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Jetzt aber EVI! - Kreiswohnbau Hildesheim

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Mieter gegeben,<br />

die beispielsweise<br />

eine Kamera im<br />

Eingangsbereich<br />

ausdrücklich nicht<br />

wünschten“,<br />

erklärt er die Beweggründe<br />

für<br />

diesen Schritt. „Leider haben wir als Eigentümer nicht<br />

das recht dazu.“ Firmen oder öffentlichen Verwaltungen<br />

gesteht der Internetkonzern nicht das recht zur<br />

Löschung ihrer Bilddaten zu. Einspruch können nur die<br />

Mieter selbst oder private Eigentümer einlegen – oder<br />

von ihnen bevollmächtigte Personen. „Der Wunsch einer<br />

einzigen Mietpartei zu Pixelung des Mehrfamilienhauses<br />

würde schon ausreichen, damit das ganze Objekt im<br />

Internet unkenntlich gemacht wird“, erklärt Jörn Lanclée,<br />

der bei der <strong>Kreiswohnbau</strong> für das Thema Datenschutz<br />

zuständig ist – ein Zugeständnis, das Google aufgrund<br />

der vielen Proteste von Politikern, Datenschützern und<br />

Verbrauchern im vergangenen Jahr an die Einwohner<br />

der betroffenen Städte gemacht hat. Nach Angaben von<br />

Google nutzten 244.000 Haushalte in ganz Deutschland<br />

diese Chance. Auch Microsoft will den Bürgern entsprechend<br />

entgegen kommen, wenn es so weit ist. So kommt<br />

es, dass die reise durch die digitale Welt immer wieder<br />

von grauen Balken unterbrochen wird. So schön wie live<br />

vor Ort ist es eben doch nicht, wenn man mit Google<br />

Street View auf Weltreise geht.<br />

Hier scheiden sich die Geister<br />

Befürworter nennen sie „moderne Landkarte des 21.<br />

Jahrhunderts“. Gegner halten sie für einen drastischen<br />

Eingriff in die Privatsphäre. Gemeint ist „Street View“<br />

– eine Zusatzfunktion des Online-Kartendienstes „Google<br />

Maps“ vom amerikanischen Internet-Giganten, der<br />

Stadtpläne mit Satellitenbildern verknüpft. Die zentralen<br />

Argumente für und wider Google Street View:<br />

Fotos: links_Google, oben_Lothar Veit/Kehrwieder am Sonntag<br />

Pro<br />

1. Google lüftet keine Geheimnisse: Was auf den Bildern<br />

von Google Street View zu sehen ist, können Passanten<br />

auch wahrnehmen, wenn sie selbst durch die Straßen lau-<br />

fen. Nur dass es hinter dem Rechner schneller und beque-<br />

mer ist – auch für die Reisevorbereitung oder die Wahl<br />

eines neuen Wohnsitzes.<br />

2. Was andere dürfen, darf Google auch: Niemand würde<br />

auf die Idee kommen, einem Fotografen zu verbieten, seine<br />

Arbeit zu machen. Da es laut Gesetz kein „Recht an der ei-<br />

genen Sache“ gibt, kann Google auch nicht verboten werden,<br />

die Fassaden von Häusern zu fotografieren.<br />

3. Personen sind nur Beiwerk: Der 3D-Kartendienst will<br />

Straßenschluchten und Ortschaften zeigen, keine Personen.<br />

Die werden daher genau so unkenntlich gemacht, wie Auto-<br />

kennzeichen. Das ist schon mehr als Google eigentlich müsste.<br />

Denn laut Gesetz müssen Personen damit leben abgelichtet<br />

zu werden, solange sie auf der Bild-Komposition nur „Beiwerk<br />

neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit“<br />

sind (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG).<br />

Contra<br />

1. Missbrauchsgefahr: Nicht alle Internetuser sind ehrlich<br />

und aufrichtig. Und die Funktionen von Google Street View<br />

erleichtern es den Übeltätern an ihr Ziel zu kommen. Sie<br />

animieren Firmen beispielsweise dazu, ungewünschte Wer-<br />

bung – zum Beispiel für Gartenpflege oder neue Fenstergitter<br />

– abzugeben. Denn die 3D-Aufnahmen eines Eigenheims<br />

verraten viel über seinen Besitzer.<br />

2. Rechtliche Grauzone: Das Fotografieren von Fassaden<br />

ist zwar erlaubt. Aber es bleibt eine rechtliche Grauzone.<br />

Schließlich sind die Kameras der Google-Autos in einer<br />

Höhe installiert, die es ihnen erlaubt über Hecken und<br />

Mauern zu fotografieren. Ein normaler Fotograf könnte<br />

das nicht so einfach.<br />

3. Privatsphäre: Selbst wenn die Gesichter von Personen<br />

oder die Nummernschilder von Autos unkenntlich gemacht<br />

werden, bleiben sie für Eingeweihte erkennbar. Sie können<br />

die Menschen so auch in peinlichen Situationen erkennen<br />

– etwa beim Urinieren in die Hecke oder beim Besuch in<br />

einem Bordell.<br />

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