Ausgabe 82 vom 15.08
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<strong>Ausgabe</strong> <strong>82</strong> <strong>vom</strong> <strong>15.08</strong>.2007<br />
Mitgliederinformationen aus Stadtratsfraktion und Kreisverband Osnabrück-Stadt<br />
FDP fordert Augenmaß beim Leinenzwang<br />
von Wolfgang P. Vogt<br />
Bei den Bestrebungen<br />
den Umfang<br />
eines Leinenzwangs<br />
für<br />
Hunde in Osnabrück<br />
neu zu<br />
regeln geht der<br />
von der VerwaltungvorgelegteVorschlag<br />
deutlich<br />
über das Nötige<br />
hinaus. Ein<br />
genereller Leinenzwang innerhalb des<br />
Wallrings sowie auf Märkten wird von<br />
der FDP unterstützt. Ein weitergehender<br />
genereller und ganzjähriger Leinenzwang<br />
ist hingegen abzulehnen.<br />
Dass Hunde keine Menschen anspringen<br />
und nicht wildern oder<br />
streunen dürfen, sollte allgemein<br />
festgelegt werden. Dabei sollte es dem<br />
Halter des Tieres überlassen bleiben,<br />
das angemessene Mittel zur Einhaltung<br />
dieses Gebots zu wählen.<br />
Weitergehende Zwänge sind nicht<br />
erforderlich.<br />
Immer mehr Menschen leben heute allein.<br />
Für solche, oftmals ältere Mitbürger, ist<br />
der Hund vielfach der einzige Weggefährte.<br />
Auf der anderen Seite können Hunde<br />
von anderen Mitbürgern im Einzelfall als<br />
bedrohlich empfunden werden bzw. eine<br />
Beunruhigung für Wildtiere bedeuten. Es<br />
muss daher das Ziel sein, ein friedliches<br />
und gedeihliches Nebeneinander von<br />
Menschen und Haustieren zu ermöglichen<br />
und gleichzeitig auch den Schutz der Wildtiere<br />
nicht zu vernachlässigen.<br />
I. Der Verwaltungsvorschlag<br />
Die Verwaltung hatte zu diesem Zweck zur<br />
letzten Ratssitzung vor der Sommerpause<br />
ein Konzept zur Regelung des Leinenzwangs<br />
in Osnabrück vorgelegt. Danach<br />
soll einerseits in der Verordnung über die<br />
Sicherheit und Ordnung ein allgemeiner<br />
Leinenzwang mit einer Leinenlänge von<br />
1,5 Meter für Hunde innerhalb des <strong>vom</strong><br />
Wallring umgrenzten Bereichs sowie bei<br />
Umzügen, Volksfesten und Märkten eingeführt<br />
werden. Daneben soll in einer Neufassung<br />
der Verordnung zum Schutze des<br />
Wildes in der Stadt eine komplizierte Regelung<br />
eingeführt werden, wonach außerhalb<br />
der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeiten<br />
(1. April - 15. Juli) am Rubbenbruchsee,<br />
im Bürgerpark und in allen Waldflächen<br />
ein Leinenzwang mit einer Leinenlänge<br />
von 1,5 Meter gelten soll.<br />
Daneben gilt gemäß § 33 Absatz 1 des<br />
Nds. Gesetzes über den Wald und die<br />
Landschaftsordnung (NWaldLG) während<br />
der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeiten (1.<br />
April - 15. Juli) ohnehin ein allgemeiner<br />
Leinenzwang im Wald und auf freier Fläche.<br />
Dabei ist der Landesgesetzgeber<br />
deutlich liberaler als der Entwurf der Stadt.<br />
Das Landesgesetz gibt nämlich keine<br />
Leinenlänge und lässt damit Spielraum für<br />
Rollleinen.<br />
II. Kritik und Alternative<br />
Die Regelungen über einen Leinenzwang<br />
in dem sehr belebten Bereich innerhalb<br />
des Wallrings sowie bei Umzügen, Volksfesten<br />
und Märkten erscheint in Abwägung<br />
der widerstreitenden Interessen durchaus<br />
angemessen.<br />
Der Versuch der Verwaltung, auch außerhalb<br />
der allgemeinen Brut-, Setz- und<br />
Aufzuchtzeiten (1. April - 15. Juli) einen<br />
generellen Leinenzwang mit einer Leinenlänge<br />
von 1,5 Metern im Wald, am Rubbenbruchsee<br />
und im Bürgerpark einzuführen,<br />
ist hingegen als völlig unverhältnismäßig<br />
abzulehnen.<br />
Es ist unbestritten, dass Hunde keine<br />
Mitbürger anspringen oder gar beißen<br />
dürfen. Auch dass Hunde nicht wildern<br />
dürfen, sollte außer Zweifel stehen. Hierzu<br />
ist es aber angemessen und ausreichend,<br />
genau dieses als allgemeines Verbot festzuschreiben,<br />
es aber den Hundehaltern<br />
bzw. -führern zu überlassen, die hierfür<br />
erforderlichen Mittel zu wählen.<br />
Dass es eines allgemeinen Leinenzwangs<br />
im Wald und auf der freien Fläche außerhalb<br />
der Aufzuchtzeiten nicht bedarf, hat<br />
der Landesgesetzgeber in der seinerzeitigen<br />
Gesetzesbegründung präzise auf den<br />
Punkt gebracht:<br />
„In der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit<br />
hat der Tierschutz der wild lebenden<br />
Tiere in der freien Landschaft<br />
Vorrang vor einer freien Bewegungsmöglichkeit<br />
für Hunde.“ ... „Andererseits sollen<br />
die Bedürfnisse der Hunde nicht zu sehr<br />
generell eingeschränkt werden.“ ... „In den<br />
spezifisch gefährdeten Gebieten ist durch<br />
Aufklärung für den erforderlichen freiwilligen<br />
Schutz zu sorgen.“<br />
Zwar hat der Landesgesetzgeber den<br />
Kommunen die Möglichkeit eingeräumt,<br />
weitergehende Regelungen unter bestimmten<br />
Voraussetzungen für das Gemeindegebiet<br />
zu schaffen, doch sollte<br />
hiervon nur dann Gebrauch gemacht werden,<br />
wenn es besondere Gründe gibt,<br />
strengere Regelungen als jene des Landesgesetzes<br />
vorzusehen. Solche Gründe<br />
sind aber nicht erkennbar. Daher ist die<br />
ViSdP: FDP-Kreisverband Osnabrück-Stadt, Wolfgang, Vogt, Hasestr. 71, 49074 Osnabrück, � (0541) 2 24 09, � (0541) 2 02 68 32<br />
Bankverbindung: Sparkasse Osnabrück - BLZ 265 501 05 - Konto - 119 24
Seite 2 Osnabrück Liber@l <strong>82</strong> <strong>15.08</strong>.2007<br />
von der Verwaltung vorgeschlagene Regelung<br />
einer Verordnung zum Schutze des<br />
Wildes gänzlich abzulehnen. Die Vorgängersatzung<br />
kann ohnehin nicht aufrecht<br />
erhalten bleiben, da das Landesgesetz,<br />
auf dem diese basiert, längst aufgehoben<br />
ist.<br />
III. Sonderregelung für sog.<br />
Kampfhunde<br />
Für gefährliche Hunde (sogenannte<br />
Kampfhunde) bleibt es selbstverständlich<br />
bei den geltenden Regelungen. So ergibt<br />
sich hier unverändert ein allgemeiner Leinenzwang<br />
aus § 11 Absatz 2 NHundG.<br />
IV. Verordnungsentwürfe der<br />
FDP*:<br />
1. Verordnung über die Aufrechterhaltung<br />
der öffentlichen Sicherheit und<br />
Ordnung<br />
§ 6 der Verordnung über die Aufrechterhaltung<br />
der öffentlichen Sicherheit und<br />
Ordnung im Gebiet der Stadt Osnabrück<br />
<strong>vom</strong> 17. 07. 2007 erhält folgende Fassung*:<br />
„§ 6 Führen und Halten von Hunden<br />
und anderen Tieren<br />
(1) Im gesamten Stadtgebiet Tiere so zu<br />
führen, dass keine Menschen oder Tiere<br />
angesprungen oder angegriffen bzw. Tiere<br />
gehetzt oder gerissen werden.<br />
(2) Hunde, die nicht ohnehin bereits aufgrund<br />
anderer Vorschriften einem Leinenzwang<br />
unterliegen, sind in den in Absatz 3<br />
genannten Bereichen an einer biss- und<br />
reißfesten Leine zu führen. Die maximale<br />
Leinenlänge darf 150 cm nicht überschreiten.<br />
(3) Der Leinenzwang gilt in folgenden<br />
Bereichen:<br />
1. auf Verkehrsflächen und in Anlagen<br />
soweit das Mitführen von Hunden zulässig<br />
ist, innerhalb der durch folgende Straßen<br />
und Bahnanlagen begrenzten Teilbereiche<br />
der Stadt Osnabrück einschließlich dieser<br />
Straßen (innerhalb des sogenannten Wallrings):<br />
Hasetorwall, Natruper-Tor-Wall,<br />
Heger-Tor-Wall, Schlosswall, Johannistorwall,<br />
Petersburger Wall, Konrad-<br />
Adenauer-Ring, August-Bebel-Platz,<br />
Bahnanlagen, Hasetor,<br />
2. bei Umzügen, Volksfesten, Märkten und<br />
sonstigen Veranstaltungen mit<br />
Menschenansammlungen, sowie auf<br />
Anlagen oder Verkehrsflächen, die<br />
unmittelbar an für jedermann zugängliche<br />
Spielplätze, Sportanlagen, Schulhöfe und<br />
Gelände von Kindergärten angrenzen.<br />
(4) Hunde dürfen auf für jedermann zugängliche<br />
Spielplätze, Sportanlagen und<br />
Schulhöfe nicht mitgenommen werden.<br />
(5) Verkehrsflächen<br />
und Anlagen sowie<br />
land- und<br />
forstwirtschaftlich<br />
genutzten Flächen<br />
dürfen durch Tierkot<br />
nicht verunreinigt<br />
werden. Die<br />
Tierführerinnen und -<br />
halterinnen oder<br />
Tierführer und -halter<br />
sind verpflichtet, den<br />
Tierkot unverzüglich<br />
zu beseitigen.<br />
Dieses gilt<br />
insbesondere für<br />
Hunde.<br />
(6) Die Regelungen<br />
der Abs. 4 und 5<br />
gelten nicht für<br />
Blindenführhunde, die im Führgeschirr<br />
bestimmungsgemäß eingesetzt werden.<br />
Tiere, die zur rechtmäßigen Jagdausübung,<br />
als Rettungshunde, von der Polizei<br />
oder dem Zoll eingesetzt werden, sind von<br />
den Regelungen der Abs. 1 bis 5 ebenfalls<br />
ausgenommen.<br />
2. Verordnung zum Schutze des Wildes<br />
in der Stadt Osnabrück<br />
Die Verordnung zum Schutze des Wildes<br />
in der Stadt Osnabrück <strong>vom</strong> 19. August<br />
1986 tritt außer Kraft.<br />
Die Verwaltung hatte folgenden Wortlaut<br />
vorgeschlagen (Auszug):<br />
§ 1 Geltungsbereich<br />
Diese Verordnung gilt außerhalb der allgemeine<br />
Brut-, Setz- und Aufzuchtzeiten<br />
nach dem Niedersächsisches Gesetz über<br />
den Wald und die Landschaftsordnung in<br />
der freien Landschaft für folgende Bereiche<br />
der Stadt Osnabrück, deren Begrenzung<br />
sich aus der nachfolgenden Beschreibung<br />
ergibt:<br />
� ��„Rubbenbruchsee/Natruper<br />
Holz“,<br />
● „Rheiner Landstraße“ zwischen A<br />
30 und nördl. gelegener Waldgrenze<br />
● Waldgrenze zwischen „Rheiner<br />
Landstraße“ und Heger Friedhof<br />
● westlich <strong>vom</strong> Heger Friedhof bis<br />
„Lotter Kirchweg“<br />
● „Lotter Kirchweg“ zwischen westlicher<br />
Grenze des Heger Friedhofs<br />
und „Trotzenburg“<br />
● „Trotzenburg“ zwischen „Lotter<br />
Kirchweg“ und (westlich des Klinikums)<br />
„Am Heger Holz“<br />
● „Am Heger Holz“ zwischen „Trotzenburg“<br />
und „Edinghausen“<br />
Ein gut erzogener Hund ist auch ohne Leine immer unter Kontrolle.<br />
● „Edinghausen“ zwischen „Am Heger<br />
Holz“ und „Wilhelm-Busch-<br />
Straße“<br />
● Waldrand zwischen „Edinghausen“<br />
und „Sedanstraße“<br />
● „Sedanstraße“ zwischen Waldrand<br />
und „Barenteich“<br />
● „Barenteich“ zwischen „Sedanstraße“<br />
und „An der Landwehr“<br />
● „An der Landwehr“ zwischen „Barenteich“<br />
und „ Leyer Straße“<br />
● „Leyer Straße“ zwischen „An der<br />
Landwehr“ und „Eichelkamp“<br />
● „Eichelkamp“ zwischen „Leyer<br />
Straße“ und „ Zum Flugplatz“<br />
● „Zum Flugplatz“ zwischen „Leyer<br />
Straße“ und A 30<br />
● A 30 zwischen „Zum Flugplatz“ und<br />
„Rheiner Landstraße“<br />
� das als „Bürgerpark“ ausgeschilderte<br />
Gebiet<br />
� alle Waldflächen im Sinne des Niedersächsischen<br />
Gesetzes über den Wald<br />
und die Landschaftsordnung.<br />
§ 2 Leinenzwang für Hunde<br />
Innerhalb der in § 1 genannten Gebiete<br />
sind Hunde zum Schutz der Einstände des<br />
Wildes sowie der sonstigen frei lebenden<br />
Tiere vor Beunruhigungen an der Leine zu<br />
führen. Die Leinenlänge darf 150 cm nicht<br />
überschreiten. Ausgenommen sind nur<br />
Hunde, die zur rechtmäßigen Jagdausübung,<br />
als Rettungshunde, von der Polizei<br />
oder dem Zoll eingesetzt werden.“<br />
* In dem vorstehenden Entwurf sind die<br />
Änderungen im Vergleich zum derzeitigen<br />
Verwaltungsentwurf kenntlich gemacht.<br />
Einsendeschluss für Ihren Beitrag: der 6. des laufenden Monats an die Adresse des Kreisverbands oder an redaktion@fdp-osnabrueck.de
<strong>15.08</strong>.2007 Osnabrück Liber@l <strong>82</strong> Seite 3<br />
“JuLi-Bürgerstreife“ macht<br />
Osnabrücker Innenstadt unsicher<br />
Von Christian Habenicht<br />
Bomberjacken, Schlagstöcke, Protektorenhandschuhe<br />
und Handschellen. So gut<br />
ausgerüstet ging die Bürgerstreife in der<br />
Osnabrücker Innenstadt auf ihre Patrouille<br />
und verbreitete Angst und Schrecken vor<br />
dem Überwachungsstaat. Und man glaubt<br />
es kaum, aber viele Bürger nahmen die<br />
Herren in Uniform durchaus ernst und<br />
dachten an eine tatsächliche Streife. Die<br />
große Mehrheit zeigte sich jedoch erleichtert,<br />
nachdem sie durch eine Postkarte<br />
über die zurzeit nur fiktive Bürgerstreife<br />
aufgeklärt wurden. Aber wenn es nach<br />
Innenminister Schünemann geht, dann ist<br />
die Bürgerstreife nicht nur eine Fiktion der<br />
JuLis sondern bald Realität auf Niedersachsens<br />
Straßen.<br />
Begleitet wurde die Aktion des Kreisverbandes<br />
Osnabrück-Stadt durch die Bundespressetour<br />
von Johannes Vogel (Vorsitzender<br />
Junge Liberale) und Moritz<br />
Kracht (Bundespressesprecher).<br />
Der Bundesvorsitzende und die Kreisvorsitzende<br />
aus OS-Stadt Darja Pessin ließen<br />
sich medienwirksam von der Bürgerstreife<br />
(Felix Seidler und Christian Habenicht)<br />
festnehmen.<br />
Anschließend stellte Darja im Interview mit<br />
der Neuen Osnabrücker Zeitung, der Osnabrücker<br />
Sonntagszeitung und dem OS-<br />
Radio fest, dass gerade durch die zunehmenden<br />
Vorschläge wie „Onlinedurchsuchungen,<br />
Kameraüberwachungen und<br />
Identifikations¬nummern für Schüler“<br />
schleichend eine Aushöhlung des Rechtsstaates<br />
drohe. „Man muss zu so drastischen<br />
Aktionen greifen um den Bürgern<br />
die Gefahr vor Augen zu führen, die mit<br />
Innenministern wie Schünemann und<br />
Schäuble aufziehen“. Am Beispiel der<br />
Kameraüberwachung zeigt sich, dass die<br />
technischen Überwachungsmöglichkeiten<br />
zunehmend genutzt werden, aber meistens<br />
keine kriminellen Handlungen verhindern.<br />
„Grade in Großbritanniens Hauptstadt<br />
London sieht man, dass ein Einsatz<br />
von Überwachungskameras an jeder Ecke<br />
die Kriminalstatistik nicht signifikant ver-<br />
bessert, sondern immer noch Anschläge<br />
und Verbrechen passieren“, führt Darja<br />
Pessin weiter aus. Johannes Vogel fügte<br />
hinzu: „Wir brauchen mehr gut ausgebildete<br />
Polizisten und nicht Hobby-Sheriffs,<br />
denn gefühlte Sicherheit ist noch keine<br />
reale Sicherheit.“<br />
Nach der Aktion wurde im gemütlichen<br />
Rahmen eine Grillparty veranstaltet und<br />
den Gästen <strong>vom</strong> Bundesverband ein<br />
schöner Abend in Osnabrück bereitet.<br />
Bereits am nächsten Tag hieß es dann für<br />
die beiden auf zum nächsten Termin nach<br />
Leipzig.<br />
Die Freiheit beschränken:<br />
Nicht mit uns!<br />
Von Stephan Schiefelbein<br />
Osnabrück, zur Pressetour des Bundesvorsitzenden<br />
der Jungen Liberalen (JuLis)<br />
Johannis Vogel und Bundespressesprecher<br />
Moritz Kracht:<br />
Am Mittwoch, den 1. August war es nun<br />
endlich so weit: Die JuLis Osnabrück<br />
machten Ihrem Ärger über die geplante<br />
Ausweitung der staatlichen Überwachung<br />
und die Einführung privater Bürgerstreifen<br />
Luft: In Bomberjacken und<br />
mit Videokameras ausgerüstet machten<br />
sie die Passanten am Nikolaiort auf die<br />
Problematik aufmerksam. Darja Pessin,<br />
die Kreisvorsitzende begründete die<br />
Aktion folgender Weise: „Mit dieser provokanten<br />
Aktion wollen wir auf die massive<br />
Einschränkung der Freiheit eines jeden<br />
Bürgers aufmerksam machen, die auf uns<br />
zukommen wird, sollten sich die Pläne der<br />
CDU und des niedersächsischen Innenministers<br />
Schünemann durchsetzen“.<br />
Onlinedurchsuchungen, Kameraüberwachung<br />
und Identifikationsnummern für<br />
Schüler, von alle dem halten die JuLis<br />
wenig. Beim Thema der Onlinedurchsuchungen<br />
gebe es doch bereits jetzt die<br />
Möglichkeit mit einem richterlichen Beschluss<br />
einen Computer, wie eine Privatwohnung<br />
auch, zu durchsuchen. Jedoch<br />
sei das Eindringen in die Privatsphäre bei<br />
Computern genauso wenig auf den kleinsten<br />
Verdacht zulässig wie in anderen<br />
Räumlichkeiten, laut Meinung der Jungen<br />
Liberalen.<br />
Auch müsse beim Thema der Kameraüberwachung<br />
stets der Nutzen abgewägt<br />
werden. An Beispielen wie der Hauptstadt<br />
Großbritanniens, London, sieht man ja,<br />
dass ein Einsatz von Überwachungskameras<br />
an jeder Ecke die Kriminalstatistik<br />
nicht signifikant verbessert.<br />
Zum Thema Schüleridentifikationsnummern<br />
gebe es ebenfalls bereits eine Beschlusslage<br />
bei den Liberalen: Sie erteilen<br />
ihr eine klare Absage. So könne es nicht<br />
angehen, dass Informationen über den<br />
ethnischen Hintergrund von Schülern in<br />
ViSdP: FDP-Kreisverband Osnabrück-Stadt, Hasestr. 71, 49074 Osnabrück, � (0541) 2 24 09, � (0541) 2 02 68 32<br />
Zusammenhang mit schulischer Leistung<br />
erhoben werden um so Kinder mit bestimmter<br />
Vorgeschichte in eine Schublade<br />
packen zu können. Integration von Ausländern,<br />
besonders ausländischen Schülern,<br />
muss nach wie vor gefördert werden,<br />
jedoch sei die bloße Erhebung zahlreicher<br />
Daten, die nur dazu dienen den Schüler<br />
mit einem Strichcode versehen in einen<br />
gläsernen Kasten zu stecken, der falsche<br />
Weg.<br />
Insgesamt schließen sich die JuLis vor Ort<br />
also dem allgemeinen Tenor des Landesverbandes<br />
gegen Überwachung und Bürgerwehr<br />
an: Die Freiheit beschränken?<br />
Nicht mit uns!<br />
Jugend und Parlament<br />
Von Darja Pessin<br />
Einmal in die Rolle eines Bundestagsabgeordneten<br />
schlüpfen, das wurde beim<br />
diesem Planspiel<br />
ermöglicht.<br />
Sich zunächst von<br />
seiner liberalen<br />
Identität zu trennen<br />
und dann zu einer<br />
48-jährigen, ledigen<br />
und kinderlosen<br />
Sozialdemokratin zu<br />
verwandeln war<br />
durchaus nicht einfach,<br />
bot auf der anderen Seite jedoch<br />
ganz neue Erfahrungen. Denn auch im<br />
Planspiel regierte die große Koalition und<br />
ermöglichte einem auch mal die andere<br />
Seite der Medaille zu erleben.<br />
Dabei wurde nicht nur durch die täuschend<br />
echten Fraktionssitzungen, lange<br />
Verhandlungen mit dem Koalitionspartner,<br />
die Beratungen in den Ausschüssen, sondern<br />
auch durch die letztendlich geschlossenen<br />
Abstimmungen im Plenarsaal das<br />
wahre Parlamentarierleben nachgestellt.<br />
Ich, im Planspiel Andrea Bens, durfte mich<br />
hierbei mit dem EU-Beitritt Balkoniens<br />
näher befassen. Dabei wurde ich zur Vorsitzenden<br />
des Ausschusses für Menschenrechte<br />
und humanitäre Hilfe gewählt,<br />
indem wir eine Beschlussempfehlung<br />
verfassten, die ganz zu unserer Freude<br />
auch größtenteils übernommen wurde.<br />
Den krönenden Abschluss meiner eher<br />
kurzen Karriere (es waren lediglich 4 Tage)<br />
bildeten selbstverständlich die Abstimmungen<br />
im Plenum, wo man sich nun<br />
wirklich fühlte wie ein echte Bundestagsabgeordnete.<br />
Alles in einem war das Planspiel eine<br />
hervorragende Möglichkeit, um einen Einblick<br />
in die wahre Parlamentswelt zu gewinnen<br />
und auch mal selbst mitzugestalten.
Seite 4 Osnabrück Liber@l <strong>82</strong> <strong>15.08</strong>.2007<br />
Erleichterung von Planungsvorhaben für Innenstädte: Trotz guten Anlaufs etwas zu kurz gesprungen<br />
von Wolfgang P. Vogt, Osnabrück<br />
Am 1. Januar 2007 ist das Gesetz zur<br />
Erleichterung von Planungsvorhaben für<br />
die Innenentwicklung der Städte in Kraft<br />
getreten. Ziel des Gesetzes ist es, die<br />
Innenentwicklung der Städte zu stärken.<br />
Erreicht werden soll dies durch eine Vielzahl<br />
einzelner Maßnahmen, mit denen das<br />
Gesetz die Zentren im Wettbewerb mit der<br />
„grünen Wiese“ stärkt. Vor dem Hintergrund<br />
des demographischen Wandels ist<br />
dies ein Schritt in die richtige Richtung.<br />
Durch die Erhaltung und Entwicklung zentraler<br />
Versorgungseinrichtungen im städtischen<br />
Innenbereich werden besonders die<br />
Wettbewerbsbedingungen für kleinere und<br />
mittlere Handelsunternehmen verbessert.<br />
Insgesamt ist die Zielrichtung des Gesetzes<br />
somit gerade aus liberaler Sicht sicher<br />
zu begrüßen.<br />
Die wesentlichen Neuerungen im Einzelnen:<br />
1. Beschleunigtes Verfahren für Bebauungspläne<br />
Zentraler Punkt der Änderung des BauGB<br />
ist die Einführung eines beschleunigten<br />
Verfahrens für Bebauungspläne der Innenentwicklung<br />
in einem neuen § 13a<br />
BauGB. Diese Reglung ermöglicht es,<br />
einen Bebauungsplan für die Revitalisierung<br />
von Flächen, die Nachverdichtung<br />
oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung<br />
(Innenentwicklungs-B-Plan) in<br />
einem beschleunigten Verfahren aufzustellen.<br />
Für dieses gelten die Vorschriften<br />
des vereinfachten Verfahrens nach § 13<br />
Abs. 2 und 3 S. 1 BauGB entsprechend.<br />
Der daraus resultierende Beschleunigungseffekt<br />
ergibt sich einerseits aus dem<br />
Absehen von der frühzeitigen Beteiligung<br />
der Öffentlichkeit und der Behörden und<br />
sonstiger Träger öffentlicher Belange.<br />
Andererseits wird von einer Umweltprüfung<br />
und der Erstellung eines Umweltberichtes<br />
und dem damit verbundenen häufig<br />
zeitaufwändigen Ermittlungsverfahren<br />
abgesehen. Letzteres gilt allerdings nur,<br />
wenn nicht das entsprechende Gebiet<br />
einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
unterliegt.<br />
Bestehen Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung<br />
von „Fauna-Flora-Habitat"oder<br />
Vogelschutzgebieten, so ist das beschleunigte<br />
Verfahren ebenfalls ausgeschlossen.<br />
Überdies kann ein solcher Innenentwicklungs-B-Plan<br />
abweichend von den<br />
Darstellungen des Flächennutzungsplanes<br />
aufgestellt werden. In diesem Fall ist der<br />
Flächennutzungsplan dann im Wege der<br />
Berichtigung anzupassen. Die Vorschriften<br />
über die Aufstellung von Bauleitplänen<br />
finden auf eine solche redaktionelle Änderung<br />
keine Anwendung, was den Vorgang<br />
maßgeblich beschleunigt.<br />
Außerdem entfällt beim Innenentwicklungs-B-Plan<br />
in vielen Fällen das<br />
Ausgleichserfordernis für Eingriffe in Natur<br />
und Landschaft. Dies gilt immer dann,<br />
wenn in dem Plan eine Grundfläche von<br />
weniger als 20.000 m² festsetzt wird. Das<br />
Ausgleichserfordernis entfällt im beschleunigten<br />
Verfahren ferner, wenn die<br />
festgelegte Grundfläche zwar mehr als<br />
20.000 m² aber weniger als 70.000 m²<br />
beträgt. In diesem Fall setzt das aber<br />
voraus, dass eine überschlägige Prüfung<br />
ergibt, dass der Bebauungsplan voraussichtlich<br />
keine erheblichen Umweltauswirkungen<br />
hat, die nach § 2 Abs. 4 Satz 4<br />
BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen<br />
wären. Bei einer solchen Vorprüfung<br />
sind die Behörden und sonstigen Träger<br />
öffentlicher Belange, deren Aufgaben<br />
durch die Planung berührt sein können<br />
einzubeziehen. Die Kriterien für eine solche<br />
Vorprüfung ergeben sich aus der<br />
neuen Anlage 2 zum BauGB.<br />
Bebauungsplan Nr. 74 - Osnabrück Innenstadt<br />
Quelle: Stadt Osnabrück<br />
2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />
In der Praxis dürfte auch die Änderung<br />
des § 12 BauGB erhebliche Bedeutung<br />
erlangen. Durch den neuen Absatz 3a wird<br />
nunmehr ermöglicht, im Rahmen eines<br />
vorhabenbezogenen B-Plans für den Bereich<br />
des Vorhaben- und Erschließungsplans<br />
eine bauliche oder sonstige Nutzung<br />
durch Festsetzung eines Baugebietes<br />
nach der Baunutzungsverordnung allgemein<br />
zu regeln. Die Zulässigkeit eines<br />
Vorhabens bleibt freilich auf das Vorhaben<br />
beschränkt, zu dessen Durchführung sich<br />
der Investor im Durchführungsvertrag<br />
verpflichtet hat. Bei einer Änderung des<br />
Vorhabens bedarf es somit in Zukunft<br />
nicht mehr einer Änderung des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes, wenn sich<br />
das geänderte Vorhaben im Rahmen der<br />
allgemein festgesetzten Nutzung bewegt.<br />
In diesem Fall genügt eine Änderung des<br />
mit der Gemeinde geschlossenen Durchführungsvertrages.<br />
Auch dies dürfte eine<br />
wesentliche Verfahrensbeschleunigung<br />
nach sich ziehen.<br />
3. Sicherung zentraler Versorgungsbereiche<br />
Die Einfügung eines neuen Absatzes 2a in<br />
§ 9 BauGB zielt auf die planungsrechtliche<br />
Steuerung (großflächiger) Einzelhandelsbetriebe<br />
im unbeplanten Innenbereich<br />
durch die Aufstellung (einfacher) Bebauungspläne.<br />
In diesen können nun gezielt<br />
Bestimmungen über die Zulässigkeit bestimmter<br />
Arten von Nutzungen und damit<br />
insbesondere von Einzelhandelsbetrieben<br />
getroffen werden. Damit wird der Weg<br />
geebnet zur Erhaltung oder Entwicklung<br />
zentraler Versorgungsbereiche, auch im<br />
Interesse einer verbrauchernahen Versorgung<br />
der Bevölkerung und der Innenentwicklung<br />
der Gemeinden.<br />
4. Wohnbauvorhaben im nichtbeplanten<br />
Innenbereich<br />
Die Vorschrift des § 34 Abs. 3a BauGB,<br />
die im Wege einer Ermessensentscheidung<br />
zusätzliche bauliche Maßnahmen im<br />
Zusammenhang mit vorhandenen Gewerbe-<br />
und Handwerksbetrieben im nicht<br />
beplanten Innenbereich ermöglicht, wird<br />
nun auch auf die Erweiterung, Änderung<br />
und Erneuerung vorhandener baulicher<br />
Anlagen zu Wohnzwecken erstreckt. Damit<br />
können solche Vorhaben, wenn sie<br />
städtebaulich vertretbar sind, selbst dann<br />
durch eine Ermessensentscheidung zugelassen<br />
werden, wenn die Gebäudehülle<br />
nicht nur unwesentlich verändert und erweitert<br />
wird.<br />
5. Änderungen im Sanierungsrecht<br />
Im Sanierungsrecht wird das Zügigkeitsprinzip<br />
dadurch gestärkt, dass die Gemeinden<br />
künftig in der Sanierungssatzung<br />
festzulegen haben, innerhalb welcher Frist<br />
- die 15 Jahre nicht überschreiten soll - die<br />
Sanierung durchgeführt werden soll. Die<br />
Frist kann im Bedarfsfall verlängert werden.<br />
Ist die Frist abgelaufen, ist die Sanierungssatzung<br />
aufzuheben. Vor dem 1.<br />
Januar 2007 bekannt gemachte Sanierungssatzungen<br />
sind spätestens bis zum<br />
31. Dezember 2021 aufzuheben, soweit<br />
nicht entsprechend eine andere Frist für<br />
die Durchführung der Sanierung festgelegt<br />
worden ist.<br />
Einsendeschluss für Ihren Beitrag: der 6. des laufenden Monats an die Adresse des Kreisverbands oder an redaktion@fdp-osnabrueck.de
<strong>15.08</strong>.2007 Osnabrück Liber@l <strong>82</strong> Seite 5<br />
Ein satzungsrechtliches Instrument zur<br />
erleichterten Ermittlung des sanierungsrechtlichen<br />
Ausgleichsbetrags wird den<br />
Kommunen durch den neuen § 154 Abs.<br />
2a BauGB eröffnet. Die Abrechnungsmöglichkeit<br />
knüpft an den im Sanierungsgebiet<br />
entstandenen Aufwand für die Erweiterung<br />
und Verbesserung der Verkehrsanlagen<br />
an. Voraussetzung für die erleichterte<br />
Abrechnung ist, dass die sanierungsbedingte<br />
Erhöhung der Bodenwerte der<br />
Grundstücke in dem Sanierungsgebiet<br />
nicht wesentlich über der Hälfte dieses<br />
Aufwandes liegt.<br />
6. Private Initiativen der Stadtentwicklung<br />
Die Einfügung des neuen § 171f BauGB<br />
dient dem stadtentwicklungspolitischen<br />
Ziel der Stärkung bzw. Ermöglichung privater<br />
Initiativen, wie zum<br />
Beispiel Business Improvement<br />
Districts und Immobilien- und<br />
Standortgemeinschaften. Künftig<br />
können nach Maßgabe des<br />
Landesrechts unbeschadet<br />
sonstiger Maßnahmen nach<br />
dem BauGB Gebiete festgelegt<br />
werden, in denen in privater<br />
Verantwortung standortbezogene<br />
Maßnahmen<br />
durchgeführt werden. Solche<br />
Maßnahmen müssen auf der<br />
Grundlage eines mit den<br />
städtebaulichen Zielen der<br />
Gemeinde abgestimmten Konzepts<br />
der Stärkung oder<br />
Entwicklung von Bereichen der<br />
Innenstädte, Stadtteilzentren,<br />
Wohnquartiere und<br />
Gewerbezentren sowie von<br />
sonstigen für die städtebauliche<br />
Entwicklung bedeutsamen<br />
Bereichen dienen.<br />
§ 171f Satz 1 BauGB sieht eine<br />
entsprechend weit gefasste<br />
Gebietskulisse vor und<br />
beschreibt die Grundelemente<br />
von Business Improvement<br />
Districts, Immobilien- und<br />
Standortgemeinschaften und<br />
ähnlichen Einrichtungen,<br />
nämlich die Festlegung von<br />
Gebieten, die konzeptionelle<br />
Vorbereitung einschließlich ihrer<br />
städtebaulichen Einbindung<br />
sowie die Durchführung<br />
standortbezogener Maßnahmen<br />
in privater Verantwortung.<br />
Die Einzelheiten einer gesetzlichen Regelung<br />
bleiben den Ländern vorbehalten.<br />
Diese sollten dann z. B. Regelungen enthalten<br />
bezüglich der Ziele und Aufgaben,<br />
der Anforderungen an den Maßnahmenträger,<br />
des Verfahrens zur Festlegung der<br />
Gebiete einschließlich der Festlegung von<br />
Quoren für die Zustimmung der Beteiligten,<br />
der Dauer der Gebietsfestlegung, der<br />
Umsetzung, der Kontrolle der Aufgabenerfüllung<br />
und – wie in Satz 2 bestimmt –<br />
Regelungen zur Finanzierung der Maßnahmen<br />
und gerechten Verteilung des<br />
damit verbundenen Aufwands, auch zur<br />
Abgabenerhebung.<br />
7. Planerhaltung und Anfechtbarkeit<br />
Bei den Vorschriften der Planerhaltung<br />
wird unter anderem in § 215 Abs. 1<br />
BauGB die Frist für die Geltendmachung<br />
der Verletzung von Vorschriften von zwei<br />
Jahren auf ein Jahr verkürzt. Dem angepasst<br />
wird die Frist für Normenkontrollanträge<br />
nach § 47 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung<br />
(VwGO), die gleichfalls auf<br />
ein Jahr verkürzt wird. Im Übrigen sind<br />
Normenkontrollanträge gegen Bebauungspläne<br />
und bestimmte Satzungen<br />
nach dem BauGB künftig unzulässig,<br />
Quartierssanierung bald ohne Trittbrettfahrer? Bundesgesetzgeber<br />
ebnet Weg für Zwangsbeteiligung aller<br />
Anlieger (echter Business Improvement District).<br />
Als die Firma Dieckmann-Bau 2006 die Krahnstraße<br />
neu pflasterte, beteiligten sich längst nicht alle Anlieger<br />
an den Kosten.<br />
Quelle: Dieckmann-Bau<br />
wenn es der Kläger im Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren<br />
versäumt hat, Einwendungen<br />
vorzubringen.<br />
Die Novelle zielt spürbar auf die Verbesserung<br />
der Rahmenbedingungen für eine<br />
nachhaltige Entwicklung und Stärkung der<br />
Innenbereiche der Kommunen, was auch<br />
seitens der im Gesetzgebungsverfahren<br />
beteiligten Kommunen begrüßt wurde.<br />
Indes können sich insbesondere für den<br />
ViSdP: FDP-Kreisverband Osnabrück-Stadt, Hasestr. 71, 49074 Osnabrück, � (0541) 2 24 09, � (0541) 2 02 68 32<br />
Einzelhandel mit dem nochmals erweiterten<br />
Instrumentarium zur Sicherung zentraler<br />
Versorgungsbereiche Friktionen bei<br />
Standortentscheidungen ergeben.<br />
8. Schlussbemerkung und Ausblick<br />
In einem "Praxistest", den das Deutsche<br />
Institut für Urbanistik (DifU) durchgeführt<br />
hat, wurde die Tauglichkeit des ursprünglichen<br />
Gesetzentwurfs für die Planungspraxis<br />
unter Beteiligung von sechs Städten<br />
getestet und weitgehend für praktikabel<br />
befunden.<br />
Die FDP-Fraktion im Bundestag hat dem<br />
von seiner Zielsetzung her sehr begrüßenswerten<br />
Gesetz zugestimmt, obwohl<br />
sie völlig zu Recht kritisiert hat, dass die<br />
große Koalition in einem ganz wesentlichen<br />
Punkt trotz großem Anlaufs mal<br />
wieder deutlich zu kurz gesprungen ist. So<br />
war im ersten Entwurf des Gesetzes noch<br />
eine Regelung enthalten und von der FDP<br />
auch bis zum Schluss gefordert worden,<br />
wonach Baugenehmigungen im Rahmen<br />
einer Genehmigungsfiktion als erteilt gelten,<br />
wenn sie nicht binnen einer Frist von<br />
einem Monat abgelehnt worden sind. Ein<br />
solcher Systemwechsel weg <strong>vom</strong> Genehmigungs-<br />
hin zum Antragsverfahren, hätte<br />
zeitliche Berechenbarkeit für Antragsteller<br />
mit einer erheblichen Aufwandsverringerung<br />
in der Bauverwaltung elegant verknüpft.<br />
Nicht nur Bürgerfreundlichkeit<br />
sonder auch Verwaltungsverschlankung<br />
wären die logische Folge gewesen. Dies<br />
aber wurde von den Kommunen offenbar<br />
aus Angst vor sinkendem Personalbedarf<br />
abgelehnt und prompt ist die große Koalition<br />
eingeknickt. Schade!<br />
Es gilt nun, den mit dem Gesetz eingeschlagenen<br />
Weg zur Stärkung der Innenstädte<br />
durch baurechtliche Verfahrensvereinfachungen<br />
konsequent zu nutzen.<br />
Links zu weiterführenden Informationen<br />
Gesetzestext:<br />
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl<br />
106s3316.pdf<br />
Gesetzentwurf mit Begründung:<br />
http://dip.bundestag.de/btd/16/024/160249<br />
6.pdf<br />
Praxisstudie des DIfU:<br />
http://www.difu.de/presse/061031.shtml<br />
Lotter Straßenfest am 01.09.<br />
Kommen Sie am 01.09.2007 zum Lotter<br />
Straßenfest. Die FDP wird mit einem<br />
Stand vertreten sein. Nutzen Sie die Gelegenheit,<br />
sich wenige Monate vor den<br />
Landtagswahlen über die aktuelle Landespolitik<br />
zu informieren.
Seite 6 Osnabrück Liber@l <strong>82</strong> <strong>15.08</strong>.2007<br />
IHK-Veranstaltung zu gesellschaftlichem Engagement<br />
Engagierte Unternehmen dürfen keine Ausfallbürgen sein<br />
Pressemitteilung der IHK Osnabrück-Emsland <strong>vom</strong> 20. Juli 2007<br />
Wie vielfältig und Sinn stiftend gesellschaftliches<br />
Engagement sein kann, darüber<br />
informierten sich Ende Juli 60 regionale<br />
Unternehmer auf einer Veranstaltung,<br />
zu der die IHK Osnabrück-Emsland, das<br />
Netzwerk UPJ („Unternehmen: Partner der<br />
Jugend“) und als Gastgeber Hellmann<br />
Worldwide Logistics GmbH & Co. KG<br />
eingeladen hatten.<br />
„Die Thematik wird intensiver diskutiert als<br />
jemals zuvor“, sagte Niedersachsens<br />
Wirtschaftsminister Walter Hirche. Er ließ<br />
keinen Zweifel daran, dass Werte und<br />
Wertschöpfung nicht im Widerspruch stehen.<br />
Denn: „Fakten belegen, dass Unternehmen,<br />
die gesellschaftliche Verantwortung<br />
übernehmen, an der Börse deutlich<br />
besser abschneiden“. Als eine völlige<br />
Fehlentscheidung kritisierte er es, gesellschaftlich<br />
aktive Unternehmen mit Rechenschafts-<br />
und Berichtspflichten zu<br />
belasten, wie es das EU-Parlament fordert.<br />
„Engagierte Unternehmen dürfen<br />
sich nicht als Ausfallbürgen des Staates<br />
verstehen“, mahnte der Minister. Den<br />
Plänen der EU erteilte auch der IHK-<br />
Geschäftsführer Frank Hesse eine Absage<br />
und verwies auf die Freiwilligkeit: „Der<br />
Zwang zur Verantwortung ist so kontraproduktiv<br />
wie ein Dienst nach Vorschrift“.<br />
„Eine Vielzahl von kleinen Projekten ist<br />
mehr wert als ein Leuchtturmprojekt“,<br />
erläuterte Klaus Hellmann die Philosophie<br />
seines Hauses. Anknüpfend an die starke<br />
Umweltorientierung des Hauses wurden<br />
unter anderem Ökologie-Projekte mit regionalen<br />
Schulen vorgestellt. „Umweltmanagement<br />
muss gelebt und mit Freude<br />
betrieben werden. Wir müssen es nachhaltig<br />
machen“, betonte der Unternehmer.<br />
Anregungen, Gutes zu tun, gab auch Tanja<br />
Lührig, Assistentin der Geschäftsführung<br />
bei der Osnabrücker buw holding<br />
GmbH. Mit großem Erfolg setze sich die<br />
Gruppe für Schulprojekte in Afrika ein,<br />
gründete dafür den Verein „Lernen fürs<br />
Leben e.V.”. Das Engagement würde Mitarbeiter<br />
aller Unternehmensebenen verbinden.<br />
Zudem gebe es eine Vernetzung<br />
mit dem hauseigenen Fußballclub „FC<br />
Real“.<br />
Man muss in der Arbeit mehr sehen, als<br />
die Chance Geld zu verdienen, betonte<br />
Dr. Klaus Lang, Geschäftsführer Personal<br />
bei der Georgsmarienhütte Holding<br />
GmbH. Neben der Arbeit der Stiftung des<br />
Stahlwerks, hob er als eine Facette des<br />
gesellschaftlichen Engagements den Einsatz<br />
für die Ausbildung junger Menschen<br />
hervor. Hauptschüler dürften nicht zur<br />
verlorenen Generation werden, warnte Dr.<br />
Lang.<br />
Die gesamte Rede von Walter Hirche<br />
finden Sie unter:<br />
http://www.osnabrueck.ihk24.de/servicemarken/aktuell/Download/07.07.13_Gewinnen_mit_Verantwortung-<br />
Rede_Hirche.pdf<br />
Von links: Frank Hesse (IHK Os-EL), Peter Kromminga (UPJ), Walter Hirche, Klaus Hellmann<br />
(Hellmann World Wide Logistics), Tanja Lührig (buw), Dr. Klaus Lang (GMH GmbH)<br />
Quelle: Hermann Pentermann<br />
Philipp Rösler zu Gast<br />
Grillfest der FDP Bad Iburg<br />
Der Ortsverband Bad Iburg lädt ein zu<br />
einem gemütlichen Grillabend am Samstag,<br />
dem 01.09.2007 im Waldgasthof Uhrberg,<br />
Wullbergstaße 2 in 49186 Bad Iburg-<br />
Sentrup ab 19.00 Uhr. Als Gast wird der<br />
Landes- und Fraktionsvorsitzenden der<br />
FDP Niedersachsen Dr. Philipp Rösler<br />
erwartet. MdL Für ein zünftiges Stauder<br />
Pils und Bratwurst ist gesorgt<br />
Anmeldungen unter:<br />
dwseestern@hotmail.com<br />
Termine:<br />
19.07.2007 – 29.08.2007<br />
Sommerferien<br />
Mittwoch, 22.08.2007, 19:00 Uhr<br />
parteiöffentliche Vorstandssitzung, Hasestraße<br />
71<br />
Samstag, 01.09.2007 ab mittags<br />
Lotter Straßenfest<br />
Samstag, 01.09.2007, 19:00 Uhr<br />
Grillabend des Ortsverbandes Bad Iburg<br />
Dienstag, 04.09.2007, 17:00 Uhr<br />
Kulturausschuss<br />
06.09.2007, 17:00 Uhr<br />
Donnerstag, Migrationsbeirat<br />
Dienstag, 11.09.2007, 17:00 Uhr<br />
Finanzausschuss<br />
Mittwoch, 12.09.2007, 17:00 Uhr<br />
Integrationsausschuss<br />
Mittwoch, 12.09.2007, 17:00 Uhr<br />
Lenkungsausschuss Neumarkt<br />
Mittwoch, 12.09.2007, 19:30 Uhr<br />
Bürgerforum Darum, Gretesch, Lüstringen<br />
Donnerstag, 13.09.2007, 17:00 Uhr<br />
Ausschuss für Stadtentwicklung und<br />
Umwelt<br />
Nähere Infos über die Veranstaltungen aus<br />
Rat und Fraktion können Sie in der FDP-<br />
Fraktionsgeschäftsstelle erfragen: Telefon<br />
0541 3301633, E-Mail: ratsfraktion@fdposnabrueck.de<br />
Informationen zu den anderen Veranstaltungen<br />
erfragen Sie bitte in der FDP-<br />
Kreisgeschäftsstelle: Telefon 0541 22409,<br />
E-Mail: fdp@osnanet.de<br />
Hinweis der Redaktion:<br />
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