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Allgemeines Persönlichkeitsrecht

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APR<br />

● Integrität und Vertraulichkeit informationstechnologischer<br />

Systeme (neben RiS) BverfGE<br />

120, 174)<br />

● Wegen besonderer Bedeutung der IT in<br />

Kommunikationsgesellschaft und der Möglichkeit ein<br />

Persönlichkeitsprofil zu erstellen, ist der Staat nicht<br />

berechtigt, die dort gespeicherten Daten unkontrolliert<br />

einzusehen und zu überwachen bzw. Trojaner<br />

einzuschleusen.<br />

– Bsp für Eingriff: Onlinedurchsuchung;<br />

Standortermittlung/ Bewegungsprofil eines<br />

Mobiltelefons mittels IMSI-Catcher oder<br />

Verkehrsdatenabfrage (§ 100g, 100i StPO) emails,<br />

soweit nicht (vorrangiger) Art. 10 GG betroffen.

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