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Vermögensverwaltender Versicherungsvertrag

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Vermeidung der Doppelbesteuerung von internationalen Immobilienstrukturen

Regelmäßig handelt es sich bei den „Muttergesellschaften“ im Ausland, um sogenannte

substanzlose Gesellschaften (auch Briefkastenfirmen genannt), denen die Anwendung der

„Mutter-Tochter“ Richtlinie oder auch Quellensteuerentlastungen auf Grundlage von

bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen, idR. von den Finanzbehörden verwehrt wird. Das

führt am Ende zu einer effektiven Steuerbelastung und erheblichen Renditeschmälerung. Die

aufgezeigte Struktur wird idR. von ausländischen Investoren bevorzugt eingesetzt und fungiert

dann als Alleingesellschafterin einer deutschen immobilienverwaltenden Kapitalgesellschaft.

Spätestens bei einer Ausschüttung von Beteiligungserträgen an die Gesellschafterin im

Ausland, kommt es dann zu einer definitiven Quellensteuerbelastung der Ausschüttung

iHv. 25% Kapitalertragssteuer.

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