Steuertipps zur Erbschaft- und Schenkungsteuer - Ministerium der ...
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3. DIE BERECHNUNG DER ERBSCHAFT-/SCHENKUNGSTEUER<br />
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Welche Steuerklasse wird dem Erben zugeordnet?<br />
Die Höhe <strong>der</strong> <strong>Erbschaft</strong>- <strong>und</strong> <strong>Schenkungsteuer</strong> richtet sich vor allem nach dem verwandtschaftlichen<br />
Verhältnis zwischen dem Erblasser/Schenker <strong>und</strong> dem Erwerber. Je näher <strong>der</strong><br />
Grad <strong>der</strong> Verwandtschaft, um so niedriger ist die <strong>Erbschaft</strong>- o<strong>der</strong> <strong>Schenkungsteuer</strong>.<br />
Entsprechend dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser o<strong>der</strong> Schenker werden Erwerber in<br />
drei Steuerklassen eingereiht:<br />
Steuerklasse I<br />
• <strong>der</strong> Ehegatte<br />
• die Kin<strong>der</strong> <strong>und</strong> Stiefkin<strong>der</strong><br />
• die Enkel <strong>und</strong> Großenkel<br />
• die Eltern <strong>und</strong> Großeltern (nur bei Erbfällen)<br />
Steuerklasse II<br />
• die Eltern <strong>und</strong> Großeltern (nur in Schenkungsfällen)<br />
• die Geschwister<br />
• die Kin<strong>der</strong> von Geschwistern<br />
• die Stiefeltern<br />
• die Schwiegerkin<strong>der</strong><br />
• die Schwiegereltern<br />
• <strong>der</strong> geschiedene Ehegatte<br />
Steuerklasse III<br />
• alle an<strong>der</strong>en bisher nicht genannten Verwandten<br />
• alle nicht verwandten Erwerber<br />
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