Vermögensverwaltender Versicherungsvertrag
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Vermeidung der Doppelbesteuerung von internationalen Immobilienstrukturen
Regelmäßig handelt es sich bei den „Muttergesellschaften“ im Ausland, um sogenannte
substanzlose Gesellschaften (auch Briefkastenfirmen genannt), denen die Anwendung der
„Mutter-Tochter“ Richtlinie oder auch Quellensteuerentlastungen auf Grundlage von
bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen, idR. von den Finanzbehörden verwehrt wird. Das
führt am Ende zu einer effektiven Steuerbelastung und erheblichen Renditeschmälerung. Die
aufgezeigte Struktur wird idR. von ausländischen Investoren bevorzugt eingesetzt und fungiert
dann als Alleingesellschafterin einer deutschen immobilienverwaltenden Kapitalgesellschaft.
Spätestens bei einer Ausschüttung von Beteiligungserträgen an die Gesellschafterin im
Ausland, kommt es dann zu einer definitiven Quellensteuerbelastung der Ausschüttung
iHv. 25% Kapitalertragssteuer.