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VViel mehr Menschen als Sie glauben… …es steht ja im Amtsblatt

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a) wenn er nachweist, dass er aus einem von Ihm nicht zu vertretenden<br />

Grund die Einspruchsfrist versäumt hat,<br />

b) wenn er aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund<br />

nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden ist,<br />

c) wenn seine Berechtigung zur Teilnahme an der Wahl sich<br />

erst nach der Einspruchsfrist entstanden ist oder sich herausstellt.<br />

VI. Wahlscheine können von eingetragenen Wahlberechtigten bis<br />

zum zweiten Tag vor der Wahl, 07.05.2010, 18.00 Uhr, be<strong>im</strong><br />

(der) Bürgermeister(in) (Wahlamt) mündlich oder schriftlich<br />

beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm,<br />

Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare<br />

Übermittlung in elektronischer Form <strong>als</strong> gewahrt.<br />

Fernmündliche Anträge sind unzulässig und können deshalb<br />

nicht entgegengenommen werden. Ein behinderter Wahlberechtigter<br />

kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen<br />

Person bedienen.<br />

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen<br />

des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten<br />

möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag,<br />

15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter<br />

glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen<br />

ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer<br />

Wahlschein erteilt werden.<br />

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte<br />

können unter den in Ziffer V. 2. a) bis c) angegebenen Voraussetzungen<br />

den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch am<br />

Wahltage bis 15.00 Uhr stellen.<br />

VII. Dem Wahlschein werden folgende Unterlagen beigefügt:<br />

- einen amtlichen St<strong>im</strong>mzettel des Wahlkreises,<br />

- einen amtlichen blauen St<strong>im</strong>mzettelumschlag,<br />

- einen amtlichen, mit der Anschrift des Bürgermeisters/der<br />

Bürgermeisterin versehenen roten Wahlbriefumschlag und<br />

- ein Merkblatt für die Briefwahl.<br />

Diese Wahlunterlagen werden ihm von der Bürgermeisterin/von<br />

dem Bürgermeister der Gemeinde auf Anforderung auch noch<br />

nachträglich bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, ausgehändigt.<br />

Wer für einen anderen Wahlschein und Briefwahlunterlagen<br />

beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Wahlscheine<br />

nebst Briefwahlunterlagen werden auf dem Postwege<br />

übersandt oder amtlich überbracht. <strong>Sie</strong> können auch persönlich<br />

bei der Gemeinde abgeholt werden.<br />

Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden an einen anderen<br />

<strong>als</strong> den Wahlberechtigten persönlich nur ausgehändigt, wenn die<br />

Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen<br />

Vollmacht nachgewiesen wird.<br />

Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen darf nur durch die<br />

vom Wahlberechtigten benannte Person abgeholt werden, wenn<br />

eine schriftliche Vollmacht vorliegt (die Eintragung der bevollmächtigten<br />

Person in den Wahlscheinantrag genügt) und von<br />

der bevollmächtigten Person nicht <strong>mehr</strong> <strong>als</strong> vier Wahlberechtigte<br />

vertreten werden. Die bevollmächtigte Person hat der Gemeindebehörde<br />

vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern,<br />

dass sie nicht <strong>mehr</strong> <strong>als</strong> vier Wahlberechtigte vertritt. Auf<br />

Verlangen hat sie sich auszuweisen.<br />

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Stellenausschreibung<br />

An der Gesamtschule Niederzier-Merzenich, Schulstandort<br />

Niederzier, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet die<br />

Stelle einer/eines<br />

Schulhausmeisterin/ Schulhausmeisters<br />

zu besetzen.<br />

Das Aufgabengebiet umfasst die Erledigung aller anfallenden<br />

Hausmeistertätigkeiten, die bei der Gesamtschule Niederzier-<br />

Merzenich einschließlich der Sporthalle anfallen. Die regel -<br />

mäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt zurzeit 48 Stunden.<br />

Stellenvoraussetzungen sind:<br />

- abgeschlossene Berufsausbildung in den anerkannten handwerklichen<br />

Ausbildungsberufen Schreiner oder Elektriker.<br />

- der Besitz eines Führerscheines der Klasse III (alt) oder der<br />

Klasse B (neu)<br />

Als Anforderungsprofil wird vorausgesetzt:<br />

- eine fachlich qualifizierte Persönlichkeit mit ausgeprägtem<br />

Verantwortungsbewusstsein<br />

- Einsatzbereitschaft, zeitliche Flexibilität und Durchsetzungsvermögen<br />

BewerberInnen sollten gerne mit <strong>Menschen</strong> umgehen, da häufig<br />

Kontakte zu Kindern, Eltern und Lehrkräften erforderlich sind.<br />

Weiterhin ist es wünschenswert, dass der/die künftige Stellen -<br />

inhaber/in den Wohnsitz in Niederzier oder unmittelbarer<br />

Umgebung hat bzw. n<strong>im</strong>mt.<br />

Vergütung wird nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen<br />

Dienst (TVöD) gezahlt. Schwerbehinderte Bewerberinnen/<br />

Bewerber werden bei der Besetzung der Stelle bei gleicher<br />

Eignung, Befähigung und Leistung bevorzugt berücksichtigt.<br />

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer<br />

Lebenslauf, Tätigkeitsnachweis, Zeugnisse u. s. w.) sind bis<br />

zum 20. April 2010 an die Verwaltung des Schulverbandes<br />

Niederzier-Merzenich, Rathausstr. 8, 52382 Niederzier, zu<br />

richten. Weitere Auskünfte erteilt das Personalamt, Frau Böhr,<br />

Tel. 02428/84103.<br />

Heuser<br />

Verbandsvorsteher<br />

Wer durch Briefwahl wählt, kennzeichnet persönlich den<br />

St<strong>im</strong>mzettel, legt ihn in den besonderen amtlichen St<strong>im</strong>mzettelumschlag,<br />

der zu verschließen ist, unterzeichnet die auf dem<br />

Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt, steckt den<br />

unterschriebenen Wahlschein und den St<strong>im</strong>mzettelumschlag in<br />

den besonderen Wahlbriefumschlag und verschließt den Wahlbriefumschlag.<br />

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem<br />

St<strong>im</strong>mzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die Bürgermeisterin/den<br />

Bürgermeister absenden, dass der Wahlbrief dort<br />

spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.<br />

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