Allgemeines Persönlichkeitsrecht
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APR - Schranken-Schranke<br />
● Wesentlichkeitsprinzip: Gesetzgeber muss Vorgaben für<br />
den Eingriff im wesentlichen machen.<br />
● Bestimmtheit: Gesetzgeber muss hinreichend bestimmt<br />
vorsehen, welcher Eingriff und zu welchem Zweck zulässig<br />
sein soll.<br />
● Kein Zitiergebot<br />
● VHM: Besonderheit: „Sphärentheorie“, neuerdings<br />
Unterscheidung Rand-/ Kernbereich:<br />
● Intimsphäre: unantastbarer Kernbereich der<br />
Persönlichkeit –> keine Eingriffe zulässig!<br />
● Privatsphäre: engerer persönl. Lebensbereich, insb<br />
Familie -> Eingriff unter strengen Voraussetzungen,<br />
bspw. Strafverfolgung bei Verdacht schwerer Straftat.<br />
● Sozial- und Öffentlichkeitssphäre: Ansehen des<br />
Einzelnen in der Gesellschaft -> Eingriffe eher zu<br />
rechtfertigen.