Nagelfluh 2-2020
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BESUCHERLENKUNG<br />
Um darauf hinzuweisen, was<br />
verboten ist und weshalb, stellen<br />
die Ranger im Naturparkgebiet<br />
zahlreiche Schilder auf<br />
Was ist im<br />
Naturpark erlaubt?<br />
Immer wieder werden die Naturpark-Ranger gefragt, was im grenzübergreifenden<br />
Naturpark <strong>Nagelfluh</strong>kette im Winter erlaubt ist. Da im Naturparkgebiet die<br />
Gesetze beider Länder gelten, ist es nicht immer ganz einfach sich einen Überblick<br />
zu verschaffen. Grundsätzlich versuchen die Ranger freundlich und kooperativ<br />
zu informieren und verstehen sich nicht als Umweltpolizei. Trotzdem möchten<br />
wir euch hier eine kleine Zusammenfassung geben.<br />
Gerade im Winter sind viele Tiere besonders störungsempfindlich.<br />
Die Nahrung ist knapp und die Fortbewegung durch den Schnee<br />
kostet sehr viel Energie. Die Tiere sind deshalb auf ruhige und störungsarme<br />
Winterlebensräume angewiesen. Um Störungen gering zu halten,<br />
können verschiedene Schutz- und Sperrgebiete ausgewiesen werden.<br />
Amtliche Wildschutzgebiete (D) oder Wildruhezonen (Ö) werden von<br />
den Behörden ausgewiesen und dürfen in einem angegebenen Zeitraum<br />
nicht betreten werden. Einzig, wenn öffentliche Straßen, Wanderwege,<br />
Loipen oder offizielle Skiabfahrten durch die Wildruhezone führen, dürfen<br />
diese Bereiche in Österreich betreten werden. Auch Wildfütterungen,<br />
sogenannte Wintergatter, gehören in diese Kategorie. Die rechtlich verankerten<br />
Wildruhezonen beziehungsweise Wildschutzgebiete müssen<br />
im Gelände für jedermann ersichtlich mit Schildern gekennzeichnet sein,<br />
um zu verhindern, dass die Wildtiere versehentlich aufgeschreckt werden.<br />
Des Weiteren gibt es Wald-Wild-Schongebiete, die vom Deutschen<br />
Alpenverein in Zusammenarbeit mit unseren Naturpark-Partnern aus<br />
den Bereichen Forst, Jagd, Naturschutz, Tourismus und Sport entwickelt<br />
wurden, die aber nicht rechtlich verankert sind. Dabei handelt es sich<br />
um ein freiwilliges Gebot, sich an die empfohlenen Routen zu halten und<br />
bestimmte Bereiche zu meiden. Hier kommt unser Naturparkprinzip,<br />
alle Interessen einzubinden und dadurch für alle Seiten tragbare Lösungen<br />
zu finden, gut zur Anwendung.<br />
Schilder zur Information<br />
Im Naturpark übernehmen die Naturpark-Ranger und ihre Partner<br />
die Aufgabe der Beschilderung im Rahmen der Kampagnen »Dein Freiraum.<br />
Mein Lebensraum« und »Respektiere deine Grenzen«. Für einen<br />
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