Vermögensverwaltender Versicherungsvertrag
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Vermeidung der Doppelbesteuerung von internationalen Immobilienstrukturen
Internationale Immobilienstrukturen werden immer häufiger mit Quellensteuern belastet, die sich
am Ende des Tages als Kostenfaktor herausstellen und somit die Rendite erheblich schmälern
können.
Die aktuellen Entwicklungen im internationalen Steuerrecht, insbesondere im Bereich der
Investment- und Immobilienbranche zeigen deutlich in eine Richtung:
Um die Entlastung von Quellensteuern auf Dividenden zu erreichen, werden von Seiten der
Finanzbehörden immer häufiger die Bedingungen verschärft.
Die klassische Investmentstruktur im Bereich des Immobiliensektors, ist vielfach über eine Reihe von
Holdingebenen strukturiert, über die langfristig die angefallenen Gewinne repatriiert werden. Klares
Ziel solcher Strukturen ist es, die Quellensteuer auf ausgeschüttete Dividenden zu vermeiden, oder
zumindest auf ein Minimum zu reduzieren. Sowohl nach deutschem als auch nach österreichischen
Steuerrecht, unterliegen Ausschüttungen regelmäßig einer Quellensteuer iHv. 26,375% / 27,5% (in
AT), die von der auszahlenden Gesellschaft vom Ausschüttungsbetrag einzubehalten und abzuführen
ist. Grundsätzlich gibt es im Rahmen der Mutter-Tochter-Richtlinie und der meisten
Doppelbesteuerungsabkommen die Möglichkeit einer Entlastung von Quellensteuern. Die
Entlastungsmöglichkeiten sind allerdings an gewisse Voraussetzungen geknüpft. Unter anderem
erfordert die Inanspruchnahme einer Quellensteuerentlastung grundsätzlich einmal eine gewisse
Substanz der Empfängergesellschaft der Dividenden. Sowohl auf Ebene der OECD als auch auf Ebene
der EU, wurden verschärfte Anti-Missbrauchs-Bestimmungen u.a. in Bezug auf die
Substanzanforderungen einer Gesellschaft eingeführt.
PPT - Drei Buchstaben die einen nachhaltigen Einfluss auf internationale Investmentstrukturen
haben werden. Der Principal Purpose Test ist bereits in einer Reihe von
Doppelbesteuerungsabkommen integriert worden und wird zukünftig auch durch Multilaterale
Abkommen bald in Kraft treten.