Vermögensverwaltender Versicherungsvertrag
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Immobilieninvestition mittels vermögensverwaltenden
Lebensversicherungsvertrag
Steuerrechtliche Folgen auf Ebene des Versicherungsnehmers
Bei Vertragsabschluss
Die Zahlung einer Versicherungsprämie im Zusammenhang mit
einem vermögensverwaltenden Versicherungsvertrages erfüllt
keinen einkommenssteuerlich relevanten Tatbestand i.S. des § 2
EStG. Auch eine Übertragung von bestehenden Kapitalanlagen
oder Gesellschaftsanteilen an das Versicherungsunternehmen,
soll keinen einkommenssteuerlich relevanten Tatbestand
unterliegen. Gem. BMF-Schreiben ist die „Übertragung von
Anlagegütern auf das Versicherungsunternehmen im Zeitpunkt
der Begründung eines vermögensverwaltenden Versicherungsvertrags
sowie deren Rückübertragung auf den
wirtschaftlich Berechtigten im Zeitpunkt der Beendigung des
Vertragsverhältnisses steuerlich unbeachtlich. Im Gegensatz
dazu,handelt es sich bei einer Übertragung von bestehenden
Kapitalanlagen auf einen steuerlich intransparenten
Versicherungsvertrag (Standardfall), um einen steuerlich
relevanten Veräußerungsvorgang gem. § 20 Abs.2 EStG, der nach §
43a Abs. 1 i.V. mit § 32d EStG der Besteuerung mit dem aktuellen
Abgeltungssteuersatz (25% + SoliZ) unterliegt, sofern die Beteiligung an
der betreffenden Kapitalgesellschaft weniger als 1% beträgt.
Übertragung von
Anlagegütern
sind
ertragssteuerlich
unbeachtlich und
führen nicht zur
Aufdeckung von
stillen Reserven!