmen<br />

in diesem Bereich des Werksgeländes und werden insoweit lediglich zur Kenntnis<br />

genommen. Beschlüsse oder Zustimmungen hierzu müssen einer weitergehenden Beratung<br />

vorbehalten bleiben. Mit den notwendigen Zustimmungen der <strong>Gemeinde</strong> werden künftige<br />

Straßenbreiten im Hinblick auf eine ausreichende und leistungsfähige Erschließung für den<br />

Ortsteil Saalachau, Kostentragungen und Entschädigungen für Gestattungen zu diskutieren<br />

sein.<br />

Weitergehend wird auch zu überlegen sein, inwieweit der Bebauungsplan "Hammerau B"<br />

angepasst bzw. möglicherweise auch aufgehoben werden sollte. In der vorliegenden Form<br />

erscheint eine Umsetzung fraglich.<br />

Beratung:<br />

GR Strobl bittet um Mitteilung, ob der Grüngürtel, wie er jetzt in der Planung dargestellt und<br />

aufgezeigt ist, auch tatsächlich umgesetzt wird. Herr Helminger bestätigt die beabsichtigte<br />

Eingrünung.<br />

GR Meigel geht davon aus, dass mit der Umsetzung der geplanten Maßnahme auch der<br />

rechtsgültige Bebauungsplan Hammerau B geändert werden muss, da dieser in der<br />

ursprünglichen Form dann nicht mehr umgesetzt werden kann. Weiter bittet er um Mitteilung,<br />

wohin der bestehende Werkskanal verlegt wird, wenn die Halle gebaut wird. Herr Helminger<br />

informiert dazu, dass von der Werksleitung die Verrohrung des Kanals favorisiert wird. Man<br />

könne sich aber auch ein offenes Gerinne westlich der jetzt geplanten Wand vorstellen.<br />

Hierzu bedarf es eines eigenen wasserrechtlichen Verfahrens.<br />

2.Bürgermeisterin Noreisch stellt fest, dass die Straßenführung für die innere Erschließung<br />

im Werksverkehr für Lkw in jedem Fall an der Westseite der geplanten Lärmschutzwand zu<br />

erfolgen hätte.<br />

In diesem Zusammenhang wünscht GR Galler ebenfalls noch Ausführungen, wie dieser Lkw-<br />

Verkehr auf dem Werksgelände genau abgewickelt werden soll. Herr Helminger informiert,<br />

dass in der neu geplanten Halle sowohl auf der Nord- als auch auf der Südseite ein Rolltor<br />

für den Durchfahrtsverkehr errichtet wird. Die geplante Erschließungsstraße westlich der<br />

Lärmschutzwand kann dann problemlos vom inneren Werksverkehr genutzt werden. Es wird<br />

definitiv kein Lkw-Verkehr auf der Straße zwischen Saalachau und Au abgewickelt werden.<br />

Die Zufahrt der Lkw in das Stahlwerk erfolgt über die B 20 in Hammerau an der jetzt<br />

vorhandenen Werkszufahrt. Über diese Zufahrt fahren die Lkw auch wieder aus dem<br />

Werksgelände.<br />

GR Eder hält die Maßnahme für eine sinnvolle Lösung, insbesondere, da sie dem<br />

Nachbarschutz dient und sinnvoll eingegrünt wird.<br />

GR Wetzelsberger bestätigt, dass die Mauer als isolierte Baumaßnahme Sinn macht, auch<br />

wenn die Halle später nicht kommen sollte. Insoweit könne auf die Bürgschaft verzichtet<br />

werden.<br />

GR Strobl hält es für zweckmäßig, die lärmschluckende Ausstattung sowohl für die Ost- als<br />

auch die Westwand der Halle vorzusehen.<br />

Nachdem das Stahlwerk für Hammerau eine gute Trinkwasserqualität liefert, bittet GR<br />

Nowak um Auskunft, ob durch die Baumaßnahmen das Schutzgebiet zur<br />

Trinkwasserversorgung beeinträchtigt werden könnte. Herr Helminger kann dies für die<br />

beabsichtigten Maßnahmen ausschließen.<br />

GR Mader sieht mit der Umsetzung der geplanten Lärmschutzwand vier Gewinner. Zum<br />

einen die Firma Aicher, zum anderen das Stahlwerk Annahütte, weiters die Anlieger durch<br />

den verbesserten Lärmschutz und schließlich insbesondere die Umwelt.<br />

3.Bürgermeister Kern weist darauf hin, dass es wünschenswert wäre, wenn für die weiterhin<br />

bestehen bleibende Werkszufahrt Hammerau die Vorraussetzungen durch den<br />

Grundstückseigentümer für die Schaffung einer Linksabbiegespur auf der B 20 geschaffen<br />

würden.


Niederschrift über die Sitzung des<br />

<strong><strong>Gemeinde</strong>rates</strong><br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ainring</strong><br />

Die Sitzung war öffentlich <strong>Ainring</strong>, 19.06.2012<br />

2.Bürgermeisterin Noreisch fragt an, warum anstelle der geplanten Lärmschutzwand nicht<br />

eine Lärmdämmung der bestehenden Walzwerkhalle erfolgt. Herr Helminger versichert, dass<br />

solche Maßnahmen, wenn dies so einfach machbar wäre, bereits erfolgt wären. Dies<br />

gestaltet sich aufgrund des Altbaus als sehr schwierig.<br />

Beschluss:<br />

Es wird beschlossen, vorliegenden Antrag grundsätzlich zuzustimmen unter der Maßgabe,<br />

dass das Vorhaben mit einem Freiflächengestaltungsplan ergänzt wird. Darin sind<br />

landschaftliche und naturschutzfachliche sowie immissionsschutztechnisch und<br />

denkmalschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen. Das Angebot einer Bürgschaft in Höhe<br />

von 250.000,00 EUR wird von der <strong>Gemeinde</strong> angenommen für den Fall, dass die<br />

Lärmschutzwand wieder beseitigt werden muss, wenn das angestrebte Adjustagegebäude<br />

nicht innerhalb von 4 Jahren nach Baubeginn der Lärmschutzwand verwirklicht sein sollte.<br />

~ . ~ . ~<br />

Beschluss-Nr. 105<br />

Beschlussfassung: Anwesend: 24 für: 24 gegen: 0<br />

Bauantrag Stahlwerk Annahütte;<br />

Errichtung einer Lärmschutzwand westlich des Hammerauer Mühlbaches im Gebiet<br />

„Hammerau B“ im Vorgriff auf den geplanten Neubau einer Produktionshalle;<br />

1. Änderung des Bebauungsplanes Hammerau B<br />

Vorgang:<br />

Entsprechend der Beschlussfassung zur beabsichtigten Errichtung einer Lärmschutzwand<br />

des Stahlwerks Annahütte Max Aicher ist die Änderung des Bebauungsplanes notwendig.<br />

Beschluss:<br />

Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Hammerau B zu ändern. Die 1.Änderung wird<br />

beschlossen.<br />

~ . ~ . ~<br />

Beschluss-Nr. 106<br />

Beschlussfassung: Anwesend: 24 für: 12 gegen: 12<br />

Schindler Florian und Ufertinger Bernhard;<br />

Antrag auf Änderung der Außenbereichssatzung Weng zur Errichtung eines<br />

Einfamilienhauses<br />

Vorgang:<br />

Es wird beantragt die Außenbereichssatzung Weng dahingehend zu ändern, dass auf Fl.Nr.<br />

647 Gem. Strass die Errichtung eines Einfamilienhauses möglich wäre.<br />

Das Vorhaben liegt im Außenbereich außerhalb der bestehenden Außenbereichssatzung<br />

Weng und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.<br />

Eine Änderung der Außenbereichssatzung Weng widerspricht den engen Kriterien des § 35<br />

Abs. 6 BauGB.<br />

- Das Vorhaben widerspricht einer geordneten städtebaulichen Entwicklung<br />

- Das Vorhaben wäre eine Gefälligkeitsplanung und würde eine weitere Verfestigung<br />

von Vorhaben im Außenbereich nach sich ziehen


Niederschrift über die Sitzung des<br />

<strong><strong>Gemeinde</strong>rates</strong><br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ainring</strong><br />

Die Sitzung war öffentlich <strong>Ainring</strong>, 19.06.2012<br />

Beratung:<br />

GR Galler hält die vom Bauausschuss erarbeitete Begründung zur Ablehnung für falsch, da<br />

seines Erachtens kein Widerspruch zu einer geordneten städtebaulichen Entwicklung mit der<br />

Maßnahme vorliegt.<br />

GR Eder sieht in der Errichtung eines Einfamilienhauses kein größeres Problem, da kein<br />

landwirtschaftlicher Umgriff vorliegt. Es handelt sich hier ausschließlich um Flächen der<br />

Golfanlage Weng.<br />

GR Wetzelsberger schlägt vor, da hier wohl keine Außenbereichssatzung möglich ist, zu<br />

prüfen, ob alternativ ein Bebauungsplanverfahren zur Wohnbaulandausweisung für Orte im<br />

Außenbereich eingeleitet werden könnte.<br />

GR Thurnhausstatter pflichtet bei, man sollte prüfen, ob die Aufstellung eines<br />

Bebauungsplanes machbar wäre. VHS Kalb entgegnet, dass die infrastrukturellen<br />

Voraussetzungen in den Weilern und Orten im Außenbereich für die Aufstellung eines<br />

Bebauungsplanes meistens nicht vorliegen.<br />

GR Kluba hält es für notwendig, diese Frage der Wohnbaulandausweisung im Rahmen einer<br />

Flächennutzungsplandebatte zu führen. Herr Zimmermann weist darauf hin, dass der<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat bereits im Jahr 2009 im Rahmen einer Grundsatzdebatte zur<br />

Flächennutzungsplanaufstellung, die Entwicklungsflächen für Wohnbauland festgelegt hat.<br />

Dabei wurden auch alle Orte im Außenbereich mit bei der Beurteilung einbezogen.<br />

Nach Meinung von GRin Bernauer müsste ein solches Bebauungsplangebiet mehrere<br />

Bauparzellen umfassen.<br />

GR Meigel hält die Ausweisung von Bebauungsplänen für den falschen Weg. Allenfalls über<br />

die Außenbereichssatzung könne Baurecht geschaffen werden, was im konkreten Fall<br />

jedoch nicht möglich scheint.<br />

GR Mader entgegnet, man müsse versuchen, die Bebauung irgendwie möglich zu machen.<br />

GR Rottmair ergänzt, anderswo wäre dies auch möglich, insoweit sollte man es probieren.<br />

Von GR Ramstetter wird hingegen die Problemlage Landwirtschaft und Wohnnutzung<br />

gesehen. Für ihn habe die Sicherung der Landwirtschaft Vorrang. Oftmals treten erst in<br />

späteren Jahren große Probleme zwischen Wohnnutzung und Landwirtschaft auf.<br />

Beschluss:<br />

Es wird beschlossen, dem vorliegenden Antrag nicht zuzustimmen. Die<br />

Außenbereichssatzung Weng wird nicht erweitert.<br />

(Aufgrund des Abstimmungsergebnisses ist der Beschluss abgelehnt.)<br />

Herr Zimmermann weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Ablehnung des<br />

negativ formulierten Antrages nicht automatisch in eine Zustimmung umgedeutet werden<br />

kann. Die Änderung der Außenbereichssatzung Weng ist damit nicht beschlossen. Um<br />

Rechtsklarheit zu schaffen, sollte daher sofort nochmals mit positiver Beschlussformulierung<br />

abgestimmt werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass nach Geschäftsordnung alle<br />

<strong>Gemeinde</strong>räte zustimmen. Da dies erkennbar nicht der Fall ist, schlägt er vor, den Vollzug<br />

des <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlusses auszusetzen und die Angelegenheit mit der Rechtsaufsicht<br />

zu besprechen.<br />

Mit der Vorgehensweise besteht seitens des <strong><strong>Gemeinde</strong>rates</strong> Einverständnis.<br />

~ . ~ . ~


Niederschrift über die Sitzung des<br />

<strong><strong>Gemeinde</strong>rates</strong><br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ainring</strong><br />

Die Sitzung war öffentlich <strong>Ainring</strong>, 19.06.2012<br />

Beschluss-Nr. 107<br />

Beschlussfassung: Anwesend: 24 für: 19 gegen: 5<br />

Errichtung einer Photovoltaikanlage am neuen Feuerwehrgerätehaus in Mitterfelden,<br />

Industriestraße<br />

Vorgang:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat am 04.10.2011 beschlossen, auf den südlichen Dachflächen des<br />

Feuerwehrgerätehauses eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von ca. 70 kWp zu<br />

errichten. Das Ing.-Büro Schoberth und Poindecker, Bad Reichenhall wurde beauftragt, eine<br />

entsprechende Projektierung und Ausschreibung der Anlage durchzuführen.<br />

Nachdem aber zwischenzeitlich kritische Fragen bezüglich des Dachaufbaus aufgetreten<br />

sind, hat der <strong>Gemeinde</strong>rat in seiner Sitzung vom 08.11.2011 beschlossen, den Vollzug des<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlusses vom 04.10.2011 bis auf weiteres auszusetzen. Es sollte im<br />

Frühjahr 2012 darüber erneut entschieden werden.<br />

An den grundsätzlichen Rahmenbedingungen hat sich nichts geändert. Die betroffenen<br />

Dachflächen sind derzeit lediglich mit Betondachziegeln eingedeckt, ohne Schalung und<br />

ohne Dachpappe, also ohne wasserführende Lage unterhalb der Dachziegel. Vor<br />

Anbringung möglicher Photovoltaikmodule sollten die Dachflächen so saniert werden, dass<br />

bei Schäden unterhalb der Photovoltaikmodule kein Wasser in das Gebäude eindringen<br />

kann. Die Kosten für die zusätzliche Dachertüchtigung mit Lattung, Schalung und<br />

Eindeckung belaufen sich auf der Südseite auf 39.000 € und auf der Ostseite auf 23.000 €<br />

zzgl. gesetzl. MwSt.<br />

Diese Kosten würden in jedem Fall zusätzlich zu den eigentlichen Investitionskosten zur<br />

Photovoltaikanlage anfallen. Außerdem hat sich die Feuerwehr gegen die Errichtung der<br />

Anlage ausgesprochen, da nicht einwandfrei gewährleistet werden kann, dass die<br />

bestehende BOS-Funkanlage durch die Photovoltaikanlage in ihrer Funktion und Reichweite<br />

beeinträchtigt wird. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der mit der Funkanlage<br />

beauftragten Firma Enthofer wird nicht gegeben. Weiter wird als Problem gesehen, dass die<br />

Photovoltaikmodule auf dem Süddach, also über der Fahrzeughalle, den abschmelzenden<br />

Schnee im Winter abrutschen lassen und damit eine uneingeschränkte Ausfahrt nicht mehr<br />

gewährleistet ist.<br />

Beratung:<br />

GR Meigel weist darauf hin, dass die Strompreiserhöhungen bedingt insbesondere auch<br />

durch die Einspeisevergütung der Solaranlagen für kleinere Haushalte und Familien oft nicht<br />

mehr finanzierbar sind.<br />

GR Pöllner entgegnet, dass die Vergütung nach dem Energieeinspeisegesetz nicht für die<br />

Strompreiserhöhung ursächlich ist.<br />

GR Strobl regt an zu prüfen, ob weitere öffentliche Gebäude mit geeigneten Dachflächen für<br />

die Errichtung von gemeindlichen Photovoltaikanlagen möglich sind.<br />

GR Eder regt an, bei der Beschaffung hochwertige deutsche Module vorzusehen.<br />

Beschluss:<br />

Aufgrund der zusätzlich notwendigen Kosten zur Ertüchtigung des Daches für die Errichtung<br />

einer Photovoltaikanlage und wegen den von der Feuerwehr gesehenen Schwierigkeiten<br />

beim Betrieb des Feuerwehrgerätehauses wird von der Errichtung einer Photovoltaikanlage<br />

auf dem äußeren Süddach und dem äußerem Ostdach des neuen Feuerwehrgerätehauses<br />

abgesehen.<br />

Auf der innenliegenden Süddachfläche des neuen Feuerwehrgerätehauses wird eine<br />

Photovoltaikanlage mit einer Leistung von ca. 40 kWp errichtet. Die Kosten in Höhe von<br />

voraussichtlich ca. 71.000 € zzgl. gesetzl. MwSt. werden genehmigt. Eine zusätzliche<br />

Dachertüchtigung ist in diesem Bereich nicht erforderlich.


Niederschrift über die Sitzung des<br />

<strong><strong>Gemeinde</strong>rates</strong><br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ainring</strong><br />

Die Sitzung war öffentlich <strong>Ainring</strong>, 19.06.2012<br />

Um eine weitere Stromgewinnung aus Solarnutzung zu ermöglichen, wird die Verwaltung<br />

beauftragt zu prüfen, inwieweit andere gemeindliche geeignete Dachflächen zur Verfügung<br />

stehen. Hier wird insbesondere an das Dach der Lagerhalle im Bauhof und der Lagerhalle in<br />

der ehem. Kläranlage gedacht. Das Flachdach der Mittelschule eignet sich zum jetzigen<br />

Zeitpunkt nicht, da in den nächsten 2 – 3 Jahren die Sanierung des Flachdaches der<br />

Mittelschule ansteht.<br />

Beschluss-Nr. 108<br />

~ . ~ . ~<br />

Bekanntgaben, Anfragen<br />

a) GR Nowak bittet durch den Bauhof zu veranlassen, dass in Hammerau beim<br />

Buswendeplatz am Bahnhof die Sträucher zurück geschnitten werden. Außerdem<br />

bittet er um Mitteilung, ob die <strong>Gemeinde</strong> neue Öffnungszeiten für das Rathaus hat.<br />

1.Bürgermeister Eschlberger bestätigt dies und verweist darauf, dass in der nächsten<br />

Ausgabe der <strong>Gemeinde</strong>zeitung diese veröffentlicht sind.<br />

b) GRin Bernauer wünscht in diesem Zusammenhang um Auskunft, ob dann<br />

nachmittags kein Parteiverkehr von Mo – Mi stattfindet. Herr Zimmermann informiert,<br />

dass dies nur für unangemeldeten Besucherverkehr zutrifft. Selbstverständlich<br />

können weiterhin Termine während der gesamten Arbeitszeit auch nachmittags mit<br />

den zuständigen Sachbearbeitern vereinbart werden.<br />

c) 3.Bürgermeister Kern bittet die Verwaltung zu veranlassen, dass die vorhandenen<br />

Schlaglöcher in der Geppinger Straße mit Asphalt geflickt werden.<br />

d) GR Ramstetter weist darauf hin, dass durch den Breitbandausbau im Bereich<br />

Gessenhart Flurschäden entstanden sind. Er bittet dieser Sache nachzugehen.<br />

e) GR Kluba wünscht Auskunft, ob es bereits Alternativen zur Verbesserung der<br />

Einfahrtssituation B 20 Gumpinger Straße gibt. 1.Bürgermeister Eschlberger weist<br />

darauf hin, dass Gespräche mit dem staatlichen Bauamt geführt wurden, aber noch<br />

keine konkreten Vorschläge vorliegen.<br />

f) GR Stehböck weist darauf hin, dass im neu gestalteten Brunnen am Alten<br />

Feuerwehrhaus in <strong>Ainring</strong> eine starke Algenbildung auftritt. 1.Bürgermeister<br />

Eschlberger entgegnet, dass dies bekannt sei und an der Lösung des Problems<br />

gearbeitet wird.<br />

g) GR Thurnhausstatter bittet um Auskunft, ob hinsichtlich der beabsichtigten<br />

Bepflanzung des Grünstreifens zwischen der B 20 und dem Radweg von Hammerau<br />

nach Feldkirchen schon ein Termin zur konkreten Umsetzung feststeht. Seitens des<br />

staatlichen Bauamtes Traunstein wurde angeboten, die Pflanzen kostenlos zur<br />

Verfügung zu stellen, sofern die <strong>Gemeinde</strong> die Pflanzung und die Pflege mit Unterhalt<br />

der Grünflächen übernimmt. 3.Bürgermeister Kern als Mitarbeiter des staatlichen<br />

Bauamtes Traunstein weist darauf hin, dass die Zurverfügungstellung der Pflanzen<br />

nicht mehr erfolgt, da sich ihm gegenüber niemand bereit erklärt hat, die Pflanzungen<br />

durchzuführen. Im übrigen sind die für die Sanierung des Geh- und Radweges<br />

zwischen Feldkirchen und Hammerau im Haushalt des staatlichen Bauamtes<br />

eingestellten 50.000 € aus dem Etat gefallen, nachdem ein Artikel in der örtlichen<br />

Presse der Jungen Union über die Einfahrtssituation der neu geschaffenen<br />

Linksabbiegespur Feldkirchen Süd Geppinger Straße erschienen ist.


Niederschrift über die Sitzung des<br />

<strong><strong>Gemeinde</strong>rates</strong><br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ainring</strong><br />

Die Sitzung war öffentlich <strong>Ainring</strong>, 19.06.2012<br />

h) GR Kluba erklärt, es könne nicht sein, dass wegen einer Berichterstattung durch eine<br />

politische Organisation Mittel aus dem Haushalt des Bauamtes gestrichen werden.<br />

Herr Kern entgegnet, dass nicht wegen des Artikels sondern nach dem Artikel die<br />

Mittel entfallen sind.<br />

Ende öffentlicher Sitzungsteil um 20.15 Uhr.<br />

GR Thurnhausstatter verlässt die Sitzung.<br />

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