Dezember 2011 - Bruck an der Mur
Dezember 2011 - Bruck an der Mur
Dezember 2011 - Bruck an der Mur
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UmWeLt<br />
wINTErDIENST IN <strong>Bruck</strong> AN DEr <strong>Mur</strong><br />
ziel des Wintereinsatzes ist es, den <strong>Bruck</strong>erinnen und <strong>Bruck</strong>ern eine sichere und gute Fahrt zu ermöglichen. Fußgeher<br />
und radfahrer sollen sich ohne Behin<strong>der</strong>ungen durch Schnee und eis im Stadtgebiet bewegen können.<br />
<strong>der</strong> Wirtschaftsbetrieb <strong>der</strong> Stadt<br />
<strong>Bruck</strong> räumt und streut 89 Straßenkm<br />
und 12 Gehsteig-km, benötigt<br />
dazu je nach Witterung ca. 4.500<br />
arbeitsstunden und bedient sich bei<br />
extremem Schneefall zusätzlich privater<br />
Winterdienst<strong>an</strong>bieter, damit je<strong>der</strong>m<strong>an</strong>n<br />
sicher <strong>an</strong>s ziel kommt. dazu<br />
werden ca. 300 tonnen Streusalz<br />
und 40 tonnen Splitt (für die Bergstraßen)<br />
benötigt. Für Fragen, <strong>an</strong>regungen,<br />
Beschwerden und hinweise<br />
gibt es eine durchgehend erreichbare<br />
Winterdienst–hotline unter <strong>der</strong> telefonnummer<br />
+43 (0) 3862 890 – 714.<br />
Jedoch hilft <strong>der</strong> beste einsatz von<br />
ressourcen und gut gewarteter<br />
technik nicht, wenn sich nicht auch<br />
die Verkehrsteilnehmer <strong>an</strong> die winterlichen<br />
Gegebenheiten <strong>an</strong>passen.<br />
dazu gehört eine gute Winterausrüstung<br />
ebenso wie die <strong>an</strong>passung <strong>der</strong><br />
Geschwindigkeit, vorausschauendes<br />
Fahren, dementsprechen<strong>der</strong> Sicherheitsabst<strong>an</strong>d<br />
für auto-, moped- und<br />
radfahrer, und gutes Schuhwerk und<br />
genügend aufmerksamkeit für die<br />
Fußgänger.<br />
da <strong>der</strong> Winter nun vor <strong>der</strong> tür steht<br />
und damit auch verstärkt Gefahrenquellen<br />
durch Schnee und eis auf öffentlichen<br />
Verkehrsflächen geschaffen<br />
werden, sollen den betroffenen<br />
Liegenschaftsbesitzern rechtzeitig<br />
ihre gesetzlichen Verpflichtungen in<br />
erinnerung gerufen werden.<br />
laut § 93 Stvo gibt es folgende<br />
pflichten für die Anrainer:<br />
(1) die eigentümer von Liegenschaften<br />
in Ortsgebieten, ausgenommen<br />
die eigentümer von unverbauten,<br />
l<strong>an</strong>d- und forstwirtschaftlich genutzten<br />
Liegenschaften, haben dafür<br />
DEzEMBEr <strong>2011</strong> BrUcK <strong>an</strong> <strong>der</strong> mUr 47<br />
zu sorgen, dass die entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> Liegenschaft<br />
in einer entfernung von<br />
nicht mehr als 3 m vorh<strong>an</strong>denen,<br />
dem öffentlichen Verkehr dienenden<br />
Gehsteige und Gehwege einschließlich<br />
<strong>der</strong> in ihrem zuge befindlichen<br />
Stiegen<strong>an</strong>lagen entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> g<strong>an</strong>zen<br />
Liegenschaft in <strong>der</strong> zeit von 6 bis 22<br />
Uhr von Schnee und Verunreinigungen<br />
gesäubert sowie bei Schnee und<br />
Glatteis bestreut sind. ist ein Gehsteig<br />
(Gehweg) nicht vorh<strong>an</strong>den, so ist <strong>der</strong><br />
Straßenr<strong>an</strong>d in <strong>der</strong> Breite von 1 m zu<br />
säubern und zu bestreuen. die gleiche<br />
Verpflichtung trifft die eigentümer<br />
von Verkaufshütten.<br />
(1a) in einer Fußgängerzone o<strong>der</strong><br />
Wohnstraße ohne Gehsteige gilt die<br />
Verpflichtung nach abs.1 für einen 1<br />
m breiten Streifen entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> häuserfronten.<br />
(2) die in abs. 1 gen<strong>an</strong>nten Personen<br />
haben ferner dafür zu sorgen, dass<br />
Schneewechten o<strong>der</strong> eisbildungen<br />
von den dächern ihrer <strong>an</strong> <strong>der</strong> Straße<br />
gelegenen Gebäude bzw. Verkaufshütten<br />
entfernt werden.<br />
wIrTSchAfTS- uND<br />
uMwElTBETrIEB<br />
STADT<br />
<strong>Bruck</strong><br />
<strong>Mur</strong><br />
AN DEr<br />
<strong>Bruck</strong> verbindet menschen<br />
Offizielle Schlüsselübergabe für den neuen LKW des Wirtschaftsbetriebs.<br />
neUer LaStKraFtWaGen<br />
<strong>der</strong> Wirtschaftsbetrieb <strong>der</strong> Stadt<br />
<strong>Bruck</strong> erhielt kürzlich einen neuen<br />
LKW, <strong>der</strong> vor allem als hauptstreufahrzeug<br />
für den Winterdienst auf<br />
allen öffentlichen Straßen zum einsatz<br />
kommen wird. <strong>der</strong> LKW wird<br />
aber auch zur Kehrricht- und Bauschutt<strong>an</strong>fuhr<br />
zur deponie sowie als<br />
tr<strong>an</strong>sport- und m<strong>an</strong>nschaftsfahrzeug<br />
benötigt. die Kosten belaufen sich<br />
auf rd. 107.000 euro.<br />
Umf<strong>an</strong>greicher Winterdienst in <strong>Bruck</strong>.