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Vermögensverwaltender Versicherungsvertrag

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Vermeidung der Doppelbesteuerung von internationalen Immobilienstrukturen

Internationale Immobilienstrukturen werden immer häufiger mit Quellensteuern belastet, die sich

am Ende des Tages als Kostenfaktor herausstellen und somit die Rendite erheblich schmälern

können.

Die aktuellen Entwicklungen im internationalen Steuerrecht, insbesondere im Bereich der

Investment- und Immobilienbranche zeigen deutlich in eine Richtung:

Um die Entlastung von Quellensteuern auf Dividenden zu erreichen, werden von Seiten der

Finanzbehörden immer häufiger die Bedingungen verschärft.

Die klassische Investmentstruktur im Bereich des Immobiliensektors, ist vielfach über eine Reihe von

Holdingebenen strukturiert, über die langfristig die angefallenen Gewinne repatriiert werden. Klares

Ziel solcher Strukturen ist es, die Quellensteuer auf ausgeschüttete Dividenden zu vermeiden, oder

zumindest auf ein Minimum zu reduzieren. Sowohl nach deutschem als auch nach österreichischen

Steuerrecht, unterliegen Ausschüttungen regelmäßig einer Quellensteuer iHv. 26,375% / 27,5% (in

AT), die von der auszahlenden Gesellschaft vom Ausschüttungsbetrag einzubehalten und abzuführen

ist. Grundsätzlich gibt es im Rahmen der Mutter-Tochter-Richtlinie und der meisten

Doppelbesteuerungsabkommen die Möglichkeit einer Entlastung von Quellensteuern. Die

Entlastungsmöglichkeiten sind allerdings an gewisse Voraussetzungen geknüpft. Unter anderem

erfordert die Inanspruchnahme einer Quellensteuerentlastung grundsätzlich einmal eine gewisse

Substanz der Empfängergesellschaft der Dividenden. Sowohl auf Ebene der OECD als auch auf Ebene

der EU, wurden verschärfte Anti-Missbrauchs-Bestimmungen u.a. in Bezug auf die

Substanzanforderungen einer Gesellschaft eingeführt.

PPT - Drei Buchstaben die einen nachhaltigen Einfluss auf internationale Investmentstrukturen

haben werden. Der Principal Purpose Test ist bereits in einer Reihe von

Doppelbesteuerungsabkommen integriert worden und wird zukünftig auch durch Multilaterale

Abkommen bald in Kraft treten.

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