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Ausgabe 82 vom 15.08

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<strong>Ausgabe</strong> <strong>82</strong> <strong>vom</strong> <strong>15.08</strong>.2007<br />

Mitgliederinformationen aus Stadtratsfraktion und Kreisverband Osnabrück-Stadt<br />

FDP fordert Augenmaß beim Leinenzwang<br />

von Wolfgang P. Vogt<br />

Bei den Bestrebungen<br />

den Umfang<br />

eines Leinenzwangs<br />

für<br />

Hunde in Osnabrück<br />

neu zu<br />

regeln geht der<br />

von der VerwaltungvorgelegteVorschlag<br />

deutlich<br />

über das Nötige<br />

hinaus. Ein<br />

genereller Leinenzwang innerhalb des<br />

Wallrings sowie auf Märkten wird von<br />

der FDP unterstützt. Ein weitergehender<br />

genereller und ganzjähriger Leinenzwang<br />

ist hingegen abzulehnen.<br />

Dass Hunde keine Menschen anspringen<br />

und nicht wildern oder<br />

streunen dürfen, sollte allgemein<br />

festgelegt werden. Dabei sollte es dem<br />

Halter des Tieres überlassen bleiben,<br />

das angemessene Mittel zur Einhaltung<br />

dieses Gebots zu wählen.<br />

Weitergehende Zwänge sind nicht<br />

erforderlich.<br />

Immer mehr Menschen leben heute allein.<br />

Für solche, oftmals ältere Mitbürger, ist<br />

der Hund vielfach der einzige Weggefährte.<br />

Auf der anderen Seite können Hunde<br />

von anderen Mitbürgern im Einzelfall als<br />

bedrohlich empfunden werden bzw. eine<br />

Beunruhigung für Wildtiere bedeuten. Es<br />

muss daher das Ziel sein, ein friedliches<br />

und gedeihliches Nebeneinander von<br />

Menschen und Haustieren zu ermöglichen<br />

und gleichzeitig auch den Schutz der Wildtiere<br />

nicht zu vernachlässigen.<br />

I. Der Verwaltungsvorschlag<br />

Die Verwaltung hatte zu diesem Zweck zur<br />

letzten Ratssitzung vor der Sommerpause<br />

ein Konzept zur Regelung des Leinenzwangs<br />

in Osnabrück vorgelegt. Danach<br />

soll einerseits in der Verordnung über die<br />

Sicherheit und Ordnung ein allgemeiner<br />

Leinenzwang mit einer Leinenlänge von<br />

1,5 Meter für Hunde innerhalb des <strong>vom</strong><br />

Wallring umgrenzten Bereichs sowie bei<br />

Umzügen, Volksfesten und Märkten eingeführt<br />

werden. Daneben soll in einer Neufassung<br />

der Verordnung zum Schutze des<br />

Wildes in der Stadt eine komplizierte Regelung<br />

eingeführt werden, wonach außerhalb<br />

der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeiten<br />

(1. April - 15. Juli) am Rubbenbruchsee,<br />

im Bürgerpark und in allen Waldflächen<br />

ein Leinenzwang mit einer Leinenlänge<br />

von 1,5 Meter gelten soll.<br />

Daneben gilt gemäß § 33 Absatz 1 des<br />

Nds. Gesetzes über den Wald und die<br />

Landschaftsordnung (NWaldLG) während<br />

der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeiten (1.<br />

April - 15. Juli) ohnehin ein allgemeiner<br />

Leinenzwang im Wald und auf freier Fläche.<br />

Dabei ist der Landesgesetzgeber<br />

deutlich liberaler als der Entwurf der Stadt.<br />

Das Landesgesetz gibt nämlich keine<br />

Leinenlänge und lässt damit Spielraum für<br />

Rollleinen.<br />

II. Kritik und Alternative<br />

Die Regelungen über einen Leinenzwang<br />

in dem sehr belebten Bereich innerhalb<br />

des Wallrings sowie bei Umzügen, Volksfesten<br />

und Märkten erscheint in Abwägung<br />

der widerstreitenden Interessen durchaus<br />

angemessen.<br />

Der Versuch der Verwaltung, auch außerhalb<br />

der allgemeinen Brut-, Setz- und<br />

Aufzuchtzeiten (1. April - 15. Juli) einen<br />

generellen Leinenzwang mit einer Leinenlänge<br />

von 1,5 Metern im Wald, am Rubbenbruchsee<br />

und im Bürgerpark einzuführen,<br />

ist hingegen als völlig unverhältnismäßig<br />

abzulehnen.<br />

Es ist unbestritten, dass Hunde keine<br />

Mitbürger anspringen oder gar beißen<br />

dürfen. Auch dass Hunde nicht wildern<br />

dürfen, sollte außer Zweifel stehen. Hierzu<br />

ist es aber angemessen und ausreichend,<br />

genau dieses als allgemeines Verbot festzuschreiben,<br />

es aber den Hundehaltern<br />

bzw. -führern zu überlassen, die hierfür<br />

erforderlichen Mittel zu wählen.<br />

Dass es eines allgemeinen Leinenzwangs<br />

im Wald und auf der freien Fläche außerhalb<br />

der Aufzuchtzeiten nicht bedarf, hat<br />

der Landesgesetzgeber in der seinerzeitigen<br />

Gesetzesbegründung präzise auf den<br />

Punkt gebracht:<br />

„In der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit<br />

hat der Tierschutz der wild lebenden<br />

Tiere in der freien Landschaft<br />

Vorrang vor einer freien Bewegungsmöglichkeit<br />

für Hunde.“ ... „Andererseits sollen<br />

die Bedürfnisse der Hunde nicht zu sehr<br />

generell eingeschränkt werden.“ ... „In den<br />

spezifisch gefährdeten Gebieten ist durch<br />

Aufklärung für den erforderlichen freiwilligen<br />

Schutz zu sorgen.“<br />

Zwar hat der Landesgesetzgeber den<br />

Kommunen die Möglichkeit eingeräumt,<br />

weitergehende Regelungen unter bestimmten<br />

Voraussetzungen für das Gemeindegebiet<br />

zu schaffen, doch sollte<br />

hiervon nur dann Gebrauch gemacht werden,<br />

wenn es besondere Gründe gibt,<br />

strengere Regelungen als jene des Landesgesetzes<br />

vorzusehen. Solche Gründe<br />

sind aber nicht erkennbar. Daher ist die<br />

ViSdP: FDP-Kreisverband Osnabrück-Stadt, Wolfgang, Vogt, Hasestr. 71, 49074 Osnabrück, � (0541) 2 24 09, � (0541) 2 02 68 32<br />

Bankverbindung: Sparkasse Osnabrück - BLZ 265 501 05 - Konto - 119 24


Seite 2 Osnabrück Liber@l <strong>82</strong> <strong>15.08</strong>.2007<br />

von der Verwaltung vorgeschlagene Regelung<br />

einer Verordnung zum Schutze des<br />

Wildes gänzlich abzulehnen. Die Vorgängersatzung<br />

kann ohnehin nicht aufrecht<br />

erhalten bleiben, da das Landesgesetz,<br />

auf dem diese basiert, längst aufgehoben<br />

ist.<br />

III. Sonderregelung für sog.<br />

Kampfhunde<br />

Für gefährliche Hunde (sogenannte<br />

Kampfhunde) bleibt es selbstverständlich<br />

bei den geltenden Regelungen. So ergibt<br />

sich hier unverändert ein allgemeiner Leinenzwang<br />

aus § 11 Absatz 2 NHundG.<br />

IV. Verordnungsentwürfe der<br />

FDP*:<br />

1. Verordnung über die Aufrechterhaltung<br />

der öffentlichen Sicherheit und<br />

Ordnung<br />

§ 6 der Verordnung über die Aufrechterhaltung<br />

der öffentlichen Sicherheit und<br />

Ordnung im Gebiet der Stadt Osnabrück<br />

<strong>vom</strong> 17. 07. 2007 erhält folgende Fassung*:<br />

„§ 6 Führen und Halten von Hunden<br />

und anderen Tieren<br />

(1) Im gesamten Stadtgebiet Tiere so zu<br />

führen, dass keine Menschen oder Tiere<br />

angesprungen oder angegriffen bzw. Tiere<br />

gehetzt oder gerissen werden.<br />

(2) Hunde, die nicht ohnehin bereits aufgrund<br />

anderer Vorschriften einem Leinenzwang<br />

unterliegen, sind in den in Absatz 3<br />

genannten Bereichen an einer biss- und<br />

reißfesten Leine zu führen. Die maximale<br />

Leinenlänge darf 150 cm nicht überschreiten.<br />

(3) Der Leinenzwang gilt in folgenden<br />

Bereichen:<br />

1. auf Verkehrsflächen und in Anlagen<br />

soweit das Mitführen von Hunden zulässig<br />

ist, innerhalb der durch folgende Straßen<br />

und Bahnanlagen begrenzten Teilbereiche<br />

der Stadt Osnabrück einschließlich dieser<br />

Straßen (innerhalb des sogenannten Wallrings):<br />

Hasetorwall, Natruper-Tor-Wall,<br />

Heger-Tor-Wall, Schlosswall, Johannistorwall,<br />

Petersburger Wall, Konrad-<br />

Adenauer-Ring, August-Bebel-Platz,<br />

Bahnanlagen, Hasetor,<br />

2. bei Umzügen, Volksfesten, Märkten und<br />

sonstigen Veranstaltungen mit<br />

Menschenansammlungen, sowie auf<br />

Anlagen oder Verkehrsflächen, die<br />

unmittelbar an für jedermann zugängliche<br />

Spielplätze, Sportanlagen, Schulhöfe und<br />

Gelände von Kindergärten angrenzen.<br />

(4) Hunde dürfen auf für jedermann zugängliche<br />

Spielplätze, Sportanlagen und<br />

Schulhöfe nicht mitgenommen werden.<br />

(5) Verkehrsflächen<br />

und Anlagen sowie<br />

land- und<br />

forstwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen<br />

dürfen durch Tierkot<br />

nicht verunreinigt<br />

werden. Die<br />

Tierführerinnen und -<br />

halterinnen oder<br />

Tierführer und -halter<br />

sind verpflichtet, den<br />

Tierkot unverzüglich<br />

zu beseitigen.<br />

Dieses gilt<br />

insbesondere für<br />

Hunde.<br />

(6) Die Regelungen<br />

der Abs. 4 und 5<br />

gelten nicht für<br />

Blindenführhunde, die im Führgeschirr<br />

bestimmungsgemäß eingesetzt werden.<br />

Tiere, die zur rechtmäßigen Jagdausübung,<br />

als Rettungshunde, von der Polizei<br />

oder dem Zoll eingesetzt werden, sind von<br />

den Regelungen der Abs. 1 bis 5 ebenfalls<br />

ausgenommen.<br />

2. Verordnung zum Schutze des Wildes<br />

in der Stadt Osnabrück<br />

Die Verordnung zum Schutze des Wildes<br />

in der Stadt Osnabrück <strong>vom</strong> 19. August<br />

1986 tritt außer Kraft.<br />

Die Verwaltung hatte folgenden Wortlaut<br />

vorgeschlagen (Auszug):<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

Diese Verordnung gilt außerhalb der allgemeine<br />

Brut-, Setz- und Aufzuchtzeiten<br />

nach dem Niedersächsisches Gesetz über<br />

den Wald und die Landschaftsordnung in<br />

der freien Landschaft für folgende Bereiche<br />

der Stadt Osnabrück, deren Begrenzung<br />

sich aus der nachfolgenden Beschreibung<br />

ergibt:<br />

� ��„Rubbenbruchsee/Natruper<br />

Holz“,<br />

● „Rheiner Landstraße“ zwischen A<br />

30 und nördl. gelegener Waldgrenze<br />

● Waldgrenze zwischen „Rheiner<br />

Landstraße“ und Heger Friedhof<br />

● westlich <strong>vom</strong> Heger Friedhof bis<br />

„Lotter Kirchweg“<br />

● „Lotter Kirchweg“ zwischen westlicher<br />

Grenze des Heger Friedhofs<br />

und „Trotzenburg“<br />

● „Trotzenburg“ zwischen „Lotter<br />

Kirchweg“ und (westlich des Klinikums)<br />

„Am Heger Holz“<br />

● „Am Heger Holz“ zwischen „Trotzenburg“<br />

und „Edinghausen“<br />

Ein gut erzogener Hund ist auch ohne Leine immer unter Kontrolle.<br />

● „Edinghausen“ zwischen „Am Heger<br />

Holz“ und „Wilhelm-Busch-<br />

Straße“<br />

● Waldrand zwischen „Edinghausen“<br />

und „Sedanstraße“<br />

● „Sedanstraße“ zwischen Waldrand<br />

und „Barenteich“<br />

● „Barenteich“ zwischen „Sedanstraße“<br />

und „An der Landwehr“<br />

● „An der Landwehr“ zwischen „Barenteich“<br />

und „ Leyer Straße“<br />

● „Leyer Straße“ zwischen „An der<br />

Landwehr“ und „Eichelkamp“<br />

● „Eichelkamp“ zwischen „Leyer<br />

Straße“ und „ Zum Flugplatz“<br />

● „Zum Flugplatz“ zwischen „Leyer<br />

Straße“ und A 30<br />

● A 30 zwischen „Zum Flugplatz“ und<br />

„Rheiner Landstraße“<br />

� das als „Bürgerpark“ ausgeschilderte<br />

Gebiet<br />

� alle Waldflächen im Sinne des Niedersächsischen<br />

Gesetzes über den Wald<br />

und die Landschaftsordnung.<br />

§ 2 Leinenzwang für Hunde<br />

Innerhalb der in § 1 genannten Gebiete<br />

sind Hunde zum Schutz der Einstände des<br />

Wildes sowie der sonstigen frei lebenden<br />

Tiere vor Beunruhigungen an der Leine zu<br />

führen. Die Leinenlänge darf 150 cm nicht<br />

überschreiten. Ausgenommen sind nur<br />

Hunde, die zur rechtmäßigen Jagdausübung,<br />

als Rettungshunde, von der Polizei<br />

oder dem Zoll eingesetzt werden.“<br />

* In dem vorstehenden Entwurf sind die<br />

Änderungen im Vergleich zum derzeitigen<br />

Verwaltungsentwurf kenntlich gemacht.<br />

Einsendeschluss für Ihren Beitrag: der 6. des laufenden Monats an die Adresse des Kreisverbands oder an redaktion@fdp-osnabrueck.de


<strong>15.08</strong>.2007 Osnabrück Liber@l <strong>82</strong> Seite 3<br />

“JuLi-Bürgerstreife“ macht<br />

Osnabrücker Innenstadt unsicher<br />

Von Christian Habenicht<br />

Bomberjacken, Schlagstöcke, Protektorenhandschuhe<br />

und Handschellen. So gut<br />

ausgerüstet ging die Bürgerstreife in der<br />

Osnabrücker Innenstadt auf ihre Patrouille<br />

und verbreitete Angst und Schrecken vor<br />

dem Überwachungsstaat. Und man glaubt<br />

es kaum, aber viele Bürger nahmen die<br />

Herren in Uniform durchaus ernst und<br />

dachten an eine tatsächliche Streife. Die<br />

große Mehrheit zeigte sich jedoch erleichtert,<br />

nachdem sie durch eine Postkarte<br />

über die zurzeit nur fiktive Bürgerstreife<br />

aufgeklärt wurden. Aber wenn es nach<br />

Innenminister Schünemann geht, dann ist<br />

die Bürgerstreife nicht nur eine Fiktion der<br />

JuLis sondern bald Realität auf Niedersachsens<br />

Straßen.<br />

Begleitet wurde die Aktion des Kreisverbandes<br />

Osnabrück-Stadt durch die Bundespressetour<br />

von Johannes Vogel (Vorsitzender<br />

Junge Liberale) und Moritz<br />

Kracht (Bundespressesprecher).<br />

Der Bundesvorsitzende und die Kreisvorsitzende<br />

aus OS-Stadt Darja Pessin ließen<br />

sich medienwirksam von der Bürgerstreife<br />

(Felix Seidler und Christian Habenicht)<br />

festnehmen.<br />

Anschließend stellte Darja im Interview mit<br />

der Neuen Osnabrücker Zeitung, der Osnabrücker<br />

Sonntagszeitung und dem OS-<br />

Radio fest, dass gerade durch die zunehmenden<br />

Vorschläge wie „Onlinedurchsuchungen,<br />

Kameraüberwachungen und<br />

Identifikations¬nummern für Schüler“<br />

schleichend eine Aushöhlung des Rechtsstaates<br />

drohe. „Man muss zu so drastischen<br />

Aktionen greifen um den Bürgern<br />

die Gefahr vor Augen zu führen, die mit<br />

Innenministern wie Schünemann und<br />

Schäuble aufziehen“. Am Beispiel der<br />

Kameraüberwachung zeigt sich, dass die<br />

technischen Überwachungsmöglichkeiten<br />

zunehmend genutzt werden, aber meistens<br />

keine kriminellen Handlungen verhindern.<br />

„Grade in Großbritanniens Hauptstadt<br />

London sieht man, dass ein Einsatz<br />

von Überwachungskameras an jeder Ecke<br />

die Kriminalstatistik nicht signifikant ver-<br />

bessert, sondern immer noch Anschläge<br />

und Verbrechen passieren“, führt Darja<br />

Pessin weiter aus. Johannes Vogel fügte<br />

hinzu: „Wir brauchen mehr gut ausgebildete<br />

Polizisten und nicht Hobby-Sheriffs,<br />

denn gefühlte Sicherheit ist noch keine<br />

reale Sicherheit.“<br />

Nach der Aktion wurde im gemütlichen<br />

Rahmen eine Grillparty veranstaltet und<br />

den Gästen <strong>vom</strong> Bundesverband ein<br />

schöner Abend in Osnabrück bereitet.<br />

Bereits am nächsten Tag hieß es dann für<br />

die beiden auf zum nächsten Termin nach<br />

Leipzig.<br />

Die Freiheit beschränken:<br />

Nicht mit uns!<br />

Von Stephan Schiefelbein<br />

Osnabrück, zur Pressetour des Bundesvorsitzenden<br />

der Jungen Liberalen (JuLis)<br />

Johannis Vogel und Bundespressesprecher<br />

Moritz Kracht:<br />

Am Mittwoch, den 1. August war es nun<br />

endlich so weit: Die JuLis Osnabrück<br />

machten Ihrem Ärger über die geplante<br />

Ausweitung der staatlichen Überwachung<br />

und die Einführung privater Bürgerstreifen<br />

Luft: In Bomberjacken und<br />

mit Videokameras ausgerüstet machten<br />

sie die Passanten am Nikolaiort auf die<br />

Problematik aufmerksam. Darja Pessin,<br />

die Kreisvorsitzende begründete die<br />

Aktion folgender Weise: „Mit dieser provokanten<br />

Aktion wollen wir auf die massive<br />

Einschränkung der Freiheit eines jeden<br />

Bürgers aufmerksam machen, die auf uns<br />

zukommen wird, sollten sich die Pläne der<br />

CDU und des niedersächsischen Innenministers<br />

Schünemann durchsetzen“.<br />

Onlinedurchsuchungen, Kameraüberwachung<br />

und Identifikationsnummern für<br />

Schüler, von alle dem halten die JuLis<br />

wenig. Beim Thema der Onlinedurchsuchungen<br />

gebe es doch bereits jetzt die<br />

Möglichkeit mit einem richterlichen Beschluss<br />

einen Computer, wie eine Privatwohnung<br />

auch, zu durchsuchen. Jedoch<br />

sei das Eindringen in die Privatsphäre bei<br />

Computern genauso wenig auf den kleinsten<br />

Verdacht zulässig wie in anderen<br />

Räumlichkeiten, laut Meinung der Jungen<br />

Liberalen.<br />

Auch müsse beim Thema der Kameraüberwachung<br />

stets der Nutzen abgewägt<br />

werden. An Beispielen wie der Hauptstadt<br />

Großbritanniens, London, sieht man ja,<br />

dass ein Einsatz von Überwachungskameras<br />

an jeder Ecke die Kriminalstatistik<br />

nicht signifikant verbessert.<br />

Zum Thema Schüleridentifikationsnummern<br />

gebe es ebenfalls bereits eine Beschlusslage<br />

bei den Liberalen: Sie erteilen<br />

ihr eine klare Absage. So könne es nicht<br />

angehen, dass Informationen über den<br />

ethnischen Hintergrund von Schülern in<br />

ViSdP: FDP-Kreisverband Osnabrück-Stadt, Hasestr. 71, 49074 Osnabrück, � (0541) 2 24 09, � (0541) 2 02 68 32<br />

Zusammenhang mit schulischer Leistung<br />

erhoben werden um so Kinder mit bestimmter<br />

Vorgeschichte in eine Schublade<br />

packen zu können. Integration von Ausländern,<br />

besonders ausländischen Schülern,<br />

muss nach wie vor gefördert werden,<br />

jedoch sei die bloße Erhebung zahlreicher<br />

Daten, die nur dazu dienen den Schüler<br />

mit einem Strichcode versehen in einen<br />

gläsernen Kasten zu stecken, der falsche<br />

Weg.<br />

Insgesamt schließen sich die JuLis vor Ort<br />

also dem allgemeinen Tenor des Landesverbandes<br />

gegen Überwachung und Bürgerwehr<br />

an: Die Freiheit beschränken?<br />

Nicht mit uns!<br />

Jugend und Parlament<br />

Von Darja Pessin<br />

Einmal in die Rolle eines Bundestagsabgeordneten<br />

schlüpfen, das wurde beim<br />

diesem Planspiel<br />

ermöglicht.<br />

Sich zunächst von<br />

seiner liberalen<br />

Identität zu trennen<br />

und dann zu einer<br />

48-jährigen, ledigen<br />

und kinderlosen<br />

Sozialdemokratin zu<br />

verwandeln war<br />

durchaus nicht einfach,<br />

bot auf der anderen Seite jedoch<br />

ganz neue Erfahrungen. Denn auch im<br />

Planspiel regierte die große Koalition und<br />

ermöglichte einem auch mal die andere<br />

Seite der Medaille zu erleben.<br />

Dabei wurde nicht nur durch die täuschend<br />

echten Fraktionssitzungen, lange<br />

Verhandlungen mit dem Koalitionspartner,<br />

die Beratungen in den Ausschüssen, sondern<br />

auch durch die letztendlich geschlossenen<br />

Abstimmungen im Plenarsaal das<br />

wahre Parlamentarierleben nachgestellt.<br />

Ich, im Planspiel Andrea Bens, durfte mich<br />

hierbei mit dem EU-Beitritt Balkoniens<br />

näher befassen. Dabei wurde ich zur Vorsitzenden<br />

des Ausschusses für Menschenrechte<br />

und humanitäre Hilfe gewählt,<br />

indem wir eine Beschlussempfehlung<br />

verfassten, die ganz zu unserer Freude<br />

auch größtenteils übernommen wurde.<br />

Den krönenden Abschluss meiner eher<br />

kurzen Karriere (es waren lediglich 4 Tage)<br />

bildeten selbstverständlich die Abstimmungen<br />

im Plenum, wo man sich nun<br />

wirklich fühlte wie ein echte Bundestagsabgeordnete.<br />

Alles in einem war das Planspiel eine<br />

hervorragende Möglichkeit, um einen Einblick<br />

in die wahre Parlamentswelt zu gewinnen<br />

und auch mal selbst mitzugestalten.


Seite 4 Osnabrück Liber@l <strong>82</strong> <strong>15.08</strong>.2007<br />

Erleichterung von Planungsvorhaben für Innenstädte: Trotz guten Anlaufs etwas zu kurz gesprungen<br />

von Wolfgang P. Vogt, Osnabrück<br />

Am 1. Januar 2007 ist das Gesetz zur<br />

Erleichterung von Planungsvorhaben für<br />

die Innenentwicklung der Städte in Kraft<br />

getreten. Ziel des Gesetzes ist es, die<br />

Innenentwicklung der Städte zu stärken.<br />

Erreicht werden soll dies durch eine Vielzahl<br />

einzelner Maßnahmen, mit denen das<br />

Gesetz die Zentren im Wettbewerb mit der<br />

„grünen Wiese“ stärkt. Vor dem Hintergrund<br />

des demographischen Wandels ist<br />

dies ein Schritt in die richtige Richtung.<br />

Durch die Erhaltung und Entwicklung zentraler<br />

Versorgungseinrichtungen im städtischen<br />

Innenbereich werden besonders die<br />

Wettbewerbsbedingungen für kleinere und<br />

mittlere Handelsunternehmen verbessert.<br />

Insgesamt ist die Zielrichtung des Gesetzes<br />

somit gerade aus liberaler Sicht sicher<br />

zu begrüßen.<br />

Die wesentlichen Neuerungen im Einzelnen:<br />

1. Beschleunigtes Verfahren für Bebauungspläne<br />

Zentraler Punkt der Änderung des BauGB<br />

ist die Einführung eines beschleunigten<br />

Verfahrens für Bebauungspläne der Innenentwicklung<br />

in einem neuen § 13a<br />

BauGB. Diese Reglung ermöglicht es,<br />

einen Bebauungsplan für die Revitalisierung<br />

von Flächen, die Nachverdichtung<br />

oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung<br />

(Innenentwicklungs-B-Plan) in<br />

einem beschleunigten Verfahren aufzustellen.<br />

Für dieses gelten die Vorschriften<br />

des vereinfachten Verfahrens nach § 13<br />

Abs. 2 und 3 S. 1 BauGB entsprechend.<br />

Der daraus resultierende Beschleunigungseffekt<br />

ergibt sich einerseits aus dem<br />

Absehen von der frühzeitigen Beteiligung<br />

der Öffentlichkeit und der Behörden und<br />

sonstiger Träger öffentlicher Belange.<br />

Andererseits wird von einer Umweltprüfung<br />

und der Erstellung eines Umweltberichtes<br />

und dem damit verbundenen häufig<br />

zeitaufwändigen Ermittlungsverfahren<br />

abgesehen. Letzteres gilt allerdings nur,<br />

wenn nicht das entsprechende Gebiet<br />

einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

unterliegt.<br />

Bestehen Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung<br />

von „Fauna-Flora-Habitat"oder<br />

Vogelschutzgebieten, so ist das beschleunigte<br />

Verfahren ebenfalls ausgeschlossen.<br />

Überdies kann ein solcher Innenentwicklungs-B-Plan<br />

abweichend von den<br />

Darstellungen des Flächennutzungsplanes<br />

aufgestellt werden. In diesem Fall ist der<br />

Flächennutzungsplan dann im Wege der<br />

Berichtigung anzupassen. Die Vorschriften<br />

über die Aufstellung von Bauleitplänen<br />

finden auf eine solche redaktionelle Änderung<br />

keine Anwendung, was den Vorgang<br />

maßgeblich beschleunigt.<br />

Außerdem entfällt beim Innenentwicklungs-B-Plan<br />

in vielen Fällen das<br />

Ausgleichserfordernis für Eingriffe in Natur<br />

und Landschaft. Dies gilt immer dann,<br />

wenn in dem Plan eine Grundfläche von<br />

weniger als 20.000 m² festsetzt wird. Das<br />

Ausgleichserfordernis entfällt im beschleunigten<br />

Verfahren ferner, wenn die<br />

festgelegte Grundfläche zwar mehr als<br />

20.000 m² aber weniger als 70.000 m²<br />

beträgt. In diesem Fall setzt das aber<br />

voraus, dass eine überschlägige Prüfung<br />

ergibt, dass der Bebauungsplan voraussichtlich<br />

keine erheblichen Umweltauswirkungen<br />

hat, die nach § 2 Abs. 4 Satz 4<br />

BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen<br />

wären. Bei einer solchen Vorprüfung<br />

sind die Behörden und sonstigen Träger<br />

öffentlicher Belange, deren Aufgaben<br />

durch die Planung berührt sein können<br />

einzubeziehen. Die Kriterien für eine solche<br />

Vorprüfung ergeben sich aus der<br />

neuen Anlage 2 zum BauGB.<br />

Bebauungsplan Nr. 74 - Osnabrück Innenstadt<br />

Quelle: Stadt Osnabrück<br />

2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />

In der Praxis dürfte auch die Änderung<br />

des § 12 BauGB erhebliche Bedeutung<br />

erlangen. Durch den neuen Absatz 3a wird<br />

nunmehr ermöglicht, im Rahmen eines<br />

vorhabenbezogenen B-Plans für den Bereich<br />

des Vorhaben- und Erschließungsplans<br />

eine bauliche oder sonstige Nutzung<br />

durch Festsetzung eines Baugebietes<br />

nach der Baunutzungsverordnung allgemein<br />

zu regeln. Die Zulässigkeit eines<br />

Vorhabens bleibt freilich auf das Vorhaben<br />

beschränkt, zu dessen Durchführung sich<br />

der Investor im Durchführungsvertrag<br />

verpflichtet hat. Bei einer Änderung des<br />

Vorhabens bedarf es somit in Zukunft<br />

nicht mehr einer Änderung des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes, wenn sich<br />

das geänderte Vorhaben im Rahmen der<br />

allgemein festgesetzten Nutzung bewegt.<br />

In diesem Fall genügt eine Änderung des<br />

mit der Gemeinde geschlossenen Durchführungsvertrages.<br />

Auch dies dürfte eine<br />

wesentliche Verfahrensbeschleunigung<br />

nach sich ziehen.<br />

3. Sicherung zentraler Versorgungsbereiche<br />

Die Einfügung eines neuen Absatzes 2a in<br />

§ 9 BauGB zielt auf die planungsrechtliche<br />

Steuerung (großflächiger) Einzelhandelsbetriebe<br />

im unbeplanten Innenbereich<br />

durch die Aufstellung (einfacher) Bebauungspläne.<br />

In diesen können nun gezielt<br />

Bestimmungen über die Zulässigkeit bestimmter<br />

Arten von Nutzungen und damit<br />

insbesondere von Einzelhandelsbetrieben<br />

getroffen werden. Damit wird der Weg<br />

geebnet zur Erhaltung oder Entwicklung<br />

zentraler Versorgungsbereiche, auch im<br />

Interesse einer verbrauchernahen Versorgung<br />

der Bevölkerung und der Innenentwicklung<br />

der Gemeinden.<br />

4. Wohnbauvorhaben im nichtbeplanten<br />

Innenbereich<br />

Die Vorschrift des § 34 Abs. 3a BauGB,<br />

die im Wege einer Ermessensentscheidung<br />

zusätzliche bauliche Maßnahmen im<br />

Zusammenhang mit vorhandenen Gewerbe-<br />

und Handwerksbetrieben im nicht<br />

beplanten Innenbereich ermöglicht, wird<br />

nun auch auf die Erweiterung, Änderung<br />

und Erneuerung vorhandener baulicher<br />

Anlagen zu Wohnzwecken erstreckt. Damit<br />

können solche Vorhaben, wenn sie<br />

städtebaulich vertretbar sind, selbst dann<br />

durch eine Ermessensentscheidung zugelassen<br />

werden, wenn die Gebäudehülle<br />

nicht nur unwesentlich verändert und erweitert<br />

wird.<br />

5. Änderungen im Sanierungsrecht<br />

Im Sanierungsrecht wird das Zügigkeitsprinzip<br />

dadurch gestärkt, dass die Gemeinden<br />

künftig in der Sanierungssatzung<br />

festzulegen haben, innerhalb welcher Frist<br />

- die 15 Jahre nicht überschreiten soll - die<br />

Sanierung durchgeführt werden soll. Die<br />

Frist kann im Bedarfsfall verlängert werden.<br />

Ist die Frist abgelaufen, ist die Sanierungssatzung<br />

aufzuheben. Vor dem 1.<br />

Januar 2007 bekannt gemachte Sanierungssatzungen<br />

sind spätestens bis zum<br />

31. Dezember 2021 aufzuheben, soweit<br />

nicht entsprechend eine andere Frist für<br />

die Durchführung der Sanierung festgelegt<br />

worden ist.<br />

Einsendeschluss für Ihren Beitrag: der 6. des laufenden Monats an die Adresse des Kreisverbands oder an redaktion@fdp-osnabrueck.de


<strong>15.08</strong>.2007 Osnabrück Liber@l <strong>82</strong> Seite 5<br />

Ein satzungsrechtliches Instrument zur<br />

erleichterten Ermittlung des sanierungsrechtlichen<br />

Ausgleichsbetrags wird den<br />

Kommunen durch den neuen § 154 Abs.<br />

2a BauGB eröffnet. Die Abrechnungsmöglichkeit<br />

knüpft an den im Sanierungsgebiet<br />

entstandenen Aufwand für die Erweiterung<br />

und Verbesserung der Verkehrsanlagen<br />

an. Voraussetzung für die erleichterte<br />

Abrechnung ist, dass die sanierungsbedingte<br />

Erhöhung der Bodenwerte der<br />

Grundstücke in dem Sanierungsgebiet<br />

nicht wesentlich über der Hälfte dieses<br />

Aufwandes liegt.<br />

6. Private Initiativen der Stadtentwicklung<br />

Die Einfügung des neuen § 171f BauGB<br />

dient dem stadtentwicklungspolitischen<br />

Ziel der Stärkung bzw. Ermöglichung privater<br />

Initiativen, wie zum<br />

Beispiel Business Improvement<br />

Districts und Immobilien- und<br />

Standortgemeinschaften. Künftig<br />

können nach Maßgabe des<br />

Landesrechts unbeschadet<br />

sonstiger Maßnahmen nach<br />

dem BauGB Gebiete festgelegt<br />

werden, in denen in privater<br />

Verantwortung standortbezogene<br />

Maßnahmen<br />

durchgeführt werden. Solche<br />

Maßnahmen müssen auf der<br />

Grundlage eines mit den<br />

städtebaulichen Zielen der<br />

Gemeinde abgestimmten Konzepts<br />

der Stärkung oder<br />

Entwicklung von Bereichen der<br />

Innenstädte, Stadtteilzentren,<br />

Wohnquartiere und<br />

Gewerbezentren sowie von<br />

sonstigen für die städtebauliche<br />

Entwicklung bedeutsamen<br />

Bereichen dienen.<br />

§ 171f Satz 1 BauGB sieht eine<br />

entsprechend weit gefasste<br />

Gebietskulisse vor und<br />

beschreibt die Grundelemente<br />

von Business Improvement<br />

Districts, Immobilien- und<br />

Standortgemeinschaften und<br />

ähnlichen Einrichtungen,<br />

nämlich die Festlegung von<br />

Gebieten, die konzeptionelle<br />

Vorbereitung einschließlich ihrer<br />

städtebaulichen Einbindung<br />

sowie die Durchführung<br />

standortbezogener Maßnahmen<br />

in privater Verantwortung.<br />

Die Einzelheiten einer gesetzlichen Regelung<br />

bleiben den Ländern vorbehalten.<br />

Diese sollten dann z. B. Regelungen enthalten<br />

bezüglich der Ziele und Aufgaben,<br />

der Anforderungen an den Maßnahmenträger,<br />

des Verfahrens zur Festlegung der<br />

Gebiete einschließlich der Festlegung von<br />

Quoren für die Zustimmung der Beteiligten,<br />

der Dauer der Gebietsfestlegung, der<br />

Umsetzung, der Kontrolle der Aufgabenerfüllung<br />

und – wie in Satz 2 bestimmt –<br />

Regelungen zur Finanzierung der Maßnahmen<br />

und gerechten Verteilung des<br />

damit verbundenen Aufwands, auch zur<br />

Abgabenerhebung.<br />

7. Planerhaltung und Anfechtbarkeit<br />

Bei den Vorschriften der Planerhaltung<br />

wird unter anderem in § 215 Abs. 1<br />

BauGB die Frist für die Geltendmachung<br />

der Verletzung von Vorschriften von zwei<br />

Jahren auf ein Jahr verkürzt. Dem angepasst<br />

wird die Frist für Normenkontrollanträge<br />

nach § 47 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung<br />

(VwGO), die gleichfalls auf<br />

ein Jahr verkürzt wird. Im Übrigen sind<br />

Normenkontrollanträge gegen Bebauungspläne<br />

und bestimmte Satzungen<br />

nach dem BauGB künftig unzulässig,<br />

Quartierssanierung bald ohne Trittbrettfahrer? Bundesgesetzgeber<br />

ebnet Weg für Zwangsbeteiligung aller<br />

Anlieger (echter Business Improvement District).<br />

Als die Firma Dieckmann-Bau 2006 die Krahnstraße<br />

neu pflasterte, beteiligten sich längst nicht alle Anlieger<br />

an den Kosten.<br />

Quelle: Dieckmann-Bau<br />

wenn es der Kläger im Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren<br />

versäumt hat, Einwendungen<br />

vorzubringen.<br />

Die Novelle zielt spürbar auf die Verbesserung<br />

der Rahmenbedingungen für eine<br />

nachhaltige Entwicklung und Stärkung der<br />

Innenbereiche der Kommunen, was auch<br />

seitens der im Gesetzgebungsverfahren<br />

beteiligten Kommunen begrüßt wurde.<br />

Indes können sich insbesondere für den<br />

ViSdP: FDP-Kreisverband Osnabrück-Stadt, Hasestr. 71, 49074 Osnabrück, � (0541) 2 24 09, � (0541) 2 02 68 32<br />

Einzelhandel mit dem nochmals erweiterten<br />

Instrumentarium zur Sicherung zentraler<br />

Versorgungsbereiche Friktionen bei<br />

Standortentscheidungen ergeben.<br />

8. Schlussbemerkung und Ausblick<br />

In einem "Praxistest", den das Deutsche<br />

Institut für Urbanistik (DifU) durchgeführt<br />

hat, wurde die Tauglichkeit des ursprünglichen<br />

Gesetzentwurfs für die Planungspraxis<br />

unter Beteiligung von sechs Städten<br />

getestet und weitgehend für praktikabel<br />

befunden.<br />

Die FDP-Fraktion im Bundestag hat dem<br />

von seiner Zielsetzung her sehr begrüßenswerten<br />

Gesetz zugestimmt, obwohl<br />

sie völlig zu Recht kritisiert hat, dass die<br />

große Koalition in einem ganz wesentlichen<br />

Punkt trotz großem Anlaufs mal<br />

wieder deutlich zu kurz gesprungen ist. So<br />

war im ersten Entwurf des Gesetzes noch<br />

eine Regelung enthalten und von der FDP<br />

auch bis zum Schluss gefordert worden,<br />

wonach Baugenehmigungen im Rahmen<br />

einer Genehmigungsfiktion als erteilt gelten,<br />

wenn sie nicht binnen einer Frist von<br />

einem Monat abgelehnt worden sind. Ein<br />

solcher Systemwechsel weg <strong>vom</strong> Genehmigungs-<br />

hin zum Antragsverfahren, hätte<br />

zeitliche Berechenbarkeit für Antragsteller<br />

mit einer erheblichen Aufwandsverringerung<br />

in der Bauverwaltung elegant verknüpft.<br />

Nicht nur Bürgerfreundlichkeit<br />

sonder auch Verwaltungsverschlankung<br />

wären die logische Folge gewesen. Dies<br />

aber wurde von den Kommunen offenbar<br />

aus Angst vor sinkendem Personalbedarf<br />

abgelehnt und prompt ist die große Koalition<br />

eingeknickt. Schade!<br />

Es gilt nun, den mit dem Gesetz eingeschlagenen<br />

Weg zur Stärkung der Innenstädte<br />

durch baurechtliche Verfahrensvereinfachungen<br />

konsequent zu nutzen.<br />

Links zu weiterführenden Informationen<br />

Gesetzestext:<br />

http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl<br />

106s3316.pdf<br />

Gesetzentwurf mit Begründung:<br />

http://dip.bundestag.de/btd/16/024/160249<br />

6.pdf<br />

Praxisstudie des DIfU:<br />

http://www.difu.de/presse/061031.shtml<br />

Lotter Straßenfest am 01.09.<br />

Kommen Sie am 01.09.2007 zum Lotter<br />

Straßenfest. Die FDP wird mit einem<br />

Stand vertreten sein. Nutzen Sie die Gelegenheit,<br />

sich wenige Monate vor den<br />

Landtagswahlen über die aktuelle Landespolitik<br />

zu informieren.


Seite 6 Osnabrück Liber@l <strong>82</strong> <strong>15.08</strong>.2007<br />

IHK-Veranstaltung zu gesellschaftlichem Engagement<br />

Engagierte Unternehmen dürfen keine Ausfallbürgen sein<br />

Pressemitteilung der IHK Osnabrück-Emsland <strong>vom</strong> 20. Juli 2007<br />

Wie vielfältig und Sinn stiftend gesellschaftliches<br />

Engagement sein kann, darüber<br />

informierten sich Ende Juli 60 regionale<br />

Unternehmer auf einer Veranstaltung,<br />

zu der die IHK Osnabrück-Emsland, das<br />

Netzwerk UPJ („Unternehmen: Partner der<br />

Jugend“) und als Gastgeber Hellmann<br />

Worldwide Logistics GmbH & Co. KG<br />

eingeladen hatten.<br />

„Die Thematik wird intensiver diskutiert als<br />

jemals zuvor“, sagte Niedersachsens<br />

Wirtschaftsminister Walter Hirche. Er ließ<br />

keinen Zweifel daran, dass Werte und<br />

Wertschöpfung nicht im Widerspruch stehen.<br />

Denn: „Fakten belegen, dass Unternehmen,<br />

die gesellschaftliche Verantwortung<br />

übernehmen, an der Börse deutlich<br />

besser abschneiden“. Als eine völlige<br />

Fehlentscheidung kritisierte er es, gesellschaftlich<br />

aktive Unternehmen mit Rechenschafts-<br />

und Berichtspflichten zu<br />

belasten, wie es das EU-Parlament fordert.<br />

„Engagierte Unternehmen dürfen<br />

sich nicht als Ausfallbürgen des Staates<br />

verstehen“, mahnte der Minister. Den<br />

Plänen der EU erteilte auch der IHK-<br />

Geschäftsführer Frank Hesse eine Absage<br />

und verwies auf die Freiwilligkeit: „Der<br />

Zwang zur Verantwortung ist so kontraproduktiv<br />

wie ein Dienst nach Vorschrift“.<br />

„Eine Vielzahl von kleinen Projekten ist<br />

mehr wert als ein Leuchtturmprojekt“,<br />

erläuterte Klaus Hellmann die Philosophie<br />

seines Hauses. Anknüpfend an die starke<br />

Umweltorientierung des Hauses wurden<br />

unter anderem Ökologie-Projekte mit regionalen<br />

Schulen vorgestellt. „Umweltmanagement<br />

muss gelebt und mit Freude<br />

betrieben werden. Wir müssen es nachhaltig<br />

machen“, betonte der Unternehmer.<br />

Anregungen, Gutes zu tun, gab auch Tanja<br />

Lührig, Assistentin der Geschäftsführung<br />

bei der Osnabrücker buw holding<br />

GmbH. Mit großem Erfolg setze sich die<br />

Gruppe für Schulprojekte in Afrika ein,<br />

gründete dafür den Verein „Lernen fürs<br />

Leben e.V.”. Das Engagement würde Mitarbeiter<br />

aller Unternehmensebenen verbinden.<br />

Zudem gebe es eine Vernetzung<br />

mit dem hauseigenen Fußballclub „FC<br />

Real“.<br />

Man muss in der Arbeit mehr sehen, als<br />

die Chance Geld zu verdienen, betonte<br />

Dr. Klaus Lang, Geschäftsführer Personal<br />

bei der Georgsmarienhütte Holding<br />

GmbH. Neben der Arbeit der Stiftung des<br />

Stahlwerks, hob er als eine Facette des<br />

gesellschaftlichen Engagements den Einsatz<br />

für die Ausbildung junger Menschen<br />

hervor. Hauptschüler dürften nicht zur<br />

verlorenen Generation werden, warnte Dr.<br />

Lang.<br />

Die gesamte Rede von Walter Hirche<br />

finden Sie unter:<br />

http://www.osnabrueck.ihk24.de/servicemarken/aktuell/Download/07.07.13_Gewinnen_mit_Verantwortung-<br />

Rede_Hirche.pdf<br />

Von links: Frank Hesse (IHK Os-EL), Peter Kromminga (UPJ), Walter Hirche, Klaus Hellmann<br />

(Hellmann World Wide Logistics), Tanja Lührig (buw), Dr. Klaus Lang (GMH GmbH)<br />

Quelle: Hermann Pentermann<br />

Philipp Rösler zu Gast<br />

Grillfest der FDP Bad Iburg<br />

Der Ortsverband Bad Iburg lädt ein zu<br />

einem gemütlichen Grillabend am Samstag,<br />

dem 01.09.2007 im Waldgasthof Uhrberg,<br />

Wullbergstaße 2 in 49186 Bad Iburg-<br />

Sentrup ab 19.00 Uhr. Als Gast wird der<br />

Landes- und Fraktionsvorsitzenden der<br />

FDP Niedersachsen Dr. Philipp Rösler<br />

erwartet. MdL Für ein zünftiges Stauder<br />

Pils und Bratwurst ist gesorgt<br />

Anmeldungen unter:<br />

dwseestern@hotmail.com<br />

Termine:<br />

19.07.2007 – 29.08.2007<br />

Sommerferien<br />

Mittwoch, 22.08.2007, 19:00 Uhr<br />

parteiöffentliche Vorstandssitzung, Hasestraße<br />

71<br />

Samstag, 01.09.2007 ab mittags<br />

Lotter Straßenfest<br />

Samstag, 01.09.2007, 19:00 Uhr<br />

Grillabend des Ortsverbandes Bad Iburg<br />

Dienstag, 04.09.2007, 17:00 Uhr<br />

Kulturausschuss<br />

06.09.2007, 17:00 Uhr<br />

Donnerstag, Migrationsbeirat<br />

Dienstag, 11.09.2007, 17:00 Uhr<br />

Finanzausschuss<br />

Mittwoch, 12.09.2007, 17:00 Uhr<br />

Integrationsausschuss<br />

Mittwoch, 12.09.2007, 17:00 Uhr<br />

Lenkungsausschuss Neumarkt<br />

Mittwoch, 12.09.2007, 19:30 Uhr<br />

Bürgerforum Darum, Gretesch, Lüstringen<br />

Donnerstag, 13.09.2007, 17:00 Uhr<br />

Ausschuss für Stadtentwicklung und<br />

Umwelt<br />

Nähere Infos über die Veranstaltungen aus<br />

Rat und Fraktion können Sie in der FDP-<br />

Fraktionsgeschäftsstelle erfragen: Telefon<br />

0541 3301633, E-Mail: ratsfraktion@fdposnabrueck.de<br />

Informationen zu den anderen Veranstaltungen<br />

erfragen Sie bitte in der FDP-<br />

Kreisgeschäftsstelle: Telefon 0541 22409,<br />

E-Mail: fdp@osnanet.de<br />

Hinweis der Redaktion:<br />

Die genannten Autoren tragen die alleinige<br />

Verantwortung für die von Ihnen eingereichten<br />

Manuskripte. Ein Abdruck bedeutet nicht,<br />

dass sich Redaktion oder Kreisverband mit<br />

dem Inhalt des Artikels einverstanden erklären<br />

oder identifizieren.<br />

Einsendeschluss für Ihren Beitrag: der 6. des laufenden Monats an die Adresse des Kreisverbands oder an redaktion@fdp-osnabrueck.de

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