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Beteiligungshandbuch der Stadt Iserlohn, Stand 31.12.2009

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<strong>Beteiligungshandbuch</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

Zweckverband für psychologische Beratungen und Hilfen<br />

19 Zweckverband für psychologische Beratungen und Hilfen<br />

I. Mitgliedsverhältnis<br />

An dem Zweckverband für psychologische Beratungen und Hilfen sind 3 Verbandsmitglie<strong>der</strong> (Hemer,<br />

<strong>Iserlohn</strong>, Menden) beteiligt.<br />

Ein Zweckverband ist ein öffentlich-rechtlicher Zusammenschluss mehrerer kommunaler<br />

Gebietskörperschaften zur gemeinsamen Erledigung einer bestimmten Aufgabe.<br />

II. Gegenstand des Zweckverbandes<br />

Die Städte Hemer, <strong>Iserlohn</strong>, Menden haben ab dem 01.01.1993 einen Zweckverband für<br />

psychologische Beratungen und Hilfen gebildet. Der Zweckverband ist eine kommunale<br />

Gebietskörperschaft und hat seine Tätigkeit zum 01.04.1993 aufgenommen.<br />

Er führt drei unterschiedliche Aufgabenbereiche durch:<br />

S Erziehungsberatung für Eltern, Kin<strong>der</strong> und Jugendliche einschließlich <strong>der</strong> Hilfe bei sexuellem<br />

Missbrauch von Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen,<br />

S Schulpsychologischer Dienst,<br />

S Beratung von Frauen und Mädchen.<br />

Der Zweckverband unterhält in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> ein Beratungszentrum mit <strong>der</strong><br />

Erziehungsberatungsstelle <strong>Iserlohn</strong>, dem Schulpsychologischen Dienst und <strong>der</strong> Beratungsstelle für<br />

Frauen und Mädchen. In den Städten Menden und Hemer wird jeweils eine Erziehungsberatungsstelle<br />

angeboten.<br />

Der öffentliche Zweck des Zweckverbandes für psychologische Beratungen und Hilfen liegt in einer<br />

allgemeinen, präventiven, sozialpsychologischen Beratung <strong>der</strong> Bevölkerung.<br />

III. Rechtliche Verhältnisse<br />

Rechtsgrundlagen des Zweckverbandes sind die Vorschriften <strong>der</strong> Gemeindeordnung für das Land<br />

Nordrhein-Westfalen, das Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW sowie die jeweilige<br />

Verbandssatzung.<br />

IV. Organe<br />

Die Organe des Zweckverbandes für psychologische Beratungen und Hilfen sind <strong>der</strong><br />

Verbandsvorsteher und die Verbandsversammlung.<br />

Verbandsvorsteher ist Herr Dr. Peter Paul Ahrens, Bürgermeister <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong>.<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verbandsversammlung ist Herr Wolfgang Exler.<br />

In <strong>der</strong> Verbandsversammlung vertreten folgende vom Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> bestellten Vertreter die<br />

Interessen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong>:<br />

Herr <strong>Stadt</strong>kämmerer Kowalski sowie das Ratsmitglied Walther und Bürgervertreterin Belabbes.<br />

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