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Die Stadt im Internet: www.Mittenwalde.de

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2 Amtsblatt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Mittenwal<strong>de</strong></strong><br />

1. Wahlbekanntmachung zur Europawahl<br />

1. Am 07. Juni 2009 fin<strong>de</strong>t in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland die Wahl<br />

zum Europäischen Parlament statt.<br />

<strong>Die</strong> Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr.<br />

2. <strong>Die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Mittenwal<strong>de</strong></strong> ist in folgen<strong>de</strong> 12 Wahlbezirke eingeteilt:<br />

Wahlbezirk 01: <strong>Mittenwal<strong>de</strong></strong><br />

Wahlraum: KITA <strong>Mittenwal<strong>de</strong></strong>, Paul-Gerhardt-Straße 23, 15749<br />

<strong>Mittenwal<strong>de</strong></strong><br />

Wahlbezirk 02: <strong>Mittenwal<strong>de</strong></strong><br />

Wahlraum: Grundschule <strong>Mittenwal<strong>de</strong></strong>, Schulstraße 1, 15749<br />

<strong>Mittenwal<strong>de</strong></strong><br />

Wahlbezirk: 03 OT Brusendorf<br />

Wahlraum: Freizeithaus Brusendorf, Straße <strong>de</strong>r Einheit 3, 15749<br />

<strong>Mittenwal<strong>de</strong></strong><br />

Wahlbezirk: 04 OT Ragow<br />

Wahlraum: KITA Ragow, Potsdamer Straße 9, 15749 <strong>Mittenwal<strong>de</strong></strong><br />

Wahlbezirk: 05 OT Ragow<br />

Wahlraum: Jugendclub Ragow, Küstergasse 3, 15749 <strong>Mittenwal<strong>de</strong></strong><br />

Wahlbezirk: 06 OT Gallun<br />

Wahlraum: Feuerwehr Gallun, Dorfplatz 11, 15749 <strong>Mittenwal<strong>de</strong></strong><br />

Wahlbezirk: 07 OT Schenkendorf<br />

Wahlraum: Gaststätte Deutsches Haus, Freiherr-von-Loeben-<br />

Straße 32, 15749 <strong>Mittenwal<strong>de</strong></strong><br />

Wahlbezirk: 08 GT Krummensee<br />

Wahlraum: Feuerwehr Krummensee, Galluner Straße 4a, 15749<br />

<strong>Mittenwal<strong>de</strong></strong><br />

Wahlbezirk: 09 OT Telz<br />

Wahlraum: Raum Ortsbeirat Telz, Gemein<strong>de</strong>weg 3, 15749<br />

<strong>Mittenwal<strong>de</strong></strong><br />

Wahlbezirk: 10 OT Motzen<br />

Wahlraum: Haus <strong>de</strong>s Gastes- Motzen, Karl-Marx-Straße 1, 15749<br />

<strong>Mittenwal<strong>de</strong></strong><br />

Wahlbezirk: 11 OT Motzen<br />

Wahlraum: Café Seeblick, <strong>Mittenwal<strong>de</strong></strong>r Straße 83, 15749<br />

<strong>Mittenwal<strong>de</strong></strong><br />

Wahlbezirk: 12 OT Töpchin<br />

Wahlraum: Grundschule Töpchin, Märkische Straße 2, 15749<br />

<strong>Mittenwal<strong>de</strong></strong><br />

In <strong>de</strong>n Wahlbenachrichtigungen, die <strong>de</strong>n Wahlberechtigten in <strong>de</strong>r<br />

Zeit vom 11.05.2009 bis zum 17.05.2009 zugestellt wor<strong>de</strong>n sind, sind<br />

<strong>de</strong>r Wahlbezirk und <strong>de</strong>r Wahlraum angegeben, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Wahlberechtigte<br />

zu wählen hat.<br />

3. Je<strong>de</strong>r Wahlberechtigte kann nur in <strong>de</strong>m Wahlraum <strong>de</strong>s Wahlbezirkes<br />

wählen, in <strong>de</strong>ssen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.<br />

<strong>Die</strong> Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen<br />

Personalausweis – Unionsbürger einen gültigen I<strong>de</strong>ntitätsausweis –<br />

o<strong>de</strong>r Reisepass zur Wahl mitzubringen.<br />

<strong>Die</strong> Wahlbenachrichtigung soll bei <strong>de</strong>r Wahl abgegeben wer<strong>de</strong>n.<br />

Gewählt wird mit amtlichen St<strong>im</strong>mzetteln. Je<strong>de</strong>r Wähler erhält bei<br />

Betreten <strong>de</strong>s Wahlraumes einen St<strong>im</strong>mzettel ausgehändigt.<br />

Je<strong>de</strong>r Wähler hat eine St<strong>im</strong>me.<br />

Der St<strong>im</strong>mzettel enthält jeweils unter fortlaufen<strong>de</strong>r Nummer die Bezeichnung<br />

<strong>de</strong>r Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung<br />

<strong>de</strong>r sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils<br />

die ersten 10 Bewerber <strong>de</strong>r zugelassenen Wahlvorschläge und rechts<br />

von <strong>de</strong>r Bezeichnung <strong>de</strong>s Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für<br />

die Kennzeichnung.<br />

Der Wähler gibt seine St<strong>im</strong>me in <strong>de</strong>r Weise ab, dass er auf <strong>de</strong>m rechten<br />

Teil <strong>de</strong>s St<strong>im</strong>mzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz o<strong>de</strong>r auf<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Mittenwal<strong>de</strong></strong><br />

20. Mai 2009<br />

an<strong>de</strong>re Weise ein<strong>de</strong>utig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie<br />

gelten soll.<br />

Der St<strong>im</strong>mzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle <strong>de</strong>s Wahlraumes<br />

o<strong>de</strong>r in einem beson<strong>de</strong>ren Nebenraum gekennzeichnet und in <strong>de</strong>r Weise<br />

gefaltet wer<strong>de</strong>n, dass seine St<strong>im</strong>mabgabe nicht erkennbar ist.<br />

4. <strong>Die</strong> Wahlhandlung sowie die <strong>im</strong> Anschluss an die Wahlhandlung erfolgen<strong>de</strong><br />

Ermittlung und Feststellung <strong>de</strong>s Wahlergebnisses <strong>im</strong> Wahlbezirk<br />

sind öffentlich. Je<strong>de</strong>rmann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung<br />

<strong>de</strong>s Wahlgeschäfts möglich ist.<br />

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an <strong>de</strong>r Wahl <strong>im</strong> Wahlkreis,<br />

in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Wahlschein ausgestellt ist,<br />

a) durch St<strong>im</strong>mabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises<br />

o<strong>de</strong>r<br />

b) durch Briefwahl teilnehmen.<br />

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>behör<strong>de</strong><br />

einen amtlichen St<strong>im</strong>mzettel, einen amtlichen St<strong>im</strong>mzettelumschlag sowie<br />

einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief<br />

mit <strong>de</strong>m St<strong>im</strong>mzettel (<strong>im</strong> verschlossenen St<strong>im</strong>mzettelumschlag)<br />

und <strong>de</strong>m unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig <strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>m Wahlbriefumschlag<br />

angegebenen Stelle übersen<strong>de</strong>n, dass er dort spätestens<br />

am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei <strong>de</strong>r<br />

angegebenen Stelle abgegeben wer<strong>de</strong>n.<br />

6. Je<strong>de</strong>r Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich<br />

ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem<br />

an<strong>de</strong>ren Mitgliedsstaat <strong>de</strong>r Europäischen Union zum Europäischen<br />

Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 <strong>de</strong>s Europawahlgesetzes).<br />

Wer unbefugt wählt o<strong>de</strong>r sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl<br />

herbeiführt o<strong>de</strong>r das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu<br />

5 Jahren o<strong>de</strong>r mit Geldstrafe bestraft; <strong>de</strong>r Versuch ist strafbar (§ 107a<br />

Abs. 1 und 3 <strong>de</strong>s Strafgesetzbuches).<br />

7. Im Wahlbezirk 04 Ragow wer<strong>de</strong>n für wahlstatistische Auszählungen<br />

St<strong>im</strong>mzettel verwen<strong>de</strong>t, auf <strong>de</strong>nen Geschlecht und Geburtsjahr vermerkt<br />

ist. Das Verfahren ist in <strong>de</strong>m Gesetz über allgemeine und repräsentative<br />

Wahlstatistik bei <strong>de</strong>r Wahl zum Deutschen Bun<strong>de</strong>stag und<br />

bei <strong>de</strong>r Wahl <strong>de</strong>r Abgeordneten <strong>de</strong>s Europäischen Parlaments aus <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz – WStatG) vom 21.<br />

Mai 1999 (BGBl IS.1023), geregelt und zugelassen.<br />

Bei <strong>de</strong>r Verwendung dieser St<strong>im</strong>mzettel ist eine Verletzung<br />

<strong>de</strong>s Wahlgehe<strong>im</strong>nisses ausgeschlossen.<br />

8. <strong>Die</strong> Wahllokale <strong>de</strong>r Wahlbezirke 03 Brusendorf, Freizeithaus Brusendorf<br />

und 09 Telz, Raum Ortsbeirat Telz sind nicht barrierefrei. Für <strong>de</strong>n Fall,<br />

dass behin<strong>de</strong>rte Menschen bzw. Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen<br />

ihre St<strong>im</strong>me in einem nicht barrierefreien Wahllokal<br />

abgeben müssen, haben sie die Möglichkeit, bei <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>behör<strong>de</strong><br />

einen Wahlschein zu beantragen und mit diesem ein barrierefreies<br />

Wahllokal <strong>de</strong>r <strong>Stadt</strong> <strong>de</strong>s Landkreises aufzusuchen o<strong>de</strong>r durch<br />

Briefwahl an <strong>de</strong>r Wahl teilzunehmen.<br />

9. Blin<strong>de</strong> und sehbehin<strong>de</strong>rte Menschen können sich zur Kennzeichnung<br />

ihres St<strong>im</strong>mzettels einer Wahlschablone bedienen. <strong>Die</strong> Wahlschablone<br />

wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt und ist abzufor<strong>de</strong>rn be<strong>im</strong>:<br />

Blin<strong>de</strong>n- und Sehbehin<strong>de</strong>rten- Verband Bran<strong>de</strong>nburg e.V.<br />

Heinrich – Zille – Straße 1-6<br />

03042 Cottbus<br />

Telefon: 0355-7293975.<br />

<strong>Mittenwal<strong>de</strong></strong>, 07. Mai 2009<br />

Gemein<strong>de</strong>behör<strong>de</strong><br />

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