Jetzt aber EVI! - Kreiswohnbau Hildesheim
Jetzt aber EVI! - Kreiswohnbau Hildesheim
Jetzt aber EVI! - Kreiswohnbau Hildesheim
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Mieter gegeben,<br />
die beispielsweise<br />
eine Kamera im<br />
Eingangsbereich<br />
ausdrücklich nicht<br />
wünschten“,<br />
erklärt er die Beweggründe<br />
für<br />
diesen Schritt. „Leider haben wir als Eigentümer nicht<br />
das recht dazu.“ Firmen oder öffentlichen Verwaltungen<br />
gesteht der Internetkonzern nicht das recht zur<br />
Löschung ihrer Bilddaten zu. Einspruch können nur die<br />
Mieter selbst oder private Eigentümer einlegen – oder<br />
von ihnen bevollmächtigte Personen. „Der Wunsch einer<br />
einzigen Mietpartei zu Pixelung des Mehrfamilienhauses<br />
würde schon ausreichen, damit das ganze Objekt im<br />
Internet unkenntlich gemacht wird“, erklärt Jörn Lanclée,<br />
der bei der <strong>Kreiswohnbau</strong> für das Thema Datenschutz<br />
zuständig ist – ein Zugeständnis, das Google aufgrund<br />
der vielen Proteste von Politikern, Datenschützern und<br />
Verbrauchern im vergangenen Jahr an die Einwohner<br />
der betroffenen Städte gemacht hat. Nach Angaben von<br />
Google nutzten 244.000 Haushalte in ganz Deutschland<br />
diese Chance. Auch Microsoft will den Bürgern entsprechend<br />
entgegen kommen, wenn es so weit ist. So kommt<br />
es, dass die reise durch die digitale Welt immer wieder<br />
von grauen Balken unterbrochen wird. So schön wie live<br />
vor Ort ist es eben doch nicht, wenn man mit Google<br />
Street View auf Weltreise geht.<br />
Hier scheiden sich die Geister<br />
Befürworter nennen sie „moderne Landkarte des 21.<br />
Jahrhunderts“. Gegner halten sie für einen drastischen<br />
Eingriff in die Privatsphäre. Gemeint ist „Street View“<br />
– eine Zusatzfunktion des Online-Kartendienstes „Google<br />
Maps“ vom amerikanischen Internet-Giganten, der<br />
Stadtpläne mit Satellitenbildern verknüpft. Die zentralen<br />
Argumente für und wider Google Street View:<br />
Fotos: links_Google, oben_Lothar Veit/Kehrwieder am Sonntag<br />
Pro<br />
1. Google lüftet keine Geheimnisse: Was auf den Bildern<br />
von Google Street View zu sehen ist, können Passanten<br />
auch wahrnehmen, wenn sie selbst durch die Straßen lau-<br />
fen. Nur dass es hinter dem Rechner schneller und beque-<br />
mer ist – auch für die Reisevorbereitung oder die Wahl<br />
eines neuen Wohnsitzes.<br />
2. Was andere dürfen, darf Google auch: Niemand würde<br />
auf die Idee kommen, einem Fotografen zu verbieten, seine<br />
Arbeit zu machen. Da es laut Gesetz kein „Recht an der ei-<br />
genen Sache“ gibt, kann Google auch nicht verboten werden,<br />
die Fassaden von Häusern zu fotografieren.<br />
3. Personen sind nur Beiwerk: Der 3D-Kartendienst will<br />
Straßenschluchten und Ortschaften zeigen, keine Personen.<br />
Die werden daher genau so unkenntlich gemacht, wie Auto-<br />
kennzeichen. Das ist schon mehr als Google eigentlich müsste.<br />
Denn laut Gesetz müssen Personen damit leben abgelichtet<br />
zu werden, solange sie auf der Bild-Komposition nur „Beiwerk<br />
neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit“<br />
sind (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG).<br />
Contra<br />
1. Missbrauchsgefahr: Nicht alle Internetuser sind ehrlich<br />
und aufrichtig. Und die Funktionen von Google Street View<br />
erleichtern es den Übeltätern an ihr Ziel zu kommen. Sie<br />
animieren Firmen beispielsweise dazu, ungewünschte Wer-<br />
bung – zum Beispiel für Gartenpflege oder neue Fenstergitter<br />
– abzugeben. Denn die 3D-Aufnahmen eines Eigenheims<br />
verraten viel über seinen Besitzer.<br />
2. Rechtliche Grauzone: Das Fotografieren von Fassaden<br />
ist zwar erlaubt. Aber es bleibt eine rechtliche Grauzone.<br />
Schließlich sind die Kameras der Google-Autos in einer<br />
Höhe installiert, die es ihnen erlaubt über Hecken und<br />
Mauern zu fotografieren. Ein normaler Fotograf könnte<br />
das nicht so einfach.<br />
3. Privatsphäre: Selbst wenn die Gesichter von Personen<br />
oder die Nummernschilder von Autos unkenntlich gemacht<br />
werden, bleiben sie für Eingeweihte erkennbar. Sie können<br />
die Menschen so auch in peinlichen Situationen erkennen<br />
– etwa beim Urinieren in die Hecke oder beim Besuch in<br />
einem Bordell.<br />
17