06.10.2020 Aufrufe

Nagelfluh 2-2020

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

BESUCHERLENKUNG<br />

Um darauf hinzuweisen, was<br />

verboten ist und weshalb, stellen<br />

die Ranger im Naturparkgebiet<br />

zahlreiche Schilder auf<br />

Was ist im<br />

Naturpark erlaubt?<br />

Immer wieder werden die Naturpark-Ranger gefragt, was im grenzübergreifenden<br />

Naturpark <strong>Nagelfluh</strong>kette im Winter erlaubt ist. Da im Naturparkgebiet die<br />

Gesetze beider Länder gelten, ist es nicht immer ganz einfach sich einen Überblick<br />

zu verschaffen. Grundsätzlich versuchen die Ranger freundlich und kooperativ<br />

zu informieren und verstehen sich nicht als Umweltpolizei. Trotzdem möchten<br />

wir euch hier eine kleine Zusammenfassung geben.<br />

Gerade im Winter sind viele Tiere besonders störungsempfindlich.<br />

Die Nahrung ist knapp und die Fortbewegung durch den Schnee<br />

kostet sehr viel Energie. Die Tiere sind deshalb auf ruhige und störungsarme<br />

Winterlebensräume angewiesen. Um Störungen gering zu halten,<br />

können verschiedene Schutz- und Sperrgebiete ausgewiesen werden.<br />

Amtliche Wildschutzgebiete (D) oder Wildruhezonen (Ö) werden von<br />

den Behörden ausgewiesen und dürfen in einem angegebenen Zeitraum<br />

nicht betreten werden. Einzig, wenn öffentliche Straßen, Wanderwege,<br />

Loipen oder offizielle Skiabfahrten durch die Wildruhezone führen, dürfen<br />

diese Bereiche in Österreich betreten werden. Auch Wildfütterungen,<br />

sogenannte Wintergatter, gehören in diese Kategorie. Die rechtlich verankerten<br />

Wildruhezonen beziehungsweise Wildschutzgebiete müssen<br />

im Gelände für jedermann ersichtlich mit Schildern gekennzeichnet sein,<br />

um zu verhindern, dass die Wildtiere versehentlich aufgeschreckt werden.<br />

Des Weiteren gibt es Wald-Wild-Schongebiete, die vom Deutschen<br />

Alpenverein in Zusammenarbeit mit unseren Naturpark-Partnern aus<br />

den Bereichen Forst, Jagd, Naturschutz, Tourismus und Sport entwickelt<br />

wurden, die aber nicht rechtlich verankert sind. Dabei handelt es sich<br />

um ein freiwilliges Gebot, sich an die empfohlenen Routen zu halten und<br />

bestimmte Bereiche zu meiden. Hier kommt unser Naturparkprinzip,<br />

alle Interessen einzubinden und dadurch für alle Seiten tragbare Lösungen<br />

zu finden, gut zur Anwendung.<br />

Schilder zur Information<br />

Im Naturpark übernehmen die Naturpark-Ranger und ihre Partner<br />

die Aufgabe der Beschilderung im Rahmen der Kampagnen »Dein Freiraum.<br />

Mein Lebensraum« und »Respektiere deine Grenzen«. Für einen<br />

18

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!