22.12.2012 Aufrufe

Neues aus dem NFV - Rot Weiss Damme

Neues aus dem NFV - Rot Weiss Damme

Neues aus dem NFV - Rot Weiss Damme

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Fußballverband nach seinem Wissensstand<br />

nicht vor.<br />

Die Verantwortlichen des TB Uphusen<br />

erklärten <strong>dem</strong> Sportgericht, dass der Dauerregen<br />

vormittags um zehn Uhr begonnen<br />

habe. Somit sei der Platz sehr tief und<br />

schwer bespielbar gewesen. Die Stadt<br />

Achim, die auch für die Pflege der Sportanlage<br />

zuständig ist, hielt den Platz trotz<strong>dem</strong><br />

für bespielbar. Nach Ansicht des Bezirkssportgerichts<br />

hätte die Stadt auch kurzfristig<br />

noch eine Sperrung des Platzes veranlassen<br />

können. Verein und Schiedsrichter träfen jedoch<br />

keine Schuld, so dass die Begegnung<br />

neu angesetzt werden müsse.<br />

So geschehen. Das Spiel wurde am<br />

4. Februar angesetzt. Und siehe da: Schiedsrichter<br />

Michael Jürgs pfiff es gar nicht erst<br />

an, weil sich auf <strong>dem</strong> Platz diesmal Glasscherben<br />

befanden. 75 Minuten vorher hatte<br />

das Schiedsrichterteam den Platzbau in<br />

Augenschein genommen. Löcher und Pfützen<br />

seien mit Sand aufgefüllt worden. Einzelne<br />

Kieselsteine hätten nach Einschätzung<br />

der Unparteiischen keine Gefährdung dargestellt.<br />

Beim Kontrollieren eines Tornetzes fand<br />

einer der Assistenten hinter <strong>dem</strong> Tor jedoch<br />

zahlreiche Glasscherben. Offenbar waren in<br />

diesem Bereich von Unbekannten mehrere<br />

Glasflaschen zertrümmert worden. Es folgte<br />

eine nochmalige Begehung des Strafraums,<br />

bei der tatsächlich weitere etwa 20 Glasscherben<br />

(fünf Zentimeter und länger) gefunden<br />

wurden. Eine kurzfristige und vollständige<br />

Räumung des Gefahrenpotenzials<br />

war nach dieser Entdeckung nicht möglich.<br />

Nach Ansicht des Unparteiischen hätte eine<br />

Vorsicht vor Kopieren<br />

<strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Internet<br />

Sommerp<strong>aus</strong>e im Fußball. Zeit für Bilanzen,<br />

Analysen und Randbemerkungen.<br />

Justitia wachte auch in der vergangenen<br />

Saison am Spielfeldrand und musste ihres<br />

Amtes walten. REINER KRAMER studierte einen<br />

dicken Aktenberg und fasste nachfolgend<br />

einige Urteile zusammen.<br />

Zunächst eine Meldung mit hohem Informationsgehalt.<br />

Zugleich eine Warnung<br />

an alle Vereine in Niedersachsen. Es geht um<br />

den MTV Treubund Lüneburg, der jetzt ein<br />

Urheberrecht verletzt hat und nunmehr eine<br />

Schadenersatzsumme in Höhe von<br />

325,24 Euro zahlen musste. Der MTV stellte<br />

<strong>dem</strong> Niedersächsischen Fußballverband dankenswerterweise<br />

den Sachverhalt vor, damit<br />

sich andere Vereine in Zukunft davor schützen<br />

können.<br />

Worum geht es genau? Der MTV Lüneburg<br />

kopierte <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Internet einen<br />

Stadtplan und veröffentlichte dar<strong>aus</strong> einen<br />

Ausschnitt auf der eigenen Homepage.<br />

Hört sich zunächst harmlos an. Aber eine<br />

Veröffentlichung hätte nur nach Abschluss<br />

eines Lizenzvertrages erfolgen dürfen. Also<br />

nicht kostenlos. Der Rechtsanwalt des Klägers<br />

begründete den Rechtsanspruch wie<br />

folgt: „Die Kartografie unsere Mandanten<br />

ist eine geistige Schöpfung, für die nach<br />

der Rechtsprechung der volle Schutz des<br />

Urheberrechtsgesetzes gilt, unabhängig davon,<br />

ob er die Kartografie selbst geschaffen<br />

oder nur die Nutzungsrechte hieran erworben<br />

hat.“<br />

Seinem Mandanten stand eine entgangene<br />

Lizenzgebühr mindestens in der Höhe<br />

zu, die der MTV Treubund Lüneburg auch<br />

bei einer vertragsgemäßen Nutzung hätte<br />

zahlen müssen. Zur Vermeidung eines<br />

Rechtstreites bot der Rechtsanwalt des Klä-<br />

intensive Prüfung des gesamten Spielfeldes<br />

erfolgen müssen, um keinen Spieler zu gefährden.<br />

Darauf hin entschied er sich dafür,<br />

die Partie nicht anzupfeifen. Der Nebenplatz<br />

sei wegen der Feuchtigkeit und Unebenheit<br />

ebenfalls nicht bespielbar gewesen.<br />

Erneut wertete Staffelleiter Jürgen Stebani<br />

das Spiel in einem Verwaltungsentscheid<br />

mit drei Punkten und 5:0-Toren für<br />

den <strong>Rot</strong>enburger SV. TB Uphusen habe offensichtlich<br />

mindestens grob fahrlässig gehandelt<br />

und sei für die erneute Nichtdurchführung<br />

des Spiels verantwortlich. Das Bezirkssportgericht<br />

folgte dieser Einschätzung<br />

wieder nicht.<br />

Warum nicht? Die Verantwortlichen<br />

des TB Uphusen legten Einiges in die<br />

Waagschale. Sowohl am Vortag als auch<br />

einige Stunden vor <strong>dem</strong> Spiel wurde der<br />

Platz nach eigener Aussage in Form einer<br />

Menschenkette nach Gegenständen abgesucht,<br />

die eine Bespielbarkeit des Platzes<br />

hätten gefährden können. Vergeblich.<br />

Glasscherben und andere spitze Gegenstände<br />

auf, neben und hinter <strong>dem</strong> Platz<br />

seien nicht gefunden worden. Daher müssten<br />

die vom Schiedsrichterteam entdeckten<br />

Glasscherben wohl in der Mittagsstunde<br />

auf und neben den Platz geraten sein,<br />

vermuteten die Uphusener.<br />

Nach<strong>dem</strong> das Schiedsrichterteam in<br />

kurzer Zeit bereits 20 Glassscherben gefunden<br />

hatte, war klar, dass auf diesem Platz<br />

kein Spiel <strong>aus</strong>getragen werden konnte. Das<br />

Angebot des Heimvereins, mit einer Menschenkette<br />

den Platz abzusuchen, lehnte der<br />

Unparteiische ab. Eine kurzfristige Räumung<br />

hielt er für unmöglich. Dieser Meinung<br />

gers an, für die bisherige Nutzung an seinen<br />

Mandanten einen Betrag in Höhe von<br />

325,24 Euro zu zahlen. Die Höhe des Schadenersatzes<br />

entspreche der veröffentlichten<br />

Preisliste im Internet. Abschließend bot der<br />

Jurist im Auftrag seines Mandanten an, den<br />

schloss sich der <strong>Rot</strong>enburger SV vollinhaltlich<br />

an.<br />

Auf der Suche nach den „Schuldigen“<br />

erinnerten sich die Uphusener Verantwortlichen<br />

daran, dass sich manchmal Jugendliche<br />

nachts auf <strong>dem</strong> Gelände herumtreiben.<br />

Haben sie die Glasscherben auf den Platz<br />

geschmissen? Für die Pflege der Sportanlagen<br />

ist die Stadt Achim zuständig. In der<br />

Woche vor <strong>dem</strong> Spiel haben sie den Platz<br />

nach Fremdkörpern abgesucht und nichts<br />

gefunden. Da das Sportplatzgelände für<br />

Jedermann zugänglich ist, liege die Vermutung<br />

nahe, dass es danach zu <strong>dem</strong> Vandalismus<br />

gekommen sei, erklärte der TB<br />

Uphusen.<br />

Ob eine Aufräumaktion innerhalb einer<br />

angemessenen Frist möglich gewesen wäre,<br />

schloss das Bezirkssportgericht nicht <strong>aus</strong>.<br />

Aber da der Schiedsrichter dies abgelehnt<br />

habe, sei der Platzverein TB Uphusen für die<br />

Nicht<strong>aus</strong>tragung des Spiels nicht verantwortlich.<br />

Für die Verlängerung dieses fiktiven<br />

Spiels sorgte der <strong>Rot</strong>enburger SV, in <strong>dem</strong> er<br />

Berufung einlegte. Mit vorläufigem Erfolg.<br />

Denn das Verbandsportgericht unter Vorsitz<br />

von Dieter Döpfert (Bad Bevensen) wertete<br />

die nicht <strong>aus</strong>getragene Begegnung mit 5:0<br />

Toren und drei Punkten für die <strong>Rot</strong>enburger.<br />

Demnächst folgt eine erneute Verlängerung.<br />

Denn TB Uphusen wollte sich mit <strong>dem</strong><br />

Punktabzug nicht anfreunden. In Kürze wird<br />

das Oberste Verbandssportgericht unter<br />

Vorsitz von Winfried Hanschke endgültig eine<br />

Entscheidung treffen. Bisher sind bereits<br />

Verfahrenskosten in Höhe von fast eint<strong>aus</strong>end<br />

Euro entstanden. ■<br />

vertragslosen Zustand in ein reguläres Vertragsverhältnis<br />

umzuwandeln. Das heißt,<br />

der MTV Treubund Lüneburg müsste noch<br />

ein Mal den gleichen Betrag überweisen.<br />

Dieses Angebot lehnte der MTV jedoch dankend<br />

ab.<br />

Eine Spielszene <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Conti-Cup-A-Junioren-Endspiel VfL Wolfsburg gegen SV Meppen (4:1).<br />

Foto: Kramer<br />

Justitia am Spielfeldrand<br />

Juli 2007 23

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!