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Beteiligungshandbuch der Stadt Iserlohn, Stand 31.12.2009

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<strong>Beteiligungshandbuch</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong><br />

Ruhrverband, Essen<br />

21 Ruhrverband, Essen<br />

I. Mitgliedsverhältnis<br />

An dem Ruhrverband, Essen sind 546 Verbandsmitglie<strong>der</strong> beteiligt.<br />

Die Mitglie<strong>der</strong> zahlen an den Verband die Beiträge, die dieser zur Erfüllung seiner Aufgaben und<br />

Pflichten, seiner Verbindlichkeiten und zu einer ordentlichen Wirtschaftsführung braucht, soweit an<strong>der</strong>e<br />

Erträge zur Deckung <strong>der</strong> Aufwendungen des Verbands nicht ausreichen. Grundsätze für die<br />

Beitragserhebung enthält das Ruhrverbandsgesetz. Satzung und Veranlagungsrichtlinien<br />

konkretisieren die genaue Beitragsverteilung.<br />

II. Gegenstand des Ruhrverbandes<br />

Der Ruhrverband ist ein überregional tätiges, wasserwirtschaftliches Dienstleistungsunternehmen.<br />

Seine zentralen Dienstleistungen bestehen darin, durch den Bau und Betrieb von Talsperren eine stets<br />

ausreichende Wassermenge und durch den Bau und Betrieb von Kläranlagen eine für die<br />

Trinkwasserversorgung geeignete Gewässergüte zu gewährleisten.<br />

Die Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung mit ausreichend Wasser sowie die Gewährleistung einer geeigneten<br />

Gewässergüte sind lebenswichtige Bedürfnisse <strong>der</strong> Gemeinschaft und gehören zur sogenannten<br />

Daseinsvorsorge, die als öffentliche Aufgabe dem Staat o<strong>der</strong> den kommunalen Körperschaften obliegt.<br />

III. Rechtliche Verhältnisse<br />

Mit Gesetz vom 07.02.1990 wurde <strong>der</strong> Ruhrtalsperrenverein mit dem für die Wassergütewirtschaft<br />

zuständigen Ruhrverband vereinigt. Der neue Wasserverband führt seit dem 01.07.1990 den Namen<br />

Ruhrverband.<br />

Der Ruhrverband ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.<br />

Rechtsgrundlagen des Zweckverbandes sind das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW<br />

sowie die jeweilige Verbandssatzung.<br />

IV. Organe<br />

Die Organe des Ruhrverbandes sind <strong>der</strong> Vorstand, <strong>der</strong> Verbandsrat und die Verbandsversammlung.<br />

Der Vorstand erledigt die Geschäfte <strong>der</strong> laufenden Verwaltung und ist gesetzlicher Vertreter des<br />

Verbands. Vorsitzen<strong>der</strong> des Vorstandes ist Herr Professor Dr.-Ing. Harro Bode.<br />

Der fünfzehnköpfige Verbandsrat übernimmt die Aufsichtsfunktion über die Geschäftsführung des<br />

Vorstands. Vorsitzen<strong>der</strong> des Verbandsrates ist Herr Dr. Bernhard Görgens.<br />

Der Verbandsversammlung gehören bis zu 152 Delegierte an. Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verbandsversammlung<br />

ist Herr Dr. Bernhard Görgens.<br />

In <strong>der</strong> Verbandsversammlung vertreten folgende vom Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong> bestellten Vertreter die<br />

Interessen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Iserlohn</strong>:<br />

Herr <strong>Stadt</strong>kämmerer Kowalski sowie die Ratmitglie<strong>der</strong> Kramer, Janke und Olbrich-Tripp.<br />

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