Neues aus dem NFV - Rot Weiss Damme
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Fußballverband nach seinem Wissensstand<br />
nicht vor.<br />
Die Verantwortlichen des TB Uphusen<br />
erklärten <strong>dem</strong> Sportgericht, dass der Dauerregen<br />
vormittags um zehn Uhr begonnen<br />
habe. Somit sei der Platz sehr tief und<br />
schwer bespielbar gewesen. Die Stadt<br />
Achim, die auch für die Pflege der Sportanlage<br />
zuständig ist, hielt den Platz trotz<strong>dem</strong><br />
für bespielbar. Nach Ansicht des Bezirkssportgerichts<br />
hätte die Stadt auch kurzfristig<br />
noch eine Sperrung des Platzes veranlassen<br />
können. Verein und Schiedsrichter träfen jedoch<br />
keine Schuld, so dass die Begegnung<br />
neu angesetzt werden müsse.<br />
So geschehen. Das Spiel wurde am<br />
4. Februar angesetzt. Und siehe da: Schiedsrichter<br />
Michael Jürgs pfiff es gar nicht erst<br />
an, weil sich auf <strong>dem</strong> Platz diesmal Glasscherben<br />
befanden. 75 Minuten vorher hatte<br />
das Schiedsrichterteam den Platzbau in<br />
Augenschein genommen. Löcher und Pfützen<br />
seien mit Sand aufgefüllt worden. Einzelne<br />
Kieselsteine hätten nach Einschätzung<br />
der Unparteiischen keine Gefährdung dargestellt.<br />
Beim Kontrollieren eines Tornetzes fand<br />
einer der Assistenten hinter <strong>dem</strong> Tor jedoch<br />
zahlreiche Glasscherben. Offenbar waren in<br />
diesem Bereich von Unbekannten mehrere<br />
Glasflaschen zertrümmert worden. Es folgte<br />
eine nochmalige Begehung des Strafraums,<br />
bei der tatsächlich weitere etwa 20 Glasscherben<br />
(fünf Zentimeter und länger) gefunden<br />
wurden. Eine kurzfristige und vollständige<br />
Räumung des Gefahrenpotenzials<br />
war nach dieser Entdeckung nicht möglich.<br />
Nach Ansicht des Unparteiischen hätte eine<br />
Vorsicht vor Kopieren<br />
<strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Internet<br />
Sommerp<strong>aus</strong>e im Fußball. Zeit für Bilanzen,<br />
Analysen und Randbemerkungen.<br />
Justitia wachte auch in der vergangenen<br />
Saison am Spielfeldrand und musste ihres<br />
Amtes walten. REINER KRAMER studierte einen<br />
dicken Aktenberg und fasste nachfolgend<br />
einige Urteile zusammen.<br />
Zunächst eine Meldung mit hohem Informationsgehalt.<br />
Zugleich eine Warnung<br />
an alle Vereine in Niedersachsen. Es geht um<br />
den MTV Treubund Lüneburg, der jetzt ein<br />
Urheberrecht verletzt hat und nunmehr eine<br />
Schadenersatzsumme in Höhe von<br />
325,24 Euro zahlen musste. Der MTV stellte<br />
<strong>dem</strong> Niedersächsischen Fußballverband dankenswerterweise<br />
den Sachverhalt vor, damit<br />
sich andere Vereine in Zukunft davor schützen<br />
können.<br />
Worum geht es genau? Der MTV Lüneburg<br />
kopierte <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Internet einen<br />
Stadtplan und veröffentlichte dar<strong>aus</strong> einen<br />
Ausschnitt auf der eigenen Homepage.<br />
Hört sich zunächst harmlos an. Aber eine<br />
Veröffentlichung hätte nur nach Abschluss<br />
eines Lizenzvertrages erfolgen dürfen. Also<br />
nicht kostenlos. Der Rechtsanwalt des Klägers<br />
begründete den Rechtsanspruch wie<br />
folgt: „Die Kartografie unsere Mandanten<br />
ist eine geistige Schöpfung, für die nach<br />
der Rechtsprechung der volle Schutz des<br />
Urheberrechtsgesetzes gilt, unabhängig davon,<br />
ob er die Kartografie selbst geschaffen<br />
oder nur die Nutzungsrechte hieran erworben<br />
hat.“<br />
Seinem Mandanten stand eine entgangene<br />
Lizenzgebühr mindestens in der Höhe<br />
zu, die der MTV Treubund Lüneburg auch<br />
bei einer vertragsgemäßen Nutzung hätte<br />
zahlen müssen. Zur Vermeidung eines<br />
Rechtstreites bot der Rechtsanwalt des Klä-<br />
intensive Prüfung des gesamten Spielfeldes<br />
erfolgen müssen, um keinen Spieler zu gefährden.<br />
Darauf hin entschied er sich dafür,<br />
die Partie nicht anzupfeifen. Der Nebenplatz<br />
sei wegen der Feuchtigkeit und Unebenheit<br />
ebenfalls nicht bespielbar gewesen.<br />
Erneut wertete Staffelleiter Jürgen Stebani<br />
das Spiel in einem Verwaltungsentscheid<br />
mit drei Punkten und 5:0-Toren für<br />
den <strong>Rot</strong>enburger SV. TB Uphusen habe offensichtlich<br />
mindestens grob fahrlässig gehandelt<br />
und sei für die erneute Nichtdurchführung<br />
des Spiels verantwortlich. Das Bezirkssportgericht<br />
folgte dieser Einschätzung<br />
wieder nicht.<br />
Warum nicht? Die Verantwortlichen<br />
des TB Uphusen legten Einiges in die<br />
Waagschale. Sowohl am Vortag als auch<br />
einige Stunden vor <strong>dem</strong> Spiel wurde der<br />
Platz nach eigener Aussage in Form einer<br />
Menschenkette nach Gegenständen abgesucht,<br />
die eine Bespielbarkeit des Platzes<br />
hätten gefährden können. Vergeblich.<br />
Glasscherben und andere spitze Gegenstände<br />
auf, neben und hinter <strong>dem</strong> Platz<br />
seien nicht gefunden worden. Daher müssten<br />
die vom Schiedsrichterteam entdeckten<br />
Glasscherben wohl in der Mittagsstunde<br />
auf und neben den Platz geraten sein,<br />
vermuteten die Uphusener.<br />
Nach<strong>dem</strong> das Schiedsrichterteam in<br />
kurzer Zeit bereits 20 Glassscherben gefunden<br />
hatte, war klar, dass auf diesem Platz<br />
kein Spiel <strong>aus</strong>getragen werden konnte. Das<br />
Angebot des Heimvereins, mit einer Menschenkette<br />
den Platz abzusuchen, lehnte der<br />
Unparteiische ab. Eine kurzfristige Räumung<br />
hielt er für unmöglich. Dieser Meinung<br />
gers an, für die bisherige Nutzung an seinen<br />
Mandanten einen Betrag in Höhe von<br />
325,24 Euro zu zahlen. Die Höhe des Schadenersatzes<br />
entspreche der veröffentlichten<br />
Preisliste im Internet. Abschließend bot der<br />
Jurist im Auftrag seines Mandanten an, den<br />
schloss sich der <strong>Rot</strong>enburger SV vollinhaltlich<br />
an.<br />
Auf der Suche nach den „Schuldigen“<br />
erinnerten sich die Uphusener Verantwortlichen<br />
daran, dass sich manchmal Jugendliche<br />
nachts auf <strong>dem</strong> Gelände herumtreiben.<br />
Haben sie die Glasscherben auf den Platz<br />
geschmissen? Für die Pflege der Sportanlagen<br />
ist die Stadt Achim zuständig. In der<br />
Woche vor <strong>dem</strong> Spiel haben sie den Platz<br />
nach Fremdkörpern abgesucht und nichts<br />
gefunden. Da das Sportplatzgelände für<br />
Jedermann zugänglich ist, liege die Vermutung<br />
nahe, dass es danach zu <strong>dem</strong> Vandalismus<br />
gekommen sei, erklärte der TB<br />
Uphusen.<br />
Ob eine Aufräumaktion innerhalb einer<br />
angemessenen Frist möglich gewesen wäre,<br />
schloss das Bezirkssportgericht nicht <strong>aus</strong>.<br />
Aber da der Schiedsrichter dies abgelehnt<br />
habe, sei der Platzverein TB Uphusen für die<br />
Nicht<strong>aus</strong>tragung des Spiels nicht verantwortlich.<br />
Für die Verlängerung dieses fiktiven<br />
Spiels sorgte der <strong>Rot</strong>enburger SV, in <strong>dem</strong> er<br />
Berufung einlegte. Mit vorläufigem Erfolg.<br />
Denn das Verbandsportgericht unter Vorsitz<br />
von Dieter Döpfert (Bad Bevensen) wertete<br />
die nicht <strong>aus</strong>getragene Begegnung mit 5:0<br />
Toren und drei Punkten für die <strong>Rot</strong>enburger.<br />
Demnächst folgt eine erneute Verlängerung.<br />
Denn TB Uphusen wollte sich mit <strong>dem</strong><br />
Punktabzug nicht anfreunden. In Kürze wird<br />
das Oberste Verbandssportgericht unter<br />
Vorsitz von Winfried Hanschke endgültig eine<br />
Entscheidung treffen. Bisher sind bereits<br />
Verfahrenskosten in Höhe von fast eint<strong>aus</strong>end<br />
Euro entstanden. ■<br />
vertragslosen Zustand in ein reguläres Vertragsverhältnis<br />
umzuwandeln. Das heißt,<br />
der MTV Treubund Lüneburg müsste noch<br />
ein Mal den gleichen Betrag überweisen.<br />
Dieses Angebot lehnte der MTV jedoch dankend<br />
ab.<br />
Eine Spielszene <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Conti-Cup-A-Junioren-Endspiel VfL Wolfsburg gegen SV Meppen (4:1).<br />
Foto: Kramer<br />
Justitia am Spielfeldrand<br />
Juli 2007 23