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Steuertipps zur Erbschaft- und Schenkungsteuer - Ministerium der ...

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3. DIE BERECHNUNG DER ERBSCHAFT-/SCHENKUNGSTEUER<br />

23<br />

Welche Steuerklasse wird dem Erben zugeordnet?<br />

Die Höhe <strong>der</strong> <strong>Erbschaft</strong>- <strong>und</strong> <strong>Schenkungsteuer</strong> richtet sich vor allem nach dem verwandtschaftlichen<br />

Verhältnis zwischen dem Erblasser/Schenker <strong>und</strong> dem Erwerber. Je näher <strong>der</strong><br />

Grad <strong>der</strong> Verwandtschaft, um so niedriger ist die <strong>Erbschaft</strong>- o<strong>der</strong> <strong>Schenkungsteuer</strong>.<br />

Entsprechend dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser o<strong>der</strong> Schenker werden Erwerber in<br />

drei Steuerklassen eingereiht:<br />

Steuerklasse I<br />

• <strong>der</strong> Ehegatte<br />

• die Kin<strong>der</strong> <strong>und</strong> Stiefkin<strong>der</strong><br />

• die Enkel <strong>und</strong> Großenkel<br />

• die Eltern <strong>und</strong> Großeltern (nur bei Erbfällen)<br />

Steuerklasse II<br />

• die Eltern <strong>und</strong> Großeltern (nur in Schenkungsfällen)<br />

• die Geschwister<br />

• die Kin<strong>der</strong> von Geschwistern<br />

• die Stiefeltern<br />

• die Schwiegerkin<strong>der</strong><br />

• die Schwiegereltern<br />

• <strong>der</strong> geschiedene Ehegatte<br />

Steuerklasse III<br />

• alle an<strong>der</strong>en bisher nicht genannten Verwandten<br />

• alle nicht verwandten Erwerber<br />

3

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