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Steuertipps zur Erbschaft- und Schenkungsteuer - Ministerium der ...

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schon) auch dann, wenn die auf dem Gemeinschaftskonto angesammelten Ersparnisse überwiegend<br />

aus dem Einkommen des alleinverdienenden Ehepartners stammen.<br />

Beachte: Weist <strong>der</strong> überlebende Ehepartner aber nach, dass er im Innenverhältnis mehr als die<br />

Hälfte auf das Gemeinschaftskonto eingezahlt hat, bleibt ein entsprechend höherer<br />

Anteil steuerfrei.<br />

Wird die Schenkung eines Familienwohnheims an den Ehegatten besteuert?<br />

Schenkt ein Ehegatte dem an<strong>der</strong>en Ehegatten das Eigentum o<strong>der</strong> Miteigentum an einem zu<br />

eigenen Wohnzwecken genutzten Familienwohnheim (z. B. Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus<br />

o<strong>der</strong> Eigentumswohnung), fällt keine <strong>Schenkungsteuer</strong> an. Das Gleiche gilt, wenn er den<br />

an<strong>der</strong>en Ehegatten von eingegangenen Verpflichtungen im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Anschaffung<br />

o<strong>der</strong> Herstellung eines Familienwohnheims freistellt.<br />

Was wird im Erbfall mit einer dann fälligen Lebensversicherung?<br />

Wird im Erbfall die Auszahlung einer Lebensversicherung fällig, stellt sich die Frage nach <strong>der</strong><br />

<strong>Erbschaft</strong>steuerpflicht <strong>der</strong> ausgezahlten Versicherungsleistung. Hierbei sind die Einzelheiten<br />

des Versicherungsvertrages zu berücksichtigen.<br />

Beispiele<br />

• Hat <strong>der</strong> Erblasser als Versicherungsnehmer im Versicherungsvertrag keinen<br />

Bezugsberechtigten benannt, gehört die Auszahlungssumme zum Nachlass <strong>und</strong> muss<br />

von den Erben entsprechend ihrem Erbteil versteuert werden.<br />

• Hat <strong>der</strong> Erblasser eine Lebensversicherung auf den Todesfall abgeschlossen <strong>und</strong> einen<br />

Begünstigten zum Bezugsberechtigten benannt, ist die Auszahlungssumme dem<br />

Bezugsberechtigten vorweg zu<strong>zur</strong>echnen <strong>und</strong> unterliegt zusammen mit seinem Erbteil<br />

<strong>der</strong> <strong>Erbschaft</strong>steuer.<br />

• Hat <strong>der</strong> Begünstigte selbst den Versicherungsvertrag abgeschlossen <strong>und</strong> das Leben<br />

einer an<strong>der</strong>en Person versichert, bleibt die Auszahlung steuerfrei, weil es sich hier um<br />

den eigenen Versicherungsvertrag handelt, <strong>der</strong> mit den eigenen Versicherungsprämien<br />

erfüllt wurde.<br />

• Ist eine Versicherung auf verb<strong>und</strong>ene Leben abgeschlossen, bei <strong>der</strong> zwei o<strong>der</strong> mehr<br />

Personen - in <strong>der</strong> Regel ein Ehepaar - sich gemeinschaftlich in <strong>der</strong> Weise versichert<br />

haben, dass die Versicherungssumme beim Tod des Erstversterbenden fällig wird, geht<br />

man davon aus, dass je<strong>der</strong> Ehegatte im Innenverhältnis die Hälfte <strong>der</strong> Prämien bezahlt<br />

<strong>und</strong> damit <strong>zur</strong> Hälfte den eigenen Versicherungsanteil erfüllt hat. Im Ergebnis unterliegt

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