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Vermögensverwaltender Versicherungsvertrag

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Immobilieninvestition mittels vermögensverwaltenden

Lebensversicherungsvertrag

Steuerrechtliche Folgen auf Ebene des Versicherungsnehmers

Bei Vertragsabschluss

Die Zahlung einer Versicherungsprämie im Zusammenhang mit

einem vermögensverwaltenden Versicherungsvertrages erfüllt

keinen einkommenssteuerlich relevanten Tatbestand i.S. des § 2

EStG. Auch eine Übertragung von bestehenden Kapitalanlagen

oder Gesellschaftsanteilen an das Versicherungsunternehmen,

soll keinen einkommenssteuerlich relevanten Tatbestand

unterliegen. Gem. BMF-Schreiben ist die „Übertragung von

Anlagegütern auf das Versicherungsunternehmen im Zeitpunkt

der Begründung eines vermögensverwaltenden Versicherungsvertrags

sowie deren Rückübertragung auf den

wirtschaftlich Berechtigten im Zeitpunkt der Beendigung des

Vertragsverhältnisses steuerlich unbeachtlich. Im Gegensatz

dazu,handelt es sich bei einer Übertragung von bestehenden

Kapitalanlagen auf einen steuerlich intransparenten

Versicherungsvertrag (Standardfall), um einen steuerlich

relevanten Veräußerungsvorgang gem. § 20 Abs.2 EStG, der nach §

43a Abs. 1 i.V. mit § 32d EStG der Besteuerung mit dem aktuellen

Abgeltungssteuersatz (25% + SoliZ) unterliegt, sofern die Beteiligung an

der betreffenden Kapitalgesellschaft weniger als 1% beträgt.

Übertragung von

Anlagegütern

sind

ertragssteuerlich

unbeachtlich und

führen nicht zur

Aufdeckung von

stillen Reserven!

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