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1,23 MB - Gemeinde Barbian

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Aus der <strong>Gemeinde</strong>stube · Der Jakinger · Juli 2010<br />

nicht immer gleich sein müssen.<br />

Dies wird zur Kenntnis genommen.<br />

Der Tagesordnungspunkt wird einstimmig<br />

genehmigt.<br />

Abschluss eines Raumordnungsvertrages<br />

im Sinne des Art. 40/<br />

bis des L.G. 11.08.1997 mit den Geschwistern<br />

Hofer (Kreuzmüller):<br />

Ausweisung einer Erweiterungszone<br />

für freien Wohnbau und Zurverfügungstellung<br />

von Grund für öffentliche<br />

Zone (Kindergarten) mit<br />

Abänderung des <strong>Gemeinde</strong>bauleitplanes<br />

Grundsätzlich geht es im öffentlichen<br />

Interesse um die Erweiterung<br />

des Kindergartenareals in Kollmann<br />

um 420 m². Dafür wird den drei Geschwistern<br />

Hofer (Kreuzmüller), welche<br />

den Grund von den Eltern erhalten<br />

haben, durch Ausweisung einer<br />

C –Zone (nur für den freien Wohnbau),<br />

die Möglichkeit eingeräumt<br />

drei Wohnungen im Gesamtausmaß<br />

von 1.488 m³ zu errichten.<br />

Über diesen Vorschlag wird ausführlich<br />

diskutiert, zumal das Mittel des<br />

Raumordnungsvertrages in <strong>Barbian</strong><br />

zum ersten Mal angewandt wird.<br />

Der Tagesordnungspunkt wird zur<br />

Abstimmung gebracht und mit zwei<br />

Enthaltungen genehmigt.<br />

Abänderung des <strong>Gemeinde</strong>bauleitplanes:<br />

Umwandlung der Auffüllzone<br />

B bei Haus Gostner Raimund<br />

in Auffüllzone B 2<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass in<br />

dieser Auffüllzone B nur das Haus von<br />

Raimund Gostner steht. Dieses Haus<br />

soll erweitert werden, was wegen<br />

der fehlenden Abstände zu anderen<br />

Gebäuden nicht leicht möglich ist.<br />

Um dies zu ermöglichen, soll diese<br />

Auffüllzone B in eine Auffüllzone B2<br />

umgewandelt werden, welche laut<br />

Artikel 13 der Durchführungsbestimmungen<br />

zum <strong>Gemeinde</strong>bauleitplan,<br />

die Erstellung eines Durchführungsplanes<br />

vorsieht. Die Abänderung<br />

wird einstimmig genehmigt.<br />

12<br />

Abänderung des <strong>Gemeinde</strong>bauleitplanes:<br />

Umwandlung von 35.000<br />

m² der G.P. 2809/1 der K.G. <strong>Barbian</strong><br />

von Wald in alpines Grün<br />

Die Gesamtfläche im Besitz von<br />

Reinhard Rabensteiner (Villanders)<br />

im <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Barbian</strong><br />

beträgt in diesem Bereich zirka 25<br />

Hektar. Davon sollen nun 3,5 Hektar,<br />

welche bereits abgeholzt wurden,<br />

von Zone Wald in Zone für alpines<br />

Grün umgewandelt werden. Nach<br />

ausführlicher Diskussion wird der<br />

Vorschlag mit einer Enthaltung angenommen.<br />

Abänderung des <strong>Gemeinde</strong>bauleitplanes:<br />

Umwandlung von privatem<br />

Grün und Straße G.P. 438/10, 438/<strong>23</strong><br />

und 438/11 in Wohnbauzone C2 und<br />

Ergänzung des Art. 7 der Durchführungsbestimmungen<br />

zum <strong>Gemeinde</strong>bauleitplan<br />

mit den neuen Straßenabständen<br />

in der E.Z. C2<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass für<br />

die erste Erweiterungszone in <strong>Barbian</strong>,<br />

nämlich die Zone St. Jakob, die<br />

Baudichte von 1,6 m³/m² auf 1,9 m³/<br />

m² erhöht wurde und durch diese Erhöhung<br />

auch das Parkplatzproblem<br />

gelöst werden muss. Dafür soll nun<br />

auch das private Grün vor der Zone<br />

in die Erweiterungszone C2- St. Jakob<br />

integriert werden.<br />

Gleichzeitig soll auch der Art. 7 der<br />

Durchführungsbestimmungen zum<br />

<strong>Gemeinde</strong>bauleitplan mit den neuen,<br />

geringeren Abständen zu den<br />

<strong>Gemeinde</strong>straßen A und B, in der Erweiterungszone<br />

C2 ergänzt werden.<br />

Die Abänderung wird vom <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

einstimmig genehmigt.<br />

Abänderung des <strong>Gemeinde</strong>bauleitplanes:<br />

Umwandlung vom öffentlichem<br />

Grün und Straße G.P. 2833/2,<br />

227/2, 2818/6, 246 und 2818/4 in der<br />

Wohnbauzone C2<br />

Wie im oben angeführten Tagesordnungspunkt,<br />

sollen auch bei diesem<br />

Tagesordnungspunkt die oben<br />

genannten Grundparzellen in die<br />

Erweiterungszone C 2- St. Jakob integriert<br />

werden, um das Parkplatzproblem<br />

dieser Zone zu verringern.<br />

Auch dieser Tagesordnungspunkt<br />

wird einstimmig angenommen.<br />

Genehmigung der wesentlichen<br />

Abänderung zum Durchführungsplan<br />

für die Erweiterungszone C-<br />

St. Jakob auf Grund der Erhöhung<br />

der Baudichte.<br />

Wie bereits vorher erwähnt, wurde<br />

für die Erweiterungszone C2- St.<br />

Jakob die Baudichte von 1,6 m³/m²<br />

auf 1,9 m³/m² erhöht. Bei der Genehmigung<br />

dieser Abänderung zum<br />

<strong>Gemeinde</strong>bauleitplan wurde von<br />

der Landesraumordnung verlangt,<br />

dass nun für diese Zone auch der<br />

Durchführungsplan im Sinne der Abänderung<br />

abgeändert wird. Nun hat<br />

Arch. Kurt Kurz diesen abgeänderten<br />

Durchführungsplan vorgelegt, nachdem<br />

er von der <strong>Gemeinde</strong>baukommission,<br />

im Beisein einer Vertreterin<br />

der Landesraumordnung begutachtet<br />

wurde. Die Vorschriften der<br />

Vertreterin der Landesraumordnung<br />

Abteilung 27, Frau Dr. Arch. Annalisa<br />

Ziernhöld Amplatz, wurden in den<br />

abgeänderten Durchführungsplan<br />

eingearbeitet und in dieser Form<br />

vorgelegt. Die Abänderung wird einstimmig<br />

genehmigt.<br />

ALLFÄLLIGES<br />

Der Bürgermeister schlägt vor, einen<br />

Informationsabend mit Vertretern<br />

der SEL zu organisieren. Dies wird<br />

von den <strong>Gemeinde</strong>räten begüßt.<br />

Außerdem berichtet Alfons Klammsteiner,<br />

dass die UV-Anlage mit den<br />

Entsäuerungsbecken in Betrieb genommen<br />

wurde. Der Horntag wird<br />

heuer am 8. August abgehalten und<br />

soll in Zukunft jedes Jahr auf den<br />

ersten Sonntag im August festgelegt<br />

werden.<br />

Rosmarie Rabanser Gafriller

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