1,23 MB - Gemeinde Barbian
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Aus der <strong>Gemeinde</strong>stube · Der Jakinger · Juli 2010<br />
nicht immer gleich sein müssen.<br />
Dies wird zur Kenntnis genommen.<br />
Der Tagesordnungspunkt wird einstimmig<br />
genehmigt.<br />
Abschluss eines Raumordnungsvertrages<br />
im Sinne des Art. 40/<br />
bis des L.G. 11.08.1997 mit den Geschwistern<br />
Hofer (Kreuzmüller):<br />
Ausweisung einer Erweiterungszone<br />
für freien Wohnbau und Zurverfügungstellung<br />
von Grund für öffentliche<br />
Zone (Kindergarten) mit<br />
Abänderung des <strong>Gemeinde</strong>bauleitplanes<br />
Grundsätzlich geht es im öffentlichen<br />
Interesse um die Erweiterung<br />
des Kindergartenareals in Kollmann<br />
um 420 m². Dafür wird den drei Geschwistern<br />
Hofer (Kreuzmüller), welche<br />
den Grund von den Eltern erhalten<br />
haben, durch Ausweisung einer<br />
C –Zone (nur für den freien Wohnbau),<br />
die Möglichkeit eingeräumt<br />
drei Wohnungen im Gesamtausmaß<br />
von 1.488 m³ zu errichten.<br />
Über diesen Vorschlag wird ausführlich<br />
diskutiert, zumal das Mittel des<br />
Raumordnungsvertrages in <strong>Barbian</strong><br />
zum ersten Mal angewandt wird.<br />
Der Tagesordnungspunkt wird zur<br />
Abstimmung gebracht und mit zwei<br />
Enthaltungen genehmigt.<br />
Abänderung des <strong>Gemeinde</strong>bauleitplanes:<br />
Umwandlung der Auffüllzone<br />
B bei Haus Gostner Raimund<br />
in Auffüllzone B 2<br />
Der Bürgermeister erklärt, dass in<br />
dieser Auffüllzone B nur das Haus von<br />
Raimund Gostner steht. Dieses Haus<br />
soll erweitert werden, was wegen<br />
der fehlenden Abstände zu anderen<br />
Gebäuden nicht leicht möglich ist.<br />
Um dies zu ermöglichen, soll diese<br />
Auffüllzone B in eine Auffüllzone B2<br />
umgewandelt werden, welche laut<br />
Artikel 13 der Durchführungsbestimmungen<br />
zum <strong>Gemeinde</strong>bauleitplan,<br />
die Erstellung eines Durchführungsplanes<br />
vorsieht. Die Abänderung<br />
wird einstimmig genehmigt.<br />
12<br />
Abänderung des <strong>Gemeinde</strong>bauleitplanes:<br />
Umwandlung von 35.000<br />
m² der G.P. 2809/1 der K.G. <strong>Barbian</strong><br />
von Wald in alpines Grün<br />
Die Gesamtfläche im Besitz von<br />
Reinhard Rabensteiner (Villanders)<br />
im <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Barbian</strong><br />
beträgt in diesem Bereich zirka 25<br />
Hektar. Davon sollen nun 3,5 Hektar,<br />
welche bereits abgeholzt wurden,<br />
von Zone Wald in Zone für alpines<br />
Grün umgewandelt werden. Nach<br />
ausführlicher Diskussion wird der<br />
Vorschlag mit einer Enthaltung angenommen.<br />
Abänderung des <strong>Gemeinde</strong>bauleitplanes:<br />
Umwandlung von privatem<br />
Grün und Straße G.P. 438/10, 438/<strong>23</strong><br />
und 438/11 in Wohnbauzone C2 und<br />
Ergänzung des Art. 7 der Durchführungsbestimmungen<br />
zum <strong>Gemeinde</strong>bauleitplan<br />
mit den neuen Straßenabständen<br />
in der E.Z. C2<br />
Der Bürgermeister erklärt, dass für<br />
die erste Erweiterungszone in <strong>Barbian</strong>,<br />
nämlich die Zone St. Jakob, die<br />
Baudichte von 1,6 m³/m² auf 1,9 m³/<br />
m² erhöht wurde und durch diese Erhöhung<br />
auch das Parkplatzproblem<br />
gelöst werden muss. Dafür soll nun<br />
auch das private Grün vor der Zone<br />
in die Erweiterungszone C2- St. Jakob<br />
integriert werden.<br />
Gleichzeitig soll auch der Art. 7 der<br />
Durchführungsbestimmungen zum<br />
<strong>Gemeinde</strong>bauleitplan mit den neuen,<br />
geringeren Abständen zu den<br />
<strong>Gemeinde</strong>straßen A und B, in der Erweiterungszone<br />
C2 ergänzt werden.<br />
Die Abänderung wird vom <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
einstimmig genehmigt.<br />
Abänderung des <strong>Gemeinde</strong>bauleitplanes:<br />
Umwandlung vom öffentlichem<br />
Grün und Straße G.P. 2833/2,<br />
227/2, 2818/6, 246 und 2818/4 in der<br />
Wohnbauzone C2<br />
Wie im oben angeführten Tagesordnungspunkt,<br />
sollen auch bei diesem<br />
Tagesordnungspunkt die oben<br />
genannten Grundparzellen in die<br />
Erweiterungszone C 2- St. Jakob integriert<br />
werden, um das Parkplatzproblem<br />
dieser Zone zu verringern.<br />
Auch dieser Tagesordnungspunkt<br />
wird einstimmig angenommen.<br />
Genehmigung der wesentlichen<br />
Abänderung zum Durchführungsplan<br />
für die Erweiterungszone C-<br />
St. Jakob auf Grund der Erhöhung<br />
der Baudichte.<br />
Wie bereits vorher erwähnt, wurde<br />
für die Erweiterungszone C2- St.<br />
Jakob die Baudichte von 1,6 m³/m²<br />
auf 1,9 m³/m² erhöht. Bei der Genehmigung<br />
dieser Abänderung zum<br />
<strong>Gemeinde</strong>bauleitplan wurde von<br />
der Landesraumordnung verlangt,<br />
dass nun für diese Zone auch der<br />
Durchführungsplan im Sinne der Abänderung<br />
abgeändert wird. Nun hat<br />
Arch. Kurt Kurz diesen abgeänderten<br />
Durchführungsplan vorgelegt, nachdem<br />
er von der <strong>Gemeinde</strong>baukommission,<br />
im Beisein einer Vertreterin<br />
der Landesraumordnung begutachtet<br />
wurde. Die Vorschriften der<br />
Vertreterin der Landesraumordnung<br />
Abteilung 27, Frau Dr. Arch. Annalisa<br />
Ziernhöld Amplatz, wurden in den<br />
abgeänderten Durchführungsplan<br />
eingearbeitet und in dieser Form<br />
vorgelegt. Die Abänderung wird einstimmig<br />
genehmigt.<br />
ALLFÄLLIGES<br />
Der Bürgermeister schlägt vor, einen<br />
Informationsabend mit Vertretern<br />
der SEL zu organisieren. Dies wird<br />
von den <strong>Gemeinde</strong>räten begüßt.<br />
Außerdem berichtet Alfons Klammsteiner,<br />
dass die UV-Anlage mit den<br />
Entsäuerungsbecken in Betrieb genommen<br />
wurde. Der Horntag wird<br />
heuer am 8. August abgehalten und<br />
soll in Zukunft jedes Jahr auf den<br />
ersten Sonntag im August festgelegt<br />
werden.<br />
Rosmarie Rabanser Gafriller