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Allgemeines Persönlichkeitsrecht

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APR - Schranken-Schranke<br />

● Wesentlichkeitsprinzip: Gesetzgeber muss Vorgaben für<br />

den Eingriff im wesentlichen machen.<br />

● Bestimmtheit: Gesetzgeber muss hinreichend bestimmt<br />

vorsehen, welcher Eingriff und zu welchem Zweck zulässig<br />

sein soll.<br />

● Kein Zitiergebot<br />

● VHM: Besonderheit: „Sphärentheorie“, neuerdings<br />

Unterscheidung Rand-/ Kernbereich:<br />

● Intimsphäre: unantastbarer Kernbereich der<br />

Persönlichkeit –> keine Eingriffe zulässig!<br />

● Privatsphäre: engerer persönl. Lebensbereich, insb<br />

Familie -> Eingriff unter strengen Voraussetzungen,<br />

bspw. Strafverfolgung bei Verdacht schwerer Straftat.<br />

● Sozial- und Öffentlichkeitssphäre: Ansehen des<br />

Einzelnen in der Gesellschaft -> Eingriffe eher zu<br />

rechtfertigen.

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