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Beteiligungshandbuch der Stadt Iserlohn, Stand 31.12.2009

Beteiligungshandbuch der Stadt Iserlohn, Stand 31.12.2009

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<strong>Beteiligungshandbuch</strong><br />

Nr. 4 <strong>Stand</strong>: 31. Dezember 2009


<strong>Beteiligungshandbuch</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

Vorwort<br />

I. Vorwort<br />

Das <strong>Beteiligungshandbuch</strong><br />

<strong>Beteiligungshandbuch</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

Der Beteiligungsbericht <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> wurde modifiziert. Hierbei spielten Fragen <strong>der</strong><br />

Datensicherheit und Transparenz ebenso eine Rolle wie die Übersichtlichkeit <strong>der</strong> Berichte.<br />

Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben wurde <strong>der</strong> bisherige Beteiligungsbericht geteilt in einen<br />

Beteiligungsbericht und das (hier vorliegende) <strong>Beteiligungshandbuch</strong>. Bericht und Handbuch sind nicht<br />

selbstständig zu betrachten, son<strong>der</strong>n müssen im Verbund gesehen werden. Sie enthalten jeweils<br />

Informationen, die durch das an<strong>der</strong>e Schriftstück ergänzt werden.<br />

Der Beteiligungsbericht beinhaltet die jährlich aktualisierten Daten je<strong>der</strong> Beteiligung, welche den<br />

Jahresberichten <strong>der</strong> einzelnen Beteiligungen entnommen werden. Der Beteiligungsbericht wird daher<br />

jährlich veröffentlicht.<br />

Das <strong>Beteiligungshandbuch</strong> befasst sich mit den grundlegenden und längerfristigen Fragen <strong>der</strong><br />

Beteiligungen. Dazu gehören u.a. die rechtlichen Grundlagen, Ausführungen zum öffentlichen Zweck<br />

<strong>der</strong> Beteiligungen sowie übersichtliche Darstellungen über die Beteiligungsverhältnisse und die<br />

rechtlichen Verhältnisse <strong>der</strong> Beteiligungen.<br />

Insgesamt handelt es sich zumeist um Daten, die sich nicht jährlich än<strong>der</strong>n und daher auch keine<br />

jährliche Wie<strong>der</strong>auflage des <strong>Beteiligungshandbuch</strong>s erfor<strong>der</strong>n. Das Handbuch dient <strong>der</strong> Darstellung <strong>der</strong><br />

allgemeinen Daten <strong>der</strong> Beteiligungen und somit z.T. auch <strong>der</strong> Erläuterung <strong>der</strong> aktuellen Daten aus dem<br />

Beteiligungsbericht.<br />

Organisationsformen <strong>der</strong> Beteiligungen<br />

Neben <strong>der</strong> klassischen hoheitlichen Verwaltung umfassen die Aufgaben <strong>der</strong> Gemeinden auch Gebiete,<br />

auf denen sie sich eigenwirtschaftlich betätigen. Auch die <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> hat im Rahmen <strong>der</strong><br />

Daseinsvorsorge umfangreiche Aufgaben zum Wohle <strong>der</strong> Allgemeinheit wahrzunehmen. Sie reichen<br />

vom Bau und Betrieb von Kin<strong>der</strong>gärten, Altenheimen, Schulen, Sportanlagen, Kultureinrichtungen,<br />

Straßen über die Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung mit Strom, Gas, Wasser und Fernwärme bis hin zur<br />

Abfall- und Abwasserbeseitigung. Der Gemeinde stehen für ihre Aufgabenerfüllung verschiedene<br />

Gestaltungsalternativen zur Verfügung:<br />

Die Gemeinde bedient sich eines Regiebetriebes. Dieser Betrieb ist sowohl hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Personal- als auch <strong>der</strong> Organisationshoheit voll in die Gemeindeverwaltung eingeglie<strong>der</strong>t. Seine<br />

Einnahmen und Ausgaben werden im Haushalt <strong>der</strong> Gemeinde veranschlagt.<br />

Die Gemeinde kann einen Eigenbetrieb bzw. eigenbetriebsähnliche Einrichtung gründen, <strong>der</strong> ohne<br />

eigene Rechtspersönlichkeit Bestandteil <strong>der</strong> juristischen Person Gemeinde bleibt, allerdings über<br />

ein separates Rechnungswesen und ggf. auch über beson<strong>der</strong>e Leitungs- und Kontrollgremien<br />

verfügen kann. Der Eigenbetrieb kann mit eigener Personal- und Organisationshoheit ausgestattet<br />

werden.<br />

Die Gemeinde kann Unternehmen o<strong>der</strong> Einrichtungen in <strong>der</strong> Rechtsform <strong>der</strong> Anstalt des öffentlichen<br />

Rechts neu gründen o<strong>der</strong> bestehende Regie-, Eigenbetriebe o<strong>der</strong> Einrichtungen in eine<br />

solche umwandeln. Die Anstalt des öffentlichen Rechts besitzt im Gegensatz zu den Eigenbetrieben<br />

/ eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen eine eigene Rechtspersönlichkeit.<br />

Die Gemeinde kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Eigengesellschaft in <strong>der</strong> Rechtsform<br />

einer GmbH o<strong>der</strong> AG betreiben. Bei <strong>der</strong> Eigengesellschaft hält die Gemeinde als alleiniger<br />

Gesellschafter o<strong>der</strong> Aktionär das Stamm- bzw. Grundkapital <strong>der</strong> Gesellschaft und sichert sich<br />

dadurch Einflussmöglichkeiten und Kontrollrechte.<br />

- 1 -


<strong>Beteiligungshandbuch</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

Vorwort<br />

Die Gemeinde kann sich unter bestimmten Voraussetzungen an gemischt-wirtschaftlichen<br />

Unternehmen (AG, GmbH, eG) beteiligen, wobei ihr rechtlicher Einfluss auf diese<br />

Beteiligungsgesellschaften abhängig ist von <strong>der</strong> Höhe ihrer Beteiligungen und den Regelungen im<br />

Gesellschaftsvertrag und <strong>der</strong> Satzung.<br />

Gemeinden und Gemeindeverbände können sich zu Zweckverbänden zusammenschließen, um<br />

einzelne Aufgaben, zu <strong>der</strong>en Wahrnehmung sie verpflichtet o<strong>der</strong> berechtigt sind, gemeinsam zu<br />

erfüllen.<br />

Bei den Eigen- o<strong>der</strong> Beteiligungsgesellschaften entfallen zahlreiche Bindungen hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Ablauforganisation, die für die öffentliche Verwaltung sicher ihre Berechtigung haben, aber für einen<br />

Wirtschaftsbetrieb nicht unbedingt sinnvoll sind. So können unter Umständen Vergaben beschleunigt<br />

vorgenommen werden und Entscheidungsprozesse verkürzt werden. Bindungen an den gemeindlichen<br />

Haushalt und Stellenplan bestehen nicht. Dieses Mehr an Flexibilität im Rahmen <strong>der</strong><br />

Aufgabenwahrnehmung durch Gesellschaften in privater Rechtsform darf aber nicht zu Lasten des<br />

kommunalen Einflusses gehen. Deshalb hat sich <strong>der</strong> Rat in Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag<br />

bestimmte Grundsatzentscheidungen vorbehalten. Neben diesen wird die wesentliche Einflussnahme<br />

auf die Beteiligungsgesellschaften durch die Aufsichtsgremien und durch die Konkretisierung von<br />

Beteiligungszielen und finanzpolitischen Zielvorgaben vollzogen. Als solche Zielvorgaben kommen z.B.<br />

die Höhe <strong>der</strong> Eigenkapitalverzinsung, eine limitierte Verlustübernahme, Gewinnablieferungen und<br />

Mindestpachtregelungen in Betracht. Diese Aussagen können sinngemäß auch auf die Anstalt<br />

öffentlichen Rechts übertragen werden.<br />

Die Notwendigkeit einer beson<strong>der</strong>en Beteiligungspolitik ergibt sich aus den erheblichen Wirkungen <strong>der</strong><br />

Beteiligungen auf den kommunalen Haushalt und aus <strong>der</strong> Tatsache, dass die Unternehmen nicht wie<br />

Ämter gesteuert und kontrolliert werden können und dürfen.<br />

Es muss einerseits eine ausreichende Steuerung und Kontrolle durch die Kommune und an<strong>der</strong>erseits<br />

eine ausreichende Selbstständigkeit <strong>der</strong> Unternehmen sichergestellt werden. Bei <strong>der</strong> Steuerung und<br />

Kontrolle ist zu differenzieren nach<br />

S <strong>der</strong> unterschiedlichen finanziellen Lage <strong>der</strong> Unternehmen,<br />

S <strong>der</strong> Wettbewerbssituation,<br />

S <strong>der</strong> Bedeutung des Unternehmenshandelns für kommunalpolitische Ziele.<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Maßgebliche Grundlage u. a. für die wirtschaftlichen Betätigungen <strong>der</strong> Städte und Gemeinden ist<br />

zunächst das Verfassungsrecht, insbeson<strong>der</strong>e die Garantie <strong>der</strong> kommunalen Selbstverwaltung gemäß<br />

Art. 28 Absatz 2 Grundgesetz. Darüber hinausgehend sind insbeson<strong>der</strong>e die Vorschriften <strong>der</strong><br />

Gemeindeordnung (§§ 107 - 115 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen) zu beachten.<br />

Gemäß <strong>der</strong> für die kommunale Selbstverwaltung zentralen verfassungsrechtlichen Norm des<br />

Artikels 28 Absatz 2 Grundgesetz erstreckt sich die den Kommunen garantierte<br />

Selbstverwaltungskompetenz auf alle Angelegenheiten <strong>der</strong> örtlichen Gemeinschaft.<br />

Angelegenheiten <strong>der</strong> örtlichen Gemeinschaft in diesem Sinne sind nach <strong>der</strong> Rechtsprechung des<br />

Bundesverfassungsgerichtes diejenigen Bedürfnisse und Interessen, die in <strong>der</strong> örtlichen Gemeinschaft<br />

wurzeln o<strong>der</strong> auf sie einen spezifischen Bezug haben, die also den Gemeindeeinwohnern gerade als<br />

solchen gemeinsam sind, indem sie das Zusammenleben und -wohnen <strong>der</strong> Menschen in <strong>der</strong><br />

Gemeinde betreffen. Auch die wirtschaftliche Betätigung zählt grundsätzlich zum kommunalen<br />

Aufgabenbestand in dem vorbezeichneten Sinne.<br />

Rechtsgrundlage für die Erstellung eines Beteiligungsberichtes ist <strong>der</strong> § 112 Abs. 3 GO NRW in <strong>der</strong> bis<br />

zum 31.12.2004 geltenden Fassung. Danach ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> verpflichtet, jährlich einen<br />

Beteiligungsbericht zu erstellen. "Zur Information <strong>der</strong> Ratsmitglie<strong>der</strong> und <strong>der</strong> Einwohner hat die<br />

Gemeinde einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in <strong>der</strong> Rechtsform<br />

des privaten Rechts zu erstellen und jährlich fortzuschreiben. Der Bericht soll insbeson<strong>der</strong>e Angaben<br />

über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die finanzwirtschaftlichen Auswirkungen <strong>der</strong> Beteiligungen,<br />

Beteiligungsverhältnisse und die Zusammensetzung <strong>der</strong> Organe <strong>der</strong> Gesellschaft enthalten. Die<br />

Einsicht in den Bericht ist je<strong>der</strong>mann gestattet. Die Gemeinde hat den Bericht zu diesem Zweck<br />

bereitzuhalten. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen."<br />

Gemäß § 3 Abs. 2 des NKF-Einführungsgesetzes NRW können die Gemeinden bis zum Stichtag<br />

31.12.2010 einen Beteiligungsbericht nach § 112 Abs. 3 <strong>der</strong> GO NRW in <strong>der</strong> bis zum 31.12.2004<br />

geltenden Fassung erstellen. Spätestens zum Stichtag 31.12.2010 haben die Gemeinden einen<br />

- 2 -


<strong>Beteiligungshandbuch</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

Vorwort<br />

Beteiligungsbericht gemäß § 117 GO NRW und § 52 GemHVO aufzustellen, in dem ihre wirtschaftliche<br />

und nichtwirtschaftliche Betätigung, unabhängig davon, ob verselbstständigte Aufgabenbereiche dem<br />

Konsolidierungskreis des Gesamtabschlusses angehören, zu erläutern ist.<br />

Zukünftig sind folgende Angaben erfor<strong>der</strong>lich:<br />

S die Ziele <strong>der</strong> Beteiligung,<br />

S die Erfüllung des öffentlichen Zwecks,<br />

S die Beteiligungsverhältnisse,<br />

S die Entwicklung <strong>der</strong> Bilanzen und <strong>der</strong> Gewinn- und Verlustrechnungen <strong>der</strong> letzten drei<br />

Abschlussstichtage,<br />

S die Leistungen <strong>der</strong> Beteiligungen, bei wesentlichen Beteiligungen mit Hilfe von Kennzahlen,<br />

S die wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen <strong>der</strong> Beteiligungen untereinan<strong>der</strong> und mit <strong>der</strong><br />

Gemeinde,<br />

S die Zusammensetzung <strong>der</strong> Organe <strong>der</strong> Beteiligungen,<br />

S <strong>der</strong> Personalbestand je<strong>der</strong> Beteiligung.<br />

Dem Beteiligungsbericht ist eine Übersicht über die gemeindlichen Beteiligungen unter Angabe <strong>der</strong><br />

Höhe <strong>der</strong> Anteile an je<strong>der</strong> Beteiligung in Prozent beizufügen.<br />

Der Beteiligungsbericht 2008 <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Iserlohn</strong> enthält die gemäß § 112 Abs. 3 GO NRW<br />

in <strong>der</strong> bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung erfor<strong>der</strong>lichen Angaben und darüber hinaus bereits<br />

einen großen Teil <strong>der</strong> Informationen, die zukünftig erfor<strong>der</strong>lich werden. Die Berichterstattung 2008<br />

erfolgt über Unternehmen in privat-rechtlicher und öffentlich-rechtlicher Organisationsform sowie über<br />

die rechtlich unselbstständigen eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong>. Der<br />

Beteiligungsbericht wird im Folgejahr (Berichtsjahr 2009) aufgewertet, um den Vorgaben <strong>der</strong> §§ 117<br />

GO NRW und 52 GemHVO frühzeitig zu entsprechen.<br />

Beteiligungsverwaltung<br />

Die Beteiligungen gehören zum Finanzanlagevermögen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong>. Zwischen den finanziellen<br />

Ergebnissen <strong>der</strong> Beteiligungsgesellschaften und dem Haushalt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> bestehen enge<br />

Beziehungen in Form von Kapitaleinlagen und Erhöhungen, Dividenden, Gewinnablieferungen,<br />

Steuerzahlungen und Erstattungen, Verlustabdeckungen, Konzessionsabgaben, Pachten, Darlehen,<br />

Bürgschaften usw.<br />

Da die Kernprobleme <strong>der</strong> Beteiligungsverwaltung finanzielle Fragen betreffen und Finanzvorgaben<br />

zentrale Steuerungselemente sind, wird die Beteiligungsverwaltung vom Bereich Beteiligungen,<br />

Steuerrecht und Verdingungsstelle wahrgenommen und ist unmittelbar beim <strong>Stadt</strong>kämmerer<br />

angesiedelt. Diese Anbindung ist deshalb sinnvoll und notwendig, weil die gesellschaftsrechtlichen und<br />

sonstigen vertraglichen Gestaltungen zwischen <strong>Stadt</strong> und Beteiligungsgesellschaften Instrumente <strong>der</strong><br />

Finanzpolitik sind. Zudem bestehen vielfältige und komplizierte steuerrechtliche Zusammenhänge, die<br />

zentral und einheitlich wahrgenommen werden müssen.<br />

Die fachspezifischen Angelegenheiten sind weiterhin von den zuständigen Fachämtern<br />

wahrzunehmen, weil sich <strong>der</strong> Kontakt <strong>der</strong> Gesellschaften zu einer Vielzahl fachlich zuständiger Ämter<br />

(z. B. Bereich <strong>Stadt</strong>bauwesen, Kommunales Immobilien Management, Bereich Grundstücke und<br />

Geoinformationen, Bereich Recht etc.) bewährt hat.<br />

Öffentlicher Zweck <strong>der</strong> Beteiligungen<br />

Zur Erfüllung des öffentlichen Zwecks <strong>der</strong> Beteiligungen ist grundsätzlich Folgendes anzumerken:<br />

Der öffentliche Zweck <strong>der</strong> Versorgungs- und Entsorgungsbetriebe sowie <strong>der</strong> Verkehrsbetriebe folgt aus<br />

ihrer Aufgabenstellung. Die Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung mit Energie und Wasser sowie die<br />

Unterhaltung des öffentlichen Personennahverkehrs sind lebenswichtige Bedürfnisse <strong>der</strong> Gemeinschaft<br />

und gehören daher zur so genannten Daseinsvorsorge. Die Daseinsvorsorge ist eine öffentliche<br />

Aufgabe, die dem Staat o<strong>der</strong> den kommunalen Körperschaften obliegt.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> lokalen Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung durch Wirtschaftsför<strong>der</strong>ungsgesellschaften soll zur<br />

Sicherung von Arbeitsplätzen und <strong>der</strong> lokalen Wirtschaftskraft <strong>der</strong> langfristig angelegte Strukturwandel<br />

begleitet und geför<strong>der</strong>t werden. Dieses Ziel verfolgt auch das AN-Institut IfInKor <strong>der</strong> Märkischen<br />

Fachhochschule, indem zukunftsträchtige Technologien in <strong>Iserlohn</strong> angesiedelt werden.<br />

- 3 -


<strong>Beteiligungshandbuch</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

Vorwort<br />

Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften sorgen für eine sozialverantwortliche<br />

Wohnungsversorgung <strong>der</strong> Einwohner <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong>.<br />

Die öffentliche Zwecksetzung bei den öffentlich-rechtlichen Betrieben ergibt sich aus <strong>der</strong><br />

Aufgabenstellung. Das Kommunale Immobilien Management <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> und die <strong>Iserlohn</strong>er<br />

<strong>Stadt</strong>betriebe dienen <strong>der</strong> Deckung des Eigenbedarfs. Die Versorgung pflegebedürftiger Menschen<br />

durch das Seniorenzentrum Waldstadt <strong>Iserlohn</strong> gehört ebenso zur Daseinsvorsorge wie die<br />

Abwasserbeseitigung. Die Sparkasse ist zuständig für eine geld- und kreditwirtschaftliche Versorgung<br />

<strong>der</strong> Bevölkerung und <strong>der</strong> Wirtschaft. Diese Aufgaben werden durch die dargestellten fünf Einrichtungen<br />

in öffentlich-rechtlicher Betriebsform erfüllt.<br />

Im Nachfolgenden werden Erläuterungen zu den einzelnen Unternehmen und Einrichtungen gegeben.<br />

Dabei wird auf den aktuellsten <strong>der</strong> Beteiligungsverwaltung vorliegenden Jahresabschluss<br />

(grundsätzlich 2008) Bezug genommen.<br />

In Vertretung<br />

Friedhelm Kowalski<br />

<strong>Stadt</strong>kämmerer<br />

- 4 -


<strong>Beteiligungshandbuch</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

Inhaltsverzeichnis<br />

II. Inhaltsverzeichnis<br />

I. Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1<br />

II. Inhaltsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />

III. Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

IV. Übersicht “Beteiligungen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> in <strong>der</strong> Rechtsform des privaten Rechts”<br />

(<strong>Stand</strong>: 31. Dez. 2009) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

V. Übersicht “Son<strong>der</strong>vermögen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong>” (<strong>Stand</strong>: 31. Dez. 2009) . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

VI. Übersicht “Kommunale Trägerschaft” (<strong>Stand</strong>: 31. Dez. 2009) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

VII. Übersicht “Mitgliedschaft <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> in Zweckverbänden” (<strong>Stand</strong>: 31. Dez. 2009) . . . 10<br />

VIII. Übersicht über die Beteiligungsverhältnisse <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />

IX. Angaben zu den einzelnen Unternehmen und Einrichtungen<br />

1 Gesellschaft für Kommunalwirtschaft <strong>Iserlohn</strong> mbH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />

1.1 <strong>Stadt</strong>werke <strong>Iserlohn</strong> GmbH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />

1.1.1 Energie AG <strong>Iserlohn</strong>-Menden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />

1.1.1.1 TeleMark Telekommunikationsgesellschaft Mark mbH, Lüdenscheid . . . . . . . . . . . . 18<br />

1.2 Bä<strong>der</strong>gesellschaft <strong>Iserlohn</strong> mbH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19<br />

2 MVG Märkische Verkehrsgesellschaft GmbH, Lüdenscheid . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />

3 MST Mark-Sauerland Touristik GmbH, Lüdenscheid . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22<br />

4 Gesellschaft für Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung <strong>Iserlohn</strong> mbH, <strong>Iserlohn</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24<br />

5 Institut für Instandhaltung und Korrosionsschutztechnik gGmbH, <strong>Iserlohn</strong> . . . . . . . . . . . 26<br />

6 IGW-<strong>Iserlohn</strong>er Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH, <strong>Iserlohn</strong> . . . . . . . . . . . . . . 27<br />

7 Bau- und Siedlungsgenossenschaft <strong>Iserlohn</strong> eG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29<br />

8 Wohnungsgenossenschaft Letmathe-Oestrich eG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />

9 Gemeinnütziger Bauverein Ergste eG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31<br />

10 Kommunale Beteiligungsgesellschaft RWE Westfalen-Weser-Ems GmbH, Münster . . . 32<br />

11 Kommunale Aktionärsvereinigung RWWE GmbH, Dortmund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33<br />

12 Radio Mark Betriebs GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Lüdenscheid . . . . . . . . . . . . 34<br />

13 Kommunales Immobilien Management <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36<br />

14 <strong>Iserlohn</strong>er <strong>Stadt</strong>betriebe, <strong>Iserlohn</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37<br />

15 Seniorenzentrum Waldstadt <strong>Iserlohn</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38<br />

16 Son<strong>der</strong>vermögen <strong>Stadt</strong>entwässerung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong>, <strong>Iserlohn</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . 39<br />

- 5 -


<strong>Beteiligungshandbuch</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

Inhaltsverzeichnis<br />

17 Sparkasse <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40<br />

18 Zweckverband für Abfallbeseitigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41<br />

19 Zweckverband für psychologische Beratungen und Hilfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43<br />

20 Zweckverband KDVZ Citkomm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44<br />

21 Ruhrverband, Essen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46<br />

X. Impressum<br />

- 6 -


<strong>Beteiligungshandbuch</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

III. Abkürzungsverzeichnis<br />

A AG Aktiengesellschaft<br />

B Bä<strong>der</strong>ges. Bä<strong>der</strong>gesellschaft <strong>Iserlohn</strong> mbH<br />

B&S <strong>Iserlohn</strong> Bau- und Siedlungsgenossenschaft <strong>Iserlohn</strong> eG<br />

C ca. circa<br />

D Dipl.-Ing. Diplom-Ingenieur<br />

DSD Duales System Deutschland AG<br />

Dr. Doktor<br />

E € Euro<br />

eG eingetragene Genossenschaft<br />

EigVO NW Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen<br />

Energie AG Energie AG <strong>Iserlohn</strong>-Menden<br />

e.V. eingetragener Verein<br />

G GBE Gemeinnütziger Bauverein Ergste e.G.<br />

GemHVO Gemeindehaushaltsverordnung<br />

GeWoGe Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft im Hönnetal eG, Menden-<br />

Lendringsen<br />

GfK Gesellschaft für Kommunalwirtschaft <strong>Iserlohn</strong> mbH<br />

GfW Gesellschaft für Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung <strong>Iserlohn</strong> mbH, <strong>Iserlohn</strong><br />

GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

gGmbH gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

GO NRW Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

I IfInKor Institut für Instandhaltung und Korrosionsschutztechnik gGmbH, <strong>Iserlohn</strong><br />

IGW <strong>Iserlohn</strong>er gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH, <strong>Iserlohn</strong><br />

ISB <strong>Iserlohn</strong>er <strong>Stadt</strong>betriebe, <strong>Iserlohn</strong><br />

IT-Strategie Informationstechnische Strategie<br />

K KAV Kommunale Aktionärsvereinigung RWWE GmbH, Dortmund<br />

KBR Kommunale Beteiligungsgesellschaft RWE Westfalen-Weser-Ems GmbH,<br />

Münster<br />

KG Kommanditgesellschaft<br />

KIM Kommunales Immobilien Management <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

L LAbfG Landesabfallgesetz<br />

M MBG Märkische Bus-Gesellschaft mbH<br />

mbH mit beschränkter Haftung<br />

MEG Märkische Eisenbahngesellschaft mbH<br />

MK Märkischer Kreis<br />

MKG MKG-Märkische Kommunale Wirtschafts-GmbH, Lüdenscheid<br />

Mio. € Millionen Euro<br />

MST MST Mark-Sauerland Touristik GmbH, Lüdenscheid<br />

MVG MVG Märkische Verkehrsgesellschaft GmbH, Lüdenscheid<br />

N Nov. November<br />

NRW Nordrhein-Westfalen<br />

O ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr<br />

R Radio Mark Radio Mark Betriebs GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Lüdenscheid<br />

Ruhrverband Ruhrverband, Essen<br />

- 7 -


<strong>Beteiligungshandbuch</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

S Sparkasse Sparkasse <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

SpkG NRW Gesetz über die Sparkassen sowie über die Girozentrale und Sparkassen- und<br />

Giroverbände des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

<strong>Stadt</strong>werke <strong>Stadt</strong>werke <strong>Iserlohn</strong> GmbH<br />

SV StE Son<strong>der</strong>vermögen <strong>Stadt</strong>entwässerung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong>, <strong>Iserlohn</strong><br />

SWI Seniorenzentrum Waldstadt <strong>Iserlohn</strong><br />

T TeleMark TeleMark Telekommunikationsgesellschaft Mark mbH, Lüdenscheid<br />

TuI technikunterstützte Informationsverarbeitung<br />

U u. a. unter an<strong>der</strong>e, unter an<strong>der</strong>en, unter an<strong>der</strong>em<br />

V v. H. vom Hun<strong>der</strong>t<br />

W WoGe L-Oe Wohnungsgenossenschaft Letmathe-Oestrich eG<br />

Z ZfA Zweckverband für Abfallbeseitigung<br />

ZfB Zweckverband für psychologische Beratungen und Hilfen<br />

ZV KDVZ Zweckverband KDVZ Citkomm<br />

zz. zurzeit<br />

- 8 -


<strong>Beteiligungshandbuch</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

Beteiligungen in <strong>der</strong> Rechtsform des privaten Rechts<br />

IV. Beteiligungen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> in <strong>der</strong> Rechtsform des privaten Rechts<br />

(<strong>Stand</strong>: 31. Dez. 2009)<br />

Unternehmen des Versorgungssektors<br />

1 Gesellschaft für Kommunalwirtschaft <strong>Iserlohn</strong> mbH<br />

1.1 <strong>Stadt</strong>werke <strong>Iserlohn</strong> GmbH<br />

1.1.1 Energie AG <strong>Iserlohn</strong>-Menden<br />

1.1.1.1 TeleMark Telekommunikationsgesellschaft Mark mbH, Lüdenscheid<br />

1.2 Bä<strong>der</strong>gesellschaft <strong>Iserlohn</strong> mbH<br />

Verkehrsbetriebe<br />

2 MVG Märkische Verkehrsgesellschaft GmbH, Lüdenscheid<br />

3 MST Mark-Sauerland Touristik GmbH, Lüdenscheid<br />

Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung<br />

4 Gesellschaft für Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung <strong>Iserlohn</strong> mbH, <strong>Iserlohn</strong><br />

5 Institut für Instandhaltung und Korrosionsschutztechnik gGmbH, <strong>Iserlohn</strong><br />

Wohnungsgesellschaften<br />

6 <strong>Iserlohn</strong>er gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH, <strong>Iserlohn</strong><br />

7 Bau- und Siedlungsgenossenschaft <strong>Iserlohn</strong> eG<br />

8 Wohnungsgenossenschaft Letmathe-Oestrich eG<br />

9 Gemeinnütziger Bauverein Ergste eG<br />

Sonstige Beteiligungen<br />

10 Kommunale Beteiligungsgesellschaft RWE Westfalen-Weser-Ems GmbH, Münster<br />

11 Kommunale Aktionärsvereinigung RWWE GmbH, Dortmund<br />

12 Radio Mark Betriebs GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Lüdenscheid<br />

- 9 -


<strong>Beteiligungshandbuch</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

Son<strong>der</strong>vermögen, Kommunale Trägerschaft, Mitgliedschaft in Zweckverbänden<br />

V. Son<strong>der</strong>vermögen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

(<strong>Stand</strong>: 31. Dez. 2009)<br />

13 Kommunales Immobilien Management <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

14 <strong>Iserlohn</strong>er <strong>Stadt</strong>betriebe, <strong>Iserlohn</strong><br />

15 Seniorenzentrum Waldstadt <strong>Iserlohn</strong><br />

16 Son<strong>der</strong>vermögen <strong>Stadt</strong>entwässerung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong>, <strong>Iserlohn</strong><br />

VI. Kommunale Trägerschaft<br />

(<strong>Stand</strong>: 31. Dez. 2009)<br />

17 Sparkasse <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

VII. Mitgliedschaft <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> in Zweckverbänden<br />

(<strong>Stand</strong>: 31. Dez. 2009)<br />

18 Zweckverband für Abfallbeseitigung<br />

19 Zweckverband für psychologische Beratungen und Hilfen<br />

20 Zweckverband KDVZ Citkomm<br />

21 Ruhrverband, Essen<br />

- 10 -


<strong>Beteiligungshandbuch</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

Übersicht über die Beteiligungsverhältnisse <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

100% Gesellschaft für Kommunalwirtschaft 100% <strong>Stadt</strong>werke <strong>Iserlohn</strong> GmbH 6,82% MVG Märkische Verkehrsgesellschaft<br />

<strong>Iserlohn</strong> mbH mbH<br />

95,00%<br />

5,00% Bä<strong>der</strong>gesellschaft <strong>Iserlohn</strong> mbH 0,73% WV Energie AG 4,46% Wohnungsgenossenschaft Letmathe-<br />

99,61% Gesellschaft für Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung 19,56% TOBI Management GmbH<br />

1,00%<br />

<strong>Iserlohn</strong> mbH<br />

92,84% IGW-<strong>Iserlohn</strong>er Gemeinnützige<br />

20,00% TOBI Windenergie GmbH & Co. KG<br />

0,92%<br />

Wohnungsgesellschaft mbH<br />

RWWE GmbH **<br />

0,62% 18,33%<br />

Wohnungswirtschaftliche Treuhand<br />

Rheinland-Westfalen GmbH<br />

29,00%<br />

31,82% MST Mark-Sauerland Touristik GmbH<br />

33,33%<br />

26,00% Institut für Instandhaltung und 66,67% Energie AG <strong>Iserlohn</strong>-Menden<br />

Korrosionsschutztechnik gGmbH<br />

12,50% Radio Mark Betriebs-GmbH & Co. KG<br />

56,00% TeleMark Telekommunikations-<br />

Eigenbetriebsähnliche Einrichtungen:<br />

Kündigung / Verkauf <strong>der</strong> Anteile zum: * <strong>31.12.2009</strong> ** 05.05.2010<br />

VIII. Übersicht über die Beteiligungsverhältnisse <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

Kommunales Immobilien Management<br />

100% Elementerra GmbH<br />

<strong>Iserlohn</strong>er <strong>Stadt</strong>betriebe<br />

10,00%<br />

5,33%<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

unmittelbare Beteiligungen bedeutende mittelbare Beteiligungen Beteiligungen unter 10 %<br />

NED<br />

Nachhaltige EnergiedienstleistungsGmbH<br />

TOBI Kraftwerksbeteiligungs-GmbH<br />

& Co. KG<br />

gesellschaft Mark mbH<br />

Quantum GmbH<br />

items GmbH<br />

100,00%<br />

items project GmbH<br />

Oestrich eG *<br />

Kommunale Aktionärsvereinigung<br />

RWWE GmbH **<br />

Kommunale Beteiligungsgesellschaft<br />

RWWE AG<br />

Seniorenzentrum Waldstadt <strong>Iserlohn</strong><br />

Zweckverbände (Mitgliedschaft)<br />

Son<strong>der</strong>vermögen <strong>Stadt</strong>entwässerung<br />

Sparkasse <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

über die grau untelegten Beteiligungen wird nicht berichtet 11 <strong>Stand</strong>: <strong>31.12.2009</strong>


<strong>Beteiligungshandbuch</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

Gesellschaft für Kommunalwirtschaft <strong>Iserlohn</strong> mbH<br />

1 Gesellschaft für Kommunalwirtschaft <strong>Iserlohn</strong> mbH<br />

I. Beteiligungsverhältnis<br />

Gezeichnetes Kapital: EUR 36.233.850<br />

Gesellschafter EUR %<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> 36.233.850 100,00<br />

Die Gesellschaft ist beteiligt an <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>werke <strong>Iserlohn</strong> GmbH mit einer Beteiligungsquote von 100 %<br />

(s. Nr. 1.1) sowie an <strong>der</strong> Bä<strong>der</strong>gesellschaft <strong>Iserlohn</strong> mbH mit einer Beteiligungsquote von 95 %<br />

(s. Nr. 2).<br />

II. Gegenstand des Unternehmens<br />

Gegenstand des Unternehmens sind <strong>der</strong> Erwerb und die Errichtung von sowie die Beteiligung an<br />

Unternehmen zur Versorgung mit elektrischer Energie, Erdgas, Fernwärme und Wasser sowie zur<br />

Wahrnehmung aller weiteren ent- und versorgungswirtschaftlichen Aufgaben, <strong>der</strong> Informations- und<br />

Kommunikationstechnik, zum Betrieb von öffentlichen Bä<strong>der</strong>n sowie an<strong>der</strong>en kommunalen<br />

Einrichtungen, insbeson<strong>der</strong>e die Beleuchtung des Straßen- und Wegenetzes in <strong>Iserlohn</strong>.<br />

Zu den Aufgaben <strong>der</strong> Gesellschaft gehört die Erledigung aller mit dem Gegenstand des Unternehmens<br />

zusammenhängenden und seinen Belangen dienenden Geschäfte. Die Gesellschaft kann sich zur<br />

Erfüllung dieser Aufgaben an<strong>der</strong>er Unternehmen bedienen, sie erwerben, errichten o<strong>der</strong> sich an<br />

solchen Unternehmen in je<strong>der</strong> gesetzlich zulässigen Form beteiligen.<br />

Die Gesellschaft erfüllt insbeson<strong>der</strong>e die zentralen Aufgaben für die Konzerngesellschaften. Sie<br />

bedient sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben <strong>der</strong> Mitarbeiter <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>werke <strong>Iserlohn</strong> GmbH.<br />

Die Erfüllung des öffentlichen Zwecks <strong>der</strong> Gesellschaft für Kommunalwirtschaft <strong>Iserlohn</strong> mbH ergibt<br />

sich aus <strong>der</strong> dem Unternehmensgegenstand zu entnehmenden Aufgabenstellung im Rahmen <strong>der</strong><br />

sogenannten Daseinsvorsorge, die als öffentliche Aufgabe dem Staat o<strong>der</strong> den kommunalen<br />

Körperschaften obliegt.<br />

III. Rechtliche Verhältnisse<br />

Der Gesellschaftsvertrag ist gültig in <strong>der</strong> Fassung vom 12.12.2008.<br />

Mit dem Beschluss <strong>der</strong> Gesellschafterversammlung vom 12.12.2008 ist <strong>der</strong> Gesellschaftsvertrag<br />

geän<strong>der</strong>t worden. Die Än<strong>der</strong>ung betrifft § 6 über die Geschäftsführung und Vertretung <strong>der</strong> Gesellschaft.<br />

Mit <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>werke <strong>Iserlohn</strong> GmbH und <strong>der</strong> Bä<strong>der</strong>gesellschaft <strong>Iserlohn</strong> mbH bestehen Beherrschungsund<br />

Gewinnabführungsverträge. Danach haben die Tochtergesellschaften ihren Geschäftsbetrieb nach<br />

dem Willen <strong>der</strong> Obergesellschaft zu führen und bei allen Rechtsgeschäften nach den Anweisungen <strong>der</strong><br />

Obergesellschaft zu handeln. Die Tochtergesellschaften haben ihre Gewinne an die Gesellschaft für<br />

Kommunalwirtschaft <strong>Iserlohn</strong> mbH abzuführen; diese hat Verluste <strong>der</strong> beherrschten Unternehmen<br />

auszugleichen.<br />

- 12 -


<strong>Beteiligungshandbuch</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

Gesellschaft für Kommunalwirtschaft <strong>Iserlohn</strong> mbH<br />

IV. Organe<br />

Organe <strong>der</strong> Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung, die Geschäftsführung und <strong>der</strong><br />

Aufsichtsrat.<br />

Geschäftsführer sind die Herren Dr. Ulrich H. Bergmann (bis 30.06.2008) sowie Dr. Klaus Weimer (ab<br />

01.01.2008).<br />

Nach <strong>der</strong> Kommunalwahl am 30.08.2009 vertreten folgende vom Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> bestellten<br />

Vertreter die Interessen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> im Aufsichtsrat <strong>der</strong> Gesellschaft:<br />

Bürgermeister Dr. Ahrens, <strong>Stadt</strong>kämmerer Kowalski sowie die Ratsmitglie<strong>der</strong> Bogatzki, Budde, Fiesel,<br />

Kramer, Schmitt, Hufnagel, Janke, Langner, Leye, Eufinger, Köpke, Seckelmann und Prange.<br />

- 13 -


<strong>Beteiligungshandbuch</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

<strong>Stadt</strong>werke <strong>Iserlohn</strong> GmbH<br />

1.1 <strong>Stadt</strong>werke <strong>Iserlohn</strong> GmbH<br />

I. Beteiligungsverhältnis<br />

Gezeichnetes Kapital: EUR 33.267.650<br />

Gesellschafter EUR %<br />

Gesellschaft für Kommunalwirtschaft<br />

mbH <strong>Iserlohn</strong><br />

- 14 -<br />

33.267.650 100,00<br />

Die Gesellschaft ist beteiligt an <strong>der</strong> Energie AG <strong>Iserlohn</strong>-Menden mit einer Beteiligungsquote von<br />

66,67 % (s. Nr. 1.1.1), an <strong>der</strong> TOBI Kraftwerksbeteiligungs-GmbH & Co. KG mit einer Quote von<br />

33,33 %, an <strong>der</strong> NED Nachhaltige EnergiedienstleistungsGmbH (Quote: 29 %), an <strong>der</strong> TOBI<br />

Windenergie GmbH & Co. KG (Quote: 20 %), an <strong>der</strong> TOBI Management GmbH (Quote: 19,56 %) sowie<br />

an <strong>der</strong> WV Energie AG (Quote: 0,73 %).<br />

II. Gegenstand des Unternehmens<br />

Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung mit elektrischer Energie, Erdgas, Fernwärme und<br />

Wasser, <strong>der</strong> Betrieb von Informations- und Telekommunikations-Infrastruktur sowie die Wahrnehmung<br />

aller weiteren ent- und versorgungswirtschaftlichen Aufgaben, insbeson<strong>der</strong>e die Beleuchtung des<br />

Straßen- und Wegenetzes in <strong>Iserlohn</strong>.<br />

Zu den Aufgaben <strong>der</strong> Gesellschaft gehört die Erledigung aller mit dem Gegenstand des Unternehmens<br />

zusammenhängenden und seinen Belangen dienenden Geschäfte. Die Gesellschaft kann sich zur<br />

Erfüllung dieser Aufgaben an<strong>der</strong>er Unternehmen bedienen, sie erwerben, errichten o<strong>der</strong> sich an<br />

solchen Unternehmen in je<strong>der</strong> gesetzlich zulässigen Form beteiligen.<br />

Der öffentliche Zweck <strong>der</strong> Versorgungs- und Entsorgungsbetriebe folgt aus ihrer Aufgabenstellung. Die<br />

Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung mit Energie und Wasser sind lebenswichtige Bedürfnisse <strong>der</strong><br />

Gemeinschaft und gehören daher zur so genannten Daseinsvorsorge. Die Daseinsvorsorge ist eine<br />

öffentliche Aufgabe, die dem Staat o<strong>der</strong> den kommunalen Körperschaften obliegt.<br />

III. Rechtliche Verhältnisse<br />

Der Gesellschaftsvertrag ist gültig in <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten Fassung vom 12.12.2008.<br />

Mit dem Beschluss <strong>der</strong> Gesellschafterversammlung vom 12.12.2008 ist <strong>der</strong> Gesellschaftsvertrag<br />

geän<strong>der</strong>t worden. Die Än<strong>der</strong>ung betrifft § 7 über die Geschäftsführung und Vertretung <strong>der</strong> Gesellschaft.<br />

Die Geschäftsanteile an <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>werke <strong>Iserlohn</strong> GmbH werden von <strong>der</strong> Gesellschaft für<br />

Kommunalwirtschaft <strong>Iserlohn</strong> mbH gehalten, mit <strong>der</strong> ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag<br />

besteht.<br />

IV. Organe<br />

Organe <strong>der</strong> Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung, die Geschäftsführung und <strong>der</strong><br />

Aufsichtsrat.<br />

Geschäftsführer sind die Herren Dr. Ulrich H. Bergmann (bis 30.06.2008) sowie Dr. Klaus Weimer (ab<br />

01.01.2008).


<strong>Beteiligungshandbuch</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

<strong>Stadt</strong>werke <strong>Iserlohn</strong> GmbH<br />

Nach <strong>der</strong> Kommunalwahl am 30.08.2009 vertreten folgende vom Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> bestellten<br />

Vertreter die Interessen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> im Aufsichtsrat <strong>der</strong> Gesellschaft:<br />

Bürgermeister Dr. Ahrens, <strong>Stadt</strong>kämmerer Kowalski sowie die Ratsmitglie<strong>der</strong> Bogatzki, Budde, Fiesel,<br />

Kramer, Schmitt, Hufnagel, Janke, Langner, Leye, Eufinger, Köpke, Seckelmann und Prange.<br />

- 15 -


<strong>Beteiligungshandbuch</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

Energie AG <strong>Iserlohn</strong>-Menden<br />

1.1.1 Energie AG <strong>Iserlohn</strong>-Menden<br />

I. Beteiligungsverhältnis<br />

Gezeichnetes Kapital: EUR 15.360.000<br />

Gesellschafter EUR %<br />

<strong>Stadt</strong>werke <strong>Iserlohn</strong> GmbH 10.240.512 66,67<br />

<strong>Stadt</strong>werke Menden GmbH 5.119.488 33,33<br />

Summe 15.360.000 100,00<br />

Die Gesellschaft ist beteiligt an <strong>der</strong> TeleMark Telekommunikationsgesellschaft Mark mbH mit einer<br />

Beteiligungsquote von 56,00 % (s. Nr. 1.1.1.1), an <strong>der</strong> Elementerra GmbH (Quote: 100 %), an <strong>der</strong><br />

Quantum GmbH (Quote: 10,00 %) sowie an <strong>der</strong> items GmbH (Quote 5,33 %).<br />

II. Gegenstand des Unternehmens<br />

Gegenstand des Unternehmens sind gemäß § 3 <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> Kauf und <strong>der</strong> Betrieb von<br />

Versorgungsnetzen und -anlagen, die Beschaffung und Lieferung von elektrischer Energie sowie die<br />

Wahrnehmung aller weiteren entsorgungs- und versorgungswirtschaftlichen Aufgaben.<br />

Der öffentliche Zweck <strong>der</strong> Gesellschaft liegt in <strong>der</strong> Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung mit elektrischer Energie<br />

mit Hilfe von Versorgungsnetzen und -anlagen im Rahmen <strong>der</strong> sogenannten Daseinsvorsorge, die als<br />

öffentliche Aufgabe dem Staat o<strong>der</strong> den kommunalen Körperschaften obliegt.<br />

III. Rechtliche Verhältnisse<br />

Die Satzung ist gültig in <strong>der</strong> Fassung vom 24.10.1995, zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Beschluss <strong>der</strong><br />

Hauptversammlung vom 26.02.2004 (Erhöhung des Stammkapitals um 21.243,57 € auf<br />

15.360.000,00 € im Rahmen <strong>der</strong> Euro-Umstellung; sowie Erweiterung des Unternehmensgegenstandes<br />

um entsorgungswirtschaftliche Aufgaben).<br />

Sitz <strong>der</strong> Gesellschaft ist Menden.<br />

IV. Organe<br />

Gremien <strong>der</strong> Gesellschaft sind <strong>der</strong> Vorstand, <strong>der</strong> Aufsichtsrat und die Hauptversammlung.<br />

Mitglie<strong>der</strong> des Vorstands sind Herr Dr. Ulrich H. Bergmann (bis 07.07.2008), Herr Schmitt (ab<br />

25.06.2008) sowie Herr Dr. Klaus Weimer (ab 06.03.2008).<br />

- 16 -


<strong>Beteiligungshandbuch</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

Energie AG <strong>Iserlohn</strong>-Menden<br />

Bürgermeister Dr. Ahrens sowie die Ratsmitglie<strong>der</strong> Bogatzki, Budde, Kramer, Schmitt, Hufnagel,<br />

Langner und Leye.<br />

- 17 -


<strong>Beteiligungshandbuch</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

Telekommunikationsges. Mark mbH, Lüdenscheid<br />

1.1.1.1 TeleMark Telekommunikationsgesellschaft Mark mbH, Lüdenscheid<br />

I. Beteiligungsverhältnis<br />

Stammkapital: EUR 3.630.172,36<br />

Gesellschafter EUR %<br />

Energie AG <strong>Iserlohn</strong>-Menden 2.032.896,52 56,00<br />

<strong>Stadt</strong>werke Lüdenscheid GmbH 1.597.275,84 44,00<br />

Summe 3.630.172,36 100,00<br />

II. Gegenstand des Unternehmens<br />

Gegenstand des Unternehmens ist die zentrale Steuerung, die Planung, <strong>der</strong> Bau, die Nutzung sowie<br />

<strong>der</strong> Betrieb <strong>der</strong> Fernmeldeinfrastruktur <strong>der</strong> Gesellschaft und die Erbringung von Telekommunikations-<br />

Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben an<strong>der</strong>er Unternehmen<br />

bedienen, Beteiligungen erwerben o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe<br />

errichten.<br />

Die Erfüllung des öffentlichen Zwecks <strong>der</strong> Gesellschaft liegt in <strong>der</strong> Unterstützung <strong>der</strong> Energie AG<br />

<strong>Iserlohn</strong>-Menden sowie <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>werke Lüdenscheid GmbH durch die Bereithaltung einer<br />

leistungsfähigen, störungsfreien Telekommunikations-Dienstleistung um die lückenlose Erreichbarkeit<br />

<strong>der</strong> Energieversorger und damit die öffentliche Versorgung mit Energie störungsfrei, dauerhaft und<br />

je<strong>der</strong>zeit zu gewährleisten. (Feedback-Prozess).<br />

III. Rechtliche Verhältnisse<br />

Die Gesellschaft wurde durch notariellen Vertrag vom 03.06.1998 gegründet. Am 18.12.1998 wurde <strong>der</strong><br />

Gesellschaftsvertrag geän<strong>der</strong>t (Stammkapitalerhöhung). Die Än<strong>der</strong>ung wurde am 30.06.1999 in das<br />

Handelsregister eingetragen.<br />

IV. Organe<br />

Organe <strong>der</strong> Gesellschaft sind die Geschäftsführung, <strong>der</strong> Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung.<br />

Geschäftsführer sind Herr Dr. Klaus Weimer (bis 31.05.2009), Herr Dipl.-Ing. Hartwig San<strong>der</strong> (bis<br />

31.05.2009) sowie Herr Andreas Griehl (ab 01.06.2009).<br />

- 18 -


<strong>Beteiligungshandbuch</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

Bä<strong>der</strong>gesellschaft <strong>Iserlohn</strong> mbH<br />

1.2 Bä<strong>der</strong>gesellschaft <strong>Iserlohn</strong> mbH<br />

I. Beteiligungsverhältnis<br />

Gezeichnetes Kapital: EUR 2.046.000<br />

Gesellschafter EUR %<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> 102.300 5<br />

Gesellschaft für Kommunalwirtschaft<br />

<strong>Iserlohn</strong> mbH<br />

- 19 -<br />

1.943.700 95<br />

Summe 2.046.000 100<br />

II. Gegenstand des Unternehmens<br />

Gegenstand des Unternehmens ist <strong>der</strong> Betrieb von öffentlichen Bä<strong>der</strong>n. Zu den Aufgaben <strong>der</strong><br />

Gesellschaft gehört die Erledigung aller mit dem Gegenstand des Unternehmens<br />

zusammenhängenden und seinen Belangen dienenden Geschäfte.<br />

Die Gesellschaft betreibt das Hallen- und Freibad Aquamathe in Letmathe und das Sport- und Solebad<br />

am Seilersee - Seilerseebad - in <strong>Iserlohn</strong>.<br />

Der öffentliche Zweck <strong>der</strong> Gesellschaft liegt in <strong>der</strong> Bereitstellung von allgemein zugänglichen<br />

Schwimmanlagen und <strong>der</strong> damit einhergehenden För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gesundheit <strong>der</strong> Bevölkerung.<br />

III. Rechtliche Verhältnisse<br />

Der Gesellschaftsvertrag vom 24.07.1989 ist gültig in <strong>der</strong> Fassung vom 12.12.2008.<br />

Mit dem Beschluss <strong>der</strong> Gesellschafterversammlung vom 12.12.2008 ist <strong>der</strong> Gesellschaftsvertrag<br />

geän<strong>der</strong>t worden. Die Än<strong>der</strong>ungen betreffen § 7 über die Geschäftsführung und Vertretung <strong>der</strong><br />

Gesellschaft. Die Eintragung <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen in das Handelsregister erfolgte am 19.01.2009.<br />

IV. Organe<br />

Organe <strong>der</strong> Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung, <strong>der</strong> Aufsichtsrat und die<br />

Geschäftsführung.<br />

Geschäftsführer sind Herr Dr. Ulrich H. Bergmann (bis 30.06.2008) sowie Herr Dr. Klaus Weimer (ab<br />

01.01.2008).<br />

Nach <strong>der</strong> Kommunalwahl am 30.08.2009 vertreten folgende vom Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> bestellten<br />

Vertreter die Interessen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> im Aufsichtsrat <strong>der</strong> Gesellschaft:<br />

Bürgermeister Dr. Ahrens, <strong>Stadt</strong>kämmerer Kowalski sowie die Ratsmitglie<strong>der</strong> Bogatzki, Budde, Fiesel,<br />

Kramer, Schmitt, Hufnagel, Janke, Langner, Leye, Eufinger, Köpke, Seckelmann und Prange.


<strong>Beteiligungshandbuch</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

MVG Märkische Verkehrsgesellschaft GmbH, Lüdenscheid<br />

2 MVG Märkische Verkehrsgesellschaft GmbH, Lüdenscheid<br />

I. Beteiligungsverhältnis<br />

Gezeichnetes Kapital: EUR 5.410.541,82<br />

Gesellschafter EUR %<br />

MKG - Märkische Kommunale<br />

Wirtschafts-GmbH, Lüdenscheid<br />

- 20 -<br />

2.768.236,49 51,16<br />

<strong>Stadt</strong> Lüdenscheid 956.371,46 17,68<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> 369.152,74 6,82<br />

alle an<strong>der</strong>en Städte/Gemeinden des<br />

Märkischen Kreises<br />

Hagener Straßenbahn AG; Märkischer<br />

Kreis; Westfälisch-Lippische Vermögensverwaltungsgesellschaft<br />

mbH<br />

1.078.007,82 19,93<br />

238.773,31 4,41<br />

Summe 5.410.541,82 100,00<br />

II. Gegenstand des Unternehmens<br />

Gegenstand des Unternehmens ist die inländische Beför<strong>der</strong>ung von Personen und Gütern mit eigenen<br />

o<strong>der</strong> fremden Fahrzeugen und die Durchführung aller mit einem Verkehrsbetrieb zusammenhängenden<br />

Maßnahmen. Zweck des Unternehmens ist die Bildung eines einheitlichen öffentlichen<br />

Verkehrssystems im Märkischen Kreis sowie seine Einglie<strong>der</strong>ung in die ÖPNV Organisation des<br />

Landes NRW. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die <strong>der</strong><br />

genannte Gesellschaftszweck geför<strong>der</strong>t werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben<br />

an<strong>der</strong>er Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen o<strong>der</strong> solche Unternehmen sowie Hilfs- und<br />

Nebenbetriebe erwerben, gründen o<strong>der</strong> pachten. Die Gesellschaft ist verpflichtet, nach den<br />

Wirtschaftsgrundsätzen im Sinne des § 109 GO NRW zu verfahren. Dabei ist die Gesellschaft so zu<br />

führen, dass <strong>der</strong> öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird.<br />

Der öffentliche Zweck von Verkehrsbetrieben liegt in <strong>der</strong> Bereitstellung und Aufrechterhaltung des<br />

öffentlichen Personennahverkehrs zur Sicherung <strong>der</strong> allgemeinen Mobilität <strong>der</strong> Gemeinschaft im<br />

Rahmen <strong>der</strong> sogenannten Daseinsvorsorge, die als öffentliche Aufgabe dem Staat o<strong>der</strong> den<br />

kommunalen Körperschaften obliegt.<br />

III. Rechtliche Verhältnisse<br />

Die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse regelt <strong>der</strong> z. Zt. gültige Gesellschaftsvertrag vom 24.02.1970,<br />

zuletzt geän<strong>der</strong>t am 11.02.2008.<br />

Seit dem 27.03.1981 besteht mit <strong>der</strong> MKG-Märkische Kommunale Wirtschafts-GmbH, Lüdenscheid, ein<br />

Organschaftsvertrag (Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag).


<strong>Beteiligungshandbuch</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

MVG Märkische Verkehrsgesellschaft GmbH, Lüdenscheid<br />

IV. Organe<br />

Organe <strong>der</strong> Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung, <strong>der</strong> Aufsichtsrat und die<br />

Geschäftsführung.<br />

Geschäftsführer ist Herr Dipl.-Ing. Gerhard Schmier.<br />

Gem. § 9 des Gesellschaftsvertrags besteht <strong>der</strong> Aufsichtsrat aus 15 Mitglie<strong>der</strong>n. Der <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

steht das Recht zu, 2 Mitglie<strong>der</strong> in den Aufsichtsrat zu entsenden.<br />

- 21 -


<strong>Beteiligungshandbuch</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

MST Mark-Sauerland Touristik GmbH, Lüdenscheid<br />

3 MST Mark-Sauerland Touristik GmbH, Lüdenscheid<br />

I. Beteiligungsverhältnis<br />

Gezeichnetes Kapital: EUR 562.500<br />

Gesellschafter EUR %<br />

MKG Märkische Kommunale<br />

Wirtschafts-GmbH, Lüdenscheid<br />

- 22 -<br />

383.500 68,18<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> 179.000 31,82<br />

Summe 562.500 100,00<br />

II. Gegenstand des Unternehmens<br />

Gegenstand des Unternehmens ist die Beför<strong>der</strong>ung von Personen im Nah- und Fernverkehr und die<br />

Durchführung und Vermittlung von Urlaubsreisen, Ausflugs- und Son<strong>der</strong>fahrten jeglicher Art sowie die<br />

För<strong>der</strong>ung des Fremdenverkehrs im Märkischen Kreis. Der Gegenstand <strong>der</strong> Gesellschaft ist auf eine<br />

Inlandsbetätigung begrenzt. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch<br />

die <strong>der</strong> genannte Gesellschaftszweck geför<strong>der</strong>t werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer<br />

Aufgaben an<strong>der</strong>er Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen o<strong>der</strong> solche Unternehmen sowie<br />

Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, gründen o<strong>der</strong> pachten.<br />

Die Gesellschaft ist verpflichtet, nach den Wirtschaftsgrundsätzen im Sinne des § 109 GO NRW zu<br />

verfahren. Dabei ist die Gesellschaft so zu führen, dass <strong>der</strong> öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird.<br />

Die MST betreibt ein Reisebüro in Plettenberg sowie die Dechenhöhle.<br />

Die Gesellschaft dient mit <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung des Fremdenverkehrs im Märkischen Kreis und dem Verkauf<br />

von Fahrausweisen im ÖPNV öffentlichen Zwecken. Im Hinblick auf diese öffentlichen Zwecke hat sie<br />

auch im Geschäftsjahr die Dechenhöhle betrieben und sie als touristisches Ziel im Märkischen Kreis<br />

vermarktet sowie mit insgesamt drei Verkaufsbüros Fahrausweise im ÖPNV vertrieben. Daher folgt <strong>der</strong><br />

öffentliche Zweck <strong>der</strong> Gesellschaft aus ihrer Aufgabenstellung.<br />

III. Rechtliche Verhältnisse<br />

Die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse regelt <strong>der</strong> Gesellschaftsvertrag in <strong>der</strong> zz. gültigen Fassung<br />

vom 16.12.1983; zuletzt geän<strong>der</strong>t am 11.02.2008.<br />

Die Gesellschaft ist im Verhältnis zur MKG Märkische Kommunale Wirtschafts-GmbH, Lüdenscheid,<br />

Tochterunternehmen i.S.d. § 271 Absatz 2 HGB. Es besteht ein Organschaftsvertrag (Beherrschungsund<br />

Ergebnisabführungsvertrag).<br />

IV. Organe<br />

Organe <strong>der</strong> Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung, <strong>der</strong> Aufsichtsrat und die<br />

Geschäftsführung. Geschäftsführer ist Herr Dipl.-Ing. Gerhard Schmier.


<strong>Beteiligungshandbuch</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

MST Mark-Sauerland Touristik GmbH, Lüdenscheid<br />

Gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages besteht <strong>der</strong> Aufsichtsrat aus zehn Mitglie<strong>der</strong>n. Vier Mitglie<strong>der</strong><br />

werden von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong>, sechs Mitglie<strong>der</strong> von <strong>der</strong> MKG Märkische Kommunale Wirtschafts-<br />

GmbH gestellt.<br />

- 23 -


<strong>Beteiligungshandbuch</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

Gesellschaft für Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung <strong>Iserlohn</strong> mbH, <strong>Iserlohn</strong><br />

4 Gesellschaft für Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung <strong>Iserlohn</strong> mbH, <strong>Iserlohn</strong><br />

I. Beteiligungsverhältnis<br />

Gezeichnetes Kapital: EUR 6.609.350,00<br />

Gesellschafter EUR %<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> 6.583.750 99,6<br />

Südwestfälische Industrie- und<br />

Handelskammer zu Hagen<br />

- 24 -<br />

12.800 0,2<br />

Kreishandwerkerschaft MK 12.800 0,2<br />

Summe 6.609.350 100,0<br />

II. Gegenstand des Unternehmens<br />

Gegenstand des Unternehmens ist die Verbesserung <strong>der</strong> wirtschaftlichen und sozialen Struktur auf<br />

dem Gebiet <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> durch die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Wirtschaft auf allen Gebieten. Dies gilt<br />

insbeson<strong>der</strong>e für die Industrie, das Handwerk, den Handel, den sonstigen Dienstleistungsbereich und<br />

das Fremdenverkehrsgewerbe.<br />

Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die mit dem genannten<br />

Gesellschaftszweck zusammenhängen o<strong>der</strong> ihn för<strong>der</strong>n. Dazu gehören insbeson<strong>der</strong>e folgende<br />

Befugnisse und Tätigkeiten:<br />

S Erwerb und Veräußerung, Anmietung und Vermietung sowie Anpachtung und Verpachtung von<br />

Grundstücken und Gebäuden,<br />

S Durchführung von Erschließungsmaßnahmen,<br />

S Errichtung, Verwaltung und Betrieb von Fabrikanlagen, Gewerbehöfen, gewerblichen<br />

Mietobjekten o. ä. Anlagen in Einzelfällen,<br />

S Errichtung, Betrieb und Verwaltung von Parkhäusern, Tiefgaragen und/o<strong>der</strong> Anlagen zum<br />

Einstellen/Abstellen von Kraftfahrzeugen,<br />

S Beteiligung an an<strong>der</strong>en Unternehmen gleicher o<strong>der</strong> verwandter Art sowie Abschluss von<br />

Interessengemeinschaftsverträgen,<br />

S För<strong>der</strong>ung, Unterstützung und Durchführung von Maßnahmen <strong>der</strong> Beschäftigungs- und<br />

Qualifizierungspolitik,<br />

S Beratung und Unterstützung von ansässigen und anzusiedelnden Unternehmen bei <strong>der</strong><br />

Beschaffung von Grundstücken, Gebäuden, Arbeitskräften, Wohnungen und För<strong>der</strong>ungsmitteln,<br />

S Werbung für die <strong>Stand</strong>ortgunst <strong>Iserlohn</strong>s und für die Ansiedlung von Industrie-, Handels-,<br />

Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen sowie Fremdenverkehrseinrichtungen,<br />

S Übernahme <strong>der</strong> Geschäftsführung bzw. Teilbereiche <strong>der</strong> Geschäftsführung <strong>der</strong> Institute <strong>der</strong><br />

ortsansässigen Hochschulen und ähnlicher Einrichtungen in <strong>Iserlohn</strong> sowie die Geschäftsführung<br />

von Gewerbe- und Technologiezentren,<br />

S Beteiligung an den Instituten <strong>der</strong> ortsansässigen Hochschulen,<br />

S Übernahme aller auf dem Gebiet des <strong>Stadt</strong>marketings anfallenden Aufgaben. Hierzu gehört<br />

insbeson<strong>der</strong>e das <strong>Stadt</strong>marketing auf den Gebieten <strong>Stand</strong>ortmarketing, <strong>Stadt</strong>werbung, Touristik,<br />

Zentrenmanagement, Citymanagement und Veranstaltungsorganisation.


<strong>Beteiligungshandbuch</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

Gesellschaft für Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung <strong>Iserlohn</strong> mbH, <strong>Iserlohn</strong><br />

Die Gesellschaft betreibt neben ihren allgemeinen Wirtschaftsför<strong>der</strong>ungsaufgaben das Park- und<br />

Geschäftshaus City, das Parkhaus Altstadt, das Gewerbezentrum Brause, das Gewerbe- und<br />

Grün<strong>der</strong>zentrum Corunna sowie das Qualifizierungs- und Weiterbildungszentrum Corunna. Der Betrieb<br />

des <strong>Iserlohn</strong>er Gewerbe-Zentrums obliegt <strong>der</strong> Trägergemeinschaft <strong>Iserlohn</strong>er Gewerbe-Zentrum e.V.,<br />

dessen Mitglied die Gesellschaft ist.<br />

Die Gesellschaft ist verpflichtet, nach den Wirtschaftsgrundsätzen im Sinne des § 109 GO NRW zu<br />

verfahren. Dabei ist die Gesellschaft so zu führen, dass <strong>der</strong> öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird.<br />

Die Erfüllung des öffentlichen Zwecks <strong>der</strong> Gesellschaft für Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung <strong>Iserlohn</strong> mbH liegt zur<br />

Sicherung von Arbeitsplätzen und <strong>der</strong> lokalen Wirtschaftskraft in <strong>der</strong> Begleitung und För<strong>der</strong>ung des<br />

langfristig angelegten Strukturwandels.<br />

III. Rechtliche Verhältnisse<br />

Die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse regelt <strong>der</strong> Gesellschaftsvertrag vom 15.12.1959, zuletzt<br />

geän<strong>der</strong>t durch Gesellschafterbeschluss vom 16.05.2008.<br />

IV. Organe<br />

Organe <strong>der</strong> Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung, <strong>der</strong> Aufsichtsrat und die<br />

Geschäftsführung.<br />

Die Geschäftsführung besteht aus dem Geschäftsführer Herrn Thomas Junge sowie den beiden<br />

Prokuristen Herrn Olaf Pestl und Herrn <strong>Stadt</strong>kämmerer Friedhelm Kowalski.<br />

Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 7 des Gesellschaftervertrages aus jeweils 9 Mitglie<strong>der</strong>n; 7 Mitglie<strong>der</strong><br />

werden durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> ernannt. Ein Mitglied wird jeweils durch die Südwestfälische Industrieund<br />

Handelskammer zu Hagen und die Kreishandwerkerschaft Märkischer Kreis ernannt.<br />

Nach <strong>der</strong> Kommunalwahl am 30.08.2009 vertreten folgende vom Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> bestellten<br />

Vertreter die Interessen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> im Aufsichtsrat <strong>der</strong> Gesellschaft:<br />

Bürgermeister Dr. Ahrens sowie die Ratsmitglie<strong>der</strong> Schlüter, Teckhaus, Scheffler, Walther, Haberle<br />

sowie Bürgervertreterin Schroven.<br />

- 25 -


<strong>Beteiligungshandbuch</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

Inst. f. Instandh. und Korr.sch. gGmbH, <strong>Iserlohn</strong><br />

5 Institut für Instandhaltung und Korrosionsschutztechnik gGmbH, <strong>Iserlohn</strong><br />

I. Beteiligungsverhältnis<br />

Gezeichnetes Kapital: EUR 51.129,19<br />

Gesellschafter EUR %<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> 13.293,59 26,00<br />

Prof. Dr.-Ing. Ralf Feser 18.917,80 37,00<br />

Prof. Dr. rer. nat. habil. Günter Schmitt 18.917,80 37,00<br />

Summe 51.129,19 100,00<br />

II. Gegenstand des Unternehmens<br />

Gegenstand des Unternehmens sind die Errichtung und <strong>der</strong> Betrieb des Institutes für Instandhaltung<br />

und Korrosionsschutz.<br />

Zweck des Instituts sind die Forschung und Entwicklung sowie die Unterstützung <strong>der</strong> Lehre auf den<br />

Gebieten <strong>der</strong> Instandhaltung und des Korrosionsschutzes sowie die Qualifizierung des in <strong>der</strong><br />

Instandhaltung und im Korrosionsschutz eingesetzten Personals durch Aus- und Weiterbildung. Für die<br />

Erfüllung <strong>der</strong> Aufgaben des Instituts wird enge Kooperation mit Universitäten, Hochschulen und<br />

entsprechenden Instituten angestrebt.<br />

Damit verfolgt die Gesellschaft ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Die Gesellschaft ist selbstlos<br />

tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br />

III. Rechtliche Verhältnisse<br />

Die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse regelt <strong>der</strong> Gesellschaftsvertrag in <strong>der</strong> Fassung vom<br />

31.05.1990, zuletzt geän<strong>der</strong>t am 01.03.2005.<br />

IV. Organe<br />

Organe <strong>der</strong> Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung.<br />

Geschäftsführer sind die Herren Prof. Dr.-Ing. Ralf Feser und Prof. Dr. rer. nat. habil. Günter Schmitt.<br />

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<strong>Beteiligungshandbuch</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

<strong>Iserlohn</strong>er Gemeinnützige Wohnungsges. mbH, <strong>Iserlohn</strong><br />

6 IGW-<strong>Iserlohn</strong>er Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH, <strong>Iserlohn</strong><br />

I. Beteiligungsverhältnis<br />

Gezeichnetes Kapital: EUR 4.044.810,00<br />

Gesellschafter EUR %<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> 3.755.110,00 92,84<br />

Sparkasse <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> 153.390,00 3,79<br />

22 weitere Gesellschafter 89.160,00 2,20<br />

eigene Anteile 47.150,00 1,17<br />

Summe 4.044.810,00 100,00<br />

Die Gesellschaft ist beteiligt an <strong>der</strong> Wohnungswirtschaftlichen Treuhand Rheinland Westfalen GmbH,<br />

Düsseldorf, mit einer Beteiligungsquote von 0,62 %, an <strong>der</strong> Bau- und Siedlungsgenossenschaft<br />

<strong>Iserlohn</strong> eG mit einer Beteiligungsquote von 0,44 %, an <strong>der</strong> Westdeutschen Genossenschafts-<br />

Zentralbank AG, Düsseldorf, mit einer Quote von 0,001 % sowie an <strong>der</strong> Münchener Hypothekenbank<br />

eG mit einer Quote von 0,00055 %.<br />

II. Gegenstand des Unternehmens<br />

Die Gesellschaft errichtet, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Bauten in allen Rechts- und<br />

Nutzungsformen und kann alle in den Bereichen Wohnungswirtschaft, Städtebau und Infrastruktur<br />

anfallenden Aufgaben übernehmen. Sie kann Grundstücke erwerben, belasten, veräußern,<br />

Erbbaurechte ausgeben sowie Gemeinschaftsanlagen, Läden, Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche<br />

und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereit stellen.<br />

Die Gesellschaft ist berechtigt, dem Gesellschaftszweck dienende sonstige Geschäfte zu betreiben<br />

sowie an<strong>der</strong>e Unternehmen zu erwerben o<strong>der</strong> sich an solchen zu beteiligen.<br />

Die Erfüllung des öffentlichen Zwecks <strong>der</strong> <strong>Iserlohn</strong>er Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft mbH<br />

ergibt sich aus <strong>der</strong> sozialverantwortlichen Wohnungsversorgung <strong>der</strong> Einwohner <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong>.<br />

III. Rechtliche Verhältnisse<br />

Die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse regelt <strong>der</strong> Gesellschaftsvertrag in <strong>der</strong> Fassung vom<br />

23.09.2004.<br />

IV. Organe<br />

Organe <strong>der</strong> Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung, <strong>der</strong> Aufsichtsrat und die<br />

Geschäftsführung.<br />

Geschäftsführer sind in <strong>der</strong> Zeit vom 01.01.2008 bis 29.02.2008 Herr Dipl.-Kaufmann Ralf P. Oehler<br />

sowie Herr Dipl. oec. Holger Lohrbach. Ab 01.03.2008 ist Herr Dipl. oec. Holger Lohrbach alleiniger<br />

Geschäftsführer.<br />

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<strong>Beteiligungshandbuch</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

<strong>Iserlohn</strong>er Gemeinnützige Wohnungsges. mbH<br />

Der Aufsichtsrat besteht gem. § 7 Abs. 1 und 2 des Gesellschaftervertrages aus jeweils 14 ordentlichen<br />

und stellvertretenden Mitglie<strong>der</strong>n; 11 Mitglie<strong>der</strong> und ihre Stellvertreter werden durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

ernannt.<br />

- 28 -


<strong>Beteiligungshandbuch</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

Bau- und Siedlungsgenossenschaft <strong>Iserlohn</strong> eG<br />

7 Bau- und Siedlungsgenossenschaft <strong>Iserlohn</strong> eG<br />

I. Beteiligungsverhältnis<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> hält 49 Anteile à 310,- € (= 15.190,- €) von ca. 2.600 Anteilen (jährlich schwankend).<br />

Die exakte Anzahl im Geschäftsjahr ist dem Beteiligungsbericht zu entnehmen.<br />

II. Gegenstand des Unternehmens<br />

Zweck <strong>der</strong> Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare<br />

Wohnungsversorgung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Genossenschaft.<br />

Gegenstand <strong>der</strong> Genossenschaft ist die Bewirtschaftung, Errichtung, Erwerb und Betreuung von<br />

Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen. Sie kann alle im Bereich <strong>der</strong> Wohnungswirtschaft, des<br />

Städtebaus und <strong>der</strong> Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören<br />

Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale,<br />

wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig.<br />

Die Erfüllung des öffentlichen Zwecks <strong>der</strong> Bau- und Siedlungsgenossenschaft <strong>Iserlohn</strong> eG ergibt sich<br />

aus <strong>der</strong> dem Unternehmensgegenstand zu entnehmenden Aufgabenstellung <strong>der</strong> sozialverantwortlichen<br />

Wohnungsversorgung <strong>der</strong> Einwohner <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> im Rahmen <strong>der</strong> Daseinsvorsorge.<br />

III. Rechtliche Verhältnisse<br />

Die Satzung ist gültig in <strong>der</strong> Fassung vom 22.07.1997.<br />

IV. Organe<br />

Organe <strong>der</strong> Genossenschaft sind die Mitglie<strong>der</strong>versammlung, <strong>der</strong> Vorstand und <strong>der</strong> Aufsichtsrat.<br />

Mitglie<strong>der</strong> des Vorstandes sind die Herren Katz, Schulte und Westerwelle.<br />

Der Aufsichtsrat besteht aus 6 Mitglie<strong>der</strong>n. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> ist im Aufsichtsrat nicht vertreten.<br />

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<strong>Beteiligungshandbuch</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

Wohnungsgenossenschaft Letmathe-Oestrich eG<br />

8 Wohnungsgenossenschaft Letmathe-Oestrich eG<br />

I. Beteiligungsverhältnis<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> hält 70 Anteile à 400,00 € (= 28.000,00 €) von ca. 1.300 Anteilen (jährlich<br />

schwankend). Die exakte Anzahl im Geschäftsjahr ist dem Beteiligungsbericht zu entnehmen.<br />

II. Gegenstand des Unternehmens<br />

Gegenstand <strong>der</strong> Genossenschaft ist gemäß § 2 <strong>der</strong> Satzung vorrangig eine gute, sichere und sozial<br />

verantwortliche Wohnungsversorgung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Genossenschaft. Die Genossenschaft kann<br />

Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie<br />

kann alle im Bereich <strong>der</strong> Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und <strong>der</strong> Infrastruktur anfallenden<br />

Arbeiten übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und<br />

Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.<br />

Beteiligungen sind zulässig.<br />

Der Geschäftsbetrieb <strong>der</strong> Genossenschaft erstreckt sich auf das Gebiet <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong>. Die<br />

Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglie<strong>der</strong> ist zugelassen.<br />

Die Erfüllung des öffentlichen Zwecks <strong>der</strong> Wohnungsgenossenschaft Letmathe-Oestrich eG ergibt sich<br />

aus <strong>der</strong> dem Unternehmensgegenstand zu entnehmenden Aufgabenstellung <strong>der</strong> sozialverantwortlichen<br />

Wohnungsversorgung <strong>der</strong> Einwohner <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> im Rahmen <strong>der</strong> Daseinsvorsorge.<br />

III. Rechtliche Verhältnisse<br />

Die Satzung ist gültig in <strong>der</strong> Fassung vom 26.11.2003.<br />

IV. Organe<br />

Organe <strong>der</strong> Genossenschaft sind die Mitglie<strong>der</strong>versammlung, <strong>der</strong> Vorstand und <strong>der</strong> Aufsichtsrat.<br />

Mitglie<strong>der</strong> des Vorstands sind die Herren Pantring, Eikermann sowie Teuber (bis 15.10.2008) und<br />

Kernig (ab 16.10.2008).<br />

Der Aufsichtsrat besteht aus 5 Mitglie<strong>der</strong>n. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> ist im Aufsichtsrat nicht vertreten.<br />

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<strong>Beteiligungshandbuch</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

Gemeinnütziger Bauverein Ergste eG<br />

9 Gemeinnütziger Bauverein Ergste eG<br />

Die Erfüllung des öffentlichen Zwecks des Gemeinnützigen Bauvereins Ergste eG ergibt sich aus <strong>der</strong><br />

dem Unternehmensgegenstand zu entnehmenden Aufgabenstellung <strong>der</strong> sozialverantwortlichen<br />

Wohnungsversorgung <strong>der</strong> Einwohner <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> im Rahmen <strong>der</strong> Daseinsvorsorge.<br />

III. Rechtliche Verhältnisse<br />

Die Satzung ist gültig in <strong>der</strong> Fassung vom 03.05.1990.<br />

IV. Organe<br />

Organe <strong>der</strong> Gesellschaft sind die Mitglie<strong>der</strong>versammlung, <strong>der</strong> Vorstand und <strong>der</strong> Aufsichtsrat.<br />

Mitglie<strong>der</strong> des Vorstandes sind die Herren Brauckhoff, Nietzold und Schaaf.<br />

Der Aufsichtsrat besteht aus 6 Mitglie<strong>der</strong>n. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> ist im Aufsichtsrat nicht vertreten.<br />

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<strong>Beteiligungshandbuch</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

Kommunale Aktionärsvereinigung RWWE GmbH, Münster<br />

10 Kommunale Beteiligungsgesellschaft RWE Westfalen-Weser-Ems GmbH,<br />

Münster<br />

I. Beteiligungsverhältnis<br />

Stammkapital: EUR 60.000<br />

Gesellschafter EUR %<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> 550 0,92<br />

weitere Anteilseigner 59.450 99,08<br />

Summe 60.000 100,00<br />

Die KBR GmbH hält zum 31.07.2008 5.124.560 Aktien <strong>der</strong> RWE Westfalen-Weser-Ems AG.<br />

II. Gegenstand des Unternehmens<br />

Gegenstand des Unternehmens sind <strong>der</strong> Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an<br />

Unternehmen im Versorgungssektor, insbeson<strong>der</strong>e an <strong>der</strong> RWE Westfalen-Weser-Ems AG, Dortmund.<br />

Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen für Dritte ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist auf<br />

eine Inlandsbetätigung begrenzt.<br />

Ende 2003 wurden die Aktien <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> an <strong>der</strong> RWE Gas AG auf die Kommunale<br />

Beteiligungsgesellschaft RWE Westfalen-Weser-Ems GmbH (KBR) übertragen.<br />

In 2004 ist die RWE Gas AG in die neue Konzernstruktur <strong>der</strong> RWE AG integriert worden. Anstelle <strong>der</strong><br />

Beteiligung an <strong>der</strong> RWE Gas AG besteht nun eine Beteiligung an <strong>der</strong> RWE Westfalen-Weser-Ems AG<br />

(RWWE AG), <strong>der</strong>en Geschäftsfel<strong>der</strong> die Verteilung und <strong>der</strong> Vertrieb von Gas, Strom und Wasser in <strong>der</strong><br />

Region Westfalen sind. Durch die Beteiligung an <strong>der</strong> KBR ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> nur noch mittelbar an<br />

<strong>der</strong> RWWE AG beteiligt.<br />

Die Erfüllung des öffentlichen Zwecks <strong>der</strong> Kommunalen Beteiligungsgesellschaft RWE Westfalen-<br />

Weser-Ems AG ergibt sich aus <strong>der</strong> dem Unternehmensgegenstand zu entnehmenden<br />

Aufgabenstellung <strong>der</strong> Sicherung des kommunalen Einflusses auf die Energieversorgung im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Daseinsvorsorge.<br />

III. Rechtliche Verhältnisse<br />

Der Gesellschaftsvertrag ist gültig in <strong>der</strong> Fassung vom 21.07.2004.<br />

Sitz <strong>der</strong> Gesellschaft ist Münster.<br />

IV. Organe<br />

Organe <strong>der</strong> Gesellschaft sind die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung.<br />

Zur Geschäftsführung bestellt waren im Geschäftsjahr 2007/2008 die Herren Wolfgang Schäfer,<br />

Dr. Klaus Weimer (bis 10.04.2008) und Fritz Heer (ab 11.04.2008).<br />

- 32 -


<strong>Beteiligungshandbuch</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

Kommunale Aktionärsvereinigung RWWE GmbH, Dortmund<br />

11 Kommunale Aktionärsvereinigung RWWE GmbH, Dortmund<br />

I. Beteiligungsverhältnis<br />

Stammkapital: EUR 26.000,00<br />

Gesellschafter EUR %<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> 260,00 1,00<br />

weitere 39 kleine Anteilseigner (je 1 v.H.) 10.140,00 39,00<br />

6 große Anteilseigner: Märkischer Kreis, Landschaftsverband<br />

Westfalen-Lippe, Landesverband Lippe, Hochsauerlandkreis, Kreise<br />

Olpe und Siegen-Wittgenstein (je 10 v.H.)<br />

- 33 -<br />

15.600,00 60,00<br />

Summe 26.000,00 100,00<br />

II. Gegenstand des Unternehmens<br />

Gegenstand <strong>der</strong> Gesellschaft ist die Wahrnehmung und Sicherung <strong>der</strong> Interessen <strong>der</strong> Gesellschafter<br />

als kommunale Aktionäre <strong>der</strong> RWWE AG in Dortmund. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und<br />

Maßnahmen befugt, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand <strong>der</strong> Gesellschaft zu dienen.<br />

Der öffentliche Zweck <strong>der</strong> Kommunalen Aktionärsvereinigung RWWE GmbH liegt in <strong>der</strong> Bündelung <strong>der</strong><br />

Interessen kommunaler Aktionäre zur Einflusswahrung und -sicherung <strong>der</strong> örtlichen Energieversorgung<br />

durch überregionale Versorger.<br />

III. Rechtliche Verhältnisse<br />

Der Gesellschaftsvertrag ist gültig in <strong>der</strong> Fassung vom 15.09.2004.<br />

IV. Organe<br />

Organe <strong>der</strong> Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung.<br />

Zur Geschäftsführung bestellt wurden die Herren Wolfgang Schäfer und Dr. Klaus Weimer (bis<br />

11.04.2008) sowie Fritz Heer (seit 11.04.2008).


<strong>Beteiligungshandbuch</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

Radio Mark Betriebs GmbH & Co. KG, Lüdenscheid<br />

12 Radio Mark Betriebs GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Lüdenscheid<br />

I. Beteiligungsverhältnis<br />

Stammkapital: EUR 511.291,88<br />

Gesellschafter EUR %<br />

Radio Mark Betriebsgesellschaft mbH, Lüdenscheid Komplementärin<br />

Märkischer Zeitungsverlag GmbH & Co. KG,<br />

Lüdenscheid<br />

- 34 -<br />

330.013,34 64,5<br />

Märkischer Kreis 63.911,49 12,5<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> 63.911,49 12,5<br />

W. Jahn Verlag GmbH & Co. KG, Soest 53.455,56 10,5<br />

Summe 511.291,88 100,00<br />

Komplementärin <strong>der</strong> Kommanditgesellschaft ist die Radio Mark Betriebsgesellschaft mbH,<br />

Lüdenscheid. Die Komplementärin ist am Vermögen und Liquiditätserlös <strong>der</strong> Gesellschaft nicht<br />

beteiligt. Sie hält keine Kapitaleinlage. Die Komplementärin ist zur Geschäftsführung und Vertretung<br />

berechtigt und verpflichtet.<br />

II. Gegenstand des Unternehmens<br />

Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung folgen<strong>der</strong> Aufgaben, die sich aus dem<br />

Landesrundfunkgesetz für den Betrieb lokalen Rundfunks ergeben:<br />

S die zur Produktion und zur Verbreitung des lokalen Rundfunks erfor<strong>der</strong>lichen technischen<br />

Einrichtungen zu beschaffen und dem Vertragspartner zur Verfügung zu stellen;<br />

S dem Vertragspartner die zur Wahrnehmung seiner gesetzlichen und durch Vereinbarung<br />

bestimmten Aufgaben erfor<strong>der</strong>lichen Mittel in vertraglich bestimmtem Umfang zur Verfügung zu<br />

stellen;<br />

S für den Vertragspartner den in § 24 Absatz 4 Satz 1 LRG genannten Gruppen Produktionshilfen<br />

zur Verfügung zu stellen;<br />

S Hörfunkwerbung zu verbreiten.<br />

Darüber hinaus sind Gegenstand des Unternehmens alle mit Satz 1 unmittelbar o<strong>der</strong> mittelbar<br />

zusammenhängenden Geschäfte.<br />

Zu diesem Zweck kann sich die Gesellschaft an an<strong>der</strong>en Unternehmen mit gleichem o<strong>der</strong> ähnlichem<br />

Gesellschaftszweck beteiligen, <strong>der</strong>artige Unternehmen erwerben, Tochtergesellschaften gründen,<br />

Zweignie<strong>der</strong>lassungen errichten sowie alle sonstigen den Gesellschaftszweck för<strong>der</strong>nden Geschäfte<br />

vornehmen.<br />

Die Zweckerfüllung <strong>der</strong> Radio Mark Betriebs GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Lüdenscheid, ergibt<br />

sich im Weiteren Sinne aus <strong>der</strong> Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung mit tagesaktuellen Informationen durch<br />

die Bereitstellung <strong>der</strong> zur Produktion und Verbreitung lokalen Rundfunks erfor<strong>der</strong>lichen Mittel.


<strong>Beteiligungshandbuch</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

Radio Mark Betriebs GmbH & Co. KG, Lüdenscheid<br />

III. Rechtliche Verhältnisse<br />

Die Satzung ist gültig in <strong>der</strong> Fassung vom 27.06.1990, zuletzt geän<strong>der</strong>t am 15.12.1998.<br />

IV. Organe<br />

Organe <strong>der</strong> Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung. Zur<br />

Geschäftsführung und Vertretung ist die Komplementärin berechtigt und verpflichtet. Sie wird vertreten<br />

durch den Geschäftsführer Burckhardt Schmidt.<br />

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<strong>Beteiligungshandbuch</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

Kommunales Immobilien Management <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

13 Kommunales Immobilien Management <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

I. Beteiligungsverhältnis<br />

Das Kommunale Immobilien Management <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> ist eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung<br />

und wird als ein organisatorisch und wirtschaftlich eigenständiger Betrieb <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> ohne<br />

eigene Rechtspersönlichkeit wie ein Eigenbetrieb geführt. Das Stammkapital beträgt 70.000.000 Euro.<br />

II. Gegenstand des Unternehmens<br />

Die im Eigentum <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> stehenden Gebäude und die dazugehörenden Grundstücke, die<br />

zum Zweck <strong>der</strong> Bewirtschaftung auf KIM übertragen wurden, sowie von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> angemietete<br />

Gebäude und Räumlichkeiten einschließlich des dazugehörigen Grundbesitzes werden von KIM nach<br />

den Vorgaben <strong>der</strong> Satzung verwaltet und bewirtschaftet. Hiervon sind ausgenommen:<br />

1. Öffentliche Straßen, Wege, Plätze<br />

2. Immobilien <strong>der</strong> übrigen eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen, Eigenbetriebe, Eigengesellschaften<br />

und Betriebe gewerblicher Art<br />

3. Forstvermögen<br />

4. Grundstücke, die für die Ansiedlung gewerblicher Unternehmen und städtebauliche Planungen<br />

vorgehalten werden.<br />

Die o. g. Gebäude werden von KIM verwaltet, unterhalten, vermarktet und für den Verkauf aufbereitet<br />

mit dem Ziel, die Bausubstanz in ihrem Wert möglichst zu erhalten, dem Nutzer eine optimale<br />

Nutzungsmöglichkeit zu bieten und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu führen.<br />

Der öffentliche Zweck des Kommunalen Immobilien Managements ergibt sich aus <strong>der</strong><br />

Aufgabenstellung. Das Kommunale Immobilien Management dient <strong>der</strong> Betreuung und Vermarktung <strong>der</strong><br />

städtischen Hoheitsimmobilien und somit <strong>der</strong> Deckung des Eigenbedarfs <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong>.<br />

III. Rechtliche Verhältnisse<br />

Das Kommunale Immobilien Management <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> wurde durch Beschluss des Rates <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> vom 10.12.2003 mit Wirkung vom 01.01.2004 gegründet. Die Satzung ist gültig in <strong>der</strong><br />

Fassung vom 05.11.2009.<br />

IV. Organe<br />

Die Organe <strong>der</strong> Einrichtung sind <strong>der</strong> Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong>, <strong>der</strong> Betriebsausschuss und die<br />

Betriebsleitung.<br />

Der Betriebsausschuss KIM ist ein Ausschuss des Rates <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong>. Vorsitzen<strong>der</strong> des<br />

Betriebsausschusses ist Ratsmitglied Janke.<br />

Betriebsleiterin ist Frau Claudia Zawada.<br />

- 36 -


<strong>Beteiligungshandbuch</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

<strong>Iserlohn</strong>er <strong>Stadt</strong>betriebe, Is.<br />

14 <strong>Iserlohn</strong>er <strong>Stadt</strong>betriebe, <strong>Iserlohn</strong><br />

I. Beteiligungsverhältnis<br />

Die <strong>Iserlohn</strong>er <strong>Stadt</strong>betriebe <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> sind eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung und werden<br />

als ein organisatorisch und wirtschaftlich eigenständiger Betrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit wie<br />

eine Eigenbetrieb geführt. Das Stammkapital beträgt 2.000.000 Euro.<br />

II. Gegenstand des Unternehmens<br />

Zweck <strong>der</strong> <strong>Iserlohn</strong>er <strong>Stadt</strong>betriebe ist die Durchführung <strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> obliegenden Aufgaben<br />

in den Bereichen<br />

1. Unterhaltung und Instandsetzung <strong>der</strong> Spielplätze, Sportplätze, Parkanlagen und sonstigen Grünund<br />

Freiflächen einschl. Straßenbegleitgrün<br />

2. Unterhaltung und Instandsetzung <strong>der</strong> Außenanlagen bebauter städtischer Grundstücke<br />

3. Friedhofswesen<br />

4. Forstwirtschaft<br />

5. Unterhaltung und Instandsetzung <strong>der</strong> Verkehrswege und -bauwerke einschl. <strong>der</strong><br />

Straßenausstattung, ausgenommen Lichtsignalanlagen und Straßenbeleuchtung<br />

6. Straßenkontrolle<br />

7. Unterhaltung und Instandsetzung <strong>der</strong> Gedenkstätten<br />

8. <strong>Stadt</strong>reinigung<br />

9. Winterdienst<br />

10. Unterhaltung und Wartung <strong>der</strong> Kanalisation<br />

11. Unterhaltung <strong>der</strong> Gewässer<br />

12. Städtischer Fuhrpark<br />

13. Technische Betreuung von Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum<br />

14. Hand- und Spanndienste für die städtischen Ämter je nach Einzelauftrag<br />

15. Alle den Betriebszweck för<strong>der</strong>nde Nebenbetriebe und Geschäfte.<br />

Die <strong>Iserlohn</strong>er <strong>Stadt</strong>betriebe können auch an<strong>der</strong>e Aufgaben, die ihr von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> zugewiesen werden,<br />

übernehmen. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben können sie sich Dritter bedienen.<br />

Der öffentliche Zweck <strong>der</strong> <strong>Iserlohn</strong>er <strong>Stadt</strong>betriebe ergibt sich aus <strong>der</strong> Aufgabenstellung. Die <strong>Iserlohn</strong>er<br />

<strong>Stadt</strong>betriebe dienen <strong>der</strong> Deckung des Eigenbedarfs <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong>.<br />

III. Rechtliche Verhältnisse<br />

Die <strong>Iserlohn</strong>er <strong>Stadt</strong>betriebe wurden durch Beschluss des Rates <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> vom 01.10.2002 mit<br />

Wirkung vom 01.01.2003 gegründet. Die Satzung ist gültig in <strong>der</strong> Fassung vom 05.11.2009.<br />

IV. Organe<br />

Die Organe <strong>der</strong> Einrichtung sind <strong>der</strong> Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong>, <strong>der</strong> Betriebsausschuss und die<br />

Betriebsleitung.<br />

Der Betriebsausschuss ISB ist ein Ausschuss des Rates <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong>. Vorsitzen<strong>der</strong> des<br />

Betriebsausschusses ist Ratsmitglied Budde.<br />

Betriebsleiter ist Herr Uwe Ziemann.<br />

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<strong>Beteiligungshandbuch</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

Seniorenzentrum Waldstadt <strong>Iserlohn</strong><br />

15 Seniorenzentrum Waldstadt <strong>Iserlohn</strong><br />

I. Beteiligungsverhältnis<br />

Das Seniorenzentrum Waldstadt <strong>Iserlohn</strong> ist eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

und wird als ein organisatorisch und wirtschaftlich eigenständiger Betrieb ohne eigene<br />

Rechtspersönlichkeit wie ein Eigenbetrieb geführt. Das gewährte Kapital beträgt 2.038.000 Euro.<br />

II. Gegenstand des Unternehmens<br />

Das Seniorenzentrum Waldstadt <strong>Iserlohn</strong> unterstützt, betreut, versorgt und pflegt in <strong>der</strong> Regel alte<br />

Menschen. Es kann auch Einrichtungen für die Durchführung an<strong>der</strong>er sozialer Dienstleistungen in <strong>der</strong><br />

Altenhilfe vorhalten, um die in <strong>der</strong> pflegerischen Infrastruktur anfallenden Aufgaben zu übernehmen.<br />

Das Seniorenzentrum übernimmt ferner an<strong>der</strong>e Aufgaben, die ihm von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> zugewiesen werden.<br />

Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann es sich Dritter bedienen.<br />

Das Seniorenzentrum hält für die Aufgabenerfüllung die erfor<strong>der</strong>lichen Einrichtungen je<strong>der</strong> Art und ggf.<br />

weitere Dienstleistungsangebote vor.<br />

Die Einrichtung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br />

Die Erfüllung des öffentlichen Zwecks des Seniorenzentrums Waldstadt <strong>Iserlohn</strong> ergibt sich aus <strong>der</strong><br />

dem Unternehmensgegenstand zu entnehmenden Aufgabenstellung <strong>der</strong> Unterstützung, Betreuung,<br />

Versorgung und Pflege bedürftiger Menschen.<br />

III. Rechtliche Verhältnisse<br />

Das Seniorenzentrum wurde zum 01.01.1997 durch Beschluss des Rates <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> vom<br />

17.12.1996 als Son<strong>der</strong>vermögen gegründet. Mit Wirkung vom 01.01.2004 wird das Seniorenzentrum<br />

als eigenbetriebsähnliche Einrichtung geführt.<br />

Die Satzung ist gültig in <strong>der</strong> Fassung vom 05.11.2009.<br />

IV. Organe<br />

Die Organe des Seniorenzentrums Waldstadt <strong>Iserlohn</strong> sind <strong>der</strong> Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong>, <strong>der</strong><br />

Betriebsausschuss und die Betriebsleitung.<br />

Der Betriebsausschuss SWI ist ein Ausschuss des Rates <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong>. Vorsitzen<strong>der</strong> des<br />

Betriebsausschusses ist Ratsmitglied Grobauer.<br />

Betriebsleiter bis 31.01.2009 war Herr Heyko Hülsebusch. Seit 01.03.2009 ist Herr Meinolf Breimhorst<br />

Betriebsleiter des Seniorenzentrums Waldstadt <strong>Iserlohn</strong>.<br />

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<strong>Beteiligungshandbuch</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

Son<strong>der</strong>vermögen <strong>Stadt</strong>entwässerung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong>, Is.<br />

16 Son<strong>der</strong>vermögen <strong>Stadt</strong>entwässerung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong>, <strong>Iserlohn</strong><br />

I. Beteiligungsverhältnis<br />

Das Son<strong>der</strong>vermögen <strong>Stadt</strong>entwässerung <strong>Iserlohn</strong> ist eine Einrichtung gem. § 107 Abs. 2 GO NRW,<br />

die weiterhin in die Ämterorganisation <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung eingeglie<strong>der</strong>t ist und lediglich als<br />

Son<strong>der</strong>vermögen verwaltet wird, indem nur Wirtschaftsführung und Rechnungswesen nach <strong>der</strong><br />

EigVO NW ausgestaltet werden.<br />

Als Kapital wird ein Betrag von 10.817.306,73 € ausgewiesen, <strong>der</strong> sich aus dem Unterschiedsbetrag<br />

zwischen Aktiva und Passiva <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz (40,7 Mio. €) vermin<strong>der</strong>t um zwischenzeitliche<br />

Entnahmen (29,9 Mio. €) errechnet.<br />

II. Gegenstand des Unternehmens<br />

Betriebszweck ist die Planung und Erstellung sowie <strong>der</strong> Betrieb von Kanalisationsnetzen für die<br />

öffentliche Abwasserbeseitigung, um das auf dem <strong>Stadt</strong>gebiet anfallende Abwasser zu sammeln und<br />

fortzuleiten.<br />

Der öffentliche Zweck des Son<strong>der</strong>vermögens <strong>Stadt</strong>entwässerung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> folgt aus seiner<br />

Aufgabenstellung. Die Sammlung und Fortleitung von Abwasser und damit die Aufrechterhaltung <strong>der</strong><br />

öffentlichen Ordnung sind lebenswichtige Bedürfnisse <strong>der</strong> Gemeinschaft und gehören daher zur so<br />

genannten Daseinsvorsorge, die als öffentliche Aufgabe dem Staat o<strong>der</strong> den kommunalen<br />

Körperschaften obliegt.<br />

III. Rechtliche Verhältnisse<br />

Zum 01.01.1991 ist durch Beschluss des Rates <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> vom 18.12.1990 das<br />

Son<strong>der</strong>vermögen unter entsprechen<strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> Vorschriften <strong>der</strong> EigVO NW gegründet<br />

worden.<br />

Die entsprechende Anwendung <strong>der</strong> Vorschriften über die Eigenbetriebe auf Einrichtungen <strong>der</strong><br />

Abwasserbeseitigung nach § 97 Abs. 3 GO NW erfor<strong>der</strong>t nicht <strong>der</strong>en organisatorische<br />

Verselbstständigung durch Bestellung einer Betriebsleitung und Bildung eines Betriebsausschusses.<br />

Entsprechend beschloss <strong>der</strong> Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong>, das Son<strong>der</strong>vermögen in <strong>der</strong> Organisation <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung eingeglie<strong>der</strong>t zu lassen und in einem ersten Schritt nur finanzwirtschaftlich zu<br />

verselbstständigen. Auf die Bestellung einer Werks-/Betriebsleitung und die Einrichtung eines Werks-<br />

/Betriebsausschusses wurde ebenso verzichtet wie auf die Beschlussfassung über eine<br />

Betriebssatzung.<br />

IV. Organe<br />

Ein Betriebsausschuss und eine Betriebsleitung sind nicht bestellt. Die Angelegenheiten <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong>entwässerung nehmen gemäß <strong>der</strong> Zuständigkeitsordnung des Rates <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> im<br />

Wesentlichen <strong>der</strong> Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong>, <strong>der</strong> Finanzausschuss und <strong>der</strong> Ausschuss für Planung und<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklung wahr.<br />

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<strong>Beteiligungshandbuch</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

Sparkasse <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

17 Sparkasse <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

I. Rechtsgrundlagen<br />

Die Sparkasse <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> ist gemäß § 1 Abs. 1 SpkG NRW (Sparkassengesetz) eine<br />

landesrechtliche Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Westfälisch-Lippischen<br />

Sparkassen- und Giroverbandes, Münster, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und<br />

Giroverband e. V., Berlin und Bonn, angeschlossen. Die Sparkasse ist Mitglied im bundesweiten<br />

Haftungsverbund <strong>der</strong> Sparkassen-Finanzgruppe. Daneben besteht für die Sparkassen in Westfalen-<br />

Lippe zusammen mit <strong>der</strong> WestLB AG ein zusätzlicher Reservefonds auf regionaler Ebene.<br />

Träger <strong>der</strong> Sparkasse ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong>.<br />

Das Geschäftsgebiet ist das Gebiet des Trägers sowie <strong>der</strong> Märkische Kreis, Hochsauerlandkreis,<br />

Ennepe-Ruhr-Kreis, die Kreise Unna und Soest sowie die Städte Hagen und Dortmund.<br />

II. Gegenstand des Unternehmens<br />

Die Sparkasse ist ein Wirtschaftsunternehmen des Trägers <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> mit <strong>der</strong> Aufgabe, <strong>der</strong> geldund<br />

kreditwirtschaftlichen Versorgung aller Bevölkerungskreise und <strong>der</strong> Wirtschaft, insbeson<strong>der</strong>e des<br />

satzungsrechtlichen Geschäftsgebiets, und des Trägers zu dienen. Die Sparkasse <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

orientiert sich an den Grundsätzen <strong>der</strong> Gemeinnützigkeit und Ortsverbundenheit, welche durch die<br />

Erzielung angemessener Gewinne sicherzustellen ist.<br />

Der öffentliche Zweck <strong>der</strong> Sparkasse <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> liegt in <strong>der</strong> geld- und kreditwirtschaftlichen<br />

Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung und <strong>der</strong> Wirtschaft im Rahmen <strong>der</strong> sogenannten Daseinsvorsorge, die als<br />

öffentliche Aufgabe dem Staat o<strong>der</strong> den kommunalen Körperschaften obliegt.<br />

III. Rechtliche Verhältnisse<br />

Die Sparkasse <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> wurde im Jahre 1836 gegründet. Die Satzung ist gültig in <strong>der</strong><br />

Fassung vom 25.11.2009.<br />

IV. Organe<br />

Organe <strong>der</strong> Sparkasse <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> sind <strong>der</strong> Verwaltungsrat und <strong>der</strong> Vorstand. Vorsitzen<strong>der</strong> des<br />

Verwaltungsrats ist Ratsmitglied Torke. Vorstandsvorsitzen<strong>der</strong> ist Dr. Krämer.<br />

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<strong>Beteiligungshandbuch</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

Zweckverband für Abfallbeseitigung<br />

18 Zweckverband für Abfallbeseitigung<br />

I. Mitgliedsverhältnis<br />

An dem Zweckverband für Abfallbeseitigung (ZfA) sind 7 Verbandsmitglie<strong>der</strong> (Altena, Balve, <strong>Iserlohn</strong>,<br />

Menden, Nachrodt-Wiblingwerde, Plettenberg, Werdohl) beteiligt.<br />

Ein Zweckverband ist ein öffentlich-rechtlicher Zusammenschluss mehrerer kommunaler<br />

Gebietskörperschaften zur gemeinsamen Erledigung einer bestimmten Aufgabe.<br />

II. Gegenstand des Zweckverbandes<br />

Aufgabe des Verbandes ist es, die entsprechend <strong>der</strong> Vorgaben des Bundes- und Landesabfallrechtes<br />

den entsorgungspflichtigen Körperschaften zugewiesenen Aufgaben wahrzunehmen, insbeson<strong>der</strong>e<br />

den im Gebiet seiner Verbandsmitglie<strong>der</strong> anfallenden Abfall einzusammeln und zu<br />

Abfallbeseitigungsanlagen zu beför<strong>der</strong>n. Der Verband kann sich zur Durchführung seiner Aufgaben<br />

Dritter bedienen.<br />

Den Vorgaben des Abfallgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (LAbfG) entsprechend sind die<br />

Aufgaben in <strong>der</strong> Entsorgung bei kreisangehörigen Städten und Gemeinden zweigeteilt. Nach § 5 Abs.<br />

6 des LAbfG haben die kreisangehörigen Gemeinden die Pflicht, die in ihrem Gebiet anfallenden<br />

Abfälle einzusammeln und dem Kreis zu übergeben. Dieser nimmt dann den zweiten Teil - die<br />

Behandlung <strong>der</strong> Abfälle - wahr.<br />

Nach den Vorgaben des Märkischen Kreises hat <strong>der</strong> ZfA die im Verbandsgebiet gesammelten Abfälle<br />

am Müllheizkraftwerk <strong>Iserlohn</strong> abzuliefern. Hier erfolgt dann die Verbrennung <strong>der</strong> Abfälle durch die<br />

Abfallentsorgungsgesellschaft des Märkischen Kreises.<br />

Die Aufgaben des Zweckverbandes für Abfallbeseitigung im Überblick:<br />

S Sammlung von Restmüll<br />

S Sammlung von Sperrmüll<br />

S Sammlung von Elektrogroßgeräten<br />

S Sammlung von Elektrokleingeräten<br />

S Sammlung von Leichtverpackungen<br />

S Sammlung von Glas und Papier<br />

S Sammlung von Grünabfall<br />

S Abfallberatung<br />

S Angrenzende Bereiche: die Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen<br />

Der Zweckverband ist nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu führen; er erstrebt keinen Gewinn. Der<br />

Verband wird nur im Interesse seiner Mitglie<strong>der</strong> tätig.<br />

Der öffentliche Zweck des Zweckverbandes für Abfallbeseitigung folgt aus seiner Aufgabenstellung.<br />

Die Einsammlung und <strong>der</strong> Wegtransport von Abfall und damit die Aufrechterhaltung <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Ordnung sind lebenswichtige Bedürfnisse <strong>der</strong> Gemeinschaft und gehören daher zur so genannten<br />

Daseinsvorsorge, die als öffentliche Aufgabe dem Staat o<strong>der</strong> den kommunalen Körperschaften obliegt.<br />

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<strong>Beteiligungshandbuch</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

Zweckverband für Abfallbeseitigung<br />

III. Rechtliche Verhältnisse<br />

Am 30.06.1965 wurde <strong>der</strong> Verband als “Zweckverband für Müllbeseitigung” gegründet. Zu seinen<br />

Aufgaben gehörten die Sammlung und <strong>der</strong> Transport von Abfall. Der Hauptgrund für den<br />

Zusammenschluss zahlreicher Kommunen war das Großprojekt Müllheizkraftwerk.<br />

Zum 01.01.1976 erfolgte die Än<strong>der</strong>ung des Verbandsnamens in ”Zweckverband für Abfallbeseitigung”<br />

(ZfA). Der ZfA, ein Verbund mehrerer Städte und Gemeinden, war nun nur noch für die Sammlung und<br />

den Transport <strong>der</strong> Abfälle zuständig. Die Deponierung und Verbrennung <strong>der</strong> Abfälle wurden zu<br />

Aufgaben des Märkischen Kreises.<br />

Im Jahr 1989 wurde die Abfallsammlung um den Bereich <strong>der</strong> Grünabfallsammlung über Depotcontainer<br />

erweitert. 1993 wurde auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Verpackungsverordnung flächendeckend die “Gelbe<br />

Wertstofftonne” eingeführt. Zur Durchführung <strong>der</strong> Sammlung und <strong>der</strong> Sortierung <strong>der</strong> Verpackungen<br />

wurde in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Firma Edelhoff die Arbeitsgemeinschaft Duales System gegründet.<br />

Diese ARGE wurde Vertragspartner <strong>der</strong> Duales System Deutschland AG (DSD).<br />

Rechtsgrundlagen des Zweckverbandes sind die Vorschriften <strong>der</strong> Gemeindeordnung für das Land<br />

Nordrhein-Westfalen, das Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW sowie die jeweilige<br />

Verbandssatzung.<br />

Die Satzung ist gültig in <strong>der</strong> Fassung vom 11.08.1993, zuletzt geän<strong>der</strong>t durch die 5. Än<strong>der</strong>ungssatzung<br />

vom 05.12.2008.<br />

IV. Organe<br />

Die Organe des Zweckverbandes für Abfallbeseitigung sind <strong>der</strong> Verbandsvorsteher und die<br />

Verbandsversammlung.<br />

Verbandsvorsteher ist Herr Dr. Peter Paul Ahrens, Bürgermeister <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong>.<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verbandsversammlung und Vertreter <strong>der</strong> Interessen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> in <strong>der</strong><br />

Verbandsversammlung ist Herr Michael Scheffler, Mitglied des Rates <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong>.<br />

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<strong>Beteiligungshandbuch</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

Zweckverband für psychologische Beratungen und Hilfen<br />

19 Zweckverband für psychologische Beratungen und Hilfen<br />

I. Mitgliedsverhältnis<br />

An dem Zweckverband für psychologische Beratungen und Hilfen sind 3 Verbandsmitglie<strong>der</strong> (Hemer,<br />

<strong>Iserlohn</strong>, Menden) beteiligt.<br />

Ein Zweckverband ist ein öffentlich-rechtlicher Zusammenschluss mehrerer kommunaler<br />

Gebietskörperschaften zur gemeinsamen Erledigung einer bestimmten Aufgabe.<br />

II. Gegenstand des Zweckverbandes<br />

Die Städte Hemer, <strong>Iserlohn</strong>, Menden haben ab dem 01.01.1993 einen Zweckverband für<br />

psychologische Beratungen und Hilfen gebildet. Der Zweckverband ist eine kommunale<br />

Gebietskörperschaft und hat seine Tätigkeit zum 01.04.1993 aufgenommen.<br />

Er führt drei unterschiedliche Aufgabenbereiche durch:<br />

S Erziehungsberatung für Eltern, Kin<strong>der</strong> und Jugendliche einschließlich <strong>der</strong> Hilfe bei sexuellem<br />

Missbrauch von Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen,<br />

S Schulpsychologischer Dienst,<br />

S Beratung von Frauen und Mädchen.<br />

Der Zweckverband unterhält in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> ein Beratungszentrum mit <strong>der</strong><br />

Erziehungsberatungsstelle <strong>Iserlohn</strong>, dem Schulpsychologischen Dienst und <strong>der</strong> Beratungsstelle für<br />

Frauen und Mädchen. In den Städten Menden und Hemer wird jeweils eine Erziehungsberatungsstelle<br />

angeboten.<br />

Der öffentliche Zweck des Zweckverbandes für psychologische Beratungen und Hilfen liegt in einer<br />

allgemeinen, präventiven, sozialpsychologischen Beratung <strong>der</strong> Bevölkerung.<br />

III. Rechtliche Verhältnisse<br />

Rechtsgrundlagen des Zweckverbandes sind die Vorschriften <strong>der</strong> Gemeindeordnung für das Land<br />

Nordrhein-Westfalen, das Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW sowie die jeweilige<br />

Verbandssatzung.<br />

IV. Organe<br />

Die Organe des Zweckverbandes für psychologische Beratungen und Hilfen sind <strong>der</strong><br />

Verbandsvorsteher und die Verbandsversammlung.<br />

Verbandsvorsteher ist Herr Dr. Peter Paul Ahrens, Bürgermeister <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong>.<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verbandsversammlung ist Herr Wolfgang Exler.<br />

In <strong>der</strong> Verbandsversammlung vertreten folgende vom Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> bestellten Vertreter die<br />

Interessen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong>:<br />

Herr <strong>Stadt</strong>kämmerer Kowalski sowie das Ratsmitglied Walther und Bürgervertreterin Belabbes.<br />

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<strong>Beteiligungshandbuch</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

Zweckverband KDVZ Citkomm<br />

20 Zweckverband KDVZ Citkomm<br />

I. Mitgliedsverhältnis<br />

An dem Zweckverband KDVZ Citkomm sind 44 Verbandsmitglie<strong>der</strong> beteiligt.<br />

Ein Zweckverband ist ein öffentlich-rechtlicher Zusammenschluss mehrerer kommunaler<br />

Gebietskörperschaften zur gemeinsamen Erledigung einer bestimmten Aufgabe.<br />

Der Zweckverband erhebt von den Verbandsmitglie<strong>der</strong>n eine Umlage, soweit seine sonstigen Erträge<br />

die entstehenden Aufwendungen nicht decken. Die Umlage wird grundsätzlich nach dem Verhältnis <strong>der</strong><br />

Einwohnerzahl des Mitglieds an <strong>der</strong> Einwohnerzahl des Verbandsgebietes bemessen.<br />

II. Gegenstand des Zweckverbandes<br />

Der Zweckverband KDVZ Citkomm stellt seinen Verbandsmitglie<strong>der</strong>n und sonstigen Nutzern im<br />

Rahmen einer abgestimmten Informationstechnischen Strategie (IT-Strategie) Dienstleistungen und<br />

Produkte auf dem Gebiet <strong>der</strong> technikunterstützten Informationsverarbeitung (TuI) zur Verfügung und<br />

unterstützt sie in allen Belangen <strong>der</strong> TuI im Rahmen eines Organisations-, Beratungs-, Qualifizierungs-,<br />

Software- und Produktionsverbundes. Ausgehend von <strong>der</strong> ursprünglichen verbandsspezifischen<br />

Ausrichtung erbringt die KDVZ Citkomm ihre IT-Leistungen nach marktwirtschaftlichen<br />

Gesichtspunkten unternehmerisch gesteuert, kundenorientiert und wirtschaftlich.<br />

Zu seinen Aufgaben gehören insbeson<strong>der</strong>e:<br />

- die Eigenentwicklung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kauf von Verfahrenslösungen für alle Rechnerplattformen und<br />

Verbundanwendungen,<br />

- die Beratung und Unterstützung zur Einführung, zum Einsatz und zur Weiterentwicklung <strong>der</strong><br />

Technikunterstützten Informationsverarbeitung (TuI) in den Verwaltungen,<br />

- die Planung, Konfiguration und Installation von Hard- und Softwareprodukten vor Ort,<br />

- die Durchführung von Projekten zur effizienten Nutzung <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Verwaltung eingesetzten<br />

Technologien,<br />

- die qualifizierte Aus- und Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern <strong>der</strong> Verwaltungen in<br />

<strong>der</strong> Handhabung von eingesetzten Softwareprodukten,<br />

- die Analyse und Lösung von Problemen, die sich durch die Nutzung von Hard- und<br />

Softwaretechnik vor Ort ergeben und<br />

- die Bereitstellung von ausreichen<strong>der</strong> Rechner- und Netzkapazität zur Gewährleistung eines<br />

akzeptablen Antwortzeitverhaltens und einer hohen Verfügbarkeit, <strong>der</strong> termingerechten<br />

Durchführung <strong>der</strong> Stapelverarbeitung und Sicherstellung eines maximalen Schutzes <strong>der</strong><br />

gespeicherten Daten vor Missbrauch, Manipulation und Zerstörung.<br />

Darüber hinaus obliegen dem Zweckverband die Prüfung <strong>der</strong> Programme im Bereich <strong>der</strong><br />

Haushaltswirtschaft vor ihrer Anwendung und die Überwachung <strong>der</strong> ordnungsmäßigen Anwendung <strong>der</strong><br />

Datenverarbeitungsprogramme, mit <strong>der</strong>en Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen,<br />

gemäß dem Datenschutzgesetz NW.<br />

Der Zweckverband kann alle sonstigen Geschäfte betreiben, die <strong>der</strong> Erreichung und För<strong>der</strong>ung seiner<br />

Aufgaben dienlich sind. Insbeson<strong>der</strong>e wird ihm gestattet, Unternehmen in <strong>der</strong> Rechtsform des<br />

Privatrechts zu gründen o<strong>der</strong> sich an ihnen zu beteiligen sowie die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit<br />

an<strong>der</strong>en Partnern des öffentlichen und privaten Rechts zu suchen.<br />

Der öffentliche Zweck des Zweckverbandes KDVZ Citkomm liegt in <strong>der</strong> technischen Unterstützung <strong>der</strong><br />

Verwaltung bei <strong>der</strong> Erfüllung ihrer Hoheitsaufgaben.<br />

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<strong>Beteiligungshandbuch</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

Zweckverband KDVZ Citkomm<br />

III. Rechtliche Verhältnisse<br />

Am 02.07.1973 wurde KDVZ Hellweg-Sauerland als Körperschaft des öffentlichen Rechts in <strong>der</strong><br />

Rechtsform eines Zweckverbandes gegründet. 2004 erfolgte die Umbenennung in KDVZ Citkomm.<br />

Rechtsgrundlagen des Zweckverbandes sind das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit des<br />

Landes Nordrhein-Westfalen sowie die jeweilige Verbandssatzung.<br />

IV. Organe<br />

Die Organe des Zweckverbandes KDVZ Citkomm sind <strong>der</strong> Verbandsvorsteher, <strong>der</strong> Verwaltungsrat und<br />

die Verbandsversammlung.<br />

Der Verbandsvorsteher führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Zweckverband.<br />

Verbandsvorsteher ist Herr Thomas Gemke, Landrat des Märkischen Kreises.<br />

Der Verwaltungsrat besteht aus 14 ordentlichen und 3 beratenden Mitglie<strong>der</strong>n. Er ist zuständig für die<br />

Vorbereitung <strong>der</strong> Entscheidungen <strong>der</strong> Verbandsversammlung, das strategische Controlling und die IT-<br />

Strategie.<br />

Die Verbandsversammlung besteht aus 75 Vertretern <strong>der</strong> Verbandsmitglie<strong>der</strong>. Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Verbandsversammlung ist Herr Heinrich Holtkötter, Bürgermeister <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Anröchte. Von <strong>der</strong><br />

Verbandsversammlung wird ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet. Es können weitere<br />

Ausschüsse gebildet werden.<br />

In <strong>der</strong> Verbandsversammlung vertreten folgende vom Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> bestellten Vertreter die<br />

Interessen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong>:<br />

Bürgermeister Dr. Ahrens sowie die Ratsmitglie<strong>der</strong> Barth und Bickert.<br />

Der Zweckverband hat einen Geschäftsführer. Geschäftsführer ist Herr Dr. Michael Neubauer.<br />

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<strong>Beteiligungshandbuch</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

Ruhrverband, Essen<br />

21 Ruhrverband, Essen<br />

I. Mitgliedsverhältnis<br />

An dem Ruhrverband, Essen sind 546 Verbandsmitglie<strong>der</strong> beteiligt.<br />

Die Mitglie<strong>der</strong> zahlen an den Verband die Beiträge, die dieser zur Erfüllung seiner Aufgaben und<br />

Pflichten, seiner Verbindlichkeiten und zu einer ordentlichen Wirtschaftsführung braucht, soweit an<strong>der</strong>e<br />

Erträge zur Deckung <strong>der</strong> Aufwendungen des Verbands nicht ausreichen. Grundsätze für die<br />

Beitragserhebung enthält das Ruhrverbandsgesetz. Satzung und Veranlagungsrichtlinien<br />

konkretisieren die genaue Beitragsverteilung.<br />

II. Gegenstand des Ruhrverbandes<br />

Der Ruhrverband ist ein überregional tätiges, wasserwirtschaftliches Dienstleistungsunternehmen.<br />

Seine zentralen Dienstleistungen bestehen darin, durch den Bau und Betrieb von Talsperren eine stets<br />

ausreichende Wassermenge und durch den Bau und Betrieb von Kläranlagen eine für die<br />

Trinkwasserversorgung geeignete Gewässergüte zu gewährleisten.<br />

Die Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung mit ausreichend Wasser sowie die Gewährleistung einer geeigneten<br />

Gewässergüte sind lebenswichtige Bedürfnisse <strong>der</strong> Gemeinschaft und gehören zur sogenannten<br />

Daseinsvorsorge, die als öffentliche Aufgabe dem Staat o<strong>der</strong> den kommunalen Körperschaften obliegt.<br />

III. Rechtliche Verhältnisse<br />

Mit Gesetz vom 07.02.1990 wurde <strong>der</strong> Ruhrtalsperrenverein mit dem für die Wassergütewirtschaft<br />

zuständigen Ruhrverband vereinigt. Der neue Wasserverband führt seit dem 01.07.1990 den Namen<br />

Ruhrverband.<br />

Der Ruhrverband ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.<br />

Rechtsgrundlagen des Zweckverbandes sind das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW<br />

sowie die jeweilige Verbandssatzung.<br />

IV. Organe<br />

Die Organe des Ruhrverbandes sind <strong>der</strong> Vorstand, <strong>der</strong> Verbandsrat und die Verbandsversammlung.<br />

Der Vorstand erledigt die Geschäfte <strong>der</strong> laufenden Verwaltung und ist gesetzlicher Vertreter des<br />

Verbands. Vorsitzen<strong>der</strong> des Vorstandes ist Herr Professor Dr.-Ing. Harro Bode.<br />

Der fünfzehnköpfige Verbandsrat übernimmt die Aufsichtsfunktion über die Geschäftsführung des<br />

Vorstands. Vorsitzen<strong>der</strong> des Verbandsrates ist Herr Dr. Bernhard Görgens.<br />

Der Verbandsversammlung gehören bis zu 152 Delegierte an. Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verbandsversammlung<br />

ist Herr Dr. Bernhard Görgens.<br />

In <strong>der</strong> Verbandsversammlung vertreten folgende vom Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> bestellten Vertreter die<br />

Interessen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong>:<br />

Herr <strong>Stadt</strong>kämmerer Kowalski sowie die Ratmitglie<strong>der</strong> Kramer, Janke und Olbrich-Tripp.<br />

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Impressum<br />

Herausgeber<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Redaktion, Gestaltung und Kontakt<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

Ressort Finanzen<br />

Bereich Beteiligungen, Steuerrecht und<br />

Verdingungsstelle<br />

Michael Wojtek<br />

Sonja Lego<br />

Schillerplatz 7<br />

58636 <strong>Iserlohn</strong><br />

Telefon: 02371/217-1417 / 1413<br />

beteiligungen-steuerrecht@iserlohn.de<br />

www.iserlohn.de<br />

Druck<br />

Hausdruckerei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong>

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