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Beteiligungshandbuch der Stadt Iserlohn, Stand 31.12.2009

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<strong>Beteiligungshandbuch</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

Sparkasse <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

17 Sparkasse <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

I. Rechtsgrundlagen<br />

Die Sparkasse <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> ist gemäß § 1 Abs. 1 SpkG NRW (Sparkassengesetz) eine<br />

landesrechtliche Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Westfälisch-Lippischen<br />

Sparkassen- und Giroverbandes, Münster, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und<br />

Giroverband e. V., Berlin und Bonn, angeschlossen. Die Sparkasse ist Mitglied im bundesweiten<br />

Haftungsverbund <strong>der</strong> Sparkassen-Finanzgruppe. Daneben besteht für die Sparkassen in Westfalen-<br />

Lippe zusammen mit <strong>der</strong> WestLB AG ein zusätzlicher Reservefonds auf regionaler Ebene.<br />

Träger <strong>der</strong> Sparkasse ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong>.<br />

Das Geschäftsgebiet ist das Gebiet des Trägers sowie <strong>der</strong> Märkische Kreis, Hochsauerlandkreis,<br />

Ennepe-Ruhr-Kreis, die Kreise Unna und Soest sowie die Städte Hagen und Dortmund.<br />

II. Gegenstand des Unternehmens<br />

Die Sparkasse ist ein Wirtschaftsunternehmen des Trägers <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> mit <strong>der</strong> Aufgabe, <strong>der</strong> geldund<br />

kreditwirtschaftlichen Versorgung aller Bevölkerungskreise und <strong>der</strong> Wirtschaft, insbeson<strong>der</strong>e des<br />

satzungsrechtlichen Geschäftsgebiets, und des Trägers zu dienen. Die Sparkasse <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

orientiert sich an den Grundsätzen <strong>der</strong> Gemeinnützigkeit und Ortsverbundenheit, welche durch die<br />

Erzielung angemessener Gewinne sicherzustellen ist.<br />

Der öffentliche Zweck <strong>der</strong> Sparkasse <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> liegt in <strong>der</strong> geld- und kreditwirtschaftlichen<br />

Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung und <strong>der</strong> Wirtschaft im Rahmen <strong>der</strong> sogenannten Daseinsvorsorge, die als<br />

öffentliche Aufgabe dem Staat o<strong>der</strong> den kommunalen Körperschaften obliegt.<br />

III. Rechtliche Verhältnisse<br />

Die Sparkasse <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> wurde im Jahre 1836 gegründet. Die Satzung ist gültig in <strong>der</strong><br />

Fassung vom 25.11.2009.<br />

IV. Organe<br />

Organe <strong>der</strong> Sparkasse <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> sind <strong>der</strong> Verwaltungsrat und <strong>der</strong> Vorstand. Vorsitzen<strong>der</strong> des<br />

Verwaltungsrats ist Ratsmitglied Torke. Vorstandsvorsitzen<strong>der</strong> ist Dr. Krämer.<br />

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