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Dezember 2011 - Bruck an der Mur

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UmWeLt<br />

wINTErDIENST IN <strong>Bruck</strong> AN DEr <strong>Mur</strong><br />

ziel des Wintereinsatzes ist es, den <strong>Bruck</strong>erinnen und <strong>Bruck</strong>ern eine sichere und gute Fahrt zu ermöglichen. Fußgeher<br />

und radfahrer sollen sich ohne Behin<strong>der</strong>ungen durch Schnee und eis im Stadtgebiet bewegen können.<br />

<strong>der</strong> Wirtschaftsbetrieb <strong>der</strong> Stadt<br />

<strong>Bruck</strong> räumt und streut 89 Straßenkm<br />

und 12 Gehsteig-km, benötigt<br />

dazu je nach Witterung ca. 4.500<br />

arbeitsstunden und bedient sich bei<br />

extremem Schneefall zusätzlich privater<br />

Winterdienst<strong>an</strong>bieter, damit je<strong>der</strong>m<strong>an</strong>n<br />

sicher <strong>an</strong>s ziel kommt. dazu<br />

werden ca. 300 tonnen Streusalz<br />

und 40 tonnen Splitt (für die Bergstraßen)<br />

benötigt. Für Fragen, <strong>an</strong>regungen,<br />

Beschwerden und hinweise<br />

gibt es eine durchgehend erreichbare<br />

Winterdienst–hotline unter <strong>der</strong> telefonnummer<br />

+43 (0) 3862 890 – 714.<br />

Jedoch hilft <strong>der</strong> beste einsatz von<br />

ressourcen und gut gewarteter<br />

technik nicht, wenn sich nicht auch<br />

die Verkehrsteilnehmer <strong>an</strong> die winterlichen<br />

Gegebenheiten <strong>an</strong>passen.<br />

dazu gehört eine gute Winterausrüstung<br />

ebenso wie die <strong>an</strong>passung <strong>der</strong><br />

Geschwindigkeit, vorausschauendes<br />

Fahren, dementsprechen<strong>der</strong> Sicherheitsabst<strong>an</strong>d<br />

für auto-, moped- und<br />

radfahrer, und gutes Schuhwerk und<br />

genügend aufmerksamkeit für die<br />

Fußgänger.<br />

da <strong>der</strong> Winter nun vor <strong>der</strong> tür steht<br />

und damit auch verstärkt Gefahrenquellen<br />

durch Schnee und eis auf öffentlichen<br />

Verkehrsflächen geschaffen<br />

werden, sollen den betroffenen<br />

Liegenschaftsbesitzern rechtzeitig<br />

ihre gesetzlichen Verpflichtungen in<br />

erinnerung gerufen werden.<br />

laut § 93 Stvo gibt es folgende<br />

pflichten für die Anrainer:<br />

(1) die eigentümer von Liegenschaften<br />

in Ortsgebieten, ausgenommen<br />

die eigentümer von unverbauten,<br />

l<strong>an</strong>d- und forstwirtschaftlich genutzten<br />

Liegenschaften, haben dafür<br />

DEzEMBEr <strong>2011</strong> BrUcK <strong>an</strong> <strong>der</strong> mUr 47<br />

zu sorgen, dass die entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> Liegenschaft<br />

in einer entfernung von<br />

nicht mehr als 3 m vorh<strong>an</strong>denen,<br />

dem öffentlichen Verkehr dienenden<br />

Gehsteige und Gehwege einschließlich<br />

<strong>der</strong> in ihrem zuge befindlichen<br />

Stiegen<strong>an</strong>lagen entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> g<strong>an</strong>zen<br />

Liegenschaft in <strong>der</strong> zeit von 6 bis 22<br />

Uhr von Schnee und Verunreinigungen<br />

gesäubert sowie bei Schnee und<br />

Glatteis bestreut sind. ist ein Gehsteig<br />

(Gehweg) nicht vorh<strong>an</strong>den, so ist <strong>der</strong><br />

Straßenr<strong>an</strong>d in <strong>der</strong> Breite von 1 m zu<br />

säubern und zu bestreuen. die gleiche<br />

Verpflichtung trifft die eigentümer<br />

von Verkaufshütten.<br />

(1a) in einer Fußgängerzone o<strong>der</strong><br />

Wohnstraße ohne Gehsteige gilt die<br />

Verpflichtung nach abs.1 für einen 1<br />

m breiten Streifen entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> häuserfronten.<br />

(2) die in abs. 1 gen<strong>an</strong>nten Personen<br />

haben ferner dafür zu sorgen, dass<br />

Schneewechten o<strong>der</strong> eisbildungen<br />

von den dächern ihrer <strong>an</strong> <strong>der</strong> Straße<br />

gelegenen Gebäude bzw. Verkaufshütten<br />

entfernt werden.<br />

wIrTSchAfTS- uND<br />

uMwElTBETrIEB<br />

STADT<br />

<strong>Bruck</strong><br />

<strong>Mur</strong><br />

AN DEr<br />

<strong>Bruck</strong> verbindet menschen<br />

Offizielle Schlüsselübergabe für den neuen LKW des Wirtschaftsbetriebs.<br />

neUer LaStKraFtWaGen<br />

<strong>der</strong> Wirtschaftsbetrieb <strong>der</strong> Stadt<br />

<strong>Bruck</strong> erhielt kürzlich einen neuen<br />

LKW, <strong>der</strong> vor allem als hauptstreufahrzeug<br />

für den Winterdienst auf<br />

allen öffentlichen Straßen zum einsatz<br />

kommen wird. <strong>der</strong> LKW wird<br />

aber auch zur Kehrricht- und Bauschutt<strong>an</strong>fuhr<br />

zur deponie sowie als<br />

tr<strong>an</strong>sport- und m<strong>an</strong>nschaftsfahrzeug<br />

benötigt. die Kosten belaufen sich<br />

auf rd. 107.000 euro.<br />

Umf<strong>an</strong>greicher Winterdienst in <strong>Bruck</strong>.

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